29 August 2013

Die Bundestagswahl und Europa (8): Agrarpolitik, Lebensmittelsicherheit, Umwelt

Bei der Bundestagswahl im kommenden September wählen die Deutschen nicht nur ihre nationalen Abgeordneten, sondern auch ihre Vertreter in den intergouvernementalen EU-Organen. Welche Alternativen stehen dabei zur Auswahl? In einer Sommerserie vergleicht dieses Blog die europapolitischen Vorschläge in den Wahlprogrammen der Bundestagsparteien – CDU/CSU (EVP), SPD (SPE), FDP (ALDE), Grüne (EGP) und Linke (EL). Heute: Landwirtschaft. (Zum Anfang der Serie.)

Gemeinsame Agrarpolitik

Das Landleben in Europa stellt man sich meist friedlich und harmonisch vor. Anders die Diskussion über die europäischen Agrarsubventionen.
Zu den großen Konfliktthemen in der Europäischen Union gehört seit eh und je die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Diese macht nicht nur einen sehr großen Teil des EU-Budgets aus (derzeit etwa zwei Fünftel der Gesamtausgaben), sondern zeitigte lange Zeit auch die absurdesten Nebenwirkungen: Bis in die 1990er Jahre kaufte die EU sämtliche Agrarprodukte, die auf dem Markt nicht verkauft worden waren, zu einem bestimmten Mindestpreis auf – und finanzierte dadurch aus Steuergeldern eine massive Überproduktion, während sie zugleich die Preise für die Endverbraucher künstlich verteuerte.

Seitdem hat sich durch mehrere Reformen vieles gebessert. Die beiden wichtigsten Bereiche der europäischen Agrarpolitik sind heute die „Entwicklung des ländlichen Raums“, durch die die Lebensbedingungen in ländlichen Regionen verbessert sowie Umwelt- und Tierschutz gefördert werden sollen, und die direkte Subventionierung von Landwirten, die an die Stelle der früheren Preisstützungspolitik getreten ist. Diese Direktzahlungen sind nicht mehr von der produzierten Menge abhängig, sondern orientieren sich in erster Linie an der Größe der Betriebsfläche, wodurch sich die landwirtschaftliche Überproduktion inzwischen in Grenzen hält. Wie sinnvoll diese Subventionen überhaupt sind, ist jedoch bis heute heftig umstritten. Während die Europäische Kommission sich dafür einsetzt, die Direktzahlungen an größere Agrarbetriebe zu kürzen (zuletzt während der Haushaltsverhandlungen in diesem Frühling), lehnen die Bauernverbände solche Forderungen entschieden ab. Im Ministerrat wiederum ist es vor allem Frankreich, das den Erhalt der Direktzahlungen verteidigt, während Polen und andere osteuropäische Länder eher zu Kürzungen bereit sind. Im Juni 2013 einigten sich die EU-Institutionen auf einen Kompromiss, der es den einzelnen Mitgliedstaaten freistellt, die Subventionen stärker an Umweltauflagen zu koppeln sowie kleinere Betriebe gegenüber größeren zu bevorzugen.

Abbau der Direktzahlungen

In der Frage, wie man mit dieser Option umgehen sollte, sind die deutschen Parteien gespalten. So setzt sich die SPD dafür ein, die „pauschalen Agrarsubventionen bis auf einen kleinen Sockelbetrag“ abzuschmelzen und in die „Stärkung und Wiederbelebung des ländlichen Raums“ umzuschichten. Auch die Grünen sind dafür, einen Teil der Finanzmittel für direkte Subventionen zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raums umzuwidmen. Außerdem wollen sie eine stärkere „Degression der Direktzahlungen“, das heißt bei größeren Betrieben stärker kürzen als bei kleinen.

Keine Eile hat hingegen die FDP, die die Direktzahlungen erst „ab dem Jahr 2020 schrittweise reduzieren“ will. Außerdem sehen die Liberalen auch keinen Zweck in der Förderung von Kleinbauern: Eine „degressive Ausgestaltung von Direktzahlungen, auch in Abhängigkeit von Arbeitsplätzen“ lehnen sie ab, da diese „langfristig zu ineffizienten Betriebsstrukturen“ führe. Am nächsten bei der Bauernlobby steht schließlich die CDU/CSU: Diese will „auch in Zukunft ein wirksames Sicherheitsnetz spannen zum Schutz unserer Landwirte vor extremen Markteinbrüchen“ und lehnt „Überlegungen von Rot-Grün, die Direktzahlungen an die Landwirte zu kürzen“, ab. Allerdings ist die CDU/CSU durchaus dafür, zur „Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft und der Familienbetriebe“ eine stärkere Degression einzuführen – nur will sie dies nicht durch Kürzungen bei den großen, sondern durch mehr Subventionen bei kleinen Unternehmen erreichen.

Umwelt- und Sozialförderung im ländlichen Raum

Größere Einigkeit besteht hingegen in Bezug auf die stärkere umweltpolitische Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Den Vorschlag, die Höhe der Direktzahlungen an Landwirte stärker von bestimmten Umweltleistungen abhängig zu machen, unterstützen sowohl die Grünen als auch die CDU/CSU in ihren Programmen. Zudem wollen CDU/CSU, Grüne, SPD und Linke auch die Mittel aus dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes noch stärker für Umweltprogramme einsetzen. Nur die FDP hebt diesen Punkt nicht gesondert hervor, sondern betont stattdessen die „marktwirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik“ und den „Abbau von Wettbewerbsverzerrungen“.

Vor allem die Oppositionsparteien heben zudem die sozialen Kontexte des ländlichen Raums hervor. So will die SPD mit EU-Mitteln außer der Agrarwirtschaft noch eine „breitere Palette an wirtschaftlichen Impulsen für den ländlichen Raum fördern: regionale Veredelungswirtschaft, Handwerk, Tourismus, Gesundheitswesen und Dienstleistungen“. Die Linke setzen etwas allgemeiner auf „regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung“. Für die Grünen bieten vor allem „die Erneuerbaren Energien, die ökologische Lebensmittelwirtschaft und der nachhaltige Tourismus“ Chancen für die ländliche Entwicklung. Und die CDU/CSU will EU-Gelder nutzen, um „Naturschutzgebiete, Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate“ als Urlaubsregionen zu bewerben.

Agrar-Exportsubventionen

Ein weiterer heftig umstrittener Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik sind auch die Exportsubventionen, mit denen die EU die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen fördert. Bis in die 1990er Jahre spielte diese Exportförderung eine zentrale Rolle im System der GAP, um die enorme Überproduktion der europäischen Landwirtschaft nicht komplett vernichten zu müssen. Zugleich hatte sie jedoch auch fatale Effekte für viele afrikanische und asiatische Entwicklungsländer, da die subventionierten europäischen Agrarprodukte lokale Bauern vom Markt drängten.

Seit der Einführung der Direktzahlungen haben die Exportsubventionen deutlich an Bedeutung verloren, doch vollständig abgeschafft wurden sie bis heute nicht. Unter den deutschen Parteien allerdings stoßen sie kaum noch auf Unterstützung: Bereits Anfang 2012 setzte sich die Bundesregierung ihre Abschaffung ein, nun unterstützen Grüne und Linke diese Forderung in ihren Wahlprogrammen.

Lebensmittelsicherheit und Gentechnik

Doch nicht nur die Finanzierung der Landwirtschaft beschäftigt die deutschen Parteien, auch die Sicherheit der Agrarerzeugnisse nimmt in ihren Wahlprogrammen einen hohen Stellenwert ein. Sowohl CDU/CSU als auch SPD fordern eine bessere Bekämpfung von Kriminalität in der Nahrungsmittelbranche. Hierzu will die SPD „Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Deutschland und Europa“ einrichten; die CDU/CSU schlägt ein „Frühwarnsystem für den Lebensmittelsektor“ vor, das „wirtschaftliche Anreize für Betrüger frühzeitig ausfindig machen soll“.

Große Einigkeit herrscht bei den Parteien in Bezug auf den Einsatz von Gentechnik. CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne sprechen sich gleichermaßen dafür aus, Produkte von Tieren, die mit genmanipulierten Pflanzen gefüttert wurden, besser zu kennzeichnen. Die Linke geht noch einen Schritt weiter und fordert eine vollständig „gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft“. Außerdem wollen Linke und Grüne „Biopatente“ bzw. „Patente auf Lebewesen“ verbieten.

Umwelt- und Tierschutz

Vor allem die kleineren Parteien haben darüber hinaus noch allgemeinere Forderungen an die europäische Umweltpolitik: So setzt sich die FDP dafür ein, europaweit „ressortübergreifende und indikatorenbasierte Nachhaltigkeitsstrategien“ zu entwickeln, und auch die Grünen unterstützen „gemeinsame europäische Ziele, Wegmarken und Bewertungsmaßstäbe für die Ressourceneffizienz“. Außerdem ist die FDP für eine „Nachhaltigkeitszertifizierung“ für Agrarrohstoffe, die Grünen wollen „europaweit ehrgeizige Vorgaben für den Bodenschutz durchsetzen“, und die Linke schlägt eine Mengenbegrenzung „beim Import und bei der Förderung ausgewählter Rohstoffe“ vor, um den Verbrauch von knappen Ressourcen zu senken.

Außerdem fordert die FDP eine „engagiertere Politik der EU“ im Tierschutzbereich, insbesondere bei der Haltung von Nutztieren in der Landwirtschaft. Und auch die Grünen wollen den Tierschutz auf europäischer Ebene stärken, nämlich durch „Importverbote von unter tierquälerischen Bedingungen erzeugten Produkten, Jagdtrophäen und wild gefangenen Tieren“.

Fazit

Wenn es um Lebensmittelbetrug, Gentechnik oder Tierschutz geht, sind die deutschen Parteien sich wenigstens auf dem Papier schnell einig. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Direktzahlungen an die europäischen Landwirte, der Kernbestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik, auf dem Spiel stehen. Während vor allem SPD und Grüne diese Subventionen stark kürzen oder komplett streichen würden, will die CDU/CSU auch weiterhin Bauern direkt aus dem EU-Haushalt finanzieren. Alle Parteien bis auf die FDP fordern allerdings, dass ökologische Aspekte bei der Landwirtschaftsförderung künftig eine wichtigere Rolle spielen sollen. Außerdem wollen vor allem die Oppositionsparteien auch einen größeren Teil der Mittel für den ländlichen Raum nutzen, um nicht-agrarische Wirtschaftsbereiche wie den Tourismus oder die Verarbeitung von Lebensmitteln zu unterstützen.

Die Bundestagswahl und Europa – Überblick:

1: Warum wir im nationalen Wahlkampf über Europa reden müssen
2: Haushaltskontrolle, Steuerharmonisierung, Kampf gegen Steuerflucht
3: Eurobonds, Schuldentilgungsfonds, Staateninsolvenz
4: Wachstum, Beschäftigung, Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte
5: Soziale Mindeststandards, Mitbestimmung, öffentliche Daseinsvorsorge
6: Finanzmarktregulierung, Ratingagenturen, Bankenunion
7: Klimaziele, Emissionshandel, Energiewende
8: Agrarpolitik, Lebensmittelsicherheit, Umwelt
9: Netzpolitik, Datenschutz, Urheberrecht
10: Gemeinsame Außenpolitik, Rüstungskoordinierung, EU-Armee
11: Entwicklungspolitik, Transatlantische Freihandelszone, Beziehungen zu anderen Staaten
12: Migration, Schengen-Raum, Asylpolitik
13: EU-Konvent, Demokratie, Erweiterung

Bild: By Josep Renalias Lohen11 (Own work) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons.

23 August 2013

Die Bundestagswahl und Europa (7): Klimaziele, Emissionshandel, Energiewende

Bei der Bundestagswahl im kommenden September wählen die Deutschen nicht nur ihre nationalen Abgeordneten, sondern auch ihre Vertreter in den intergouvernementalen EU-Organen. Welche Alternativen stehen dabei zur Auswahl? In einer Sommerserie vergleicht dieses Blog die europapolitischen Vorschläge in den Wahlprogrammen der Bundestagsparteien – CDU/CSU (EVP), SPD (SPE), FDP (ALDE), Grüne (EGP) und Linke (EL). Heute: Klima und Energie. (Zum Anfang der Serie.)

Europäische Klimaziele

Der Ausbau erneuerbarer Energien soll die EU ihren Klimazielen näher bringen.
Ein Musterbeispiel für ein politisches Problem, das nur noch auf überstaatlicher Ebene gelöst werden kann werden, ist der Klimaschutz. In kaum einem anderen Bereich hat die EU ihre Aktivitäten in den letzten fünfzehn Jahren so stark erweitert: 1996 setzte sich der Ministerrat erstmals eine Begrenzung der Erderwärmung zum Ziel. 2000 präsentierte die Europäische Kommission erstmals ein Klimaschutzprogramm zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls. 2005 trat das EU-Emissionshandelssystem in Kraft. Und seit 2010 ist mit Connie Hedegaard (KF/EVP) ein Mitglied der Europäischen Kommission eigens für Klimaschutz zuständig.

2008 formulierte die EU zudem die sogenannten 20-20-20-Ziele, die sie mit ihrer Klimapolitik in den nächsten Jahren erreichen will. Im Einzelnen sollen in der EU bis 2020
● die CO2-Emissionen um 20 Prozent niedriger sein als im Jahr 1990,
● die Energieeffizienz um 20 Prozent erhöht werden,
● die erneuerbaren Energien 20 Prozent des gesamten Energieverbrauchs ausmachen.

Allerdings mehren sich in letzter Zeit die Stimmen, die diese Werte für zu wenig ambitioniert halten. Schon 2011 schlug die Kommission deshalb einen neuen „Klimaschutz-Fahrplan“ vor, der vorsieht, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 25%, bis 2030 um 40%, bis 2040 um 60% und bis 2050 um 80% zu senken.

Diese Vorschläge, die derzeit zwischen den EU-Institutionen diskutiert werden, finden in Deutschland durchaus Anklang – jedenfalls bei den Parteien, die sich in ihren Wahlprogrammen überhaupt dazu äußern. CDU/CSU, SPD und Grüne würden gern sogar noch weiter gehen und die europaweiten CO2-Emissionen bis 2020 um 30% verringern; die Grünen sogar um 45% bis 2030. Außerdem sind alle drei Parteien dafür, dass Deutschland („als Hochtechnologieland“ mit „größeren technischen Möglichkeiten“, wie die CDU/CSU formuliert) dabei mit einem größeren Beitrag vorangehen soll. Als nationale Marke nennt die CDU/CSU 40% bis 2020, die SPD setzt die Zeitreihe mit 60% bis 2030 und „mindestens 80 Prozent bis 2040“ fort. Grundsätzlich herrscht hier also große Einigkeit. Nur FDP und Linke erwähnen in ihren Programmen keine neuen Klimaziele.

Emissionshandel

Als wichtigstes Instrument, um den CO2-Ausstoß zu senken, gilt den meisten Parteien nach wie vor das europäische Emissionshandelssystem. Allerdings krankte dieses in den letzten Jahren an einigen Schwierigkeiten: Seit 2008 stürzte der Preis für die Emissionsrechte nämlich von fast 30 auf unter 5 Euro pro Tonne ab, sodass Unternehmen inzwischen kaum noch Anreize haben, in die Vermeidung von CO2 zu investieren. Ursache dafür war vor allem, dass während der Eurokrise die europäische Industrie schrumpfte und damit auch der CO2-Ausstoß zurückging. Allerdings ist schon jetzt klar, dass diese Entwicklung nicht dauerhaft sein wird: Wenn die Konjunktur wieder anzieht, werden ohne Klimaschutz-Investitionen auch die Emissionen wieder steigen.

In den vergangenen Monaten wurde deshalb heftig über eine Reform des europäischen Emissionshandels diskutiert. Im Mittelpunkt stand dabei das sogenannte „Backloading“, durch das die Emissionsrechte vorübergehend verknappt und erst nach der Eurokrise wieder ausgeweitet werden sollen. Ein entsprechender Vorschlag der Kommission wurde vom Europäischen Parlament im April 2013 erst knapp abgelehnt, dann im Juli 2013 doch noch angenommen. Die deutsche Bundesregierung ihrerseits war über diesen Vorschlag gespalten: Während sich Umweltminister Peter Altmaier (CDU/EVP) für das Backloading aussprach, war Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP/ALDE) dagegen. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.

In ihren Wahlprogrammen unterstützen alle deutschen Parteien eine Reform des europäischen Emissionshandels. Allerdings legen sich dabei weder CDU/CSU noch SPD fest, welche Maßnahmen sie dafür anstreben. Konkreter sind die Grünen, die „eine Verknappung der Verschmutzungsrechte, höhere Standards und einen Mindestpreis für CO2“ vorschlagen. Bis darüber eine gesamteuropäische Einigung erzielt wird, soll dieser Mindestpreis wenigstens auf nationaler Ebene verankert werden. Die FDP wiederum betont, dass sie auf den Emissionshandel „hohes Gewicht“ legt und diesen auf keinen Fall durch eine CO2-Steuer ersetzen will (was allerdings auch keine andere Partei vorschlägt). Zudem will sie das Handelssystem auf „den gesamten Verkehrs- und Wärmesektor“, einschließlich den Luftverkehr, ausweiten sowie „intensivere Verhandlungen“ führen, „um den EU-Emissionshandel mit bestehenden und geplanten Handelssystemen zum Beispiel in Nordamerika, Korea und Australien zu vernetzen“.

Am unklarsten äußert sich in dieser Frage die Linke. Diese findet die bisherige Bilanz des Emissionshandels „verheerend“ und will „stattdessen ein Kohleausstiegsgesetz durchsetzen, das ein Verbot für den Neubau von Kohlekraftwerken und für den Neuaufschluss von Braunkohletagebauen vorsieht“. Ob dieses Verbot europaweit oder nur national gelten soll, lässt die Partei jedoch offen. An einer anderen Stelle des Programms schlägt die Partei außerdem vor, „[u]nberechtige Industrierabatte“ im Emissionshandel abzuschaffen – was zumindest dafür spricht, dass auch die Linke das System wenigstens nicht ganz aufgeben will.

Energieeffizienz: Top-Runner-Ansatz

Für das zweite der drei 20-20-20-Ziele, die Steigerung der Energieeffizienz, spielt vor allem die EU-Ökodesign-Richtlinie eine wichtige Rolle, in der für mehrere energierelevante Produktgruppen bestimmte Verbrauchsstandards festgelegt sind. Durch eine schrittweise Verschärfung dieser Standards sollen nach und nach Produkte mit höherem Energieverbrauch vom Markt gedrängt und durch effizientere Geräte ersetzt werden. Das bekannteste Beispiel dafür ist das (seinerzeit heftig umstrittene) Glühbirnenverbot, das 2009 beschlossen wurde und 2012 in Kraft trat.

Damit dieser Mechanismus dauerhaft Anreize zu einer weiteren Effizienzsteigerung setzt, müssen die Verbrauchsstandards allerdings regelmäßig verschärft werden. Bislang erfolgt dies etwa alle drei bis sechs Jahre durch eine Revision der entsprechenden Durchführungsverordnungen. Das genaue Verfahren dafür ist allerdings recht aufwendig und lässt bislang auch noch einigen Spielraum für politisch motivierte Ausnahmeklauseln. SPD, Grüne und Linke setzen sich in ihren Wahlprogrammen deshalb für die Einführung einer sogenannten „Top-Runner-Regelung“ ein, wie sie derzeit zum Beispiel in Japan existiert. Dabei soll für jedes Produkt der jeweils höchste Effizienzgrad, der von irgendeinem Unternehmen erreicht wird, nach einer bestimmten Frist automatisch zum allgemeinverbindlichen Standard werden. CDU/CSU und FDP äußern sich zu diesem Vorschlag nicht.

Darüber hinaus machen Grüne und Linke noch konkrete Vorschläge für die Verbrauchsvorgaben von Neuwagen: Diese sollen bis 2025 nur noch maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen (was etwa einen Verbrauch von zwei Litern entspricht). Auch hierzu findet sich in den Wahlprogrammen der übrigen Parteien nichts.

Erneuerbare Energien

Am schwierigsten auf europäischer Ebene umzusetzen dürfte das dritte der 20-20-20-Ziele sein: die Ausweitung der erneuerbaren Energien auf 20% des Gesamtverbrauchs. Nach Art. 192 AEU-Vertrag können nämlich „Maßnahmen, welche die Wahl eines Mitgliedstaats zwischen verschiedenen Energiequellen […] erheblich berühren“, nur einstimmig beschlossen werden. Ein europaweites Verbot fossiler oder nuklearer Energie hat deshalb nur wenig Erfolgsaussichten, da es in jedem Fall auf das Veto irgendeiner Regierung stoßen würde. Allerdings ermöglicht Art. 194 AEU-Vertrag immerhin, positive Anreize bei der „Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen“ zu setzen. Außerdem kann die EU Maßnahmen zu einer besseren Verknüpfung der Energienetze durchführen. Dies würde die Versorgungssicherheit erhöhen und damit eines der Probleme erneuerbarer Energien, die größeren Schwankungen bei der Produktion, ausgleichen.

Wenig überraschend sprechen sich alle deutschen Parteien (bis auf die Linke, die sich zu diesem Thema nicht äußert) dafür aus, genau diese Ziele anzugehen. Am zurückhaltendsten ist hierbei die CDU/CSU, die sich „für einen europäischen Energie-Binnenmarkt“ ausspricht und dazu „genügend und vor allem leistungsfähige Grenzkuppelstellen zwischen den einzelnen Ländern“ fordert. Fast wortgleich ist auch die SPD für „mehr grenzüberschreitende Kuppelstellen, um ein leistungsfähiges europäisches Stromnetz zu schaffen“. Darüber hinaus setzen sich die Sozialdemokraten dafür ein, „europäische Speichermöglichkeiten, etwa Wasserspeicher in Skandinavien und den Alpen“ zu fördern.

Die FDP wiederum fordert einen „garantierten Mindestanteil Erneuerbarer Energien im gesamten Binnenmarkt“, was sie durch die „Einführung eines europäischen Fördermodells“ erreichen will. (Wie das genau aussehen soll, beschreibt ein Beschluss des Parteipräsidiums von 2012.) Außerdem unterstützt die FDP das Desertec-Projekt, mit dem die EU große Mengen Solar- und Windenergie aus Nordafrika importieren will. Die umfangreichsten Pläne zur Förderung erneuerbarer Energien haben schließlich die Grünen, die gleich mit einem neuen Vertrag eine eigene „Europäische Gemeinschaft für Erneuerbare Energien (ERENE)“ gründen wollen. Diese soll „Finanzierungsinstrumente zum Aufbau einer schlagkräftigen Erneuerbare-Energien-Industrie“ bieten und eine „wettbewerbsfähige Solarindustrie als industriellen Schwerpunkt in der EU“ etablieren. Durch „umfassende europäische Investitionen zur energetischen Nutzung von Sonne und Wind“ sollen besonders die „von der Eurokrise stark betroffenen südeuropäischen Regionen“ profitieren. Außerdem sollen auch die Nachbarstaaten der EU, vor allem die Beitrittskandidaten, besser in die gemeinsame Energiepolitik eingebunden werden.

Atomenergie

Bemerkenswert wenig haben die meisten Parteien bei der ersten Bundestagswahl nach dem Fukushima-Unglück übrigens zur Kernenergie zu sagen. Dies dürfte daran liegen, dass der Atomausstieg in Deutschland beschlossene Sache ist, während er europaweit wegen der erwähnten nationalen Vetorechte auf absehbare Zeit kaum durchzusetzen sein wird. Allerdings erlaubt der Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) in Art. 30, per Mehrheitsbeschluss Mindeststandards für den Gesundheitsschutz festzulegen – was, wie eine Richtlinie von 2009 verdeutlicht, recht weit auszulegen ist. Im Juni 2013 schlug der EU-Energiekommissar Günther Oettinger (CDU/EVP) deshalb die Einführung verpflichtender regelmäßiger Stresstests für europäische Kernkraftwerke vor. Dieser Forderung schließt sich die CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm an.

Auch hier sind es allerdings die Grünen, die die weitestgehenden Wünsche äußern. Ohne näher auf die beschränkten Kompetenzen der EU in diesem Bereich einzugehen, fordert die Partei nicht nur für alle europäischen Kernkraftwerke „verbindliche Sicherheitsstandards auf dem Stand von Wissenschaft und Technik“, sondern will sich darüber hinaus auch „für einen EU-weiten Atomausstieg einsetzen“. Den Euratom-Vertrag würden die Grünen am liebsten ganz abschaffen – oder, solange es dafür „keine Mehrheit“ gibt, wenigstens in den EU-Vertrag integrieren, damit künftig das Europäische Parlament bei Entscheidungen der Euratom ein Mitspracherecht bekommt. Auch die europäische Finanzierung des internationalen Kernfusions-Forschungsreaktors ITER wollen die Grünen beenden.

Fazit

Europäischer Klimaschutz und Energiewende nehmen für alle deutschen Parteien einen recht hohen Stellenwert ein, wobei die Grünen in der Regel die weitestgehenden und detailliertesten Vorschläge machen. Einigkeit besteht zwischen SPD, CDU/CSU und Grünen darüber, dass die CO2-Ziele verschärft werden sollten, wofür alle Parteien eine Wiederbelebung des Emissionshandelssystems fordern – mit teils mehr, teils weniger konkreten Plänen. Bei der Energieeffizienz setzen die drei Oppositionsparteien auf einen Top-Runner-Ansatz, durch den die jeweils höchsten technischen Standards nach einer bestimmten Frist allgemeinverbindlich werden sollen. Bei der Förderung erneuerbarer Energien kommen die entschlossensten Vorschläge von der FDP, die europaweite Mindestquoten einführen will, und von den Grünen, die sich für umfassende europäische Investitionen in die Wind- und Solarindustrie einsetzen.

Die Bundestagswahl und Europa – Überblick:

1: Warum wir im nationalen Wahlkampf über Europa reden müssen
2: Haushaltskontrolle, Steuerharmonisierung, Kampf gegen Steuerflucht
3: Eurobonds, Schuldentilgungsfonds, Staateninsolvenz
4: Wachstum, Beschäftigung, Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte
5: Soziale Mindeststandards, Mitbestimmung, öffentliche Daseinsvorsorge
6: Finanzmarktregulierung, Ratingagenturen, Bankenunion
7: Klimaziele, Emissionshandel, Energiewende
8: Agrarpolitik, Lebensmittelsicherheit, Umwelt
9: Netzpolitik, Datenschutz, Urheberrecht
10: Gemeinsame Außenpolitik, Rüstungskoordinierung, EU-Armee
11: Entwicklungspolitik, Transatlantische Freihandelszone, Beziehungen zu anderen Staaten
12: Migration, Schengen-Raum, Asylpolitik
13: EU-Konvent, Demokratie, Erweiterung

Bild: By Dirk Ingo Franke (Own work) [CC-BY-SA-2.0], via Wikimedia Commons.

18 August 2013

EU-Kompetenzen an die Nationalstaaten zurückgeben? Ja, aber welche denn bitte?

Lässt sich Angela Merkel in ihrer Europapolitik jetzt von David Cameron die Richtung zeigen?
Und plötzlich ist die europäische Integration doch im deutschen Bundestagswahlkampf angekommen. Nachdem in den letzten Wochen diverse Medien beklagten, dass die Eurokrise, die „heftigste politische Eruption seit der Wiedervereinigung“, im Wahlkampf als „Tabuthema“ behandelt werde, hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU/EVP) am vergangenen Dienstag endlich bequemt, auch mal etwas dazu zu sagen. In einem Fernsehinterview (ab Minute 43:00) sprach sie sich dafür aus, die länderspezifischen Empfehlungen, die die Europäische Kommission zur Wirtschaftspolitik abgibt, durch spezielle Vereinbarungen zwischen der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten verpflichtend zu machen – eine Forderung, die übrigens auch im CDU-Wahlprogramm zu finden ist.

Nun ließe sich sicher trefflich über die Frage streiten, wie sinnvoll und demokratisch es ist, die Zuständigkeiten von nationalen Parlamenten und Europäischer Kommission derartig zu vermischen, bis niemand mehr weiß, wer eigentlich für eine bestimmte Entscheidung verantwortlich ist. Für Aufsehen sorgte stattdessen allerdings ein anderer Kommentar der Kanzlerin, den sie eher beiläufig fallen ließ:
So können wir überlegen: Brauchen wir noch mehr Kompetenzen für Europa? Wir können aber auch überlegen: Geben wir mal wieder was zurück? Die Niederländer diskutieren im Augenblick gerade darüber. Und diese Diskussion werden wir dann nach der Bundestagswahl auch führen.
Wie die Frankfurter Allgemeine feststellte, war diese Ankündigung „nationale Musik in britischen Ohren“. Denn natürlich ist es vor allem die Londoner Regierung unter David Cameron (Cons./AECR), die seit mehreren Monaten eine „Repatriierung“ der EU-Kompetenzen vorantreibt – und sich auch jetzt mehr als irgendjemand sonst von den Äußerungen Merkels bestätigt fühlte.

Eine nichtssagende Forderung

Was ich an dem Vorfall interessant finde, ist erstens, mit welcher Gelassenheit Merkel ankündigt, man werde die Diskussion über die zukünftige Kompetenzverteilung der EU „nach der Bundestagswahl“ führen. Ist die Idee eines Wahlkampfs nicht, dass die Parteien vorher ankündigen, in welche Richtung ihre Politik gehen soll? Gerade wenn es um Vertragsreformen geht, sind nach wie vor (leider) die nationalen Parlamente und Regierungen die mächtigsten Akteure in der EU. Es wird also nicht genügen, erst zur Europawahl 2014 konkrete Vorschläge zu präsentieren – wenn wir Bürger darüber entscheiden sollen, wie es mit Europa weitergeht, dann brauchen wir diese Debatte jetzt sofort.

Zweitens finde ich es bemerkenswert, wie nichtssagend Merkels Forderung ist. Offenbar würde sie gern bestimmte Kompetenzen der EU wieder an die Nationalstaaten zurückgeben. Das ist im Zuge einer Vertragsreform natürlich möglich und in Art. 48 Abs. 2 EU-Vertrag ausdrücklich vorgesehen. Aber an welche Kompetenzen sie dabei denkt, und welchen Grund sie für eine solche Rückübertragung sieht – dazu erfahren wir nichts. Und leider haken in dem Interview auch die beiden Journalisten nicht nach.

Damit steht, das gleich vorweg, die Kanzlerin nicht alleine da. Auch die Programme der Oppositionsparteien unterstützen die Idee, Politikfelder an die Mitgliedstaaten zurückzugeben, „wenn sich eine europäische Zuständigkeit als nicht sinnvoll erwiesen hat“ (so die SPD/SPE, fast wortgleich auch die Grünen/EGP). Aber auch hier findet sich keinerlei Hinweis darauf, um welche Kompetenzen es dabei gehen könnte. Und darüber sollen wir Wahlbürger uns nun eine Meinung bilden?

David Camerons Repatriierungs-Irrfahrt

Blickt man in die Nachbarländer, so wird man auch nicht viel schlauer. Vorreiter in der Debatte über die Renationalisierung von Zuständigkeiten ist natürlich Großbritannien, doch auch dort entstand diese Idee nicht aus einer präzisen Analyse heraus, dass bestimmte Politikfelder besser auf nationaler Ebene behandelt werden könnten. Vielmehr will ein wachsender Teil der britischen Politiker – nicht nur in der rechtspopulistischen UKIP (EAF), sondern auch in der regierenden Conservative Party (AECR) – schon seit Jahren am liebsten ganz aus der EU austreten. Das aber wäre für das Land mit großen wirtschaftlichen und politischen Nachteilen verbunden. Der pragmatische Flügel der Konservativen hat daher lange nach einer Formel gesucht, um die Europaskeptiker zufriedenzustellen, ohne gleich einen Austritt zu riskieren – und fand sie schließlich in der Forderung nach einer Repatriierung von Kompetenzen.

Um welche Kompetenzen es dabei geht, war auch David Cameron zunächst offensichtlich weniger wichtig. Die erste Idee war offenbar, aus der europäischen Innen- und Justizpolitik auszusteigen, da Großbritannien für diesen Bereich ohnehin ein besonderes Ausstiegsrecht („Opt-out“) im EU-Vertrag besitzt. Dann aber mehrten sich die Zweifel, ob sich das Land dadurch nicht vor allem selbst schaden würde. Um sich ein wenig mehr Klarheit zu verschaffen, prüfen britische Beamte seit Sommer 2012 für jedes Politikfeld, wie groß die Kosten und Nutzen der britischen EU-Mitgliedschaft eigentlich sind. Dieses Review war von Anfang an methodisch umstritten, da sich Kosten und Nutzen oft nicht so einfach beziffern lassen. Seine ersten Ergebnisse aber waren für die Europaskeptiker überaus enttäuschend: In den meisten untersuchten Bereichen entstehen Großbritannien durch die EU große Vorteile; klare Kandidaten für eine Repatriierung traten hingegen nicht zum Vorschein.

Die letzten Pläne Camerons scheinen nun darauf abzuzielen, Migranten aus anderen EU-Ländern den Zugang zum Sozialsystem zu erschweren. Aber auch wenn diese Idee bei der deutschen Bundesregierung durchaus auf Sympathie stoßen könnte: Eine klare Strategie, gar eine überzeugende Argumentation ist dahinter nicht zu erkennen.

Triviales aus den Niederlanden

Aber Angela Merkel erwähnte in dem Interview ja gar nicht Großbritannien, sondern die Niederlande. Auch dort herrscht seit einer Weile eine zunehmend integrationsskeptische Stimmung, vor allem wegen der Euro-Rettungspakete, die in Den Haag nicht beliebter sind als in Berlin. Ende Juni veröffentlichte die Regierung unter Mark Rutte (VVD/ALDE) deshalb ein Papier, in dem sie ankündigte, die „Zeit einer ‚immer engeren Union‘ in allen möglichen Politikfeldern“ müsse jetzt mal vorüber sein. Anders als Cameron fordert die niederländische Regierung zwar keine Vertragsreform zur Rückübertragung von Kompetenzen; ihr Memorandum listet aber nicht weniger als 54 Einzelpunkte auf, bei denen ihr die Integration zu weit zu gehen scheint (hier ein Überblick).

Betrachtet man diese Punkte jedoch genauer, dann sind auch sie reichlich unspektakulär. Erstens wenden sich viele von ihnen gar nicht gegen Kompetenzen, die die EU bereits hat, sondern gegen solche, über die derzeit erst noch diskutiert wird: Zum Beispiel sind die Niederlande dagegen, ein gemeinsames Budget für die Eurozone einzurichten, um damit asymmetrische Konjunkturschocks aufzufangen (Punkt 11) – eine Forderung, die etwas mehr ins Gewicht fiele, wenn die Regierung Rutte stattdessen andere überzeugende Ideen zur dauerhaften Stabilisierung der Währungsunion hätte.

Der größere Teil der Vorschläge des Memorandums betrifft, zweitens, Bereiche, in denen die niederländische Regierung durchaus eine europäische Regelung unterstützt und diese nur gerne etwas anders ausgestalten möchte. So spricht sie sich dafür aus, die Gründung europäischer Parteien zu vereinfachen (Punkt 1) oder die Vorschriften zur Verwendung von Biokraftstoffen zu überarbeiten (Punkt 33). Das sind natürlich legitime Vorschläge, aber sie beziehen sich nicht auf weniger, sondern nur auf eine andere europäische Gesetzgebung. Die Punkte, bei denen die Niederlande Aktivitäten der EU tatsächlich komplett beenden wollen, sind dagegen nur wenige – und oft von einer entlarvenden Trivialität. Zum Beispiel soll die Anwendung der EU-Hochwasserrichtlinie auf grenzüberschreitende Gewässer begrenzt werden (Punkt 32) und das europäische Programm zur Subventionierung von gesundem Schulessen auslaufen (Punkt 25). Ist das nun also die Art von Kompetenzen, über deren Rückübertragung Angela Merkel nach der Bundestagswahl so dringend sprechen möchte? Haben wir wirklich keine wichtigeren Sorgen?

Subsidiarität als Leitprinzip

Natürlich sollte es in der Diskussion über die Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den einzelnen Mitgliedstaaten keine Tabus geben. So wenig es hilft, wie das deutsche Bundesverfassungsgericht bestimmte Politikbereiche für „integrationsfest“ zu erklären und ihre Übertragung an die EU (scheinbar) für alle Zeiten auszuschließen, so sinnlos wäre es auch, wenn man eine mögliche Renationalisierung von Zuständigkeiten von vorneherein ablehnen würde. In jedem Fall aber ist die Zuordnung von Kompetenzen zur einen oder anderen Ebene etwas, was man nicht aus einer bloßen politischen Laune heraus tun sollte, sondern wofür man eine klare Begründung braucht.

Ein allgemein anerkannter Maßstab für diese Begründung ist das Subsidiaritätsprinzip. Dieses besagt, dass Kompetenzen immer auf der niedrigsten Ebene angesiedelt werden sollten, auf der sie sinnvoll ausgeübt werden können. Ob in Eistadt an der Dotter eine neue Fußgängerzone eingerichtet wird, geht nur die dort lebenden Bürger etwas an; es besteht kein Anlass, dass sich eine höhere Ebene als der lokale Stadtrat damit befasst. Sobald die untere Ebene einer Aufgabe aber nicht mehr sinnvoll gerecht werden kann, ist es angebracht, die Kompetenz an die höhere Ebene zu übertragen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die einzelnen Einheiten damit überfordert wären, eine bestimmte Leistung zu bringen, oder wenn die Entscheidungen einer Einheit relevante externe Effekte für ihre Nachbarn haben können.

Zunehmende Verflechtung schafft zunehmenden Regelungsbedarf

Nun ließe sich einwenden, dass in der Geschichte der europäischen Integration immer wieder Kompetenzen auf die höhere Ebene übertragen wurden, während es kaum je zu der entgegengesetzten Entwicklung kam. Ist das nicht für sich allein schon ein Zeichen, das hier irgendetwas faul ist?

Ich denke, dass dieses Argument nicht nur unter Europaskeptikern recht verbreitet ist, und halte es dennoch für falsch. Was wir in den letzten Jahrzehnten erlebt haben, war eine gewaltige Öffnung der europäischen Gesellschaften. Die wirtschaftliche und soziale Verflechtung zwischen den europäischen Ländern – sei es durch Handel, Migration, Tourismus oder binationale Ehen – hat seit dem zweiten Weltkrieg stetig zugenommen. Und mit der Verflechtung steigt natürlich auch der Bedarf an gemeinsamen Regeln, da einseitige Beschlüsse eines Landes immer häufiger auch gravierende Auswirkungen auf die Bürger in anderen Ländern haben können.

Der Trend zu einer „immer engeren Union“, wie er in der Präambel des EU-Vertrags festgeschrieben ist, ist also sehr wohl mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. Dort, wo die nationalen Parlamente unter dem Druck äußerer „Sachzwänge“ (das heißt vor allem: unter dem Druck der Entscheidungen anderer nationaler Parlamente) ihre Handlungsfähigkeit ohnehin verloren haben, ist es auch demokratisch geboten, stattdessen die supranationalen Institutionen mit der Gesetzgebung zu beauftragen. Und diese Bereiche werden immer mehr, weil wir Bürger immer mobiler sind und uns in unserer Lebensgestaltung immer weniger allein auf unser Herkunftsland beschränken wollen.

Nun mag es natürlich sein, dass dabei auch einmal über das Ziel hinausgeschossen wird: dass der EU Zuständigkeiten übertragen wurden, die sie tatsächlich nicht braucht, weil es in dem betreffenden Bereich keine nennenswerten grenzüberschreitenden Verflechtungen gibt. Wer meint, einen solchen Fall erkannt zu haben, der möge das sagen, damit wir darüber eine offene Diskussion führen können. Aber pauschal eine Renationalisierung von Kompetenzen zu fordern, ohne zu erklären, welche und weshalb – das ist, zumal im Wahlkampf, eine lächerliche Bauernfängerei.

Bild: Number 10, The Prime Minister's Office [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr.

16 August 2013

Die Bundestagswahl und Europa (6): Finanzmarktregulierung, Ratingagenturen, Bankenunion

Bei der Bundestagswahl im kommenden September wählen die Deutschen nicht nur ihre nationalen Abgeordneten, sondern auch ihre Vertreter in den intergouvernementalen EU-Organen. Welche Alternativen stehen dabei zur Auswahl? In einer Sommerserie vergleicht dieses Blog die europapolitischen Vorschläge in den Wahlprogrammen der Bundestagsparteien – CDU/CSU (EVP), SPD (SPE), FDP (ALDE), Grüne (EGP) und Linke (EL). Heute: Finanzmärkte. (Zum Anfang der Serie.)

Die Finanzmärkte und die Eurokrise

Im Frankfurter Bankenviertel sollen bald neue Regeln gelten.
Dass die Finanzmärkte neu reguliert werden müssen, ist seit Ausbruch der globalen Finanzkrise vor fünf Jahren ein Gemeinplatz in der internationalen Politik. Besonderen Nachholbedarf hat dabei die EU, da sie einerseits über einen integrierten Kapitalmarkt verfügt, aber andererseits bei der Bankenregulierung, -aufsicht und -abwicklung in eine Vielzahl von nationalen Systemen zerfällt. Der Wettlauf um die stärkste Einlagensicherung, der 2008 die irische Staatsschuldenkrise auslöste, der Kollaps des zyprischen Bankensektors vor einem halben Jahr und die Diskussion über Bankenrettungen aus ESM-Mitteln sind nur einige Beispiele dafür, wie dringend die EU eine neue Finanzmarktordnung benötigt.

Dabei ist es allerdings nicht so, dass die Politik in diesem Bereich in den letzten Jahren untätig geblieben wäre: Bereits 2010 wurden auf internationaler Ebene die Basel-III-Regeln beschlossen, die vor allem die Eigenkapitalvorschriften für die Banken verschärfen sollen. Im Juli 2013 wurden die entsprechenden Bestimmungen durch eine neue Eigenkapitalrichtlinie auch in EU-Recht umgesetzt. Den deutschen Parteien allerdings genügt dies offensichtlich nicht – jedenfalls haben sie alle nach wie vor die Forderung nach einer besseren Finanzmarktregulierung in ihren Wahlprogrammen stehen.

Eigenkapitalvorschriften

Während CDU/CSU und SPD dabei allerdings nur allgemein bleiben, machen die Grünen recht konkrete Vorschläge: Diese wollen nicht nur die Eigenkapitalanforderungen allgemein erhöhen, sondern auch eine spezielle „Größenbremse“, durch die größere Banken strengere Vorgaben erfüllen müssten. Außerdem sollen Over-the-counter-Geschäfte, die nicht an regulierten Handelsplätzen erfolgen, künftig besser überwacht werden können. Für den Hochfrequenzhandel, bei dem Computer innerhalb von Sekundenbruchteilen Wertpapiere kaufen und wieder verkaufen, fordern die Grünen ein „Tempolimit“ in Form einer Mindesthaltefrist.

Und auch die FDP will die Eigenkapitalvorschriften verschärfen, allerdings an einer anderen Stelle: Wenn es nach ihr geht, sollen die Banken künftig nicht nur bei Unternehmenskrediten, sondern auch beim Erwerb von Staatsanleihen einen Eigenkapitalpuffer vorweisen müssen. Bislang nämlich sind Staatsanleihen von den Vorgaben des Basel-III-Regimes noch ausgenommen – was auch die deutsche Bundesbank im Angesicht der Eurokrise verschiedentlich kritisiert hat.

Trennbankensystem

Ein großes Diskussionsthema der letzten Jahre ist außerdem die Einführung eines „Trennbankensystems“ – also einer Regelung, nach der Banken nicht gleichzeitig im Einlagengeschäft mit Privatkunden und im riskanten Investmentbereich tätig sein dürfen. Eine entsprechende Regelung, der sogenannte Glass-Steagall Act, existierte lange Zeit in den USA und wurde 1999 aufgehoben, um den Banken mehr Handlungsfreiheit zu verschaffen. Genau dies sahen viele Beobachter jedoch als eine der Ursachen der US-Finanzkrise von 2007 an, sodass nicht nur die Obama-Regierung, sondern auch eine europäische Expertenkommission um den finnischen Zentralbankchef Erkki Liikanen die Investmenttätigkeiten wieder stärker vom Rest des Bankengeschäfts trennen will. In Deutschland wiederum wurde (trotz der Ablehnung des deutschen Bankenverbands) vor wenigen Wochen ein „Trennbankengesetz“ verabschiedet, das allerdings hinter den Vorschlägen der Liikanen-Kommission zurückblieb.

In den Wahlprogrammen der deutschen Parteien lässt sich in diese Frage ein recht deutlicher Links-rechts-Gegensatz erkennen: Während die Grünen sich für ein Trennbankensystem aussprechen, wollen CDU/CSU und FDP die traditionellen Universalbanken erhalten und allenfalls im Detail nachjustieren. Am drastischsten aber sind die Pläne der Linken: Diese ist dafür, das Investmentbanking gleich komplett „als Geschäftsfeld abzuwickeln“. Offen lassen alle vier Parteien dabei allerdings, ob sie ihre Vorschläge nur deutschlandweit oder in der ganzen EU umsetzen wollen.

Europäische Ratingagentur

Und noch ein weiteres Thema tauchte in den letzten Jahren wiederholt auf: die Rolle der Rating-Agenturen, die die Bonität von Kreditnehmern oder die Qualität von Finanzprodukten bewerten. Bislang sind in diesem Geschäft vor allem die drei Agenturen Standard & Poorʼs, Moodyʼs und Fitch aktiv, die alle in den USA ansässig sind. Besonderen Einfluss haben sie dadurch, dass sich auch staatliche Organe ihr Handeln oft an den Bewertungen der Agenturen ausrichten. Doch deren Tätigkeiten führten zuletzt immer wieder zu Kritik – zuerst, weil sie vor 2007 die Risiken der „Subprime“-Derivate nicht richtig einschätzten, und dann, weil sie während der Eurokrise den südeuropäischen Ländern immer schlechtere Noten gaben und dadurch in der europäischen Politik für einige Unruhe sorgten.

Geht es nach SPD, Grünen und Linken, soll daher die Macht der Ratingagenturen künftig durch striktere Regulierungen begrenzt werden. Als Konkurrenz zu den drei US-Unternehmen fordern alle drei Parteien außerdem die Einrichtung einer europäischen Ratingagentur – unbeeindruckt davon, dass ein entsprechender Versuch eines Privatunternehmers erst vor wenigen Monaten gescheitert ist. Am weitesten geht dabei die Linke: Ihr zufolge soll künftig ein staatlicher „Finanz-TÜV […] sämtliche angebotenen Finanzprodukte prüfen und vor der Einführung genehmigen“. Gleichzeitig sollen die Ratings der privaten Agenturen künftig nicht mehr als Grundlage verbindlicher EU-Vorschriften herangezogen werden dürfen. CDU/CSU und FDP äußern sich zum Thema Ratingagenturen nicht.

Bankenunion: Bankenaufsicht

Das Kernstück der neuen europäischen Finanzmarktpolitik ist aber ohne Zweifel die „Bankenunion“, die die Europäische Kommission vor etwas über einem Jahr vorgeschlagen hat. Nach den Plänen von Binnenmarktkommissar Michel Barnier (UMP/EVP) sollten ihre wichtigsten Bestandteile eine einheitliche europäische Bankenaufsicht, ein gemeinsamer Restrukturierungs- und Abwicklungsfonds für Krisenbanken sowie eine gemeinsame Einlagensicherung bei Bankenpleiten sein. In der Praxis wurden diese drei Vorschläge allerdings getrennt voneinander angegangen. Die schnellsten Fortschritte machte dabei die einheitliche Bankenaufsicht, über die bereits im März 2013 Einigkeit im Rat erzielt wurde und die im Juni auch der Bundestag bestätigt hat. Demnach wird künftig die Europäische Zentralbank für die Überwachung aller „bedeutenden“ Kreditinstitute zuständig sein, wozu unter anderem alle Banken mit einer Bilanzsumme von über 30 Milliarden Euro sowie die drei größten Banken jedes Mitgliedstaats zählen.

Da CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP diese Bestimmungen bereits im Bundestag unterstützten, ist es wenig überraschend, dass sie sich auch in ihren Wahlprogrammen dafür aussprechen. Im Detail allerdings finden sich einige Unterschiede. So legen CDU/CSU, SPD und FDP einigen Wert darauf, dass die europäische Aufsicht nur Großbanken umfasst, während die Grünen gerne sämtliche „international aktive Banken“ auf europäischer Ebene überwachen lassen würden. Hingegen sollen ihnen zufolge die nationalen Aufsichten nur noch für „kleine Institute mit ausschließlich regionalem Geschäft“ zuständig sein – und überdies einem europäischen „Durchgriffs- und Letztentscheidungsrecht“ unterliegen.

Gewisse Vorbehalte gibt es zudem gegenüber der Ansiedlung der Bankenaufsicht bei der EZB: Diese sieht die SPD nur als vorläufige Lösung, die langfristig durch eine „eigenständige europäische Aufsichtsbehörde“ ersetzt werden sollte. Die Grünen wollen bei der Bankenkontrolle eine „demokratische Rechenschaftspflicht der EZB gegenüber dem Europaparlament“ einführen. Und die FDP legt „strengen Wert auf eine strikte institutionelle Trennung zwischen Zentralbank- und Aufsichtsfunktionen“ und will diese mindestens innerhalb der EZB durch getrennte Entscheidungsgremien verankert sehen.

Komplett andere Vorstellungen hat dagegen die Linke: Diese lehnt eine Bankenaufsicht durch die EZB vollständig ab, „da es dieser an unmittelbarer demokratischer Legitimation fehlt“. Stattdessen fordern sie zur Bankenaufsicht Gremien, an denen „nicht nur ‚Expertinnen und Experten‘ oder Politikerinnen und Politiker, sondern auch Gewerkschaften, Sozialverbände, Verbraucherschutz- und Umweltverbände und andere zivilgesellschaftliche Akteure“ beteiligt sein sollen. Nach welchem Verfahren diese Akteure genau bestimmt würden, erklärt das Programm allerdings nicht.

Bankenunion: Abwicklungsmechanismus

Stärker umstritten als die Bankenaufsicht ist die Einrichtung eines gemeinsamen Abwicklungsverfahrens für überschuldete Banken. Auch hier war auf europäischer Ebene zuletzt einiges in Bewegung: Erst vor wenigen Wochen präsentierte die Europäische Kommission ihre Vorschläge für einen „europäischen Abwicklungsmechanismus“. Demnach soll die Kommission künftig bei Entscheidungen über die Schließung einer Bank selbst das letzte Wort haben. Außerdem soll für die Bankenabwicklung ein 55 Milliarden Euro schwerer Fonds zur Verfügung stehen. Dieser würde vorläufig aus Steuergeld, mittelfristig aus einer Bankenabgabe finanziert; über seine Verwendung würde ein Ausschuss entscheiden, der sich aus der Kommission, der EZB sowie den nationalen Aufsichtsbehörden zusammensetzt.

Diese Vorschläge decken sich recht gut mit dem Wahlprogramm der SPD, die die „Einrichtung einer europäischen Abwicklungsbehörde und eines europäischen Restrukturierungsfonds“ fordert, der aus einer Bankenabgabe finanziert sein soll. Auch die Grünen wollen ein solches Modell wenigstens „prüfen“.

CDU/CSU und FDP hingegen wollen zwar ebenfalls gern ein europäisches Verfahren zur Abwicklung insolventer Banken. Von einem gemeinsamen Fonds ist bei ihnen jedoch keine Rede; die FDP lehnt einen „Zugriff auf […] den nationalen Restrukturierungsfonds“ sogar explizit ab. Entsprechend wies die Bundesregierung im Juli auch die Vorschläge der Kommission in ungewohnter Schärfe zurück. Geht es nach den Regierungsparteien, soll Geld zur Restrukturierung überschuldeter Banken allenfalls aus den „europäischen Rettungsschirmen“ (also dem ESM) kommen – und auch das erst, sobald die „Arbeitsfähigkeit der europäischen Bankenaufsicht“ sichergestellt ist (so die CDU/CSU), und nur, wenn es gleichzeitig auch zu einer „Mithaftung des betreffenden Sitzstaates“ kommt (so die FDP).

Bankenunion: Einlagensicherung

Etwas weniger kontrovers ist schließlich die Frage der Einlagensicherung. Dies liegt vor allem daran, dass die Europäische Kommission inzwischen (nicht zuletzt aufgrund des Widerstands der Bundesregierung) offenbar von der Idee abgerückt ist, hierfür ein gemeinsames europäisches System zu schaffen. Nach einem Richtlinienentwurf, über den derzeit verhandelt wird, sollen lediglich die nationalen Einlagensicherungsregeln stärker harmonisiert werden.

Den deutschen Parteien dürfte das recht sein: CDU/CSU und FDP lehnen in ihren Wahlprogrammen einen gemeinsamen Einlagensicherungsfonds ohnehin ab, und auch die Grünen sprechen nur vage von einem „gemeinsamen Rahmen für europäische Einlagensicherungssysteme“. SPD und Linke erwähnen das Thema überhaupt nicht. Dass von der nächsten Bundesregierung irgendeine Initiative ausgeht, um diese wichtige Lücke in der Bankenunion zu schließen, wird man also nicht erwarten dürfen.

Fazit

Die Neuregulierung der europäischen Finanzmärkte befindet sich im vollen Gang, und auch die deutschen Parteien haben dazu in ihren Wahlprogrammen einige Vorschläge – auch wenn diese teilweise schon jetzt von aktuellen Gesetzgebungsvorschlägen der Europäischen Kommission eingeholt worden sind. Eine Sonderrolle spielt dabei die Linke, die einen guten Teil des Finanzmarkts komplett verbieten oder verstaatlichen will. Unter den übrigen Parteien sind es vor allem die Grünen, die das Bankwesen durch schärfere Eigenkapitalvorschriften und durch eine strikte Trennung von Investment- und Einlagengeschäft einhegen wollen. Außerdem wollen alle drei Oppositionsparteien einen neuen Anlauf zur Gründung einer europäischen Ratingagentur versuchen.

Was die Bankenunion betrifft, sind sich bis auf die Linke alle Parteien einig, dass die EZB die Aufsicht über die Großbanken übernehmen soll. Umstritten ist hingegen der europäische Abwicklungsmechanismus: Während SPD und Grüne hier mit den Kommissionsplänen auf einer Linie liegen, lehnen CDU/CSU und FDP einen gemeinsamen Restrukturierungsfonds ebenso ab wie eine gemeinsame Einlagensicherung. In den harten Konflikten, die die EU-Institutionen in den nächsten Monaten aller Voraussicht nach über dieses Thema austragen werden, dürfte es deshalb eine wichtige Rolle spielen, welche Parteien die deutsche Bundestagswahl gewinnen.

Die Bundestagswahl und Europa – Überblick:

1: Warum wir im nationalen Wahlkampf über Europa reden müssen
2: Haushaltskontrolle, Steuerharmonisierung, Kampf gegen Steuerflucht
3: Eurobonds, Schuldentilgungsfonds, Staateninsolvenz
4: Wachstum, Beschäftigung, Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte
5: Soziale Mindeststandards, Mitbestimmung, öffentliche Daseinsvorsorge
6: Finanzmarktregulierung, Ratingagenturen, Bankenunion
7: Klimaziele, Emissionshandel, Energiewende
8: Agrarpolitik, Lebensmittelsicherheit, Umwelt
9: Netzpolitik, Datenschutz, Urheberrecht
10: Gemeinsame Außenpolitik, Rüstungskoordinierung, EU-Armee
11: Entwicklungspolitik, Transatlantische Freihandelszone, Beziehungen zu anderen Staaten
12: Migration, Schengen-Raum, Asylpolitik
13: EU-Konvent, Demokratie, Erweiterung

11 August 2013

Die Bundestagswahl und Europa (5): Soziale Mindeststandards, Mitbestimmung, öffentliche Daseinsvorsorge

Bei der Bundestagswahl im kommenden September wählen die Deutschen nicht nur ihre nationalen Abgeordneten, sondern auch ihre Vertreter in den intergouvernementalen EU-Organen. Welche Alternativen stehen dabei zur Auswahl? In einer Sommerserie vergleicht dieses Blog die europapolitischen Vorschläge in den Wahlprogrammen der Bundestagsparteien – CDU/CSU (EVP), SPD (SPE), FDP (ALDE), Grüne (EGP) und Linke (EL). Heute: Sozialpolitik. (Zum Anfang der Serie.)

Soziale Fortschrittsklausel

Alle gleich? Wenigstens auf europäischer Ebene unterscheidet sich die Sozialpolitik der deutschen Parteien.
Am vergangenen Wochenende wurden die ersten Wahlplakate aufgehängt – und schon breitet sich im Bundestagswahlkampf die Langeweile aus. Nicht wenige Medien fragen sich, welche Unterschiede es denn überhaupt noch zwischen den deutschen Parteien gibt: Sind sie nicht alle irgendwie für Wirtschaftswachstum, Sicherheit, Familie und niedrige Mieten?

Auch auf die Europapolitik bezogen, fallen einige solche Ähnlichkeiten auf. Wie in den letzten Tagen in diesem Blog zu lesen war, wollen fast alle deutschen Parteien Steuerflucht und Steuerdumping bekämpfen und die Wirtschaftspolitik der EU-Mitgliedstaaten besser koordinieren (wenn auch mit einigen Unterschieden im Detail). Wenn es um Eurobonds & Co. geht, teilen sich die Geister schon mehr. Doch der Themenbereich, an dem die europapolitischen Unterschiede zwischen der Regierung und der Opposition in Deutschland am deutlichsten werden, dürften die sozialen Grundrechte und Mindeststandards sein. Während weder CDU/CSU noch FDP auch nur ein Wort zu diesen Fragen verlieren, nehmen sie bei SPD, Grünen und Linken einen gleichermaßen hohen Stellenwert ein – mit oft sehr ähnlichen, teilweise genau übereinstimmenden Forderungen.

Eine wichtige Signalfunktion hat dabei die „soziale Fortschrittsklausel“, die alle drei Oppositionsparteien im EU-Vertrag verankert sehen wollen. Sie greifen damit eine Forderung auf, die vor allem der Europäische Gewerkschaftsbund seit einigen Jahren vertritt. Die Idee dabei ist, dass bei der Auslegung des Vertrags durch den Europäischen Gerichtshof künftig sozialen Rechten größeres Gewicht gegenüber den wirtschaftlichen Grundfreiheiten eingeräumt werden soll. (SPD und Linke wollen den sozialen Rechten dabei grundsätzlich „Vorrang“ geben, die Grünen nur eine „stärkere Balance“.)

Soziale Mindeststandards

Welche konkreten rechtlichen Folgen eine solche Reform hätte, ist allerdings unklar: In der Praxis wird die Reichweite der europäischen Sozialpolitik ohnehin weniger durch die Grundrechte im EU-Vertrag als durch Sekundärrechtsakte bestimmt. Von größerer Bedeutung als die „soziale Fortschrittsklausel“ dürfte daher die Forderung nach sozialen Mindeststandards sein, die das Europäische Parlament und der Rat als Richtlinien auf Grundlage von Art. 153 AEU-Vertrag (oder gegebenenfalls Art. 115 AEU-Vertrag) erlassen könnten. Inhaltlich sind sich auch hier alle drei deutschen Oppositionsparteien im Wesentlichen einig, obwohl ihre Vorschläge im Einzelnen unterschiedlich detailliert ausfallen.

So will die Linke nur recht allgemein „Mindestregelungen für ein europäisches Tarif- und Sozialsystem“, während die Grünen etwas konkreter für „gemeinsame soziale Mindeststandards, wie ein Mindestlohn und eine Grundsicherung“, eintreten. Auch die SPD ist für „existenzsichernde Mindestlöhne in allen EU-Mitgliedstaaten“ und fordert zudem, dass jeweils „gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten sollen (was praktisch auf eine Reform der umstrittenen EU-Entsenderichtlinie hinausliefe). Außerdem strebt sie einen „sozialen Stabilitätspakt“ an, der jeden Mitgliedstaat dazu verpflichtet, einen bestimmten Mindestanteil seines Bruttoinlandsprodukts für Sozial- und Bildungsausgaben auszugeben.

Ein europaweit einheitliches Lohn- oder Sozialniveau strebt dabei allerdings keine der Parteien an: Stattdessen sollen sich die von SPD und Grünen geforderten Mindestlöhne ebenso wie der „soziale Stabilitätspakt“ jeweils am nationalen Bruttoinlandsprodukt der einzelnen Mitgliedstaaten orientieren. Explizit lehnt die SPD außerdem eine „Vereinheitlichung der bewährten nationalen Sozialsysteme“ ab. Auch die Sozialdemokraten verstehen die EU also nicht in erster Linie als eine gesamteuropäische Solidargemeinschaft, sondern wollen vor allem „Lohn- und Sozialdumping“ im Binnenmarkt verhindern.

Europäische Betriebsräte und öffentliche Daseinsvorsorge

Eine weitere gemeinsame Forderung der Oppositionsparteien ist die Stärkung der europäischen Betriebsräte. Diese können bereits seit 1994 von den Arbeitnehmern in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen gegründet werden. Allerdings beschränken sich ihre Befugnisse nach der EU-Betriebsratsrichtlinie bislang vor allem auf ein Informations- und Anhörungsrecht gegenüber der Unternehmensleitung. SPD, Grüne und Linke wollen dies nun um ein Mitbestimmungsrecht ergänzen und damit die europäische Betriebsratsrichtlinie stärker an das deutsche Betriebsverfassungsgesetz annähern.

Ebenfalls im Programm aller drei Parteien findet sich die europaweite Stärkung der Gewerkschaften, wobei allerdings meist unklar bleibt, ob damit die nationalen Gewerkschaften in den einzelnen Ländern oder die gesamteuropäischen Gewerkschaftsverbände gemeint sind. Nur die SPD fordert explizit, den Sozialdialog auf europäischer Ebene auszubauen, der zu gesamteuropäischen Tarifverträgen führen könnte.

Und in noch einer Angelegenheit sind sich die Oppositionsparteien einig: Sie alle machen die öffentliche Daseinsvorsorge zum Thema ihrer Wahlprogramme. Im Hintergrund steht dabei vor allem der Streit um die europäische Konzessionsvergabe-Richtlinie im vergangenen Winter. Vor allem in Deutschland war damals die Furcht verbreitet, dass diese Richtlinie zu einer „Zwangsprivatisierung“ der kommunalen Wasserversorgung führen würde. Obwohl die Europäische Kommission inzwischen von ihren ursprünglichen Vorschlägen abgerückt ist, kommen SPD, Grüne und Linke nun auf die damalige Kontroverse zurück. Alle drei Parteien sprechen sich in ihren Programmen einmütig gegen die Privatisierung und für mehr kommunale Eigenständigkeit bei der Wasserversorgung und in anderen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge aus. CDU/CSU und FDP äußern sich hingegen auch zu diesem Thema nicht.

Recht auf politische Streiks

Doch auch wenn die Oppositionsparteien also in den meisten Bereichen der europäischen Sozialpolitik große Übereinstimmungen zeigen, in einer Frage steht die Linke alleine da: Als einzige Partei will sie auch das „Recht auf politischen Streik“ in allen EU-Mitgliedstaaten verankern. Das ist vor allem deshalb interessant, weil Arbeitsniederlegungen mit politischen Zielsetzungen in vielen EU-Staaten, etwa Frankreich, Italien oder Spanien, schon heute zum Alltag gehören, während gerade in Deutschland Streiks bislang lediglich im Arbeitskampf erlaubt sind.

Aussichten auf Erfolg dürfte die Forderung der Linken allerdings kaum haben, denn aus dem Geltungsbereich von Art. 153 AEU-Vertrag – auf dem der Hauptteil der EU-Rechtsetzung im sozialpolitischen Bereich basiert – ist das Streikrecht explizit ausgenommen, und auch Art. 115 AEU-Vertrag dürfte kaum einschlägig sein. Allerdings scheinen der Partei bei der Verfolgung ihrer sozialpolitischen Ziele ohnehin eher außerparlamentarische Methoden vorzuschweben: Die „Antwort der europäischen Linken auf die Krise in Europa“ soll dem Wahlprogramm zufolge jedenfalls nicht in erster Linie die Änderung dieser oder jener Richtlinie, sondern der „gemeinsame Widerstand“ sein. An dieser Stelle dürften SPD und Grüne dann doch einen etwas weniger militanten Kurs bevorzugen.

Fazit

Wenn es um das „soziale Europa“ geht, zeigt sich eine klare Spaltung in der deutschen Parteienlandschaft. SPD, Grüne und Linke haben hier eine ganze Reihe gemeinsamer Forderungen, die von einer „sozialen Fortschrittsklausel“ im EU-Vertrag über die Einführung gesamteuropäischer Mindestlöhne und die Stärkung der europäischen Betriebsräte und Gewerkschaften bis zu einer Garantie der öffentlichen Daseinsvorsorge und der kommunalen Wasserversorgung reichen. CDU/CSU und FDP hingegen äußern sich in ihren Programmen zu keinem einzigen dieser Vorschläge. Eigentlich hätte die Opposition hier also ein Wahlkampfthema, mit dem sie sich hervorragend gegenüber der Regierung profilieren könnte. Bislang ist es ihr aber jedenfalls nicht gelungen, es in der breiten öffentlichen Debatte zu verankern – und wenn man sich den bisherigen Wahlkampf ansieht, gewinnt man auch nicht den Eindruck, dass sie sich dabei große Mühe geben würde.

Die Bundestagswahl und Europa – Überblick:

1: Warum wir im nationalen Wahlkampf über Europa reden müssen
2: Haushaltskontrolle, Steuerharmonisierung, Kampf gegen Steuerflucht
3: Eurobonds, Schuldentilgungsfonds, Staateninsolvenz
4: Wachstum, Beschäftigung, Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte
5: Soziale Mindeststandards, Mitbestimmung, öffentliche Daseinsvorsorge
6: Finanzmarktregulierung, Ratingagenturen, Bankenunion
7: Klimaziele, Emissionshandel, Energiewende
8: Agrarpolitik, Lebensmittelsicherheit, Umwelt
9: Netzpolitik, Datenschutz, Urheberrecht
10: Gemeinsame Außenpolitik, Rüstungskoordinierung, EU-Armee
11: Entwicklungspolitik, Transatlantische Freihandelszone, Beziehungen zu anderen Staaten
12: Migration, Schengen-Raum, Asylpolitik
13: EU-Konvent, Demokratie, Erweiterung

Bild: By Jowereit (Own work) [GFDL or CC-BY-SA-3.0-2.5-2.0-1.0], via Wikimedia Commons.