24 September 2012

Wider die Hoffnungslosigkeit in Südeuropa

Im Rom stand mal ein Tempel für Spes, die Göttin der Hoffnung. Viel ist nicht mehr davon übrig.
Fast erschien es nicht mehr vorstellbar: Für die Staatsschuldenkrise in der Eurozone scheint endlich eine Lösung zu existieren, die länger als nur ein paar Wochen hält. Vier Jahre lang haben Regierungen und Zentralbank darum gerungen, wer wie viel Verantwortung für die Rettungspolitik übernimmt. Am Ende stand das derzeitige EZB-Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen: Die Zentralbank wird dabei in unbegrenztem Umfang tätig, aber nur, wenn der betroffene Krisenstaat zuvor einen Hilfsantrag an den ESM gestellt und dessen Reformforderungen akzeptiert hat, die von den Regierungen der übrigen Euroländer formuliert werden.

Das System hat einige Nachteile – insbesondere ist es so kompliziert, dass der durchschnittliche Zeitungsleser es kaum verstehen und die genaue politische Verantwortlichkeit für eine bestimmte Entscheidung kaum zuzuordnen sein wird. Außerdem umfasst es so viele Veto-Akteure, dass das Risiko erhalten bleibt, dass in einer Krisensituation notwendige Beschlüsse ausbleiben, nur weil in irgendeinem Land eine einzelne Regierung sich quer stellt oder ein Parlament handlungsunfähig ist. Dennoch scheinen die Anleger ein gewisses Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Systems gefasst zu haben: Zuletzt jedenfalls gingen die Risikoaufschläge für südeuropäische Staatsanleihen deutlich zurück. Also alles in Butter?

Nicht ganz. Denn dass sich in der Frage der Staatsschulden allmählich der Horizont lichtet, öffnet nur den Blick auf das andere Gesicht der Krise: all jene Probleme, die sich nur schleichend entwickelt haben, ohne drohende Staatsbankrotte, nervenaufreibende Gipfeltreffen und spektakuläre Rettungsaktionen – aber durch die sich die gesellschaftlichen und politischen Strukturen in Europa noch stärker verändern könnten als durch jeden ESM oder jedes Anleihenaufkaufprogramm.

Portugal: Misserfolge der Troika

Beispiel Portugal: Das kleine Land im Südwesten ist von allen südeuropäischen Krisenstaaten wohl am wenigsten in den deutschen Medien präsent gewesen. Der Grund dafür ist einfach: Seitdem es im April 2011 Hilfskredite des Euro-Rettungsschirms beantragte, hat Portugal zuverlässig sämtliche Sparforderungen der Troika aus EZB, Europäischer Kommission und IWF umgesetzt. Unter anderem wurden Löhne gekürzt, Mehrwert- und Einkommensteuer sowie Arztgebühren erhöht. Die Folge war eine scharfe Rezession, ein Anstieg der Arbeitslosigkeit auf über 15 Prozent … und ein Wegfall der Steuereinnahmen, der die ganzen schönen Sparbemühungen wieder zunichte machte.

Vor einiger Zeit nun einigten sich Portugal und die Troika darauf, den Zeitplan für die Defizitreduktion um ein Jahr zu verlängern. Sollte die Neuverschuldung ursprünglich 2012 auf 4,5 und 2013 auf 3 Prozent gedrückt werden, sind es nun 6 Prozent für dieses Jahr, 4,5 für 2013 und 3 Prozent für 2014. Aber wie El País berichtete, wurde diese Nachricht von der Bevölkerung des Landes eher mit Frustration aufgenommen: Hatten sich die Portugiesen bislang damit getröstet, dass sie wenigstens in absehbarer Zeit einen Erfolg all der Entbehrungen sehen würden, so breitet sich nun ein Gefühl von Sinnlosigkeit aus. Nach Massenprotesten warnte am vergangenen Wochenende der Staatsrat, ein hochrangiges beratendes Gremium, der „gesellschaftliche Zusammenhalt“ im Land sei gefährdet. Im Anschluss kündigte die portugiesische Regierung an, erstmals eine mit der Troika vereinbarte Sparmaßnahme nicht umsetzen zu wollen.

Spanien: Arbeitslosigkeit auf weltweitem Rekordniveau

Beispiel Spanien: Nach einer Statistik, die die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) vor zwei Wochen für die FTD erstellte, hat Spanien inzwischen die höchste Arbeitslosigkeit unter allen Staaten, für die entsprechende Statistiken existieren. Die Quote liegt bei 24,5 Prozent, bei den Unter-24-Jährigen sogar bei 53,2 Prozent. (Auf Platz 2 liegt Griechenland mit 22,3 und 55 Prozent.) Eine Besserung ist auf absehbare Zeit nicht in Sicht – am ehesten wird die Quote noch dadurch sinken, dass Menschen sich nicht mehr bei den Ämtern melden, da sie die Arbeitssuche aufgegeben und auch keinerlei Anspruch mehr auf staatliche Sozialleistungen haben; Letzteres trifft derzeit auf 1,7 Millionen spanische Arbeitslose zu. Doch je länger die Menschen ohne Arbeit sind, desto niedriger ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie in Zukunft noch einmal einen Job finden. Ein immer größerer Anteil der Spanier ist dabei, den Kontakt zur Arbeitswelt zu verlieren, da ihre beruflichen Qualifikationen veralten. Aus der konjunkturellen Arbeitslosigkeit der Krise droht so eine strukturelle Arbeitslosigkeit auch künftiger Jahre zu werden.

Einziger Ausweg ist deshalb für viele Spanier die Auswanderung: Gegenüber der Vorkrisenzeit ist die Zahl der Emigranten um mehr als 20 Prozent gestiegen. Obwohl dies aus ökonomischer Sicht durchaus wünschenswert ist (für einen optimalen Währungsraum ist die Arbeitsmigration in der EU noch immer eher zu niedrig), schwächt die Auswanderung das soziale Gefüge vor Ort: denn häufig sind es gerade die Jüngeren, besser Ausgebildeten und Unternehmungslustigen, die den Weg ins Ausland antreten. Zurück bleiben diejenigen, die für sich selbst keine Chancen mehr sehen und immer weniger zu verlieren haben.

Griechenland: Gewaltrisiko „weder hypothetisch noch theoretisch oder ungewiss“

Beispiel Griechenland: Das Land, das am stärksten im Fokus der Schuldenkrise stand, ist zugleich wohl auch dasjenige, wo der soziale Niedergang am weitesten fortgeschritten ist. Anfang des Jahres sah Eurostat mehr als ein Viertel der 18- bis 64-jährigen Griechen an der Grenze zur Armut. Hunderttausende Menschen ernähren sich nach der radikalen Kürzung der staatlichen Sozialprogramme in Suppenküchen, die Kirchen oder Nachbarschaftsinitiativen eingerichtet haben. Die massiv gestiegene Selbstmordrate seit Ausbruch der Krise war wiederholt Thema von Medienberichten. Und dass sich nach der Parlamentswahl im Juni eine Koalition zusammenfand, die den europäisch verordneten Sparkurs (im Wesentlichen) weiter mitträgt, sollte keinen Beobachter über die extreme Wut hinwegtäuschen, den diese Verelendung ausgelöst hat.

Ein beeindruckendes Symptom der politischen Lage ist eine Entscheidung, die das Gericht der Europäischen Union (EuG) kürzlich getroffen hat: Die Europäische Kommission hatte bestimmte Zahlungen, die die staatliche griechische Agrarversicherung wegen des schlechten Wetters an griechische Bauern geleistet hatte, als unzulässige Beihilfen angesehen und deshalb deren Rückzahlung angeordnet. Das EuG nun gewährte Griechenland vorläufigen Rechtsschutz gegen diese Anordnung und setzte die Rückzahlung bis zur endgültigen Entscheidung des Verfahrens aus – und zwar mit dem Argument, dass das
Risiko, dass die sofortige Rückforderung der umstrittenen Zahlungen […] Demonstrationen auslöst, die in Gewalt ausarten können, weder rein hypothetisch noch theoretisch oder ungewiss erscheint. […] Es ist offensichtlich, dass die Störung der öffentlichen Ordnung, die durch solche Demonstrationen und durch die Ausschreitungen ausgelöst würde, zu denen diese, wie jüngere Ereignisse gezeigt haben, führen können, einen schweren und irreparablen Schaden anrichten würde, auf den sich die Hellenische Republik legitimerweise [für den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz] berufen kann“ (meine Übersetzung des französischen Originals).
Mit anderen Worten: Das EuG bezieht in seine Rechtsprechung inzwischen die Wahrscheinlichkeit mit ein, dass normale administrative Entscheidungen in Griechenland zu gewalttätigen Unruhen führen können.

Nötig ist eine Zukunftsperspektive

Was Südeuropa jetzt braucht, ist eine Zukunftsperspektive – eine konkrete Aussicht darauf, dass sich in den nächsten Monaten oder Jahren eine Besserung der Lebensverhältnisse einstellen wird, dass die Verelendung der Gesellschaft gestoppt werden kann. Wenn die allgemeine Resignation in Empörung umkippt, stehen nicht mehr nur einige Millionen oder Milliarden Euro auf dem Spiel, sondern die soziale Akzeptanz des ganzen politischen Systems. Ob sich das zuletzt in der Wahl extremistischer Parteien auswirkt oder in gewalttätiger Randale, auf die der Staat mit verstärkten Polizeieinsätzen reagieren müsste: Die offene Gesellschaft, die sich die Europäische Union als Wert auf die Fahnen geschrieben hat, ist am Ende, wenn die Menschen keine Hoffnung mehr für eine bessere Zukunft sehen.

Wäre die EU ein demokratischer föderaler Staat, in dem die wirtschaftlichen Leitentscheidungen vom Europäischen Parlament getroffen werden, so wäre die Partei, die für die Krisenpolitik der letzten Jahre verantwortlich war, vermutlich längst abgewählt worden. So aber ist die Austeritätspolitik vor allem eine Folge der Machtverhältnisse im Europäischen Rat, auf die die portugiesischen, spanischen und griechischen Bürger kaum einen Einfluss haben. Umso mehr kommt es nun darauf an, dass auch jene Politiker, die von den Südeuropäern nicht institutionell zur Rechenschaft gezogen werden können, ein deutliches Zeichen setzen, dass sie die katastrophale soziale Lage in den Krisenstaaten zu ihren höchsten Prioritäten zählen. Die Rede ist, natürlich, von Angela Merkel (CDU/EVP) und François Hollande (PS/SPE), den Regierungschefs der zwei einflussreichsten Mitgliedsländer der Eurozone.

Die Symbolik der Bankenunion

Eine Gelegenheit dazu ergab sich etwa am vergangenen Wochenende, als sich Merkel und Hollande in Ludwigsburg trafen, um ihre Positionen über die Bankenunion abzugleichen. Bei seiner Rede zur Lage der EU hatte Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso (PSD/EVP) vor zwei Wochen Pläne für deren schnelle Verwirklichung bis Anfang nächsten Jahres angekündigt. Obwohl das Thema auf den ersten Blick eher technisch ist (es geht um eine gemeinsame Bankaufsicht und einer gemeinsame Einlagensicherung), ist es nicht nur außerordentlich wichtig für die weitere wirtschaftliche Entwicklung, sondern durchaus auch von symbolischer Relevanz. Denn die Bankenunion stärkt die Kontrollrechte der europäischen Ebene bei der Vermeidung künftiger Krisen und bedeutet zugleich eine unmittelbare Hilfe für die südeuropäische Staaten. Dass Barroso hier aufs Tempo drückt, ist also auch als Signal an die Bevölkerung in den Krisenstaaten zu verstehen, dass die EU an konkreten Verbesserungen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse arbeitet.

In der deutschen Finanzlobby freilich ist die Bankenunion reichlich unbeliebt: Zum einen, weil die deutschen Banken bislang sehr von den unterschiedlichen Einlagensicherungssystemen profitieren, zum anderen, weil die deutschen Sparkassen derzeit noch gewisse Privilegien genießen, die bei einer einheitlichen Aufsicht wohl abgeschafft würden. Beides, so sollte man meinen, sind angesichts der politischen Krise der EU relativ unwichtige Partikularinteressen. Und doch spielte Merkel in Ludwigsburg auf Zeit, und auch Hollande ließ sich zuletzt auf ein dubioses gemeinsames Statement ein, demzufolge zunächst einmal die „Qualität“ der gemeinsamen Aufsicht gewährleistet sein müsse. Und als das Gespräch auf künftige Wachstumsmaßnahmen der Euroländer kam, da lag Merkel vor allem die „strikte Erledigung der nationalen Hausaufgaben“ durch die Krisenstaaten am Herzen.

Außer der Pressekonferenz mit Hollande hielt die Bundeskanzlerin in Ludwigsburg übrigens auch noch eine Rede, in der es um Charles de Gaulle und seinen Optimismus in Bezug auf die deutsch-französischen Beziehungen ging. An ihre jungen Zuhörer gewandt appellierte sie: „Lassen wir uns auch heute und in Zukunft von dieser Zukunftsfreude anstecken!“ Einem zufällig anwesenden portugiesischen Arbeitslosen dürfte das unter diesen Umständen nicht ganz leicht gefallen sein.

Bild: von Patrick Denker (Flickr) [CC-BY-2.0], via Wikimedia Commons.

17 September 2012

Was ist eine „demokratische Föderation von Nationalstaaten“?

Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört,
Es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.
Goethe, Faust I

José Manuel Durão Barroso hat eine Vision gefunden. Oder zumindest eine schicke Formulierung.
Ein Gutes hatte die geradezu hysterische Aufregung, mit der die Öffentlichkeit die – am Ende dann doch erfreulich langweilige – ESM-Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts am vergangenen Mittwoch erwartete: Gleichzeitig mit der Urteilsverkündung nämlich hielt Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso (PSD/EVP) vor dem Europäischen Parlament seine jährliche Rede zur Lage der Europäischen Union (hier der Wortlaut, hier das Sitzungsprotokoll samt Video); und weil es so schön passte, deckten zahlreiche Online-Medien diese Rede in den Livetickern mit ab, die sie für das ESM-Urteil eingerichtet hatten. Für zahlreiche deutsche Unionsbürger dürfte dies das erste Mal gewesen sein, dass sie davon erfuhren, dass es eine solche Rede zur Lage der Union überhaupt gibt.

In dieser Rede kündigte Barroso unter anderem Pläne für eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, insbesondere durch die rasche Einrichtung einer gemeinsamen Bankenaufsicht an. Außerdem sprach er sich für eine wichtigere Rolle der europäischen Parteien, für das EZB-Anleihenkaufprogramm und für die Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft aus.

Höhepunkt der Rede jedoch war zweifellos der Abschnitt, in dem er erklärte, dass die Kommission noch vor der Europawahl 2014 Vorschläge für eine neue Reform der EU-Verträge vorlegen werde. Eine solche Reform sei zwar schwierig, aber notwendig, da der derzeitige institutionelle Rahmen nicht mehr genüge, um eine „echte Wirtschafts- und Währungsunion“ und eine „politische Union“ zu erreichen (die Barroso zufolge wiederum die Voraussetzung dafür sind, um „unsere Werte, unsere Freiheit und unseren Wohlstand in die Zukunft einer globalisierten Welt zu übertragen“). Ziel dieser Vertragsreform müsse eine „demokratische Föderation von Nationalstaaten“ sein:
Let’s not be afraid of the words: we will need to move towards a federation of nation states. This is what we need. This is our political horizon. This is what must guide our work in the years to come. Today, I call for a federation of nation states. Not a superstate. A democratic federation of nation states that can tackle our common problems, through the sharing of sovereignty in a way that each country and each citizen are better equipped to control their own destiny.
Wie das genau aussehen sollte, ließ Barroso offen: Erst einmal sei „eine ernsthafte Diskussion zwischen den Bürgerinnen und Bürgern Europas über die Zielrichtung unseres weiteren Vorgehens“ notwendig. Dennoch löste sein Appell sowohl unter den anwesenden Europaabgeordneten als auch in den Medien starke und ganz unterschiedliche Reaktionen aus – insbesondere über die Frage, was man sich unter einer solchen „Föderation von Nationalstaaten“ überhaupt vorzustellen habe.

Die Rückkehr des F-Worts

In Deutschland war diese Debatte zuerst von einer etwas eigentümlichen Begrifflichkeit geprägt: Der Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission nämlich hatte in der amtlichen deutschen Fassung der Rede das Wort „federation“ mit „Bund“ übersetzt, woraus die Deutsche Presse-Agentur (und mit ihr ein Großteil der deutschen Medien) dann einen „Staatenbund“ machte. Ein Staatenbund aber ist nach gängiger Terminologie die loseste Form eines zwischenstaatlichen Zusammenschlusses – und damit genau das Gegenteil einer Föderation. In späteren Versionen immerhin korrigierten die meisten Medien ihre Wortwahl.

Denn Barrosos Aufruf, „keine Angst vor dem Wort“ zu haben, ergibt nur Sinn, wenn man seine Rede in die breitere europapolitische Auseinandersetzung um den Begriff „föderal“ einordnet. Seit den 1940er Jahren wurde dieser von der Union Europäischer Föderalisten gebraucht, die sich für einen demokratischen kontinentalen Bundesstaat einsetzten. Anfang der 1990er Jahre wurde dies in den Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht aufgegriffen, wo im ersten Vertragsentwurf von einer „federal vocation“ der EU die Rede war. Dies stieß jedoch auf vehemente Ablehnung der damaligen britischen Regierung, sodass das „F-Wort“ in Maastricht zu einem zentralen Streitthema wurde. Am Ende wurde der Begriff im Vertragstext gestrichen und seitdem von Kommission und Rat behutsam vermieden.

Dass Barroso nun auf das Wort zurückgriff, wurde deshalb von vielen Befürwortern einer vertieften und demokratischeren Integration mit Freude wahrgenommen. So stellte etwa Eva Peña in ihrem spanischsprachigen Blog Eva en Europa fest, dass sich Barroso „selbst übertroffen“ habe und dass es gut sei, dass die Kommission ohne Komplexe Position bezieht“.

Betonung des Nationalen

Doch ganz so eindeutig war Barroso dann doch nicht: Tatsächlich löste seine Formulierung gerade unter den Föderalisten im Europäischen Parlament auch Kritik aus. Insbesondere der liberale Fraktionsvorsitzende Guy Verhofstadt (Open-VLD/ELDR) erklärte, das Ziel könne nicht eine „Föderation der Nationalstaaten“, sondern nur eine „föderale Union der europäischen Bürger“ sein: Nötig sei nicht noch mehr Macht für den Europäischen Rat, in dem die nationalen Regierungschefs versammelt sind, sondern ein „post-nationales“ Europa, das die Bürger selbst in den Mittelpunkt stelle (und, wie man unterstellen darf, das von den Bürgern direkt gewählte Europäische Parlament). Barroso antwortete hierauf in etwas zweideutiger Weise, indem er davor warnte, zu „übereifrig“ zu sein, und indem er seine „demokratische Föderation der Staaten“ indirekt mit einer „Föderation der Bürger, einer Union für die Bürger Europas“ gleichsetzte.

Dass der Kommissionspräsident also nicht bereit war, auf seine Betonung der Nationalstaatlichkeit zu verzichten, führte dazu, dass einige Kommentatoren seine Rede gerade als (wenn auch sorgsam verkleidete) Zurückweisung des klassischen Föderalismus interpretierten. Protesilaos Stavrou sah in seinem Blog vor allem ein Bestreben Barrosos, „die existierende intergouvernementale Ordnung zu stärken und ihr einen stärker zentralisierten Charakter zu geben“. Ein solches intergouvernementales („konföderales“) System jedoch sei nicht nur viel komplizierter als ein föderales Europa, sondern könne anders als dieses auch niemals wirklich demokratisch werden.

Für Staatsrechtler ist die EU längst schon ein „Bund“

Was also will Barroso uns mitteilen? Das Rätsel um seine Formulierung wird auch nicht klarer, wenn man sich den Stand der verfassungsrechtlichen Debatte über das Wesen der Europäischen Union ansieht. So ist es unter Europarechtlern längst eine Selbstverständlichkeit, dass sich die heutige EU mit traditionellen Konzepten von Souveränität nicht mehr angemessen beschreiben lässt, da in ihrem politischen System kein Letztentscheidungsorgan existiert. Insbesondere gibt es keine klare Hierarchie zwischen Europarecht und nationalem Verfassungsrecht, und sowohl der Europäische Gerichtshof als auch die nationalen Verfassungsgerichte nehmen für sich in Anspruch, die höchste judikative Instanz ihres jeweiligen Rechtssystems zu sein. Dadurch entsteht ein rechtliches Spannungsverhältnis, der sogenannte Verfassungspluralismus. Hinfällig ist damit aber auch das Begriffspaar „Bundesstaat“ und „Staatenbund“, das jeweils eine klare Souveränitätsordnung voraussetzt. Staatsrechtler wie Armin von Bogdandy, Christoph Schönberger, Olivier Beaud oder Claudio Franzius sind deshalb schon seit Jahren dazu übergegangen, für die EU einen neuen Begriff zu verwenden: nämlich „Bund“ oder „Föderation“.

Weshalb aber sollte man die EU zu einer „Föderation“ weiterentwickeln, wenn sie das längst schon ist? Die einzig sinnvolle Antwort darauf ist wohl, dass Barroso den Begriff in einer anderen Weise gebraucht als die Juristen. Was genau er sagen wollte, wenn er überhaupt etwas sagen wollte, wird sich jedoch erst dann zeigen, wenn die Kommission konkret wird und tatsächlich vor der nächsten Europawahl Vorschläge für eine Vertragsreform vorlegt.

Was ich unter Föderalismus verstehe

Ist also das ganze Gerede über das F-Wort nichts als Schall und Rauch? In einem Blog, das den Titel Der (europäische) Föderalist trägt, würde man es sich wohl allzu einfach machen, wenn man den Begriff vollständig als hohle Phrase abtäte, und darum will ich hier noch in ein paar Worten skizzieren, was ich selbst für die wichtigsten Elemente einer „föderalistischen“ Vertragsreform hielte. Mit den Verfassungspluralisten teile ich die Ansicht, dass die Kategorie der Souveränität in Europa keine zentrale Bedeutung mehr spielt. Ziel der europäischen Integration braucht nicht ein nach außen und innen souveräner Bundesstaat nach Art der „Vereinigten Staaten von Europa“ zu sein. Rechtlich ist die EU schon heute eine Föderation – politisch jedoch sind in ihr einige Werte des Föderalismus noch nicht ausreichend verwirklicht. Dies betrifft speziell das Subsidiaritätsprinzip und die demokratische Kontrolle.

Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass jede politische Frage auf der niedrigsten staatliche Ebene gelöst werden sollte, auf der dies sinnvoll möglich ist. Dies bedeutet zum einen, dass die EU keine Zuständigkeiten an sich ziehen sollte, wo die Mitgliedstaaten ebenso effizient tätig sein können. Es bedeutet zum anderen aber auch, dass die Kompetenz über Bereiche, in denen Entscheidungen einzelner Mitgliedstaaten gravierende Auswirkungen auf die Bürger anderer Staaten haben können, auf der gemeinsamen europäischen Ebene liegen muss. Und während das erste Problem – ein Übermaß an Unionskompetenzen – bislang eher selten vorkommt, ist das zweite, wie nicht zuletzt die Eurokrise zeigt, nur allzu verbreitet. Insbesondere in der Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik, aber zum Beispiel auch in Energiefragen (etwa was die Sicherheit von Atomkraftwerken betrifft) bräuchte eine föderale EU deshalb mehr Befugnisse; und um die Kompetenzverteilung auch in Zukunft flexibel an die Erfordernisse der sich verändernden Welt anpassen zu können, sollte optimalerweise das nationale Vetorecht bei künftigen Vertragsreformen abgeschafft werden.

Die Frage der demokratischen Kontrolle wiederum geht Hand in Hand mit dem Konzept der Unionsbürgerschaft. Wie Guy Verhofstadt betont hat, kann die Forderung nach mehr Kompetenzen für die EU leicht zu einer Stärkung des Europäischen Rates führen, in dem die nationalen Regierungen versammelt sind. Eine solche Herrschaft durch die nationalen Exekutiven aber ist von der Logik nationaler Interessengegensätze geprägt, in der die Einwohner der Union zunächst als Mitglieder eines nationalen Staatsvolks gesehen werden und demokratische Legitimation nur durch die nationalen Wahlen entsteht. Aus föderalistischer Sicht hingegen gibt es keine „Völker“, sondern nur Bürger, die sich auf verschiedenen politischen Ebenen zusammengeschlossen habenund auf jeder einzelnen dieser Ebenen gleichberechtigt sind. Versteht man die Europäer solcherart als gleichberechtigte Unionsbürger, dann sollten ihre gemeinsamen Angelegenheiten im Wesentlichen von denjenigen politischen Gremien geregelt werden, die sie auch gemeinsam gewählt haben. Dabei mag es zu einer besseren Verzahnung der Ebenen sinnvoll sein, dass es auch intergouvernementale Organe wie den Europäischen Rat gibt. Die wichtigste Legitimationsquelle einer föderalen Union aber muss die Europawahl sein, und ihr institutioneller Mittelpunkt deshalb das Europäische Parlament, dem auch die Europäische Kommission verantwortlich wäre.

Ich weiß nicht, ob Barroso sämtliche dieser Ansichten teilt. Jedenfalls darf man gespannt sein, was davon sich am Ende in den Vorschlägen wiederfinden wird, die er in den nächsten anderthalb Jahren präsentieren will. Bis dahin aber wird die „demokratische Föderation der Nationalstaaten“ wohl ein Schlagwort bleiben, das jeder nach seinem Geschmack mit Inhalt füllen kann. Und schließlich hat der Kommissionspräsident selbst uns um eine „ernsthafte Diskussion [] über die Zielrichtung unseres weiteren Vorgehens“ gebeten.

10 September 2012

Sag mir, welche Quoten dir wichtig sind, und ich sage dir, wie du die europäische Gesellschaft siehst

Yves Mersch (mittlere Reihe, ganz links) ist keine Frau.
Wenn irgendwo ein Job zu vergeben ist, dann will man dafür, na klar, denjenigen, der am besten dafür geeignet ist. Doch je politischer ein Job ist, desto schwieriger lässt sich bestimmen, worin diese Eignung eigentlich besteht. Während eine Klempnerin oder ein Klavierlehrer recht klar definierbare Funktionen haben, gehört es zur Aufgabe eines Politikers auch, zwischen widersprüchlichen Zielen abzuwägen, für die sich kein gemeinsamer Optimierungsmaßstab finden lässt. Aus diesem Grund werden politische und politiknahe Posten (wie die eines Verfassungsrichters oder Zentralbankers) auch nicht einfach ausgeschrieben, sondern durch Wahl und Ernennung nach bestimmten Kriterien „politisch“ besetzt.

Das wichtigste dieser Kriterien ist natürlich in aller Regel die politische Ausrichtung, also die Parteizugehörigkeit des Kandidaten. In einem parlamentarischen System nehmen die Wähler Einfluss auf das politische Personal vor allem dadurch, dass sie einer Partei ihre Stimme geben, und bei der Bildung einer Koalition wird als Erstes verhandelt, welcher der beteiligten Partner wie viele Ministerposten erhält. Doch darüber hinaus gibt es noch andere Kriterien, die eine Rolle bei der politischen Personalauswahl spielen. Da wir davon ausgehen, dass unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen auch unterschiedliche Interessen und Weltanschauungen haben, hat es sich eingebürgert, bei der Zusammensetzung politischer Gremien auf eine angemessene Repräsentation solcher Unterschiede zu achten. Dies schlägt sich in formellen oder informellen Quoten- und Proporzsystemen nieder, die von der Öffentlichkeit oft kaum hinterfragt werden

Geschlechter- und Regionalproporz

Am wichtigsten sind dabei wohl die Frauenquote und der Regionalproporz, die häufig auch formal institutionalisiert werden. So gilt in zahlreichen Staaten (von Schweden über Frankreich bis Tunesien) das Reißverschlussprinzip, nach dem auf Wahllisten jeder zweite Platz einer Frau überlassen bleibt; und fast überall ist das Wahlgebiet in Kreise eingeteilt, um zu gewährleisten, dass nicht alle Parlamentsabgeordneten aus derselben Gegend des Landes stammen. Doch auch über solche formalen Regelungen hinaus sind Proporzgedanken wirksam: Auch wenn das Grundgesetz dem deutschen Bundeskanzler freie Hand bei der Wahl der Minister lässt, wäre eine Regierung, die nur aus Männern bestünde, in Deutschland heute undenkbar – ebenso wie ein Kabinett ohne ein Mitglied aus einem östlichen Bundesland.

Frauen- und Regionalproporz sind jedoch nicht die einzigen informellen Quoten. Je mehr die Gesellschaft sich ihrer Diversität bewusst wird, desto größer ist auch das Bestreben, diese Diversität in politischen Gremien abzubilden. Dass das Kabinett Merkel mit Wolfgang Schäuble (CDU/EVP), Guido Westerwelle (FDP/ELDR) und Philipp Rösler (FDP/ELDR) einen Rollstuhlfahrer, einen Homosexuellen und einen gebürtigen Vietnamesen umfasst, wurde wiederholt als willkommenes Zeichen von Vielfalt gedeutet. Dass mit Cem Özdemir (Grüne/EGP) erstmals ein Muslim zum Vorsitzenden einer deutschen Partei gewählt wurde, sorgte 2008 für einige Medienaufmerksamkeit. Und auch wie alt oder jung Politiker sind, ist immer wieder von Interesse, etwa in Italien, wo schon seit Jahren Kritik an der gerontocrazia geübt wird.

Quoten beschreiben unser Weltbild

Welche dieser Quoten wir für wichtig halten, sagt etwas über unser Weltbild aus: Indem wir (formell oder informell) verlangen, dass bestimmte gesellschaftliche Gruppen in einem Gremium repräsentiert sein müssen, schreiben wir diesen Gruppen eine eigene Identität und eigene Interessen zu, die gesondert zu fördern sind. Die Gruppe wird damit sowohl vom Rest der Gesellschaft abgetrennt als auch (durch die Aufnahme in das Gremium) in diese integriert. Bei einem Gremium ohne Jugendliche, ohne Muslime oder ohne Ostdeutsche haben wir Zweifel, ob es deren legitimen politischen Wünsche wirklich angemessen behandeln wird. Eine Linkshänder- oder eine Rothaarigenquote dagegen gibt es nicht, da wir nicht davon ausgehen, dass diese Gruppen tatsächlich gemeinsame Interessen haben, die niemand anderes für sie vertreten kann.

Diese wichtige Rolle des Proporzdenkens in unserem Weltbild führt natürlich auch dazu, dass die Frage, welche Quoten eigentlich wichtig sind, Teil intensiver politischer Diskussionen sein können. Dass Bundestagsabgeordnete sich selbst als Fahrradfahrer inszenieren, ist ein Indiz dafür, dass hier ein neues Kollektiv nach Repräsentation verlangt. Umgekehrt lehnt die Piratenpartei unter dem Schlagwort post-gender eine Frauenquote ab, da eine Unterscheidung von Menschen nach ihrem Geschlecht immer Ausdruck von Sexismus sei.

Yves Mersch und der Nationalproporz

Und nun zur Europäischen Zentralbank, in deren sechsköpfigem Direktorium derzeit ein Posten frei ist. Die Direktoriumsmitglieder sind vollkommen unabhängig und bilden zusammen mit den 17 nationalen Zentralbankgouverneuren den EZB-Rat, der die wesentlichen geldpolitischen Entscheidungen in der Eurozone trifft und damit eine zentrale Rolle bei der Überwindung der Euro-Krise spielt. Angesichts dieses hohen Einflusses ist die Ernennung eines neuen Direktors immer auch „politisch“. Wenn man einmal davon absieht, dass der Kandidat eine überdurchschnittliche Ahnung von ökonomischen Zusammenhängen haben sollte, sind objektive Maßstäbe für die Besetzung kaum zu finden. Zentral ist vielmehr die geldpolitische Weltanschauung des Kandidaten: Unter welchen Umständen soll die EZB die Zinsen erhöhen oder senken? Ist es in Ordnung, wenn die Zentralbank Anleihen von Mitgliedstaaten aufkauft? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Angesichts der angespannten derzeitigen Lage wäre ein Kandidat, der in dieser Frage allzu offen allzu pointierte Meinungen vertritt, ohnehin nicht mehrheitsfähig. Als der Europäische Rat, der die Direktoriumsmitglieder ernennt, sich im Juli für den bisherigen luxemburgischen Zentralbankgouverneur Yves Mersch entschied, war dies auch darin begründet, dass dieser weder als starrsinniger „Falke“ noch als nachlässige „Taube“ gilt.

Vor allem aber profitierte Mersch von einem komplizierten Deal, bei dem mehrere Regierungen der Eurozone wichtige Posten für ihre eigenen Staatsangehörigkeiten sichern wollten. Gleichzeitig mit dem Direktoriumssitz (der zuvor von dem Spanier José Manuel González-Páramo eingenommen wurde) waren nämlich auch die Ämter des Eurogruppenvorsitzenden (bisher der Luxemburger Jean-Claude Juncker, CSV/EVP) und des Präsidenten des neuen Rettungsfonds ESM zu vergeben, und Interesse meldeten außer Spanien und Luxemburg auch Deutschland und Frankreich an, die sich unterrepräsentiert fühlten. Die Einzelheiten dieses Deals sind zu komplex, um hier von Interesse zu sein. Im Ergebnis jedenfalls erhielt der Deutsche Klaus Regling den ESM-Posten und Juncker wurde als Kompromisskandidat für ein halbes Jahr im Amt bestätigt, wobei er sogar noch Mersch als Direktoriumsmitglied durchsetzen konnte. Die meisten Medienberichte sahen deshalb Luxemburg als den großen Sieger, Spanien hingegen als Verlierer der Einigung. Dass es bei dem Postengeschacher im Europäischen Rat vor allem um ein Austarieren des Nationalproporzes zwischen den Mitgliedstaaten ging, wurde von kaum jemandem in Zweifel gezogen.

Das Europäische Parlament und die Frauen

Bis sich in der vergangenen Woche das Europäische Parlament zu Wort meldete, das zwar bei der Wahl der Direktoriumsmitglieder kein Mitentscheidungsrecht hat, aber nach Art. 283 AEU-Vertrag vor deren Ernennung „angehört“ werden muss. Diese Anhörung war für den heutigen Montag geplant und wurde nun kurzfristig von den Abgeordneten abgesagt. Ihre Begründung dafür ist, dass sich unter den sechs Direktoriumsmitgliedern schon seit Mai 2011 keine einzige Frau befindet – und obendrein auch noch sämtliche der 17 nationalen Zentralbankchefs im EZB-Rat männlich sind. Dass das Parlament seine Bedenken gegen so viel Maskulinität dem Europäischen Rat schon im Mai mitgeteilt hatte, dieser jedoch eine weibliche Kandidatin nicht einmal in Erwägung zog, nahmen die Abgeordneten nun zum Anlass für einen kleinen symbolischen Eklat. Ihr Ziel dabei war, so der Abgeordnete Sven Giegold (Grüne/EGP), das „Aufbrechen eines Männerbundes“. Als weibliche Alternative zu Mersch käme etwa Beatrice Weder di Mauro in Frage, eine angesehene schweizerisch-italienische Ökonomin und bis Februar 2012 Mitglied des deutschen Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Und obwohl die Parlamentarier die Anhörung nicht beliebig lang werden verzögern können und Merschs Ernennung deshalb letztlich wohl nicht gefährdet ist, verdeutlicht dieser Vorfall, worin die Prioritäten der verschiedenen EU-Organe liegen. Gewiss darf man unterstellen, dass weder der Europäische Rat noch das Parlament für einen so wichtigen Posten eine fachlich ungeeignete Person auswählen würden. Doch innerhalb dieses Entscheidungsrahmens geht es den Regierungen im Europäischen Rat vor allem darum, den nationalen Proporz zu wahren – während für das Europäische Parlament, das sich als Vertretung aller Unionsbürger versteht, ganz andere Kriterien eine Rolle spielen: wie eben in diesem Fall die Vielfalt der Geschlechter.

Wie verstehen wir die europäische Gesellschaft?

Daraus aber lässt sich auch eine Lektion für die nächste Reform des EU-Vertrags ziehen, die früher oder später gewiss auf der Agenda stehen wird. Welche Bedeutung man den verschiedenen Organen der Union dann jeweils zukommen lassen will, hängt nicht zuletzt von dem Verständnis ab, das wir von der europäischen Gesellschaft haben. Verstehen wir die Nationalstaaten noch immer als unsere primäre Identität und Europapolitik in erster Linie als einen Ausgleich der verschiedenen nationalen Interessen? Dann sollten wir auch künftig auf den Europäischen Rat setzen. Oder sind wir inzwischen (um die Formulierung der Piratenpartei zu modifizieren und zugleich einen Begriff von Jürgen Habermas aufzugreifen) in einem post-nationalen Europa angekommen, in dem die Herkunft eines Politikers zwar nicht vollständig gleichgültig geworden ist, aber nur noch ein Faktor unter vielen anderen: seinem Geschlecht, seiner Religion, seinen Behinderungen, seinem Alter und all den anderen Dingen, von denen wir zu Recht oder zu Unrecht annehmen, dass sie für das Handeln eines Entscheidungsträgers relevant sind? Dann sollten wir uns auf den Weg in eine europäische parlamentarische Demokratie machen, in der sich die Wähler an der Parteizugehörigkeit ihrer Abgeordneten orientieren können und die Parteien selbst sich (auf Druck der öffentlichen Meinung und, wenn es sein muss, des Wahlgesetzes) um eine angemessene Diversität ihres Personals bemühen.

Bild: Europäische Zentralbank: Governing Council meeting in Barcelona [Nutzungsbedingungen].

05 September 2012

Das Glühbirnenverbot, oder: Warum es wichtig ist, eine Opposition zu haben

Licht oder Dunkel: Demokratie lebt davon, Alternativen sichtbar zu machen.
Am vergangenen Samstag, dem 1. September 2012, trat die letzte Stufe des europaweiten Verbots herkömmlicher, energetisch ineffizienter Glühbirnen in Kraft. Es war begleitet von dem ein oder anderen Medienscherz, aber der ganz große Volksaufstand blieb aus. Das ist einerseits wenig überraschend, schließlich haben wir inzwischen mit der Eurokrise sehr viel größere Sorgen. Andererseits aber kontrastiert die Gleichgültigkeit in den letzten Tagen dann doch recht bemerkenswert mit der medialen Empörung, die vor drei Jahren herrschte, als das Glühbirnenverbot im Februar 2009 beschlossen wurde.

Während in den meisten europäischen Ländern das Thema schon damals kaum Nachrichtenwert besaß, überschlugen sich die Medien im deutschsprachigen Raum mit Horrorszenarien, die bei dem Umstieg auf das „kalte“ Energiesparlampenlicht drohten. Die FAZ berichtete von Glühbirnen-Hamsterkäufen („wobei in der Branche gemunkelt wird, dass der Handel selbst, angesichts großer Vorräte, das Thema lanciert hat, um von seinen hohen Beständen loszukommen“). Der Journalist Jochen Bittner warf in dem Europablog, das er damals für die Zeit schrieb, nur halb im Scherz die Frage auf, „[w]ie sich die Abschaffung des menschlicheren Edison-Lichtes auf die Anzahl der spontanen Axt-Morde auswirken wird“. Das österreichische Künstlerduo mumu kündigte an, künftig „im Untergrund“ traditionelle Glühbirnen herstellen und verbreiten zu wollen. Und natürlich war in zahllosen Internetforen und den Kommentarspalten der Online-Medien von der drohenden „EU-Diktatur“ und ähnlichem die Rede.

Wie kam es zu all der Aufregung?

Interessant an all diesem Aufruhr ist im Nachhinein vor allem die Frage, wie ein letztlich doch recht belangloses Thema wie dieses solche Aufregung schüren konnte. Manches daran mag Zufall gewesen sein: So werden umweltpolitische Debatten in Deutschland häufig eine Spur erregter geführt als in anderen Ländern; und dass die EU sich gerade mitten in der Ratifikationskrise des Vertrags von Lissabon befand, trug wohl auch nicht zu einer besonders sachlichen Diskussion bei.

Hinzu kam, dass einige Argumente der Glühbirnenverteidiger nicht von der Hand zu weisen waren: Tatsächlich enthält das Licht traditioneller Energiesparlampen einen erhöhten Blauanteil, was nicht nur „kalt“ aussieht, sondern auch potenziell gesundheitsschädlich ist. Dem hielten die Verbotsbefürworter schon damals entgegen, dass das Ende der Glühbirne Investitionen in die Entwicklung alternativer Leuchttechnologien befördern würde. Wie man inzwischen weiß, behielten sie damit offenbar Recht: Vor allem LEDs gelten inzwischen als vollkommen akzeptable Alternative.

Warum die EU Glühbirnen nicht besteuert

Ein anderer plausibler Einwand kritisierte, dass die EU überhaupt zu dem Mittel eines Verbots griff (bzw. zur Festlegung von Effizienz-Mindeststandards, die herkömmliche Glühbirnen nicht erfüllen konnten, was faktisch einem Verbot gleichkam). Wenn alternative Technologien energieeffizienter, haltbarer und letztlich billiger sind, sollten sie sich dann nicht von selbst auf dem Markt durchsetzen? Und wenn man den Gewohnheitstieren unter den Verbrauchern dabei etwas auf die Sprünge helfen wollte, wäre dann nicht die Einführung einer Glühbirnensteuer die schonendere Methode gewesen? Wer wie mumu in der Glühbirne vor allem „Liebe, Wohlwollen, Freude, Erregung“ sucht, hätte sie dann weiterhin kaufen können – der große Rest wäre freiwillig auf LED umgestiegen.

Doch dass die EU Glühbirnen nicht besteuerte, sondern verbat, lag natürlich an den skurrilen Kompetenzgrenzen, an die die europäische Ebene in allen fiskalischen Fragen immer wieder stößt. Während für Umweltfragen längst das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt (Vorschlag der Kommission, Mehrheit im Ministerrat, Mehrheit im Parlament), ist für die europaweite Vereinheitlichung von Steuern immer die Zustimmung sämtlicher nationalen Regierungen notwendig. Und selbst wenn keine einzige Regierung etwas speziell gegen eine Glühbirnensteuer einzuwenden gehabt hätte, hätte diese Vetomöglichkeit mit einiger Sicherheit dazu geführt, dass die Frage zum Druckmittel bei anderen, thematisch vielleicht überhaupt nicht damit verwandten Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten geworden wäre. Das eleganteste Mittel, den gesellschaftlichen Übergang zu energieeffizienten Lampen zu organisieren, scheiterte also an den fehlenden Besteuerungskompetenzen der EU.

Die Aufgaben einer Opposition

Doch die vernünftigen Argumente waren, wie sich an der seither eingekehrten Ruhe erkennen lässt, ohnehin nicht der wesentliche Grund für die vehemente Ablehnung, auf die das Glühbirnenverbot in Deutschland stieß. Vielmehr scheinen sie mir lediglich der Hintergrund für ein gewisses Unbehagen mit der Entscheidung gewesen zu sein – das sich nur deshalb zu irrationalen Höhen aufschwang, weil es kein politisches Ventil fand.

Dieses Ventil zu sein, ist in einem parlamentarischen System die Aufgabe der Opposition. Indem sie sich als Wahlalternative bereithält und Kritik am Regierungshandeln in den öffentlichen Raum trägt, kanalisiert und verarbeitet sie die Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Wie rational sich diese Unzufriedenheit begründen lässt, ist dabei zunächst einmal nicht entscheidend: Vielmehr kommt es darauf an, dass Menschen, die von der Regierung enttäuscht sind, eine Alternative angeboten wird – sodass es dem Parlamentarismus gelingt, ganz unterschiedliche politische Ansichten in sich zu vereinen und die Legitimität des politischen Systems auch dann noch zu wahren, wenn einem Großteil der Bevölkerung das Handeln der Regierung nicht gefällt.

Wie der amerikanische Politikwissenschaftler Carroll Quigley einmal formulierte, liegt ein wesentliches Verdienst des Zweiparteiensystems der USA darin, dass die Bevölkerung bei jeder Wahl die Möglichkeit bekommt „to throw the rascals out“ („die Schurken rauszuwerfen“). Gerade dadurch, dass die Opposition bei politischen Entscheidungen in der Regel von den Regierungsparteien überstimmt wird, kann sie sich bei der nächsten Wahl als glaubwürdige Alternative präsentieren. Und umgekehrt bezieht natürlich auch die Regierung einen Teil ihrer Legitimität daraus, dass ihr Programm bei der letzten Wahl auf eine größere Zustimmung gestoßen ist als das Angebot der Opposition. Wie beliebt ein Vorschlag tatsächlich ist, zeigt sich erst, wenn er von einer Oppositionspartei öffentlich kritisiert wird – und die Mehrheit der Bevölkerung dennoch weiterhin die Regierung wählt.

Keine Opposition gegen das Glühbirnenverbot

Dem Glühbirnenverbot hätte deshalb kaum etwas Besseres passieren können als eine europäische Opposition, die die (rationale oder irrationale) Kritik daran aufgegriffen und in der öffentlichen Debatte repräsentiert hätte. Anstelle von Ängsten über eine drohende EU-Umweltdiktatur hätte dies den Austausch über Vor- und Nachteile der geplanten Maßnahme gefördert – und der Großteil der Menschen hätte vermutlich festgestellt, dass das Thema ihnen nicht so wichtig ist, dass sie ihr Verhalten bei der nächsten Europawahl davon abhängig machen würden.

Allein, so eine Opposition gab es nicht. In dem oben schon erwähnten Blogeintrag von Februar 2009 versuchte Jochen Bittner, die Verantwortlichkeiten für das Glühbirnenverbot zu klären. Dafür vollzog er nach, wer ihm bei jedem einzelnen Entscheidungsschritt zugestimmt hatte. Und obwohl ihm in seiner Rekonstruktion einige kleinere Fehler unterliefen (weshalb auch die Lektüre der Leserkommentare zu dem Artikel empfehlenswert ist), war sein Fazit vollkommen berechtigt:
Die generelle Verantwortung für das Glühbirnenverbot trägt eine große Koalition aus allen europäischen Regierungen, Fachleuten aus der EU-Kommission sowie des Europäischen Parlaments. Die spezielle Verantwortung dafür, dass es über das Verbot keine öffentliche Plenardebatte [im Europaparlament] gab, tragen vor allem die Sozialdemokraten, die Grünen und die Liberalen, plus – etwa zur Hälfte – die Konservativen. Welche Schlüsse sich daraus für die Stimmabgabe bei der Europawahl im Juni ziehen lassen, das muss nun jeder für sich beleuchten.
Die Schwächen der europäischen Konsenspolitik

Ich habe in diesem Blog schon vor einiger Zeit einen längeren Artikel darüber geschrieben, welche strukturellen Aspekte die parteipolitische Debatte im Europäischen Parlament behindern. Der Glühbirnenfall ist ein gutes Beispiel dafür, welche schädlichen Auswirkungen dieses Fehlen einer institutionalisierten Opposition besitzen kann.

Gerade weil im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens fast alle politischen Akteure – Europäische Kommission, nationale Regierungen, Fraktionen des Europäischen Parlaments – dem Vorschlag irgendwann einmal zustimmten, bot das politische System der EU keine Möglichkeit, die schwelende Unzufriedenheit mit der Entscheidung demokratisch aufzufangen. Wer das Verbot ablehnte, der konnte sich nicht einfach vornehmen, bei der nächsten Wahl „die Schurken rauszuwerfen“, die es beschlossen hatten: denn es gab niemanden, der nicht zu diesen „Schurken“ gehörte. Der Ärger konnte sich deshalb nur noch in der medialen Empörung Bahn brechen – und in einer schleichenden, aber immer verbisseneren Verdrossenheit gegenüber allem, was aus Brüssel kommt.

Zur Demokratie gehört das Überstimmtwerden

Was bedeutet dies für die weitere Entwicklung der Europäischen Union? Bei dem Versuch, die EU demokratischer und bürgernäher zu machen, orientieren sich viele Europapolitiker bis heute an dem einfachen Leitbild, möglichst viele Organe im Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen. Konnte die Kommission in der Anfangsphase der europäischen Integration noch viele Entscheidungen ganz allein treffen, so mischten sich recht bald auch die nationalen Regierungen im Rat in allen wichtigen Angelegenheiten ein. Seit den 1980er Jahren wurden zudem die Mitspracherechte des Europäischen Parlaments schrittweise erhöht (dessen Abstimmungsregeln wiederum dazu führen, dass viele Entscheidungen nur mit großen, fraktionenübergreifenden Koalitionen möglich sind). Und seit einiger Zeit verbreitet sich zudem besonders in Deutschland die Vorstellung, dass eine demokratische Europapolitik eigentlich immer auch eine Mitsprache der nationalen Parlamente benötigt.

Doch dieses Bemühen nach immer mehr checks and balances macht die Europapolitik nicht nur schwerfällig. Auch auf die Legitimation der EU hat es zuletzt genau die entgegengesetzte Wirkung als gewünscht – denn wenn an jeder Entscheidung alle politischen Akteure beteiligt sind, verschwimmt nicht nur die politische Verantwortlichkeit, sondern auch die grundsätzliche Möglichkeit, alternative Politikentwürfe innerhalb desselben demokratischen Systems zu integrieren. Zur Demokratie gehört auch das Überstimmtwerden.

Damit die EU an Legitimität zurückgewinnt, muss es für politische Akteure einfacher werden, ihre Vorschläge (ob irrational oder nicht) in den Entscheidungsprozess einzubringen, ohne dass dabei immer gleich der Beschluss als Ganzes in Frage steht. Dies wiederum setzt voraus, dass Kompetenzen stärker gebündelt und Entscheidungsverfahren vereinfacht werden: Irgendjemand muss regieren können, damit ein anderer in der Opposition sein kann. Und das einzige europäische Organ, das tatsächlich geeignet ist, das Forum für ein solches Wechselspiel zwischen einer gewählten und abwählbaren Regierungsmehrheit und einer Opposition zu bieten, ist das Europäische Parlament.

Bild: By 1997 [GFDL 1.2], via Wikimedia Commons.