11 August 2013

Die Bundestagswahl und Europa (5): Soziale Mindeststandards, Mitbestimmung, öffentliche Daseinsvorsorge

Bei der Bundestagswahl im kommenden September wählen die Deutschen nicht nur ihre nationalen Abgeordneten, sondern auch ihre Vertreter in den intergouvernementalen EU-Organen. Welche Alternativen stehen dabei zur Auswahl? In einer Sommerserie vergleicht dieses Blog die europapolitischen Vorschläge in den Wahlprogrammen der Bundestagsparteien – CDU/CSU (EVP), SPD (SPE), FDP (ALDE), Grüne (EGP) und Linke (EL). Heute: Sozialpolitik. (Zum Anfang der Serie.)

Soziale Fortschrittsklausel

Alle gleich? Wenigstens auf europäischer Ebene unterscheidet sich die Sozialpolitik der deutschen Parteien.
Am vergangenen Wochenende wurden die ersten Wahlplakate aufgehängt – und schon breitet sich im Bundestagswahlkampf die Langeweile aus. Nicht wenige Medien fragen sich, welche Unterschiede es denn überhaupt noch zwischen den deutschen Parteien gibt: Sind sie nicht alle irgendwie für Wirtschaftswachstum, Sicherheit, Familie und niedrige Mieten?

Auch auf die Europapolitik bezogen, fallen einige solche Ähnlichkeiten auf. Wie in den letzten Tagen in diesem Blog zu lesen war, wollen fast alle deutschen Parteien Steuerflucht und Steuerdumping bekämpfen und die Wirtschaftspolitik der EU-Mitgliedstaaten besser koordinieren (wenn auch mit einigen Unterschieden im Detail). Wenn es um Eurobonds & Co. geht, teilen sich die Geister schon mehr. Doch der Themenbereich, an dem die europapolitischen Unterschiede zwischen der Regierung und der Opposition in Deutschland am deutlichsten werden, dürften die sozialen Grundrechte und Mindeststandards sein. Während weder CDU/CSU noch FDP auch nur ein Wort zu diesen Fragen verlieren, nehmen sie bei SPD, Grünen und Linken einen gleichermaßen hohen Stellenwert ein – mit oft sehr ähnlichen, teilweise genau übereinstimmenden Forderungen.

Eine wichtige Signalfunktion hat dabei die „soziale Fortschrittsklausel“, die alle drei Oppositionsparteien im EU-Vertrag verankert sehen wollen. Sie greifen damit eine Forderung auf, die vor allem der Europäische Gewerkschaftsbund seit einigen Jahren vertritt. Die Idee dabei ist, dass bei der Auslegung des Vertrags durch den Europäischen Gerichtshof künftig sozialen Rechten größeres Gewicht gegenüber den wirtschaftlichen Grundfreiheiten eingeräumt werden soll. (SPD und Linke wollen den sozialen Rechten dabei grundsätzlich „Vorrang“ geben, die Grünen nur eine „stärkere Balance“.)

Soziale Mindeststandards

Welche konkreten rechtlichen Folgen eine solche Reform hätte, ist allerdings unklar: In der Praxis wird die Reichweite der europäischen Sozialpolitik ohnehin weniger durch die Grundrechte im EU-Vertrag als durch Sekundärrechtsakte bestimmt. Von größerer Bedeutung als die „soziale Fortschrittsklausel“ dürfte daher die Forderung nach sozialen Mindeststandards sein, die das Europäische Parlament und der Rat als Richtlinien auf Grundlage von Art. 153 AEU-Vertrag (oder gegebenenfalls Art. 115 AEU-Vertrag) erlassen könnten. Inhaltlich sind sich auch hier alle drei deutschen Oppositionsparteien im Wesentlichen einig, obwohl ihre Vorschläge im Einzelnen unterschiedlich detailliert ausfallen.

So will die Linke nur recht allgemein „Mindestregelungen für ein europäisches Tarif- und Sozialsystem“, während die Grünen etwas konkreter für „gemeinsame soziale Mindeststandards, wie ein Mindestlohn und eine Grundsicherung“, eintreten. Auch die SPD ist für „existenzsichernde Mindestlöhne in allen EU-Mitgliedstaaten“ und fordert zudem, dass jeweils „gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten sollen (was praktisch auf eine Reform der umstrittenen EU-Entsenderichtlinie hinausliefe). Außerdem strebt sie einen „sozialen Stabilitätspakt“ an, der jeden Mitgliedstaat dazu verpflichtet, einen bestimmten Mindestanteil seines Bruttoinlandsprodukts für Sozial- und Bildungsausgaben auszugeben.

Ein europaweit einheitliches Lohn- oder Sozialniveau strebt dabei allerdings keine der Parteien an: Stattdessen sollen sich die von SPD und Grünen geforderten Mindestlöhne ebenso wie der „soziale Stabilitätspakt“ jeweils am nationalen Bruttoinlandsprodukt der einzelnen Mitgliedstaaten orientieren. Explizit lehnt die SPD außerdem eine „Vereinheitlichung der bewährten nationalen Sozialsysteme“ ab. Auch die Sozialdemokraten verstehen die EU also nicht in erster Linie als eine gesamteuropäische Solidargemeinschaft, sondern wollen vor allem „Lohn- und Sozialdumping“ im Binnenmarkt verhindern.

Europäische Betriebsräte und öffentliche Daseinsvorsorge

Eine weitere gemeinsame Forderung der Oppositionsparteien ist die Stärkung der europäischen Betriebsräte. Diese können bereits seit 1994 von den Arbeitnehmern in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen gegründet werden. Allerdings beschränken sich ihre Befugnisse nach der EU-Betriebsratsrichtlinie bislang vor allem auf ein Informations- und Anhörungsrecht gegenüber der Unternehmensleitung. SPD, Grüne und Linke wollen dies nun um ein Mitbestimmungsrecht ergänzen und damit die europäische Betriebsratsrichtlinie stärker an das deutsche Betriebsverfassungsgesetz annähern.

Ebenfalls im Programm aller drei Parteien findet sich die europaweite Stärkung der Gewerkschaften, wobei allerdings meist unklar bleibt, ob damit die nationalen Gewerkschaften in den einzelnen Ländern oder die gesamteuropäischen Gewerkschaftsverbände gemeint sind. Nur die SPD fordert explizit, den Sozialdialog auf europäischer Ebene auszubauen, der zu gesamteuropäischen Tarifverträgen führen könnte.

Und in noch einer Angelegenheit sind sich die Oppositionsparteien einig: Sie alle machen die öffentliche Daseinsvorsorge zum Thema ihrer Wahlprogramme. Im Hintergrund steht dabei vor allem der Streit um die europäische Konzessionsvergabe-Richtlinie im vergangenen Winter. Vor allem in Deutschland war damals die Furcht verbreitet, dass diese Richtlinie zu einer „Zwangsprivatisierung“ der kommunalen Wasserversorgung führen würde. Obwohl die Europäische Kommission inzwischen von ihren ursprünglichen Vorschlägen abgerückt ist, kommen SPD, Grüne und Linke nun auf die damalige Kontroverse zurück. Alle drei Parteien sprechen sich in ihren Programmen einmütig gegen die Privatisierung und für mehr kommunale Eigenständigkeit bei der Wasserversorgung und in anderen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge aus. CDU/CSU und FDP äußern sich hingegen auch zu diesem Thema nicht.

Recht auf politische Streiks

Doch auch wenn die Oppositionsparteien also in den meisten Bereichen der europäischen Sozialpolitik große Übereinstimmungen zeigen, in einer Frage steht die Linke alleine da: Als einzige Partei will sie auch das „Recht auf politischen Streik“ in allen EU-Mitgliedstaaten verankern. Das ist vor allem deshalb interessant, weil Arbeitsniederlegungen mit politischen Zielsetzungen in vielen EU-Staaten, etwa Frankreich, Italien oder Spanien, schon heute zum Alltag gehören, während gerade in Deutschland Streiks bislang lediglich im Arbeitskampf erlaubt sind.

Aussichten auf Erfolg dürfte die Forderung der Linken allerdings kaum haben, denn aus dem Geltungsbereich von Art. 153 AEU-Vertrag – auf dem der Hauptteil der EU-Rechtsetzung im sozialpolitischen Bereich basiert – ist das Streikrecht explizit ausgenommen, und auch Art. 115 AEU-Vertrag dürfte kaum einschlägig sein. Allerdings scheinen der Partei bei der Verfolgung ihrer sozialpolitischen Ziele ohnehin eher außerparlamentarische Methoden vorzuschweben: Die „Antwort der europäischen Linken auf die Krise in Europa“ soll dem Wahlprogramm zufolge jedenfalls nicht in erster Linie die Änderung dieser oder jener Richtlinie, sondern der „gemeinsame Widerstand“ sein. An dieser Stelle dürften SPD und Grüne dann doch einen etwas weniger militanten Kurs bevorzugen.

Fazit

Wenn es um das „soziale Europa“ geht, zeigt sich eine klare Spaltung in der deutschen Parteienlandschaft. SPD, Grüne und Linke haben hier eine ganze Reihe gemeinsamer Forderungen, die von einer „sozialen Fortschrittsklausel“ im EU-Vertrag über die Einführung gesamteuropäischer Mindestlöhne und die Stärkung der europäischen Betriebsräte und Gewerkschaften bis zu einer Garantie der öffentlichen Daseinsvorsorge und der kommunalen Wasserversorgung reichen. CDU/CSU und FDP hingegen äußern sich in ihren Programmen zu keinem einzigen dieser Vorschläge. Eigentlich hätte die Opposition hier also ein Wahlkampfthema, mit dem sie sich hervorragend gegenüber der Regierung profilieren könnte. Bislang ist es ihr aber jedenfalls nicht gelungen, es in der breiten öffentlichen Debatte zu verankern – und wenn man sich den bisherigen Wahlkampf ansieht, gewinnt man auch nicht den Eindruck, dass sie sich dabei große Mühe geben würde.

Die Bundestagswahl und Europa – Überblick:

1: Warum wir im nationalen Wahlkampf über Europa reden müssen
2: Haushaltskontrolle, Steuerharmonisierung, Kampf gegen Steuerflucht
3: Eurobonds, Schuldentilgungsfonds, Staateninsolvenz
4: Wachstum, Beschäftigung, Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte
5: Soziale Mindeststandards, Mitbestimmung, öffentliche Daseinsvorsorge
6: Finanzmarktregulierung, Ratingagenturen, Bankenunion
7: Klimaziele, Emissionshandel, Energiewende
8: Agrarpolitik, Lebensmittelsicherheit, Umwelt
9: Netzpolitik, Datenschutz, Urheberrecht
10: Gemeinsame Außenpolitik, Rüstungskoordinierung, EU-Armee
11: Entwicklungspolitik, Transatlantische Freihandelszone, Beziehungen zu anderen Staaten
12: Migration, Schengen-Raum, Asylpolitik
13: EU-Konvent, Demokratie, Erweiterung

Bild: By Jowereit (Own work) [GFDL or CC-BY-SA-3.0-2.5-2.0-1.0], via Wikimedia Commons.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Kommentare sind hier herzlich willkommen und werden nach der Sichtung freigeschaltet. Auch wenn anonyme Kommentare technisch möglich sind, ist es für eine offene Diskussion hilfreich, wenn Sie Ihre Beiträge mit Ihrem Namen kennzeichnen. Um einen interessanten Gedankenaustausch zu ermöglichen, sollten sich Kommentare außerdem unmittelbar auf den Artikel beziehen und möglichst auf dessen Argumentation eingehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Meinungsäußerungen ohne einen klaren inhaltlichen Bezug zum Artikel hier in der Regel nicht veröffentlicht werden.