09 Oktober 2011

Mit der CDU in ein imperiales Europa?

Fairerweise sollte man wohl abwarten, bis der Leitantrag für den Parteitag der CDU (EVP) im November tatsächlich öffentlich ist. Aber was dazu bis jetzt in den Medien bekannt geworden ist, sieht nur auf den ersten Blick gut aus.

Einer der zentralen Unterschiede zwischen einem imperialen und einem föderalen Herrschaftssystem ist die Gleichheit der untergeordneten Einheiten. In einem Imperium gibt es ein Zentrum und eine Peripherie, und die Bewohner des Zentrums haben Rechte, die denen der Peripherie vorenthalten werden – etwa weil nur sie die Regierung wählen, die das gesamte Reich beherrscht, oder weil sie bestimmten Regelungen, die für den Rest des Imperiums gelten, nicht unterworfen sind. In einem föderalen System dagegen sind alle Gliedstaaten gleich: Manche mögen mehr Einwohner haben oder wirtschaftlich stärker sein als andere, aber die Verteilung der Souveränitätsrechte gilt für alle gleichermaßen: Wo die Gliedstaaten eigene Kompetenzen besitzen, dürfen sie diese frei ausüben; wo sie die Zuständigkeit dagegen auf den Bund übertragen haben, trifft dieser die Entscheidungen für alle. Wenig überraschend, sind daher föderale Systeme weit stabiler und sehen sich anders als Imperien nicht regelmäßig gezwungen, gegenüber den unzufriedenen Bewohnern der Peripherien Gewalt anzuwenden.

Die europäische Integration folgte bislang immer einem föderalen Pfad. Auch wenn Deutschland und Frankreich aufgrund ihrer Größe eine Führungsrolle einnahmen, galten die Regelungen der EU-Verträge jeweils für alle gleichermaßen. Was an die supranationale Ebene abgegeben wurde, wurde künftig gemeinsam entschieden – was nicht, blieb Sache der Nationalstaaten, und zwar für jeden gleichermaßen. (Eine Ausnahme bilden die diversen „Opt-outs“, vor allem für Großbritannien und Dänemark in der Währungs- und Innenpolitik. Die dadurch entstandenen Sonderregelungen durchbrachen die föderale Symmetrie, folgten aber immerhin noch einem gewissen allgemeinen Konsens.)

Entföderalisierung der Europäischen Zentralbank

Der Plan der CDU-Parteispitze für eine Reform der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion nun sieht vor, dass für überschuldete Mitgliedstaaten, denen es nicht gelingt, selbst ihre Haushalte zu sanieren, künftig ein Verfahren der „planmäßigen Entschuldung“ eingeführt wird. „In dieser Phase“, zitiert Spiegel online, „sollte dem jeweiligen Euro-Staat zudem ein EU-Sparkommissar an die Seite gestellt werden, der die Verwendung der staatlichen Mittel überwacht.“ Mit anderen Worten: Während die wirtschaftlich starken Mitgliedstaaten weiterhin ihre Budgetsouveränität behalten würden, sollten die schwächeren sich der finanzpolitischen Hoheit der Europäischen Kommission unterwerfen müssen. Die EU würde zu einem Zwei-Klassen-System: einem reichen Zentrum, wo weiterhin jeder Mitgliedstaat seine eigene Wirtschaftspolitik betreibt, und einer armen Peripherie, deren Einnahmen und Ausgaben von Brüssel aus verwaltet werden. Man kann sich vorstellen, auf wie viel Akzeptanz ein solches System in den betroffenen Ländern stoßen wird.

Und auch die Europäische Zentralbank will die CDU gerne entföderalisieren. Dort hat bislang jede nationale Zentralbank eine Stimme, was für die CDU „eine Benachteiligung großer Länder wie Deutschland“ ist: „Daher wollen wir, dass die Stimmrechte im EZB-Rat an den Umfang der Kapitaleinlagen angepasst werden.“ Einmal ganz davon abgesehen, dass es eine Zeit gab, in der deutsche Politiker sich für die Unabhängigkeit der Zentralbank einsetzten und die Vorstellung, Zentralbanker sollten den politischen Interessen einzelner Gliedstaaten dienen, empört zurückgewiesen hätten: Stimmrechte nach Kapitalanteilen kennt man bislang vor allem aus Institutionen wie dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank – und dort ist man gerade eifrig am Reformieren, um stattdessen eine größere Staatengleichheit einzuführen, da man erkannt hat, dass IWF und Weltbank im größten Teil der Welt nur als Herrschaftsinstrument des reichen Westen gelten und es ihren Entscheidungen deshalb regelmäßig an Legitimität mangelt.

Wenn man also, wie die CDU-Parteispitze zu Recht erkannt hat, die Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU-Mitgliedstaaten nicht mehr als deren rein nationale Angelegenheit ansehen kann, dann gibt es nur einen Weg damit umzugehen, und das ist die vollständige Vergemeinschaftung. Fiskalpolitische Strategieentscheidungen wie diejenige zwischen „Austerität“ und „Konjunkturförderung“ müssen künftig auf europäischer Ebene getroffen werden – aber nicht nur für einige wenige überschuldete Staaten, sondern für alle. Der einfachste Weg dahin führt über die Ausweitung des EU-Haushalts, etwa durch die Einführung einer gesamteuropäischen Arbeitslosenversicherung, die aus einer gesamteuropäischen Steuer finanziert wird, über deren Höhe das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam entscheiden.

Und sicher, dafür braucht es nicht nur eine Reform der EU-Verträge, sondern dem Lissabon-Urteil zufolge auch ein neues deutsches Grundgesetz. Wäre die CDU die „Europapartei“, als die sie sich selbst bezeichnet, dann sollte sie sich dafür einsetzen.

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