23 Dezember 2016

Was die EU im Jahr 2017 erwartet

„Ein solches Jahr habe ich jedenfalls noch nicht erlebt und kann nur hoffen, dass es 2016 besser wird.“
Martin Schulz (SPD/SPE), Präsident des Europäischen Parlaments, 17. Dezember 2015

Zeit für ein wenig Besinnlichkeit. Die nächste Polykrise kommt bestimmt.

Es wurde dann 2016 leider doch nicht besser: Von den Problemen, die die EU zur Jahreswende 2015/16 beschäftigt haben, sind die meisten bis heute ungelöst, und das ein oder andere ist noch neu hinzugekommen. Auch ein Jahr nach Martin Schulzʼ Stoßseufzer hören sich Zustandsbeschreibungen der EU deshalb oft reichlich düster an. Der Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (CSV/EVP) zum Beispiel sprach jüngst von einer „Polykrise“, in der es „an allen Ecken und Enden brennt. Nicht nur an europäischen Ecken und Enden. Aber dort, wo es außerhalb Europas brennt, verlängert sich die Feuersbrunst nach Europa.“

Welche Ecken und Enden das sind, dazu hier ein (natürlich unvollständiger) Überblick.

Personalwechsel

Gleich zu Beginn des Jahres stehen eine Reihe von personellen Veränderungen in den europäischen Institutionen an: Nach fünf Jahren Amtszeit tritt Martin Schulz als Parlamentspräsident ab, um sich künftig der deutschen nationalen Politik zuzuwenden. Über seinen Nachfolger wird derzeit heftig gestritten – so sehr, dass sogar von einem Ende der europäischen Großen Koalition die Rede ist. Aussichtsreichste Kandidaten sind Antonio Tajani (FI/EVP) und Gianni Pittella (PD/SPE); die Wahl findet am 17. Januar statt.

Aber nicht nur der Parlamentspräsident wird neu gewählt: Auch die Amtszeit von Donald Tusk (PO/EVP) als Präsident des Europäischen Rates läuft Ende Mai 2017 aus. Ob er noch einmal für zweieinhalb Jahre wiederernannt wird, ist fraglich. Sollte sich Tajani als Parlamentspräsident durchsetzen, könnten die Sozialdemokraten im Gegenzug den Ratsvorsitz für sich einfordern – und Tusk besitzt nicht einmal die Unterstützung seiner eigenen nationalen Regierungschefin Beata Szydło (PiS/AKRE). Allerdings ist völlig unklar, welcher Sozialdemokrat an Tusks Stelle treten könnte. Üblicherweise geht das Amt an einen ehemaligen Regierungschef. Spekuliert wird etwa über die Dänin Helle Thorning-Schmidt (S/SPE), den Österreicher Werner Faymann (SPÖ/SPE) oder auch den Italiener Matteo Renzi (PS/SPE).

Parallel dazu gibt es bereits im Januar auch in der Kommission einige Umstellungen: Nach dem Abgang der bisherigen Haushaltskommissarin Kristalina Georgiewa (GERB/EVP) zur Weltbank soll der bisherige Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU/EVP) ihr Amt übernehmen. An wen Oettingers Ressort dann geht, ist allerdings unklar – auch weil die bulgarische Regierung noch keinen Nachfolger für Georgiewa nominiert hat. Außerdem muss sich Oettinger vor dem Ressortwechsel am 9. Januar noch einer Anhörung im Europäischen Parlament stellen, bei der nach seinen Skandalen im Herbst einige Kritik zu erwarten ist.

Frankreich, Deutschland und die Wahlerfolge der Rechten

Aber nicht nur in den EU-Institutionen wird es neue Gesichter geben, auch auf nationaler Ebene stehen in mehreren großen Mitgliedstaaten Wahlen an. Und anders als 2016, wo die meisten nationalen Wahlen in der EU eher unspektakulär verliefen, könnten sie dieses Jahr einige Wellen schlagen. Insbesondere könnten rechtspopulistische Parteien ihre guten Umfragewerte nun in mehreren Ländern erstmals auch in konkrete Wahlerfolge umsetzen.

Den Anfang machen dabei die Niederlande, wo am 15. März gewählt wird und die rechte PVV (ENF-nah) unter Geert Wilders gute Chancen hat, die neue stärkste Kraft zu werden. Es folgt Frankreich, wo im April/Mai der Staatspräsident und im Juni das Parlament neu gewählt wird und wo mit Marine Le Pen (FN/ENF) die bekannteste Symbolfigur der europäischen Rechten auf dem Wahlzettel steht. Im September schließlich wird der deutsche Bundestag gewählt, wobei mit der AfD (ENF-nah) erstmals seit vielen Jahrzehnten eine Partei rechts der Christdemokratie ins Parlament einziehen könnte. Nur bei den Parlamentswahlen in Bulgarien und Tschechien ist 2017 nicht mit einem größeren Erfolg rechter Parteien zu rechnen.

Ob die Rechten am Ende des Jahres tatsächlich in einem dieser Länder mitregieren, ist allerdings zweifelhaft. In den Niederlanden, wo das Parteiensystem stark zersplittert ist, bräuchte die PVV für eine Regierungsbildung mindestens zwei Koalitionspartner. In Frankreich wird Le Pen den Umfragen zufolge zwar in die Stichwahl gelangen, dort aber an François Fillon (LR/EVP) scheitern. In Deutschland schließen alle anderen Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD bislang aus. Und trotzdem: In diesem Jahr werden rechte Parteien in der europäischen Politik stärker präsent sein als je zuvor.

Großbritannien und der Brexit

Aber natürlich wird es auch im Wahlkampfjahr 2017 nicht nur um Köpfe, sondern auch um Sachfragen gehen. Mit Sicherheit ganz oben auf der Tagesordnung wird dabei der Brexit stehen: Die Regierung unter Theresa May (Cons./AKRE) will spätestens bis Ende März den offiziellen Austrittsantrag nach Art. 50 EUV stellen und damit die Austrittsverhandlungen einleiten.

Für diese Verhandlungen sind vertragsgemäß nur zwei Jahre vorgesehen, und die EU hat auch ein Interesse daran, sie pünktlich abzuschließen, um für die Europawahl im Sommer 2019 Rechtsklarheit zu haben. Es ist deshalb klar, dass sie sehr intensiv werden und keine Zeit zu verlieren ist. Völlig offen ist hingegen, was May eigentlich inhaltlich erreichen will. Tatsächlich hat Großbritannien beim Brexit nur die Wahl zwischen mehreren schlechten Optionen, und die Regierung hat sich bis jetzt offenbar noch nicht für eine davon entschieden. Die EU kann hier also erst einmal nur abwarten – und darüber nachdenken, wie sie mit jenen Briten umgehen will, die niemals austreten wollten und nun um ihre Unionsbürgerschaft fürchten.

Polen und die Wertegemeinschaft

Dringender als der Brexit ist für die EU eine andere Frage: Nachdem die ungarische Regierung unter Viktor Orbán (Fidesz/EVP) schon seit mehreren Jahren die Demokratie in ihrem Land untergräbt, ist nun auch Polen unter Beata Szydło (PiS/AKRE) auf dem Weg in ein autoritäres Regime. Die Europäische Kommission reagierte darauf, indem sie Anfang Januar 2016 den sogenannten „Rechtsstaatlichkeitsmechanismus“ aktivierte. Allerdings handelt es sich dabei letztlich nur um eine Abfolge von immer strenger formulierten Mahnschreiben, die die polnische Regierung bislang weitgehend ignoriert hat.

Vor einigen Tagen hat die Kommission deshalb eine letzte Frist von zwei Monaten gesetzt. Wenn diese abgelaufen ist, bleibt als nächster Eskalationsschritt eigentlich nur noch ein Verfahren nach Art. 7 EUV, mit dem der Rat gegen einen Mitgliedstaat vorgehen kann, der gegen die Grundwerte der EU verstößt. Für Sanktionen ist allerdings Einstimmigkeit unter den Regierungschefs notwendig, die es nicht geben wird, da Viktor Orbán Szydło unterstützt. Wenn die EU als demokratische „Wertegemeinschaft“ nicht ihre Glaubwürdigkeit verlieren will, muss sie sich deshalb schnell nach alternativen Möglichkeiten im Umgang mit Polen umsehen.

Italien und die Bankenkrise

Eine „Polykrise“ ganz eigener Art macht unterdessen Italien durch: Nach dem Scheitern des Verfassungsreferendums vom 4. Dezember und dem Rücktritt von Ministerpräsident Matteo Renzi (PD/SPE) hat dort jüngst Paolo Gentiloni (PD/SPE) die Regierung übernommen. Nicht nur die Opposition, sondern auch die regierenden Sozialdemokraten wollen so bald wie möglich Neuwahlen herbeiführen. Allerdings muss dafür zunächst das Wahlgesetz geändert werden, da das derzeit gültige Wahlrecht ohne die gescheiterte Verfassungsänderung fast sicher zu einer politischen Blockade führen würde. Wahlrechtsreformen aber sind in Italien (wie anderswo) immer hoch umstritten. Es könnte also sein, dass die Übergangsregierung Gentiloni länger im Amt bleibt als erwartet.

Gleichzeitig erlebt Italien derzeit eine Finanzkrise, in deren Mittelpunkt die marode Bank Monte dei Paschi di Siena steht. Nachdem der Versuch einer Rettung durch Privatinvestoren gescheitert ist, versucht die Regierung nun einen staatlichen Rettungsschirm aufzuspannen. Dafür benötigt sie jedoch eine Erlaubnis der EU, die seit einigen Jahren eigentlich bemüht ist, den Kreislauf von Banken- und Staatsverschuldung zu durchbrechen. Derzeit sieht es so aus, als ob beide Seiten sich auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Im schlimmsten Fall aber könnte die Verbindung aus politischer und wirtschaftlicher Instabilität in Italien die Eurokrise, die seit einer Weile aus den Schlagzeilen verschwunden ist, mit voller Wucht zurückkehren lassen.

Griechenland und die Arbeitslosigkeit

Aber nicht nur in Rom, auch in Athen droht eine neue Eskalation. Nachdem die griechische Regierung unter Alexis Tsipras (Syriza/EL) im Sommer 2015 die Spar- und Privatisierungsauflagen der Eurogruppe akzeptiert und dann auch weitgehend umgesetzt hatte, war es stiller um das einstige Krisenland geworden. Nicht zuletzt infolge dieser Sparpolitik gibt es inzwischen jedoch hunderttausende griechische Familien, die weder Arbeit haben noch staatliche Unterstützung erhalten. Die Umfragewerte der Syriza sind deshalb drastisch gesunken, was Tsipras nun wieder in die Offensive treibt.

Kurz vor Weihnachten kündigte Tsipras deshalb einige Erleichterungen für die griechische Bevölkerung an, die er zuvor nicht mit den anderen EU-Regierungen abgesprochen hatte. Als Reaktion stoppte die Eurogruppe eine bereits beschlossene Schuldenerleichterung für Griechenland. Wie der Konflikt nun weitergeht, ist ungewiss. Auf jeden Fall aber wird das Leid der griechischen Bevölkerung für die EU 2017 wieder ein größeres Politikum sein als im vergangenen Jahr.

Donald Trump und die EU-Armee

Aber wie Juncker sagte: Nicht alle brennenden Ecken haben ihren Ursprung in Europa. 2017 wird auch das Jahr, in dem Donald Trump sein Amt als Präsident der USA antritt, und die Folgen werden weltweit zu spüren sein. Das betrifft den Weltklimavertrag ebenso wie die Vereinten Nationen, den Umgang mit Atomwaffen ebenso wie die Zukunft der NATO.

Gerade die Sorge, dass die USA sich unter Trump im nordatlantischen Verteidigungsbündnis weniger engagieren als bisher, könnte die EU dazu bringen, ein eigenes Vorhaben voranzutreiben, das vor allem Konservative schon seit längerem als möglichen künftigen Integrationsmotor sehen: den Aufbau einer EU-Armee. Einen ersten Vorstoß in diese Richtung machte Juncker bereits Anfang 2015, in jüngerer Zeit kam die „Verteidigungsunion“ wieder auf die Tagesordnung. Der Ukraine-Konflikt und die wahrgenommene Bedrohung des Baltikums durch Russland tragen ihren Teil dazu bei. Spektakuläre Fortschritte sollte man in dieser Sache allerdings auch 2017 nicht erwarten. Die politischen und verfassungsrechtlichen Hürden sind und bleiben enorm.

Die CETA-Ratifikation

Ein anderes Thema dürfte sich durch Trumps Präsidentschaft erst einmal erledigt haben: Dass das umstrittene europäisch-amerikanische Freihandels- und Investitionsabkommen TTIP in absehbarer Zeit unterschriftsreif wird, glaubt derzeit niemand mehr. Trotzdem dürfte die Handelspolitik die EU auch im nächsten Jahr weiter beschäftigen. Denn nachdem im vergangenen Oktober das europäisch-kanadische Wirtschaftsabkommen CETA nach langem Hin und Her unterzeichnet wurde, steht nun die Ratifizierungsphase an.

Für diese Ratifikation müssen dem Abkommen einerseits das Europäische Parlament und der Ministerrat zustimmen, andererseits aber auch alle nationalen (sowie in einigen Ländern regionale) Parlamente. Die CETA-Gegner werden deshalb wohl noch einmal mit allen Kräften gegen das Abkommen mobilisieren – gerade in den Wahlkampfländern Frankreich und Deutschland.

Die Türkei und die Flüchtlinge

Und schließlich wird die EU 2017 natürlich auch die Flüchtlingsfrage weiterhin beschäftigen. Bei der großen Asylreform, die die Kommission im vergangenen Juli vorgeschlagen hat, gab es bislang noch keine nennenswerten Fortschritte. Hauptgegner des Vorschlags sind die vier Visegrád-Staaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, die sich nur auf ein Modell „flexibler Solidarität“ einlassen wollen, bei dem letztlich jeder Mitgliedstaat selbst entscheidet, welchen Beitrag er zur gemeinsamen Flüchtlingspolitik leisten will. Im neuen Jahr werden die Verhandlungen weitergehen, die Erfolgsaussichten sind ungewiss.

In der Zwischenzeit setzt die EU in der Flüchtlingspolitik voll auf das Abkommen mit der Türkei, durch das seit Ende März alle irregulären Migranten, die über die Türkei in die EU gelangen, in die Türkei zurückgeschickt werden. Zusammen mit der Schließung der Westbalkan-Route führte dieses Abkommen zu einem deutlichen Rückgang der neu ankommenden Flüchtlinge (aufgrund der Verlagerung auf riskantere Routen aber auch zu einem Anstieg der Toten im Mittelmeer).

Allerdings macht sich die EU damit auch von der Türkei abhängig – was angesichts der autoritären Entwicklung der Regierung unter Recep Tayyip Erdoğan (AKP/AKRE) zunehmend zum politischen Problem wird. Die europäische Migrationspolitik kreist damit immer mehr um die Frage, wie viel Zusammenarbeit sich mit dem türkischen Regime noch rechtfertigen lässt. Fürs Erste sind die Signale widersprüchlich: Während das Europäische Parlament gerne die seit 2005 laufenden Verhandlungen über einen türkischen EU-Beitritt aussetzen will, hat die Europäische Kommission jüngst das Flüchtlingsabkommen verteidigt und eine Vertiefung der europäisch-türkischen Zollunion angekündigt.

50 Jahre Römische Verträge

Bei all diesen Krisen gibt es aber auch etwas, worauf sich die EU freuen kann: Am 25. März 2017 ist der sechzigste Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge, mit denen einst die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, ein Vorläufer der EU, gegründet wurde. Den letzten runden Jahrestag nutzte der Europäische Rat 2007, um in der „Berliner Erklärung“ Verhandlungen über eine neue Vertragsreform anzukündigen – den einige Monate später unterzeichneten Vertrag von Lissabon.

Gibt es Hoffnung, dass es 2017 eine ähnliche Initiative gibt? Guy Verhofstadt (Open-VLD/ALDE), der als Berichterstatter des Europäischen Parlaments Vorschläge für eine institutionelle Reform der EU ausgearbeitet hat, hat den 25. März immerhin schon einmal als Eröffnungsdatum für einen neuen Europäischen Konvent ins Spiel gebracht. Daraus wird zwar wahrscheinlich nichts werden. In der Kommission und im Europäischen Rat denkt man für den Jahrestag eher an ein unverbindliches Dokument mit einer „Zukunftsvision“, die zu nicht allzu viel verpflichten würde.

Aber vielleicht hält das neue Jahr für Europa ja doch auch noch die ein oder andere erfreuliche Überraschung bereit.

Und damit geht dieses Blog in seine alljährliche Winterpause. Allen Leserinnen und Lesern frohe Feiertage und ein gutes Jahr 2017!

Bild: By Ingo Lauer [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr.

16 Dezember 2016

Das Ende der europäischen Großen Koalition?

Gianni Pittella will Parlamentspräsident werden und die Große Koalition beenden. Ob das klappt?
Gianni Pittella (PD/SPE), Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, hätte sich kaum klarer ausdrücken können. „Die Zeit der Großen Koalition im Europäischen Parlament ist beendet“, schrieb er auf Twitter. „Die [Europäische] Volkspartei muss sich damit abfinden, wir brauchen eine Veränderung.“ Und weiter: „Eine gesunde Polarisierung zwischen Rechts und Links wird helfen, um das Europäische Parlament zu beleben und den europaskeptischen Bewegungen entgegenzuwirken.“ Denn: „Rechts und Links sind nicht dasselbe. Unsere wichtigste Aufgabe ist es, die Unterschiede nicht zu verstecken, sondern zum Ausdruck zu bringen.“

Wer dieses Blog regelmäßig liest, wird Pittellas Argumentation wahrscheinlich bekannt vorkommen. Auch ich habe hier verschiedentlich geschrieben, dass die permanente Große Koalition, die die Politik der europäischen Institutionen dominiert, letztlich zum Problem für die Legitimation der EU werden kann. Denn wenn die drei großen Parteien der Mitte (die christdemokratische EVP, die sozialdemokratische SPE und die liberale ALDE) stets zusammenarbeiten, kann niemand von ihnen eine glaubwürdige Alternative zum derzeitigen politischen Kurs repräsentieren. Und das wiederum bedeutet, dass unzufriedene Wähler niemanden haben, an den sie sich wenden können – außer den Nationalpopulisten, die nicht nur die aktuelle europäische Politik, sondern gleich die ganze EU in Frage stellen.

Eine stärkere Polarisierung zwischen den großen Parteien der linken und rechten Mitte könnte also tatsächlich helfen, um für die EU Legitimität zurückzugewinnen und den Aufstieg der Rechten zu zäumen. Aber ist die Sache wirklich so einfach, wie Pittella verspricht?

Seit 2015 sind die Sozialdemokraten nach links gerückt

Das „Ende der Großen Koalition“, über das in Brüssel und Straßburg dieser Tage viel diskutiert wird, hat eine längere Vorgeschichte. Während der schlimmsten Jahre der Eurokrise standen die großen europäischen Parteien eng beieinander. Die wesentliche Richtung gaben dabei die Christdemokraten vor, die Ende 2011 den Höhepunkt ihrer institutionellen Macht erreichten. Die Sozialdemokraten aber trugen die europäische Sparpolitik lange Zeit treu mit – auch wenn ihnen das in mehreren Ländern, besonders Griechenland und Spanien, schmerzliche Wahlniederlagen bescherte.

Nach den Erfolgen europaskeptisch-populistischer Parteien bei der Europawahl 2014 rückten EVP und SPE zunächst sogar noch näher aneinander. Es entstand sogar eine Art informeller Koalitionsausschuss, die sogenannten G5-Treffen, bei denen Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (CSV/EVP), sein Stellvertreter Frans Timmermans (PvdA/SPE), Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD/SPE) sowie die beiden Fraktionschefs Manfred Weber (CSU/EVP) und Gianni Pittella (PD/SPE) regelmäßig über die wichtigsten politischen Fragen berieten. Vor allem Juncker und Schulz galten dabei als Garanten der engen Zusammenarbeit.

Doch schon bald zeigten sich erste Risse: In der Griechenland-Krise im Sommer 2015 etwa vertraten beide Parteien klar unterscheidbare Positionen. Die europäischen Sozialdemokraten rückten zusehends nach links und kritisierten die „austerity only“-Politik der Christdemokraten. Zum zentralen Thema wurde das „soziale Europa“, das beispielsweise auch auf dem SPE-Parteitag vor zwei Wochen im Mittelpunkt stand.

Auslöser der Koalitionskrise war eine Personalfrage

Der Auslöser der jüngsten Brüsseler Koalitionskrise aber war eine Personalfrage, nämlich die Nachfolge des scheidenden Parlamentspräsidenten Martin Schulz. Entsprechend den Gepflogenheiten des Parlaments wird über dieses Amt jeweils zur Hälfte der Wahlperiode neu abgestimmt, und nach der Europawahl 2014 hatte es eine informelle Vereinbarung gegeben, dass Schulz dann nicht mehr antreten, sondern den Posten an einen Christdemokraten abgeben würde.

Doch je näher dieser Zeitpunkt rückte, desto weniger wollten die Sozialdemokraten davon wissen: Mit Kommissionspräsident Juncker und Ratspräsident Donald Tusk (PO/EVP), so ihr Argument, besetze die EVP derzeit schließlich auch die beiden anderen EU-Spitzenämter – was zum Zeitpunkt der Vereinbarung 2014 noch nicht klar gewesen sei. Es sei deshalb nicht akzeptabel, dass die Christdemokraten nun auch noch die Parlamentspräsidentschaft übernähmen.

Pittella vs. Tajani

In der EVP stieß Schulzʼ Entschlossenheit zu einer weiteren Amtszeit erwartungsgemäß nicht auf allzu große Begeisterung. Im September kündigten die Christdemokraten an, sie würden zur Neuwahl des Parlamentspräsidenten jedenfalls einen eigenen Kandidaten aufstellen. Massive Unterstützung erhielt Schulz jedoch von Jean-Claude Juncker, der offenbar sogar mit seinem eigenen Rücktritt drohte, falls Schulz aus dem Amt gedrängt werden sollte. Letztlich wurde diese Drohung freilich hinfällig, da Schulz Ende November freiwillig seinen Abschied aus dem Parlament ankündigte, um im kommenden Jahr für den deutschen Bundestag zu kandidieren.

Doch mit dem Abgang des Großkoalitionärs Schulz brach der Konflikt zwischen den beiden Fraktionen erst richtig aus. Nur wenige Tage später erklärte nun nämlich Gianni Pittella sein Interesse am Amt des Parlamentspräsidenten – und begründete das, siehe oben, explizit damit, dass seine Kandidatur „eine Phase der Polarisierung zwischen Rechts und Links eröffnen“ solle. Die Christdemokraten wiederum konterten dies, indem sie ihrerseits mit Antonio Tajani (FI/EVP) einen durchaus umstrittenen Kandidaten für das Amt aufstellten, der in großen Teilen des linken Spektrums als unwählbar gilt.

Eine Kampfabstimmung

Sollte es deshalb bei der Wahl am 17. Januar tatsächlich eine Kampfabstimmung zwischen Pittella und Tajani geben, wäre der Ausgang völlig offen. Beide wären auf Unterstützung aus den übrigen Fraktionen angewiesen, wobei Pittella wohl auf die meisten linken und grünen Abgeordneten zählen könnte, Tajani hingegen auf die nationalkonservative EKR-Fraktion. Den Ausschlag könnten schließlich die Liberalen geben – oder auch die rechtsextreme ENF-Fraktion.

Aber wird es wirklich zu dieser Kampfabstimmung kommen? Und wenn ja, ist das dann wirklich das lang erhoffte Ende der Großen Koalition? Und wie soll es danach weitergehen? Und vor allem: Wird dann auch der Wähler bald wieder klar vor Augen haben, worin die Alternative zwischen Christ- und Sozialdemokraten in der europäischen Politik genau besteht?

Die Große Koalition ist in der Funktionsweise der EU verankert

Was in der aktuellen Aufregung leicht übersehen wird, ist, dass die europäische Große Koalition nicht nur eine Frage der inhaltlichen Nähe zwischen den beiden großen Parteien ist – sondern tief in der institutionellen Funktionsweise der EU selbst verankert. Dass EVP und SPE in den europäischen Institutionen nun schon seit mehreren Jahrzehnten so eng zusammenarbeiten, liegt ja nicht etwa daran, dass sie sich nach jeder Europawahl aktiv dafür entschieden hätten. Vielmehr gibt es eine ganze Reihe von Verfahren, die ihnen gar keine andere Möglichkeit lassen, wenn auf europäischer Ebene überhaupt Entscheidungen möglich sein sollen.

Derzeit kommt im Europäischen Parlament nur die Große Koalition auf eine absolute Mehrheit.
Tatsächlich ist es schon im Europäischen Parlament allein schwierig genug, ohne die Beteiligung beider großen Fraktionen eine Mehrheit zu mobilisieren. Die plausibelsten Alternativen sind ein Mitte-Links-Bündnis aus Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken sowie ein Mitte-Rechts-Bündnis aus EVP, Liberalen und der nationalkonservativen EKR. Beide Bündnisse bleiben derzeit jedoch knapp unter einer absoluten Mehrheit im Parlament – und können deshalb nur zum Tragen kommen, wenn sich mindestens einige Abgeordnete des jeweils anderen Lagers (oder der Rechtsaußenfraktionen) enthalten.

Nur die Wahl zwischen Kompromiss und Blockade

Vor allem aber genügt es in der europäischen Gesetzgebung nicht, einfach nur eine Mehrheit im Parlament zu haben. Vielmehr muss jeder Rechtsakt von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und vom Ministerrat mitgetragen werden. Im Ministerrat ist dabei zudem in der Regel eine „qualifizierte Mehrheit“ notwendig – das heißt eine Mehrheit von 55 Prozent der Regierungen, die zugleich 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Diese Mehrheitsanforderungen machen es in der Praxis nahezu unmöglich, einen Rechtsakt zu verabschieden, dem nicht mindestens irgendein Minister von EVP, SPE und ALDE zugestimmt hat. (Da im Rat in der Regel nicht primär nach der Linie der europäischen Parteien abgestimmt wird, sind es meistens sehr viel mehr.)

Pittella kann also durchaus versuchen, im Europäischen Parlament die Gegensätze zwischen SPE und EVP klarer ins Bild zu setzen. Doch seine Bemühungen um mehr Polarisierung werden spätestens in dem Augenblick scheitern, in dem das Parlament mit dem Rat über die Verabschiedung eines Rechtsakts verhandeln muss. Denn dann gibt es nach den Verfahren der EU nur noch die Alternative zwischen einem Kompromiss, der notwendigerweise auch Vertreter beider großen Parteien umfasst – oder einer Blockade, bei der alle Seiten nur verlieren können.

Die Kommission bleibt im Amt, auch wenn die Koalition zerbricht

Der Verfassungsrechtler Jan Willem van Rossen hat auf dem Verfassungsblog noch auf eine andere Besonderheit der europäischen Koalitionskrise hingewiesen: Wenn auf nationaler Ebene eine Koalition zerbricht, dann bedeutet das in der Regel auch den Sturz der Regierung, die sie getragen hat, oft sogar die Auflösung des Parlaments. Beides führt dazu, dass Koalitionen in reifen parlamentarischen Systemen nicht so einfach aufgekündigt werden. Für die Koalitionäre selbst steht dabei einfach zu viel auf dem Spiel.

In der EU ist das anders: Die Europäische Kommission (die mit den Stimmen von EVP, SPE und ALDE ins Amt gewählt wurde) kann vom Europäischen Parlament nur mit Zweidrittelmehrheit gestürzt werden. Diese Hürde ist so hoch, dass die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament nicht einmal dazu Stellung beziehen müssen, ob sie nach ihrem Bruch mit der EVP denn den EVP-Kommissionspräsidenten Juncker weiterhin unterstützen werden: Einmal im Amt, ist Juncker auf die Unterstützung der Fraktion nicht mehr zwingend angewiesen. Und vorzeitig auflösen kann sich das Europäische Parlament ohnehin nicht – die Wahlperiode endet unweigerlich erst im Juni 2019.

Am Ende werden wieder Kompromisse stehen

Für Pittella ist es deshalb einerseits sehr einfach, das Ende der Großen Koalition auszurufen, denn die dadurch ausgelöste Krise ist für ihn selbst erst einmal mit keinerlei Kosten verbunden. Andererseits ist es für ihn aber fast unmöglich, dieses Ende der Großen Koalition wirklich umzusetzen, da es aufgrund der Mehrheitserfordernisse in den verschiedenen Institutionen kaum plausible Alternativen dazu gibt. Wenn EVP und SPE sich nun also etwas mehr streiten als zuvor, wird das die europäische Politik etwas chaotischer, vielleicht auch für die Öffentlichkeit etwas interessanter machen. Am Ende aber werden wieder Kompromisse stehen: Kompromisse, die die beiden großen Parteien nicht freiwillig eingehen, sondern zu denen sie durch die Verfahrensregeln der EU gezwungen werden.

Wer die ewige Große Koalition überwinden will, der muss den EU-Vertrag ändern. Eine kleine Kampfabstimmung über diese oder jene Frage allein wird dafür nicht genügen.

Bild: © European Union 2014 - European Parliament [CC BY-NC-ND 2.0 lu], via Flickr; eigene Grafik.

06 Dezember 2016

Eine „assoziierte Unionsbürgerschaft“ für Briten nach dem EU-Austritt?

Da eine Mehrheit der Briten die EU verlassen will, sollen auch alle anderen ihre Bürgerrechte verlieren. Charles Goerens will das verhindern.
„Die Wahrheit ist, dass Brüssel jeden Trick anwenden wird, um uns am Austritt zu hindern“, schimpfte der konservative Unterhausabgeordnete Andrew Bridgen (Cons./AEKR), und Jayne Adye, Leiterin der Kampagne Get Britain Out, sekundierte: „Es ist eine Unverschämtheit: Die EU versucht, die britische Öffentlichkeit gerade in dem Moment zu spalten, in dem wir Einigkeit brauchen.“ Der Vorschlag sei „vollkommen inakzeptabel“, ein Versuch, „das Ergebnis des Referendums zu untergraben“, in dem Großbritannien am 23. Juni dafür gestimmt hatte, die EU zu verlassen.

Was die Brexiteers so in Rage brachte, war der kaum zehn Zeilen lange Änderungsantrag Nr. 882 des Luxemburger Europaabgeordneten Charles Goerens (DP/ALDE) zum Verhofstadt-Bericht über mögliche Reformen des EU-Vertrags (den ich auf diesem Blog vor einigen Monaten schon einmal ausführlicher beschrieben habe). Kern des Änderungsantrags ist der Vorschlag, eine „assoziierte Unionsbürgerschaft“ einzuführen. Diese könnte von Menschen beantragt werden, „die sich als Teil des europäischen Projektes fühlen und auch ein Teil davon sein möchten, aber die Staatsangehörigkeit eines ehemaligen Mitgliedstaates besitzen“. Oder, etwas einfacher gefasst: Geht es nach Charles Goerens, sollen Briten auch nach dem Brexit Bürger der Europäischen Union bleiben können.

Unionsbürgerschaft und EU-Austritt

Die europäische Unionsbürgerschaft wurde durch den Vertrag von Maastricht 1993 eingeführt und findet sich heute in Art. 20ff. AEUV. Aus ihr leiten sich eine Reihe von Grundrechten ab, die jeder EU-Bürger unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit besitzt. Dazu gehören insbesondere das Recht, sich in der ganzen EU frei zu bewegen und aufzuhalten, sowie das Recht, am jeweiligen Wohnort an Kommunal- und Europawahlen teilzunehmen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (z. B. hier, Rn. 43) ist die Unionsbürgerschaft „dazu bestimmt, der grundlegende Status der Angehörigen der [EU-]Mitgliedstaaten zu sein“ – und wenigstens für die vielen Millionen Europäer, die in einem anderen Mitgliedstaat leben als dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, ist das auch im praktischen Alltag zweifellos der Fall.

Was aber passiert mit der Unionsbürgerschaft von Menschen, deren Herkunftsland aus der EU austritt? In seiner jetzigen Fassung lässt Art. 20 AEUV eigentlich nur eine Deutung zu: „Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt“ – und wenn ein Mitgliedstaat nicht mehr zur EU gehört, sind demnach auch dessen Staatsangehörigen keine Unionsbürger mehr. Für viele Briten, die in einem anderen EU-Land leben (oder sich wenigstens die Möglichkeit dazu erhalten wollen), kam die Brexit-Entscheidung ihrer Mitbürger deshalb als ein Schock.

Der Vorschlag

Um dem abzuhelfen, präsentierte Charles Goerens seine Initiative, die wenig später auch der liberale Fraktionschef und Beauftragte des Europäischen Parlaments für die Brexit-Verhandlungen, Guy Verhofstadt (Open-VLD/ALDE), aufgriff. Die Details des Vorschlags sind dabei noch recht unklar. So steht fest, dass die „assoziierte Unionsbürgerschaft“ nicht automatisch für alle Briten gelten soll, sondern nur für solche, die ausdrücklich das europäische Projekt unterstützen. Doch wie hoch die Hürden dabei sein sollten, ist offen: Mal schlug Goerens vor, dass die Antragsteller eine Erklärung unterzeichnen könnten, in der sie sich zur EU und ihren Werten bekennen; mal regte er eine jährliche Gebühr an, die die assoziierten Unionsbürger in den EU-Haushalt zahlen müssten.

Klar ist aber: Grundsätzlich würde Goerensʼ Vorschlag den Briten die Möglichkeit geben, ihre Unionsbürgerrechte auch nach dem Brexit zu behalten; und zwar nicht nur denen, die schon heute in einem anderen EU-Land wohnen, sondern auch jenen, die innerhalb des Vereinigten Königreichs mit der EU sympathisieren. Geht es nach Goerens, sollen diese sogar an Europawahlen teilnehmen können – allerdings nur auf den transnationalen Listen, die viele Europaabgeordnete gerne einführen würden, die es aber im heutigen Europawahlrecht noch gar nicht gibt. Auf jeden Fall aber würden Briten sich weiterhin frei in der EU bewegen und in jedem Mitgliedstaat leben dürfen.

Gegensätzliche Reaktionen im Vereinigten Königreich

Im Vereinigten Königreich selbst stieß dieser Vorschlag auf sehr gegensätzliche Reaktionen. Wenig überraschend löste er vor allem bei jüngeren, europafreundlichen Briten einige Begeisterung aus. Das European Movement UK und mehrere weitere pro-europäische Bewegungen initiierten eine Kampagne, in der sie die britische Regierung zu einer Unterstützung des Vorschlags drängen. Und auch die schottische Premierministerin Nicola Sturgeon (SNP/EFA), die sich für einen Verbleib ihrer Region in der EU einsetzt, erklärte sich offen für die Initiative.

Auf der anderen Seite reagierten Brexit-Befürworter mit massiver Ablehnung: Aus ihrer Sicht ist der Vorschlag in erster Linie ein Versuch, die innerbritische Spaltung zwischen der knappen Mehrheit, die am 23. Juni für den Austritt stimmte, und der bedeutenden Minderheit, die lieber in der EU verblieben wäre, voranzutreiben. Durch die assoziierte Unionsbürgerschaft hätten europafreundliche Briten die Möglichkeit, ihre Loyalität zur EU offen zu zeigen. In Zeiten, in denen die britische Regierung jede Kritik an ihrer Austrittsstrategie als einen Angriff auf den „Willen des britischen Volkes“ bezeichnet, ist diese Vorstellung für die Brexit-Freunde offenbar nur schwer zu ertragen.

Was halten wir Europäer selbst von dem Vorschlag?

In einem Interview, das ich vor kurzem mit Charles Goerens geführt habe, reagierte dieser allerdings gelassen auf die Vorwürfe der Brexiteers: Die assoziierte Unionsbürgerschaft sei für die Briten schließlich nur „ein Angebot, keine Zwangsverpflichtung“; es bleibe jedem Einzelnen überlassen, sie anzunehmen oder nicht. Und tatsächlich ist Goerensʼ Vorschlag zunächst einmal vor allem an die EU gerichtet, die durch eine Vertragsreform die Grundlagen für die assoziierte Unionsbürgerschaft schaffen müsste. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, was die Briten über diese Idee denken, sondern was wir Europäer selbst dazu sagen.

Außerhalb Großbritanniens hat bislang allerdings noch fast gar keine Diskussion über den Vorschlag stattgefunden. Die wenigsten Medien haben darüber berichtet, geschweige denn eine Position bezogen. Wo es überhaupt zu öffentlichen Stellungnahmen kam, fielen diese jedoch meist eher negativ aus: Der französische nationale Abgeordnete Christophe Premat (PS/SPE) kritisierte Goerensʼ Vorschlag als Ausdruck eines „Europa à la carte“, das die Glaubwürdigkeit der EU beschädigen würde. Und die Luxemburger Europaabgeordnete Viviane Reding (CSV/EVP) sieht darin eine Schwächung der Unionsbürgerschaft.

Die EU-Verhandlungsposition wird nicht wesentlich geschwächt

In meinen Augen gibt es vor allem zwei Kritikpunkte, die sich gegen den Vorschlag vorbringen lassen. Diese Gegenargumente sind nicht trivial, erscheinen mir selbst jedoch letztlich nicht überzeugend.

Der erste Kritikpunkt ist eher kurzfristig-strategischer Natur: Sobald Großbritannien seinen EU-Austrittswunsch auch formal erklärt, wird eine kurze, intensive Verhandlungsphase beginnen, in der sich beide Seiten wohl nichts schenken werden. Die Rechte, die die EU britischen Bürgern zugesteht, könnten dabei ein wichtiger Teil der Verhandlungsmasse sein. Warum also sollte die EU diese Rechte schon im Voraus einräumen, ohne dafür eine Gegenleistung zu fordern? Schlimmstenfalls könnte Großbritannien dadurch als einseitiger „Gewinner“ des Brexits wahrgenommen werden – etwas, das die EU auf jeden Fall verhindern will.

Dass dieses Argument nicht recht greift, ist allerdings schon an den wütenden Reaktionen der britischen Brexit-Freunde zu beobachten. Die entscheidende Trumpfkarte der EU in den Verhandlungen sind nämlich keineswegs die Rechte der Auslandsbriten, sondern vielmehr der Zugang der britischen Banken zum europäischen Binnenmarkt. Dieser aber wäre von Goerensʼ Vorschlag in keiner Weise betroffen. Die assoziierte Unionsbürgerschaft würde der EU also einen moralischen Bonus bei der britischen Bevölkerung verschaffen, ohne dass sich am Kräfteverhältnis in ihren Verhandlungen mit der britischen Regierung allzu viel ändern würde: So oder so kann Großbritannien als Land beim Brexit nur verlieren.

Sollte die EU auf Gegenseitigkeit beharren?

Der zweite, wichtigere Kritikpunkt ist grundsätzlicher und betrifft die Idee, dass diplomatische Beziehungen möglichst auf Gegenseitigkeit beruhen sollten: Mit der assoziierten Unionsbürgerschaft würde die EU den Briten einen Zugang zu zahlreichen Rechten eröffnen, ohne dass Bürger aus EU-Staaten entsprechende Rechte auch in Großbritannien besäßen. Großbritannien könnte Europäern nach dem Brexit die Einreise verbieten; die EU hingegen stünde für die britischen assoziierten Unionsbürger jederzeit offen – was offenbar dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Europäer widerspricht.

Dieses Argument ist nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisen, und natürlich wäre es wünschenswert, dass auch die nicht-britischen Unionsbürger in Großbritannien weiterhin ihre vollen Rechte behielten. Doch das strikte Beharren auf Gegenseitigkeit scheint mir letztlich Ausdruck einer sehr außenpolitischen Perspektive auf die europäische Integration. Dieser Perspektive liegt der Gedanken zugrunde, dass „die Briten“ in erster Linie Angehörige ihres nationalen Staatsvolks wären und dass sie, nachdem dieses Volk für den EU-Austritt gestimmt hat, nun damit leben müssten, dass die EU sie als Angehörige eines Drittstaats behandelt.

Die Unionsbürgerschaft ist ein Individualstatus

Was bei dieser Perspektive völlig untergeht, ist, dass die Unionsbürgerschaft eigentlich etwas Individuelles sein sollte – ein demokratischer Grundrechtestatus, der jedem europäischen Bürger garantiert wird und eben nicht nationalen Politikentscheidungen untergeordnet ist. Es erscheint mir deshalb ein falscher Impuls, wenn EU-Europäer nun alle Briten abstrafen wollen, nur weil eine Mehrheit ihrer Landsleute für den Austritt gestimmt hat. Schließlich gehört es gerade zu den großen Leistungen der europäischen Integration, Menschen auch auf überstaatlicher Ebene nicht nur als Teil ihres Staates, sondern als Einzelpersonen wahrzunehmen.

Aus dieser Perspektive ist es letztlich gleichgültig, ob sich Großbritannien mit vergleichbaren Rechten für Nicht-Briten revanchiert oder nicht. Denn es geht hier nicht um Briten, sondern um europäische Bürger, die nur das Unglück haben, dass sie aufgrund ihres britischen Passes ihre Bürgerrechte verlieren könnten. In diesem Kontext würde die Umsetzung von Charles Goerensʼ Vorschlag klar machen, dass die Unionsbürgerschaft ein Rechtsstatus ist, der niemandem zwangsweise genommen werden kann, weil die EU loyal zu ihren Bürgern steht, ganz egal, was deren nationale Regierungen politisch alles anstellen mögen.

Die Unionsbürgerschaft würde dadurch nicht geschwächt, sondern gestärkt: Sie wäre nicht mehr nur ein Anhängsel an die nationale Staatsbürgerschaft, sondern würde tatsächlich zu jenem vom Europäischen Gerichtshof zitierten „grundlegenden Status“, der den einzelnen Bürger unmittelbar mit der Europäischen Union verbindet.

Grundlage für ein „Europa der Bürger“

Wird die assoziierte Unionsbürgerschaft also kommen? Dass der Vorschlag zuletzt tatsächlich umgesetzt wird, scheint eher unwahrscheinlich. Nicht nur, dass er eine Vertragsänderung und damit die Ratifikation durch alle 27 verbleibenden EU-Mitgliedstaaten voraussetzen würde, in mehreren dieser Mitgliedstaaten wären zudem Verfassungsänderungen nötig. So erlauben etwa die französische oder die spanische Verfassung ein Kommunalwahlrecht für Nicht-Staatsbürger heute nur auf der Grundlage gegenseitiger Verträge mit dem jeweils anderen Land.

Hinzu kommt, wie etwa Jon Worth hervorhebt, dass sich die Briten das Freizügigkeitsrecht, das mit der Unionsbürgerschaft verbunden ist, auch auf andere Weise erhalten könnten: falls sich das Vereinigte Königreich nämlich dafür entscheidet, wie Norwegen oder die Schweiz im Europäischen Binnenmarkt zu verbleiben. Vielen Proeuropäern in Großbritannien könnte das schon genügen, sodass sie den Verlust anderer Unionsbürgerrechte (etwa des Kommunalwahlrechts) einfach in Kauf nehmen.

Und dennoch: Charles Goerensʼ Vorschlag bleibt eine interessante Idee, die Unterstützung verdient hat. Denn sie eröffnet die Perspektive auf eine Unionsbürgerschaft, die nicht mehr direkt an die nationale Staatsangehörigkeit gekoppelt ist und die damit zur Grundlage für ein echtes „Europa der Bürger“ werden könnte.

Bild: Jwh at Wikipedia Luxembourg [CC BY-SA 3.0 lu], via Wikimedia Commons.

24 November 2016

Perfekter Bikameralismus: Das italienische Verfassungsreferendum und die EU

Matteo Renzi könnte über das Referendum am 4. Dezember stürzen. Aber seine Verfassungsreform ist für die EU auch noch aus anderen Gründen interessant.
Am 4. Dezember wird die italienische Bevölkerung per Referendum über eine große Verfassungsreform abstimmen, und der Rest von Europa macht sich schon einmal auf das Schlimmste gefasst. Denn die Umfragen schwanken derzeit zwischen einem knappen und einem deutlichen Nein, und der italienische Ministerpräsident Matteo Renzi (PD/SPE) hat mehrfach angekündigt, dass er bei einer Niederlage vom Amt zurücktreten wird. In diesem Fall aber drohen Neuwahlen, bei denen das populistische Movimento Cinque Stelle (M5S/–) im italienischen Abgeordnetenhaus (Camera dei Deputati) die absolute Mehrheit gewinnen könnte.

In der zweiten Parlamentskammer, dem Senat (Senato della Repubblica), käme es hingegen wahrscheinlich zu einem Patt zwischen Renzis PD, dem M5S und einem Rechtsbündnis aus Lega Nord (LN/BENF) und Forza Italia (FI/EVP). Alle drei Lager sind sich in herzlicher Abneigung verbunden. Und da der italienische Regierungschef für seine Wahl das Vertrauen von beiden Kammern benötigt, wäre mit einer tiefgreifenden Blockade zu rechnen, für die derzeit keine Lösung in Sicht ist: Sollte es im Abgeordnetenhaus eine absolute Mehrheit gewinnen, würde am M5S zwar kein Weg vorbeiführen. Doch da es bis jetzt jegliche Zusammenarbeit mit anderen Parteien auf nationaler Ebene stets abgelehnt hat, ist auch nicht absehbar, wie es im Senat die nötigen Stimmen für eine Amtseinführung seines Spitzenkandidaten erreichen könnte.

Zwei-Kammer-Systeme

Die Ironie der Geschichte ist, dass die Verfassungsänderung (die unter anderem vom M5S, FI, LN und einer Minderheit im PD abgelehnt wird) eigentlich gerade solche Blockaden zwischen den beiden Parlamentskammern verhindern soll – indem der Senat nämlich künftig sein Mitspracherecht bei der Ernennung der Regierung verlieren würde. Auch sonst soll die Reform das Machtgleichgewicht im Zwei-Kammern-System zugunsten des Abgeordnetenhauses verschieben. Damit würde ein Sonderweg beendet, durch den sich Italien derzeit von allen anderen EU-Mitgliedstaaten unterscheidet.

Zwei-Kammer-Systeme (blau) gibt es nicht nur in Europa, sondern weltweit. Aber meistens sind sie asymmetrisch.
Tatsächlich haben die meisten europäischen Länder heute ein Parlament mit zwei Kammern. Die erste von ihnen ist in der Regel direkt von der Bevölkerung gewählt, ernennt die Regierung und hat oft auch bei der Gesetzgebung das entscheidende Wort. Die zweite Kammer hingegen repräsentiert meist die Regionen oder Kommunen: Die Mitglieder des französischen Senats zum Beispiel werden indirekt durch Gemeindevertreter gewählt, die des österreichischen Bundesrats durch die Regionalparlamente ernannt, die des deutschen Bundesrats durch die Regionalregierungen entsendet.

Gleichzeitig hat die zweite Kammer in der Regel weitaus weniger zu sagen: Sie ist nicht an der Regierungswahl beteiligt und kann oft (etwa in Frankreich oder Spanien) auch in der Gesetzgebung von der ersten Kammer überstimmt werden. Ihre Hauptaufgabe ist es, strittige Gesetzesvorhaben zu bremsen, um dadurch eine breitere öffentliche Debatte anzuregen – nicht aber, sie zu blockieren oder die Regierung handlungsunfähig zu machen. Echte Mitspracherechte haben die zweiten Kammern hingegen meist nur in bestimmten, klar umgrenzten Fragen, etwa wenn es um regionale Belange geht.

Die Schwächen des „perfekten Bikameralismus“

In Italien hingegen herrscht bislang der sogenannte bicameralismo perfetto – ein „perfektes Zwei-Kammern-System“, in dem das Abgeordnetenhaus und der Senat exakt dieselben Kompetenzen besitzen. Sowohl bei der Ernennung der Regierung als auch bei der Gesetzgebung müssen deshalb beide Kammern immer erst auf eine Linie kommen; und sobald eine der beiden Kammern der Regierung das Misstrauen ausspricht, muss diese zurücktreten. Der einzige wichtige Unterschied besteht im jeweiligen Wahlsystem: Während im Abgeordnetenhaus ein Mehrheitsbonus für die landesweit stärkste Partei vorgesehen ist, wird der Senat auf regionaler Ebene gewählt und hat deshalb meist weniger klare parteipolitische Mehrheiten.

Doch so schön dieser „perfekte Bikameralismus“ dem Namen nach klingt, so problematisch erwies er sich in der Praxis. Denn das ständige Hin und Her zwischen den Kammern macht nicht nur das italienische Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen schwerfällig. Es erzwingt auch bei der Regierungsbildung oft große Viel-Parteien-Koalitionen, da nur diese in der Lage sind, die notwendigen Mehrheiten in beiden Kammern zu sichern. Zusammen mit einem Wahlrecht, das lange Zeit die Bildung von Klein- und Kleinstparteien förderte, führte dies jahrzehntelang zu äußerst instabilen Regierungen. Einen Extremfall bildete 2006-08 die Regierung unter Romano Prodi (parteilos), die sich auf mehr als ein Dutzend verschiedener Parteien stützte und schließlich fiel, weil eine einzige von ihnen aus der Koalition ausscherte. Aber auch sonst beträgt die durchschnittliche Amtszeit italienischer Regierungschefs seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs weniger als zwei Jahre.

Die Personalisierung könnte Renzis größter Fehler sein

Schon in den 1980er und 90er Jahren gab es deshalb verschiedene Reformversuche, um den Einfluss des Senats auf die Wahl der Regierung und die Gesetzgebung zu reduzieren. Italien ist damit Teil eines europaweiten Trends zur Schwächung der zweiten Kammern, in den sich zum Beispiel auch die deutsche Föderalismusreform von 2006 einfügt. Allerdings war noch keiner der bisherigen italienischen Ansätze zur Überwindung des perfekten Bikameralismus so weit gekommen wie der aktuelle Versuch der Regierung Renzi.

Dass Renzi den Erfolg des Referendums so stark mit seiner eigenen politischen Zukunft verbunden hat, könnte nun allerdings nicht nur für ihn, sondern auch für die Reform selbst zum Verhängnis werden. Denn je stärker die Reform mit Renzis Person verknüpft wurde, desto vehementer wurde der Widerstand der Opposition und seiner parteiinternen Gegner. Und auch in der Bevölkerung genießen die Reforminhalte größeren Rückhalt als Renzi selbst. Im Augenblick scheint deshalb ein Scheitern des Referendums wahrscheinlicher als ein Erfolg – was nicht nur für das politische System Italiens ein Rückschlag wäre, sondern auch für die EU, die sich auf einen neuen Krisenherd im Süden des Kontinents einstellen müsste.

Auch die EU hat einen fast „perfekten“ Bikameralismus

Die italienische Verfassungsdebatte ist für die EU allerdings auch noch aus einem anderen Grund von Interesse. Denn tatsächlich ist Italien nicht der einzige Fall von „perfektem Bikameralismus“ in Europa. Auch das politische System der EU selbst besteht aus zwei Kammern (dem Europäischen Parlament und dem Rat), die wenigstens im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nahezu identische Mitspracherechte haben. Und auch im politischen System der EU kann die „Regierung“ (die Europäische Kommission) ihr Amt nur antreten, wenn sie sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament gewählt worden ist.

Sicher, das Verhältnis zwischen Europäischem Parlament und Rat ist nicht ganz so exakt symmetrisch wie das zwischen den beiden italienischen Kammern. So gibt es bis heute einige Politikbereiche wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, in denen der Rat alleine die Richtung vorgibt. Und auch im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gibt es kleine Asymmetrien: Beispielsweise muss der Rat Änderungsvorschläge des Parlaments explizit billigen; Änderungen des Rates können hingegen auch dann in Kraft treten, wenn das Parlament sich dazu nur nicht äußert. Trotzdem: Insgesamt hat die EU in Sachen Bikameralismus einige Ähnlichkeiten mit Italien – sodass sich aus dem Vergleich der beiden Systeme einige Lektionen ziehen lassen.

Schwerfälligkeit der Gesetzgebung

Was etwa die Schwerfälligkeit der Gesetzgebung betrifft, leiden beide Systeme an ähnlichen Problemen. Sowohl in Italien als auch auf europäischer Ebene dauern Gesetzgebungsverfahren oft recht lange und können von einem großen Teil der Bevölkerung nicht oder nur mit großer Mühe nachvollzogen werden.

Ein gewisser Unterschied besteht dabei allerdings in der politischen Kultur: Während in Italien der Umgang der Parteien miteinander eher konfrontativ ist, dominiert auf EU-Ebene meist das Ziel des Kompromisses. In Italien nutzen die politischen Akteure deshalb immer wieder Verfahrensfallstricke zur Obstruktion von Gesetzgebungsvorhaben. In der EU hingegen wird das komplexe Ping-Pong-Verfahren zwischen den beiden Kammern meistens durch informelle Methoden abgekürzt – was die Gesetzgebung beschleunigt, aber auch weniger transparent macht.

Die Stabilität der EU-Kommission

Ein auffälliger Unterschied zwischen Italien und der EU zeigt sich darüber hinaus bei der Stabilität der Regierungen. In beiden Systemen braucht der Regierungschef (bzw. Kommissionspräsident) die Zustimmung beider Kammern, um sein Amt antreten zu können – ein Modell, das es so kaum irgendwo sonst gibt. Doch während dies in Italien traditionell zu instabilen und kurzlebigen Regierungen geführt hat, sitzt die Europäische Kommission in der Regel sehr fest im Sattel.

Der Grund dafür ist, dass die Kommission, sobald sie erst einmal gewählt ist, bis zum Ablauf ihrer fünfjährigen Amtsperiode kaum abgesetzt werden kann. Während in Italien das Misstrauen einer einfachen Mehrheit in einer der beiden Kammern genügt, um die Regierung zu stürzen, kann die Kommission nur nach Art. 234 AEUV durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Europäischen Parlament zum Rücktritt gezwungen werden. Die Kommission könnte also sogar dann im Amt bleiben, wenn sie eine absolute Mehrheit in Parlament und Rat gegen sich hätte.

Stabilität um den Preis demokratischer Legitimität

Hinzu kommt, dass das italienische Parlament recht leicht durch den Staatspräsidenten aufgelöst werden kann. Die Wahlperiode des Europäischen Parlaments hingegen beträgt unabänderlich fünf Jahre. Während in der italienischen Politik deshalb zur Überwindung verfahrener Situationen häufig vorgezogene Neuwahlen angesetzt werden, ist die EU gezwungen, politische Krisen innerhalb der Institutionen zu lösen. Auch dies fördert letztlich eine höhere Stabilität.

Doch diese höhere Stabilität der EU-Institutionen ist – gerade im Fall der Kommission – um den Preis einer niedrigeren demokratischen Legitimität erkauft. Dass sich die Kommission, einmal im Amt, bis zum Ende der Wahlperiode kaum zur Verantwortung ziehen lässt, bedeutet eben auch, dass sie sich bei der Umsetzung ihrer Agenda nur schwer auf ein politisches Mandat durch die Wahlbürger berufen kann. Letztlich ist die Europäische Kommission deshalb als Institution nicht weniger schwach als die italienische Regierung. Sie ist es nur auf eine andere Weise.

Die Alternative der USA

Gäbe es Alternativen? Ein interessantes Modell für einen weitgehend symmetrischen (wenn auch nicht „perfekten“) Bikameralismus bieten die USA. Auch hier müssen Gesetze immer durch beide Kammern verabschiedet werden, was vor allem in jüngerer Zeit oft zu parteipolitischen Blockaden geführt hat. Doch ähnlich wie die EU ist das US-System recht stabil, da die Regierung kaum vom Parlament abhängig ist: Der Präsident hat zahlreiche eigene Befugnisse, die er auch ohne Zustimmung des Parlaments ausüben kann, und für seine Amtsenthebung gibt es hohe Hürden, unter anderem eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Senat.

Auch der US-Präsident kann also gegen parlamentarische Mehrheiten regieren – so wie es derzeit Barack Obama tut, dessen Demokratische Partei weder im Abgeordnetenhaus noch im Senat eine Mehrheit hat. Trotzdem leidet der US-Präsident nicht an demselben Legitimitätsdefizit wie die Europäische Kommission: Er wird direkt gewählt und kann sich deshalb unabhängig von den Parlamentsmehrheiten auf ein eigenes demokratisches Mandat berufen.

Eine Direktwahl des Kommissionschefs hätte wenig Sinn

Tatsächlich wurde die Einführung eines Präsidentialsystems mit einem direkt gewählten Regierungschef nach US-Vorbild auch in Italien in der Vergangenheit immer wieder diskutiert. Unter anderem strebte Silvio Berlusconi (FI/EVP) während seiner Amtszeit als Ministerpräsident ein derartiges Modell an. Und auch in der EU wurde verschiedentlich vorgeschlagen, den Kommissionschef künftig direkt von der Bevölkerung wählen zu lassen; insbesondere Wolfgang Schäuble (CDU/EVP) machte sich immer wieder für diesen Vorschlag stark.

Warum das in meinen Augen keine gute Idee wäre, habe ich auf diesem Blog bereits vor einigen Jahren dargelegt. Der Kommissionschef hat bis heute viel weniger Kompetenzen als etwa der US-Präsident. Ihn mit der Legitimität einer Direktwahl auszustatten, ist nur dann sinnvoll, wenn man auch den Rest des politischen Systems der EU auf eine starke, hierarchische Exekutive hin umkrempelt – was viele der existierenden Ansätze zu einer parlamentarischen Demokratie, die sich vor allem auf die europäischen Parteien stützt, wieder zerstören würde.

Den „perfekten Bikameralismus“ überwinden

Die beste Lösung ist deshalb wohl für die EU wie für Italien, den „perfekten Bikameralismus“ zu überwinden. Dafür müsste die zweite Kammer – der italienische Senat bzw. der Rat der EU – ihre Blockademacht bei der Gesetzgebung verlieren und die Regierung bzw. die Kommission künftig nur noch der direkt gewählten ersten Kammer – dem italienischen Abgeordnetenhaus bzw. dem Europäischen Parlament – gegenüber verantwortlich sein.

Dieses Ziel bleibt die Mühe wert. Selbst wenn das Referendum am 4. Dezember scheitert und wir dann, in Italien wie in der EU, erst einmal ganz andere Sorgen haben werden.

Bilder: European Council [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr. Unibicameral_Map.png: Aris Katsaris, BlankMap-World6.svg: Canuckguy/SkyBon, derivative work: Cerveaugenie [GFDL or CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons.

16 November 2016

Wenn am nächsten Sonntag Europawahl wäre (November 2016): EVP legt zu, Rechte gebremst

Stand: 14.11.2016.
Das Aufregerthema der vergangenen Woche war natürlich die Wahl von Donald Trump ins Weiße Haus. Während die Nachricht von den meisten Menschen in Europa mit einigem Entsetzen aufgenommen wurde, sahen sich die Rechtspopulisten in ihrer Agenda bestätigt. Von Marine Le Pen (FN/BENF) über Nigel Farage (UKIP/ADDE) bis zu Viktor Orbán (Fidesz/EVP) begrüßten das amerikanische Wahlergebnis und beschrieben es teils explizit als Vorbote für das, was die Zukunft auch für Europa bereithalte. Nach dem Brexit-Referendum im vergangenen Juni, so Farage, erlebe die Welt nun schon die zweite „große politische Revolution“ in diesem Jahr.

Richtet man sich nach den Wahlumfragen, hatten die europäischen Rechtspopulisten zuletzt allerdings weniger zu jubeln. Nachdem die Umfragewerte rechter und nationalistischer Parteien zuvor seit der Europawahl 2014 nahezu kontinuierlich gestiegen waren, hatten sie ausgerechnet nach dem Brexit-Referendum im Sommer einen ersten Dämpfer erfahren. In der aktuellen Projektion für das Europäische Parlament kämen die drei Rechtsfraktionen EKR, EFDD und ENF zusammen noch auf 173 Sitze: deutlich mehr als bei der letzten Europawahl – aber ihr schlechtester Wert im ganzen Jahr 2016.

Die meisten der Umfragen, auf denen diese Projektion basiert, wurden allerdings noch vor der US-Wahl durchgeführt. Es ist also keineswegs ausgeschlossen, dass die europäischen Rechtsparteien zuletzt doch von Donald Trumps Sieg profitieren. Jedenfalls aber ist ihr Aufstieg erst einmal ins Stocken geraten. Wichtigster Gewinner gegenüber der letzten Projektion von vergangenem September war hingegen die christdemokratische Europäische Volkspartei.

EVP deutlich, S&D leicht besser

Im Einzelnen kommt die EVP jetzt auf 194 Sitze (+5), ihr bester Wert seit vergangenem Februar. Dabei muss sie zwar in einigen Mitgliedstaaten wie Rumänien und Italien auch Rückschläge einstecken. In zahlreichen Ländern stehen die Christdemokraten jetzt jedoch etwas besser da als Ende des Sommers – etwa in Deutschland, Tschechien, Ungarn oder Kroatien, besonders aber in Spanien, wo Ministerpräsident Mariano Rajoy (PP/EVP) im Oktober nach einer zehnmonatigen Hängepartie im Amt bestätigt wurde und daraufhin prompt auch in den Umfragen zulegte.

Dass Rajoy im Amt bleibt, verdankt er vor allem der sozialistischen Oppositionspartei PSOE, die sich nach schweren internen Konflikten in der entscheidenden Abstimmung enthielt, um eine Auflösung des Parlaments und vorgezogene Neuwahlen zu verhindern und dadurch die politische Stabilität im Land wiederherzustellen. Die Wähler dankten ihnen das allerdings nicht: In spanischen Umfragen verloren die Sozialisten nach Rajoys Wiederwahl deutlich und fielen auf nationaler Ebene auf den dritten Platz zurück. Der PSOE ist damit nach der griechischen PASOK die sozialdemokratische Partei in Europa, die seit der Eurokrise am meisten gelitten hat.

In anderen Ländern konnten Sozialdemokraten hingegen auch Erfolge verbuchen. In Rumänien zum Beispiel legten sie in den Umfragen zuletzt deutlich zu und sind wenige Wochen vor der Wahl am 11. Dezember klarer Favorit. Auch in den skandinavischen Ländern stehen die Sozialdemokraten nun etwas besser da als vor acht Wochen. Insgesamt kann sich die sozialdemokratische Fraktion S&D deshalb leicht verbessern (182 Sitze/+1).

GUE/NGL: Gewinne in Spanien, Verluste in Griechenland

Zu den Gewinnern der Entwicklungen in Spanien gehörte neben der Volkspartei auch das linke Bündnis Unidos Podemos. Angesichts der sozialistischen Enthaltung bei der Wiederwahl Rajoys konnte UP sich als die einzige „echte“ Oppositionspartei profilieren und damit in der Wählergunst weiter zulegen. Vorläufig liegt UP in Umfragen jedenfalls deutlich vor dem PSOE und scheint seinem Ziel, sich auch als Regierungsalternative zu etablieren, einen Schritt näher.

In Griechenland hingegen hat die linke Syriza die sozialistische PASOK bereits vor einigen Jahren überholt. Seit Anfang 2015 befindet sie sich in Regierungsverantwortung, was damals auch mit einem gesamteuropäischen Höhenflug der Europäischen Linken verbunden war. Seit einigen Monaten leidet die Syriza jedoch unter Verschleißerscheinungen: Wenn jetzt Europawahl wäre, käme sie nur noch auf fünf Sitze, einer weniger als bei der Europawahl 2014. Insgesamt würde die Linksfraktion GUE/NGL jetzt 48 Sitze erreichen (+1).

Stagnation bei Grünen und Liberalen

Wenig Veränderungen gibt es im Rest des linksliberalen Spektrums. Die liberale ALDE – deren Parteivorsitzender Hans Van Baalen jüngst als langfristiges Ziel ausgab, EVP und S&D zu überholen und stärkste europäische Kraft zu werden – kann ihren Aufstieg wenigstens fürs Erste nicht fortsetzen. Zugewinnen in Polen und den Niederlanden stehen Verluste in Litauen und Rumänien gegenüber, wodurch die Fraktion insgesamt weiterhin auf 91 Sitze käme (±0).

Die Grünen wiederum suchen weiterhin nach einem Weg aus ihrem bereits seit zwei Jahren anhaltenden Umfragetief. In der aktuellen Projektion käme die Grüne/EFA-Fraktion wie zuvor auf 38 Sitze (±0). Sieht man genauer hin, verschlechtert sich die Position der europäischen Grünen allerdings: Bei der litauischen Parlamentswahl im Oktober wurden sie jüngst zwar etwas überraschend stärkste Partei. Doch in Schweden, Ungarn und der Wallonie würden sie nach den letzten Umfragen nicht mehr ins Europäische Parlament einziehen.

Zugewinne gibt es hingegen bei den schottischen und walisischen Regionalisten (SNP und PC), die der Europäischen Freien Allianz angehören und mit den Grünen eine Fraktionsgemeinschaft bilden. Angesichts des geplanten britischen EU-Austritts ist allerdings fraglich, wie lange das noch so bleibt. Jedenfalls scheint die Idee, dass Schottland notfalls auch unabhängig vom Vereinigten Königreich in der EU verbleiben könnte, bei den europäischen Grünen derzeit einige Sympathien zu genießen.

Rechtskonservative verlieren in Skandinavien

Unter den Rechtsfraktionen schließlich kann nur die EKR zulegen (65 Sitze/+3). Sie profitiert vor allem von guten Umfragewerten der britischen Tories, die seit dem Brexit-Referendum und dem Amtsantritt von Theresa May viele Wähler der nationalpopulistischen UKIP zurückgewinnen konnten.

In anderen Ländern verliert die EKR allerdings auch. Vor allem in Skandinavien scheinen sich die Wähler in großer Zahl von rechtskonservativen Parteien abzuwenden: Nachdem die finnischen PS bereits Ende 2015 in den Umfragen abgestürzt waren, verlor zuletzt auch die dänische DF deutlich an Zustimmung (wie übrigens auch die FrP in Norwegen, das allerdings kein EU-Mitglied ist). Davon profitieren konnten in all diesen Ländern vor allem die sozialdemokratischen Parteien. Ob das ein Trend ist, der über Skandinavien hinaus an Bedeutung gewinnt, wird sich aber erst noch zeigen müssen.

EFDD wird es nach 2019 wohl nicht mehr geben

Die nationalpopulistische EFDD-Fraktion wiederum verliert deutlich (47 Sitze/–6), was vor allem am schon erwähnten Absturz der britischen UKIP liegt. Diese hat nach dem Brexit-Referendum offenbar ihr Ziel verloren und ergeht sich nun in einem chaotischen und zuweilen handgreiflichen Führungsstreit. Aber auch die litauische EFDD-Mitgliedspartei, Tvarka ir Teisingumas, schnitt bei der nationalen Parlamentswahl im Oktober so schlecht ab, dass sie mit diesem Ergebnis nicht mehr im Europäischen Parlament vertreten wäre.

Damit wird es immer wahrscheinlicher, dass die EFDD-Fraktion nach der nächsten Europawahl 2019 nicht mehr in dieser Form weiterexistieren wird. Sollte Großbritannien aus der EU austreten und damit die UKIP die Fraktion verlassen, so bestünde die EFDD nur noch aus dem italienischen M5S und den schwedischen SD – weit entfernt von der Vorgabe der Geschäftsordnung des Parlaments, nach der eine Fraktion Mitglieder aus mindestens sieben verschiedenen Ländern haben muss.

ENF geht die Luft aus

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch der Weg der kleinen tschechischen Partei Svoboda a Přímá Demokracie (SPD, deutsch: „Freiheit und Direkte Demokratie“). Als diese 2015 gegründet wurde, wählte sie ihren Namen explizit in Anlehnung an die EFDD-Fraktion. Im Sommer 2016 trat sie dann jedoch stattdessen der Bewegung für ein Europa der Nationen und der Freiheiten (BENF) bei. Wenn sie bei der nächsten Europawahl einen Sitz gewinnt – was nach den letzten Umfragen erstmals möglich erscheint – würde die SPD deshalb wohl kein Mitglied in der EFDD, sondern der Rechtsaußen-Fraktion ENF.

Doch abgesehen von diesem Neumitglied aus Tschechien scheint auch der ENF derzeit etwas die Luft auszugehen. Ihre Mitgliedsparteien in Deutschland, den Niederlanden und Belgien, die alle in den letzten anderthalb Jahren deutlich dazugewinnen konnten, erlitten zuletzt Einbußen. In Österreich und Italien halten sich die ENF-Mitgliedsparteien allerdings auf dem bisherigen Niveau. Insgesamt käme die Fraktion damit nun auf 61 Sitze (–2).

Fraktionslose und sonstige Parteien

Und auch außerhalb der existierenden Fraktionen erleiden rechte Parteien Verluste: Die rechtsextreme ĽSNS aus der Slowakei, die selbst der ENF zu radikal für eine Zusammenarbeit ist, würde gegenüber der letzten Projektion einen Sitz verlieren – ebenso wie die polnische Ruch Kukiza, die derzeit nicht im Europäischen Parlament vertreten ist und keiner Fraktion klar zugeordnet werden kann. Insgesamt erreichen die fraktionslosen Parteien damit noch 13 Sitze (–1), die sonstigen Parteien 12 (–1).

Im Ganzen zeigt die aktuelle Projektion also eine deutliche Bremse im Aufstieg der europäischen Rechtspopulisten. Wirklich aufatmen aber können die Parteien der Mitte nicht: Denn zum einen sind die drei Rechtsfraktionen zusammen eben doch immer noch so stark wie Ende 2015. Und zum anderen stehen in den kommenden zwei Jahren in nicht weniger als sechs EU-Mitgliedstaaten nationale Wahlen an, bei denen rechte Parteien die Chance auf eine Regierungsbeteiligung haben – angefangen mit der österreichischen Bundespräsidentenwahl am kommenden 4. Dezember, bei der erstmals der Vertreter einer ENF-Partei zum Staatschef gewählt werden könnte.

Die Übersicht

Die folgende Tabelle schlüsselt die Projektion für die Sitzverteilung zwischen den Fraktionen im nächsten Europäischen Parlament nach nationalen Einzelparteien auf. Da es keine gesamteuropäischen Wahlumfragen gibt, basiert sie auf aggregierten nationalen Umfragen und Wahlergebnissen aus allen Mitgliedstaaten. Wie die Datengrundlage für die Länder im Einzelnen aussieht und nach welchen Kriterien die nationalen Parteien den europäischen Fraktionen zugeordnet wurden, ist im Kleingedruckten unter der Tabelle erläutert. Mehr Informationen zu den europäischen Parteien und Fraktionen im Europäischen Parlament gibt es hier.


GUE/
NGL
G/EFA S&D ALDE EVP EKR EFDD ENF fʼlos Weitere
EP heute 52 50 189 69 216 74 45 39 17
Sept. 16 47* 38* 181* 91* 189* 62* 53 63* 14 13
Nov. 16 48* 38* 182* 91* 194* 65* 47 61* 13 12
DE 9 Linke
1 Tier
11 Grüne
1 Piraten
1 ödp
21 SPD 6 FDP
1 FW
31 Union 1 Familie
11 AfD 1 Partei
1 NPD
FR
2 EELV 18 PS 7 MD-UDI 23 LR

24 FN

GB 1 SF 3 Greens
4 SNP
1 PC
17 Lab 1 LibDem
25 Cons
1 UUP
19 UKIP
1 DUP
IT

28 PD
9 FI
1 SVP

24 M5S 11 LN

ES 11 UP 1 ERC
1 Comp
1 ICV
11 PSOE 7 Cʼs
1 PDECAT
21 PP




PL


13 .N 11 PO 22 PiS


5 Kʼ15
RO

16 PSD 2 ALDE 11 PNL
1 UDMR




2 USR
NL 3 SP 2 GL 2 PvdA 6 VVD
3 D66
1 50plus
3 CDA 1 CU
5 PVV
EL 5 Syriza
2 Pasok 1 EK 8 ND 1 ANEL

2 XA
2 KKE

BE 2 PTB 1 Groen 2 sp.a
3 PS
2 OpenVLD
2 MR
2 CD&V
1 cdH
1 CSP
4 N-VA
1 VB

PT 1 CDU
2 BE

9 PS
9 PSD-CDS




CZ 3 KSČM
4 ČSSD 8 ANO 2 TOP09
1 KDU-ČSL
2 ODS
1 SPD

HU

3 MSZP
1 DK

12 Fidesz


5 Jobbik
SE 2 V
6 S 2 C
1 L
5 M
4 SD


AT
2 Grüne 5 SPÖ 1 Neos 4 ÖVP

6 FPÖ

BG

5 BSP 3 DPS 7 GERB
1 RB




1 PF
DK 1 FmEU 1 Å 5 S 3 V
1 LA

2 DF



FI 1 Vas 2 Vihr 3 SDP 3 Kesk 3 Kok 1 PS



SK

4 SMER
1 KDH
1 M-H
1 OĽ-NOVA
2 SaS

2 SNS 1 ĽSNS 1 SR
IE 3 SF

5 FF 3 FG




HR

4 SDP
6 HDZ



1 Most
LT
3 LVŽS 2 LSDP 1 LRLS 3 TS-LKD 1 LLRA


1 LCP-LPP
LV

3 SDPS 3 ZZS 1 V 1 NA



SI 1 ZL
2 SD 2 SMC 2 SDS
1 NSi-SLS





EE

1 SDE 2 KE
2 RE





1 EVA
CY 2 AKEL
1 DIKO
3 DISY




LU
1 Gréng 1 LSAP 1 DP 3 CSV




MT

3 PL
3 PN





Verlauf


GUE/
NGL
G/EFA S&D ALDE EVP EKR EFDD ENF fʼlos Weitere
14.11.20164838182911946547611312
13.09.20164738181911896253631413
26.07.20164839185901925954611310
25.05.20165540174851876351701412
05.04.20165237179851927250531516
07.02.20165134183821967051551217
14.12.20155233185871926852531217
17.10.20155133193752046651541212
21.08.20155635190742047047491115
30.06.201561341887320569 43471120
03.05.201560321938020562 4451159
10.03.201560311967721660 4349127
12.01.201565401907021259 4743178
18.11.201460421956921259 4743168
23.09.20145339196672236147401510
28.07.2014564719175215664440134
EP 01.07.14525019167221704837
15

Die Zeile „EP 01.07.14“ kennzeichnet die Sitzverteilung zum 1. Juli 2014, dem Zeitpunkt der Konstituierung des Europäischen Parlaments nach der Europawahl im Mai 2014. Die Spalte für die ENF-Fraktion gibt bis Mai 2015 die Werte der Europäischen Allianz für Freiheit (EAF) bzw. der Bewegung für ein Europa der Nationen und Freiheiten (BENF) und ihr nahestehender Parteien an, die bis zur Fraktionsgründung im Juni 2015 fraktionslos waren.

Die vollen Namen der Fraktionen und der nationalen Einzelparteien erscheinen als Mouseover-Text, wenn der Mauszeiger eine kurze Zeit regungslos auf der Bezeichnung in der Tabelle gehalten wird. Bei den „weiteren“ Parteien ist zudem die ungefähre politische Ausrichtung angegeben, um ihre Bündnismöglichkeiten auf europäischer Ebene anzudeuten. Da die betreffenden Parteien allerdings oft erst vor kurzer Zeit gegründet wurden, befindet sich ihre Programmatik zum Teil noch im Fluss, sodass die Angabe lediglich zur groben Orientierung dienen kann.

Fraktionszuordnung

Für die Projektion werden Parteien, die bereits im Europäischen Parlament vertreten sind, jeweils ihrer derzeitigen Fraktion zugerechnet, es sei denn, sie haben ausdrücklich ihren Entschluss zu einem Fraktionswechsel nach der nächsten Wahl erklärt oder ein Fraktionswechsel erscheint aus anderen Gründen sehr wahrscheinlich. Nationale Parteien, die derzeit nicht im Europäischen Parlament vertreten sind, aber einer europäischen Partei angehören oder ihr in der politischen Ausrichtung sehr nahe stehen, werden der Fraktion der entsprechenden europäischen Partei zugeordnet. In Fällen, bei denen sich die Mitglieder einer nationalen Liste nach der Wahl voraussichtlich auf mehrere Fraktionen aufteilen werden, wird jeweils die am plausibelsten scheinende Verteilung zugrundegelegt. Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind und bei denen die Zuordnung zu einer bestimmten Fraktion unklar ist, werden als „Weitere Parteien“ eingeordnet. Diese Zuordnungen folgen zum Teil natürlich auch einer subjektiven Einschätzung der politischen Ausrichtung der Parteien. Jeder Leserin und jedem Leser sei es deshalb selbst überlassen, sie nach eigenen Kriterien zu korrigieren.

Für die Bildung einer eigenständigen Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erforderlich. Mit einem Asterisk (*) gekennzeichnete Gruppierungen würden nach der Projektion diese Bedingungen erfüllen. Andere Gruppierungen müssten gegebenenfalls nach der Europawahl zusätzliche Abgeordnete (z. B. aus der Spalte „Weitere“) für sich gewinnen, um sich als Fraktion konstituieren zu können.

Datengrundlage

Soweit verfügbar, wurde bei der Sitzberechnung für jedes Land jeweils die jüngste Umfrage zu den Wahlabsichten für das Europäische Parlament herangezogen. In Ländern, wo es keine spezifischen Europawahlumfragen gibt oder wo die letzte solche Umfrage mehr als ein Jahr zurückliegt, wurde stattdessen die jüngste verfügbare Umfrage für die Wahl zum nationalen Parlament verwendet. Wo mehr als eine Umfrage erschienen ist, wurde der Durchschnitt aller Umfragen aus den letzten zwei Wochen vor der jüngsten Umfrage berechnet. Für Mitgliedstaaten, für die sich überhaupt keine Umfragen finden lassen, wurde auf die Ergebnisse der letzten nationalen Parlaments- oder Europawahl zurückgegriffen.
In der Regel wurden die nationalen Umfragewerte der Parteien direkt auf die Gesamtzahl der Sitze des Landes umgerechnet. In Ländern, wo die Wahl in regionalen Wahlkreisen ohne Verhältnisausgleich erfolgt (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Belgien, Irland), werden regionale Umfragedaten genutzt, soweit diese verfügbar sind. Wo dies nicht der Fall ist, wird die Sitzzahl für jeden Wahlkreis einzeln berechnet, dabei aber jeweils die nationalen Gesamt-Umfragewerte herangezogen. Nationale Sperrklauseln werden, soweit vorhanden, in der Projektion berücksichtigt.
In Belgien entsprechen die Wahlkreise bei der Europawahl den Sprachgemeinschaft, während Umfragen üblicherweise auf Ebene der Regionen durchgeführt werden. Für die Projektion wurden für die französischsprachige Gemeinschaft die Umfragedaten aus Wallonien, für die niederländischsprachige Gemeinschaft die Umfragedaten aus Flandern genutzt. Für die deutschsprachige Gemeinschaft wird das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen.
In Ländern, in denen es üblich ist, dass Parteien zu Wahlen in Listenverbindungen antreten, werden der Projektion jeweils die am plausibelsten erscheinenden Listenverbindungen zugrunde gelegt. Insbesondere werden für Spanien folgende Listenverbindungen angenommen: Unidos Podemos, Compromís und ICV (mit Compromís auf dem 3., ICV auf dem 6. Listenplatz); PDECAT und PNV (mit PNV auf dem 2. Listenplatz).
Da es in Deutschland bei der Europawahl keine Sperrklausel gibt, können Parteien bereits mit weniger als 1 Prozent der Stimmen einen Sitz im Europäischen Parlament gewinnen. Mangels zuverlässiger Umfragedaten wird für diese Kleinparteien in der Projektion jeweils das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen (je 1 Sitz für Tierschutzpartei, ödp, Piraten, FW, Familienpartei, PARTEI und NPD).
In Großbritannien haben wegen der Unterschiede im Wahlrecht einige Parteien nur bei Europawahlen echte Chancen, Mandate zu gewinnen. In Umfragen zu nationalen Wahlen schneiden diese Parteien deshalb strukturell deutlich schlechter ab als bei der Europawahl. Dies gilt vor allem für UKIP und Greens. Um dies zu kompensieren, wird in der Projektion für die Greens stets das Ergebnis der Europawahl herangezogen (3 Sitze). Für UKIP und LibDem werden die aktuellen Umfragewerte für nationale Wahlen verwendet, aber für die Projektion mit dem Faktor 3 (UKIP) bzw. 1,33 (LibDem) multipliziert.
In Italien können Minderheitenparteien durch eine Sonderregelung auch mit nur recht wenigen Stimmen ins Parlament einziehen. In der Projektion wird die Südtiroler Volkspartei deshalb jeweils mit dem Ergebnis der letzten Europawahl (1 Sitz) geführt.

Die folgende Übersicht führt die Datengrundlage für die Mitgliedstaaten im Einzelnen auf:
Deutschland: nationale Umfragen, 30.10.-12.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Frankreich: nationale Regionalwahl-Umfragen, 23.11.-3.12.2015 (29.3.2015 für LR, MD-UDI), Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, England: nationale Umfragen, 24.10.-4.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Wales: Umfragen für Regionalwahl, 21.9.2016, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Schottland: Umfragen für Regionalwahl, 4.10.2016, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Nordirland: Ergebnisse der Regionalwahl, 5.5.2016.
Italien: nationale Umfragen, 2.-10.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Spanien: nationale Umfragen, 28.10.-11.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Polen: nationale Umfragen, 13.-26.10.2016, Quelle: Wikipedia.
Rumänien: nationale Umfragen, 30.10.2015, Quelle: Wikipedia.
Niederlande: nationale Umfragen, 30.10.-11.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Griechenland: nationale Umfragen, 27.10.-4.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Belgien, niederländischsprachige Gemeinschaft: regionale Umfragen (Flandern) für die nationale Parlamentswahl, 25.9.-3.10.2016, Quelle: Wikipedia.
Belgien, französischsprachige Gemeinschaft: regionale Umfragen (Wallonien) für die nationale Parlamentswahl, 25.9.2016, Quelle: Wikipedia.
Belgien, deutschsprachige Gemeinschaft: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Portugal: nationale Umfragen, 1.-9.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Tschechien: nationale Umfragen, 21.10.-2.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Ungarn: nationale Umfragen, 13.-26.10.2016, Quelle: Wikipedia.
Schweden: nationale Umfragen, 18.10.-2.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Österreich: nationale Umfragen, 23.10.-5.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Bulgarien: nationale Umfragen, 31.5.2016, Quelle: Exacta.
Dänemark: nationale Umfragen, 30.10.-10.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Finnland: nationale Umfragen, 1.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Slowakei: nationale Umfragen, 7.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Irland: nationale Umfragen, 11.11.2016, Quelle: Wikipedia.
Kroatien: nationale Umfragen, 18.10.2016, Quelle: Crobarometar.
Litauen: Ergebnisse der nationalen Wahl, 9.11.2016.
Lettland: nationale Umfragen, 21.9.2016, Quelle: Latvian Facts.
Slowenien: nationale Umfragen, Oktober 2016, Quelle: Ninamedia.
Estland: nationale Umfragen, Oktober 2016, Quelle: Wikipedia.
Zypern: Ergebnisse der nationalen Parlamentswahl, 22.5.2016.
Luxemburg: nationale Umfragen, Juni 2016, Quelle: Electograph.
Malta: nationale Umfragen, 13.11.2016, Quelle: Malta Today.

Bilder: Eigene Grafiken.