25 September 2015

Neues zur Wahl des UN-Generalsekretärs – im Licht der nachhaltigen Entwicklungsziele

Vor der Wahl des Generalsekretärs wird die UN-Generalversammlung künftig mit den Kandidaten sprechen. Das ist ein Fortschritt.
Am heutigen Freitag beginnt in New York das dreitägige Gipfeltreffen, auf dem die UN-Generalversammlung die neuen „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ (besser bekannt als Sustainable Development Goals, kurz SDGs) beschließen will. Die 17 Ziele lösen die im Jahr 2000 beschlossenen „Millennium-Entwicklungsziele“ (MDGs) ab und bilden so etwas wie die wirtschafts-, umwelt- und gesellschaftspolitische Agenda der Vereinten Nationen bis 2030. Ihre Ausarbeitung dauerte fast drei Jahre und umfasste erstmals auch vorsichtige Ansätze einer globalen Bürgerbeteiligung. Im Einzelnen reichen sie vom „Ende der Armut“ über „bezahlbare und saubere Energie“ bis hin zur „Förderung von gerechten, friedlichen und inklusiven Gesellschaften“.

Die öffentlichen Reaktionen auf diese Vorhaben sind bislang allerdings eher zwiegespalten. Einerseits wirkt das Pathos, mit dem die Vereinten Nationen für das Jahr 2030 eine bessere Welt entwerfen, natürlich ansteckend: Wer möchte nicht auch selbst daran glauben, dass die Menschheit sich hier aufmacht, um endlich gemeinsam ihre größten Probleme zu überwinden?

Beliebig und überambitioniert?

Andererseits waren die SDGs zuletzt aber immer wieder auch das Objekt von teils scharfer Kritik, wobei vor allem zwei Vorwürfe immer wieder zu hören sind. Zum einen seien die nachhaltigen Entwicklungsziele allzu detailliert und vielfältig: Die 17 Hauptziele sind noch einmal untergliedert in nicht weniger als 169 Unterziele – die sich zudem womöglich nicht miteinander vereinbaren lassen, da eine Umsetzung der wirtschaftlichen Ziele mehr Ressourcen in Anspruch nehmen würde, als die Umsetzung der umweltpolitischen Ziele erlaubt. Die fehlende Prioritätensetzung, so die Kritik, führe zu einer Beliebigkeit, die die SDGs letztlich wirkungslos mache.

Der zweite, damit verwandte Vorwurf ist die Überambitioniertheit der Ziele. Dass beispielsweise 2030 kein Mensch auf der Welt mehr Hunger leidet, Aids, Tuberkulose und Malaria der Vergangenheit angehören sowie sämtliche Formen der Diskriminierung von Frauen überwunden sind, klingt für viele Kritiker nach purer Utopie. Und auch das Ziel von „effektiven, verantwortlichen und transparenten Institutionen“ sowie „zugänglichen, inklusiven, partizipatorischen und repräsentativen Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen“ impliziert, wenn man es ernst nimmt, eine Demokratisierung der ganzen Welt – die wir bei allem Optimismus wohl kaum in den nächsten fünfzehn Jahren erreichen werden.

(Andere Vorhaben sind demgegenüber bemerkenswert lax formuliert: So soll zum Beispiel illegaler Waffenhandel nicht komplett unterbunden, sondern nur „erheblich verringert“ werden. Das aber nur am Rande.)

Es fehlt an Institutionen, um die Ziele wirklich durchzusetzen

Sind die nachhaltigen Entwicklungsziele also bloße Rhetorik und von vorneherein zum Scheitern verurteilt? Wenigstens zum Teil dürfte dieser Vorwurf durchaus zutreffen. Dies liegt allerdings nur zum geringeren Teil daran, dass die Erfüllung der SDGs tatsächlich unmöglich wäre. Wichtiger ist, dass schlicht die politischen Institutionen fehlen, die entschlossen und in der Lage wären, sie tatsächlich durchzusetzen.

Denn am Ende liegt die Verantwortung für die Verwirklichung der gemeinsam gesetzten Ziele natürlich bei den nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten – und wie die Erfahrung zeigt, neigen diese immer wieder dazu, im UN-Rahmen hochtrabende Erklärungen abzugeben, die sie später nur sehr unzureichend in die Tat umsetzen. Die Gründe dafür sind vielfältig und großenteils strukturell bedingt: So sind die reichen Industrieländer von vielen der Probleme, die durch die SDGs gelöst werden sollen, ohnehin weniger betroffen, und in vielen Entwicklungsstaaten herrschen autoritäre, kleptokratische Regime, deren Politik nicht unbedingt den besten Interessen ihrer Bürger folgt. Und wo es um teure Maßnahmen für den Schutz globaler Gemeingüter wie das Klima oder saubere Ozeane geht, lassen ohnehin alle Länder gerne den jeweils anderen den Vortritt.

Ändern ließe sich dies natürlich, indem wir den Vereinten Nationen selbst mehr politische Durchgriffsrechte übertragen. Davon aber sind wir heute noch weit entfernt und werden es wohl auch 2030 noch sein.

Die Millenniumsziele waren kein Misserfolg

Und dennoch: Blickt man heute zurück auf die Vorgänger der SDGs, die vor fünfzehn Jahren beschlossenen „Millenniums-Entwicklungsziele“ (MDGs), dann ist deren Bilanz nicht vollkommen enttäuschend. Zwar wurden die konkreten Zielvorgaben, die damals für das Jahr 2015 getroffen wurden, nur in einigen Fällen wirklich erreicht, aber immerhin gab es fast überall enorme Fortschritte.

Woran das im Einzelnen liegt, ist umstritten. So zeigt eine Studie, dass die größten Fortschritte in den Bereichen der MDGs bereits vor dem Jahr 2000 erreicht wurden – was dafür spräche, dass die Millenniumsziele eher dazu dienten, eine ohnehin stattfindende Entwicklung in Worte zu fassen, als dass sie der kausale Auslöser für verstärkte politische Bemühungen der Mitgliedstaaten gewesen wären.

Dennoch sind sich viele Experten einig darin, dass die MDGs jedenfalls eine gewisse diskursive Wirkmächtigkeit entwickelten. Staaten, die ihre Politik an den Millenniumszielen ausrichteten, konnten ihre internationale Reputation verbessern; und natürlich waren sie ein hilfreiches Argument, wenn es darum ging, Finanzierungsmöglichkeiten für bestimmte Projekte zu erschließen.

Der UN-Generalsekretär kann den Zielen Sichtbarkeit verschaffen

Wenn wir diesen Effekt – das Prägen eines globalen Diskurses – als den zentralen Wirkmechanismus der Entwicklungsziele ansehen, dann ist es allerdings notwendig, dass diese auch in der Öffentlichkeit eine möglichst große Sichtbarkeit gewinnen. Im Fall der MDGs wurde dies unter anderem durch die Millenniumskampagne vorangetrieben, die im Auftrag der Vereinten Nationen die Bevölkerung in strategisch wichtigen Mitgliedstaaten für die Ziele sensibilisieren sollte.

Letztlich aber zeigt sich an dieser Stelle auch die Bedeutung der zentralen UN-Organe selbst – besonders die des Generalsekretärs, der wie kein anderer in den Augen der globalen Öffentlichkeit die Vereinten Nationen insgesamt repräsentiert. Er wird deshalb von den Medien auf der ganzen Welt als relevanter politischer Akteur wahrgenommen und kann daher bis zu einem gewissen Grad auch selbst Themen setzen. Ein populärer Generalsekretär, der entschlossen die nachhaltigen Entwicklungsziele als Maßstab globalen politischen Handelns vorantreibt, wäre durchaus in der Lage, die Öffentlichkeit zu mobilisieren und den globalen Diskurs zu prägen. Vorausgesetzt jedenfalls, dass er selbst ein Mindestmaß an Charisma und öffentlicher Ausstrahlung mitbringt.

Generalsekretäre waren bis jetzt politisch meist eher blass

Wie aber sind die Chancen, dass wir in den nächsten Jahren einen medienwirksamen UN-Generalsekretär erleben werden? Hier ergibt sich nun eine Verbindung zu einem anderen Beschluss, den die UN-Generalversammlung vor einigen Tagen verabschiedet hat – nämlich in Bezug auf das Verfahren zur Wahl des neuen Generalsekretärs, der Ende 2016 ernannt werden und zum 1. Januar 2017 den jetzigen Amtsinhaber Ban Ki-moon ablösen soll.

In der Vergangenheit war dieses Verfahren immer vollkommen intransparent: Der UN-Sicherheitsrat (genauer: die fünf Vetomächte USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien) pflegten sich hinter verschlossenen Türen auf einen Kandidaten zu einigen, der dann von der Generalversammlung ohne weitere Diskussion abgenickt wurde. In der Praxis führte diese Wahlmethode in der Regel dazu, dass die Generalsekretäre zwar geschickte Diplomaten, zugleich aber politisch sehr blasse Persönlichkeiten waren. Ban Ki-moon selbst ist dafür ein gutes Beispiel; sein charismatischer Vorgänger Kofi Annan hingegen ist eine eher zufällige Ausnahme.

Ein neues Wahlverfahren

In den letzten Monaten erhoben deshalb mehrere globale NGOs im Rahmen der Kampagne 1for7billion die Forderung, das Wahlverfahren des UN-Generalsekretärs zu überarbeiten (ich habe hier bereits ausführlich darüber berichtet). Durch einen klaren Zeitplan und öffentliche Anhörungen der Kandidaten sollte das Verfahren transparenter und öffentlichkeitswirksamer werden; außerdem sollte der Sicherheitsrat nicht nur einen, sondern mehrere Kandidaten nominieren, um die eigentliche Entscheidung in die Generalversammlung zu verlagern.

Diese Forderungen wurden von zahlreichen UN-Mitgliedstaaten unterstützt; sie stießen jedoch auf den Widerstand der drei Großmächte USA, Russlands und Chinas, denen weder an einer Machtverschiebung vom Sicherheitsrat in die Generalversammlung noch an einem politisch gestärkten Generalsekretär gelegen ist. Dennoch verabschiedete die Generalversammlung nun am 11. September eine Resolution (Wortlaut), mit der sie einige – wenn auch nicht alle – Forderungen der NGOs umsetzt.

Eine „historische“ Resolution?

Im Einzelnen soll die Ernennung des Generalsekretärs künftig nach einem im Voraus klar benannten Verfahren ablaufen, bei dem interessierte Bewerber zunächst öffentlich ihre Kandidatur erklären müssen. Anschließend soll es informelle Gespräche zwischen der Generalversammlung und denjenigen Kandidaten geben, die daran interessiert sind. Wie viele Kandidaten der Sicherheitsrat letztlich nominiert, bleibt ihm allerdings weiter selbst überlassen.

Auch wenn diese Resolution von der 1for7billion-Kampagne als „historisch“ begrüßt wurde, bleibt abzuwarten, wie groß ihre Auswirkungen tatsächlich sein werden. Immerhin erhöht sie aber die Chance auf ein geregeltes Verfahren und verringert die Wahrscheinlichkeit, dass der nächste Generalsekretär erst in letzter Minute von den Großmächten aus dem Hut gezaubert wird. Damit ist sie jedenfalls auch ein erster Schritt zu mehr Transparenz und könnte helfen, dem UN-Generalsekretär ein wenig von der medialen Aufmerksamkeit zu verschaffen, die er benötigt, um auch als politischer Akteur diskursive Wirkung zu entfalten – und damit seinen Beitrag zu leisten, dass die Agenda der nachhaltigen Entwicklungsziele am Ende mehr ist als nur geduldiges Papier.

Auf dem globalen Entwicklungsgipfel in New York werden die Regierungschefs der ganzen Erde in diesen Tagen beschließen, unsere Welt bis 2030 zu einem besseren Ort zu machen. Im institutionellen System der UN aber ist es schon ein Fortschritt, wenn künftig die Generalversammlung vor der Wahl des Generalsekretärs mit den Kandidaten informelle Gespräche führt. Aber immerhin, es gibt diese Fortschritte. Und wer weiß, wie weit sie uns bis 2030 bringen werden.

Bild: Public domain, via Wikimedia Commons.

14 September 2015

„Als letztes Mittel“: Schengen und die deutschen Grenzkontrollen in der Flüchtlingskrise

An der deutsch-österreichischen Grenze braucht man nun wieder einen Ausweis.
Nun also auch Deutschland: Am gestrigen Sonntag führte die Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU/EVP), die in den Tagen zuvor dank ihrer großzügigen Aufnahmepolitik gegenüber syrischen Kriegsvertriebenen enorme Popularität gewonnen hatte, Kontrollen an der Grenze zu Österreich ein – mit dem expliziten Ziel, den Zustrom an Flüchtlingen zu begrenzen. Laut dem bayrischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU/EVP) sollen diese Kontrollen „mindestens einige Wochen lang“ dauern, laut CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer sogar „solange nicht ganz konkrete Beschlüsse in Europa gefasst werden“, um Asylbewerber neu zwischen den EU-Staaten zu verteilen.

„Schengen“ ist kein Abkommen, sondern eine EU-Verordnung

Was die Rechtsgrundlage dieser Grenzkontrollen betrifft, blieb das Bundesinnenministerium freilich eher vage. Bekanntlich gilt in der EU eigentlich der „Schengener Grenzkodex“, der systematische Kontrollen an den innereuropäischen Grenzen verbietet. Da die wesentlichen Inhalt des Kodex 1985 zunächst außerhalb des EU-Rechts als völkerrechtlicher Vertrag einiger Mitgliedstaaten beschlossen wurden, ist er in den Medien bis heute meist als „Schengener Abkommen“ bekannt.

Tatsächlich aber wurde das Abkommen bereits mit dem Vertrag von Amsterdam 1999 in EU-Recht überführt, sodass der Kodex heute nicht mehr die Form eines völkerrechtlichen Vertrags, sondern einer EU-Verordnung hat. Damit sind zwei wesentliche Implikationen verbunden, die in der öffentlichen Debatte oft untergehen: Zum einen unterliegen die Schengen-Regelungen inzwischen dem ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahren, das heißt, sie können nur durch einen vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat gemeinsam verabschiedeten Rechtsakt geändert werden.

Zum anderen – und noch wichtiger – lässt sich der Schengener Grenzkodex nicht einfach einseitig „suspendieren“, wie dies bei einem völkerrechtlichen Abkommen der Fall wäre. Als EU-Verordnung gilt er vielmehr unmittelbar und geht nationalem Recht vor. Die Wiedereinführung von Kontrollen an innereuropäischen Staatsgrenzen ist deshalb grundsätzlich nur im Rahmen der Ausnahmeregelungen möglich, die im Grenzkodex selbst festgelegt sind.

Dürre Rechtfertigung vom Bundesinnenministerium

In der Pressemitteilung, die das deutsche Bundesinnenministerium zu den neuen Kontrollen an der österreichischen Grenze veröffentlicht hat, widmet es diesem Punkt allerdings nur wenige dürre Worte. Konkret heißt es darin:
Deutschland führt in diesen Minuten vorübergehend wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ein. Der Schwerpunkt wird zunächst an der Grenze zu Österreich liegen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den derzeitigen Zustrom nach Deutschland zu begrenzen und wieder zu einem geordneten Verfahren bei der Einreise zurückzukehren. Das ist auch aus Sicherheitsgründen erforderlich. Und so sieht es der Schengener Grenzkodex vor.
Was aber sieht der Schengener Grenzkodex wirklich vor? Unter welchen Umständen dürfen Mitgliedstaaten die allgemeine Freiheit zum Übertritt der europäischen Binnengrenzen einschränken? Und insbesondere: Ist eine unerwartet große Zahl von Flüchtlingen, die in kurzer Zeit in einem Land eintreffen, dafür schon Argument genug?

Schon 2011 gab es im Schengen-Raum eine Flüchtlingskrise

Tatsächlich war genau diese Frage vor vier Jahren schon einmal ein großes Thema für die Europäischen Union. Mit dem arabischen Frühling und den darauffolgenden politischen Wirren in Nordafrika verstärkte sich 2011 der Flüchtlingsstrom über das Mittelmeer, was in Italien – das nach der Dublin-Verordnung als Erstankunftsstaat für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig wäre – zu einer akuten Überlastung führte.

In der Hoffnung, dass die Flüchtlinge in andere EU-Staaten weiterreisen würden, begann die italienische Regierung unter Silvio Berlusconi (PdL/EVP) daraufhin, Touristenvisa auszustellen. Darauf wiederum reagierte die französische Regierung unter Nicolas Sarkozy (UMP/EVP) mit der Wiedereinführung von Kontrollen an der Grenze zu Italien. Und auch die dänische Regierung von Lars Løkke Rasmussen (V/ALDE), zu dieser Zeit im Wahlkampf und unter Druck des rechtspopulistischen Koalitionspartners, nutzte die Gelegenheit, um vorübergehend die Reisefreiheit aufzuheben – obwohl es dafür keinerlei konkreten Anlass gab.

Wenig später war der Spuk zwar wieder vorbei: Italien und Frankreich kamen zu einer Einigung, und Løkke Rasmussen verlor die Wahl, woraufhin die neue Regierung Thorning Schmidt (S/SPE) die Kontrollen wieder aufhob. Dennoch machte der Vorfall klar, dass die Bestimmungen im Schengener Grenzkodex, nach denen jeder Mitgliedstaat „im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ nach eigener Entscheidung wieder Kontrollen einführen durfte, zu missbrauchsanfällig waren.

Die Schengen-Reform von 2012

Ein Jahr später kam es deshalb zu einer großen Reform des Kodex (über die ich damals hier, hier und hier ausführlich geschrieben habe). Ziel war dabei, die Bedingungen für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen klarer zu fassen. Wie das genau aussehen sollte, war zwischen den nationalen Innenministern einerseits und der Kommission sowie dem Europäischen Parlament andererseits umstritten. Zuletzt aber einigte man sich auf einen Kompromiss, der bis heute gilt und sich hier im Wortlaut nachlesen lässt.

Im Einzelnen blieb es dabei bei der schwammigen Formulierung, die eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen erlaubt, wenn „die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in einem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht“ ist – jedoch nur „als letztes Mittel“ sowie nach vorheriger Konsultation mit der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten (Art. 24 Grenzkodex). In Fällen, in denen „sofortiges Handeln“ nötig ist, kann diese Konsultation auch entfallen. Allerdings müssen die Grenzkontrollen dann zunächst auf zehn Tage beschränkt bleiben und können maximal auf zwei Monate verlängert werden (Art. 25 Grenzkodex).

Einwanderung allein ist keine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Aber was bedeutet das nun, wenn auf einmal eine große Anzahl Flüchtlinge durch die EU reist? Auch hierzu gab die Schengen-Reform, deren Anlass ja gerade so eine Flüchtlingskrise gewesen war, eine Antwort. In den Erwägungsgründen 5 und 6 der Änderungsverordnung heißt es dort explizit:
(5) Migration und das Überschreiten der Außengrenzen durch eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen sollte nicht an sich als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit betrachtet werden.
(6) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist eine Abweichung vom grundlegenden Prinzip der Freizügigkeit eng auszulegen und setzt der Rückgriff auf den Begriff der öffentlichen Ordnung auf jeden Fall voraus, dass eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.
Unter den Voraussetzungen der Jahre 2011/12 lässt sich diese Formulierung natürlich als Kritik an der französischen und dänischen Regierung verstehen, die damals die Flüchtlingskrise in Italien vorschnell als Anlass für einseitige Kontrollmaßnahmen ergriffen hatten: Dass in kurzer Zeit viele Menschen aus anderen Ländern in Europa eintreffen, kann für sich allein noch kein Grund sein, die Reisefreiheit im Schengen-Raum zu beschränken – umso mehr als für Asylanträge ja (wenigstens in der Theorie) nach der Dublin-Verordnung ohnehin immer der Erstankunftsstaat zuständig ist.

Die Binnengrenzen sind Angelegenheit der ganzen EU

Was nun aber, wenn die Erstankunftsstaaten ihren Aufgaben nicht nachkommen, etwa weil sie mit der Registrierung von Asylbewerbern überfordert sind oder weil sie schlicht die Kosten für das Asylverfahren an andere Mitgliedstaaten abwälzen wollen? Nun, auch dafür hat der reformierte Grenzkodex eine Antwort: Wenn „aufgrund anhaltender schwerwiegender Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen […] das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist“, muss zunächst geprüft werden, ob dem Problem auch durch Hilfsmaßnahmen der EU-Grenzschutzagentur Frontex, des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen EASO oder des Europäischen Polizeiamts Europol abzuhelfen ist. Wenn nicht, ist auch in diesem Fall die Einführung von Kontrollen an den Binnengrenzen gestattet (Art. 26 Grenzkodex).

Die Entscheidung hierüber liegt jedoch – und dies war ein Kernbestandteil der Schengen-Reform – nicht bei den einzelnen Mitgliedstaaten. Vielmehr muss der Vorschlag dafür von der Europäischen Kommission ausgehen und anschließend vom EU-Ministerrat beschlossen werden. Als obligatorische Grundlage dient dabei der sogenannte „Schengener Evaluierungsmechanismus“, der ebenfalls mit der Reform neu eingeführt wurde. Dahinter stand eine klare politische Aussage: Die Reisefreiheit im Schengen-Raum und die damit verbundene Kontrolle der Außengrenzen sind eine gemeinsame Angelegenheit der gesamten EU – und nichts, worüber die einzelnen nationalen Regierungen nach Gutdünken verfügen könnten.

Die jüngste Krise des Dublin-Systems

Und heute? Die Entwicklungen der letzten Wochen waren ohne Zweifel ein monumentaler Stresstest für die Schengen-Reform, und wie es aussieht, kein erfolgreicher. Auslöser war dabei wie 2011 eine Krise des Dublin-Systems, nach der Flüchtlinge nur im Erstankunftsstaat einen Asylantrag stellen können. Aufgrund der Kriege im Nahen Osten nahm die Zahl der Vertriebenen in kurzer Zeit enorm zu, was zu einer massiven Überforderung Griechenlands, Italiens und Ungarns führte.

Ein erster Vorschlag der Kommission, dem durch die Umverteilung von 40 000 Asylbewerbern auf die übrigen Mitgliedstaaten abzuhelfen, scheiterte am Widerstand mehrerer nationaler Regierungen. Anfang September erklärte die deutsche Bundesregierung daraufhin, sie würde syrische Migranten entgegen der Dublin-Verordnung nicht mehr in andere EU-Staaten zurückzuschicken. Dies führte dazu, dass noch mehr Flüchtlinge versuchten, die Erstankunftsstaaten Richtung Deutschland zu verlassen. Auch dass die Bundesregierung hinterher klarstellte, sie habe sich nur auf solche Syrer bezogen, die sich bereits zuvor in Deutschland befunden hätten, konnte die Wanderungsbewegung nicht mehr stoppen.

Faktisch ist die Dublin-Verordnung damit derzeit schlicht nicht mehr durchsetzbar. Die Kommission reagierte mit einem neuen Umverteilungsvorschlag, diesmal für 160 000 Asylbewerber, um die drei hauptbetroffenen Staaten zu entlasten. Nachdem das Europäische Parlament diesen Vorschlag bereits positiv aufgenommen hat, wird er heute vom Innenministerrat diskutiert; doch vor allem aus den östlichen Mitgliedstaaten kommt dagegen weiter Widerstand.

Domino-Effekt einseitiger Aktionen

Dass Deutschland unmittelbar vor diesem Ratstreffen einseitig Grenzkontrollen einführt, verstößt offensichtlich gegen den Geist der Schengen-Reform: Da das Problem ja durch eine Krise an den Außengrenzen verursacht wurde, wären eher gemeinsame Maßnahmen nach Art. 26 Grenzkodex angebracht. Um darüber zu sprechen – und die notwendigen Kontrollen dann, wenn man sie tatsächlich für notwendig erachtet, gemeinschaftlich zu beschließen –, wäre das Ratstreffen genau das richtige Forum gewesen.

Stattdessen beruft sich die Bundesregierung offenbar auf Art. 25 Grenzkodex, die Notwendigkeit „sofortigen Handelns“ wegen einer Gefährdung der inneren Sicherheit – und löste damit einen Domino-Effekt mit weiteren einseitigen Aktionen anderer Mitgliedstaaten aus. In den letzten Stunden jedenfalls führten auch die Niederlande, Tschechien, Polen und die Slowakei wieder Grenzkontrollen ein, Dänemark und Österreich hatten diesen Schritt schon zuvor vollzogen. Außer Dublin ist damit auch das Schengen-System akut in einer tiefen Krise.

Alles nur ein politisches Druckmittel?

Wird es daraus wieder herausfinden? Verschiedentlich ist zuletzt die Vermutung zu hören, dass die deutschen Grenzkontrollen letztlich nur als politischen Druckmittel vor der heutigen Ratssitzung dienen sollten: Indem die Bundesregierung signalisiert, dass sie gegebenenfalls bereit ist, ihre nationalen Grenzen abzuriegeln, sollen die östlichen Mitgliedstaaten dazu gebracht werden, doch noch die von der Kommission vorgeschlagene Asylbewerber-Umverteilung zu akzeptieren. Sobald diese erst einmal beschlossen ist, würde sich die Lage europaweit entspannen, und sowohl Dublin als auch Schengen hätten wieder eine Zukunft.

Aber selbst wenn dem so sein sollte: Der Idee eines europäischen Raumes ohne Binnengrenzen hat die Bundesregierung schon jetzt durch ihr einseitiges Vorgehen einen Bärendienst erwiesen. Die zentrale Logik der Schengen-Reform vor drei Jahren bestand darin, die Verantwortung für die zeitweise Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen von der nationalen auf die EU-Ebene zu heben. Deutschland jedoch hat gezeigt, dass es solche Entscheidungen nach wie vor lieber alleine trifft.


Bild: von Mike Knell from Zürich, Switzerland (Grenze) [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons.

11 September 2015

Die europäischen Parteien und ihre nationalen Namen (5): Die Partei der Europäischen Linken

Die Namen ihrer nationalen Mitgliedsverbände können ein Indiz für den inneren Zusammenhalt der europäischen Parteien sein: Treten sie in allen EU-Ländern unter ähnlichen Bezeichnungen auf und suchen so den symbolischen Schulterschluss? Oder folgen sie jeweils nationalen Benennungstraditionen? Heute: Die Partei der Europäischen Linken. (Zum Anfang der Serie.)

Seit 1990 ist man in Europa nicht mehr „kommunistisch“, sondern „links“.
Vom Eurokommunismus spricht heutzutage fast niemand mehr. In den 1970er und 1980er Jahren verstand man darunter die vorherrschende politische Linie der kommunistischen Parteien in Westeuropa (vor allem in Italien, Frankreich und Spanien, aber auch in Skandinavien und anderswo), die sich von den autoritären Systemen in Osteuropa abgrenzten und stattdessen einen reformerisch-demokratischen Weg zu einem kommunistischen Wirtschaftssystem anstrebten. Damit einher gingen heftig geführte Strategiedebatten, in einigen Fällen kam es zu Parteispaltungen.

Doch was die Selbstbezeichnung betraf, war man sich weitgehend einig. Trotz der Differenzen mit der Sowjetunion verstanden sich die Eurokommunisten als „Kommunisten“, und so hießen ganz systematisch auch ihre Parteien: Partito Comunista Italiano, Partido Comunista de España, Parti Communiste Français. Nur weil auf ihren Listen immer wieder auch unabhängige Kandidaten antraten (besonders prominent: Altiero Spinelli), trug die entsprechende Fraktion im Europäischen Parlament bis 1989 den offeneren Namen Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden.

Mit dem Ende des Kalten Krieges änderte sich das jedoch abrupt – fast über Nacht verlor das Schlagwort „kommunistisch“ seinen politischen Reiz. Stattdessen bezeichneten sich die Parteien links der Sozialdemokratie nun bevorzugt einfach als „links“: Die Fraktion der Kommunisten und Nahestehenden spaltete sich nach der Europawahl 1989 in eine (pragmatischere) Vereinte Europäische Linke und eine (dogmatischere) Koalition der Linken, die sich 1994 als Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken wieder vereinigten. Und auch die dazugehörige europäische Partei trägt seit ihrer Gründung im Jahr 2004 den Namen Partei der Europäischen Linken (EL).

Übergang von „kommunistisch“ zu „links“

Dieser begriffliche Übergang von „kommunistisch“ zu „links“ zeigt sich auch bei den rund zwanzig nationalen EL-Mitgliedsparteien. Als Vorreiter kann dabei der Partido Comunista de España (PCE, „Kommunistische Partei Spaniens“) gelten, der sich 1986 in der neu gegründeten Izquierda Unida (IU, „Vereinigte Linke“) auflöste.

Tatsächlich tragen heute nur noch eine Handvoll EL-Mitglieder ihren alten Namen als „KP“: der französische Parti Communiste Français (PCF), die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ), der belgische Parti Communiste (PC) sowie die finnische Suomen Kommunistinen Puolue (SKP). Hinzu kommt noch der italienische Partito della Rifondazione Comunista (PRC, „Partei der Kommunistischen Neugründung“), der sich aus der alten Kommunistischen Partei Italiens abspaltete, als diese 1991 ihren Namen aufgab und begann, sich in Richtung Sozialdemokratie umzuorientieren.

„Linke“ sind erfolgreicher

Die meisten nationalen EL-Mitglieder hingegen wurden in ihrer heutigen Form ohnehin erst nach 1990 gegründet und tragen dementsprechend bereits den Begriff „links“ als zentralen Namensbestandteil – etwa die deutsche Linke, die finnische Vasemmistoliitto (Vas., „Linksbündnis“), der französische Parti de Gauche (PG, „Linkspartei“) oder die griechische Synaspismós Rizospastikís Aristerás (Syriza, „Bündnis der Radikalen Linken“).

In der Regel sind diese jüngeren Parteien zugleich auch die erfolgreicheren: Während die meisten EL-Mitglieder mit dem Namensbestandteil „links“ in ihrem jeweiligen nationalen sowie im Europäischen Parlament vertreten sind, ist es unter denen mit dem Namensbestandteil „kommunistisch“ lediglich die französische PCF. Symbolisch mit der Vergangenheit zu brechen war für die EL-Parteien nach 1990 also offenbar die erfolgreichere Strategie als das Festhalten an alten Bezeichnungen.

(Neben dem PCF gibt es freilich noch zwei weitere recht erfolgreiche „kommunistische“ Parteien in Europa: die tschechische Komunisticka Strana Čech a Moravy und die griechische Kommounistikó Kómma Elládas. Beide sind allerdings keine Mitglieder der Europäischen Linken: Während die KSČM darin lediglich Beobachterstatus hat, steht die KKE ihr offen ablehnend gegenüber.)

„Einigkeit“

Neben der Selbstdefinition als „links“ spielt unter den Parteinamen der EL-Mitglieder noch ein weiterer Schlüsselbegriff eine wichtige Rolle: die „Einigkeit“. Eine besonders häufige Kombination ist dabei die Bezeichnung als „Vereinigte Linke“. Außer im Namen der Fraktion im Europäischen Parlament erscheint sie beispielsweise bei der spanischen Izquierda Unida (IU) oder der französischen Gauche Unitaire (GU). Aber auch die finnische Vasemmistoliitto (Vas., „Linksbündnis“) oder die griechische Synaspismós Rizospastikís Aristerás (Syriza, „Bündnis der Radikalen Linken“) beschwören mit ihrem Namen die Idee eines Bundes.

Hintergrund für dieses Muster dürfte einerseits die traditionell hohe Fluktuation im linken Spektrum sein, wo es immer wieder zu Parteispaltungen und -vereinigungen kommt. Tatsächlich sind die meisten der genannten „vereinigten“ Linksparteien aus der Fusion mehrerer kleinerer Gruppierungen entstanden. Offenbar haben sie deshalb stärker als andere Parteien das Bedürfnis, die prekäre Einigkeit schon in ihrem Namen zu beschwören.

Andererseits dürfte die solcherart hervorgehobene Einigkeit aber auch auf die Idee der Solidarität anspielen – und damit auf die ursprünglich klassenkämpferisch-revolutionären Wurzeln der politischen Linken. Bisweilen nimmt der Verweis auf die Einheit deshalb auch einen etwas aggressiveren Unterton an: So bezeichnet sich etwa das portugiesische EL-Mitglied als Bloco de Esquerda (BE, „Linksblock“), und die drei französischen Parteien PCF, PG und GU agieren gemeinsam unter der Bezeichnung Front de Gauche („Linksfront“).

Keine Kommunisten im Osten

Einen interessanten Unterschied gibt es schließlich auch zwischen den west- und den osteuropäischen Mitgliedsparteien der Europäischen Linken. In den Ländern, die während des Kalten Krieges dem Ostblock angehörten, konnte naheliegenderweise kein demokratischer (Euro-)Kommunismus entstehen. Nach 1990 wiederum lösten sich die dortigen autoritär-kommunistischen Parteien zum Teil auf, andere erfanden sich neu und bekennen sich inzwischen zur Sozialdemokratie.

Die Europäische Linke hingegen ist im Osten bis heute nur sehr schwach vertreten, und wo es sie gibt, haben ihre Mitgliedsparteien meist andere Namen als im Westen. Insbesondere trägt keine von ihnen die Bezeichnung „kommunistisch“. Dem rumänischen Partidul Alianța Socialistă (PAS, „Partei der Sozialistischen Allianz“), der sich 2010 in Partidul Comunist Român (PCR, „Rumänische Kommunistische Partei“) umbenennen wollte, wurde dies sogar gerichtlich untersagt: Partidul Comunist Român war nämlich auch der Name der Partei des Diktators Nicolae Ceaușescu – und den wiederzubeleben sei, so das Gericht, mit Demokratie und Pluralismus unvereinbar. Der PAS klagte gegen dieses Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; bevor es dort zu einer Entscheidung kam, beschloss die Partei vor einigen Monaten allerdings von sich aus eine andere Umbenennung und heißt heute Partidul Socialist Român (PSR, „Rumänische Sozialistische Partei“).

Im Osten ist die EL in keinem nationalen Parlament vertreten

Aber nicht nur der Verweis auf den Kommunismus, auch die Bezeichnung als „links“ ist im Osten weniger verbreitet; lediglich die Balgarskata Lewiza (BL, „Bulgarische Linke“) und die Eestimaa Ühendatud Vasakpartei (EÜV, „Estnische Vereinigte Linkspartei“) verwenden sie. Stattdessen greifen die östlichen EL-Mitglieder auf andere Schlüsselbegriffe zurück, die in der Regel auf die historische Arbeiterbewegung anspielen und die man in ähnlicher Form auch bei den Mitgliedern der Sozialdemokratischen Partei Europas finden könnte – so die Magyarországi Munkáspárt (MMP, „Arbeiterpartei Ungarns“) oder die tschechische Strana Demokratického Socialismu (SDS, „Partei des Demokratischen Sozialismus“).

Generell spielen die EL-Parteien der östlichen EU-Mitgliedstaaten allerdings nur eine sehr untergeordnete politische Rolle: Keine einzige von ihnen ist im nationalen oder im Europäischen Parlament vertreten. Zwar gibt es auch im Osten einige starke Linksparteien – etwa die oben schon erwähnte KSČM in Tschechien oder die Združena levica (ZL, „Vereinigte Linke“) in Slowenien. Allerdings sind diese wenigstens bis jetzt keine Vollmitglieder der Europäischen Linken.

Ein dänisches Kuriosum

„Kommunisten“ und „Linke“, vor allem „Vereinigte Linke“, im Westen; ein Häuflein wenig bedeutender Kleinparteien mit unterschiedlichen Namensmustern im Osten – so ließe sich das Erscheinungsbild der Europäischen Linken auf nationaler Ebene zusammenfassen.

In Dänemark kommt dazu allerdings noch ein kleines Kuriosum: Die Selbstbezeichnung als Venstre („Linke“) wird dort aus historischen Gründen nämlich schon von der liberalen Partei verwendet und stand darum nicht mehr zur Verfügung, als sich die dänische Kommunistische Partei 1989 mit einer Anzahl anderer Gruppierungen zu einem neuen linken Bündnis zusammenschloss, aus dem dann später die heutige dänische Mitgliedspartei der Europäischen Linken wurde. Stattdessen nennt diese sich Enhedslisten – de rød-grønne („Einheitsliste – die Rot-Grünen“) – und besetzt damit einen Begriff, den eigentlich eine ganz andere europäische Partei für sich reserviert hat. Um die Europäische Grüne Partei soll es im nächsten Artikel dieser Serie gehen.

Die europäischen Parteien und ihre nationalen Namen

1: Auftakt
2: Europäische Volkspartei
3: Sozialdemokratische Partei Europas
4: Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
5: Partei der Europäischen Linken
6: Europäische Grüne Partei
7: Europäische Freie Allianz

Bild: By European Parliament [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr.

04 September 2015

Die europäischen Parteien und ihre nationalen Namen (4): Die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa

Die Namen ihrer nationalen Mitgliedsverbände können ein Indiz für den inneren Zusammenhalt der europäischen Parteien sein: Treten sie in allen EU-Ländern unter ähnlichen Bezeichnungen auf und suchen so den symbolischen Schulterschluss? Oder folgen sie jeweils nationalen Benennungstraditionen? Heute: Die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa. (Zum Anfang der Serie.)

Auf europäischer Ebene beschränkt sich die ALDE auf zwei große Schlagwörter. National ist ihr Namensspektrum bunter.
Die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) trägt ihren heutigen Namen erst seit wenigen Jahren. Ursprünglich als Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei (ELDR) gegründet, bildete sie im Europäischen Parlament zusammen mit der kleineren Europäischen Demokratischen Partei(EDP) eine Fraktionsgemeinschaft unter der Bezeichnung ALDE. Im Lauf der Zeit verlor die EDP jedoch immer mehr an Bedeutung: Obwohl sie formal bis heute zwei getrennte Parteien sind, wurde die gemeinsame Fraktion zunehmend von der ELDR dominiert. Diese schleichende Übernahme gipfelte 2012 schließlich darin, dass die ELDR sich auch selbst in ALDE umbenannte.

Außer der symbolischen Marginalisierung der EDP brachte diese Umbenennung für die ALDE den Vorteil einer leicht auszusprechenden Abkürzung – und die Konzentration auf zwei politische Schlagwörter, „liberal“ und „demokratisch“, die auch viele ihrer rund 30 nationalen Mitgliedsparteien in EU-Ländern in ihrer Selbstbezeichnung verwenden

Liberale, Demokraten, Liberaldemokraten

So findet sich der Begriff „liberal“ (oder „frei“) in fast der Hälfte der nationalen ALDE-Parteinamen: von der schwedischen Folkpartiet liberalerna (FP, „Volkspartei Die Liberalen“) über die Lietuvos Respublikos liberalų sąjūdis (LRLS, „Bewegung der Liberalen der Litauischen Republik“) bis zur bulgarischen Dviženie sa Prawa i Swobodi (DPS, „Bewegung für Rechte und Freiheiten“). Als „demokratisch“ wiederum bezeichnen sich etwa die niederländischen Democraten 66 (D66, „Demokraten 66“), die luxemburgische >Demokratesch Partei (DP, „Demokratische Partei“) oder die zyprischen Enomeni Dimokrates (ED, „Vereinigte Demokraten“).

Besonders beliebt aber ist die Kombination beider Begriffe – etwa bei der deutschen Freien Demokratischen Partei (FDP), der niederländischen Volkspartij voor Vrijheid en Democratie (VVD, „Volkspartei für Freiheit und Demokratie“), den britischen Liberal Democrats (LibDem, „Liberaldemokraten“) oder den Open Vlaamse Liberalen en Democraten (OpenVLD, „Offene Flämische Liberale und Demokraten“).

Die verschiedenen Konnotationen von „liberal“

Dass die Selbstbezeichnung als „liberal“ unter den ALDE-Parteien so verbreitet ist, ist auch deshalb interessant, weil es sich dabei eigentlich um einen je nach Land und Sprache sehr unterschiedlich konnotierten Begriff handelt. In den USA zum Beispiel versteht man unter diesem Schlagwort eine Position links der Mitte, die auch mit der Forderung nach einem größeren Sozialstaat einhergeht.

In Frankreich wiederum wird „liberal“ fast nur noch als Schimpfwort für marktradikale Positionen gebraucht – was auch ein Grund dafür sein mag, dass die ALDE bis heute keine französische Mitgliedspartei hat: Das Mouvement Démocrate (MoDem, „Demokratische Bewegung“) und die Union des Démocrates et Indépendants (UDI, „Union der Demokraten und Unabhängigen“) verbleiben beide in der EDP.

Historische Parteinamen mit klärendem Zusatz

Innerhalb der ALDE jedoch scheint „liberal“ ein eindeutig positiv besetzter Begriff zu sein, von dem man sich auch grenzüberschreitend einen gewissen Wiedererkennungswert verspricht. Dies lässt sich besonders gut an ihrer größten dänischen Mitgliedspartei ersehen, die aus historischen Gründen den Namen Venstre (V, „Die Linke“) trägt. Ursprung dieser Bezeichnung ist das dänische Parteiensystem des 19. Jahrhunderts, in dem die Liberalen die „linke“ Alternative zu den Konservativen bildeten. Im heutigen Europa freilich ist der Name mindestens missverständlich – und so nutzt die Venstre seit einiger Zeit die Zusatzbezeichnung Danmarks Liberale Parti („Dänemarks Liberale Partei“), unter der sie auch in den internationalen Medien bekannt ist.

Dieselbe Strategie wendet auch die zweite dänische ALDE-Mitgliedspartei an: Die Radikale Venstre (RV, „Radikale Linke“) definiert sich heute durch die Ergänzung Danmarks social-liberale parti („Dänemarks Sozialliberale Partei“). Die litauische Darbo Partija (DP, „Arbeitspartei“) hingegen verzichtet auf mögliche klärende Zusätze – obwohl man auch ihren Namen eher bei einem Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Europas als bei der ALDE erwarten würde.

Reformer und Zentristen

„Liberal“ und „demokratisch“ sind allerdings nicht die einzigen Schlüsselwörter, auf die die ALDE-Mitglieder bei ihrer Namenswahl zurückgreifen. Auch auf europäischer Ebene bezeichnete sich die Partei ja noch bis 2012 als Liberale, Demokratische und Reformpartei. Dieses Begriffsfeld um „Reform“, „Fortschritt“ und „Erneuerung“ ist auch unter den nationalen Mitgliedsparteien recht verbreitet. Beispiele hierfür sind das belgische Mouvement Réformateur (MR, „Reformbewegung“) oder die Eesti Reformierakond (RE, „Estnische Reformpartei“), aber unter anderem auch Latvijas attīstībai (LA, „Für Lettlands Entwicklung“) oder Das Neue Österreich (NEOS).

Ein weiterer Schlüsselbegriff vor allem in den Namen der nordeuropäischen ALDE-Mitgliedern ist auch das „Zentrum“: etwa die schwedische Centerpartiet (C, „Zentrumspartei“), Suomen Keskusta (Kesk., „Finnisches Zentrum“) oder die Eesti Keskerakond (KE, „Estnische Zentrumspartei“). Meist gehen diese nordischen Zentrumsparteien auf frühere Bauernparteien zurück, die sich selbst in der politischen Mitte zwischen den konservativen Eliten und der sozialdemokratischen Arbeiterschaft verorteten. Erst in jüngerer Zeit übernahmen sie zunehmend wirtschaftsliberale Positionen.

Jenseits der nordischen Staaten tragen ALDE-Parteien das „Zentrum“ hingegen nur selten im Namen; in der Regel sind es sonst Mitglieder der Europäischen Volkspartei, die auf diese Weise die politische Mitte für sich beanspruchen. Eine Ausnahme bildet die slowenische ALDE-Mitgliedspartei Stranka Modernega Centra (SMC, „Partei des modernen Zentrums“), deren Name sowohl auf das „Zentrum“ als auch auf das Begriffsfeld „Erneuerung / Modernität“ verweist.

Parteien, die nach ihrem Gründer benannt sind

Interessanterweise nahm die SMC diese neue Bezeichnung übrigens erst im März 2015 an; und dass sie dabei auf diese Schlüsselbegriffe zurückgriff, liegt in erster Linie daran, dass sie gut zu den Initialen ihres früheren Namens passen. Als die Partei im Juni 2014 gegründet wurde – einen Monat vor der slowenischen Parlamentswahl, bei der sie aus dem Stand stärkste Kraft wurde –, hieß sie nämlich noch schlicht nach ihrem Gründer und Spitzenkandidaten Stranka Mira Cerarja (SMC, „Partei von Miro Cerar“).

Ganz ähnlich ist auch die Namensgeschichte des bulgarischen ALDE-Mitglieds NDSV. Gegründet wurde sie kurz vor der bulgarischen Parlamentswahl 2001 von Simeon Sakskoburggotski, der bis 1946 als Simeon II. der letzte bulgarische Monarch gewesen war, unter der Bezeichnung Nacionalno Dviženie Simeon Vtori („Nationale Bewegung Simeon der Zweite“). Nach einem Erdrutschsieg der NDSV bei der Wahl 2001 regierte Sakskoburggotski bis 2005 als Ministerpräsident. Nach seinem Rücktritt benannte sich die Partei 2007 dann um, ohne aber ihre alten Initialen NDSV aufzugeben: Heute heißt sie Nacionalno Dviženie za Stabilnost i Văzhod („Nationale Bewegung für Stabilität und Aufschwung“).

Auch die 1998 gegründete italienische ALDE-Mitgliedspartei firmierte lange Zeit nach ihrem Gründer Antonio Di Pietro als Italia dei Valori – Lista Di Pietro (IdV, „Italien der Werte – Liste Di Pietro“); sie ließ den Zusatz allerdings fallen, als Di Pietro 2014 aus der Partei austrat. Das 2014 gegründete slowenische Zavezništvo Alenke Bratušek (ZaAB, „Bündnis von Alenka Bratušek“), das ebenfalls zur ALDE gehört, trägt den Namen der Parteichefin hingegen bis heute.

In den letzten Jahren wird das Spektrum bunter

Vor allem in den letzten Jahren traten der ALDE noch eine Reihe von weiteren Parteien bei, deren Namen ebenfalls keinerlei Beziehung zu den Begriffsfeldern „Liberalismus“, „Demokratie“, „Reform“ oder „Zentrum“ erkennen lassen: 2009 etwa die irische Fianna Fáil (FF, „Kämpfer des Schicksals“), 2013 die griechische Drassi („Aktion“), 2014 die tschechische Akce Nespokojených Občanů (ANO, „Aktion Unzufriedener Bürger“) und der portugiesische Partido da Terra (MPT, „Partei der Erde“).

Diese neue Buntheit im Spektrum ihrer nationalen Parteinamen spiegelt auch eine politische Strategie der ALDE wider: Um auf europäischer Ebene an Einfluss zu gewinnen, versucht sie offenbar, in möglichst vielen Mitgliedstaaten vertreten zu sein – auch wenn das bedeutet, Mitgliedsparteien aufzunehmen, die nicht unbedingt das klassisch liberale Milieu repräsentieren oder die erst vor sehr kurzer Zeit gegründet wurden und deren künftige Entwicklung noch offen ist. Letztlich wird die ALDE damit zunehmend zu einer Art Sammlungspartei der politischen Mitte: in der Regel proeuropäisch, unternehmerfreundlich und gesellschaftspolitisch progressiv, aber ohne dass eines dieser Kriterien (oder gar das Bekenntnis zu bestimmten Begrifflichkeiten bei der Namenswahl) für die Mitgliedschaft wirklich unverzichtbar wäre.

Aber natürlich gibt es auch den Gegentrend: Wie in dem Auftakt-Artikel dieser Serie beschrieben, gehört die ALDE zu jenen europäischen Parteien, deren Name und Initialen in den letzten Monaten als Vorbild für eine nationale Parteineugründung dienten – in diesem Fall die rumänische Alianța Liberalilor și Democraților (ALDE, „Allianz der Liberalen und Demokraten“). Ob dieses Muster Schule macht, wird sich zeigen. Aber letztlich könnte es durchaus sein, dass die wachsende Sichtbarkeit der ALDE auf europäischer Ebene auch bei der Namenswahl nationaler Parteien dem Begriffspaar „liberal“ und „demokratisch“ zu neuer Popularität verhilft.

Die europäischen Parteien und ihre nationalen Namen

1: Auftakt
2: Europäische Volkspartei
3: Sozialdemokratische Partei Europas
4: Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
5: Partei der Europäischen Linken
6: Europäische Grüne Partei
7: Europäische Freie Allianz

Bild: By European Parliament [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr.