25 November 2014

Einer für sieben Milliarden: Das Ernennungsverfahren des UN-Generalsekretärs

Erinnern Sie sich noch, wie Ban Ki-Moon ins Amt kam?
Zu den größten politischen Errungenschaften dieses Jahres zählte ohne Zweifel die Demokratisierung der Wahl des EU-Kommissionspräsidenten. Lange Zeit war der Chef der europäischen Exekutive von den nationalen Staats- und Regierungschefs in undurchsichtigen Hinterzimmer-Vereinbarungen ausgesucht und vom Europäischen Parlament lediglich bestätigt worden. Diesmal hingegen stellten die europäischen Parteien schon vor der Europawahl Spitzenkandidaten auf und ermöglichten so den Bürgern selbst ein indirektes Mitspracherecht über dieses wichtigste Amt der EU. Allerdings fiel dieses neue Verfahren natürlich nicht vom Himmel: Es war nicht zuletzt das Ergebnis langjährigen Drucks aus der Zivilgesellschaft, besonders der Union Europäischer Föderalisten, die bereits vor der vorherigen Europawahl 2009 eine Kampagne gestartet hatte, die unter dem Slogan Who is your candidate? die europäischen Parteien zu einem transparenteren Wahlverfahren aufforderte.

Von der europäischen zur globalen Ebene: Auch bei den Vereinten Nationen wird in Kürze der Chef der Exekutive neu gewählt. Die Amtszeit des derzeitigen UN-Generalsekretärs Ban Ki-Moon dauert zwar noch bis Ende 2016, doch die diplomatischen Mühlen in New York mahlen bekanntlich eher langsam, und so zirkulieren bereits die ersten Listen mit Namen möglicher Kandidaten. Inoffiziell, natürlich. Denn die Wahl des UN-Generalsekretärs zählt wohl zu den intransparentesten Ernennungsverfahren, die es überhaupt in einer überstaatlichen Organisation gibt. Aber immerhin gibt es auch hier inzwischen erste Bemühungen, um das zu ändern.

Der unmöglichste Job der Welt

Generalsekretär der Vereinten Nationen zu sein ist nach einem bekannten Bonmot des ersten Amtsinhabers Trygve Lie der „unmöglichste Job der Welt“. Gemäß der UN-Charta ist der Generalsekretär „der höchste Verwaltungsbeamte der Organisation“; die Homepage der Vereinten Nationen beschreibt ihn als „Fürsprecher für die Interessen der Völker der Welt“. Wie der Präsident der Europäischen Kommission übt er seine Tätigkeit in voller politischer Unabhängigkeit aus. Seine genauen Zuständigkeiten bleiben in der Charta allerdings eher vage: Er kann „die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrats auf jede Angelegenheit lenken, die nach seinem Dafürhalten geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden“ und nimmt zudem „alle sonstigen […] Aufgaben wahr“, die ihm von einem der anderen UN-Hauptorgane zugewiesen werden.

Der Generalsekretär hat also nur wenig konkrete Macht, um eigene Entscheidungen gegen den Willen anderer Akteure durchzusetzen: Für große inhaltliche Beschlüsse ist er stets auf die Unterstützung des Sicherheitsrats oder der Generalversammlung angewiesen. Durch seine zentrale Koordinierungsfunktion übt er aber sehr viel Einfluss auf die politische Agenda aus. So bildet er nicht nur die kommunikative Schaltstelle zwischen den 193 Mitgliedstaaten, sondern auch zwischen den zahlreichen Einzelprogrammen, Fonds und Agenturen, die das UN-System heute umfasst. Insbesondere leitet er das UN System Chief Executives Board for Coordination (UNSCEB), in dem die Chefs der einzelnen UN-Sonderorganisationen ihre Tätigkeiten aufeinander abstimmen.

Versteht man diese Sonderorganisationen, die jeweils für einen konkreten inhaltlichen Bereich wie Arbeit, Landwirtschaft, Gesundheit, Kultur oder Handel zuständig sind, als die „Ministerien“ der Vereinten Nationen, so bildet das UNSCEB gewissermaßen das Regierungskabinett. Dieser Vergleich hinkt zwar insofern, als nicht jede Sonderorganisation sämtliche UN-Mitgliedstaaten umfasst. Die Präsidenten der Sonderorganisationen werden deshalb jeweils einzeln von den nationalen Regierungen ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten ernannt und sind dem Generalsekretär gegenüber nicht politisch verantwortlich. Außerdem leidet das Völkerrecht auch an seiner starken Fragmentierung, was ohnehin jede Parallele zwischen den UN und einem klassischen Verfassungsstaat schwierig macht. Klar ist aber: Wenn es jemals so etwas wie einen Welt-Regierungschef geben wird, dann wird sich sein Amt aus dem des UN-Generalsekretärs entwickeln.

Persönlichkeit der Amtsinhaber

Diese herausgehobene Position des UN-Generalsekretärs bei gleichzeitig weitgehender Offenheit seiner formalen Zuständigkeiten führt natürlich auch dazu, dass hier noch stärker als bei anderen politischen Ämtern die Persönlichkeit des Amtsinhabers eine wesentliche Rolle spielt. Entsprechend unterschiedlich wurde es auch im Lauf seiner Geschichte ausgeübt: von Aktivisten wie Dag Hammarskjöld (1953-1961), der die Aufstellung der ersten bewaffneten Blauhelmtruppen vorantrieb und posthum den Friedensnobelpreis erhielt, und von eher passiven Vermittlern wie Kurt Waldheim (1972-1981), der „weltferne Visionen“ explizit ablehnte und in erster Linie auf die Interessen der Supermächte Rücksicht nahm.

Auch die letzten zweieinhalb Jahrzehnte zeigten ganz unterschiedliche Charaktere an der Spitze der UN-Exekutive. Zunächst versuchte Boutros Boutros-Ghali (1991-1996), den UN die globale Führungsrolle für die Zeit nach dem Kalten Krieg zu sichern, scheiterte aber an den Machtansprüchen der USA. Erfolgreicher war Kofi Annan (1997-2006), der nicht nur die UN-Verwaltung effizienter machte, sondern mit dem Konzept der „Schutzverantwortung“ auch eine Debatte über die Grenzen nationaler Souveränität anstieß. Durch sein Charisma und seine geschickte Rhetorik gewann Annan zudem auch in der globalen Medienöffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit als die meisten seiner Vorgänger und wurde letztlich ebenfalls mit dem Friedensnobelpreis belohnt. Sein Nachfolger Ban Ki-Moon (2007-2016) hingegen blieb ein weitgehend blasser Diplomat, der kaum mit eigenen Initiativen auffiel.

Maximale Intransparenz

Doch gerade angesichts dieser großen Bedeutung der Persönlichkeit des Generalsekretärs spielt natürlich auch das Verfahren, nach dem er (oder sie) gewählt wird, eine zentrale Rolle: Da der Generalsekretär bei der Umsetzung seiner Ziele auf die Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsrat und der Generalversammlung angewiesen ist, soll es zum einen sicherstellen, dass er das Vertrauen der Mitgliedstaaten genießt. Zum anderen könnte das Wahlverfahren aber auch dazu beitragen, ihm gerade jene moralische Autorität zu verschaffen, die er als „Fürsprecher der Weltbevölkerung“ benötigt, um sich auch einmal gegen den Widerstand einzelner mächtiger Regierungen durchzusetzen.

Doch wenn die UN-Charta schon bei den Aufgaben des Generalsekretärs vage bleibt, so erst recht bei seinem Ernennungsverfahren. Art. 97 widmet diesem lediglich einen einzigen Satz, nämlich: „Der Generalsekretär wird auf Empfehlung des Sicherheitsrats von der Generalversammlung ernannt.“ Die Einzelheiten dazu (die im Wesentlichen bis heute gelten) legte die Generalversammlung erst 1946 in einer ihrer ersten Resolutionen fest – wobei die Mitgliedstaaten bedauerlicherweise nicht nur einen Großteil ihrer Macht an den Sicherheitsrat abgaben, sondern sich zudem auch noch für maximale Intransparenz aussprachen:
Es wäre wünschenswert, dass der Sicherheitsrat der Generalversammlung nur einen einzigen Kandidaten zur Berücksichtigung vorschlägt und eine Debatte über die Nominierung in der Generalversammlung vermieden wird. Sowohl die Nominierung als auch die Ernennung sollten bei nicht-öffentlichen Sitzungen besprochen werden, und falls im Sicherheitsrat oder in der Generalversammlung eine Abstimmung erfolgt, sollte diese geheim sein.

Nur ein Kompromiss zwischen Russland und den USA?

Die Absicht hinter dieser Regelung ist natürlich, öffentliche Auseinandersetzungen über die Ernennung des Generalsekretärs nach Möglichkeit zu vermeiden was aus einer rein diplomatischen Perspektive durchaus Sinn ergibt. Wenn man sich den Generalsekretär in erster Linie als eine Art Chefvermittler zwischen den globalen Großmächten vorstellt, dann kann es seiner Aufgabe durchaus zuträglich sein, wenn er und seine eigene politische Agenda möglichst wenig öffentliche Aufmerksamkeit finden. Und tatsächlich hatten fast alle bisherigen Generalsekretäre bei ihrer Nominierung noch kaum politisches Profil, sondern entwickelten dieses allenfalls im Verlauf ihrer Amtszeit.

In jüngster Zeit jedoch gerät das Verfahren zunehmend in die Kritik. Das liegt zum einen daran, dass es sehr viel Macht bei den wenigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats ballt – insbesondere bei jenen fünf Staaten, die dort einen ständigen Sitz einnehmen: die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich. Da sie mit ihrem Vetorecht jeden Kandidaten blockieren können, sind es vor allem diese permanent five, auf die es bei der Nominierung des Generalsekretärs ankommt. Und da die Konflikte in Syrien und der Ukraine in den letzten Jahren vor allem Russland und die USA immer wieder in geopolitische Konkurrenz zueinander brachten, zeichnet sich jetzt schon ab, dass die Wahl des nächsten UN-Generalsekretärs im Wesentlichen als Kompromiss zwischen den Regierungen dieser beiden Staaten zustande kommen wird – was für den Rest der Welt natürlich eine etwas frustrierende Perspektive ist.

Intransparenz schwächt die nötige Führungsrolle

Zum anderen führt das intransparente Ernennungsverfahren letztlich auch zu einer strukturellen Schwäche, die sich die Vereinten Nationen angesichts der zunehmenden Transnationalisierung politischer Herausforderungen immer weniger leisten können. Die Rolle des Generalsekretärs als Vermittler zwischen den Großmächten mag angemessen gewesen sein, solange sich Weltpolitik noch im Wesentlichen auf die Beziehungen zwischen weitgehend geschlossenen Nationalstaaten beschränkte.

Durch das grenzüberschreitende Zusammenwachsen der Weltgesellschaft gehen jedoch viele der Themen, mit denen die Vereinten Nationen sich heute beschäftigen müssen, darüber weit hinaus: Fragen wie der Klimawandel, Migration oder der Kampf gegen Epidemien lassen sich nicht mehr auf ein einfaches Muster nationaler Interessen herunterbrechen, sondern brauchen genuin globale Antworten. Um diese zu finden, sollte der UN-Generalsekretär stärker als früher in der Lage sein, eine gewisse politische Richtung vorzugeben. Die moralische Autorität und Legitimität dazu wird er jedoch nur haben, wenn seine Agenda schon vor seiner Wahl öffentlich bekannt und diskutiert worden ist.

Einige Reformvorschläge

Wie also ließe sich das Ernennungsverfahren des UN-Generalsekretärs reformieren? Von einem wirklich demokratischen Verfahren, wie es die EU für den Kommissionspräsidenten gefunden hat, sind die Vereinten Nationen natürlich noch weit entfernt. Aber auch ohne sich in Utopien zu verlieren, gibt es eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die zu einer höheren Transparenz des Verfahrens und einer größeren politischen Unabhängigkeit des Generalsekretärs führen könnten. Hierzu zählen unter anderem:

eine öffentliche Ausschreibung des Amtes, mit klaren Auswahlkriterien und einem vorab bekannt gegebenen Zeitplan für das Ernennungsverfahren,
eine öffentliche Bekanntgabe der Namen der Kandidaten durch den UN-Sicherheitsrat,
öffentliche Debatten zwischen den Kandidaten, bei denen sie ihre politischen Ziele für die Amtszeit darstellen,
die Nominierung von zwei oder mehr Kandidaten durch den UN-Sicherheitsrat, sodass die endgültige Entscheidung über die Wahl erst in der Generalversammlung fällt,
die Verlängerung der Amtszeit von fünf auf sieben Jahre bei gleichzeitigem Verbot der Wiederwahl.

Die Verwirklichung dieser Ziele wäre ohne großen institutionellen Aufwand möglich, wenn es gelingt, im Sicherheitsrat und der Generalversammlung die nötigen Mehrheiten zu finden. Dafür haben das World Federalist Movement, die United Nations Association UK und das Netzwerk Avaaz eine Kampagne namens One for Seven Billion gestartet. Ob sie damit bis 2016 tatsächlich erfolgreich sein werden, ist natürlich offen. Immerhin aber haben sie schon einmal erreicht, dass sich die New York Times und der Guardian für das Thema zu interessieren beginnen.

Und die EU wurde ja bekanntlich auch nicht an einem Tag errichtet.

Das Manifest der Kampagne One for Seven Billion, in dem die Forderungen im Einzelnen formuliert und erklärt werden, ist hier nachzulesen. Wer die Kampagne mit seiner Unterschrift unterstützen will, hat hier die Möglichkeit dazu.

Bilder: by World Economic Forum [CC-BY-SA-2.0], via Wikimedia Commons; by 1 for 7 Billion Campaign.

18 November 2014

Wenn am nächsten Sonntag Europawahl wäre: Prognose für das Europäische Parlament (November 2014)

Stand: 18.11.2014
Die folgende Tabelle zeigt – aufgeschlüsselt nach nationalen Einzelparteien – eine Prognose für die Sitzverteilung zwischen den Fraktionen im nächsten Europäischen Parlament. Da es bis heute keine gesamteuropäischen Wahlumfragen gibt, basiert sie auf aggregierten nationalen Umfragen und Wahlergebnissen aus allen Mitgliedstaaten. Wie die Datengrundlage für die Länder im Einzelnen aussieht und nach welchen Kriterien die nationalen Parteien den europäischen Fraktionen zugeordnet wurden, ist im Kleingedruckten am Ende dieser Seite aufgeschlüsselt.

Spanien und Ungarn

Gegenüber der letzten Prognose im September 2014 gab es vor allem in zwei Mitgliedstaaten größere Bewegungen bei den Umfragewerten der Parteien: Zum einen führten die Proteste über die geplante Internet-Steuer in Ungarn zu einem deutlichen Sympathieverlust der Regierungspartei Fidesz (EVP), wovon vor allem die LMP (EGP), aber auch die Rechtsaußenpartei Jobbik profitierten. Zum anderen erfuhr in Spanien die erst kurz vor der Europawahl im Mai gegründete Linkspartei Podemos einen massiven Aufschwung und ist nun in den Umfragen mit den etablierten Parteien PP (EVP) und PSOE (SPE) gleichauf – oder sogar knapp in Führung.

Darüber hinaus machte auch in Griechenland die linke Syriza weitere Zugewinne; sie liegt nun mit einigem Vorsprung vor der ND (EVP) auf dem ersten Platz. In Italien wiederum gab es zwar nur geringe Veränderungen in den Umfragewerten. Bei einer jetzt stattfindenden Europawahl würden diese sich jedoch stark in der Sitzverteilung niederschlagen. So käme das Linksbündnis aus SEL und RC, das im Mai als Unʼaltra Europa con Tsipras ins Europäische Parlament einzog, jetzt wieder knapp über die nationale Vierprozenthürde. Das christdemokratische Bündnis NCD-UdC (EVP) hingegen würde nun knapp an der Hürde scheitern.

Gewinne der Linken, Verluste der EVP

Dank des guten Abschneidens in Südeuropa ist die Linksfraktion GUE/NGL auch insgesamt der größte Umfragegewinner der letzten Wochen. Mit nun 60 Sitzen (+7) überholt sie in der Prognose die rechtskonservative EKR-Fraktion, die ihren seit der Europawahl anhaltenden Abwärtstrend fortsetzt (59 / –2). Insbesondere konnte die polnische EKR-Mitgliedspartei PiS ihre Verluste von September nicht wieder aufholen und liegt in den Umfragen nun recht deutlich hinter der regierenden PO (EVP).

Europaweit jedoch fällt die Europäische Volkspartei deutlich zurück (212 / –11), was vor allem auf die schlechten Umfragewerte in Spanien, Italien und Ungarn zurückzuführen ist. Nachdem sie im September noch sehr gut abgeschnitten hatte, liegt die EVP damit nun deutlich unterhalb ihrer Ergebnisse bei der Europawahl im Mai. Die Grünen/EFA, die seit Mai ebenfalls einen deutlichen Abwärtstrend mitmachten, können sich nun hingegen wieder stabilisieren (42 / +3). Grund dafür sind vor allem die guten Werte der ungarischen LMP, aber auch der anhaltende Aufstieg der kroatischen grünen Partei OraH. Und auch die rechte EAF legt noch einmal zu (43 / +3). Sie hätte jedoch nach der Prognose weiterhin zu wenig nationale Mitgliedsparteien, um eine eigene Fraktion im Parlament zu gründen. Bei der sozialdemokratischen S&D, der liberalen ALDE und der nationalpopulistischen EFDD schließlich gibt es in der Prognose nur geringe Veränderungen.

Einige Neuzuordnungen

Gegenüber der letzten Prognose wurde die Fraktionszuordnung einiger Parteien angepasst. Nach ihrem Austritt aus der EFDD-Fraktion findet sich die lettische ZZS nun in der Spalte der „sonstigen Fraktionslosen“. Die erst vor wenigen Monaten neu gegründete slowenische Regierungspartei SMC wiederum hat sich unter anderem im Zuge der Anhörung der Kommissarin Violeta Bulc der liberalen ALDE angenähert und erscheint nun (obwohl sie formell bislang noch kein ALDE-Mitglied ist) in deren Spalte. Die polnische KNP wird in der Prognose weiterhin als fraktionslos geführt, auch wenn einer ihrer vier derzeitigen Europaabgeordneten sich der EFDD-Fraktion angeschlossen hat.

Und noch eine kleine Neuerung: In der Tabelle wird nun zwischen „sonstigen Fraktionslosen“ und „weiteren Parteien“ unterschieden. „Sonstige Fraktionslose“ sind Parteien, die schon jetzt als Fraktionslose im Parlament vertreten sind oder bei denen aufgrund ihrer politischen Ausrichtung absehbar ist, dass sie bei einer Wahl ins Parlament fraktionslos bleiben würden. Als „weitere Parteien“ erscheinen hingegen solche Gruppierungen, die bis jetzt noch nicht im Parlament vertreten sind, keiner europäischen Partei angehören und bei denen auch sonst nicht deutlich erkennbar ist, welcher Fraktion sie sich gegebenenfalls anschließen würden. Die bisherige Spalte „Fraktionslose (nationalkonservativ)“ wurde aufgelöst; die darin enthaltenen Parteien wurden den Spalten „Sonstige Fraktionslose“ oder „weitere Parteien“ zugeordnet.


GUE/
NGL
G/EFA S&D ALDE EVP ECR EFDD fʼlos
EAF
fʼlos
sonst.
Weitere
EP heute 52 50 191 68 220 70 48 37 15
Sept. 14 53* 39* 196* 67* 223* 61* 47 40 15 10
Nov. 14 60* 42* 195* 69* 212* 59* 47 43 16 8
DE8 Linke
1 Tiersch
9 Grüne
1 ödp
1 Piraten
23 SPD3 FDP
1 FW
39 CDU/CSU7 AfD
1 Familie


1 Partei
1 NPD

FR4 FG6 EELV13 PS7 MD-UDI20 UMP

24 FN

GB1 SF3 Greens
3 SNP
19 Lab
1 SDLP
2 LibDem
17 Cons26 UKIP
1 DUP
IT 3 SEL-RC
33 PD
12 FI
1 SVP 

16 M5S 8 LN

ES2 IU
15 Pod.
2 ERC
1 ICV
13 PSOE3 UPyD
2 Cʼs
1 CDC
1 PNV
14 PP




PL

5 SLD21 PO
4 PSL
18 PiS

3 KNP
RO

16 PSD1 Diaconu6 PNL
5 PDL
2 PMP
2 UDMR





NL 3 SP
1 PvdD
1 GL2 PvdA 4 D66
4 VVD
4 CDA1 CU
1 SGP

5 PVV

EL8 Syriza
1 Eliá
2 Potami

6 ND1 ANEL

1 KKE
2 XA

BE
1 Groen
1 Ecolo
1 sp.a
3 PS
3 OpenVLD
3 MR
2 CD&V
1 CDH
1 CSP
4 N-VA
1 VB

PT2 CDU
1 BE

9 PS
7 PSD
2 CDS-PP





CZ3 KSČM
5 ČSSD6 ANO2 TOP09
2 KDU-ČSL
2 ODS


1 Úsvit
HU
3 LMP2 MSZP
2 DK

9 Fidesz


5 Jobbik
SE 1 V2 MP6 S1 FP
1 C
5 Mod
1 KD

3 SD


AT
2 Grüne5 SPÖ1 Neos5 ÖVP

5 FPÖ

BG

3 BSP3 DPS6 GERB
1 RB
1 BBZ

1 Ataka1 ABV
1 PF
DK1 FmEU1 SF3 S3 V
1 RV
1 LA
1 K2 DF



FI 1 Vas1 Vihr2 SDP3 Kesk
1 SFP
3 Kok2 PS



SK

7 SMER
2 KDH
1 M-H
1


2 Sieť
IE 3 SF

2 FF3 FG



3 Unabh.
HR
3 ORaH3 SDP
5 HDZ




LT

4 LSDP2 DP
1 LRLS
2 TS-LKD
2 TT


LV

3 SC
3 V1 TB

1 ZZS
SI

1 SD3 SMC
1 DeSUS
2 SDS
1 NSi-SLS





EE

2 SDE2 RE
1 KE
1 IRL




CY2 AKEL
1 DIKO
1 EDEK

2 DISY




LU
1 Gréng1 LSAP1 DP3 CSV




MT

3 PL
3 PN





Legende
GUE/NGL Vereinigte Europäische Linke / Nordische Grüne Linke
G/EFA Die Grünen / Europäische Freie Allianz
S&D Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament
ALDEAllianz der Liberalen und Demokraten für Europa
EVPEuropäische Volkspartei (Christdemokraten)
ECREuropäische Konservative und Reformisten
EFDD Europa der Freiheit und der direkten Demokratie
fʼlos (EAF)
fraktionslos (Europäische Allianz für Freiheit und nahestehende Parteien)
fʼlos (sonst.)sonstige fraktionslose Parteien

Weiterederzeit nicht im Parlament vertretene Parteien ohne klare Zuordnung auf europäischer Ebene

Für die Bildung einer eigenständigen Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erforderlich. Mit einem Asterisk (*) gekennzeichnete Gruppierungen würden nach der Prognose diese Bedingungen erfüllen. Andere Gruppierungen müssten gegebenenfalls nach der Europawahl zusätzliche Abgeordnete (z. B. aus der Spalte Weitere“) für sich gewinnen, um sich als Fraktion konstituieren zu können.

Verlauf

GUE/NGLG/EFAS&DALDEEVPECREFDDfʼlos
EAF
fʼlos 
sonst.
Weitere
18.11.201460421956921259 4743168
23.09.20145339196672236147401510
28.07.2014564719175215664440134
EP 01.07.14525019167221704837
15

GUE/NGLG/EFAS&DALDEEVPECREFDfʼlos
EAF
fʼlos
nat.kons.
fʼlos
sonst.
Europawahl5350191662104433381650
19.05.20144948202702153929341649
12.05.2014464521278216392834944
07.05.20144845213782133827321344
28.04.20145140214752104226341346
21.04.20144844215742164126341241
14.04.20145043216722184127331239
07.04.20145145212722193927331439

GUE/NGLG/EFAS&DALDEEVPECREFDfʼlos 
rechts
fʼlos
nat.kons.
fʼlos
sonst.
02.04.20145548213722134328351232
27.03.20145844213722124328361233
19.03.2014584321571211393033744
14.03.2014564321969211412536744
27.02.2014574521470214442435939
15.02.20145241213762124228341340
Hinweise: Die Zeile „Europawahl“ kennzeichnet das Ergebnis der Europawahl am 22. bis 25. Mai 2014 mit derselben Fraktionszuordnung der nationalen Parteien, die auch den vorherigen Prognosen zugrundelag. Nach der Wahl schlossen sich zahlreiche Parteien allerdings neuen Fraktionen an, was in den Prognosen nur teilweise mit eingerechnet war. Die Sitzverteilung zum Zeitpunkt der Konstituierung des Parlaments, die in der Zeile „EP 01.07.14“ dargestellt ist, weicht deshalb von diesem Ergebnis ab.
Vor der Europawahl 2014 wurden die „weiteren Parteien“ jeweils einer Gruppierung zugeordnet; sofern überhaupt keine Zuordnung möglich war, wurden sie als „fraktionslos (sonstige)“ geführt. Die Gruppe „fraktionslos (EAF)“ ab 7.4.2014 deckt sich weitgehend mit der Gruppe „fraktionslos (rechts)“ bis 2.4.2014, mit folgenden Unterschieden: Die Parteien der äußersten Rechten wurden bis 2.4.2014 als „fraktionslos (rechts)“ eingruppiert, ab 7.4.2014 als „fraktionslos (sonstige)“. Parteien der EFD, die für die Zeit nach der Europawahl 2014 eine Zusammenarbeit mit der EAF angekündigt haben, wurden bis 2.4.2014 unter EFD eingruppiert, ab 7.4.2014 als „fraktionslos (EAF)“. Die Gruppe „fraktionslos (nat.kons.)“ kennzeichnet nationalkonservative Parteien ohne klare Zugehörigkeit auf europäischer Ebene, bei denen zu erwarten ist, dass sie sich einer der Gruppierungen ECR, EFD oder EAF anschließen werden.

Datengrundlage
Soweit verfügbar, wurde bei der Sitzberechnung für jedes Land jeweils die jüngste Umfrage zu den Wahlabsichten für das Europäische Parlament herangezogen. In Ländern, wo es keine spezifischen Europawahlumfragen gibt oder wo die letzte solche Umfrage mehr als ein Jahr zurückliegt, wurde stattdessen die jüngste verfügbare Umfrage für die Wahl zum nationalen Parlament verwendet. Wo mehr als eine Umfrage erschienen ist, wurde der Durchschnitt aller Umfragen aus den letzten zwei Wochen vor der jüngsten Umfrage berechnet. Für Mitgliedstaaten, für die sich überhaupt keine Umfragen finden lassen, wurde auf die Ergebnisse der letzten nationalen Parlaments- oder Europawahl zurückgegriffen.
In der Regel wurden die nationalen Umfragewerte der Parteien direkt auf die Gesamtzahl der Sitze des Landes umgerechnet. In Ländern, wo die Wahl in regionalen Wahlkreisen ohne Verhältnisausgleich erfolgt (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Belgien, Irland), werden regionale Umfragedaten genutzt, soweit diese verfügbar sind. Wo dies nicht der Fall ist, wird die Sitzzahl für jeden Wahlkreis einzeln berechnet, dabei aber jeweils die nationalen Gesamt-Umfragewerte herangezogen.
Nationale Sperrklauseln, soweit vorhanden, werden in der Prognose berücksichtigt. In Ländern, in denen es üblich ist, dass Parteien zu Wahlen in Listenverbindungen antreten, werden der Prognose jeweils die am plausibelsten erscheinenden Listenverbindungen zugrunde gelegt.
Da es in Deutschland bei der Europawahl keine Sperrklausel gibt, können Parteien bereits mit weniger als 1 Prozent der Stimmen einen Sitz im Europäischen Parlament gewinnen. Mangels zuverlässiger Umfragedaten wird für diese Kleinparteien in der Prognose jeweils das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen (je 1 Sitz für Tierschutzpartei, ödp, Piraten, FW, Familienpartei, PARTEI und NPD). In England haben wegen der Unterschiede im Wahlrecht einige Parteien nur bei Europawahlen echte Chancen, Mandate zu gewinnen. In Umfragen zu nationalen Wahlen schneiden diese Parteien deshalb strukturell deutlich schlechter ab als bei der Europawahl. Dies gilt vor allem für UKIP und Greens. Um dies zu kompensieren, wird in der Prognose für die Greens stets das Ergebnis der Europawahl herangezogen (3 Sitze). Für UKIP werden die aktuellen Umfragewerte für nationale Wahlen verwendet, aber für die Prognose mit dem Faktor 3 multipliziert.
Die folgende Übersicht führt die Datengrundlage für die Mitgliedstaaten im Einzelnen auf:
Deutschland: nationale Umfragen, 1.-16.11..2014, Quelle: Wikipedia.
Frankreich: Ergebnisse der Europawahl 2014.
Vereinigtes Königreich, England: nationale Umfragen, 4.-17.11.2014, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Wales: regionale Umfragen für das nat. Parlament, 11.-22.9.2014, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Schottland: regionale Umfragen für das nat. Parlament, 29.10.-4.11.2014, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Nordirland: regionale Umfragen für das nat. Parlament, Sept. 2014, Quelle: Wikipedia.
Italien: nationale Umfragen, 3.-16.11.2014, Quelle: Wikipedia.
Spanien: nationale Umfragen, 29.10.-10.11.2014, Quelle: Wikipedia.
Polen: nationale Umfragen, 5.-13.11.2014, Quelle: Wikipedia.
Rumänien: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Niederlande: nationale Umfragen, 6.-16.11.2014, Quelle: Wikipedia.
Griechenland: nationale Umfragen, 30.10.-12.11.2014, Quelle: Wikipedia.
Belgien: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Portugal: nationale Umfragen, 10.-11.11.2014, Quelle: Wikipedia.
Tschechien: nationale Umfragen, 1.-12.11.2014, Quelle: Sanep / Median. 
Ungarn: nationale Umfrage, Nov. 2014, Quelle: politics.hu.
Schweden: nationale Umfragen, 3.-13.11.2014, Quelle: Svensk Opinion.
Österreich: nationale Umfragen, 14.-15.11.2014, Quelle: neuwal.
Bulgarien: Ergebnisse der nationalen Parlamentswahl, 5.10.2014.
Dänemark: nationale Umfragen, 29.10.-9.11.2014, Quelle: Wikipedia.
Finnland: nationale Umfragen, 16.-28.10.2014, Quelle: Wikipedia.
Slowakei: nationale Umfrage, 22.10.2014, Quelle: Focus Research.
Irland: nationale Umfragen, 26.10.-2.11.2014, Quelle: Wikipedia.
Kroatien: nationale Umfragen, 24.10.-7.11.2014, Quelle: Wikipedia.
Litauen: nationale Umfrage, 12.10.2014, Quelle: Vilmorus.
Lettland: nationale Umfrage, Aug. 2014, Quelle: Latvian Facts. 
Slowenien: Ergebnisse der nationalen Parlamentswahl, 13.7.2014.
Estland: nationale Umfrage, Nov. 2014, Quelle: Erakonnad.
Zypern: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Luxemburg: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Malta: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.

Zusammensetzung der Fraktionen
Nationale Parteien, die bereits im Europäischen Parlament vertreten sind, werden in der Prognose ihrer derzeitigen Fraktion zugerechnet, es sei denn, sie haben ausdrücklich ihren Entschluss zu einem Fraktionswechsel nach der nächsten Wahl erklärt. Nationale Parteien, die derzeit nicht im Europäischen Parlament vertreten sind, aber einer europäischen Partei angehören oder ihr in der politischen Ausrichtung sehr nahe stehen, werden der Fraktion der entsprechenden europäischen Partei zugeordnet. In Fällen, bei denen sich die Mitglieder einer nationalen Liste nach der Wahl voraussichtlich auf mehrere Fraktionen aufteilen werden, wird jeweils die am plausibelsten scheinende Verteilung zugrundegelegt. Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind und bei denen die Zuordnung zu einer bestimmten Fraktion unklar ist, werden als „Weitere Parteien“ eingeordnet. Diese Zuordnungen folgen zum Teil natürlich auch einer subjektiven Einschätzung der politischen Ausrichtung der Parteien. Jeder Leserin und jedem Leser sei es deshalb selbst überlassen, sie nach eigenen Kriterien zu korrigieren.

Bilder: Eigene Grafiken.