29 März 2014

Die AfD und ihre Partner: Wie sich die europäische Rechte nach der Europawahl verändern wird

Eigentlich würde sich die AfD lieber mit anderen Partnern zusammentun als mit dem UKIP-Vorsitzenden Nigel Farage.
Für Bernd Lucke dürfte der vergangene Donnerstag eher verdrießlich gewesen sein. Seit Wochen bemüht sich der Vorsitzende der Alternative für Deutschland, das rechtspopulistische Image seiner Partei zu überwinden und ihr einen bürgerlich-nationalkonservativen Anstrich zu geben. Auf diese Weise will er die Abhängigkeit der AfD von den Stimmen flüchtiger Protestwähler überwinden und ihr einen dauerhaften Platz in der deutschen Parteiensystem sichern. Der Parteitag am vergangenen Wochenende war in dieser Hinsicht durchaus ein Erfolg für Lucke. Doch dann lud die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative ausgerechnet den britischen Europaabgeordneten Nigel Farage ein, um in Köln eine Rede zu halten.

Als Vorsitzender der britischen UK Independence Party genießt Farage unter Europaskeptikern inzwischen eine Art Kultstatus. Er ist aggressiv, schrill und niemals um einen populistischen Vorstoß verlegen – und kam damit bei der AfD-Basis offenbar bestens an. Das biedere Image, das Bernd Lucke gerne hätte, erreicht man so allerdings nicht. Ein AfD-Sprecher stellte deshalb umgehend klar, dass nur die Parteiführung über „offizielle Kontakte zu ausländischen Parteien“ entscheiden könne, und verdeutlichte damit einmal mehr, wie angespannt das Verhältnis zwischen Basis und Spitze in der AfD inzwischen ist. Doch abgesehen von diesen innerparteilichen Querelen wirft die Episode die Frage auf, wie es eigentlich um die „offiziellen Kontakte“ der AfD in Zukunft bestellt sein wird, wenn sie demnächst (wovon man sicher ausgehen darf) mit eigenen Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten ist. Bekanntlich befindet sich auf der politischen Rechten europaweit einiges in Bewegung. Wie werden sich die Fraktionen nach dem 25. Mai zusammensetzen? Und wo wird dabei der Platz der Newcomer aus Deutschland sein?

Die vier rechten Strömungen im Europaparlament

Derzeit lässt sich das Spektrum rechts der christdemokratischen Europäischen Volkspartei (EVP) im Wesentlichen in vier Richtungen unterteilen:

● Erstens die nationalkonservative Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten (AECR), in der vor allem die britischen Tories um David Cameron sowie die polnische PiS um Jarosław Kaczyński von Bedeutung sind. Viele Mitgliedsparteien der AECR nehmen auf nationaler Ebene eine tragende Rolle im Parteiensystem ein, sind an der Regierung beteiligt oder waren das in der Vergangenheit. Im Europäischen Parlament bildet die AECR seit der letzten Europawahl die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten (ECR).

Zweitens die Bewegung für ein Europa der Freiheit und der Demokratie (MELD, nach der englischen Bezeichnung), eine eher kleine Gruppierung, in der Parteien wie die italienische Lega Nord, die finnischen Perussuomalaiset oder die dänische DF vertreten sind. Sie treten populistischer auf als die AECR und erheben oft eine bunte Mischung von nationalistisch-ausländerfeindlichen und basisdemokratischen Forderungen. Im Europäischen Parlament gehören sie der Fraktion Europa der Freiheit und Demokratie (EFD) an. Ebenfalls Teil der EFD, aber nicht des MELD, ist die britische UKIP um Nigel Farage, der auch den Fraktionsvorsitz innehat.

Drittens die Europäische Allianz für Freiheit (EAF), die stramm rechte Positionen vertritt. Sie wird von der französischen FN um Marine Le Pen und der österreichischen FPÖ dominiert und hält auch zu der niederländischen PVV um Geert Wilders enge Kontakte. Im Europäischen Parlament stellen die EAF und ihr nahestehende Parteien derzeit knapp ein Dutzend Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören.

Viertens die Parteien am äußersten rechten Rand, die aggressiv fremdenfeindlich, antidemokratisch und oft gewaltbereit auftreten. Hierzu zählen etwa die griechische Chrysi Avgi, die ungarische Jobbik und die bulgarische Ataka. Auf europäischer Ebene bilden sie verschiedene Bündnisse (etwa die Allianz der Europäischen Nationalen Bewegungen oder die Europäische Nationale Front), die aber alle eher instabil sind. Auch sie stellen ein knappes Dutzend fraktionslose Europaabgeordnete.

Das bisherige Kräfteverhältnis

Auch wenn in den vergangenen fünf Jahren immer wieder zu einzelnen Fraktionsaus- oder -übertritten kam, waren die Kräfteverhältnisse zwischen diesen vier Strömungen doch verhältnismäßig stabil. Die ECR mit derzeit 57 Abgeordneten kann durchaus als etablierter Teil der europäischen Parteienlandschaft gelten. Auch wenn sie deutlich europaskeptischere Positionen als die christdemokratische EVP-Fraktion vertritt, arbeitet sie immer wieder mit dieser zusammen und übt dadurch auch Einfluss auf die EU-Gesetzgebung aus.

Demgegenüber ist die EFD mit 31 Mitgliedern nicht nur die kleinste Fraktion im Parlament, sondern bei Abstimmungen auch diejenige mit dem geringsten inneren Zusammenhalt. Ihre Rolle beschränkte sich deshalb weitgehend auf symbolische Protestaktionen, die besonders Nigel Farage eine europaweite Popularität in europaskeptischen Kreisen verschafften, aber nur wenig konkrete Auswirkungen hatten. Die fraktionslosen Abgeordneten der EAF und der ultra-rechten Parteien schließlich waren im Europäischen Parlament bislang kaum von Bedeutung.

Umbrüche nach der Europawahl

Nach der Europawahl am 25. Mai dürfte es jedoch zu größeren Veränderungen kommen. Anders als häufig zu hören ist, werden die rechten Parteien insgesamt zwar nur geringe Zugewinne erfahren: Folgt man den aktuellen Umfragen, dürfte das nationalistisch-europaskeptische Lager von derzeit gut 100 auf rund 120 Sitze (knapp ein Sechstel der insgesamt 751 Sitze des Parlaments) wachsen. Innerhalb des rechten Spektrums ist jedoch eine Radikalisierung zu erwarten: So kann die EAF ihre Mandatszahl voraussichtlich verdreifachen, während sowohl die AECR als auch das MELD geschwächt aus der Wahl hervorgehen werden.

Besonders bedrohlich ist dabei für beide Parteien, dass sie in einigen kleineren Mitgliedstaaten, in denen sie bislang noch ein oder zwei Sitze gewinnen konnten, künftig überhaupt nicht mehr vertreten sein werden. Um eine eigenständige Fraktion zu bilden, sind nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments nämlich mindestens 25 Abgeordnete aus sieben verschiedenen EU-Staaten nötig. Den Umfragen zufolge kommen ECR und EFD jedoch jeweils nur noch auf Mitglieder aus sechs Ländern. Um als Fraktion zu überleben, müssen sie deshalb neue Abgeordnete hinzugewinnen. Und hier kommt nun die deutsche AfD ins Spiel.

Die AfD als Rettungsanker der ECR?

Tatsächlich wurden in den letzten Jahren in mehreren europäischen Ländern neue nationalkonservativ-europaskeptische Parteien gegründet, die nun zum ersten Mal ins Europäische Parlament einziehen werden. Neben der deutschen AfD sind dies die griechische ANEL, die slowakische OĽaNO, die polnische NP sowie die kroatische Savez (wobei die letzteren beiden in den Umfragen nur knapp über der nationalen Sperrklausel liegen). All diese Gruppierungen haben sich noch nicht endgültig für die Zugehörigkeit zu einer Fraktion im Europäischen Parlament entschieden – und könnten deshalb sowohl für die ECR als auch die EFD ein Rettungsanker sein.

Aus Sicht der AfD-Führung fällt die Wahl dabei natürlich leicht: Schließlich steht die ECR für genau jenen bürgerlichen Nationalkonservatismus, den auch Bernd Lucke gern repräsentieren würde. Mit der wichtigsten britischen Regierungspartei in einer gemeinsamen Fraktion zu sitzen wäre vermutlich der größte politische Ritterschlag, den sich der AfD-Chef nach der Europawahl erträumen kann. Bereits vor einem Jahr nahm die AfD deshalb mit den britischen Tories Gespräche über eine künftige Mitgliedschaft in der ECR auf.

Ganz so einfach ist das Spiel allerdings nicht: Denn der britische Premierminister David Cameron legt zwar hohen Wert darauf, dass seine Konservativen im Europäischen Parlament eine eigene, von den Christdemokraten getrennte Fraktion bilden. Noch wichtiger ist ihm jedoch der Europäische Rat – und dort ist Cameron für seine europapolitischen Pläne dringend auf die Unterstützung der deutschen Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU/EVP) angewiesen. Und da Merkel ihm offenbar zu verstehen gegeben hat, dass sie eine Tory-AfD-Allianz überhaupt nicht schätzen würde, ist die Idee inzwischen auch bei den britischen Konservativen hart umstritten. Der ehemalige ECR-Fraktionsvorsitzende Timothy Kirkhope jedenfalls warnte erst vor wenigen Wochen, dass eine Zusammenarbeit mit der Lucke-Partei den Tories letztlich mehr schaden als nutzen würde.

Auch die UKIP ist kein attraktiver Partner

Bleibt für die AfD also nur die zweitbeste Lösung – sich eben doch nicht der ECR, sondern der EFD anzuschließen? Wie der vergangene Donnerstag gezeigt hat, genießt Nigel Farage bei der AfD-Basis jedenfalls hohe Zustimmung. Und auch wenn sein aggressives und bisweilen offen beleidigendes Auftreten auf Teile der bürgerlichen Wählerschaft wohl abschreckend wirken dürfte: Immerhin hat Farage wiederholt hervorgehoben, dass er mit Marine Le Pen und ihrer EAF nichts zu tun haben möchte (auch wenn Le Pen selbst das etwas anders sieht). Könnte die AfD also zu einer Einigung mit Farages UKIP gelangen und dennoch versuchen, sich in Abgrenzung von der rechtsextremen EAF als eine „normale“ bürgerlich-konservative Partei zu präsentieren?

Sollte irgendjemand in der AfD ernsthaft über diesen Plan nachdenken: Er würde vermutlich scheitern. Denn selbst wenn Farage standfest bleibt und auch nach der Europawahl nicht mit der EAF zusammenarbeitet, gilt dies für die übrigen Mitgliedsparteien der EFD-Fraktion keineswegs. Im Gegenteil, die italienische Lega Nord hat vor einigen Tagen ausdrücklich erklärt, dass sie ein Bündnis mit Le Pen und ihren Partnern anstrebt. Einiges deutet deshalb darauf hin, dass die EFD sich nach der Europawahl auflösen wird und EAF und MELD sich zu einer neuen Rechtsaußenfraktion zusammenschließen. Nigel Farage und seine UKIP säßen dann zwischen allen Stühlen und würden wohl als fraktionslose Abgeordnete enden. Für die AfD wären sie damit jedenfalls kein attraktiver Partner mehr.

Zu rechts für Cameron und nicht rechts genug für Le Pen?

Auf ihrer Suche nach künftigen Verbündeten im Europäischen Parlament befindet sich die AfD damit in einer unangenehmen Lage. Sie hat die Möglichkeit, sich der neuen Fraktion um Marine Le Pen anzuschließen, doch würden damit sämtliche Versuche, sich von der extremen Rechten abzugrenzen, mit einem Schlag hinfällig. Oder sie muss hoffen, dass sich die britischen Konservativen doch noch erbarmen und ihr die Teilnahme an der ECR-Fraktion ermöglichen: entweder weil sich bei den Tories nach der Wahl der Anti-Merkel-Flügel durchsetzt oder weil die ECR andernfalls nicht die nötige Mitgliederzahl erreicht, um als Fraktion zu überleben.

Im schlimmsten Fall aber könnte es der AfD ergehen wie der UKIP: Zu rechts für David Cameron und nicht rechts genug für Marine Le Pen, könnten ihre Abgeordneten am Ende als Fraktionslose auf den hinteren Bänken des Parlaments landen. Insofern könnte sich Nigel Farages Kölner Rede am vergangenen Donnerstag zuletzt durchaus als Vorzeichen für den künftigen Platz der AfD in Europa erweisen – nur vermutlich nicht in der Form, die sich die Veranstalter vorgestellt haben.

Weitere Artikel zur Europawahl in diesem Blog:


Bild: European Parliament, [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr.

25 März 2014

Warum sich europäische Demokraten mit dem Karlsruher ESM-Urteil nicht zufrieden geben dürfen

Alle Tiere sind gleich. Aber manche Tiere sind gleicher als andere.
George Orwell
Das Urteil, in dem das deutsche Bundesverfassungsgericht vor einer Woche den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für grundgesetzkonform erklärte (Wortlaut), stieß in der Öffentlichkeit auf keine große Aufmerksamkeit. Noch Anfang Februar hatte die Karlsruher Entscheidung, die Streitfrage um der Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, in den Medien hohe Wellen geschlagen. Das ESM-Urteil hingegen entsprach im Wesentlichen den Erwartungen der Prozessbeobachter und wurde zum Beispiel im Verfassungsblog nur mit einem Achselzucken quittiert. Spiegel online resümierte das Urteil als ein „Ja ohne Aber“ zur Euro-Rettungspolitik, bei dem die Euro-Gegner eine „klare Niederlage“ erlitten hätten. Etwas zurückhaltender gab sich das JuWiss-Blog. Im Ganzen aber scheint es, als hätten die Karlsruher Richter zum ersten Mal seit langem eine Entscheidung gefällt, mit der auch die Freunde einer vertieften europäischen Integration rundum zufrieden sein können.

Taucht man jedoch etwas tiefer in die Details ein, so stellt man fest: Dieser Schein trügt. Denn das Bundesverfassungsgericht hat sich dem ESM zwar nicht in den Weg gestellt. Doch in einer wenig beachteten Passage des Urteils (Rn. 190-193) stellt es eine Randbedingung dafür auf, die aus europäischer Perspektive erschrecken muss. Die Richter akzeptieren den ESM nämlich nur deshalb, weil Deutschland darin allein über eine Sperrminorität verfügt – also ein Vetorecht, das die allermeisten anderen Mitgliedstaaten nicht haben. Würde die Bundesrepublik auf dieses Vetorecht verzichten und sich denselben Regeln unterwerfen, die für den großen Rest der Euro-Länder schon heute gelten, dann wäre es nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kein souveräner demokratischer Staat mehr.

Vorgeschichte: Das Lissabon-Urteil

Um die Hintergründe dieser Entscheidung zu verstehen, muss man sich einige Grundsätze bewusst machen, die das Bundesverfassungsgericht 2009 in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon aufgestellt hat. Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass das aus dem in Art. 20 GG festgeschriebenen Demokratieprinzip auch eine Pflicht zur Wahrung nationaler Souveränität folge: Da das deutsche Grundgesetz die Wahl zum Deutschen Bundestag als zentralen demokratischen Legitimationsakt vorsehe, müsse der Bundestag auch weiterhin für die wesentlichen Entscheidungen in der deutschen Politik zuständig sein. Der Europäischen Union bestimmte Hoheitsrechte zu übertragen, sei zwar in Ordnung. Dies dürfe aber nicht dazu führen „dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt“ (Rn. 249).

Was genau man sich darunter vorzustellen hatte, machte das Verfassungsgericht anschließend klar, indem es bestimmte Politikfelder für „integrationsfest“ erklärte (Rn. 251ff.). Egal wohin künftige Vertragsreformen die Europäische Union treiben würden, die Hoheit über diese Felder musste beim Deutschen Bundestag bleiben. Einer dieser Bereiche sind auch die „fiskalischen Grundentscheidungen über Einnahmen und […] Ausgaben der öffentlichen Hand“:
Eine das Demokratieprinzip und das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag in seinem substantiellen Bestimmungsgehalt verletzende Übertragung des Budgetrechts des Bundestages läge vor, wenn die Festlegung über Art und Höhe der den Bürger treffenden Abgaben in wesentlichem Umfang supranationalisiert würde. Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über die Summe der Belastungen der Bürger entscheiden. Entsprechendes gilt für wesentliche Ausgaben des Staates. […] Entscheidend ist […], dass die Gesamtverantwortung mit ausreichenden politischen Freiräumen für Einnahmen und Ausgaben noch im Deutschen Bundestag getroffen werden kann.
Sollte Deutschland wesentliche Entscheidungen über seine Haushaltspolitik nicht mehr selbst treffen können, wäre es nicht mehr souverän und damit – so die Lesart des Bundesverfassungsgerichts im Lissabon-Urteil – auch nicht mehr demokratisch. Auch eine Übertragung der entsprechenden Kompetenzen an ein demokratisch gewähltes supranationales Organ würde dem nicht abhelfen. Denn im Grundgesetz, dem einzig relevanten Maßstab für die Karlsruher Richter, ist nun einmal nur vom Deutschen Bundestag die Rede, nicht vom Europäischen Parlament.

Die Eurokrise

Diese Passagen aus dem Lissabon-Urteil stießen schon 2009 auf teils scharfe Kritik. Dennoch dominierte die Erleichterung: Trotz allem hatte das Verfassungsgericht den Vertrag ja durchgewinkt, und eine Übertragung wichtiger Haushaltsrechte auf die europäische Ebene stand ohnehin nicht auf der politischen Agenda. Auf absehbare Zeit, so lauteten damals viele Medienkommentare, könne nun erst einmal Schluss mit weiteren Integrationsschritten sein.

Dann aber kam die Eurokrise, und mit einem Schlag wurde den Euro-Mitgliedstaaten deutlich, dass das bisherige institutionelle Gefüge nicht genügte, um das Überleben der Währungsunion zu sichern. Im April 2010 beschlossen sie Hilfskredite für Griechenland, um dort einen Staatsbankrott zu vermeiden. Wenige Wochen später kam es zur Gründung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), eines provisorischen Rettungsschirms für Länder, die sich nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren konnten. Noch einmal zwei Jahre später wurde dieser Rettungsschirm dann durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) auf Dauer gestellt.

Das deutsche Vetorecht im ESM

Über die Funktionsweise des ESM wurde seitdem viel geschrieben, sodass es genügt, hier die wichtigsten Merkmale zusammenzufassen. Es handelt sich um einen 700 Milliarden Euro schweren Fonds, in den die Euro-Länder nach einem bestimmten Schlüssel einzahlen, der sich teils aus ihrer Einwohnerzahl, teils aus ihrer Wirtschaftskraft zusammensetzt. Deutschland als das einwohner- und wirtschaftsstärkste Land hält dabei gut ein Viertel der Anteile, gefolgt von Frankreich (20%), Italien (18%) und Spanien (12%). Aufgabe des Fonds ist es, Mitgliedstaaten, die ansonsten zahlungsunfähig wären, durch Hilfskredite zu unterstützen. Die Bedingungen, unter denen dies geschieht, legt der ESM-Gouverneursrat fest, der sich aus den Finanzministern der Euro-Länder (bzw. aus deren Vertretern) zusammensetzt. Dabei entscheidet der Gouverneursrat in der Regel einstimmig, sodass jede Regierung gegen jede Entscheidung ein Vetorecht besitzt.

Allerdings gilt dieses Vetorecht nicht unter allen Umständen: Wenn die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank „beide zu dem Schluss gelangen, dass die Unterlassung der dringlichen Annahme eines Beschlusses zur Gewährung oder Durchführung von Finanzhilfe in aller Eile […] die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des Euro-Währungsgebiets bedrohen würde“, kann nach Art. 4 Abs. 4 ESM-Vertrag ein „Dringlichkeitsabstimmungsverfahren“ angewandt werden. Für eine Entscheidung ist dann nicht mehr Einstimmigkeit erforderlich, sondern nur eine Mehrheit von 85 Prozent der Stimmen. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Regierungen im Krisenfall die übrigen mit einer Blockadedrohung erpressen können.

Allerdings werden die Stimmen im Gouverneursrat nach den Kapitalanteilen der Länder gewichtet. Jedes der drei Länder, die mehr als 15 Prozent der Anteile halten, hat deshalb für sich allein eine Sperrminorität – und kann auch in dringlichen Fällen jeden Beschluss im Alleingang zu Fall bringen. Und nur dieser Umstand ist es, der den ESM in Karlsruhe gerettet hat.

Das ESM-Urteil

Denn wie die ESM-Gegner vor dem Bundesverfassungsgericht argumentierten, muss für den deutschen Anteil am Stabilitätsmechanismus – insgesamt über 190 Milliarden Euro, fast ein Drittel des gesamten jährlichen Steueraufkommens in Deutschland – notfalls der deutsche Steuerzahler geradestehen. Die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel fällt jedoch nicht im Deutschen Bundestag, sondern im Gouverneursrat. Ist damit also die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages“ verletzt?

Das Verfassungsgericht verneinte diese Frage. Denn §4 des deutschen ESM-Finanzierungsgesetzes schreibt vor, dass der Vertreter der Bundesregierung im Gouverneursrat jeden Hilfsbeschluss ablehnen muss, solange der Bundestag nicht sein Einverständnis dazu gegeben hat. Wenn der Deutsche Bundestag nicht zustimmt, ist der ESM also handlungsunfähig – und damit ist der „Legitimationszusammenhang zwischen dem Europäischen Stabilitätsmechanismus und dem Parlament“, der dem Verfassungsgericht zufolge „unter keinen Umständen unterbrochen“ werden darf (ESM-Urteil, Rn. 190), gesichert.

Doch dieses Argument funktioniert eben nur, solange die Bundesregierung im Gouverneursrat ihr Vetorecht behält. Was aber, wenn – etwa durch den Beitritt weiterer Staaten – der deutsche Anteil am ESM-Kapital unter 15% sinken würde, sodass Deutschland nicht mehr alleine eine Sperrminorität hätte? Auch mit dieser Frage beschäftigten sich die Karlsruher Richter. Ihre Antwort: Neue Länder können dem ESM nur beitreten, wenn der Gouverneursrat das einstimmig bewilligt.
In diesem Zusammenhang können die derzeitigen Mehrheitserfordernisse so angepasst werden, dass die gegenwärtig gegebene und verfassungsrechtlich geforderte Vetoposition Deutschlands auch unter veränderten Umständen erhalten bleibt. […] Die Bundesregierung hat demnach die Möglichkeit und gegebenenfalls die Pflicht, zur Wahrung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestages ihre Zustimmung zur Genehmigung eines Beitrittsantrags von einer Änderung [der Sperrminorität im ESM-Gouverneursrat] abhängig zu machen.
Mit Karlsruher Maßstäben ist Spanien kein souveräner Staat mehr 

Zusammengefasst bedeutet das: Im Gouverneursrat des ESM haben derzeit die drei größten Länder, darunter Deutschland, ein Vetorecht, das allen anderen Staaten nicht zusteht. Ohne dieses Vetorecht würde der Vertrag aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts die Budgethoheit des Deutschen Bundestags aushebeln und wäre deshalb nicht mit dem Demokratieprinzip im Grundgesetz zu vereinbaren. Und sollte sich das relative Gewicht Deutschlands in der Eurozone in Zukunft einmal verringern, dann müsste die Bundesregierung ihre Machtposition nutzen, um die ESM-Abstimmungsverfahren so zu ihren Gunsten zu verändern, dass sie auch weiterhin ein Vetorecht behält.

Man fragt sich, wie sich wohl spanische, belgische oder österreichische Verfassungsrichter fühlen werden, wenn sie dieses Urteil zu lesen bekommen. Würden sie dieselben Maßstäbe anlegen wie ihre deutschen Kollegen, so hätten sie den ESM allesamt als verfassungswidrig ablehnen müssen – schließlich haben ihre Parlamente schon heute kein Vetorecht über ESM-Dringlichkeitsentscheidungen und sind deshalb nach Karlsruher Kriterien auch nicht mehr souverän und demokratisch.

Vom föderalen zum imperialen Integrationsmodell?

Den Bundesverfassungsrichtern wird das egal sein; sie interessiert nur das Grundgesetz, nicht die Verfassungen irgendwelcher anderen Mitgliedstaaten. Doch was bei dieser Rechtsprechung zugrunde geht, ist die demokratische Gleichheit unter den Bürgern der Europäischen Union. Karlsruhe verlangt für sein nationales Parlament Rechte, auf die die nationalen Parlamente fast aller anderen Staaten verzichtet haben. Statt gemeinsame europäische Angelegenheiten in gemeinsam gewählten Organen zu beschließen, kommt es deshalb zu einer Machtverschiebung von den Parlamenten der kleineren Länder zum Deutschen Bundestag. Und damit nähern wir uns gefährlich der Linie, an der das bisherige föderale Integrationsmodell sich in ein imperiales zu wenden droht.

Man darf wohl annehmen, dass das Bundesverfassungsgericht solche imperialen Ambitionen nicht bewusst verfolgt – doch aus der Art, wie es das Grundgesetz interpretiert, ergeben sie sich fast unvermeidlich. Sein Versuch, den Bundestag als souveränes nationales Parlament zu bewahren, wird damit zur größten Hypothek für die gesamteuropäische Demokratie. Und darum sollten sich auch die Freunde der europäischen Integration mit dem ESM-Urteil nicht zufrieden geben. Mehr denn je wirft es die Frage auf, ob es nicht Zeit wird für ein neues deutsches Grundgesetz.

Bild: Kevin Lim, [CC BY-NC-SA 2.0], via Flickr.

20 März 2014

Politische Union: Der Schmetterlingseffekt eines einzelnen Wortes

Die Idee einer EU-Vertragsreform ist in der Welt – es wird Zeit, über unsere Prioritäten zu sprechen. In einer losen Serie von Gastartikeln antworten Europa-Blogger hier auf die Frage: „Wenn du eines an den EU-Verträgen ändern könntest, was wäre es?“ Heute: Horațiu Ferchiu. (Zum Anfang der Serie.)


Kann der Flügelschlag eines Schmetterlings in Artikel 3 des EU-Vertrags einen Sturm in der Europäischen Union auslösen?
Einen einzelnen Artikel in einem der EU-Verträge zu ändern dürfte in etwa denselben Effekt haben wie der Flügelschlag eines Schmetterlings in der Chaostheorie. Der Verlauf des europäischen Projekts, mit all seinen überraschenden Biegungen und Wendungen, war für die meisten Menschen ein sehr unwahrscheinliches Ergebnis. Aber natürlich gab es auch jene, die immer an den Traum geglaubt hatten. Und ihre Anstrengungen sind es, die uns dorthin gebracht haben, wo wir heute stehen.

Ich habe über die Idee, eine einzelne Bestimmung der Verträge zu ändern, lange nachgedacht. Es ist sehr schwierig, sich auf eine zu begrenzen, da es viele Dinge gibt, die ich gerne ändern würde. Aber nachdem ich noch einmal die Verträge durchgegangen bin, wurde mir klar, dass ich auf den Schmetterlingseffekt setzen sollte – auf jene eine kleine Modifizierung, die einen so großen Wandel auslöst, dass sie uns, sagen wir in zehn bis fünfzehn Jahren, zu einer echten Veränderung führen kann.

Was ich gerne ändern würde

Mein Blick blieb daher an Artikel 3, Absatz 4 der konsolidierten Version des Vertrags über die Europäische Union hängen: „Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.“ Dies ist der Artikel, den ich am meisten für reformwürdig halte, denn eine Änderung hier könnte kleine Revolutionen in allen anderen Artikeln des Vertrags auslösen und zuletzt unser Leben verändern.

Die Änderung, an die ich denke, ist, den Artikel folgendermaßen neu zu fassen: „Die Union errichtet eine Wirtschafts-, Währungs- und Politische Union, deren Währung der Euro ist.“ Ich habe darüber nachgedacht, auch noch Sozialunion hinzuzufügen, aber in vieler Hinsicht ist dieses Konzept ohnehin bereits in jenem der politischen Union enthalten.

Und warum ändert die Ergänzung von „politische Union“ etwas?

Zunächst einmal würde diese Änderung verlangen, dass wir eine Entscheidung über die Zukunft der Union treffen, bedeutet „politische Union“ doch nichts anderes als das Ende des Nationalstaats. Es impliziert die Anerkennung einer spezifischen EU-Staatsangehörigkeit, einem komplexeren Konstrukt als jenem, auf dem die heutige „Unionsbürgerschaft“ basiert. Der Nationalstaat, wie wir ihn heute kennen, müsste einen Prozess durchlaufen, in dem er sowohl nach oben als auch nach unten Autorität abgibt – einige der Hoheitsrechte, die heute bei den nationalen Behörden liegen, sollten nach oben an die neue Institution übertragen werden; andere nach unten an die Regionen (NUTS 1 oder 2, je nach den Besonderheiten des Einzelstaats).

Die Macht der einzelnen Mitgliedstaaten sollte sich in beide Richtungen auflösen und, unter Aufrechterhaltung einer klaren Unterteilung zwischen exekutiver, legislativer und judikativer Gewalt, auf die verschiedenen Entscheidungsebenen verteilt werden. Man könnte Parallelen zum föderalen System der USA ziehen, wenngleich bedeutende Abwandlungen davon nötig sind, wenn es auf die Realität der EU passen soll.

Regionale Parlamente und das Europäische Parlament

Zweitens würde die „politische Union“ auf dem ganzen Kontinent eine endgültige Unterscheidung zwischen einer Politik der oberen Ebene und einer Politik der regionalen Ebene bringen. Sie würde bedeuten, dass die europäischen Parteien nicht mehr aus vielen nationalen Einzelparteien bestehen, und die Tür für echte gesamteuropäische Parteien öffnen, mit einer eigenen gesamteuropäischen Mitgliedschaft und lokalen Vertretern. Die bestehenden nationalen Parteien würden sich ebenfalls an diese neue Realität anpassen und ihren Zuschnitt und politischen Mittel daran ausrichten müssen.

Ein System von Regionen mit ihren jeweils eigenen Parlamenten würde eine bessere Repräsentation auf dieser untersten Ebene der Gesetzgebung ermöglichen, mit Politikern, die näher am Geschehen und an den Bürgern sind. Darüber hinaus könnte auch eine zweite Kammer des Europäischen Parlaments, die in regionalen Wahlkreisen gewählt würde, zur Verbesserung der Demokratie beitragen, da sie den Bürgern erlauben würde, auch über ihren regionalen Vertreter auf europäischer Ebene abzustimmen. Die Wahlen zum Europäischen Parlament könnten dann in noch kleinere Wahlkreisen als der Region erfolgen und sich auf tatsächlich europäische Themen konzentrieren. Letztlich würde dies zu einer dreifachen demokratisch gewählten Vertretung führen: ein lokales Regionalparlament, das Europäische Parlament und die auf regionaler Ebene gewählte zweite europäische Kammer

Eine bessere Debatte und eine gewählte politische Führung

Eine politische Union würde notwendigerweise viele der Debatten ändern, die derzeit auf der EU-Agenda stehen. Fragen der sozialen Sicherheit, des Umweltschutzes, der Binnenmigration – sie alle könnten auf der höheren Ebene verhandelt werden und ein Ausgangsniveau setzen, das von allen zu respektieren wäre. Lokale Parlamente könnten dann diese Regulierungen ergänzen, einige von ihnen durch Volksabstimmungen blockieren oder sich gar zusammentun, um ein Veto dagegen einzulegen. Denn wenn beispielsweise ein Gesetzgebungsakt auf gesamteuropäischer Ebene verabschiedet würde und zwei Drittel aller Regionen ihn in lokalen Abstimmungen ablehnen, dann könnte und sollte der entsprechende Rechtsakt verworfen werden.

Vor allem aber würde eine politische Union ein sehr viel weitergehendes Gefühl der Einheit schaffen, als wir es heute sehen. Die Teilnahme an einer höchstrangigen Wahl auf gesamteuropäischer Ebene würde den Bürgern erlauben, mit EU-Themen in Kontakt zu kommen, sie sich anzueignen und sie zu unterstützen. Wenn Parteien, die Vertreter ins Europäische Parlament schicken wollen, in mindestens zwei Dritteln aller Regionen mit Mitgliedern und Kandidaten vertreten sein müssten, würde dies sicherstellen, dass Themen breit diskutiert und der größtmöglichen Bevölkerungsgruppe vorgestellt werden. Dies wiederum würde bedeuten, dass die gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments in engerem Kontakt mit ihrer Wählerschaft stünden und besser mit ihnen kommunizieren. Hiervon würde jeder profitieren.

Implementierung: Die Exekutive

Neben der Gesetzgebung haben wir die Exekutivgewalt. Während das heutige Brüssel in Sachen Repräsentation mehr und mehr umstritten ist, würde eine Entwicklung zur Politischen Union dazu führen, dass sich die Bürger besser vertreten fühlen würden. Zugleich würde sie ermöglichen, dass die Menschen sich besser in die Spitzenpolitik eingebunden fühlen. Ob wir dabei über einen EU-Präsidenten sprechen oder über ein Gremium direkt gewählter Vertreter, die sich eine rotierende Präsidentschaft teilen, ist weniger wichtig. Was wir brauchen, ist keine Auseinandersetzung über technische Merkmale unterschiedlicher Integrationsmodelle (Föderation oder Konföderation), sondern die Möglichkeit zu einer demokratischeren Wahl unserer Spitzenpolitiker.

Ich habe das derzeitige System, den Europäischen Rat und die Kommission selbst, immer als bemerkenswert undemokratisch angesehen. Sieht man etwa auf den Europäischen Rat, so sind seine Mitglieder demokratisch gewählte Staats- und Regierungschefs (Premierminister oder Präsidenten); doch dies wird weniger eindeutig, wenn man betrachtet, wie sie eigentlich gewählt wurden – theoretisch durch den Willen der Bevölkerungsmehrheit, aber meistens handelt es sich eigentlich nur um die Person oder einen Vertreter der Partei, die die meisten Stimmen von jenen erhielt, die auch wirklich an der Wahl teilnahmen. Wenn wir nun also annehmen, dass zu einer Wahl 40% der Wahlberechtigten erscheinen und 60% von diesen einen bestimmten Politiker wählen, so ist dieser tatsächlich nur von 24% der stimmberechtigten Bevölkerung gewählt. Und dann stecken sie alle zusammen hinter verschlossenen Türen, um über unsere Zukunft zu entscheiden.

Könnten die Menschen ihre Stimme in einer direkteren Form ausdrücken, und könnten sie davon ausgehen, dass ihre Entscheidung tatsächlich einen Unterschied macht, so würden sie auch eher an der Wahl teilnehmen. Dies hängt auch mit den verhandelten Themen zusammen – wichtige Themen könnten eine wichtigere Rolle im Wahlprozess spielen.

Die Exekutive würde dann wiederum auf zwei Ebenen differenziert werden – eine regionale und eine europaweite. Dies bedeutet, dass Menschen einmal wählen gehen würden, um über ihre unmittelbaren Bedürfnisse abzustimmen – lokale Steuern, Bildung, allgemein regionale Themen, die sie aus ihrer Erfahrung kennen –, und einmal auf der höheren Ebene – wo sie sich als Teil einer größeren Debatte fühlen würden, die ihre und ihrer Kinder Zukunft betrifft. Wiederum gäbe es viele Möglichkeiten für die Art, wie die Exekutive auf regionaler und europäischer Ebene ausgestaltet sein sollte. Worauf es ankommt, ist, dass Menschen tatsächlich mit ihrer Stimme eine Auswahl und eine Entscheidung treffen könnten.

Gesetze und Rechtsprechung

In Bezug auf die Judikative wären die Dinge noch einfacher: Der Europäische Gerichtshof existiert bereits, arbeitet erfolgreich und müsste nur kleineren Änderungen unterzogen werden. Grundlage sollte ein gemeinsamer Rechtskodex sein, den die regionalen Gesetzgebungsorgane um spezifische eigene Rechtsakte für ihr Territorium ergänzen könnten, solange diese nicht in Konflikt mit der gesamteuropäischen Gesetzgebung kämen. Diese würde auch ein gemeinsames Bürgerliches Gesetzbuch und ein gemeinsames Strafrecht umfassen, sodass die Bürger in der ganzen Union dieselben Rechte und Zugang zu derselben Art von Gerichtsverfahren hätten.

Einen gemeinsamen Rechtskodex zu entwickeln bedeutet im Wesentlichen, sich auf bestimmte Prinzipien zu einigen und dann den angemessenen Weg zu finden, um diese Prinzipien umzusetzen. Dies wird in Mitgliedstaaten wie Großbritannien, mit ihrem anderen Rechtssystem, schwieriger fallen. Aber da ein Vergehen ein Vergehen ist, unabhängig davon, wo es geschieht, sollte auch das Justizwesen in der ganzen Union einheitlich sein.

Das Schlagen der Schmetterlingsflügel

Alles ist möglich, wenn einmal die Entscheidung getroffen wurde, eine politische Union ins Leben zu rufen. Vor allem da es das Niveau demokratischer Repräsentation auf dem ganzen Kontinent verbessern und eine Art „Union der Gedanken“ schaffen würde, wenn es echte europaweite Parteien mit europaweiten Themen und Projekten gäbe. Bis jetzt machen es die Unterschiede zwischen den Parteien verschiedener Länder – selbst wenn sie zur selben europäischen Familie gehören – unmöglich, dass ein Wähler in Spanien die gleiche Meinung ausdrückt wie einer in Rumänien, oder ein Deutscher die gleiche wie ein Grieche und so weiter.

Eine EU-weite Partei hingegen müsste in Spanien, in Polen, in Griechenland jeweils dieselbe Agenda vertreten. Implizit würde dadurch auch der Nationalpopulismus, wie wir ihn heute kennen, weitgehend aus der EU-Politik verschwinden. Vermutlich würde es auf regionaler Ebene weiterexistieren, aber dort müsste es sich mit einer näheren und kleineren Wählerschaft auseinandersetzen – und mit einer höheren Ebene, die einen gewissen Grad an Kontrolle ausüben könnte. Dies führt zu einer neuen Realität, in der die großen EU-Themen nicht mehr von der lokalen Politik bestimmt werden, sondern die Bürger die Möglichkeit haben, die Dinge direkt anzugehen.

Eine politische Union würde zu einer anderen Art von Union führen. Sie würde viele Änderungen mit sich bringen und notwendigerweise, wie eine Naturgewalt, auch zu neuen Vertragsreformen führen. Wenn ich also einen Artikel aussuchen müsste, so wäre es dieser hier, denn diese eine Änderung bedeutet, das ganze Konstrukt der EU voranzutreiben – mit dem Flügelschlag eines einzigen Schmetterlings oder, in diesem Fall, der Ergänzung eines einzigen Wortes.

Horațiu Ferchiu ist Stadt- und Regionalplaner und lebt in Bukarest. Er ist Vizepräsident des Rumänischen Verbands Europäischer Föderalisten (AFER) und schreibt auf fedeu.blogactiv.eu über die Entwicklung des europäischen Projekts, vor allem zu Fragen der Identität, Bevölkerung, Föderalismus und einer demokratischeren und innovativeren EU.
 
Wenn du eines an den EU-Verträgen ändern könntest, was wäre es? – Übersicht

1: Wenn du eines an den EU-Verträgen ändern könntest, was wäre es?
2: Für eine wirklich demokratische Kommission ● Eurocentric
3: Gegen die schleichende Kompetenzübertragung: Ein Subsidiaritätstest vor dem Europäischen Gerichtshof ● Martin Holterman
4: Politische Union: Der Schmetterlingseffekt eines einzelnen Wortes ● Horațiu Ferchiu
5: Menschen, nicht Mitgliedstaaten: Eine Vertragsreform für ein neues Zeitalter politischer Organisation ● Protesilaos Stavrou
6: Eine Klausel für sozialen Fortschritt ● Eric Bonse 

Bilder: Werner Seiler (User:Centine) (Own work) [Public domain], via Wikimedia Commons; privates Foto [alle Rechte vorbehalten].

Political union – the butterfly effect of a single word

The idea of a new treaty reform is out there – and it is time to talk about our priorities. In this loose series of guest articles, eurobloggers answer to the question: “If you could change one thing in the EU Treaties, which would it be?” Today: Horațiu Ferchiu. (Back to the start of the series.)

Does the flap of a butterfly’s wings in the TEU set off a tornado in the European Union?
Changing one article in any of the EU treaties is most likely going to have the same effect as a butterfly fluttering his wings in chaos theory. The evolution of the European project, its many twists and turns, has been a very improbable outcome for most people. There are of course those who have always believed in the dream. And it is their efforts that have brought us here today.

I gave this idea, of changing one provision of the treaties, a lot of thought. It is a very difficult thing to stop at just one because there are many things I would like changed. However, after going through the treaties once more, it suddenly doomed on me that I should use the butterfly effect – that one small alteration that would incite enough change to actually lead us to a very different outcome, let’s say in 10-15 years.

What I would like to change

So I stopped at Article 3, paragraph 4 of the Consolidated version of the Treaty on European UnionThe Union shall establish an economic and monetary union whose currency is the euro. This is the article I consider most worthy of changing, as changes to it would incite little revolutions in all other articles of the Treaty, and in turn change our lives.

The change I have in mind is to see this article transformed into – The Union shall establish a political, economic and monetary union whose currency is the euro. I have considered adding social union, but in more ways than one the concept is included within the specter of political union.

Now, why does adding ‘political union’ change things?

First off it would require us to make a choice regarding the future of the Union, more overly so since political union implies the end of the national state. It also implies the recognition and upholding of a distinct ‘EU’ nationality, as a more complex construct on which the European Citizenship builds upon. The national state, as we know it today, would need to suffer a process of surrendering authority both upwards and downwards – some of the powers invested in national administrations today should move upwards to the new construct and some of those powers should move downwards, most reasonably to regions (NUTS levels 1 or 2 depending on member state particularities).

The powers of the member state should dissipate in both directions maintaining a clear division of executive, legislative and judicial powers, divided on levels of competence in both directions. One could draw parallels here with the federal system in the US, although significant variations are in order if it were to comply with EU reality.

Regional assemblies and the European Parliament

Secondly, a “political union” would forever mark a clear distinction in politics at upper levels and regional levels all across the continent. It would mean the end of European parties consisting of a variety of national parties, and open the door to truly pan-European parties with their own membership base and local representatives. Local parties in existence would also have to comply with this new reality, and a change of scope and means would be necessary.

A system of regions with their own legislative assembly would allow for a closer representation in this first level of legislative power, with politicians closer to the “action” and the people. Moreover, a second chamber to the European Parliament, elected in regional constituencies, could also benefit the democratic exercise, by allowing people to vote for a regional representative on the European level. Elections for the European Parliament could then take place in even smaller constituencies than the region and be focused on truly European issues and themes. In effect this will lead to a three-tier elected leadership: the local regional assembly, the European Parliament, and the secondary European chamber elected at regional level.

Improving the debate and establishing elected leadership

A political union would inherently change many of the debates currently on the EU agenda. Social protections issues, the environment, internal migration – these could all be handled at the larger level, creating a base level for all to respect. Local assemblies could then supplement those regulations, block some of them by referendum or even join hands in vetoing them. Because if for example a piece of legislation is approved at pan EU level, and 2/3 of all regions reject it in local referendums then the respective law or regulation could and should fail.

But most importantly it would create a sense of union far above what we see today within the union. Access to a designated top tier legislative election that happens at a pan EU level will allow citizens to get in touch, appropriate and support EU themes and issues. If parties that wish to send representatives to the European Parliament would be required to have presence, members and candidates in at least 2/3 of all regions, that would insure that a particular theme is very well debated and presented to the largest group of population possible. That in turn would also mean that elected members of the European Parliament would have to keep a closer contact with their constituents and in turn communicate better. Everybody wins.

Implementation – the executive

Moving along from the legislative, we have the executive branch. As Brussels is more and more contested over issues of representation it is clear that moving towards a political union would insure that the citizens would feel better represented. In a similar manner it would allow for people to feel involved in top tier politics. Whether we are discussing a president for the union, or a board of directly elected representatives that share “presidency” on a rotational basis is less important. What we need is not a struggle about technical features of different political integration models (federation, confederation), but to allow for a more democratically elected leadership.


I’ve always considered that the current system, the European Council and the Commission itself is quite remarkably undemocratic. If you look at the European Council for example, its members are democratically elected heads of state and government (prime ministers or presidents); but that becomes less obvious if you look at how they got elected – in theory by the will of the majority of the population, but more often than not, it is actually the person or representative of the party that got most votes from those that showed up to vote. So if let’s say 40% of those that can vote show up, and 60% of them vote for a certain individual, then that person is actually elected by 24% of the voting population. And then you have them all together, behind closed doors, deciding on a future for all of us.

If people got a chance to express their vote in a more direct manner, and if they where able to think that their vote actually makes a difference, then most likely than not, they will show up. It’s also a theme-related objective – important themes can play a more important role within the electoral process.

The executive branch would then be again differentiated on a two-tier basis – regional and EU-wide. Which means that people got to vote once for their immediate needs – local taxes, education, regional issues in general that they can relate to by experience – and once for the upper level – where they would actually feel as part of a greater debate concerning their and their children’s future. There is yet again a lot of choice available for the type of executive both at a regional and pan-EU level, but the important thing here is allowing people to actually choose and decide through their vote.

Laws, leaders and justice

In matters of the judicial things are even simpler – there is already a European Court in existence, it works and would just need some minor changes. A basic judicial code should be the basis with the regional legislative allowed to add specific pieces of legislation to that for their territory, as long as that legislation does not come in conflict with pan-EU legislation. This would also imply a common penal and civic code, so as to allow for citizens to have the same rights and access to the same type of judicial proceedings all across the union.

Establishing a common judicial code is in principle agreeing on some principles and then coming up with the adequate way to implement those principles. It will prove to be a more complicated matter in member states like the UK that has a different judicial system. But since crime is crime, no matter where it happens, justice should also reach the point of uniformity across the union.

The flutter of wings

All things are possible once a decision is made to put into existence a political union. Most importantly because it would increase the level of democratic representation across the continent and create a “union of minds” of sorts if EU-wide parties with EU-wide themes and projects would enter into existence. Until now, the differences between parties from different countries – even if they belong to the same European family – make it impossible for a voter in Spain to express the same opinion as someone in Romania, or for a German to express the same opinion as a Greek and so on.

An EU-wide party will have to have the same agenda in Spain, in Poland, in Greece and implicitly national populism, as we know it today, would pretty much disappear from EU-wide politics. It’s going to exist probably at regional level, but there it has to face a closer and smaller electoral base and an upper level that will exert some measure of control. This implies and leads to a new type of reality, where local politics can no longer affect major EU themes and empower people to look at matters directly.

A political union would lead to a different type of Union. It will bring about a lot of changes and the treaties will inherently change, by force of nature, as reality will require. So in the end, if I were to change one article it would be this one, because changing this means pushing the whole EU construct further, with the flutter of wings from a single butterfly, or in this case, a one word addition.

Horațiu Ferchiu is an urban and regional planner based in Bucharest, Vice President of the Romanian Association of European Federalists AFER. He presents his views on the development of the European Project towards a Federal EU on fedeu.blogactiv.eu, mostly on issues of identity, people, federation and a more democratic and innovative EU.
 
If you could change one thing in the EU Treaties, which would it be?

1: Wenn du eines an den EU-Verträgen ändern könntest, was wäre es?
2: Making the Commission truly Democratic ● Eurocentric
3: Against the creeping transfer of powers: a subsidiarity test by the European Court of Justice ● Martin Holterman
4: Political union – the butterfly effect of a single word ● Horațiu Ferchiu
5: People, not member states: A treaty change for a new era of political organisation ● Protesilaos Stavrou
6: Eine Klausel für sozialen Fortschritt ● Eric Bonse 

Pictures: By Werner Seiler (User:Centine) (Own work) [Public domain], via Wikimedia Commons; private photograph [all rights reserved].

15 März 2014

Krisenstaaten wählen links, kleine Länder liberal, und die Christdemokraten sind vor allem in der Eurozone stark: Zur Wahlgeografie der Europäischen Union

In den USA gibt es „red states“ und „blue states“. Und in der EU?
Die Europawahl am 22.-25. Mai rückt immer näher, und damit mehren sich auch die Versuche der Demoskopen, das Ergebnis vorauszusagen. Nach der aktuellen Prognose, die ich auf Grundlage nationaler Wahlumfragen berechnet habe (Details siehe hier oder am Ende dieses Artikels), wäre die sozialdemokratische S&D mit 219 Sitzen (29,2%) nach fünfzehn Jahren erstmals wieder stärkste Fraktion des Parlaments – nahezu gleichauf mit der christdemokratischen EVP, die auf 211 Mandate käme (28,1%). Weiterhin auf dem dritten Platz läge die liberale ALDE (69 Sitze, 9,2%), gefolgt von der linken GUE/NGL (56 Sitze, 7,5%), die die grüne G/EFA (43 Sitze, 5,7%) überholt.

Die nationalkonservative ECR käme auf 41 Mandate (5,5%), die rechtspopulistische EFD auf 25 (3,3%) – beide müssen um ihren Status als eigenständige Fraktion bangen. Unterstützung könnte die ECR allerdings von 7 Abgeordneten nationalkonservativer Parteien erhalten, die neu ins Parlament einziehen werden (0,9%). Rechte und rechtsextreme Parteien würden 36 Mandate gewinnen (4,8%), die sonstigen Parteien kämen auf 44 Sitze (5,9%).

Wahlverhalten in Ländergruppen

Allerdings bietet diese Prognose nicht nur einen Eindruck, wie das Europäische Parlament insgesamt nach dem 25. Mai aussehen könnte. Da sie auf einer Vielzahl nationaler Umfragen basiert, lässt sie sich auch auf kleinere Ländergruppen aufschlüsseln – und damit für eine kleine Übung in europäischer Wahlgeografie nutzen. Denn bekanntlich ist die EU durchzogen von zahlreichen alten und neuen Grenzen: zwischen den westeuropäischen Ländern und den ehemaligen Ostblock-Staaten, zwischen dem reichen Norden und dem krisengeschüttelten Süden, zwischen großen und kleinen Mitgliedern.

Schlagen sich diese Grenzen auch im Wahlverhalten nieder? Wo haben die europäischen Parteien ihre Hochburgen? Sähe das Europäische Parlament anders aus, wenn darin nur die Abgeordneten aus der Eurozone vertreten wären? Die Antwort auf diese Fragen ist nicht nur von theoretischem Interesse, sondern sagt auch etwas über die Stärken und Schwächen der einzelnen europäischen Parteien aus – und hilft zu verstehen, wie die Union als Ganze politisch tickt. Dazu einige Zahlenspiele.

Im Osten sind Linke und Grüne schwach

Wohl keine andere Grenze hat die europäische Geschichte im letzten Jahrhundert so stark geprägt wie der Eiserne Vorhang, der während des Kalten Krieges die demokratischen Staaten Westeuropas von den Mitgliedstaaten des Ostblocks trennte. Die große Osterweiterung der EU im Jahr 2004 wurde deshalb auch als „Wiedervereinigung Europas“ gefeiert. In der politischen Kultur aber zeigen sich bis heute Unterschiede zwischen den beiden früheren Blöcken. So konnten sich die neuen sozialen Bewegungen, aus denen die Europäische Grüne Partei entstand, im Westen freier entfalten als im Osten. Und während es im Westen auch einige demokratische kommunistische Parteien gab, verbinden die meisten Menschen in den neuen Mitgliedstaaten den Kommunismus ausschließlich mit einem diktatorischen Regime, sodass sich dort nach der Wende von 1990 nur sehr wenige dezidiert linke Parteien halten konnten.

Vor 1989GUE/NGLG/EFAS&DALDEEVPECREFDfʼlos 
nat.kons.
fʼlos
rechts
fʼlos
sonst.
Gesamt
kommunistisch5
(2,5%)
3
(1,5%)
67
(33,7%)
15
(7,5%)
64
(32,2%)
22
(11,1%)
3
(1,5%)
05
(2,5%)
15
(7,5%)
199
kapitalistisch43
(9,4%)
29
(6,3%)
125
(27,4%)
50
(11,0%)
107
(23,5%)
19
(4,2%)
22
(4,8%)
1
(0,2%)
31
(6,8%)
29
(6,4%)
456

Deutschland8
(8,3%)
11
(11,5%)
27
(28,1%)
4
(4,2%)
40
(41,7%)
006
(6,3%)
0096

Diese Unterschiede schlagen sich auch in der Wahlprognose für die Europawahl nieder: In den ehemals kommunistischen Staaten schneiden sowohl Grüne als auch Linke deutlich schlechter ab als im Westen; Christdemokraten und Nationalkonservative sind hingegen überdurchschnittlich stark vertreten. (Wie sich die genannten Ländergruppen im Einzelnen zusammensetzen, ist im Kleingedruckten am Ende dieses Artikels aufgeschlüsselt.)

In reichen Ländern wählen viele grün und liberal

Ein wichtiges Merkmal in der Wahlgeografie ist auf nationaler Ebene meist das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen. Menschen in ärmeren Regionen wählen oft sozialdemokratische und linke Parteien, die sich für mehr Umverteilung einsetzen; Menschen in reicheren Regionen dagegen liberale und konservative Parteien, die niedrigere Steuern und einen kleinen Sozialstaat befürworten.

BIP/KopfGUE/NGLG/EFAS&DALDEEVPECREFDfʼlos 
nat.kons.
fʼlos
rechts
fʼlos
sonst.
Gesamt
> 30.000€14
(7,0%)
24
(12,0%)
51
(25,5%)
27
(13,5%)
61
(30,5%)
1
(0,5%)
3
(1,5%)
6
(3,0%)
12
(6,0%)
1
(0,5%)
200
20-30.000€27
(8,2%)
16
(4,9%)
96
(29,3%)
25
(7,6%)
76
(23,2%)
20
(6,1%)
19
(5,8%)
016
(4,9%)
33
(10,1%)
328

< 20.000€12
(5,7%)
3
(1,4%)
70
(33,0%)
14
(6,6%)
71
(33,5%)
20
(9,4%)
3
(1,4%)
1
(0,5%)
8
(3,8%)
10
(4,7%)
212

Auf europäischer Ebene allerdings gibt es kein gemeinsames Steuer- und Sozialsystem, sodass die Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten minimal ist. Entsprechend sind auch die Unterschiede im Wahlverhalten etwas andere, als man womöglich erwarten würde. So sind es besonders die Nationalkonservativen, die in den ärmeren Ländern besser abschneiden als anderswo, während bei der Linken keine starken Effekte zu erkennen sind. Liberale und Grüne hingegen erzielen in den reicheren Mitgliedstaaten ihre weitaus besten Ergebnisse.

Interessant sind außerdem die Unterschiede im europaskeptischen Spektrum: Insgesamt sind europaskeptische Parteien in den mittel-reichen Ländern am stärksten vertreten (was vor allem daran liegt, dass in diese Gruppe auch das Vereinigte Königreich zählt). Das Verhältnis zwischen den verschiedenen europaskeptischen Parteien unterscheidet sich jedoch je nach Wirtschaftsstärke: Während in der Gruppe der ärmeren Länder vor allem die gemäßigt-europaskeptische nationalkonservative ECR gut abschneidet, ist die rechtspopulistische EFD in der mittleren Gruppe am stärksten. Rechtsextreme und offen nationalistische Parteien schließlich erzielen ihre besten Ergebnisse in den reichen Mitgliedstaaten, wo es ansonsten kaum europaskeptische Parteien gibt.

Die Linke gewinnt in den Euro-Krisenstaaten

Für das Wahlverhalten der Europäer dürfte allerdings nicht nur das absolute Wohlstandsniveau eine Rolle spielen, sondern auch, wie sie die Wirtschaftsentwicklung in den letzten Jahren erlebt haben. Bekanntlich führte die globale Finanzkrise in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten zu einer Rezession. Manche Länder waren dabei jedoch deutlich härter betroffen als andere – nicht zuletzt, weil der Europäische Rat ihnen im Gegenzug für die Unterstützung bei der Haushaltssanierung drastische Sparmaßnahmen abverlangte, die zu einer weiteren Verschlechterung der Konjunktur führten.


GUE/NGLG/EFAS&DALDEEVPECREFDfʼlos 
nat.kons.
fʼlos
rechts
fʼlos
sonst.
Gesamt
Krisenstaaten28
(15,1%)
2
(1,1%)
54
(29,0%)
6
(3,2%)
61
(32,8%)
0 4
(2,2%)
1
(0,5%)
3
(1,6%)
27
(14,5%)
186
Rest-EU28
(5,0%)
41
(7,3%)
165
(29,2%)
63
(11,2%)
150
(26,5%)
41
(7,3%)
21
(3,7%)
6
(1,1%)
33
(5,8%)
17
(3,0%)
565


In der Prognose zeigen diese meistbetroffenen Krisenstaaten einige markante Besonderheiten: Insbesondere die Europäische Linke kann hier weitaus bessere Ergebnisse erwarten als im Rest der Europäischen Union. Liberale und Grüne hingegen schneiden in den Krisenländern besonders schlecht ab, während es bei Christ- und Sozialdemokraten kaum Unterschiede gibt. Bemerkenswerterweise können allerdings auch die rechten Europaskeptiker in den Krisenstaaten kaum punkten. Dafür werden aus diesen Ländern einige ganz neue und politisch schwer verortbare Parteien in das Europäische Parlament einziehen – allen voran das M5S, das einen Großteil der italienischen Protestwähler hinter sich versammelt.

In der Eurozone haben Rechtskonservative wenig Chancen

Und weil wir gerade bei der Eurozone sind: In den vergangenen Jahren war wiederholt der Vorschlag zu hören, innerhalb des Europäischen Parlaments eine neue Kammer für Währungsangelegenheiten zu bilden, die sich ausschließlich aus Abgeordneten zusammensetzen soll, die in Mitgliedstaaten der Eurozone gewählt wurden. Ich selbst stehe diesem Vorschlag recht skeptisch gegenüber, wie ich hier und hier ausführlicher dargestellt habe. Insbesondere erschiene es mir nicht praktikabel, wenn in einer solchen „Eurokammer“ andere parteipolitische Mehrheiten bestünden als im Parlament insgesamt.


GUE/NGLG/EFAS&DALDEEVPECREFDfʼlos 
nat.kons.
fʼlos
rechts
fʼlos
sonst.
Gesamt
Eurozone48
(10,0%)
33
(6,9%)
129
(26,8%)
44
(9,1%)
152
(31,6%)
2
 (0,4%)
7
(1,5%)
7
(1,5%)
29
(6,0%)
30
(6,2%)
481
Rest-EU8
(3,0%)
10
(3,7%)
90
(33,3%)
25
(9,3%)
59
(21,9%)
39
(14,4%)
18
(6,7%)
07
(2,6%)
14
(5,2%)
270

 
Und tatsächlich unterscheiden sich die Prognosen für die Mitgliedstaaten der Eurozone und die übrigen EU-Staaten teils deutlich. Da unter den Staaten, die den Euro noch nicht nutzen, zahlreiche ehemalige Ostblock-Staaten sind, schneiden Grüne und Linke innerhalb der Währungsunion deutlich besser ab als außerhalb. Die wichtigsten Unterschiede aber zeigen sich im konservativen Spektrum: Dieses wird innerhalb der Eurozone vor allem von der christdemokratischen EVP dominiert, während in den Nicht-Euro-Ländern ECR und EFD zusammen auf nahezu ebenso viele Sitze kämen wie die Christdemokraten. Zugleich fällt der Vorsprung des Mitte-Links-Lagers (S&D, ALDE, G/EFA, GUE/NGL) in der Eurozone noch deutlicher aus als in der Prognose für das Parlament insgesamt.

In kleinen Mitgliedstaaten sind die Liberalen stark

Von großem Interesse ist außerdem auch der Gegensatz zwischen den größeren und den kleineren Mitgliedstaaten. Der Grund dafür liegt in einer Besonderheit des europäischen Wahlsystems, nämlich dem Prinzip der „degressiven Proportionalität“ bei der Zuteilung der nationalen Sitzkontingente. Dieses Prinzip besagt, dass größere Mitgliedstaaten zwar mehr Abgeordnete stellen dürfen als kleinere, kleinere Länder jedoch mehr Abgeordnete pro Einwohner. Um in einem kleineren Mitgliedstaat ein Mandat zu gewinnen, benötigt eine Partei deshalb in der Regel weniger Stimmen als in einem großen.

Hierin liegt natürlich ein potenzielles Demokratie-Problem: Falls sich das Wahlverhalten zwischen den Bürgern größerer und kleinerer Länder erheblich unterscheidet, käme es zu Verzerrungen zwischen dem Stimmenanteil, den eine Partei europaweit erreicht hat, und dem Sitzanteil, den ihre Fraktion im Europäischen Parlament stellen kann. Bei der letzten Europawahl war dies allerdings nicht der Fall: Das Wahlverhalten der Bürger in den großen und den kleinen Mitgliedstaaten stimmte so gut überein, dass sich Stimm- und Sitzverhältnis der Fraktionen im Ergebnis fast haargenau deckten.

EinwohnerGUE/NGLG/EFAS&DALDEEVPECREFDfʼlos 
nat.kons.
fʼlos
rechts
fʼlos
sonst.
Gesamt
> 15 Mio.32
(6,7%)
25
(5,6%)
142
(29,6%)
39
(8,1%)
127
(26,5%)
38
(7,9%)
17
(3,5%)
6
(1,3%)
21
(4,4%)
30
(6,3%)
479
5-15 Mio.18
(9,0%)
12
(6,0%)
55
(27,6%)
18
(9,0%)
60
(30,2%)
2
(1,0%)
6
(3,0%)
1
(0,5%)
15
(7,5%)
12
(6,0%)
199

< 5 Mio.6
(8,2%)
4
(5,5%)
22
(30,1%)
12
(16,4%)
24
(32,9%)
1
(1,4%)
2
(2,7%)
002
(2,7%)
73

Und auch im nächsten Europäischen Parlament dürften sich die Abweichungen in Grenzen halten: Fast alle Fraktionen sind in großen und kleinen Mitgliedstaaten ähnlich stark vertreten. Auffällige Abweichungen gibt es lediglich bei der ALDE, die in einigen kleineren Ländern besonders stark ist, sowie der ECR, deren Abgeordneten vor allem aus großen Mitgliedstaaten stammen. Während die Liberalen also vom Prinzip der degressiven Proportionalität profitieren dürften, könnten die Nationalkonservativen dadurch einen Nachteil erfahren.

Niedrige Wahlbeteiligung nutzt Nationalkonservativen

Wie ich vor längerer Zeit schon einmal ausführlicher dargestellt habe, ist die degressive Proportionalität allerdings nicht der einzige Faktor, der zu einer Verzerrung zwischen Stimmen- und Mandatsanteil der Fraktionen führen kann. Auch die Wahlbeteiligung unterscheidet sich je nach Mitgliedstaat stark, ohne dass das die Größe der nationalen Sitzkontingente beeinflussen würde. Um in Ländern mit hoher Wahlbeteiligung ein Mandat zu gewinnen, sind deshalb mehr Stimmen notwendig als in Ländern, wo ohnehin nur wenig Bürger an der Wahl teilnehmen.

BeteiligungGUE/NGLG/EFAS&DALDEEVPECREFDfʼlos 
nat.kons.
fʼlos
rechts
fʼlos
sonst.
Gesamt
> 50%17
(10,3%)
10
(6,1%)
42
(25,5%)
13
(7,9%)
49
(29,7%)
1
(0,6%)
7
(4,2%)
1
(0,6%)
4
(2,4%)
21
(12,7%)
165
40-50%26
(9,3%)
25
(8,9%)
77
(27,4%)
27
(9,6%)
90
(32,0%)
02
(0,7%)
6
(2,1%)
22
(7,8%)
6
(2,1%)
281

< 40%13
(4,3%)
8
(2,6%)
100
(32,8%)
29
(9,5%)
72
(32,6%)
40
(13,1%)
16
(5,2%)
010
(3,8%)
17
(5,5%)
305

Vergleicht man die Prognosen je nach der Wahlbeteiligung, die die Mitgliedstaaten bei der letzten Europawahl erreichten, so zeigt sich wiederum ein verhältnismäßig ausgeglichenes Bild. Lediglich bei der ECR ist ein sehr deutlicher Effekt zu erkennen: Die Nationalkonservativen werden vor allem in solchen Ländern gewählt, wo die Beteiligung an der Europawahl insgesamt niedrig ist. Dadurch können sie den Nachteil, den sie aus dem Prinzip der degressiven Proportionalität erfahren, wenigstens teilweise ausgleichen – und sogar überkompensieren: In der jetzt endenden Wahlperiode war die ECR jedenfalls die Fraktion, deren Sitzanteil am stärksten nach oben von ihrem europaweiten Stimmenanteil abwich.

Fazit

Zu den wichtigsten Stärken der europäischen Sozialdemokraten bei der kommenden Europawahl dürfte zählen, dass sie in der gesamten Union in ähnlicher Stärke vertreten sind. Ob in großen oder kleinen Ländern, ob in den alten oder den neuen Mitgliedstaaten, ob im krisengeschüttelten Süden oder im reichen Norden, in jeder Ländergruppe wird die S&D ein Viertel bis ein Drittel der Mandate sammeln. Hingegen kann die EVP in einigen Ländern (besonders in Deutschland) sehr gute Ergebnisse erwarten, doch besonders außerhalb der Eurozone verlieren die Christdemokraten oft wichtige Stimmen an die nationalkonservativ-europaskeptische ECR. In Großbritannien ist die EVP überhaupt nicht vertreten, was sich in allen der oben angeführten Statistiken niederschlägt.

Bei den kleineren Parteien sind die regionalen Schwerpunkte noch deutlicher. Die Europäische Linke ist vor allem in Westeuropa stark, speziell in den Ländern, die am meisten von der Eurokrise betroffen sind. Grüne und Liberale sind vor allem in den wirtschaftlich starken Mitgliedstaaten präsent, wobei die Liberalen auch davon profitieren, dass sie in vielen kleineren Ländern besonders gut abschneiden. In den südeuropäischen Krisenstaaten hingegen sind weder G/EFA noch ALDE erfolgreich. Parteien des nationalkonservativen und rechten Spektrums schließlich werden ihre besten Ergebnisse voraussichtlich in großen Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone erzielen – wobei tendenziell umso radikalere Parteien gewählt werden, je besser das Land wirtschaftlich dasteht.

Gesamtüberblick der Prognose


GUE/
NGL
G/EFA S&D ALDE EVP ECR EFD fʼlos 
nat.kons.
fʼlos
rechts
fʼlos
sonst.
Sitze 56 43 219 69 211 41 25 7 36 44
Anteil 7,5% 5,7% 29,2% 9,2% 28,1% 5,5% 3,3% 0,9% 4,8% 5,9%
DE8 Linke11 Grüne27 SPD4 FDP40 CDU/CSU

6 AfD

FR7 FG7 EELV16 PS9 MD-UDI19 UMP


16 FN
GB1 SF3 Greens
3 SNP
25 Lab
1 SDLP
8 LibDem
18 Cons13 UKIP

1 DUP
IT 3 SEL
23 PD
19 FI
4 NCD-UdC
1 SVP 

4 LN

19 M5S
ES9 IU2 ERC18 PSOE3 CEU16 PP



5 UPyD
1 Cs
PL

8 SLD
5 Eur +

16 PO
3 PSL
19 PiS



RO

16 PSD6 PNL5 PDL
2 UDMR




3 PMP
NL 4 SP1 GL3 PvdA 5 VVD
4 D66
2 CDA1 CU

5 PVV1 50plus
EL7 Syriza
1 KKE

1 Pasok
6 ND

1 ANEL3 XA2 Potami
BE
4 N-VA
1 Groen
1 Ecolo
2 sp.a
3 PS
2 OpenVLD
3 MR
2 CD&V
1 CDH
1 CSP



1 VB
PT2 CDU
1 BE

9 PS
9 PSD/CDS




CZ4 KSCM
5 CSSD
2 TOP09
2 KDU-CSL
2 ODS


6 ANO
HU

6 Össz
11 Fidesz


4 Jobbik
SE 1 V2 MP7 S1 FP
1 C
5 Mod
1 KD



2 SD
AT
2 Grüne5 SPÖ2 Neos5 ÖVP


4 FPÖ
BG

6 BSP1 DPS5 GERB
1 RB



1 Ataka2 BBZ
1 ABV
DK1 FmEU1 SF3 S3 V
1 RV
1 K

3 DF


FI 1 Vas1 Vihr2 SDP3 Kesk
1 SFP
3 Kok
2 PS


SK

6 SMER
2 KDH
1 SDKU
1 SMK
1 M-H

1 SNS

1
IE 3 SF
2 Lab3 FF3 FG




HR1 HL-SR1 ORaH4 SDP1 NF-HSLS3 HDZ




LT

5 LSDP1 DP
1 LRLS
2 TS-LKD
2 TT


LV
2 ZZS3 SC
2 V1 TB



SI

2 SD1 PS3 SDS
1 SLS




1 DeSUS
EE

2 SDE1 RE
2 KE
1 IRL




CY2 AKEL
1 DIKO
3 DISY




LU
1 Gréng1 LSAP1 DP3 CSV




MT

3 PL
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Legende
GUE/NGL Vereinigte Europäische Linke / Nordische Grüne Linke
G/EFA Die Grünen / Europäische Freie Allianz
S&D Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament
ALDEAllianz der Liberalen und Demokraten für Europa
EVPEuropäische Volkspartei (Christdemokraten)
ECREuropäische Konservative und Reformisten
EFD Europa der Freiheit und der Demokratie
fʼlos (nat.kons.)
fraktionslos (nationalkonservative Parteien)
fʼlos (rechts)fraktionslos (rechte Parteien)
fʼlos (sonst.)fraktionslos (sonstige Parteien)

Ländergruppen
Vor 1989 kommunistisch: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn; kapitalistisch: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich, Zypern.
BIP/Kopf > 30.000 €: Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden; 20.000-30.000 €: Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Slowenien, Spanien, Tschechien, Vereinigtes Königreich, Zypern; < 20.000 €: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei. Quelle: Eurostat, Stand 2012.
Krisenstaaten: Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien, Zypern.
Eurozone: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern.
Einwohnerzahl > 15 Mio.: Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Rumänien, Spanien, Vereinigtes Königreich; 5-15 Mio.: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Österreich, Portugal, Schweden, Slowakei, Tschechien, Ungarn; < 5 Mio.: Estland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Slowenien, Zypern, Quelle: Statistisches Bundesamt.
Wahlbeteiligung > 50%: Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Zypern; 40-50%: Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Österreich, Schweden, Spanien; < 40%: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, für Kroatien: Wikipedia.

Datengrundlage der Prognose
Soweit verfügbar, wurde bei der Sitzberechnung für jedes Land jeweils die jüngste Umfrage zu den Wahlabsichten für das Europäische Parlament herangezogen. In Ländern, wo es keine spezifischen Europawahlumfragen gibt oder wo die letzte solche Umfrage mehr als ein Jahr zurückliegt, wurde stattdessen die jüngste verfügbare Umfrage für die Wahl zum nationalen Parlament verwendet. Wo mehr als eine aktuelle Umfrage erschienen ist, wurde der Durchschnitt der letzten zwei Wochen berechnet. Für einige kleinere Mitgliedstaaten, für die sich überhaupt keine Umfragen finden lassen, wurde auf die Ergebnisse der letzten nationalen Parlamentswahl zurückgegriffen. 
Stand der Prognose: 14.3.2014. Im Einzelnen wurden für folgende Länder Europawahl-Umfragen aus den letzten zwei Wochen verwendet: Deutschland (6./9./14.3.2014), Italien (5./6./7./10.3.2014), Polen (2./11.3.2014), Rumänien (1./4.3.2014), Griechenland (1./6.3.2014), Tschechien (10.3.2014), Österreich (7./13.3.2014), Bulgarien (9.3.2014), Dänemark (6.3.2014). Bei folgenden Ländern ist die jüngste verfügbare Europawahl-Umfrage bereits mehr als zwei Wochen alt: Frankreich (14.2.2014), England (9.2.2014), Wales (17.2.2014), Schottland (27.1.2014), Spanien (24.2.2014), Niederlande (13.2.2014), Portugal (25.1.2014), Schweden (10.2.2014), Finnland (17.1.2014). Aktuelle Umfragen für das nationale Parlament liegen den Werten folgender Länder zugrunde: Ungarn (5./7.3.2014), Kroatien (6.3.2014), Litauen (1.3.2014), Slowenien (10.3..2014), Estland (23.2.2014). Bei folgenden Ländern ist die jüngste verfügbare Umfrage für das nationale Parlament bereits mehr als zwei Wochen alt: Nordirland (Sept. 2013), Belgien (wallonische Parteien: 11.2.2014, flämische Parteien: 13.2.2014), Slowakei (22.2.2014), Irland (28.2.2014), Lettland (14.2.2014), Zypern (12.10.2013), Malta (Feb. 2014). Bei folgenden Ländern sind keine Umfragen verfügbar, sodass die Ergebnisse der letzten nationalen Wahl herangezogen wurden: Luxemburg (20.10.2013). Für den Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wurde auf die letzte regionale Wahl (2009) zurückgegriffen. 
In der Regel wurden die nationalen Umfragewerte der Parteien direkt auf die Gesamtzahl der Sitze des Landes umgerechnet. In Frankreich, Großbritannien (England) und Irland, wo die Wahl in regionalen Wahlkreisen erfolgt, wurde die Sitzzahl für jeden Wahlkreis einzeln berechnet, wobei jeweils die nationalen Gesamt-Umfragewerte herangezogen wurden. Für die Wahlkreise Nordirland, Schottland und Wales sowie für die regionalen Wahlkreise in Belgien wurden hingegen spezifische regionale Umfragedaten genutzt. Soweit vorhanden, wurden nationale Sperrklauseln in der Prognose berücksichtigt. In Ländern, in denen es üblich ist, dass Parteien zu Wahlen in Listenverbindungen antreten, wurden der Prognose jeweils die am plausibelsten erscheinenden Listenverbindungen zugrunde gelegt. Als Sonderfall wurde berücksichtigt, dass die italienische PD traditionell einen Kandidaten der Südtiroler Volkspartei auf ihrer Liste antreten lässt, der im Europäischen Parlament jedoch nicht in der S&D-, sondern in der EVP-Fraktion sitzt. Mangels zuverlässiger Umfragedaten nicht berücksichtigt sind die deutschen Kleinparteien, die nach Aufhebung der 3-Prozent-Sperrklausel voraussichtlich in das Parlament einziehen werden.

Zusammensetzung der Fraktionen
Nationale Parteien, die bereits im Europäischen Parlament vertreten sind, wurden in der Prognose jeweils ihrer derzeitigen Fraktion zugerechnet, sofern sie nicht ausdrücklich ihren Entschluss zu einem Fraktionswechsel nach der Wahl erklärt haben. Nationale Parteien, die derzeit nicht im Europäischen Parlament vertreten sind, aber einer europäischen Partei angehören oder ihr in der politischen Ausrichtung sehr nahe stehen, wurden der Fraktion der entsprechenden europäischen Partei zugeordnet. Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind und bei denen die Zuordnung zu einer bestimmten Fraktion unklar ist, wurden als „fraktionslos“ eingeordnet. Allerdings ist zu erwarten, dass viele dieser Parteien sich nach der Europawahl doch noch einer der bestehenden Fraktionen anschließen werden. Die Anzahl der fraktionslosen Abgeordneten wird in der Prognose also strukturell überschätzt. 
Für die Bildung einer Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mindestens 25 Abgeordnete aus sieben Mitgliedstaaten erforderlich. Fraktionen, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssten deshalb nach der Europawahl zusätzliche (z. B. bisher fraktionslose) Abgeordnete für sich gewinnen, um weiter zu bestehen. Umgekehrt können auch bisher fraktionslose Abgeordnete mit ähnlicher politischer Ausrichtung eine neue Fraktion bilden. Um eine Orientierung für die Möglichkeiten einer solchen Um- und Neubildung der Fraktionen zu bieten, wurden die fraktionslosen Parteien in der Prognose in die Kategorien „fraktionslos (nationalkonservativ)“, „fraktionslos (rechts)“ und „fraktionslos (sonstige)“ unterteilt.
Diese Zuordnungen folgen natürlich auch einer subjektiven Einschätzung der politischen Ausrichtung der Parteien. Jeder Leserin und jedem Leser sei es deshalb selbst überlassen, sie nach eigenen Kriterien zu korrigieren.

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Bild: ZStoler at en.wikipedia [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons.