20 November 2020

Nach dem ungarisch-polnischen Veto: Wie weiter mit EU-Haushalt und Corona-Fonds?

Viktor Orbán
Viktor Orbán (Fidesz/EVP) kann der EU mit seinem Veto eine Menge Ärger machen. Aber zuletzt sitzt er für diesmal am kürzeren Hebel.

Nun ist es also passiert: Am vergangenen Montag haben die ungarische und die polnische Regierung ein Veto gegen den neuen mehrjährigen Finanzrahmen der EU und das Corona-Wiederaufbauprogramm NextGenerationEU eingelegt. Dieses Veto kam nicht überraschend, sondern war die angekündigte Reaktion darauf, dass EU-Mittel künftig an Rechtsstaatsbedingungen geknüpft sein sollen. Obwohl der Rat – unter deutscher Präsidentschaft – diese Bedingungen in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament in den letzten Monaten bereits deutlich abgeschwächt hatte, blieben Ungarn und Polen hart. Auch eine Videokonferenz des Europäischen Rates am Donnerstag brachte keine Einigung. Und nun ist die Aufregung groß.

Bevor es wirklich ernst wird, bleibt allerdings noch ein wenig Zeit Der aktuelle Finanzrahmen ist noch bis Ende des Jahres gültig. Zudem handelte es sich bei der Abstimmung am Montag nur um ein vorbereitendes Treffen des Ausschusses der Ständigen Vertreter, also der nationalen EU-Botschafter. Eine verbindliche Entscheidung wird erst auf der Ratstagung am 8. Dezember fallen. Nur wenn Ungarn und Polen dann bei ihrem Veto bleiben, wird es Folgen geben.

Gegen den Rechtsstaatsmechanismus selbst ist kein Veto möglich

Allerdings ist der langfristige EU-Haushalt aus rechtlicher Sicht kein einheitliches Paket, sondern besteht aus einer Reihe von ineinander greifenden Rechtsakten. Um die Auswirkungen des Vetos und die Optionen der EU genauer zu verstehen, ist es nötig, diese einzelnen Rechtsakte voneinander zu unterscheiden. Im Ganzen sind es vier Teile, die nun zur Abstimmung stehen.

● Erstens der Rechtsstaatsmechanismus, der den eigentlichen Stein des Anstoßes bildet. Bei diesem Rechtsstaatsmechanismus handelt es sich um eine neu vorgeschlagene Verordnung, auf die sich Parlament und Rat Anfang November geeinigt haben. Im Kern soll diese Verordnung es ermöglichen, Mitgliedstaaten, die gegen Rechtsstaatsprinzipien verstoßen, EU-Mittel zu kürzen, wenn die Kommission das vorschlägt und der Rat es mit qualifizierter Mehrheit beschließt. Damit die Verordnung in Kraft tritt, muss der Rat ihr noch zustimmen – allerdings ebenfalls nur mit qualifizierter Mehrheit. Ungarn und Polen haben hier also keine Veto-Möglichkeit.

Ohne Eigenmittelbeschluss kein Wiederaufbaufonds

● Zweitens der Eigenmittelbeschluss, der regelt, welche Arten von Einnahmen die Europäische Union hat. Üblicherweise wird der Eigenmittelbeschluss alle sieben Jahre – jeweils parallel zur Verabschiedung eines neuen mehrjährigen Finanzrahmens – überarbeitet, wofür nach Art. 311 AEUV ein einstimmiger Beschluss des Rates notwendig ist. Rein rechtlich hat der aktuelle Eigenmittelbeschluss von 2014 jedoch keine zeitliche Beschränkung; legen Ungarn und Polen ein Veto gegen seine Erneuerung ein, bleibt der alte einfach in Kraft.

Das hätte allerdings zwei konkrete Folgen: Zum einen räumt der alte Eigenmittelbeschluss einigen Mitgliedstaaten (Deutschland, den Niederlanden, Schweden und Dänemark) Rabatt-Regelungen ein, die Ende 2020 auslaufen. Ohne den neuen Eigenmittelbeschluss, der diese Rabatte verlängern soll, wird deshalb der Anteil steigen, den diese Staaten zum EU-Haushalt beitragen.

Zum anderen – und noch wichtiger – ist der neue Eigenmittelbeschluss auch ein wesentlicher Bestandteil des Wiederaufbauprogramms NextGenerationEU. Er erlaubt es der EU, Anleihen im Volumen von 750 Milliarden Euro zu begeben, um daraus Maßnahmen zum Kampf gegen die Corona-Wirtschaftskrise zu finanzieren. Ohne neue Eigenmittel gibt es also kein Wiederaufbauprogramm, worunter vor allem die südlichen Mitgliedstaaten, aber auch Ungarn und Polen selbst zu leiden hätten.

● Drittens der mehrjährige Finanzrahmen selbst, der für sieben Jahre regelt, wie viel Geld die EU in welchen Politikfeldern ausgeben darf. Auch der mehrjährige Finanzrahmen muss nach Art. 312 AEUV einstimmig verabschiedet werden. Bleibt es beim ungarisch-polnischen Veto, gelten nach Art. 25 des aktuellen Finanzrahmens für 2014-2020 erst einmal die Bestimmungen für 2020 weiter. Der EU ginge das Geld also nicht vollständig aus. Allerdings sieht der neue Finanzrahmen eine beträchtliche Erhöhung des Budgets sowie eine Neupriorisierung von Ausgabenbereichen vor. Auch der neue Finanzrahmen ist deshalb notwendig, damit es NextGenerationEU geben kann.

Auslaufende Finanzierungsinstrumente bieten ein Druckmittel

● Und schließlich laufen viertens auch etliche einzelne EU-Finanzierungsinstrumente Ende 2020 aus – eine Vielzahl von einzelnen Verordnungen mit Detailbestimmungen für die Mittelverwendung einzelner Fonds, Förderprogramme etc. Da diese Finanzierungsinstrumente den Bedingungen des mehrjährigen Finanzrahmens unterliegen, sind sie wie dieser auf sieben Jahre beschränkt und werden zusammen mit ihm erneuert. Anders als der Finanzrahmen verlängern sie sich allerdings nicht von selbst, wenn es keine Einigung gibt, sondern laufen einfach aus. Wird ein Finanzierungsinstrument nicht erneuert, kann die EU also aus dem entsprechenden Fonds kein Geld mehr ausgeben – selbst wenn der (alte) Finanzrahmen dafür eigentlich Mittel zur Verfügung stellt.

Allerdings handelt es sich bei den Finanzierungsinstrumenten wiederum um einfache Verordnungen, die im Rat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden können. Kommt es zum ungarisch-polnischen Veto gegen den neuen Finanzrahmen, wäre es also leicht, sie um die Laufzeit des (alten) Finanzrahmens zu verlängern. Interessant sind die Finanzierungsinstrumente deshalb eher, weil sie – worauf zuletzt insbesondere Lucas Guttenberg vom Jacques Delors Centre hingewiesen hat – der Mehrheit der Mitgliedstaaten ein Druckmittel in die Hand geben: Auch die Strukturfonds, zu deren wichtigsten Empfängern Ungarn und Polen gehören, werden ohne eine Verlängerung im Januar 2021 versiegen. Mit ihrem Veto gehen die beiden Regierungen deshalb ein finanziell weitaus größeres Risiko ein, als wenn sie einfach den Rechtsstaatsmechanismus hinnehmen würden.

Das Europäische Parlament wird nicht nachverhandeln

Angesichts dieses Risikos ist es immer noch wahrscheinlich, dass die beiden Regierungen nicht dauerhaft an ihrer Blockade festhalten werden. Dennoch handelt es sich natürlich auch für die EU um eine kritische Situation, die möglichst schnell und geordnet mit dem Corona-Wiederaufbauprogramm beginnen will und zudem mit dem Brexit oder der mehrfach verschobenen Konferenz zur Zukunft Europas noch weitere wichtige Themen auf der Agenda hat, die durch den Haushaltsstreit in den Hintergrund gedrängt werden. Wie also kann die EU jetzt reagieren?

Auf die ungarisch-polnische Forderung einzugehen und den Rechtsstaatsmechanismus noch weiter abzuschwächen oder gar ganz zurückzunehmen, ist offensichtlich keine Lösung. Tatsächlich haben sowohl die niederländische Regierung als auch die Fraktionsvorsitzenden im Europäischen Parlament bereits deutlich zu verstehen gegeben, dass sie nicht bereit sind, über den Rechtsstaatsmechanismus neu zu verhandeln. Wahrscheinlicher und auch politisch sinnvoller ist, dass der Rat die Verordnung am 8. Dezember mit Mehrheit annehmen und damit die polnische und ungarische Regierung vor vollendete Tatsachen stellen wird.

Politische Versprechen als gesichtswahrender Ausweg?

Allerdings ist offene Konfrontation nicht die typische Arbeitsweise des Rates, und gerade die deutsche Ratspräsidentschaft hat in den letzten Monaten deutlich gezeigt, dass sie Konflikte lieber durch kleine Zugeständnisse hier und dort wegmoderiert als sie offen auszutragen. Polen und Ungarn einen gesichtswahrenden Ausweg zu geben, könnte zudem der schnellere Weg aus der Krise sein. Eine mögliche Lösung könnte deshalb sein, dass der Rechtsstaatsmechanismus zwar rechtlich intakt bleibt, aber die ungarische und polnische Regierung ein – wie auch immer geartetes – politisches Versprechen erhalten, dass er auf absehbare Zeit nicht gegen sie eingesetzt wird.

Unglaubwürdig wäre ein solches Versprechen auf den ersten Blick jedenfalls nicht: Immerhin sind die Hürden zur Anwendung des Mechanismus (Vorschlag der Kommission, qualifizierte Mehrheit im Rat) verhältnismäßig hoch, und die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU/EVP) hat sich auch bislang nicht durch eine besonders harte Linie gegenüber der ungarischen und polnischen Regierung ausgezeichnet. Das Europäische Parlament wiederum wäre über ein solches Versprechen vielleicht empört, hätte aber nicht allzu viel Handhabe, um sich dagegen zu wehren.

Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass die Kommission (oder die Ratsmehrheit) ein solches Versprechen in allzu offener Form gibt. Zum einen würde sich die EU auf diese Weise massiv unglaubwürdig machen – und das Thema hat inzwischen so viel öffentliche Sichtbarkeit erreicht, dass daraus weder die Kommission noch die deutsche Ratspräsidentschaft unbeschadet hervorgehen würden. Zum anderen wäre es auch eine Einladung an andere Mitgliedstaaten, in vergleichbaren Situationen ebenfalls eigene Interessen durch Vetodrohungen durchzusetzen. Und demokratiepolitisch falsch wäre es ohnehin: Sowohl in Ungarn als auch in Polen haben die Verstöße gegen die gemeinsamen Werte der EU inzwischen ein Ausmaß erreicht, dass die EU einfach nicht länger wegsehen kann.

Ein Wiederaufbaufonds ohne Ungarn und Polen?

Erfolgversprechender für die EU ist es deshalb, jetzt dem Druck standzuhalten und eine weitere Eskalation hinzunehmen. Tatsächlich ist auch der Zeitdruck für den Corona-Wiederaufbaufonds nicht so groß, wie es auf den ersten Blick scheint: Die ersten Hilfen daraus sollten ohnehin erst ab Mitte 2021 fließen. Davor dringend notwendige Maßnahmen bezahlen die Mitgliedstaaten aus eigener Tasche – was kein Problem ist, solange sie wissen, dass sie sich später aus dem Fonds refinanzieren können. Entscheidend ist deshalb, dass der Fonds irgendwann in den nächsten Monaten die Arbeit aufnehmen kann, nicht, dass er wie geplant zum 1. Januar betriebsbereit ist.

Notfalls hätte die Mehrheit der Mitgliedstaaten also auch noch Zeit genug, um einen alternativen Corona-Wiederaufbaufonds ohne Ungarn und Polen zu konstruieren. Tatsächlich war in den letzten Tagen viel von einer „intergouvernementalen Lösung“ die Rede – der Möglichkeit, den Fonds außerhalb des EU-Vertragswerks durch ein eigenständiges Abkommen der 25 übrigen Mitgliedstaaten einzurichten. Vorbilder für ein solches Vorgehen gibt es aus Zeiten der Eurokrise genug: Auch der Europäische Stabilitätsmechanismus entstand seinerzeit außerhalb des EU-Rahmens.

Verstärkte Zusammenarbeit statt intergouvernementaler Lösungen

Allerdings ist eine solche Verlagerung auf intergouvernementale Lösungen außerhalb des EU-Vertragswerks weder politisch wünschenswert – immerhin würden damit nicht nur Polen und Ungarn, sondern auch das Europäische Parlament umgangen – noch wirklich notwendig. Auch das EU-Vertragswerk selbst bietet mit der verstärkten Zusammenarbeit nach Art. 20 EUV schließlich ein Instrument, das es einer Gruppe von Mitgliedstaaten erlaubt voranzugehen, wenn einzelne Regierungen blockieren. Gegebenenfalls ließe sich der Wiederaufbaufonds also auch innerhalb des EU-Vertrags ohne Ungarn und Polen einrichten, wie das der frühere liberale Fraktionsvorsitzende Guy Verhofstadt (Open-VLD/ALDE) bereits gefordert hat.

Das wäre zwar mit einigen rechtlichen Ausgestaltungsproblemen verbunden: Insbesondere müsste nach Art. 332 AEUV gewährleistet sein, dass für die vom Wiederaufbaufonds aufgenommmenen Kredite nur die beteiligten Mitgliedstaaten haften. Das Ergebnis würde deshalb weniger elegant ausfallen als die für NextGenerationEU eigentlich vorgesehenen EU-Anleihen. Aber unmöglich wäre es nicht.

Es wird Zeit, die Vetokratie zu überwinden

Alles in allem bleibt damit festzustellen: Wenn die EU-Mehrheit jetzt die Linie hält, wird sie diese Auseinandersetzung gewinnen. Das Veto gegen den mehrjährigen Finanzrahmen wird weder die EU im Allgemeinen noch den Wiederaufbaufonds im Besonderen nicht lahmlegen. Die ungarische und polnische Regierung sitzen am kürzeren Hebel und werden letztlich nachgeben müssen oder von der Mehrheit umgangen werden.

Es bleibt aber auch die (nicht wirklich neue) Erkenntnis, dass Einstimmigkeit unter den Regierungen auf Dauer kein sinnvolles Verfahren ist, um eine Union aus 27 Staaten zu steuern. Schon unter normalen Umständen führt die Vetokratie in der Haushalts-, aber auch in der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik nicht nur zu ineffizienteren Entscheidungen, sondern auch zu weniger demokratischer Kontrolle als parlamentarische Mehrheitsverfahren. Umso mehr gilt das, wenn im Rat zwei autoritäre Regierungen bereit sind, ihr Vetorecht zu nutzen, um die Durchsetzung eigener Interessen zu erpressen. Die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten und die Stärkung der europäischen Demokratie auch durch den Übergang zu Mehrheitsentscheiden müssen dringender denn je ins Zentrum der europäischen Verfassungspolitik rücken.

Bild: European People's Party [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons.
Update, 21.11.2020: Dieser Artikel wurde um einen Absatz ergänzt, um auf die rechtlichen Ausgestaltungsprobleme einer verstärkten Zusammenarbeit für den Wiederaufbaufonds hinzuweisen.

13 November 2020

Politische Krise in Bulgarien: Was können Deutschland und Europa tun?

In der Policy-Brief-Serie #BerlinPerspectives veröffentlicht das Institut für Europäische Politik (IEP) Analysen der deutschen Europapolitik für ein englischsprachiges Publikum. Die Autor:innen beschreiben die deutschen Positionen zu aktuellen Fragen und Debatten und geben auf dieser Grundlage Empfehlungen.

Der aktuelle Beitrag von Dimitar Keranov erscheint auf diesem Blog leicht gekürzt in deutscher Übersetzung. Das englischsprachige Original ist hier zu finden.


Bojko Borissow beim EVP-Parteitag, März 2019
„Bojko Borissow konnte sich bisher stets auf die Unterstützung von EU- und EVP-Spitzenpolitiker:innen verlassen.“

Am 9. Juli 2020 führten die bulgarischen Behörden eine Razzia in der Präsidialverwaltung durch und verhafteten mehrere Berater des Präsidenten. Da Präsident Rumen Radew ein Kritiker der Politik von Premierminister Bojko Borissow ist, wurde die Razzia als ein Versuch wahrgenommen, jegliche Opposition gegen ihn zum Schweigen zu bringen. Die Behörden handelten auf Anordnung von Generalstaatsanwalt Iwan Geschew, der als Verbündeter Borissows gilt. Die Razzia löste sofort Proteste aus, und bald waren die Straßen Sofias voll von Menschen, die den Rücktritt der gesamten Regierung sowie Geschews forderten. Sie hoffen, dass dies den Weg zur Verbesserung der zutiefst defekten Demokratie in Bulgarien ebnen wird.

Landesweite Proteste

Borissow weigerte sich jedoch zurückzutreten und versuchte, mit Vorschlägen für eine neue Verfassung Zeit zu gewinnen. Dies stieß auf große Skepsis und noch heftigere Proteste im ganzen Land. Tausende von Bulgar:innen, darunter viele aus dem Ausland zurückgekehrte Jugendliche, haben in den letzten vier Monaten täglich protestiert – bei den größten Protesten in Sofia kamen rund 20.000 Menschen zusammen. Die Protestierenden sind eine breite Koalition von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Ethnien und Organisationen, die sich zusammengeschlossen haben, um ihre Unzufriedenheit mit der Regierung Borissow zum Ausdruck zu bringen. Es gibt nicht eine einzelne Organisation oder Person, die die Proteste koordiniert.

Die Polizei reagierte darauf mit Brutalität, indem sie Tränengas und Pfefferspray einsetzte und Menschen von den Kameras wegzerrte, um sie zu verprügeln. Borissows Hoffnung ist es, die Proteste bis zu den für Anfang 2021 geplanten Wahlen auszusitzen. Es wächst die Besorgnis, dass diese durch massenhaften Wahlbetrug der amtierenden Regierung beeinträchtigt werden.

Bojko Borissows zahlreiche Skandale

Borissow begann seine Karriere als Leibwächter des kommunistischen Diktators Todor Schiwkow. Er ist Vorsitzender der Partei GERB („Bürger für die europäische Entwicklung Bulgariens“), die der Europäischen Volkspartei (EVP) angehört, und befindet sich mit Unterbrechungen seit 2009 an der Macht. Aufgrund massiver Proteste musste er bereits zweimal als Premierminister zurücktreten. Dank einer stark antisozialistischen und pro-europäischen Agenda ist es ihm beide Male gelungen, danach wieder ins Amt gewählt zu werden. Dabei profitierte er auch von der niedrigen Wahlbeteiligung aufgrund der chronischen Unzufriedenheit mit der politischen Klasse des Landes.

Borissow und seine Koalitionsregierung mit den nationalistischen Vereinigten Patrioten (OP) waren in zahlreiche Skandale verwickelt. Im Juni aufgetauchte Fotos des Premierministers, auf denen er mit einer Pistole auf seinem Nachttisch schläft, dessen Schublade voll von 500-Euro-Banknoten und Goldbarren ist, sorgten für einen Aufschrei in der Bevölkerung. Auf einem geleakten Video erklärt die GERB-Landwirtschaftsministerin Desislawa Tanewa, sie wisse von Betrug bei der Verteilung von EU-Finanzmitteln, und fordert alle Beteiligten auf, sich ruhig zu verhalten, damit Brüssel den Geldfluss nicht stoppt. In einem ähnlichen Skandal wurde aufgedeckt, dass Unternehmen Regierungsbeamten hatten Geld zahlen müssen, um im Gegenzug Zugang zu EU-Mitteln zur Bekämpfung der COVID-19-Krise zu erhalten.

Rechtsstaatlichkeit in Gefahr

Bulgarien hat eine lange Geschichte von weit verbreiteter Korruption und Bestechung. Nach dem Corruption Perception Index ist das Land das korrupteste in der EU. Pressefreiheit ist praktisch nicht existent – in der Rangliste von Reporter ohne Grenzen befindet sich das Land auf Platz 111 von 180. Darüber hinaus hat Bulgarien das niedrigste Durchschnittsgehalt in der EU und 22 Prozent der Bürger sind von Armut gefährdet.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Regierung Borissow das Justizsystem gekapert und den Obersten Gerichtshof und die Generalstaatsanwaltschaft zu seinen Marionetten gemacht hat. In einem in der EU einzigartigen Modell ist die Generalstaatsanwaltschaft keiner offiziellen Stelle gegenüber rechenschaftspflichtig. Sogenannte „geheime Verhaftungen“ für 48 Stunden (24 Stunden für Kinder) ohne jegliche Benachrichtigung der Angehörigen sind jetzt legalisiert worden. All dies zeigt, dass die Rechtsstaatlichkeit in Bulgarien in jeder Hinsicht ernsthaft bedroht ist.

Schweigen aus Brüssel und Berlin

Die Proteste in Bulgarien sind auf europäischer Ebene bisher weitgehend ignoriert oder nicht ernst genommen worden. Eine Ausnahme bildet die am 8. Oktober 2020 verabschiedete Entschließung des Europäischen Parlaments, in der Korruption und demokratische Rückschritte in Bulgarien verurteilt werden. Dies geschah gegen starken Widerstand der EVP, die versuchte, die Regierung Borissows und die GERB zu schützen. Diese Unterstützung hat die Haltung des Ministerpräsidenten weiter bestärkt und bestätigt. Funktionär:innen der GERB stellten die Resolution als einen Versuch sozialistischer Kräfte dar, die Regierung zu diskreditieren.

Tatsächlich konnte Borissow sich bisher stets auf die Unterstützung von EU- und EVP-Spitzenpolitiker:innen verlassen. Die von ihm immer wieder hervorgehobenen engen Beziehungen zu führenden deutschen Politiker:innen wurden auch in der gegenwärtigen Krise deutlich. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (CDU/EVP), sprach bei einem kürzlichen Besuch in Sofia davon, dass Bulgarien prosperiere, was als Legitimierung der Politik von Borissows Regierung wahrgenommen werde. Der EVP-Fraktionsvorsitzende im Europäischen Parlament, Manfred Weber (CSU/EVP), bezeichnete den bulgarischen Ministerpräsidenten als geachtetes Mitglied der europäischen Familie und sicherte ihm, auch im Kampf gegen die Korruption, die volle Unterstützung der EVP zu. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU/EVP) wiederum hat sich bisher eines Kommentars zur Lage enthalten.

Borissow hat diese guten Beziehungen zu wichtigen deutschen Politiker:innen genutzt, um sich innenpolitisch zu legitimieren. Ein Grund für die guten Beziehungen liegt darin, dass es Borissow – anders als dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán (Fidesz/EVP) oder der PiS/EKR-Regierung in Polen – bisher gelungen ist, Berlin und Brüssel nicht gegen sich aufzubringen. Doch jetzt, da die Fehltritte der Regierung Borissow immer deutlicher sichtbar werden, sollte Deutschland seine Position neu bewerten und überlegen, wie es eine aktivere Rolle bei der Lösung der politischen Krise in Bulgarien spielen kann.

Erster Schritt: die Krise anerkennen

Als Inhaber der EU-Ratspräsidentschaft bis Ende des Jahres ist die deutsche Bundesregierung derzeit in einer hervorragenden Lage, um Bulgarien auf die Tagesordnung zu setzen und auf eine genauere Prüfung der Rechtsstaatlichkeit im Land zu drängen. Ein wichtiger erster Schritt für Deutschland wäre die Anerkennung, dass die Situation in Bulgarien eine tiefgreifende Herausforderung für die EU darstellt, die kontinuierlich und entschlossen angegangen werden muss. Ein zweiter Schritt ist die Einrichtung eines starken neuen Rechtsstaatsmechanismus, der die Auszahlung von EU-Fördermitteln an die Einhaltung demokratischer Prinzipien koppelt.

Dieser Mechanismus kann in diesem Fall besonders wirksam sein, da Bulgarien stark von EU-Geldern abhängig ist und die Regierung Borissow deshalb mit schmerzhaften finanziellen Konsequenzen rechnen müsste. Darüber hinaus besteht ohne einen umfassenden und starken Mechanismus die Gefahr, dass weitere Regierungen in der EU den gleichen Weg einschlagen könnten wie die jene in Budapest, Warschau und Sofia, was den Zusammenhalt und das Funktionieren der Union selbst gefährden würde und nicht im deutschen Interesse läge.

Deutschland und die EVP könnten Druck aufbauen

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Beibehaltung des Kooperations- und Kontrollmechanismus. Dieser wurde mit dem EU-Beitritt Bulgariens im Jahr 2007 eingeführt, da das Land zu dieser Zeit bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie der Reform des Justizsystems noch hinter den EU-Standards zurücklag. Deutschland sollte angesichts laufender Gespräche über seine Aussetzung auf europäischer Ebene darauf drängen, dass der Mechanismus auch weiterhin angewandt wird.

Darüber hinaus könnten deutsche Regierungsvertreter wie der Botschafter in Sofia eine positive Rolle spielen, indem sie die Situation öffentlich kommentieren, da die Meinung der deutschen Bundesregierung in Bulgarien von großer Bedeutung ist.

Auch Bundeskanzlerin Merkel und die CDU-Führung könnten eine wichtige Rolle bei der Lösung der Krise spielen. Sie könnten ihren Einfluss in der EVP nutzen, um die Mitgliedschaft der GERB intern zur Diskussion zu stellen, wie dies bereits mit der ungarischen Fidesz geschehen ist. Solange Borissow keinen Druck durch seine politische Familie in Brüssel verspürt, wird er wenig Anreiz haben, den Kurs zu ändern.

Die EU darf die Bulgar:innen nicht im Stich lassen

Wenn Deutschland und die EU weiterhin keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, besteht hingegen die Gefahr, dass der Frust in der bulgarischen Gesellschaft weiter wächst und die EU-Mitgliedschaft als Ganzes in Frage gestellt wird. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass sich viele junge Bulgar:innen, die bislang zur EU als Demokratie-Garantin und zu Deutschland als einem anzustrebenden demokratischen Ideal aufgeschaut haben, vom europäischen Projekt entfremden. Weit verbreitete Gefühle der Enttäuschung, Verlassenheit und Desillusionierung könnten in einen neuen Nationalismus umschlagen.

Anhaltende Untätigkeit sendet darüber hinaus aber auch ein schlechtes Signal an die EU-Beitrittskandidaten auf dem Westbalkan und schadet dem Ansehen der Union schwer. Wenn die Probleme der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedsland wie Bulgarien nicht richtig angegangen werden – welche Vorteile hat ein EU-Beitritt dann?



Übersetzung aus dem Englischen: Manuel Müller.
Bilder: Bojko Borissow: European People's Party [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons; Porträt Dimitar Keranov: Institut für Europäische Politik [alle Rechte vorbehalten].

06 November 2020

An anderer Stelle: „Die Bedeutung der Europawahl stärken“

Millionen Menschen in Europa verfolgen in diesen Tagen mit großer Spannung die Entwicklung der Präsidentschaftswahl in den USA mit. Im Vergleich dazu weckt die Europawahl sehr viel weniger öffentliches Interesse. Warum ist das so? Und was ist nötig, um die Bedeutung der Europawahl zu erhöhen?

Antworten darauf gibt es in einem Policy Paper, das ich für das Institut für Europäische Politik im Auftrag des Brüsseler Büros der Friedrich-Ebert-Stiftung geschrieben habe. Das Paper ist im Juli auf Englisch erschienen und jetzt auch auf Deutsch verfügbar.

Eine noch ausführlichere Analyse der Reformbedarfe in Sachen europäische Demokratie gibt es in Kürze in einer Studie, die Julian Plottka und ich (ebenfalls für das IEP im Auftrag der FES) geschrieben haben. Außer um die parlamentarische Dimension geht es darin auch um die Verbesserung der partizipativen Demokratie auf europäischer Ebene und um politische Verantwortungsstrukturen in der europäischen Wirtschaftspolitik.

Am Freitag, 20. November, ab 11.30 Uhr werden wir die Studie bei einer Online-Veranstaltung präsentieren und darüber unter anderem mit der Europaabgeordneten Gaby Bischoff (SPD/SPE) diskutieren. Zur Anmeldung bitte hier entlang.