28 Februar 2012

Schuldenkrise bei Weißbier und Ouzo

Wenn man den deutschen Stammtisch und die griechische Taverne so über die Eurokrise sprechen hört, dann will man kaum meinen, dass von derselben Angelegenheit die Rede ist. Nur eines scheint die öffentliche Meinung in beiden Ländern gemeinsam zu haben: die Überzeugung, im Recht zu sein. Und das hört sich dann so an:
So wie in Griechenland kann es einfach nicht weitergehen. Jahrelang haben die Menschen dort über ihre Verhältnisse gelebt, jeder versucht abzugreifen, wo er nur kann: 13. und 14. Monatsgehalt, Steuerbetrug, Schwarzarbeit, manche Leute beziehen sogar Renten für schon verstorbene Verwandte. Und dann haben sie auch noch jahrelang den Rest der EU mit falschen Statistiken betrogen!
Als Ergebnis dieser verantwortungslosen Politik muss das Land jetzt mit Milliarden an deutschen Steuergeldern gerettet werden – obwohl im Vertrag über die Währungsunion doch eigentlich ausdrücklich geregelt ist, dass das verboten ist. Aber jetzt werden ständig neue Instrumente erfunden, mit denen Deutschland für andere Staaten geradestehen soll: erst der Rettungsschirm EFSF, dann der Stabilitätsmechanismus; man verliert schon ganz den Überblick, weil dauernd über etwas Neues abgestimmt wird. Auf diese Weise wird die EU zur Transferunion, in der die Schulden vergemeinschaftet werden und jeder einen Anreiz hat, sich möglichst hoch zu verschulden, weil er ja weiß, dass die anderen dafür bezahlen. Am Ende sollen die Deutschen, die immer solide haushalten, zum Zahlmeister Europas werden, während sich die anderen Völker auf die faule Haut legen.
Selbst in der heutigen Lage versucht sich Griechenland immer noch irgendwie durchzumogeln. Wenn man ihnen die Pistole auf die Brust setzt, versprechen die griechischen Politiker zwar alle möglichen Sparmaßnahmen, aber hinterher setzen sie die nicht um. Und deswegen werden am Schluss immer neue Hilfspakete nötig werden, für die immer neue deutsche Steuergelder bezahlt werden müssen. Dabei ist doch sonnenklar, dass ohne Ausgabenkürzungen und eine vernünftige Haushaltspolitik das griechische Defizit nicht ins Gleichgewicht zu bringen sein wird. Und nur bei harten Reformen, so wie damals Hartz IV in Deutschland, werden die Märkte auch wieder Vertrauen in Griechenland fassen.
Griechenland befindet sich in der schwierigsten wirtschaftlichen Lage, die ein EU-Land jemals erlebt hat. Immer mehr Menschen wissen nicht, wovon sie leben sollen: Die Löhne sind niedrig, die Arbeitslosenhilfe fast nicht existent, viele können überhaupt nur noch von Schwarzarbeit leben. Auch von der Politik ist nicht viel zu erwarten: Die frühere Regierung hat sogar die Bevölkerung mit falschen Statistiken betrogen, und die heutige hat auch keine Lösungen parat.
Doch statt dass sich die EU in dieser katastrophalen Lage mit Griechenland solidarisch zeigt, bekommt es von den anderen Mitgliedstaaten nur Kredite, für die diese auch noch deutlich höhere Zinsen verlangen, als sie selbst bezahlen. Vor allem die reichen Deutschen sind permanent knausrig und tun gerade genug, um einen griechischen Zahlungsausfall zu verhindern. Dabei hilft Deutschland gar nicht der griechischen Bevölkerung, sondern nur seinen eigenen Banken, die von einem griechischen Bankrott betroffen wären: Zuletzt flossen die Hilfskredite sogar eigens auf ein Sperrkonto, das ausschließlich zur Zinstilgung verwendet werden darf. Alle Maßnahmen, die Griechenland wirklich nutzen würden, werden von Deutschland dagegen abgelehnt: Eurobonds, gemeinsam finanzierte Konjunkturmaßnahmen, zuletzt sogar die Erweiterung des Rettungsschirms, obwohl die sogar der IWF fordert.
Schlimmer noch: Nur weil Deutschland wirtschaftlich gut dasteht, meint es, dass es in der EU auch mehr zu sagen haben soll als die anderen Staaten. Es setzt sich einfach über die griechische Souveränität hinweg und diktiert der griechischen Regierung, welche Sparmaßnahmen sie zu treffen hat. Dabei sind es gerade diese Sparmaßnahmen, die zu einer immer tieferen Rezession geführt haben: Ohne sie stünde Griechenland heute wirtschaftlich viel besser da. Und mit mehr Wachstum gäbe es nicht nur weniger Arbeitslosigkeit, sondern auch höhere Steuereinnahmen. Am Ende sind es also die Deutschen selbst, die die griechische Wirtschaft zerstören!
Einmal Luft holen. Herr Wirt, noch eine Runde! Weiter gehts.

Deutschlands Wirtschaftspolitik
Nicht einmal auf die Europäische Zentralbank ist noch Verlass. Seitdem die dazu übergegangen ist, die Staatsanleihen von Schuldenstaaten wie Griechenland zu kaufen, hat sie ihre politische Unabhängigkeit verloren. Ursprünglich war die EZB ja als eine Kopie der der deutschen Bundesbank gedacht, die mit ihrer Stabilitätspolitik immer erfolgreich war. Aber die Deutschen verlieren in den Entscheidungsgremien immer mehr an Einfluss, deswegen wird die Politik der Zentralbank immer unzuverlässiger. Am Ende muss das ja zu einer Masseninflation führen; und das geht dann zu Lasten der kleinen Sparer, die nur für ihr Alter vorsorgen wollten. Dabei steht im EZB-Statut ausdrücklich, dass die einzige Aufgabe der EZB die Preisstabilität ist.
Man sieht es eben immer wieder: Nur Deutschland betreibt eine disziplinierte Wirtschaftspolitik. Deswegen ist Deutschland auch das wirtschaftlich erfolgreichste Land in Europa – während die anderen zu viel konsumieren, zu hohe Löhne haben und deshalb nicht wettbewerbsfähig sind. Schon klar, dass die anderen deswegen neidisch sind. Aber man kann ja nicht einen gemeinsamen Standard in Europa erreichen, indem man die Starken schwächt, sondern nur, indem die Schwachen auch mehr leisten. Aber die verweigern sich dem einfach.
Und nicht nur, dass die Griechen von unserem Geld leben: Dann sind sie auch noch unverschämt und beschweren sich über die Deutschen, die sie retten. In der Sonne sitzen und es sich gut gehen lassen, während andere Leute arbeiten müssen!
Vielleicht sollte man Griechenland einfach aus der Eurozone hinauswerfen. Immerhin wäre man sie dann los, auch wenn man wohl die Banken retten müsste, wenn das Land dann den Bankrott erklärt. Aber besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Und auch auf die Europäische Zentralbank kann man keine Hoffnung setzen. Weil Deutschland die größte Volkswirtschaft in Europa ist, orientiert sich die EZB bei der Festlegung ihrer Politik viel stärker an den deutschen Bedürfnissen als an den anderen Mitgliedstaaten. Außerdem stand sie von Anfang an unter dem Einfluss der deutschen Wirtschaftsideologie; deswegen achtet sie immer nur auf die Preisstabilität, auch wenn gerade eigentlich eine höhere Inflation nötig wäre, damit die wirtschaftliche Lage in Griechenland sich nicht noch mehr verschlimmert. Inzwischen gehen deutsche Politiker sogar so weit, dass sie der EZB öffentlich vorschreiben wollen, ob sie Staatsanleihen kaufen darf oder nicht. Dabei soll die EZB doch eigentlich unabhängig sein.
Und auch wenn man sich die eigentlichen Wurzeln der Krise ansieht, ist Deutschland nicht unschuldig. Indem es über Jahre hinweg die Löhne gesenkt wurden, hat es immer höhere Außenhandelsüberschüsse aufgebaut, unter denen jetzt die übrigen EU-Mitgliedstaaten leiden. Jeder weiß, dass zu Ungleichgewichten immer zwei gehören und dass die deutsche Wirtschaft gar nicht funktionieren könnte, wenn der Rest von Europa nicht die deutschen Waren konsumieren würde. Aber trotzdem beharrt Deutschland darauf, dass es im eigenen Haus nichts zu verändern hätte.
Und nicht nur, dass die Deutschen in diesen schweren Zeiten keine Solidarität zeigen: Dann sind sie auch noch arrogant und wollen anderen vorschreiben, wie sie ihre Wirtschaftspolitik zu machen haben. Immer noch die gleichen Nazis wie eh und je!
Vielleicht sollte Griechenland deshalb einfach aus der Eurozone aussteigen und den Bankrott erklären. Dann müssen die Banken sehen, wo sie bleiben; soll Deutschland sie doch retten. Und schlimmer als jetzt kann es sowieso nicht mehr kommen.
Im Nationalismus geeint

Zwei Sichtweisen, wie sie kaum verschiedener sein könnten? Nicht ganz, denn wenn man genau hinhört, stellt man auch die Ähnlichkeiten fest: in der Art, wie politische Positionen als „nationale Interessen“ statt als gesellschaftliche Ziele formuliert werden, wie man die nationalen Klischees pflegt und versucht, die europäischen Institutionen für die eigenen nationalen Zwecke zu instrumentalisieren, weil man partout nicht versteht, dass diese tatsächlich dem Wohlergehen der Europäischen Union insgesamt verpflichtet sind. Zwei Jahre Krisengipfel-Diplomatie haben uns dazu gebracht, dass wir heute europaweit die nationalen Regierungen wie selbstverständlich als die Protagonisten der europäischen Politik betrachten – und dass wir deshalb auch wie selbstverständlich die Nullsummenlogik der Außenpolitik übernommen haben, in der man sich zunächst als Staatsangehöriger des eigenen Landes versteht und nicht als Bürger der EU. Von allen wirtschaftlichen Verwerfungen einmal abgesehen: Dies ist der Punkt, an dem die europäische Integration in der Krise vielleicht den schwersten Schaden genommen hat, und womöglich auch derjenige, der das größte Hindernis auf der Suche nach einer tragfähigen, dauerhaften Lösung ist.

22 Februar 2012

Demokratie in Ungarn: Zeit für eine neue Grundrechtedoktrin des Europäischen Gerichtshofs?

Budapest: Hoffnung auf Morgenrot?
Anfang Januar habe ich an dieser Stelle über die Frage geschrieben, was die EU tun kann, um das Abgleiten Ungarns in einen neuen Autoritarismus zu verhindern. Seitdem ist einige Zeit vergangen, und auch wenn das Thema weitgehend aus den Medien verschwunden ist, hat sich die Lage nicht gebessert. Wir haben uns nur daran gewöhnt.

Nun kann man den EU-Organen nicht vorwerfen, in der Sache völlig untätig geblieben zu sein, doch mangels vertraglicher Kompetenzen blieben sie weitgehend machtlos. Noch im Januar eröffnete die Europäische Kommission mehrere Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen der neuen ungarischen Verfassung gegen geltendes Europarecht. Diese aber betreffen lediglich institutionelle Randaspekte – die Unabhängigkeit der Zentralbank und des Datenschutzbeauftragten sowie die Frühpensionierung von Richtern –, nicht den Kern des Problems: die Einschränkung der Medienfreiheit und anderer Grundrechte. Entsprechend hatte der ungarische Regierungschef Viktor Orbán (Fidesz/EVP) auch wenig Schwierigkeiten damit, in diesen Bereichen ein wenig Kompromissbereitschaft zu zeigen, allerdings nicht ohne öffentlich zu erklären, er beuge sich „nur der Macht, nicht den Argumenten“ der Kommission. Diese wiederum revanchiert sich gerade, indem sie an Ungarn ein fiskalpolitisches Exempel statuiert und dem Land 500 Millionen Euro an Fördergeldern einfriert, offiziell wegen seines anhaltenden Haushaltsdefizits. Ob das wirklich hilft, die Lage zu verbessern, ist mehr als fraglich.

Vorsichtige Schritte des Europäischen Parlaments

Auch das Europäische Parlament wurde aktiv, wenigstens ein bisschen. Schon Anfang Januar hatte dort die Fraktion der Grünen/EFA ein Verfahren nach Art. 7 Abs. 1 EU-Vertrag angeregt. Dabei kann das Parlament dem Europäischen Rat vorschlagen, die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ der europäischen Grundwerte – Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit – durch einen Mitgliedstaat festzustellen. Der Vorteil an diesem Verfahren ist, dass es vom Parlament selbst eingeleitet werden kann und im Europäischen Rat nur eine Vier-Fünftel-Mehrheit erfordert. Der Nachteil ist, dass es sich auf naming and shaming beschränkt und keinerlei rechtliche Folgen hat: Sanktionen gegen den betreffenden Staat gibt es nur bei einem Verfahren nach Art. 7 Abs. 2 EUV, das aber einen einstimmigen Beschluss der Staats- und Regierungschefs voraussetzt, was allgemein als unüberwindliche Hürde gilt.

So oder so jedoch will das Europäische Parlament offensichtlich nichts überstürzen: Vergangene Woche beschloss das Plenum erst einmal eine Resolution, in der es den Justizausschuss auffordert, in Zusammenarbeit mit der Kommission einen Bericht zu erstellen, auf dessen Grundlage es dann ein Art.-7-I-Verfahren „prüfen“ will. Verabschiedet wurde diese vorsichtige Resolution mit den Stimmen der vier Fraktionen des linken und liberalen Spektrums (GUE/NGL, Grüne/EFA, S&D und ALDE). Die Europäische Volkspartei als Dachorganisation der ungarischen Regierungspartei Fidesz scheiterte dagegen mit ihrem Gegenantrag, in dem sie „die unbegründeten Vorwürfe gegen Ungarn“ zurückwies und die neue ungarische Verfassung unter Verweis auf den „Grundsatz der Souveränität der Völker“ verteidigte – der vorläufige Höhepunkt einer langen Reihe von Peinlichkeiten, die zeigen, dass auf die Christdemokraten im Ringen um die Bürgerrechte in Ungarn offensichtlich nicht zu zählen ist.

Eine „umgekehrte Solange-Doktrin“?

Angesichts dieser verfahrenen Lage zeichnet sich jedoch gerade die Möglichkeit einer ganz anders gearteten Lösung ab: nämlich in Form einer Weiterentwicklung des europäischen Verfassungsrechts. Wie das aussehen könnte, hat eine Gruppe von Europarechtlern um Armin von Bogdandy vor kurzem im Verfassungsblog dargelegt, wo darüber seitdem eine spannende Debatte mit Beiträgen zahlreicher prominenter Juristen und Politikwissenschaftler stattfindet. Der Kern der Idee besteht darin, dass der Europäische Gerichtshof sich selbst dafür zuständig erklären sollte, die nationale Gesetzgebung von Mitgliedstaaten, die auf nationaler Ebene keinen wirksamen Grundrechteschutz mehr bieten, anhand der EU-Grundrechtecharta zu überprüfen. Bogdandy und seine Mitautoren sprechen dabei auch von einer „umgekehrten Solange-Doktrin“ – in Anspielung auf die deutsche Solange-Rechtsprechung, derzufolge das Bundesverfassungsgericht darauf verzichtet, die EU-Gesetzgebung an den Grundrechten der deutschen Verfassung zu messen, aber nur „solange die Europäischen Gemeinschaften […] einen wirksamen Schutz der Grundrechte […] gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleichzuachten ist“.

Gegenüber dem traditionellen Verständnis der europäischen Grundrechte wäre dieses umgekehrte Solange ein großer Sprung: Immerhin erklärt Artikel 51 der EU-Grundrechtecharta ausdrücklich, dass diese „für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union“ gilt – also eben nicht auf nationales Recht anwendbar ist. Auf Artikel 11 der Grundrechtecharta, der die freie Meinung schützt, könnte man sich also nur berufen, wenn eine Verordnung oder Richtlinie der EU die Medienfreiheit verletzt, nicht wenn die Verfassung eines Mitgliedstaats das tut. Bogdandy und seine Mitautoren schlagen vor, diese Einschränkung wenigstens für Extremfälle zu überwinden, und verweisen dafür auf den „Kernbestand der Unionsbürgerschaft“, der ein Mindestmaß an Grundrechteschutz auch gegenüber der nationalen Gesetzgebung erforderlich mache.

Europäischer Verfassungsmoment

Ob der Europäische Gerichtshof sich in künftigen Urteilen dieser Argumentation anschließen wird, ist natürlich offen. Es wäre sicher ein starkes Stück an gerichtlicher Rechtsfortbildung – würde sich aber durchaus in die Tradition des Gerichtshofs einfügen, der schon seit den 1960er Jahren immer wieder spektakuläre neue Vertragsauslegungen gefunden und damit die europäische Integration entscheidend vorangetrieben hat. Allerdings wurde an diesem Aktivismus der Europarichter auch schon häufig Kritik geübt, da er einseitig die übernationale Ebene begünstige und zu De-facto-Vertragsänderungen führe, zu denen der EuGH nicht demokratisch legitimiert ist. Und bis zu einem gewissen Grad hat dieser Vorwurf zweifellos seine Berechtigung: Aufgabe von Richtern ist es, Recht zu sprechen, nicht Recht zu schaffen, und wenn sie die (zuweilen fließende) Grenze dazwischen allzu oft überdehnen, droht ihnen der Verlust ihrer öffentlichen Akzeptanz.

Im Fall der „umgekehrten Solange-Doktrin“ jedoch wäre es nur wünschenswert, wenn der Gerichtshof wieder einmal Mut zeigen würde. Die Ohnmacht der europäischen Institutionen gegenüber Ungarn hat gezeigt, dass die bisherigen Schutzmechanismen der EU-Verträge nicht genügen; zugleich muss man davon ausgehen, dass die Mitgliedstaaten in absehbarer Zeit keine Vertragsreform einleiten werden, um Artikel 7 EUV schärfere Zähne zu verleihen – schon weil die ungarische Regierung selbst das verhindern könnte. Wenn es der Europäischen Union aber nicht gelingt, in ihrem Inneren Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu sichern, dann sind die Fundamente ihres Wertesystems in Gefahr.

Es ist nicht gut vorstellbar, dass in einer solch existenziellen Legitimationskrise irgendjemand dem Europäischen Gerichtshof einen Vorwurf machen könnte, wenn er zum Schutz der Bürgerrechte in Ungarn durch kreative Vertragsinterpretation seine eigenen Kompetenzen erweitert. Der amerikanische Rechtsphilosoph Bruce Ackerman hat solche Krisen als constitutional moments bezeichnet: Phasen, in denen die Öffentlichkeit ein solches politisches Bewusstsein entwickelt, dass sie bereit ist, auch auf informellem Weg entstandene Verfassungsänderungen zu akzeptieren. Was sich seit den letzten zwei Jahren in Ungarn abspielt, schreit zum Himmel, und die „umgekehrte Solange-Doktrin“ ist eine schlüssige Antwort darauf: So wie die nationalen Verfassungsgerichte ein Auge darauf halten, ob der Europäische Gerichtshof auf EU-Ebene für einen angemessenen Grundrechteschutz sorgt, so sollte künftig der EuGH darauf achten, ob die Gerichte der Mitgliedstaaten das auf nationaler Ebene tun. Wenn das die Lösung ist, so sei sie willkommen.

Bild: By uzo19 (Own work) [GFDL, CC-BY-SA-3.0 or CC-BY-2.5], via Wikimedia Commons.

16 Februar 2012

Griechenland: Schlimmer denn je

Was aber, wenn das Murmeltier einmal nicht mehr grüßt?
Selten waren in der Presse so viele Anspielungen auf den Film Und täglich grüßt das Murmeltier zu lesen wie vor der Abstimmung im griechischen Parlament am vergangenen Wochenende. Das mag zum einen an der Jahreszeit liegen, schließlich ist der Groundhog Day erst zwei Wochen her. Zum anderen aber schien wirklich alles wie immer zu sein: Wieder einmal waren Zinsen fällig, wieder einmal drohte der Staatsbankrott, wieder einmal zögerte die restliche Eurozone, die zugesagten Hilfskredite bereitzustellen, und forderte als Bedingung dafür neue Sparmaßnahmen, über die wieder einmal das Parlament in Athen beriet, während draußen auf dem Syntagma-Platz wieder einmal Massendemonstrationen stattfanden.

Auch dass der deutsche Außenminister Guido Westerwelle (FDP/ELDR) erklärte, Griechenland müsse jetzt „Taten“ statt nur „Vorleistungen“ liefern, war zwar etwas höhnisch gegenüber einem Land, das seit 2010 unter anderem seine Mehrwertsteuer um vier Prozentpunkte erhöht, die Gehälter im öffentlichen Dienst um ein Siebtel gekürzt, zwei Drittel der Stellen in den Gemeindeverwaltungen abgebaut, öffentliche Unternehmen privatisiert, eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters eingeleitet und öffentliche Investitionen gekürzt hat und dafür eine massive Rezession und eine Verdopplung der Arbeitslosigkeit (von 9,5% im Jahr 2009 auf über 20 % heute) in Kauf nahm. Aber auch das blieb noch im Rahmen dessen, was man eben von dieser Bundesregierung an Europarhetorik erwarten kann. Dass auch ein besonnener Mensch wie der Eurogruppen-Vorsitzende Jean-Claude Juncker (CSV/EVP) sich ähnlich äußerte, klang dagegen schon eher besorgniserregend.

Stunde der Populisten

Dann aber schlug, kurz vor der Abstimmung im griechischen Parlament, die Stunde der Populisten. In Deutschland forderte der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU/EVP) nationale Referenden über Euro-Rettungsmaßnahmen, angeblich um „die europäische Idee näher an die Bürger heranzubringen“. (Auf den Gedanken, dazu einfach ein europaweites Referendum abzuhalten, kam er nicht: Vermutlich wurde die europäische Idee auch an ihn selbst noch nicht nahe genug herangebracht.) In Griechenland erklärte derweil die Rechtspartei LAOS aus Protest gegen die Sparmaßnahmen ihren Austritt aus der Übergangsregierung, offenbar um zwei Monate vor den Wahlen im April keine Kompromisse mehr in ihrer national-populistischen Linie machen zu müssen. Außerdem will sie natürlich den strategischen Nachteil gegenüber der kommunistischen KKE wettmachen, die schon seit längerem die Massendemonstrationen als Bühne nutzt, um gegen die „imperialistische“ und „monopolistische“ EU zu agitieren.

Bei der Abstimmung im Parlament stimmte die Mehrheit der Rest-Koalition aus PASOK (SPE) und ND (EVP) für den neuen Sparplan, der unter anderem einen weiteren Abbau öffentlicher Stellen, eine Kürzung des Mindestlohns und eine beschleunigte Privatisierung öffentlicher Güter beinhaltet. 22 Sozialisten und 21 Konservative, insgesamt rund ein Viertel der Regierungsabgeordneten, verweigerten jedoch ihre Zustimmung und wurden daraufhin, wie zuvor von den Parteispitzen angedroht, umgehend aus ihren Fraktionen ausgeschlossen. Amüsanterweise animierte das ausgerechnet einen Bundestagsabgeordneten der FDP dazu, seinen griechischen Kollegen eine Lektion in Demokratie zu erteilen.

Deutsche Angst vor griechischen Wahlen

Richtig bedrohlich wurde die Stimmung jedoch erst in den Tagen danach. Die anhaltenden Proteste in Athen und die innere Zerrissenheit von PASOK und ND machten der deutschen Bundesregierung offenbar zum ersten Mal bewusst, dass bei den griechischen Wahlen im April ein Erfolg der Populisten von LAOS und KKE alles andere als ausgeschlossen ist – und dass Griechenland dann mit einiger Sicherheit nicht den von der EU vorgegebenen Kurs radikaler Austerität fortsetzen würde. Doch die Konsequenz, die die Bundesregierung daraus zog, war nicht etwa, PASOK und ND mit einer Solidaritätsdemonstration beiseite zu springen, um deren Wahlchancen zu verbessern. Stattdessen schlug sie die Strategie ein, zunächst noch einmal ihre Zustimmungserklärung zu den neuen Hilfskrediten zu verzögern, um von ihren Plänen so viel wie möglich noch vor den griechischen Wahlen durchzusetzen. Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP/ELDR) etwa erklärte, die Parlamentsabstimmung sei noch nicht genug, denn nicht der Beschluss, sondern erst die Umsetzung der Sparmaßnahmen sei entscheidend für die Bereitstellung der Rettungsgelder. Und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU/EVP) wurde noch expliziter, indem er forderte, dass sich PASOK und ND bereits jetzt schriftlich verpflichten sollten, auch nach den Wahlen gemeinsam die Sparpolitik fortzusetzen – und suggerierte, man sollte die Wahl am besten einfach um ein Jahr verschieben, was von dem Europaabgeordneten Elmar Brok (CDU/EVP) umgehend unterstützt wurde.

Nun ist das Absagen von Wahlen aus Angst vor missliebigen Ergebnissen eher nicht die feine demokratische Art, weshalb sich der griechische Staatspräsident Karolos Papoulias (PASOK/SPE) gestern Abend zu einer harschen Antwort auf derartige Vorschläge genötigt sah: „Wer ist Herr Schäuble, dass er Griechenland kränkt? Wer sind die Niederländer? Wer sind die Finnen?“ Dass auch Papoulias sich dabei im Ton vergriff und an seinen Kontrahenten nicht ihre politische Meinung, sondern ihre nationale Herkunft kritisierte, wird kaum zu einer Verständigung über die nationalen Grenzen hinweg beitragen. Die treuherzige Versicherung des EU-Währungskommissars Olli Rehn (Kesk./ELDR), Europa stehe „an der Seite des griechischen Volkes“, scheint vor Ort jedenfalls nicht mehr allzu viel Glaubwürdigkeit zu besitzen.

Schuldzuweisungen als letzte Verhandlungsrunde?

Die Lage ist, daran besteht kein Zweifel, schlimmer denn je. Tatsächlich deutet einiges darauf hin, dass, wie die Financial Times Deutschland fürchtet, die europäischen Regierungen derzeit nicht mehr nach einer Lösung für die griechische Katastrophe suchen, sondern nur noch nach einem Schuldigen. Während die griechischen Regierungsparteien sich mit patriotischen Floskeln und Vorwürfen an die übrigen Europäer verzweifelt gegen das absehbare Wahldebakel stemmen, zeichnen ihre Kollegen in den reicheren Mitgliedstaaten immer häufiger das Bild eines verantwortungslosen, reformunwilligen Landes, das beim besten Willen nicht zu retten ist. Am Ende könnte dann in jeder nationalen Öffentlichkeit die Vorstellung gereift sein, dass es am besten ist, die ungeliebte Partnerschaft aufzugeben, und alle Seiten würden sich in den griechischen Staatsbankrott und Austritt aus der Eurozone fügen, in der festen Überzeugung, dass daran nur die anderen schuld sind.

Der Verlierer eines solchen Szenarios aber wäre Europa als Ganzes. Finanziell sowieso: Würde Griechenland tatsächlich zahlungsunfähig, so müssten die übrigen Mitgliedstaaten enorme neue Rettungsschirme für ihre Banken aufspannen und noch dazu Portugal, Spanien und Italien retten, die die Märkte natürlich als die nächsten Pleitekandidaten sehen würden. Vor allem aber symbolisch: Am Ende hätten die Populisten gesiegt, und die Europäische Union hätte vor den Augen der Weltöffentlichkeit bewiesen, dass sie nicht im Stande ist, genügend Solidarität zu mobilisieren, um eines ihrer Mitglieder vor Staatsbankrott, Rezession und sozialen Unruhen zu retten – nicht einmal, wenn es sich dabei um ein so kleines Land wie Griechenland handelt.

Noch aber braucht man die Hoffnung nicht aufzugeben. Immerhin scheint die Europäische Zentralbank entschlossen, sich dem Zerfall der Eurozone entgegenzustellen, und hat eine Art Plan B entwickelt, um Griechenland durch die Hintertür zu helfen. Natürlich wäre das alles andere als die optimale Lösung: Die Zentralbank kann nicht dauerhaft einen Ersatz für einen funktionierenden Solidaritätsmechanismus bilden, und da sie von der Politik unabhängig agiert, kann sie auch nicht gut dazu beitragen, dass die wirtschaftspolitischen Leitentscheidungen in Europa künftig wieder auf demokratischem Wege erfolgen. Aber vielleicht bringt die Entschlossenheit der Währungshüter endlich doch noch die europäischen Regierungen dazu, über ihren eigenen Schatten zu springen und den derzeitigen griechischen Teufelskreis zu verlassen.

Bild: By Maarten Smit (Own work) [Public domain], via Wikimedia Commons.

07 Februar 2012

Angela Merkels Wahlkampf in Frankreich

Merkozy macht schon länger gemeinsam Politik – und jetzt auch einen gemeinsamen Wahlkampf. Na und?
Es ist nun etwa ein Jahr her, dass der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU/EVP) seinen Baden-Württemberger Amtskollegen Stefan Mappus (CDU/EVP) auf ein Parteitagstreffen in München einlud. Die beiden schimpften dort etwas über den deutschen Länderfinanzausgleich, beschworen den Süden als „die Herzkammer der deutschen Politik“ und legten den Baden-Württemberger Wählern nahe, sich doch bei der anstehenden Landtagswahl wieder für Mappus zu entscheiden. Diese wählten stattdessen jedoch mehrheitlich Grüne oder SPD, sodass Mappus sein Amt an Winfried Kretschmann (Grüne/EGP) abgeben musste. Das gute Verhältnis zwischen Bayern und Baden-Württemberg ist deshalb heute zerrüttet.

Ein knappes halbes Jahr später stattete dann seinerseits Kretschmann dem Berliner Landtagswahlkampf einen Besuch ab, um mit einer gemeinsamen Veranstaltung seine Parteikollegin Renate Künast zu unterstützen, die angetreten war, um den Amtsinhaber Klaus Wowereit (SPD/SPE) abzulösen. Das half Künast allerdings nicht sehr, letztlich blieb ihr Versuch erfolglos und Wowereit im Amt. Seitdem kann sich Kretschmann in Berlin nicht mehr blicken lassen.

Und nun hat vor einer Woche der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel eine gemeinsame Pressekonferenz mit Torsten Albig und Heiko Maas gegeben, die in Schleswig-Holstein und im Saarland als Spitzenkandidaten gegen die amtierenden CDU-Ministerpräsidenten antreten werden. Man stelle sich vor, einer der beiden ist bei der Wahl erfolgreich, während der andere scheitert. Werden dann auch zwischen dem Norden und dem Westen der Republik bald böse Ressentiments aufkochen?

Natürlich ist das alles Unsinn: Das bayrisch-baden-württembergische Verhältnis ist so entspannt wie eh und je, über die Beziehungen zwischen Kretschmann und Wowereit ist nichts Negatives bekannt, und auch um Schleswig-Holstein und das Saarland muss man sich keine Sorgen machen. Jeder in Deutschland weiß, dass sich Spitzenkandidaten bei Landtagswahlen gern von prominenten Parteifreunden – Bundespolitikern oder Ministerpräsidenten anderer Länder – unterstützen lassen. Und niemand sieht darin etwas Verwerfliches: Schließlich ist offensichtlich, dass jede Landtagswahl auch eine gesamtdeutsche Bedeutung hat, und sei es nur, weil dadurch das Kräfteverhältnis im Bundesrat beeinflusst wird. Dass die Landesregierungen zwischen den Wahlen dennoch über Parteiengrenzen hinweg zusammenarbeiten können, wird dadurch nicht in Frage gestellt. Man konkurriert miteinander, weil das zur Demokratie dazugehört, aber natürlich will man auch pragmatische Lösungen für konkrete Probleme finden, und in aller Regel sind Spitzenpolitiker professionell genug, diese beiden Ebenen nicht miteinander zu verwechseln.

Und in Europa?

Und in Europa? Nun, da verkündete vor einigen Monaten die französische UMP-Regierung, dass sie ihr Programm für die anstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen mit der deutschen CDU würde abstimmen wollen. Sowohl UMP als auch CDU gehören der Europäischen Volkspartei an, sie vertreten ähnliche politische Ziele, die sie auf EU-Ebene nur gemeinsam verwirklichen können. Man hätte die programmatischen Absprachen also für eine Selbstverständlichkeit halten können – wurde dann aber von Spiegel online eines Besseren belehrt: „Das gab es noch nie.“

Und damit nicht genug: Gestern flog auch noch Angela Merkel nach Paris, um dort Regierungskonsultationen abzuhalten und danach ein gemeinsames Interview mit Nicolas Sarkozy zu geben (hier in der ZDF-Mediathek zu sehen). Inhaltlich war das eher mäßig interessant, es ging ein wenig um die Euro-Krise und viel um wechselseitige Beweihräucherung. Dennoch war offensichtlich, was das eigentliche Ziel der Bundeskanzlerin war – nämlich ihrem französischen Amts- und Parteikollegen beizustehen, um einen Wahlsieg von François Hollande (PS/SPE) zu verhindern, der in den letzten Tagen angekündigt hatte, dass er den hauptsächlich EVP-inspirierten Euro-Fiskalpakt nicht ratifizieren werde. Konsequenterweise wies Merkel deshalb gestern auch eine Bitte Hollandes, sie während des Wahlkampfs einmal in Berlin besuchen zu dürfen, kühl zurück. Keine nette Geste, gewiss, aber warum sollte sie dem politischen Konkurrenten helfen?

Überzogene Reaktionen

Die Reaktionen aber, die diese Einmischung Merkels in den französischen Wahlkampf auslöste, ließen vermuten, dass wir noch in Zeiten der Kabinettsdiplomatie lebten. Während Hollandes siegessicherer Wahlkampfleiter Pierre Moscovici noch recht gelassen blieb und erklärte, er sehe bei all dem kein „Drama“, überboten sich die deutschen Parteien mit Kritik: Sigmar Gabriel (SPD/SPE) bezeichnete das gemeinsame Interview als „eher peinlich“, für Jürgen Trittin (Grüne/EGP) schadete Merkel „den deutsch-französischen Beziehungen“, und selbst Guido Westerwelle (FDP/ELDR) sah sich zu der Erklärung genötigt, „selbstverständlich“ sei „die Bundesregierung im französischen Wahlkampf neutral“. So neutral, möchte man ergänzen, wie die bayrische Landesregierung im Wahlkampf von Baden-Württemberg.

Gewiss kann man Merkel und Sarkozy vorwerfen, dass sie selbst die Ebenen zwischen Regierungs- und Parteipolitik verwischten, indem sie bilaterale Regierungskonsultationen als Anlass für ihren Auftritt nahmen. Merkel machte diesen Widerspruch zu Beginn des Fernsehinterviews deutlich, als sie erklärte, sie und Sarkozy hätten sich in ihren „staatspolitischen Funktionen“ getroffen, „unbeschadet davon“ gehörten sie aber „zu einer Parteienfamilie“, sodass sie ihn „natürlich auch im Wahlkampf unterstützen würde“, obwohl es „heute und hier“ um etwas anderes gehe. Diese leeren Worte waren offensichtlich der Tatsache geschuldet, dass Nicolas Sarkozy bislang noch nicht offiziell seine Kandidatur erklärt hat, sodass er formal auch keine Wahlkampfauftritte haben kann, sondern nur seine präsidialen Funktionen ausübt: eine politische Taschenspielerei, die in Frankreich längst niemanden mehr beeindruckt.

Frankreich geht uns alle an

Aber davon abgesehen: Was spricht dagegen, dass eine prominente EVP-Politikerin einen anderen EVP-Politiker in dessen Wahlkampf unterstützt? Die französischen Wahlen beeinflussen die Zusammensetzung des Rates der Europäischen Union und damit die EU-Gesetzgebung, die auch in Deutschland gilt: Man kann das kaum als eine rein innere Angelegenheit eines anderen Staates abtun. Europapolitik ist (um Merkel zu zitieren) Innenpolitik – und Wahlkämpfe in europäischen Staaten sind deshalb Wahlkämpfe, die uns alle angehen.

Die produktivste Reaktion auf Merkels Auftritt mit Sarkozy zeigte deshalb die stellvertretende Parteivorsitzende der SPD und nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Diese erklärte der Rheinischen Post, die SPD werde „natürlich auch die französischen Sozialisten vor Ort im Wahlkampf unterstützen“. Unter europäischen Sozialdemokraten sei das schließlich eine Selbstverständlichkeit.

PS. Heute vor zwanzig Jahren wurde der Vertrag von Maastricht unterzeichnet, durch den in den damaligen EG-Vertrag unter anderem der neue Artikel 138a eingefügt wurde. Sein Wortlaut: Politische Parteien auf europäischer Ebene sind wichtig als Faktor der Integration in der Union. Sie tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen.“ In diesem Sinne: Joyeux anniversaire!

Bild: Sebastian Zwez [CC-BY-3.0-de], via Wikimedia Commons.

06 Februar 2012

Nachverhandeln? Der Fiskalpakt und François Hollande

François Hollande wirkt harmlos, hat es aber auf Angela Merkels Meisterwerk abgesehen.
Wir befinden uns im Jahre 2012 n. Chr. Die ganze Eurozone hat sich mit der Schuldenbremse abgefunden. Die ganze Eurozone? Nein! Eine unbeugsame sozialistische Partei in Frankreich hört nicht auf, den Fiskalpakt nachverhandeln zu wollen …

Aber der Reihe nach. Trotz des Enthusiasmus von Angela Merkel, die darin ein „Meisterwerk“ sah, hat sich inzwischen europaweit Ernüchterung über den neuen Fiskalpakt ausgebreitet, der Anfang dieser Woche unterzeichnet wurde (hier der Wortlaut). Zwar hatten die europäischen Staats- und Regierungschefs im vergangenen Dezember noch angekündigt, dass damit die Eurokrise endlich überwunden werden könne. Doch wie der Thinktank ECFR bereits vor zwei Wochen feststellte, handelte es sich um much ado about nothing: Zahlreiche der Regelungen des neuen Abkommens fanden sich ohnehin bereits im „Sixpack“, einem Bündel von Sekundärrechtsakten zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, das vergangenes Jahr in Kraft getreten ist. Andere könnten problemlos in gleicher Weise verabschiedet werden, wie auch ein Gutachten des Europarechtsprofessors Ingolf Pernice feststellt. Neu ist vor allem die Pflicht für alle Mitgliedstaaten, eine nationale Schuldenbremse in ihre Verfassungen einzubauen, wobei auch diese zuletzt in etwas skurriler Weise abgeschwächt wurde. Und Maßnahmen, die die derzeit akute Schuldenkrise der südeuropäischen Staaten lösen könnten, beinhaltet der Fiskalpakt ohnehin nicht dafür aber so manches, was langfristig dem Wirtschaftswachstum in Europa schaden könnte.

Insbesondere aus dem letzteren Grund, den fehlenden Anreizen für Konjunktur und Arbeitsplätze, hat der wahlkämpfende Präsidentschaftskandidat der französischen Sozialisten, François Hollande (PS/SPE), bereits im Dezember angekündigt, bei einem Wahlsieg den Fiskalpakt neu verhandeln zu wollen. Da er dies in den letzten Tagen noch einmal lautstark bekräftigt hat, ist nun die Aufregung groß: Prompt kündigte die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU/EVP) an, ihrem Partei- und Amtskollegen Nicolas Sarkozy (UMP/EVP) im Wahlkampf zur Seite stehen zu wollen, damit der Fiskalpakt nicht in Gefahr gerät. Aber was ist von Hollandes Forderung zu halten? Wäre es wirklich sinnvoll, die Einigung wirklich noch einmal aufzuschnüren?

Die Risiken von Nachverhandlungen

Die Erfahrung mit vergangenen europäischen Verträgen zeigt, dass die Idee, über einmal abgeschlossene Abkommen noch „nachverhandeln“ zu können, meist eine Illusion ist – und schlimmer noch, oft sogar dauerhaften Schaden anrichtet. Das deutlichste Beispiel dafür ist der EU-Verfassungsvertrag, dessen Ratifikation 2005 in Frankreich per Referendum abgelehnt wurde. Wer damals gehofft hatte, durch ein Nein eine bessere, verständlichere, demokratischere europäische Verfassung erreichen zu können, wurde zwei Jahre später durch den Vertrag von Lissabon widerlegt. Das Scheitern einer einmal erzielten Einigung löst eben nur in den seltensten Fällen eine Aufbruchstimmung aus, durch die die politische Führung zu mutigen neuen Schritten inspiriert wird.

Umgekehrt gibt es zahlreiche Fälle, in denen zunächst unvollständige und unbefriedigende Reformen eine Dynamik in Gang setzten, die später doch noch zu guten Ergebnissen führte: Das Schengener Abkommen etwa, das die EG zu spalten drohte, wurde später in den gemeinsamen Vertrag integriert; und für die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, für die im Vertrag von Maastricht nur ein System intergouvernementaler Kooperation vereinbart wurde, gilt heute vollständig die Gemeinschaftsmethode.

Aber würde das auch auf den Fiskalpakt zutreffen? Kann er der Impuls für die echte Haushaltsunion sein, die Europa so dringend bräuchte? Oder umgekehrt: Wäre die EU gelähmt, wenn der Pakt an einem französischen Nein scheitern würde? Bei einem Abkommen, dessen Hauptfunktion darin besteht, Bestandteile des europäischen Sekundärrechts ins Primärrecht zu überführen, scheint mir das nicht der Fall zu sein. Sofern die darin enthaltenen Beschlüsse nicht ohnehin schon im Sixpack enthalten sind, ließen sie sich großteils auch durch ein gewöhnliches Gesetzgebungsverfahren umsetzen – selbst wenn der neue Vertrag vollständig scheitern sollte, könnten die meisten der darin enthaltenen Maßnahmen also immer noch realisiert werden, nur eben nicht auf primärrechtlicher Ebene.

Es geht um die Konstitutionalisierung der Austeritätspolitik

Das aber scheint das Ziel zu sein, um das es den Befürwortern des Fiskalpakts eigentlich geht. Im Vordergrund steht die Idee, in den nationalen Verfassungen Schuldenbremsen einzuführen und dadurch eine austeritätsorientierte Politik festzuschreiben, die dem parteipolitischen Wechselspiel entzogen ist: Die Schuldenbremsen sollen, in den Worten von Angela Merkel, „bindend und ewig“ werden und auch nach einer Neuwahl des Parlaments nicht zu ändern sein. Und dieses Ewigkeitsziel gilt nicht nur für die nationale, sondern auch für die europäische Ebene: Der Fiskalpakt wäre als völkerrechtlicher Vertrag weitaus schwerer zu reformieren als Sekundärrechtsakte wie die Sixpack-Verordnungen. Während Letztere bei einer veränderten Mehrheitslage im Europaparlament und im Ministerrat überarbeitet werden könnten, wäre eine Änderung des Pakts nur einstimmig durch alle Mitgliedstaaten möglich.

Dies aber bedeutet nichts anderes, als dass von der Vielzahl möglicher wirtschaftspolitischer Strategien künftig nur noch die der Austerität erlaubt sein soll – genau die Option, die von der Europäischen Volkspartei vertreten wird, die derzeit die EU-Institutionen dominiert. Die geplante Schuldenbremse, die deutlich unter der durchschnittlichen BIP-Wachstumsrate liegt, würde zu einem ständigen Sinken des Gesamtschuldenstands der Mitgliedstaaten führen und damit faktisch zum Rückzug des Staates aus der aktiven Wirtschaftssteuerung. Man kann das gutheißen oder nicht, und sicher sollte es der EVP erlaubt sein, ihre derzeitige Macht für Sekundärrechtsakte in diesem Sinne zu nutzen. Aber ebenso sollten ihre politischen Konkurrenten das Recht haben, diesen Plänen ihre Unterstützung zu versagen und für andere Modelle zu werben, sodass sich die Wähler dazwischen entscheiden können. Wenn die EVP versucht, ihre Strategie durch Konstitutionalisierung irreversibel zu machen, nimmt sie den Bürgern diese Entscheidungsmöglichkeit und schadet damit auch der Demokratie.

Unterstützung der S&D-Fraktion

Dass Hollande ankündigt, bei seiner Wahl zum französischen Staatspräsidenten eine derartige Entwicklung verhindern zu wollen, verdient deshalb nicht nur Verständnis, sondern Anerkennung. So wichtig eine Vertiefung der fiskal- und wirtschaftspolitischen Integration in der Eurozone ist: Sie darf nicht auf Kosten der Demokratie gehen und muss zumindest die Möglichkeit alternativer Modelle als der Austerität zulassen. Wenig überraschend hat auch Hannes Swoboda, der neue Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament (S&D), bereits die Unterstützung seiner Gruppierung für Hollandes Vorhaben erklärt.

Ein Fehler aber ist es, wenn nun sowohl im französischen Wahlkampf als auch in der deutschen Berichterstattung darüber die Konflikte um den Fiskalpakt immer öfter als eine deutsch-französische Angelegenheit dargestellt werden. Austeritätspolitik ist zwar die Strategie Angela Merkels, aber kein deutsches Charaktermerkmal, und ob staatliche Konjunkturförderung funktioniert oder nicht, hängt nicht von der Nationalität der Politiker ab, die sich dafür einsetzen. Es geht hier um die Entscheidung zwischen einer linken und einer rechten Wirtschaftspolitik und um die Frage, ob man eine davon zum europäischen Verfassungsprinzip erheben sollte. Nachbarliche Animositäten oder Sehnsüchte nach nationaler Selbstbehauptung sollten in dieser Auseinandersetzung nichts verloren haben.

Bild: By besoindegauche — Charles Hendelus (FH à Tours_12) [CC-BY-SA-2.0], via Wikimedia Commons.

31 Januar 2012

In eigener Sache

Der Name ists, der Menschen zieret,
weil er das Erdenpack sortieret.

Theobald Tiger (alias Kurt Tucholsky)

Am kommenden Freitag wird es genau vier Monate her sein, dass ich mit Warum Föderalismus? den ersten Beitrag in diesem Blog veröffentlichte. Um mir zunächst etwas Freiraum zum Experimentieren zu verschaffen, nutzte ich dafür das Pseudonym Coccodrillo, in Anspielung auf den von Altiero Spinelli gegründeten Krokodilsclub. Inzwischen aber scheint es an der Zeit, zugunsten einer offeneren Debatte die Anonymität im Internet wieder jenen zu überlassen, die sie tatsächlich nötig haben: Auch wenn die Beiträge weiterhin mit dem Pseudonym unterzeichnet sein werden, wird deshalb in der rechten Spalte dieses Blogs künftig mein richtiger Name zu finden sein.

Außerdem ist noch etwas neu: Der (europäische) Föderalist kann seit einer Weile auch auf Twitter verfolgt und bei Facebook gemocht werden. Die entsprechenden Schaltflächen, um keinen Beitrag mehr zu verpassen, finden sich jetzt ebenfalls in der rechten Spalte dieses Blogs.

Und damit weiterhin allen Leserinnen und Lesern viel Vergnügen!

27 Januar 2012

Was die parteipolitische Debatte in Europa hemmt

Wie können die Fraktionen in diesem Parlament sichtbarer werden?
Vor einigen Tagen habe ich hier über das Paradox des Martin Schulz geschrieben, dass es sich dabei eigentlich um ein Paradox im politischen System der Europäischen Union handle: Statt dass die Auseinandersetzung über die politische Entwicklung der EU zwischen den europäischen Parteien ausgetragen werden, was den Bürgern eine Möglichkeit gäbe, bei den Europawahlen selbst eine Richtungsentscheidung zu treffen, spielen sich die für die Öffentlichkeit sichtbarsten Konflikte zwischen den Mitgliedstaaten oder zwischen den verschiedenen Organen ab – zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat. Warum aber ist das eigentlich so? Warum gelingt es dem Europäischen Parlament nicht, die öffentliche Debatte entlang parteipolitischer Unterschiede zu strukturieren, wie wir das aus jeder erfolgreichen nationalen Demokratie kennen?

Die einfachste Erklärung dafür ist, dass es im Europäischen Parlament nicht die Dynamik zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen gibt, wie wir sie von Nationalstaaten gewohnt sind. Egal, wie viele Parteien in einem Parlament vertreten sind – in der Regel zerfallen sie immer in zwei Lager, solche, die die Regierung unterstützen, und solche, die sie ablehnen. (Natürlich gibt es auch Sonderfälle wie die Schweiz, aber deren politisches System basiert ohnehin stärker auf direktdemokratischen als parlamentarischen Verfahren.) Dabei stimmt die Mehrheit meist geschlossen ab, sodass sich die Regierung darauf verlassen kann, dass ihre Gesetzgebungspläne auch verwirklicht werden. Die Opposition versucht derweil, mit Alternativvorschlägen auf sich aufmerksam zu machen, um bei der nächsten Wahl selbst die Regierung zu übernehmen. Dieses Wechselspiel macht die politische Auseinandersetzung für den Bürger überschaubar und verständlich: Ist er im Großen und Ganzen mit der Politik zufrieden, so kann er die Regierungspartei wiederwählen, will er Veränderung, so entscheidet er sich für die Opposition. 

Es fehlt eine Opposition

Im Europäischen Parlament dagegen gibt es keine zwei Blöcke. Die Fraktionen haben (anders als vor dreißig Jahren) inzwischen zwar recht kohärente Linien und stimmen auch meist geschlossen ab, aber die Mehrheiten, mit denen eine Entscheidung herbeigeführt wird, wechseln noch immer von Mal zu Mal. Während auf nationaler Ebene die Opposition regelmäßig von der Regierungsmehrheit überstimmt wird und gerade deshalb eine glaubwürdige politische Alternative darstellen kann, ist im Europäischen Parlament jede der drei größten Fraktionen (die christdemokratische EVP, die sozialdemokratische S&D und die liberale ALDE) an über 80 % der Entscheidungen beteiligt. Die Gegensätze zwischen den Parteien zeigen sich nur im Voraus, wenn hinter den Kulissen über die Formulierung der Beschlüsse diskutiert wird, nicht bei der Abstimmung selbst. Dadurch aber müssen zuletzt auch alle großen Fraktionen die Entscheidungen mitverantworten – und schon gibt es nur noch eine politische Linie „des Parlaments“, nicht mehr eine für jede Partei. Eine Art Opposition bilden nur die kleineren Fraktionen, etwa die linke GUE-NGL und die rechtspopulistische EFD, die aber keine echte Alternative darstellen, da sie auf absehbare Zeit nicht imstande sein werden, selbst die Mehrheit zu übernehmen.

Was aber hindert die großen europäischen Parteien daran, in die Opposition zu gehen? Sie würden dadurch nicht nur der europäischen Demokratie einen Dienst erweisen, sondern auch ihr Profil und damit ihre Chancen bei der Europawahl steigern. Warum also erklärt etwa die S&D nicht rundheraus, dass sie die Initiativen der konservativ dominierten Kommission Barroso nicht länger unterstützen wird? Dafür gibt es verschiedene Gründe, von denen einige hier kurz dargestellt werden sollen.

Erstens: Die Konsenskultur

Eine gewisse Rolle spielt zweifellos die politische Kultur, die sich im Europäischen Parlament etabliert hat. Auch auf nationaler Ebene kann es einem aufmerksamen Zeitungsleser kaum entgehen, dass viele parteipolitische Konflikte nur wenig mehr als Theater sind. Parteien wollen miteinander ja koalitionsfähig bleiben, es gibt unter Parlamentariern fraktionsübergreifende Freundschaften, und für viele politische Probleme lassen sich auch ganz unideologisch pragmatische Lösungen finden. Nur die Beobachtung durch die Medien und der regelmäßig wiederkehrende Wahlkampf zwingt Politiker, in der Regel eher ihre Gegensätze statt ihrer Gemeinsamkeiten zu betonen. Auf europäischer Ebene fehlt diese Medienaufmerksamkeit jedoch oft, sodass die Parlamentarier, ganz menschlich, lieber einen guten Kompromiss suchen als sich sinnlos zu streiten. Für die Qualität der Entscheidungen mag das sogar zuträglich sein – aber es schadet der Demokratie, weil es die Sichtbarmachung von Alternativen verhindert. Die Straßburger Konsensfreude und die fehlende europäische Öffentlichkeit verstärken sich somit gegenseitig, zum Schaden des politischen Systems.

Zweitens: Die Zersplitterung des Parlaments

Außer kulturellen gibt es jedoch auch noch strukturelle Ursachen für die fehlende Opposition auf europäischer Ebene, die im politischen System selbst angelegt sind. Eine dafür ist die starke Zersplitterung des Parlaments, das aus sieben Fraktionen und nicht weniger als dreißig fraktionslosen Abgeordneten besteht (darunter einige Unabhängige und etliche Rechtsradikale). Dies erschwert natürlich die Bildung stabiler Mehrheiten: Das einzige Zwei-Parteien-Bündnis, das auf über 50% der Mandate kommt, wäre eine Große Koalition aus EVP und S&D; mögliche Dreierbündnisse könnten aus EVP und ALDE sowie entweder den Grünen oder der nationalkonservativen Fraktion ECR bestehen, wobei in jedem Fall die politischen Unterschiede und Spannungen beträchtlich wären.

Die Zersplitterung des Parlaments und insbesondere die große Zahl fraktionsloser Abgeordneter sind natürlich eine Folge des Wahlrechts. Dadurch, dass die Europawahlen auf nationaler Ebene stattfinden, werden immer wieder Abgeordnete gewählt, die gar nicht in europaweiten Parteien organisiert sind und auch keine eigene europapolitische Agenda haben, die es ihnen erlauben würde, sich in einer Fraktion mit Parlamentariern anderer Länder zusammenzuschließen – ein Problem, das das deutsche Bundesverfassungsgericht vor einigen Monaten übrigens noch unnötig vergrößerte, als es die Fünfprozentklausel im deutschen Europawahlgesetz abschaffte und damit die Tür zum Europaparlament auch für Kleinstparteien öffnete, denen es den Zugang zum Deutschen Bundestag mit gutem Grund verwehrt.

Drittens: Die Wahl der Kommission

Der offensichtlichste Unterschied zwischen den politischen Lagern auf nationaler Ebene zeigt sich bei der Wahl der Regierung, die von der Parlamentsmehrheit gestützt und von der Opposition abgelehnt wird. Regierungsmitglieder gehören deshalb in der Regel auch selbst den Mehrheitsparteien an, von denen sie gewählt werden, und ein großer Teil der Parteiengegensätze wird in der öffentlichen Debatte an den Persönlichkeiten des Regierungschefs und des Oppositionsführers festgemacht, der selbst bei den nächsten Wahlen die Leitung der Regierung übernehmen will. Auf europäischer Ebene funktioniert dieser Mechanismus bislang jedoch allenfalls unvollständig: Zwar wird die Europäische Kommission vom Parlament gewählt und ist auch auf dessen Vertrauen angewiesen. Das Vorschlagsrecht für die Kommissionsmitglieder liegt jedoch beim Ministerrat; und da zudem verpflichtenderweise jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellt, hat es sich eingebürgert, dass de facto jede der nationalen Regierungen einen Politiker ihres Landes vorschlägt.

Da aber die nationalen Regierungen ganz verschiedenen politischen Richtungen angehören, ist auch die Kommission parteipolitisch regelmäßig bunt gemischt. In der derzeit amtierenden Kommission sind die Verhältnisse noch einigermaßen klar: Sie setzt sich aus zwölf christdemokratischen, neun liberalen und sechs sozialdemokratischen Mitgliedern zusammen. Dies bewirkt aber schon, dass Parteimitglieder aller drei großen Fraktionen im Europaparlament in der Kommission vertreten sind – und keine von ihnen mit letzter Überzeugungskraft erklären kann, dass alles ganz anders aussähe, wenn nur endlich sie am Ruder wäre.

Viertens: Die absolute Mehrheit im Gesetzgebungsverfahren

Auch das europäische Gesetzgebungsverfahren trägt dazu bei, eine Zwei-Lager-Dynamik zwischen Mehrheit und Opposition im Europäischen Parlament zu verhindern. Jeder, der sich mit dem Arbeitsalltag von Abgeordneten auskennt, weiß, dass sie einer Vielzahl von Tätigkeiten nachgehen müssen, unter denen das Abstimmen im Plenum nur formell die wichtigste ist – während es in der Praxis mindestens ebenso darauf ankommt, Akten zu lesen, Gespräche mit anderen Politikern und mit zivilgesellschaftlichen Vertretern zu führen und sich überhaupt in die Zusammenhänge einzuarbeiten. In jedem Parlament der Welt bleibt der Plenarsaal deshalb auch bei Abstimmungen meist halbleer, und nur bei wirklich umstrittenen Fragen muss die Regierungskoalition zeigen, dass sie tatsächlich über die absolute Mehrheit der Sitze verfügt.

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU sieht nach Art. 294 Abs. 7 AEU-Vertrag jedoch vor, dass das Europäische Parlament wichtige Beschlüsse nur „mit der Mehrheit seiner Mitglieder“ treffen kann – nicht etwa „mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen“. Bei einer kleinen Koalition aus nur zwei oder drei Parteien wären deren Europaabgeordneten deshalb gezwungen, bei allen Abstimmungen tatsächlich zu erscheinen und einen unverhältnismäßig großen Anteil ihrer Arbeitszeit damit zu verbringen, die Knöpfchen ihres Abstimmgeräts zu drücken. Nur wenn tatsächlich eine sehr große Mehrheit der Parlamentarier einen Beschluss unterstützt – was kaum möglich wäre, wenn eine der großen Parteien sich in die Opposition begäbe –, hat sie auch bei einer gewöhnlichen Anwesenheitsquote die Möglichkeit, die für eine Entscheidung nötige Stimmenzahl aufzubringen. (Gelingt die Bildung einer solchen absoluten Mehrheit nicht, dann kann das Parlament bei der EU-Gesetzgebung übrigens einfach übergangen werden.)

Fünftens: Die Angewiesenheit auf den Ministerrat

Und noch an anderer Stelle schränkt das europäische Entscheidungsverfahren die parteipolitische Dynamik im Europäischen Parlament ein. Außer einigen internen Angelegenheiten wie der Wahl seines eigenen Präsidenten kann das Parlament nämlich keinen einzigen bedeutenden Beschluss alleine treffen – es ist dafür in der Regel auf Initiativen der Kommission und praktisch immer auf die Zustimmung des Ministerrates angewiesen. Damit aber geht der wichtigste Wahlkampfvorteil verloren, den Oppositionsparteien auf nationaler Ebene besitzen: das Versprechen, ein anderes politisches Programm durchzusetzen als das bisher praktizierte. Selbst wenn eine Partei bei der Europawahl eine absolute Mehrheit erringen sollte, wäre sie doch weiter darauf angewiesen, sich mit den nationalen Regierungen im Rat zu arrangieren und könnte von diesen gegebenenfalls ausgebremst werden.

Ein ähnliches Problem gab es bis vor kurzem auch im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, wo die Zahl der Zustimmungsgesetze im Lauf der Jahre ständig zugenommen hatte – also derjenigen Gesetze, die nicht allein vom Bundestag verabschiedet werden können, sondern auch die Unterstützung des Bundesrats benötigen. Da während der 1990er und 2000er Jahre Bundestag und Bundesrat meist von jeweils unterschiedlichen Mehrheiten kontrolliert wurden, kam es zu einer Lähmung des politischen Systems. Gelöst wurde das Problem durch die Föderalismusreform von 2006, einer Grundgesetzänderung, bei der die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern entflochten wurden, sodass der Bundesrat an Bedeutung verlor und wieder mehr Entscheidungen entweder vom Bundestag oder von den Landesparlamenten allein getroffen werden konnten. Auf die europäische Ebene übertragen würde das heißen, dem Ministerrat bestimmte Kompetenzen zu entziehen – und diese entweder wieder auf die Mitgliedstaaten oder allein auf das Europäische Parlament zu übertragen: Letzteres wäre ein Novum im europäischen Vertragssystem.

Was tun?

Was also ist zu tun, damit die Auseinandersetzung zwischen den Parteien im Europäischen Parlament mehr öffentliche Sichtbarkeit bekommt? Die Lösungen für die angeführten Probleme sind ganz unterschiedlicher Art. Die politische Kultur im Europäischen Parlament wird sich nur ändern, wenn die Abgeordneten selbst einen Nutzen davon haben, mehr Parteikonflikte auszufechten, und dafür wiederum braucht es zunächst mehr öffentliche Aufmerksamkeit für diese Konflikte: letztlich ein Teufelskreis, der sich jedoch bei einer Beseitigung der übrigen Hindernisse recht einfach von selbst erledigen könnte. Der Zersplitterung des Parlaments ist nur durch ein besseres Europawahlrecht beizukommen – etwa durch eine Regelung, derzufolge nur solche Parteien zur Wahl antreten dürfen, die sich europaweit organisiert haben, was wenigstens die Zahl der fraktionslosen Abgeordneten stark reduzieren würde.

Eine stärkere Rolle bei der Wahl der Kommission zu gewinnen, hat das Parlament wiederum selbst in der Hand: Es würde genügen, dass sich eine stabile Koalition von zwei oder drei Fraktionen zusammenfindet, die einfordert, dass die Kommissionsmitglieder durchweg ihren eigenen Parteien entstammen sollen – und die jeden Personalvorschlag des Rates zurückweist, der diese Bedingung nicht erfüllt. Dass wenigstens die Sozialdemokraten bei der nächsten Europawahl mit einem vorher benannten Spitzenkandidaten für die Kommissionspräsidentschaft antreten wollen, ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.

Der vierte und fünfte Punkt jedoch, die Reform des Gesetzgebungsverfahrens und die Einführung von Politikbereichen, in denen das Parlament auch ohne Zustimmung des Ministerrats entscheiden kann, verlangen nach einer Reform des AEU-Vertrags. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich kürzlich in einem Interview mit der internationalen Presse zu einer „politischen Union“ erkannt, zu der auch „ein starkes Parlament“ gehöre. Falls sie es damit ernst meint und tatsächlich die demokratische Auseinandersetzung im Europäischen Parlament stärken möchte: Hier wären einige Möglichkeiten.

Bild: By Alina Zienowicz Ala z (Own work) [GFDL, CC-BY-SA-3.0 or CC-BY-SA-2.5-2.0-1.0], via Wikimedia Commons.