28 Mai 2015

Mehr Technokratie wagen? Die „Bessere Rechtsetzung“-Agenda der Europäischen Kommission

Frans Timmermans (PvdA/SPE) will Bürokratie mit Technokratie bekämpfen. Kann das gut gehen?
Den ersten Ärger gab es wegen Plastiktüten. Jahr für Jahr verbrauchen die europäischen Bürger fast 100 Milliarden Kunststofftragetaschen: ein gewaltiger Müllhaufen, für dessen Eindämmung die Europäische Kommission unter dem damaligen Umweltkommissar Janez Potočnik (LDS/ALDE) bereits Ende 2013 einen Richtlinienvorschlag verabschiedet hatte. Während einige nationale Regierungen sich sträubten, unterstützte das Europäische Parlament den Vorschlag und handelte bis November 2014 schließlich einen Kompromiss mit dem Ministerrat aus.

So weit, so normal. Doch zur großen Irritation der Abgeordneten drohte in der Schlussphase dieser Verhandlungen ausgerechnet die Kommission, eine Einigung zu verhindern. Die Plastiktüten-Debatte, so beklagte sich der Erste Vizepräsident Frans Timmermans (PvdA/SPE), sei „so unglaublich kompliziert geworden“. Nach den Änderungen durch Parlament und Rat sei sich die Kommission „nicht sicher“, ob die neue Richtlinie „immer noch das ist, was wir zu Beginn beabsichtigten“; es drohe eine „Überregulierung“. Erst im letzten Moment ließ Timmermans seine Vorbehalte fallen und machte den Weg für den Kompromiss frei.

„Bessere Rechtsetzung“ – wer will da widersprechen?

Der Streit um die Plastiktüte war die erste offene Machtprobe zwischen dem Parlament und Frans Timmermans, der wenige Wochen zuvor zusammen mit den anderen Mitgliedern der Kommission unter Jean-Claude Juncker (CSV/EVP) sein Amt angetreten hatte. Noch bei den Anhörungen der Kommissionskandidaten im Oktober hatten sich viele Abgeordnete von dem neuen Ersten Vizepräsidenten begeistert gezeigt, der mit dem Aufgabenbereich „Bessere Rechtsetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaat und Grundrechte“ eine Schlüsselstellung in der neuen Kommission einnimmt.

Eloquent und vielsprachig sprach sich Timmermans für eine transparente und effiziente EU aus, die weniger Bürokratie verursacht und sich auf das konzentriert, was den Bürgern wirklich wichtig ist. Wer wollte da widersprechen? Die Parlamentarier jedenfalls applaudierten, und einige Beobachter spekulierten gar, ob sie gerade die erste Bewerbungsrede des künftigen sozialdemokratischen Spitzenkandidaten bei der Europawahl 2019 gehört hatten.

Streit über große und kleine Dinge

Seitdem jedoch schwand die Begeisterung für die „bessere Rechtsetzung“ im Parlament zusehends dahin. Denn die Plastiktüten sollten kein Einzelfall bleiben: Als Juncker und Timmermans wenige Wochen später das Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 vorstellten, kündigten sie an, dass sie rund 80 laufende Gesetzgebungsvorhaben zurückziehen würden, die noch vor ihrem Amtsantritt auf den Weg gebracht und seitdem nicht abgeschlossen worden waren.

Ganz überraschend kam das nicht: Immerhin hatte Timmermans bereits in seiner Zeit als niederländischer Außenminister 2013 eine Liste mit Vorschlägen präsentiert, in welchen Bereichen die EU sich stärker zurückhalten sollte. Und auch Juncker selbst hatte im Europawahlkampf 2014 mit dem Slogan geworben, die EU müsse „in großen Dingen größer und in kleinen Dingen kleiner“ werden: Statt sich in einer Vielzahl von Einzelprojekten zu verheddern, solle die Europäische Kommission klare Prioritäten setzen.

Nur: Wer bestimmt, welche Dinge groß und welche klein sind? Dass die Streichungen, die Juncker und Timmermans ankündigten, auch umwelt- und sozialpolitische Vorhaben betrafen, stieß etwa bei den europäischen Grünen jedenfalls auf heftige Kritik. Und auch die übrigen Fraktionen zerstritten sich über das Arbeitsprogramm der Kommission so sehr, dass eine eigentlich dazu geplante Resolution des Europäischen Parlaments am Ende nicht zustande kam.

Ausschuss für Regulierungskontrolle

Mit dem gestrafften Arbeitsprogramm war die Kommissionsagenda zur „besseren Rechtsetzung“ allerdings noch nicht am Ende. Als ein weiteres Aktionsfeld identifizierte Timmermans bereits Ende 2014 das System der Folgenabschätzung – also die wissenschaftliche Analyse der voraussichtlichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Konsequenzen von Gesetzgebungsvorschlägen.

Zu diesem Zweck richtete die Europäische Kommission bereits 2006 einen internen „Ausschuss für Folgenabschätzung“ ein, der sicherstellen soll, dass sämtliche Initiativen der Kommission vor ihrer Verabschiedung nach wissenschaftlichen Kriterien evaluiert worden sind. Allerdings setzte sich dieses Gremium bisher ausschließlich aus Kommissionsbeamten zusammen, was als Problem für seine Unabhängigkeit gesehen wurde. Künftig wird es deshalb (unter dem neuen Namen „Ausschuss für Regulierungskontrolle“) aus sechs hauptberuflichen Mitgliedern bestehen, von denen drei von außerhalb der Kommission stammen sollen.

Obwohl der Ausschuss für Regierungskontrolle keine politische Entscheidungen trifft, sondern nur technische Standards bewerten soll, vereint er viel Macht auf sich: Grundsätzlich verabschiedet die Kommission keine Gesetzgebungsinitiative, zu der nicht auch er eine positive Stellungnahme gegeben hat.

Kommission will Folgenabschätzung auch von Parlament und Rat

Doch auch das ist Timmermans noch nicht genug. Denn bekanntlich kann die Kommission europäische Rechtsakte zwar vorschlagen; vor ihrer endgültigen Verabschiedung aber werden diese meist vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat noch einmal kräftig umformuliert. Was aber, wenn die endgültige Fassung dann nicht mehr „das ist, was wir zu Beginn beabsichtigten“ (wie Timmermans im Fall der Plastiktüten-Richtlinie beklagte)? Während die Kommission von 2007 bis 2014 über siebenhundert Folgenabschätzungen ausarbeitete, ließ das Parlament im selben Zeitraum gerade einmal zwanzig seiner Änderungen von unabhängigen Wissenschaftlern überprüfen – und der Rat keine einzige.

Am vergangenen 19. Mai schlug Timmermans deshalb eine neue interinstitutionelle Vereinbarung zwischen den wichtigsten EU-Organen vor (Wortlaut). Als zentrale Neuerung sollen sich demnach auch das Parlament und der Rat dazu verpflichten, bei jeder „wesentlichen Änderung“ des Kommissionsvorschlags erst eine externe Folgenabschätzung durchzuführen. Außerdem möchte die Kommission im Rahmen des sogenannten REFIT-Programms künftig verstärkt bestehende Rechtsakte auf ihre Effizienz prüfen und gegebenenfalls vereinfachen oder streichen. Durch die interinstitutionelle Vereinbarung sollen das Parlament und der Rat sich darauf verpflichten, solche Überarbeitungsinitiativen ebenfalls prioritär zu behandeln.

Helfen Folgenabschätzungen gegen Europaskepsis?

Auf Anhieb klingt diese Idee erst einmal ausgezeichnet. Schließlich wird kaum ein Vorwurf so oft gegen die EU erhoben wie der der Überregulierung. Und was wäre zu dessen Entkräftung besser geeignet als eine solide wissenschaftliche Folgenabschätzung und eine permanente Kontrolle des bestehenden Rechts?

Zahlreiche Berichte über Timmermansʼ Vorschläge verwiesen deshalb zuletzt auf vergangene Kontroversen um Gurkenkrümmungen und Ölkännchen, die künftig vermieden werden könnten; die Süddeutsche Zeitung kommentierte gar enthusiastisch, die Kommission wolle „weniger Bürokratie wagen“. Und auch der Erste Vizepräsident selbst beschrieb seine Agenda zur Besseren Rechtsetzung nicht zuletzt als eine Maßnahme, um den Gegnern der europäischen Integration die Argumentationsgrundlage zu entziehen: „Europaskeptiker liegen nicht per Definition falsch. Sie ärgern mich, weil sie manchmal Recht haben. Und wenn sie Recht haben, müssen wir ihnen eine Antwort geben.“

Das Problem der EU ist nicht mangelnde Rationalität

Mehr Akzeptanz durch mehr Wissenschaftlichkeit – so ungefähr ließe sich Timmermansʼ Ansatz also zusammenfassen. Aber kann diese Strategie aufgehen? Ich habe meine Zweifel. Denn letztlich basiert sie auf der Prämisse, dass das Hauptproblem der EU tatsächlich eine irrationale Regulierungswut wäre. Das aber erscheint mir, Ölkännchen hin oder her, ein Irrtum. Schon heute arbeiten die europäischen Institutionen in der Regel sachorientierter und empiriegeleiteter als die meisten nationalen Parlamente. Dass trotzdem so häufig Storys über wirklich oder vermeintlich abstruse Regulierungen ihren Weg in die Medien finden und mit Begeisterung weiterverbreitet werden, dürfte an einem anderen Grund liegen: nämlich an dem Gefühl vieler Bürger, dass die Brüsseler Politik nur von den politischen, wirtschaftlichen und akademischen Eliten gemacht wird, während sie selbst kaum Einfluss darauf nehmen können.

Wie jedes politische System produziert auch die EU manchmal mehr oder weniger unsinnige Regulierungen – aber im Leben der meisten Menschen dürfte die Verfügbarkeit von Plastiktüten, Ölkännchen oder gekrümmten Gurken dann doch keine so große Rolle spielen, dass sie allein deshalb nationalpopulistische Parteien wählen. Umgekehrt müssen auch die Vorwürfe, die gegen die EU-Rechtsetzung erhoben werden, nicht immer vernünftig sein, um wirkmächtig zu werden. Was die Europaskepsis wirklich antreibt, ist die Unfähigkeit des politischen Systems der EU, diese Art von Kritik aufzufangen und so zu kanalisieren, dass sie sich nicht gegen die Idee der europäischen Integration selbst richtet.

Demokratie braucht vor allem Repräsentation

Ein politisches System, das dauerhaft akzeptiert werden soll, braucht nicht nur eine „gute“, rationale Rechtsetzung, sondern muss auch irrationale Kritik einbeziehen können – genau dies ist der Grund, weshalb die Demokratie als Herrschaftsform am Ende der Technokratie überlegen ist. Für die Überwindung der Europaskepsis wird es deshalb nur wenig helfen, die wissenschaftliche Evaluation von Gesetzgebungsvorschlägen noch weiter zu perfektionieren, solange die europäischen Bürger sich dabei nicht von den europäischen Institutionen repräsentiert fühlen.

Für diese Repräsentation aber ist nicht zuletzt eine loyale Opposition notwendig, die auch die Möglichkeit haben muss, die Rationalitätskriterien der regierenden Mehrheit selbst in Frage zu stellen – was wiederum voraussetzt, dass auch Weltanschauungen, die aus akademischer Sicht als unvernünftig gelten, im politischen Diskurs eine Stimme finden können. In diesem Sinne aber weist Timmermansʼ technokratische Strategie genau in die falsche Richtung. Indem er versucht, auch das Europäische Parlament und den Rat auf das System der wissenschaftlichen Folgenabschätzung einzuschwören, erschwert er deren eigentliche Hauptaufgabe: die europäischen Bürger mit ihrer ganzen Vielfalt von Denkweisen und Überzeugungen zu repräsentieren und daraus einen politischen Kompromiss zu schmieden.

Die Europäische Kommission setzt unter Juncker und Timmermans deutliche Prioritäten. Sie nimmt sich das Recht heraus zu entscheiden, welche Dinge sie für „groß“ und welche für „klein“ hält, und wird dadurch politischer als früher. Es ist dabei völlig legitim, dass sie diese Prioritäten auch gegenüber dem Parlament und dem Rat durchzusetzen versucht. Aber eine politische Kommission darf sich nicht allein hinter Rationalitätsargumenten verstecken, sondern muss auch die politische Auseinandersetzung suchen. Was die EU braucht, ist keine technokratische „bessere Rechtsetzung“, sondern mehr Demokratie.

Bild: By European Parliament [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr.

20 Mai 2015

Brexit vs. Grexit: Warum der griechische Euro-Austritt für die EU eine größere Niederlage wäre als der Abschied Großbritanniens

David Cameron und Alexis Tsipras stellen die EU vor Herausforderungen. Aber ihre Fälle sind nicht identisch.
Eine Karikatur in der aktuellen Ausgabe des Economist bringt es auf den Punkt: David Cameron (Cons./AECR) ist darin als stolzer Ritter zu sehen, der hoch zu Ross in geschwungener Sprache verkündet, nach seinem jüngsten Wahlsieg hätten „Angela Merkel und ihre EU-Freunde“ jetzt gar keine andere Wahl, als ihre Niederlage einzugestehen und sich auf Neuverhandlungen über den Status von Großbritannien in der EU einzulassen. Ihm entgegen kommt Alexis Tsipras (Syriza/EL), durchgeprügelt und mit gebrochener Lanze: „Du bist dran, Kumpel.“

Es liegt nahe, die Rollen, die der britische und der griechische Premierminister derzeit in der EU spielen, miteinander zu vergleichen. Der nationalkonservative Cameron und der linke Tsipras sind die einzigen Regierungschefs im Europäischen Rat, die nicht der informellen Großen Koalition aus Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen angehören. Beide wurden in den letzten Monaten in heftig umkämpften nationalen Wahlen ins Amt gewählt (Tsipras) oder entgegen allen Umfragen darin bestätigt (Cameron). Beide schlugen in ihrem Wahlkampf auch europakritische Töne an und versprachen ihren Wählern, durch eine harte Linie gegenüber den anderen EU-Mitgliedstaaten einen besseren Deal für ihr jeweiliges Land aushandeln zu wollen. Und beide ließen sich damit auf ein Feiglingsspiel ein, an dessen Ende der Austritt stehen könnte: aus der Eurozone im Fall Griechenlands, aus der ganzen EU im Falle Großbritanniens.

Zwei Austrittsreferenden

Tatsächlich könnte es in den nächsten anderthalb Jahren in beiden Ländern zu einem Referendum kommen, in dem explizit oder implizit über genau diesen Austritt abgestimmt wird. Was Großbritannien betrifft, ist das wohl unausweichlich. Unter dem Druck der rechtspopulistischen UKIP (ADDE) und der Europaskeptiker in seiner eigenen Partei hat Cameron eine Volksabstimmung über den „Brexit“ schon Anfang 2013 in sein Programm aufgenommen. Als Termin dafür strebt die britische Regierung offenbar Sommer oder Herbst 2016 an.

Ob Cameron selbst dann einen Austritt oder einen Verbleib in der EU unterstützen wird, macht er davon abhängig, ob sich die übrigen Mitgliedstaaten auf eine Reihe von Forderungen einlassen, die er Ende Juni auf dem Europäischen Rat präsentieren will. In seiner „Vision für eine neue Europäische Union“, die er 2013 zusammen mit dem Referendumsplan ankündigte (Wortlaut), ging es unter anderem darum, die Kompetenzen der supranationalen Institutionen einzuschränken und die nationalen Parlamente als „die wahre Quelle echter demokratischer Legitimität und Verantwortlichkeit in der EU“ ins Zentrum der europäischen Politik zu stellen. Darüber hinaus forderte die britische Regierung zuletzt vor allem eine Einschränkung der Unionsbürger-Freizügigkeit. Ob sich der Rest der EU darauf einlassen wird, ist allerdings fraglich.

Griechische Volksabstimmung über die Kreditbedingungen

Im Falle Griechenlands ist die Lage noch etwas komplizierter. Der Austritt aus der Währungsunion, der „Grexit“, steht dort offiziell überhaupt nicht zur Debatte. Allerdings lehnt die Regierung Tsipras bislang die Bedingungen ab, mit denen die Hilfskredite verknüpft waren, die die übrigen Mitgliedstaaten Griechenland in der Eurokrise gewährten. Da ihr Versuch einer Neuverhandlung im Europäischen Rat jedoch weitgehend erfolglos blieb, brachten im März erst der griechische Finanzminister Yanis Varoufakis und Ende April dann auch Tsipras selbst ein Referendum ins Gespräch. Die griechische Bevölkerung solle dann selbst darüber abstimmen, ob sie die Forderungen der Kreditgeber akzeptiert oder nicht.

Sollte die Volksabstimmung negativ ausgehen, wäre allerdings nicht nur der griechische Staat bankrott. Auch die griechischen Privatbanken könnten die Staatsanleihen ihres Landes dann nicht mehr nutzen, um sich bei der Europäischen Zentralbank zu refinanzieren. Um eine katastrophale Pleitewelle zu verhindern, gäbe es deshalb womöglich keinen anderen Ausweg, als dass die nationale Zentralbank auf eigene Faust einspringt. Das aber wäre faktisch der „Grexit“, den offiziell niemand will.

Was genau Tsipras und Varoufakis mit dem Referendum anstreben, ist unklar. Einerseits kann es als Druckmittel gegen die EU dienen, Griechenland keine härteren Bedingungen abzuverlangen, als die griechische Bevölkerung tatsächlich zu tragen bereit ist. Andererseits könnte es der griechischen Regierung aber auch helfen, um selbst eine Kehrtwende einzuleiten und den Widerstand des Hardliner-Flügels innerhalb der Syriza zu brechen. Auch in der Eurogruppe ist man sich deshalb über den Vorschlag uneins: Während der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU/EVP) ein Referendum unterstützt, lehnt der Eurogruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem (PvdA/SPE) es ab.

Nachgeben oder hart bleiben?

Zwei nationale Referenden also, in denen die Integrität der Europäischen Union bzw. der Eurozone auf dem Spiel steht: Natürlich zwingt das auch die EU als Ganze dazu, Position zu beziehen. Soll sie nachgeben, um Großbritannien und Griechenland mit an Bord zu halten? Oder soll sie hart bleiben, weil es nicht angehen kann, dass einzelne Mitgliedstaaten die Union mit Austrittsdrohungen erpressen?

Immerhin haben die europäischen Institutionen, die die bisherige politische Linie der EU beschlossen haben, ihre eigene Legitimation: Das Europäische Parlament ist bei der Europawahl gewählt worden, der Ministerrat repräsentiert die nationalen Regierungen aller Mitgliedstaaten und die Kommission wurde von Parlament und Ministerrat gemeinsam ernannt. Wenn der Kommissions-Vizepräsident für Wirtschaft Jyrki Katainen (Kok./EVP) kurz nach der griechischen Parlamentswahl im Januar erklärte, dass die Kommission „ihre Politik nicht in Abhängigkeit von [nationalen] Wahlen ändert“, so klingt das zwar auf Anhieb nicht besonders demokratisch. Letztlich aber verbirgt sich dahinter nur die Erkenntnis, dass die Kommission eben nicht den Wählern eines einzelnen Landes dienen soll, sondern den Bürgern der Europäischen Union insgesamt.

Andererseits liegt der ganze Sinn der europäischen Integration ja vor allem darin, die Europäer zu vereinen. Wenn die Bevölkerung eines Mitgliedstaates nun aber so unzufrieden mit der gemeinsamen Politik ist, dass sie lieber aus der Union austreten würde als ihr weiter zu folgen, muss das dann nicht auch für die EU als Ganzes ein Alarmzeichen sein? Sollte sie dann nicht auch selbst zu Kurskorrekturen bereit sein, um wieder die Grundlagen für ein politisches Miteinander zu schaffen?

Was unterscheidet Griechenland und Großbritannien?

Wer dieses Blog regelmäßig liest, wird feststellen, dass ich diese Frage in vergangenen Artikeln für Griechenland und Großbritannien unterschiedlich beantwortet habe. Schon kurz vor Camerons erster Referendumsankündigung schrieb ich hier Anfang 2013, dass ein britischer Austritt zwar schlecht, aber nicht das Schlechteste wäre, und die EU sich deshalb nicht auf die Forderungen der britischen Regierung einlassen dürfe. Der drohende griechische Euro-Austritt hingegen erschien mir schon 2012 nicht nur als griechisches, sondern als gesamteuropäisches Versagen. Und erst kürzlich war hier zu lesen, dass die EU zwar nicht gerade dem Syriza-Kurs folgen, aber doch jedenfalls die Fehler, die sie in der Griechenland-Krise gemacht hat, offen eingestehen und korrigieren sollte.

Wie aber ist dieser Gegensatz zu erklären? Warum wäre der Brexit nur bedauernswert, der Grexit aber ein Debakel für ganz Europa?

Policy und Polity

Was in meinen Augen den wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Ländern ausmacht, ist die Art der Forderungen, die die Regierungen der beiden Länder jeweils erheben. Die Unzufriedenheit in Griechenland nämlich richtet sich nicht gegen die Europäische Union als solche, sondern gegen deren politischen Kurs in einem einzelnen, spezifischen Politikfeld – eben das Ausmaß der Sparmaßnahmen, die dem Land im Gegenzug zu den Hilfskrediten in der Eurokrise abverlangt wurden.

Den Europaskeptikern, die den politischen Diskurs in Großbritannien prägen, ist hingegen die Funktionsweise des europäischen politischen Systems insgesamt ein Dorn im Auge: die Verlagerung von Hoheitsrechten auf eine überstaatliche Union und die Vorstellung, dass Demokratie nicht nur auf einzelstaatlicher Ebene möglich ist, sondern auch das Europäische Parlament dank der Europawahl eine eigene politische Legitimität besitzt. Stattdessen drängt die britische Regierung darauf, nationale Souveränitätsrechte zurückzugewinnen. 95 konservative Abgeordnete forderten Anfang 2014 gar ein generelles britisches Vetorecht gegen jeglichen europäischen Beschluss.

Würden die übrigen Mitgliedstaaten sich auf den griechischen Kurs einlassen, so würden die Lasten der Eurokrise etwas anders verteilt; die Währungsunion aber könnte wie bisher weiterexistieren. Die britischen Forderungen hingegen würden das Wesen der EU selbst verändern. Politikwissenschaftlich formuliert: Während der Konflikt um Griechenland nur eine policy betrifft, geht es in der Auseinandersetzung mit Großbritannien um die polity der Europäischen Union.

Die EU muss Gegensätze in Sachfragen aushalten können

Eine anhaltende und tiefgreifende Uneinigkeit über die Art, wie das politische System funktionieren soll, erscheint mir tatsächlich ein guter und nachvollziehbarer Grund, um über einen Austritt nachzudenken. Der Supranationalismus – die Idee einer gesamteuropäischen Demokratie, aber auch gesamteuropäischer Bürgerrechte wie der Freizügigkeit – ist als Verfassungsprinzip zu wichtig, um auf dem Altar der britischen Mitgliedschaft geopfert zu werden. Wenn die britische Bevölkerung nicht bereit ist, diesen Weg mitzugehen, könnte ein einvernehmlicher Brexit für beide Seiten das Beste sein.

Anders sähe es hingegen aus, wenn in Griechenland die bloße Diskrepanz über spezifische politische Maßnahmen zum Euro-Austritt führen sollte. Jedes funktionierende politische System muss interne Gegensätze in policy-Fragen aushalten können, ohne daran zu zerbrechen. Dass die europäische Währungsunion genau dazu offenbar nicht in der Lage ist, habe ich hier vor einigen Wochen als die tiefere Ursache für die Eskalation des Griechenland-Streits beschrieben.

Sollte es deshalb zuletzt tatsächlich zum Grexit kommen, so läge der Grund dafür nicht allein in dem Konflikt über die Bedingungen der Hilfskredite. Vielmehr wäre er ein Zeichen für die systemische Unfähigkeit der EU, politische Opposition demokratisch zu kanalisieren – und damit ein Fanal für alle künftigen Fälle, in denen eine Minderheit der Europäer nicht bereit ist, den Kurs der Mehrheit mitzutragen.

Allzu wahrscheinlich ist ein Austritt nicht

Wenn man den Umfragen Glauben schenken darf, so würde derzeit eine deutliche Mehrheit der Briten bei einem Referendum für eine weitere Mitgliedschaft in der EU stimmen. Und auch in Griechenland wollen gut drei Viertel der Bevölkerung in der Währungsunion verbleiben (und fast zwei Drittel lehnen es ab, überhaupt in einer Volksabstimmung zu den Hilfskrediten befragt zu werden). Allzu wahrscheinlich ist ein Austritt also in keinem der beiden Fälle.

Und doch sollten wir Europäer die möglichen Austrittsreferenden in Griechenland und Großbritannien zum Anlass nehmen, um uns darüber bewusst zu werden, was uns an der Europäischen Union eigentlich wirklich wichtig ist: an welcher Stelle wir die rote Linie ziehen, über die wir nicht zu verhandeln bereit sind – und in welchen Bereichen wir Verfahren entwickeln müssen, die politische Vielfalt erlauben, ohne gleich den Zusammenhalt des politischen Systems als Ganzes zu gefährden.

Bild: By European Council [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr.

11 Mai 2015

Die Europawahl 2014 neu berechnet: Das Bundestagswahlrecht als Blaupause für ein einheitliches Europawahlrecht?

Entspricht das Verfahren zur Wahl des Europäischen Parlaments noch unseren Erwartungen an eine europäische Demokratie? In einer losen Serie von Gastartikeln antworten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft hier auf die Frage, wie sie sich ein besseres Europawahlrecht vorstellen würden. Heute: Michael Kaeding, Politikwissenschaftler an der Universität Duisburg-Essen. (Zum Anfang der Serie.)

„Was wäre, wenn das Europawahlrecht deutsch sprechen würde?“
Was wäre, wenn das Europawahlrecht „deutsch sprechen“ würde? Mit anderen Worten: Was wäre, wenn man in Europa die Wahllisten der Mitgliedstaaten verbände, um auch über die „Ländergrenzen“ hinweg alle Stimmen für die Mandatsverteilung im Europaparlament nutzbar zu machen? Das Europaparlament könnte analog zum alten Bundestagswahlrecht (bis 2009 angewendet) gewählt werden. Bei diesem wurde der Bundestag (wie auch heute noch) nicht nach Bundeslisten, sondern ausschließlich nach Landeslisten bestimmt. Bei Anwendung dieser Regelung zur Europawahl entständen durch die Verbindung der einzelnen Landeslisten im Rahmen der sogenannten Ober- und Unterverteilung auch auf europäischer Ebene äußerst interessante Effekte, die identitätsstiftend und mobilisierend wirken könnte.

Praktisch würde dies Folgendes bedeuten: Zunächst würde das europaweite Ergebnis aller Parteienfamilien ermittelt. Proportional zu den Prozentanteilen erhielten die jeweiligen Parteienfamilien dann die entsprechende Anzahl der 751 Sitze des Europaparlaments (Oberverteilung). Im zweiten Schritt, der sogenannten Unterverteilung, würden dann die der jeweiligen Parteienfamilie zustehenden Sitze unter den nationalen Schwester-Parteien aufgeteilt. Der entscheidende Aufteilungsschlüssel wäre in der absoluten Stimmenzahl der jeweiligen nationalen Partei zu finden. Sperrklauseln und Direktmandate bestünden – zumindest in diesem ersten Gedankenspiel vorläufig – nicht.

Welchen Effekt hätte eine Neuberechnung der in allen 28 Mitgliedstaaten abgegebenen Stimmen entlang der bundesdeutschen Blaupause auf den  Ausgang der Europawahl 2014? 

Eine neue Sitzverteilung im Europäischen Parlament

Schauen wir zuerst auf die neue Sitzverteilung im Europäischen Parlament. Nach der neuen Berechnung würde sich eine Pattsituation zwischen den beiden größten Fraktionen, den europäischen Sozialdemokraten (S&D) und der Europäischen Volkspartei (EVP) ergeben. Aufgrund der höheren Anzahl an erhaltenen Stimmen hätte der sozialdemokratische Spitzenkandidat Martin Schulz also durchaus die Chance auf das angestrebte Amt des Kommissionspräsidenten gehabt. Die europäischen Liberalen (ALDE) rücken – wie schon nach Stimmen – auf Platz 3 der sitzstärksten Fraktionen auf. Dahinter rangieren in geringem Abstand die europäischen Linken (GUE/NGL), die europaskeptischen Konservativen (ECR), die europäischen Grüne/EFA und die EFDD (Europa der Freiheit und der Direkten Demokratie). Die in diesem Viererblock stärkste GUE/NGL und die schwächste EFDD trennen dabei lediglich 5 Sitze.

Fraktion Sitze nach
Neuberechnung
Sitze vor
Neuberechnung
Differenz
S&D201191+10
EVP201221–20
ALDE67670
GUE/NGL6052+8
ECR5970–11
Grüne/EFA5850+8
EFDD5548+7
fraktionslos5052–2

Betrachtet man die Gewinne und Verluste der einzelnen Fraktionen genauer, so ist die größte Bewegung bei den beiden größten Fraktionen S&D und EVP zu beobachten. Während die S&D zehn Sitze hinzugewinnen kann, büßt die EVP fast 10 Prozent ihrer Sitze (–20 Sitze) ein. Es lässt sich außerdem erkennen, dass eher das linke politische Spektrum von der neuen Berechnung profitiert. EVP und ECR verlieren einen großen Anteil der Stimmen (–31 Sitze), allerdings gewinnt die EFDD (+7 Sitze) etwa im gleichen Maße wie Grüne/EFA (+8 Sitze) und GUE/NGL (+8 Sitze).


Neu verteilte nationale Kontingente: Wahlbeteiligung ausschlaggebend

Taucht man noch eine Analyseebene tiefer, ergeben sich ebenfalls Gewinne und Verluste bei den Sitzkontingenten aller Mitgliedstaaten. Es fällt auf, dass sieben Staaten von der neuen Berechnung profitieren und Sitze hinzugewinnen würden. Auf jedes Gewinnerland kämen drei Verliererländer, die Sitze im Europaparlament einbüßen.

Deutlich wird, dass im Rahmen dieses Gedankenmodells diejenigen Länder erheblich an Sitzen hinzugewinnen würden, die (absolut gesehen) möglichst viele Wähler zur Wahlteilnahme bewegen können. Eine größere Rolle als im bisherigen System würde demnach zum einen die Bevölkerungsgröße eines Landes spielen. Zum anderen wäre aber auch eine hohe Wahlbeteiligung ein Garant für zusätzliche Sitze. Somit hätten auch kleine und mittlere Staaten Chancen, Sitze hinzuzugewinnen, während auch große Staaten an Einfluss verlieren könnten, wenn sie „wahlmüde“ wären. Wie die folgenden Ergebnisse zeigen, bestände für die Mitgliedstaaten ein um ein Vielfaches größerer Anreiz als im momentanen System, ihre jeweiligen Bürger zur Wahlteilnahme zu bewegen.

Gewinner und Verlierer

Unter den Gewinnerländern befinden sich 2014 ausschließlich sehr bevölkerungsstarke Mitgliedstaaten (Italien, Deutschland, Spanien, Frankreich und Großbritannien) oder Staaten mit einer Wahlpflicht (Belgien, Griechenland). Der größte Gewinner ist Italien: Das Land gewinnt aufgrund seiner großen Anzahl an Wahlberechtigten sowie einer leicht überdurchschnittlichen Wahlbeteiligung über 75 Prozent Sitze hinzu und kommt auf ein Kontingent von 128 Sitzen. Absolut hat nur Deutschland mit 145 Sitzen eine noch größere Anzahl zur Verfügung. Die beiden Staaten stellen somit in diesem Gedankenspiel über ein Drittel aller 751 Abgeordneten.

Neben den beiden großen Gewinnern sind vor allem Polen, die Tschechische Republik und die Slowakei mit Verlusten von bis zu 21 Sitzen die großen Verlierer dieser Berechnung. Slowenien, Zypern und Estland würden sogar alle ihre Sitze verlieren und keine Abgeordnete mehr nach Brüssel schicken.

Insgesamt lässt sich zudem ein starkes Ost-West-Gefälle entdecken. So sind neun unter den zehn Ländern mit den größten absoluten Einbußen noch relativ junge Mitglieder der Europäischen Union. Unter den Gewinnern ist das „jüngste“ Mitglied Spanien, welches allerdings schon seit 1986 Mitglied der EU ist.

LandSitze vor
Neuberechnung 
Sitze nach
Neuberechnung
Differenz
der Sitze
Prozentualer
Gewinn/Verlust
POL5130–21–41,18
CZE216–15–71,43
SVK 131–12–92,31
HUN2112–9–42,86
ROM3223–9–28,13
SVN80–8–100,00
HRV113–8–72,73
BGR 179–8–47,06
LVA81–787,50
PRT2114–7–33,33
CYP60–6–100,00
EST60–6–100,00
LTU115–6–54,55
AUT1813–5–27,78
MLT62–4–66,67
FIN139–4–30,77
NLD2623–3–11,54
IRL119–2–18,18
DNK1311–2–15,38
LUX65–1–16,67
SWE2019–1–5,00
GRC2125+4+19,05
GBR7377+4+5,48
FRA7481+7+9,46
BEL2129+8+38,10
ESP5471+17+31,48
DEU96145+49+51,04
ITA73128+55+75,34

Die Bedeutung der Wahlbeteiligung am Beispiel von Länderpärchen

Schaut man sich bestimmte Länderpärchen an, wird der Effekt der Wahlbeteiligung auf die neue Mandatsverteilung besonders gut illustriert. Um die Länder vergleichbar zu machen, werden dabei immer nur Länder miteinander verglichen, die eine ähnlich hohe Anzahl an Wahlberechtigten aufweisen.

● Irland/Kroatien: Beide Länder verlieren zwar Sitze, allerdings kann Irland durch eine im Vergleich zu Kroatien etwa doppelt so hohe Wahlbeteiligung die Verluste stark in Grenzen halten. Kroatien hingegen verliert fast drei Viertel seiner Sitze – auch aufgrund der europaweit fünftniedrigsten Wahlbeteiligung.

● Dänemark/Slowakei: Die Slowakei hat europaweit die niedrigste Wahlbeteiligung aufzuweisen. Nur 13 Prozent der Wahlberechtigten nutzten ihre Chance zu wählen. Das schlägt sich auch in der neuen Sitzverteilung nieder, denn die Slowakei muss anstatt mit bisher 13 Sitzen nur noch mit einem einzigen auskommen. Dänemark schafft es hingegen – trotz einer relativ niedrigen Anzahl an Wahlberechtigten – die Verluste auf nur 2 Sitze zu beschränken.

● Schweden/Belgien: Beide Länder liegen nach der Anzahl der Wahlberechtigten etwa gleich auf. Trotz der leicht überdurchschnittlichen Wahlbeteiligung in Schweden verliert das Land einen seiner Sitze. Belgien kann dank der Wahlpflicht und der dementsprechend hohen Beteiligungsrate sein Sitzkontingent sogar deutlich erhöhen.

● Ungarn/Tschechien/Portugal/Griechenland: Auch dieses Quartett verdeutlicht die Auswirkung der Wahlbeteiligung auf das Sitzkontingent sehr gut. Alle Länder unterscheiden sich in der Anzahl der Wahlberechtigten nur um etwa 1,9 Millionen. Sitzverluste und -gewinne unterscheiden sich hingegen deutlich. Tschechien bleiben aufgrund einer Wahlbeteiligung von unter 20 Prozent sechs Sitze übrig. Griechenland gewinnt dank einer weit überdurchschnittlichen Beteiligung sogar Plätze hinzu; die Differenz von 5 Prozent in der Wahlbeteiligung erklären bei Ungarn und Portugal den Verlust zwischen sieben oder neun Plätzen.

● Polen/Spanien: Besonders deutlich wird der Einfluss der Wahlbeteiligung auch bei Polen und Spanien. Beide Länder gehören zu den sechs bevölkerungsreichsten Mitgliedstaaten und haben eine dementsprechend große Anzahl Wahlberechtigter. Während Spanien deshalb mit einer lediglich durchschnittlichen Wahlbeteiligung sogar Plätze hinzugewinnt, macht die extrem geringe Wahlbeteiligung von unter 24 Prozent Polen zum zahlenmäßig größten Verlierer dieser Neuberechnung.

● Vereinigtes Königreich/Frankreich: Beide Länder gehören zu den bevölkerungsreichsten Staaten der EU. Die Anzahl der Wahlberechtigten ist beinahe identisch. Während Frankreich mit einer durchschnittlichen Wahlbeteiligung sieben Plätze hinzugewinnt, kann Großbritannien mit einer sieben Prozent schwächeren Beteiligung lediglich vier Plätze hinzugewinnen und verliert somit effektiv an Gestaltungsmacht im Europäischen Parlament.

LandRegistrierte
Wähler
Wahlbeteiligung
in Prozent
Differenz
der Sitze
Prozentualer
Gewinn/Verlust
LUX264.43385,55–1–16,67
MLT344.35674,80–4–66,67
CYP606.91643,97–6–100,00
EST902.87336,52–6–100,00
LVA1.472.47830,24–7–87,50
SVN1.710.85624,55–8–100,00
LTU2.557.95047,35–6–54,55
IRL3.245.34852,44–2–18,18
HRV3.767.34325,24–8–72,73
DNK4.141.32956,32–2–15,38
SVK 4.414.43313,05–12–92,31
FIN4.440.29739,10–4–30,77
AUT6.410.60245,39–5–27,78
BGR6.543.42335,84–8–47,06
SWE7.359.96251,07–1–5,00
BEL7.948.85489,64+8+38,10
HUN8.041.38628,97–9–42,86
CZE8.395.13218,20–15–71,43
PRT9.753.56833,67–7–33,33
GRC9.907.99559,97+4+19,05
NLD12.815.49637,32–3–11,54
ROM18.221.06132,44–9–28,13
POL30.636.53723,83–21–41,18
ESP36.514.08443,81+17+31,48
GBR46.481.53235,60+4+5,48
FRA46.544.71242,43+7+9,46
ITA50.662.46057,22+55+75,34
DEU61.998.82448,10+49+51,04

Fazit

Lässt man sich auf dieses Gedankenspiel ein und nimmt das Bundestagswahlrecht als Blaupause für die Neuberechnung der Sitzvergabe bei der Europawahl 2014, wird deutlich, dass ein einheitliches gesamteuropäisches Wahlrecht mit einem Europaproporz der Parteien eine bedeutende identitätsstiftende und dadurch mobilisierende Kraft entfalten könnte. Er bemisst die Europaparlamentsanteile der Parteien nach ihrem Erfolg bei den Stimmen und verrechnet damit deren Gewicht strikt gleich. Dadurch wird der einzelne Wähler ernst genommen. Damit hätten alle Parteien ein Interesse daran, die Wahlbeteiligung in ihrem Land möglichst hoch ausfallen zu lassen, da viele Wähler gleichbedeutend mit vielen Sitzen im Europäischen Parlament wären.

Sicherlich wäre die 1:1-Umsetzung dieses Gedankenspiels politisch unmöglich, da im Moment drei Mitgliedstaaten im Europaparlament nicht vertreten wären. Der Beitrag zeigt aber, dass nicht nur diejenigen Länder erheblich an Sitzen hinzugewinnen würden, die (absolut gesehen) möglichst viele Wähler zur Wahlteilnahme bewegen können, sondern auch diejenigen Länder, in denen die Wahlbeteiligung möglichst hoch ausfällt. Viele Wähler wären gleichbedeutend mit vielen Sitzen im Europäischen Parlament – ob nun aus Deutschland oder Malta. Zudem könnte die Gefahr, dass ein Mitgliedsstaat ganz ohne Vertreter in Brüssel dastände, durch äußerst simple Regeln verhindert werden, die die vorteilhaften Veränderungen durch dieses Gedankenspiel nur minimal beeinflussen würden (Mindestanzahl an Sitzen, Überhangmandate etc.).

Das Gedankenspiel nimmt sich somit gleich zwei Problemen der Europäischen Union an: Es bietet eine Chance für einen von den europäischen Parteien getragenen Wahlkampf und wirkt somit identitätsstiftend. Außerdem trägt es zur Verringerung des Legitimitätsproblems der EU bei, indem es eine hohe Wahlbeteiligung belohnt und besonders niedrige Beteiligungsraten bestraft.

Ich danke Stefan Haußner und Morten Pieper für die hilfreiche Unterstützung beim Verfassen dieses Beitrags.

Die genutzten Daten stammen aus einer Veröffentlichung der „Public Opinion Monitoring Unit“ des Europäischen Parlaments, welche unter folgender Adresse erreichbar ist:
Die gesammelten Ergebnisse in einer Excel-Datei finden Sie hier:
Zur Berechnung wurde das Programm R genutzt. Das zugehörige Script und die Ergebnis-Datei im CSV-Format finden sich unter den folgenden Links:

Michael Kaeding ist Professor für Europäische Integration und Europapolitik am Institut für Politikwissenschaft der Universität Duisburg-Essen und Inhaber eines Jean-Monnet-Lehrstuhls „ad personam“.

Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten, wie sollte es dann aussehen? – Artikelübersicht

1: Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten – wie sollte es dann aussehen?
2: Transnationale Listen: Wie aus 28 nationalen Wahlen eine europäische wird ● Jo Leinen
3: Wie ein einheitliches Wahlsystem die europäischen Parteien stärken und die Legitimation der EU erhöhen könnte ● Frank Decker
4: Transnationale Listen und zwei Kompromisse für das Wahlsystem der Europawahl 2019 (EN/DE) ● Andrew Duff
5: Wie wollen wir in der Europäischen Union wählen? Jedes Land für sich und ungleich? ● Tim Weber
6: Transnationale Listen und ein europäischer Senat: Vorschlag für eine Wahlrechtsreform für Europa ● Christian Moos
7: Wie ich mir ein besseres Europawahlrecht vorstelle ● Manuel Müller
8: Die Europawahl 2014 neu berechnet: Das Bundestagswahlrecht als Blaupause für ein einheitliches Europawahlrecht? ● Michael Kaeding

Bilder: By blu-news.org [CC BY-SA 2.0], via Flickr; eigene Grafik; privat [alle Rechte vorbehalten].

04 Mai 2015

Wenn am nächsten Sonntag Europawahl wäre: Prognose für das Europäische Parlament (Mai 2015)

Stand: 03.05.2015
In wenigen Wochen wird es ein Jahr her sein, dass die Bürger der EU das Europäische Parlament gewählt haben. Nach einem Kopf-an-Kopf-Rennen im Wahlkampf hatte damals die Sozialdemokratische Partei Europas nach Stimmen knapp die Nase vorn – nach Sitzen jedoch setzte sich die christdemokratische Europäische Volkspartei letztlich mit einem recht deutlichen Vorsprung von dreißig Mandaten durch. Auch in den Umfragen konnte die EVP ihre Position als stärkste Kraft in der EU seitdem verteidigen.

Gegenüber der letzten Prognose im März 2015 haben die Christdemokraten zuletzt jedoch deutlich an Zustimmung verloren: Wenn jetzt Europawahl wäre, kämen sie nur noch auf 205 Sitze (–11). Obwohl gleichzeitig auch die sozialdemokratische S&D leichte Einbußen hinnehmen muss (193 Sitze/–3), beträgt der Abstand zwischen den beiden Fraktionen nun nur noch zwölf Sitze und ist damit so klein wie noch nie in dieser Wahlperiode.

Todesstrafendebatte in der EVP

Der Absturz der Christdemokraten ist dabei nicht nur auf einzelne Länder zurückzuführen, sondern ergibt sich aus der Summe kleiner Verluste in sehr vielen EU-Mitgliedstaaten: Nur das griechische EVP-Mitglied Nea Dimokratia kann ihre Sitzzahl gegenüber der März-Prognose leicht verbessern. Diese breite Streuung dürfte dazu führen, dass die meisten nationalen EVP-Mitgliedsparteien den Einbußen der vergangenen Wochen keine allzu große Bedeutung zuschreiben.

Eine gewisse Nervosität zeigte in den letzten Tagen allerdings der ungarische Premierminister Viktor Orbán (Fidesz/EVP). Mit der Forderung, die Wiedereinführung der Todesstrafe „auf der Tagesordnung zu halten“, reagierte er offenbar darauf, dass viele seiner ehemaligen Wähler inzwischen zur rechtsextremen Partei Jobbik übergelaufen sind. Die übrigen europäischen Christdemokraten zeigten an einer solchen Debatte allerdings kein besonderes Interesse. Nachdem die EVP Orbán bei vergangenen Konflikten meist in Schutz genommen hat, erklärte sie nun unumwunden, die Todesstrafe verstoße „gegen die Werte der EVP und die EU-Verträge“. Noch deutlicher wurde der christdemokratische Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (CSV/EVP), der Orbán mit einem „Kampf“ drohte, wenn dieser sich nicht von seinen Äußerungen distanziere.

Kurz darauf ruderte der ungarische Premierminister zurück, womit sich die Angelegenheit vorerst erledigt haben dürfte. Dennoch kann die kurze Auseinandersetzung wohl als Indiz dafür dienen, dass die vor einigen Jahren europaweit so dominante EVP inzwischen unter einen gewissen Druck geraten ist.

Weitere Zugewinne der ALDE

Unter den kleineren Parteien kann die liberale ALDE – der große Gewinner der März-Prognose – noch einmal zulegen (80 Sitze/+3). Dies liegt vor allem an Spanien, wo die lange Zeit nur regional bedeutende Partei Ciudadanos in den letzten Monaten einen spektakulären Aufstieg erfuhr (und dabei auch die andere spanische ALDE-Mitgliedspartei, UPyD, weitgehend verdrängt hat). Inzwischen wäre Ciudadanos, die im vergangenen Jahr zum ersten Mal überhaupt ins Europäische Parlament einzogen, bereits die stärkste Kraft innerhalb der liberalen Fraktion.

Daneben profitieren die Liberalen auch von den jüngsten Entwicklungen in Rumänien. Nachdem ihre Mitgliedspartei PNL letztes Jahr zur EVP gewechselt war, war die ALDE dort zunächst überhaupt nicht mehr vertreten. Eine Gruppe von Abgeordneten verließ jedoch die PNL, um eine neue liberale Partei, die PLR, zu gründen. Nach den jüngsten Umfragen würde dieser nun erstmals der Sprung über die Fünfprozenthürde gelingen, die in Rumänien für die Europawahl gilt.

In einigen Ländern zeigt sich allerdings auch ein Gegentrend, der den Aufstieg der ALDE abbremst. So erlitt die slowenische Regierungspartei SMC in den Umfragen zuletzt deutliche Verluste; und auch bei der nationalen Parlamentswahl in Finnland wurde das ALDE-Mitglied Suomen Keskusta im April zwar stärkste Kraft, blieb dabei aber etwas hinter den Erwartungen zurück. Dennoch zeigen sich die Liberalen europaweit weiterhin in starker demoskopischer Verfassung: Seit vergangenem September verbesserten sie sich von Prognose zu Prognose; und unter den derzeitigen Fraktionen machten sie seit der Europawahl vor einem Jahr die größten Gewinne.

Verluste der Linksfraktion in Spanien und Griechenland

Demgegenüber ist der Höhenflug der Linksfraktion GUE/NGL offenbar endgültig vorüber; gegenüber der März-Prognose kommt es bei ihr zu keinen Verbesserungen (60 Sitze/±0). Vor allem die spanische Podemos und die griechische Syriza, die in den Wintermonaten sehr stark zugelegt hatten, fallen in den letzten Umfragen wieder etwas zurück (wovon in Spanien vor allem die Ciudadanos profitieren, in Griechenland die konservative ND). Beide Parteien bleiben allerdings auf einem deutlich höheren Niveau als vor dem Winter: Speziell Syriza ist nach wie vor die stärkste Kraft in Griechenland und liegt in den Umfragen noch immer über ihrem Ergebnis bei der nationalen Parlamentswahl im Januar.

Kompensiert werden die Verluste von Podemos und Syriza zudem durch den raschen Aufstieg der kroatischen Anti-Zwangsräumungs-Partei Živi zid (die zwar kein Mitglied der Europäischen Linkspartei ist, aber inhaltlich der spanischen Podemos recht nahe steht und deshalb in dieser Prognose der GUE/NGL zugerechnet wird). Auch die slowenische ZL verbessert sich deutlich und würde nun ins Europäische Parlament einziehen. Insgesamt scheint sich also die Basis der Linksfraktion zu verbreitern, wobei sie nach wie vor in Südeuropa deutlich stärker ist als im Norden.

Deutliche Zugewinne am rechten Rand

Das Stagnieren der Linksfraktion führt auch zu einer Veränderung bei der relativen Position der Fraktionen: Die rechtskonservative ECR – die sich aufgrund der Zugewinne der Conservative Party im Endspurt der britischen Unterhauswahl leicht verbessern kann – wäre mit 62 Sitzen (+2) nun wieder vor der GUE/NGL viertstärkste Fraktion im Europäischen Parlament. Ebenfalls etwas bessere Umfragewerte verzeichnen die grüne Fraktion G/EFA, die mit 32 Sitzen (+1) jedoch weiterhin die kleinste Gruppierung im Europäischen Parlament wäre, sowie die nationalpopulistische EFDD (44 Sitze/+1).

Erneut deutlich hinzugewinnen kann schließlich auch der rechte Rand des politischen Spektrums, wo in mehreren Ländern kleinere Parteien nun erstmals den Sprung ins Europäische Parlament schaffen würden. So liegt die italienische Fratelli dʼItalia, Nachfolgepartei der neofaschistischen Alleanza Nazionale, in Umfragen nun knapp über der nationalen Vierprozenthürde, und auch die belgische Vlaams Belang wäre nun wieder mit einem Abgeordneten vertreten. Für das Rechtsbündnis MENL um den französischen Front National und die österreichische FPÖ würden sich damit die Chancen deutlich erhöhen, in Zukunft eine eigene Fraktion zu bilden. Insgesamt käme es nun auf 51 Sitze (+2), vierzehn mehr als bei der Europawahl vor einem Jahr.

Dazu kommen noch einige noch weiter rechts außen positionierte Parteien, die den Umfragen zufolge nun ebenfalls über ihre jeweilige nationale Sperrklausel kämen: nämlich die polnische KORWiN und die bulgarische Ataka. Mit beiden lehnt das MENL eine Zusammenarbeit wenigstens derzeit allerdings ab – ebenso wie mit der ungarischen Jobbik, die auf nationaler Ebene inzwischen mit deutlichem Vorsprung auf die Sozialdemokraten zweitstärkste Kraft ist und weiter an Zustimmung gewinnt. Insgesamt würden die sonstigen fraktionslosen Parteien dank dieser Gewinne der Rechtsaußenparteien nun 15 Mandate erreichen (+3).

Die Übersicht 

Die folgende Tabelle schlüsselt die Prognose für die Sitzverteilung zwischen den Fraktionen im nächsten Europäischen Parlament nach nationalen Einzelparteien auf. Da es bis heute keine gesamteuropäischen Wahlumfragen gibt, basiert sie auf aggregierten nationalen Umfragen und Wahlergebnissen aus allen Mitgliedstaaten. Wie die Datengrundlage für die Länder im Einzelnen aussieht und nach welchen Kriterien die nationalen Parteien den europäischen Fraktionen zugeordnet wurden, ist im Kleingedruckten unter der Tabelle erläutert.


GUE/
NGL
G/EFA S&D ALDE EVP ECR EFDD fʼlos
MENL
fʼlos
sonst.
Weitere
EP heute 52 50 190 69 219 72 47 37 15
März 15 60* 31* 196* 77* 216* 60* 43 49 12 7
Mai 15 60* 32* 193* 80* 205* 62* 44 51 15 9
DE 8 Linke
1 Tier
10 Grüne
1 Piraten
1 ödp
23 SPD 3 FDP
1 FW
39 Union 6 AfD
1 Familie


1 Partei
1 NPD
FR 2 FG
16 PS 9 MD-UDI 21 UMP

26 FN

GB 1 SF 3 Greens
4 SNP
19 Lab
1 SDLP
1 LibDem
20 Cons 23 UKIP
1 DUP
IT 4 SEL-RC
28 PD
10 FI
1 SVP 

16 M5S 11 LN
3 FdI


ES 10 Pod
2 IU
1 ERC 14 PSOE 10 Cʼs
1 UPyD
1 CDC
1 PNV
14 PP




PL

3 SLD
23 PO
3 PSL
19 PiS

3 KORWiN
RO

14 PSD 2 PLR 15 PNL
1 UDMR





NL 4 SP
1 PvdD
1 GL 2 PvdA 4 D66
5 VVD
4 CDA 1 CU
4 PVV
EL 9 Syriza
1 Pasok
2 Potami

6 ND 1 ANEL

1 XA
1 KKE

BE
1 Groen
1 Ecolo
2 sp.a
3 PS
2 OpenVLD
3 MR
2 CD&V
1 cdH
1 CSP
4 N-VA
1 VB

PT 2 CDU
1 BE

10 PS
7 PSD
1 CDS-PP





CZ 3 KSČM
6 ČSSD 7 ANO 2 TOP09
1 KDU-ČSL
2 ODS



HU
1 LMP 3 MSZP
2 DK

9 Fidesz


6 Jobbik
SE 2 V 2 MP 6 S 1 FP
1 C
5 Mod
3 SD


AT
2 Grüne 5 SPÖ 1 Neos 5 ÖVP

5 FPÖ

BG

4 BSP 2 DPS 7 GERB
1 RB



1 Ataka 1 ABV
1 PF
DK 1 FmEU 1 SF 3 S 3 V
1 RV
1 LA

3 DF



FI 1 Vas 1 Vihr 2 SDP 3 Kesk 3 Kok 3 PS



SK

6 SMER 1 SaS 1 KDH
1 M-H
1
1 SNS
2 Sieť
IE 3 SF

2 FF 3 FG



3 Unabh.
HR 2 ŽZ 1 ORaH 3 SDP
5 HDZ




LT


4 LSDP 1 DP
3 LRLS
1 TS-LKD
2 TT


LV

3 Sask 2 ZZS 1 V 1 NA 1 LRA
SI 1 ZL
1 SD 2 SMC
1 DeSUS
2 SDS
1 NSi-SLS
EE

1 SDE 2 RE
2 KE





1 EVA
CY 2 AKEL
1 DIKO
1 EDEK

2 DISY
LU
1 Gréng1 LSAP1 DP3 CSV
MT

3 PL
3 PN

Verlauf

GUE/
NGL
G/EFAS&DALDEEVPECREFDDfʼlos
MENL
fʼlos 
sonst.
Weitere
03.05.201560321938020562 4451159
10.03.201560311967721660 4349127
12.01.201565401907021259 4743178
18.11.201460421956921259 4743168
23.09.20145339196672236147401510
28.07.2014564719175215664440134
EP 01.07.14525019167221704837
15
Die Zeile „EP 01.07.14“ kennzeichnet die Sitzverteilung zum 1. Juli 2014, dem Zeitpunkt der Konstituierung des Europäischen Parlaments nach der Europawahl im Mai 2014. Die Spalte zum MENL gibt bis Januar 2015 die Werte der Europäischen Allianz für Freiheit (EAF) an, deren Zusammensetzung mit dem MENL weitgehend identisch war.

Legende
GUE/NGL Vereinigte Europäische Linke / Nordische Grüne Linke
G/EFA Die Grünen / Europäische Freie Allianz
S&D Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament
ALDEAllianz der Liberalen und Demokraten für Europa
EVPEuropäische Volkspartei (Christdemokraten)
ECREuropäische Konservative und Reformisten
EFDD Europa der Freiheit und der direkten Demokratie
fʼlos (MENL)
fraktionslos (Bewegung für ein Europa der Nationen und Freiheiten und nahestehende Parteien)
fʼlos (sonst.)sonstige fraktionslose Parteien

Weiterederzeit nicht im Parlament vertretene Parteien ohne klare Zuordnung auf europäischer Ebene

Die vollen Namen der nationalen Einzelparteien erscheinen als Mouseover-Text, wenn der Mauszeiger eine kurze Zeit regungslos auf der Parteibezeichnung in der Tabelle gehalten wird. Bei den weiteren Parteien ist zudem die ungefähre politische Ausrichtung angegeben, um ihre Bündnismöglichkeiten auf europäischer Ebene anzudeuten. Da die betreffenden Parteien allerdings oft erst vor kurzer Zeit gegründet wurden, befindet sich ihre Programmatik zum Teil noch im Fluss, sodass die Angabe lediglich zur groben Orientierung dienen kann.

Fraktionszuordnung
Für die Bildung einer eigenständigen Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erforderlich. Mit einem Asterisk (*) gekennzeichnete Gruppierungen würden nach der Prognose diese Bedingungen erfüllen. Andere Gruppierungen müssten gegebenenfalls nach der Europawahl zusätzliche Abgeordnete (z. B. aus der Spalte Weitere“) für sich gewinnen, um sich als Fraktion konstituieren zu können.

Für die Prognose werden Parteien, die bereits im Europäischen Parlament vertreten sind, jeweils ihrer derzeitigen Fraktion zugerechnet, es sei denn, sie haben ausdrücklich ihren Entschluss zu einem Fraktionswechsel nach der nächsten Wahl erklärt. Nationale Parteien, die derzeit nicht im Europäischen Parlament vertreten sind, aber einer europäischen Partei angehören oder ihr in der politischen Ausrichtung sehr nahe stehen, werden der Fraktion der entsprechenden europäischen Partei zugeordnet. In Fällen, bei denen sich die Mitglieder einer nationalen Liste nach der Wahl voraussichtlich auf mehrere Fraktionen aufteilen werden, wird jeweils die am plausibelsten scheinende Verteilung zugrundegelegt. Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind und bei denen die Zuordnung zu einer bestimmten Fraktion unklar ist, werden als „Weitere Parteien“ eingeordnet. Diese Zuordnungen folgen zum Teil natürlich auch einer subjektiven Einschätzung der politischen Ausrichtung der Parteien. Jeder Leserin und jedem Leser sei es deshalb selbst überlassen, sie nach eigenen Kriterien zu korrigieren.
 
Datengrundlage
Soweit verfügbar, wurde bei der Sitzberechnung für jedes Land jeweils die jüngste Umfrage zu den Wahlabsichten für das Europäische Parlament herangezogen. In Ländern, wo es keine spezifischen Europawahlumfragen gibt oder wo die letzte solche Umfrage mehr als ein Jahr zurückliegt, wurde stattdessen die jüngste verfügbare Umfrage für die Wahl zum nationalen Parlament verwendet. Wo mehr als eine Umfrage erschienen ist, wurde der Durchschnitt aller Umfragen aus den letzten zwei Wochen vor der jüngsten Umfrage berechnet. Für Mitgliedstaaten, für die sich überhaupt keine Umfragen finden lassen, wurde auf die Ergebnisse der letzten nationalen Parlaments- oder Europawahl zurückgegriffen.
In der Regel wurden die nationalen Umfragewerte der Parteien direkt auf die Gesamtzahl der Sitze des Landes umgerechnet. In Ländern, wo die Wahl in regionalen Wahlkreisen ohne Verhältnisausgleich erfolgt (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Belgien, Irland), werden regionale Umfragedaten genutzt, soweit diese verfügbar sind. Wo dies nicht der Fall ist, wird die Sitzzahl für jeden Wahlkreis einzeln berechnet, dabei aber jeweils die nationalen Gesamt-Umfragewerte herangezogen.
Nationale Sperrklauseln, soweit vorhanden, werden in der Prognose berücksichtigt. In Ländern, in denen es üblich ist, dass Parteien zu Wahlen in Listenverbindungen antreten, werden der Prognose jeweils die am plausibelsten erscheinenden Listenverbindungen zugrunde gelegt.
Da es in Deutschland bei der Europawahl keine Sperrklausel gibt, können Parteien bereits mit weniger als 1 Prozent der Stimmen einen Sitz im Europäischen Parlament gewinnen. Mangels zuverlässiger Umfragedaten wird für diese Kleinparteien in der Prognose jeweils das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen (je 1 Sitz für Tierschutzpartei, ödp, Piraten, FW, Familienpartei, PARTEI und NPD). In England haben wegen der Unterschiede im Wahlrecht einige Parteien nur bei Europawahlen echte Chancen, Mandate zu gewinnen. In Umfragen zu nationalen Wahlen schneiden diese Parteien deshalb strukturell deutlich schlechter ab als bei der Europawahl. Dies gilt vor allem für UKIP und Greens. Um dies zu kompensieren, wird in der Prognose für die Greens stets das Ergebnis der Europawahl herangezogen (3 Sitze). Für UKIP werden die aktuellen Umfragewerte für nationale Wahlen verwendet, aber für die Prognose mit dem Faktor 3 multipliziert. In Italien können Minderheitenparteien durch eine Sonderregelung auch mit nur recht wenigen Stimmen ins Parlament einziehen. In der Prognose wird die Südtiroler Volkspartei deshalb jeweils mit dem Ergebnis der letzten Europawahl (1 Sitz) geführt.
Die folgende Übersicht führt die Datengrundlage für die Mitgliedstaaten im Einzelnen auf:
Deutschland: nationale Umfragen, 21.4.-3.5.2015, Quelle: Wikipedia.
Frankreich: nationale Departementswahl-Umfragen, 6.-19.3.2015, Quelle: Wikipedia. (Für UMP und MoDem-UDI wurden die Umfragen im Zeitraum 11.-30.1.2015 genutzt, da spätere Umfragen keine Einzelwerte für diese Parteien mehr aufweisen.)
Vereinigtes Königreich, England: nationale Umfragen, 19.4.-2.5.2015, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Wales: regionale Umfragen für das nat. Parlament, 30.4.2015, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Schottland: regionale Umfragen für das nat. Parlament, 19.4.-2.5.2015, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Nordirland: regionale Umfragen für das nat. Parlament, 24.9.2014, Quelle: Wikipedia.
Italien: nationale Umfragen, 19.4.-2.5.2015, Quelle: Wikipedia.
Spanien: nationale Umfragen, 22.-29.4.2015, Quelle: Wikipedia.
Polen: nationale Umfragen, 16.-28.4.2015, Quelle: Wikipedia.
Rumänien: nationale Umfragen, 30.3.2015, Quelle: Infopolitic.ro.
Niederlande: nationale Umfragen, 19.-28.4.2015, Quelle: Wikipedia.
Griechenland: nationale Umfragen, 22.-30.4.2015, Quelle: Wikipedia.
Belgien, Flandern und Wallonien: nationale Umfragen, März 2015, Quelle: Baromètre politique.
Belgien, deutschsprachige Gemeinschaft: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Portugal: nationale Umfragen, 8.-15.4.2015, Quelle: Wikipedia.
Tschechien: nationale Umfragen, 4.-13.4.2015, Quelle: Wikipedia. 
Ungarn: nationale Umfrage, März/April 2015, Quelle: politics.hu, Nézőpont, Ipsos.
Schweden: nationale Umfragen, 16.-30.4.2015, Quelle: Wikipedia.
Österreich: nationale Umfragen, 17.-25.4.2015, Quelle: Wikipedia.
Bulgarien: nationale Umfragen, 18.3.2015, Quelle: Novinite.
Dänemark: nationale Umfragen, 19.4.-1.5.2015, Quelle: Wikipedia.
Finnland: Ergebnisse der nationalen Parlamentswahl, 19.4.2015.
Slowakei: nationale Umfrage, 8.4.2015, Quelle: Focus Research.
Irland: nationale Umfragen, 26.4.2015, Quelle: Wikipedia.
Kroatien: nationale Umfragen, 24.4.2015, Quelle: Wikipedia.
Litauen: nationale Umfrage, 19.4.2015, Quelle: Vilmorus.
Lettland: nationale Umfrage, März 2015, Quelle: Latvian Facts.
Slowenien: nationale Umfragen, April 2015, Episcenter, Ninamedia.
Estland: nationale Umfragen, April 2015, Erakonnad.
Zypern: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Luxemburg: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Malta: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.

Bilder: Eigene Grafiken.