Bei
der Bundestagswahl im kommenden September wählen die Deutschen nicht
nur ihre nationalen Abgeordneten, sondern auch ihre Vertreter in den
intergouvernementalen EU-Organen. Welche Alternativen stehen dabei
zur Auswahl? In einer Sommerserie vergleicht dieses Blog die
europapolitischen Vorschläge in den Wahlprogrammen der
Bundestagsparteien – CDU/CSU
(EVP), SPD
(SPE), FDP
(ALDE), Grüne
(EGP) und Linke
(EL). Heute: #Neuland. (Zum
Anfang der Serie.)
Die „digitale Agenda“ der EU
- Außer mit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschäftigen sich europäische Internetnutzer gerne auch mit Katzenbildern.
Wie wichtig das Internet für das gesellschaftliche Zusammenleben
geworden ist, schienen viele deutsche Parteien (wie auch die
Nachrichtenredaktionen vieler Medien) erst durch den Aufstieg der
Piratenpartei zu bemerken, die es im Frühjahr 2012 in
einigen Meinungsumfragen auf zweistellige Prozentwerte schaffte.
Inzwischen sieht es zwar wieder so aus, als ob die Piraten den
Einzug in den Bundestag verpassen werden. Immerhin aber ist es ihnen
gelungen, ihre Kernthemen so weit im öffentlichen Bewusstsein zu
verankern, dass auch die Programme der übrigen Parteien nicht mehr
ohne ein paar Worte dazu auskommen. Und mit Edward
Snowden und dem NSA-Skandal rückte der Datenschutz zwischenzeitlich
sogar ins Zentrum des Wahlkampfes.
Nun zeichnet sich das Internet aber nicht zuletzt dadurch aus, dass die Kommunikation darin nicht an nationalen Grenzen macht. Für viele netzpolitische
Herausforderungen sind deshalb überstaatliche Lösungen nötig, und nicht zufällig hat die EU bereits vor mehreren
Jahren begonnen, sich verstärkt mit diesen Themen zu befassen. Insbesondere gibt es seit 2010 in der Europäischen Kommission ein eigenes Ressort
für „Digitale
Agenda“ (Amtsinhaberin ist Neelie Kroes, VVD/ALDE), das sich
für die nächsten Jahre einige
ambitionierte Ziele gesetzt hat. Ihr Kerngedanke ist es, die
europaweite Internetkommunikation fördern, indem man rechtliche und
technische Standards vereinheitlicht und den Netzzugang verbessert.
Insbesondere
diesen letzten Punkt unterstützen auch die deutschen Parteien in
ihren Bundestagswahlprogrammen recht einhellig. Die SPD etwa will
sich europaweit für den „Zugang zum Internet als demokratisches
Bürgerrecht“ einsetzen. Die CDU verlangt etwas schlichter, „dass
der Breitbandausbau auch durch die Mittel der Europäischen Union
förderfähig bleibt“, und unterstützt dafür die von der
Kommission vorgeschlagene „Connecting
Europe Facility“ (ein 50 Milliarden Euro schweres
Investitionsprogramm, von dem etwa 9 Milliarden für
Breitbandnetze gedacht sind). Die einzige Partei, die beim Zugang zum
Internet einen eigenen anderen Kurs verfolgt, ist die Linke: Ihr
zufolge ist der „Ausbau von
Breitbandinternetanschlüssen auf dem flachen Land […] nach den
Spielregeln des freien Markts nicht zu leisten“. Daher möchte die
Telekommunikationsinfrastruktur am liebsten wieder verstaatlichen;
die EU-Richtlinien,
die dem im Wege stehen, sollen entsprechend geändert werden.
Datenschutzverordnung
Weit
umstrittener als der Netzausbau ist jedoch ein anderes Thema, das
die europäischen Institutionen derzeit beschäftigt: die Entwicklung
einer neuen
EU-Datenschutzverordnung. Nach einem Vorschlag der Kommission von
Anfang 2012 (Wortlaut)
soll diese Verordnung die bisherige Datenschutzrichtlinie von 1995
ersetzen und so die bislang 28 teils recht unterschiedlichen
nationalen Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten in einen
einheitlichen europäischen Rechtsrahmen gießen. Da diese Reform
natürlich nicht nur für jeden Bürger, sondern auch für die
IT-Industrie gewaltige Auswirkungen haben kann, war sie in den
letzten Monaten Gegenstand massiver
Lobbyaktivitäten und heftiger Auseinandersetzungen sowohl im
Europäischen Parlament als auch im Ministerrat.
Während sich im Parlament wie bei der Kommission anscheinend Unterstützung
für einen hohen gesamteuropäischen Datenschutzstandard abzeichnet,
versuchen im Rat mehrere Regierungen, vor allem Großbritannien, das
Projekt möglichst zu verwässern. Inzwischen scheinen dabei
sowohl Länder mit einem hohen als auch Länder mit einem niedrigen
nationalen Datenschutz Zweifel an dem Ziel einer europaweit
einheitlichen Regelung zu hegen. Der deutsche Bundesrat jedenfalls
gab bereits Anfang 2012 eine Subsidiaritätsrüge
ab, und einem kürzlich
geleakten Verhandlungsdokument des Rates zufolge bezweifelt auch
die deutsche Bundesregierung, ob eine Verordnung die beste Rechtsform
für den europäischen Datenschutz ist.
In
den Wahlprogrammen der Bundestagsparteien finden sich zu dieser Frage
allerdings vor allem Gemeinplätze. So sind sich CDU, SPD, Grüne und
FDP einig, dass ein hohes Datenschutzniveau wichtig ist und auch auf
europäischer Ebene sichergestellt werden soll. Die SPD setzt dabei
unter anderem auf „starke und unabhängige Datenschutzbeauftragte“;
die Grünen wollen „den Datenschutz gegenüber Unternehmen aus
Drittstaaten“ und „die Durchsetzungsbefugnisse für die
Datenschutzbehörden“ erhöhen; die FDP baut auf „Selbstdatenschutz
und den Datenschutz durch Technik“. Wie weit die Regelungen dabei
europaweit vereinheitlicht werden bzw. welche Umsetzungsspielräume
den einzelnen Mitgliedstaaten noch bleiben sollen, erklären die
Parteien hingegen nicht – obwohl man sicher sein kann, dass diese
Frage spätestens in einigen Monaten wieder auf der Tagesordnung
stehen wird.
Vorratsdatenspeicherung
Und
noch ein weiteres Thema führte in den letzten Jahren wiederholt zu
heftigen Diskussionen: nämlich die europäische Richtlinie
zur Vorratsdatenspeicherung. Diese verpflichtet die Anbieter von
Internet- und Telefondiensten, bestimmte Kommunikationsdaten ihrer
Kunden für sechs Monate zu speichern, um so die Verfolgung von
Straftaten zu erleichtern. Erlassen wurde die Richtlinie bereits
2006; im Jahr darauf (also noch vor der letzten Bundestagswahl)
folgte das deutsche
Umsetzungsgesetz. In einem Urteil
von 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses
Umsetzungsgesetz allerdings für nichtig, da es gegen das
Telekommunikationsgeheimnis in Art. 10
Grundgesetz verstoße. Zwar betonte das Gericht dabei
ausdrücklich, dass es ihm nur um die Umsetzung, nicht um die
Richtlinie selbst ging. Dennoch konnte sich die seit 2009 amtierende
Koalition nicht auf eine Neufassung des Gesetzes einigen.
Zwischenzeitlich war gar von einer „Kriegserklärung“
zwischen Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP/ALDE) und
Innenminister Friedrich (CSU/EVP) die Rede. 2012 schließlich leitete
die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof ein
Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland ein, da es seiner Pflicht zur Umsetzung der
Richtlinie nicht nachkomme.
Gleichzeitig
läuft vor dem EuGH allerdings noch ein anderer Prozess. Im Jahr 2009
– also zwei Jahre nach der Vorratsdaten-Richtlinie – trat nämlich
der Vertrag von Lissabon und damit auch die
EU-Grundrechtecharta in Kraft, die in ihren Artikeln 7
und 8 den Schutz von
Kommunikation und persönlichen Daten garantiert. 2010 legte ein irisches Gericht deshalb dem
EuGH die Frage vor, ob die Vorratsdatenspeicherung denn mit der Grundrechtecharta vereinbar sei. 2012 folgte eine
ähnliche Vorlage aus Österreich. Ein Urteil wird frühestens Ende
2013 erwartet; nach dem bisherigen Verhandlungsverlauf könnte es
durchaus gegen
die Vorratsdatenspeicherung ausfallen. Und ohnehin kündigte
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström (FP/ALDE) bereits 2010 eine
Reform
der Richtlinie an, die allerdings bis heute auf sich warten
lässt.
Wie
positionieren sich nun die deutschen Parteien zu dieser etwas
vertrackten Lage? Als einzige Partei für die Vorratsdatenspeicherung
ist die CDU/CSU, die die derzeit gültige EU-Richtlinie in nationales
Recht umsetzen will. Die SPD äußert sich in ihrem Programm nur
vage; Gesche Joost und Thomas Oppermann, die im SPD-Schattenkabinett
für Netz- und Innenpolitik zuständig sind, erklärten inzwischen
allerdings in einem Gastbeitrag für die FAZ, dass die EU-Richtlinie
„grundsätzlich
überarbeitet und neu bewertet werden“ müsse.
Grüne und Linke sind ebenfalls klar gegen die
Vorratsdatenspeicherung, gehen in ihren Programmen allerdings nicht
weiter auf die EU-Richtlinie ein.
Am
ausführlichsten äußert sich die FDP. Diese will „[g]egenüber
der Europäischen Kommission […] darauf dringen, dass die verfehlte
Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie an der Europäischen
Grundrechtecharta gemessen und grundlegend überarbeitet wird“, und
bis dahin „vor dem Europäischen Gerichtshof weiterhin dafür
eintreten, dass es kein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland gibt, bevor sich der Gerichtshof inhaltlich zur
Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie mit der
EU-Grundrechtecharta geäußert hat“. Außerdem lehnt sie „[j]ede
Forderung nach einer Verschärfung der europäischen Richtlinie […],
etwa auf Kommunikationsdaten aus sozialen Netzwerken“ ab. Was sie tun will, wenn der EuGH für die Vorratsdatenspeicherung und gegen Deutschland entscheidet, verrät die FDP allerdings nicht.
Ein
weiteres Thema, das vor allem durch das Internet an Bedeutung
gewonnen hat, ist das Urheberrecht. Raubkopien von Filmen,
Musikstücken und anderen Produkten lassen sich über
Online-Tauschbörsen einfach und grenzüberschreitend massenhaft
verbreiten – zum Ärger der Produzenten und zur Freude von
Millionen Benutzern, denen man die neuen Gewohnheiten wohl nicht so
einfach wird austreiben können.
Alle Bundestagsparteien sind sich deshalb darüber einig, dass eine Reform
des Urheberrechts notwendig ist, und insbesondere SPD und Grüne
machen dazu auch recht detaillierte Vorschläge. Zudem stellt
die SPD fest, „dass
wir mittel- und langfristig internationale und europäische Lösungen
finden und zur Anwendung bringen müssen“, was „eine komplexe und
langfristige Herausforderung“ sei, „der wir uns jedoch stellen
müssen, um sie mit unseren bundesdeutschen Wertvorstellungen zu
prägen“. Und auch die CDU will ihre (inhaltlich allerdings
reichlich vagen) Vorstellungen zum Urheberrecht „auch auf EU-Ebene
bzw. international einbringen“. Was genau auf
überstaatlicher Ebene verwirklicht werden soll, bleibt jedoch bei
allen Parteien offen.
Zu zwei weiteren europäischen Netzthemen schließlich findet sich in den Wahlprogrammen überhaupt nichts. Das eine ist der NSA-Skandal – speziell die Forderung des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück, die
Verhandlungen
über das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA zu stoppen, bis
die Überwachungsaffäre aufgeklärt ist. Der Grund dafür ist
allerdings einfach: Die meisten der Programme wurden bereits im Frühling 2013 verabschiedet, als von den
Enthüllungen Edward Snowdens noch nichts bekannt war.
Dieselbe Erklärung trifft auch auf eine andere Lücke zu: nämlich die Frage nach der Netzneutralität, also dem Prinzip, dass die Daten aller Anbieter bei der Übertragung im Internet gleich behandelt werden. Zwar sprechen sich alle Parteien in ihren Programmen mehr oder weniger klar dafür aus, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, wobei die Opposition weiter gehen will als die Regierungsparteien. Doch ihre Vorschläge beziehen sich sämtlich nur auf die nationale Ebene. Dass Mitte Juli ein Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission bekannt wurde, der Internetprovidern europaweit eine Bevorzugung bestimmter Anbieter erlauben (und dem entgegenstehende nationale Regeln unwirksam machen) würde, überraschte die deutschen Parteien anscheinend. Wenig später erklärte die Kommission zwar, dass der Entwurf vor der endgültigen Präsentation im Herbst noch einmal überarbeitet werden soll. Jedenfalls aber deutet inzwischen alles darauf hin, dass die zentralen Entscheidungen über die Netzneutralität in den nächsten Jahren nicht auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene fallen werden.
Dieselbe Erklärung trifft auch auf eine andere Lücke zu: nämlich die Frage nach der Netzneutralität, also dem Prinzip, dass die Daten aller Anbieter bei der Übertragung im Internet gleich behandelt werden. Zwar sprechen sich alle Parteien in ihren Programmen mehr oder weniger klar dafür aus, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, wobei die Opposition weiter gehen will als die Regierungsparteien. Doch ihre Vorschläge beziehen sich sämtlich nur auf die nationale Ebene. Dass Mitte Juli ein Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission bekannt wurde, der Internetprovidern europaweit eine Bevorzugung bestimmter Anbieter erlauben (und dem entgegenstehende nationale Regeln unwirksam machen) würde, überraschte die deutschen Parteien anscheinend. Wenig später erklärte die Kommission zwar, dass der Entwurf vor der endgültigen Präsentation im Herbst noch einmal überarbeitet werden soll. Jedenfalls aber deutet inzwischen alles darauf hin, dass die zentralen Entscheidungen über die Netzneutralität in den nächsten Jahren nicht auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene fallen werden.
Fazit
Netzpolitik
ist wichtig und muss auch auf europäischer Ebene gestaltet werden:
Darüber sind sich alle deutschen Parteien einig. Was genau die EU in
diesem Bereich tun soll, bleibt jedoch meist recht unklar. Weder bei
der heiß diskutierten Datenschutzverordnung noch beim Urheberrecht
legen sich die Wahlprogramme auf allzu explizite Positionen fest. Deutliche Unterschiede sind jedoch beim Umgang mit der Vorratsdatenspeicherung
zu erkennen: Hier will allein die CDU/CSU die bestehende
EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Alle anderen Parteien
hoffen hingegen offenbar darauf, dass der Europäische Gerichtshof
die Richtlinie möglichst bald kippt – oder wollen die Kommission
dazu bringen, einen neuen, gemäßigteren Vorschlag zu machen. Da
sich seit einiger Zeit auch in anderen Mitgliedstaaten in dieser
Sache Unmut regt, könnten sie damit durchaus Erfolg haben.
Die Bundestagswahl und Europa – Überblick:
1: Warum wir im nationalen Wahlkampf über Europa reden müssen
2: Haushaltskontrolle, Steuerharmonisierung, Kampf gegen Steuerflucht
3: Eurobonds, Schuldentilgungsfonds, Staateninsolvenz
4: Wachstum, Beschäftigung, Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte
5: Soziale Mindeststandards, Mitbestimmung, öffentliche Daseinsvorsorge
6: Finanzmarktregulierung, Ratingagenturen, Bankenunion
7: Klimaziele, Emissionshandel, Energiewende
8: Agrarpolitik, Lebensmittelsicherheit, Umwelt
9: Netzpolitik, Datenschutz, Urheberrecht
10: Gemeinsame Außenpolitik, Rüstungskoordinierung, EU-Armee
11: Entwicklungspolitik, Transatlantische Freihandelszone, Beziehungen zu anderen Staaten
12: Migration, Schengen-Raum, Asylpolitik
13: EU-Konvent, Demokratie, Erweiterung
1: Warum wir im nationalen Wahlkampf über Europa reden müssen
2: Haushaltskontrolle, Steuerharmonisierung, Kampf gegen Steuerflucht
3: Eurobonds, Schuldentilgungsfonds, Staateninsolvenz
4: Wachstum, Beschäftigung, Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte
5: Soziale Mindeststandards, Mitbestimmung, öffentliche Daseinsvorsorge
6: Finanzmarktregulierung, Ratingagenturen, Bankenunion
7: Klimaziele, Emissionshandel, Energiewende
8: Agrarpolitik, Lebensmittelsicherheit, Umwelt
9: Netzpolitik, Datenschutz, Urheberrecht
10: Gemeinsame Außenpolitik, Rüstungskoordinierung, EU-Armee
11: Entwicklungspolitik, Transatlantische Freihandelszone, Beziehungen zu anderen Staaten
12: Migration, Schengen-Raum, Asylpolitik
13: EU-Konvent, Demokratie, Erweiterung
Bild: By only_point_five [CC BY-NC-2.0], via Flickr.
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