13 Dezember 2019

Was die EU im Jahr 2020 erwartet

Ho, ho, ho! Im Jahr 2020 dürfen wir uns auf die Konferenz zur Zukunft Europas freuen.
Es geht los: Nach einigem Auf und Ab und einer einmonatigen Verzögerung bei der Auswahl ihrer Mitglieder ist seit dem 1. Dezember die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU/EVP) im Amt. Und sie hat sich einiges vorgenommen. Nach den politischen Leitlinien, die von der Leyen im Europäischen Parlament präsentiert hat, will die Kommission in den ersten hundert Tagen, das heißt bis Anfang März 2020, konkrete Vorschläge zu drei Flaggschiff-Projekten vorlegen, die die weitere Amtszeit prägen sollen: einen „europäischen Grünen Deal“, der Europa bis 2050 klimaneutral machen soll, ein Modell für europaweite Mindestlöhne und Lohntransparenz sowie ein Konzept zur Regulierung künstlicher Intelligenz.

Allein diese Agenda würde schon genügen, um im nächsten Jahr viele wichtige und weitreichende Debatten über die Zukunft des Kontinents zu führen. Aber so gemütlich wird es natürlich nicht werden. Auch 2020 werden noch eine Vielzahl weiterer Themen die europäischen Institutionen in Atem halten.

Brexit

Gleich im Januar steht der erste große Umbruch an: Nach jahrelangen Verhandlungen und mehreren Verzögerungen ist nun wohl endlich der Zeitpunkt gekommen, an dem das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt. Nach dem Erdrutschsieg der Conservative Party (EKR) bei der gestrigen Unterhauswahl steht der Ratifikation des zwischen der EU und der Regierung Johnson ausgehandelten Austrittsvertrags nichts mehr im Wege, sodass das Vereinigte Königreich aller Voraussicht nach am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union austreten wird.

Doch damit wird der Brexit keineswegs von der Tagesordnung verschwinden. Vielmehr stehen nach dem Austritt die Verhandlungen über ein künftiges Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich an – die eher noch komplexer werden dürften als die Austrittsverhandlungen bisher. Bis Ende 2020 gilt erst einmal eine Übergangsphase, in der Großbritannien weiterhin zum europäischen Binnenmarkt zählt, europäisches Recht anwendet und in den europäischen Haushalt einzahlt. Aber dass ein Jahr wirklich genügen wird, um die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, glaubt kaum jemand ernsthaft. Um eine Rückkehr von Zollkontrollen zu vermeiden, wäre eine Verlängerung der Übergangsphase nötig, die bis Mitte des Jahres beschlossen werden müsste. Johnson schließt das bisher aus, aber es wäre nicht die erste Kehrtwende in dieser Verhandlungsachterbahn.

Mehrjähriger Finanzrahmen

Mit dem Brexit verliert die Europäische Union rund ein Zwanzigstel ihrer Fläche, ein Achtel ihrer Bevölkerung und ein Sechstel ihres Bruttoinlandsprodukts. Das hat auch Auswirkungen auf den Haushalt, in dem der Brexit eine Budgetlücke hinterlässt, die nun von den übrigen Mitgliedstaaten gefüllt werden muss, wenn die EU auch in Zukunft finanziell so handlungsfähig bleiben soll wie bisher.

Die Höhe des EU-Haushalts in den nächsten Jahren wird deshalb eine Schlüsselfrage in den Diskussionen des nächsten Jahres werden. Ende 2020 läuft nämlich auch der aktuelle „mehrjährige Finanzrahmen“ aus, mit dem der Umfang des europäischen Budgets jeweils für sieben Jahre im Voraus festgelegt wird. Erste Vorschläge für den neuen Finanzrahmen 2021-27 hat die Europäische Kommission bereits Anfang 2018 vorgelegt, und schon die finnische Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2019 bemühte sich, darüber eine Einigung im Ministerrat zu erzielen. Doch damit der Finanzrahmen in Kraft tritt, müssen alle 27 Regierungen und das Europäische Parlament zustimmen – und deren Vorstellungen darüber, wie viel Geld der EU zur Verfügung stehen sollte, gehen weit auseinander.

Hinzu kommt, dass die Höhe des Budgets keineswegs das einzige Streitthema ist. Zur Diskussion stehen zum Beispiel auch neue Einnahmequellen für das EU-Budget (etwa aus dem Emissionshandel oder einer Plastiksteuer), die Abschaffung des bisherigen Rabattsystems für große Nettozahler und die Verteilung des Budgets auf verschiedene Ausgabenbereiche mit der möglichen Umschichtung von alten Schwerpunkten wie der Landwirtschaft auf neue wie die Klimapolitik. Eine Einigung über all diese Fragen wird erst gegen Jahresende 2020 erwartet.

Rechtsstaatlichkeits-Mechanismen

In den Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen geht es diesmal aber nicht nur um Geld, sondern auch um harte Verfassungspolitik: Geht es nach den Vorstellungen der Kommission, soll die Auszahlung europäischer Finanzmittel künftig daran gebunden sein, dass die Mitgliedstaaten bestimmte politische Bedingungen erfüllen. Diese „Konditionalität“ betrifft neben Verpflichtungen in der gemeinsamen Klima- und Migrationspolitik auch die Einhaltung der europäischen Werte von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Während einige Regierungen, darunter auch die bisherige finnische Ratspräsidentschaft, diese Idee nachdrücklich unterstützen, lehnen insbesondere Polen und Ungarn (aber auch ihre Verbündeten in der Visegrád-Gruppe, Tschechien und Slowakei) sie vehement ab.

Aber auch abseits des mehrjährigen Finanzrahmens wird im neuen Jahr über Maßnahmen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit diskutiert werden. So will die Kommission künftig für jeden Mitgliedstaat einen jährlichen Rechtsstaatsbericht vorlegen; die deutsche und belgische Regierung haben Anfang 2019 einen „Peer-Review-Mechanismus“ vorgeschlagen, in dem sich die Mitgliedstaaten gegenseitig begutachten. Bei der ungarischen Regierung kommen all diese Vorschläge wenig überraschend nicht allzu gut an, was einige scharfe Debatten erwarten lässt.

Laufende Artikel-7-Verfahren

Überhaupt Ungarn: Bereits Ende 2018 leitete das Europäische Parlament ein Artikel-7-Verfahren ein, das – wenigstens in der Theorie – zu Sanktionen gegen die Regierung unter Viktor Orbán (Fidesz/EVP) führen könnte. Ein ähnliches Verfahren gegen die polnische Regierung läuft sogar schon seit Sommer 2018. In beiden Verfahren wäre der nächste Schritt, dass der Ministerrat formal feststellt, dass „die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der [europäischen Grundwerte] besteht“. Dafür ist allerdings eine Vier-Fünftel-Mehrheit (21 von 27 nationalen Regierungen) erforderlich, und da nicht sicher ist, ob der Rat diese Hürde nehmen würde, wurde die Entscheidung bisher immer wieder verschoben.

Jüngst kam es noch einmal zum Eklat, als der ungarische Regierungssprecher Zoltán Kovács aus einer vertraulichen Ratssitzung zum Artikel-7-Verfahren twitterte und Kommissionsmitglieder sowie Minister der anderen EU-Mitgliedstaaten als „Soros Orchestra“ bezeichnete (in Anspielung auf den ungarisch-amerikanischen Investor und Demokratie-Aktivisten George Soros). Ob es 2020 konkrete Fortschritte in diesem Verfahren geben wird, ist allerdings zweifelhaft. Dass in den letzten Wochen auch in Malta die Rechtsstaatskrise eskalierte, dürfte die Debatten auf europäischer Ebene nicht erleichtern.

Parteiausschluss von Fidesz und PSD?

Doch nicht nur die EU-Institutionen suchen nach Möglichkeiten, Regierungen, die gegen die Grundwerte von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verstoßen, zur Rechenschaft zu ziehen. Andere Akteure könnten sehr viel schneller handeln: Die Europäische Volkspartei hat die Mitgliedschaft der ungarischen Regierungspartei Fidesz bislang nur suspendiert, nicht aufgehoben. Donald Tusk (PO/EVP), der nach dem Ende seiner Amtszeit als Ratspräsident jüngst zum EVP-Parteivorsitzenden gewählt wurde, will nun bis Ende Januar eine Entscheidung herbeiführen. Tusk selbst gilt dabei eher als Orbán-Gegner. Allerdings stellt die Fidesz im Europäischen Parlament mit 13 Abgeordneten die drittgrößte nationale Delegation in der EVP-Fraktion. Wären die europäischen Konservativen wirklich bereit, auf sie zu verzichten?

Vor ähnlichen Fragen stehen auch die europäischen Sozialdemokraten, die vor einigen Wochen beschlossen, die Suspendierung ihrer rumänischen Mitgliedspartei PSD bis zum kommenden Juni aufrechtzuerhalten und dann erneut darüber darüber zu beraten. Dass der PSD zuletzt in den Umfragen abgestürzt ist und die nationale Regierungsmacht verloren hat, könnte den europäischen Sozialdemokraten aber die Trennung erleichtern. Würde es dazu kommen, wäre das ein deutliches Signal vor der rumänischen Parlamentswahl, die voraussichtlich im Herbst 2020 stattfinden wird.

Nationale Wahlen

Außer in Rumänien sind im neuen Jahr auch in der Slowakei, Kroatien und Litauen nationale Parlamentswahlen geplant. In Kroatien und Polen finden zudem Präsidentschaftswahlen statt. Die meisten davon dürften allerdings eher undramatisch verlaufen.

Größere Unsicherheit herrscht in Italien, wo die nächste reguläre Wahl zwar erst 2023 ansteht, aber die im Herbst gebildete „gelb-rote“ Koalition zwischen M5S (–) und PD (SPE) nach hundert Tagen im Amt heillos zerstritten wirkt. Sollte es zu Neuwahlen kommen, hätte ein Rechtsaußenbündnis mit Matteo Salvinis Lega (ID) und den rechtsextremen Fratelli dʼItalia (EKR) beste Aussichten auf den Sieg. Genau das könnte allerdings auch dazu führen, dass sich die jetzige Regierung noch einmal zusammenrauft.

Deutsche Ratspräsidentschaft

Und Deutschland? Der größte Mitgliedstaat der EU übernimmt in der zweiten Jahreshälfte den Vorsitz im Ministerrat. Der hat zwar seit dem Vertrag von Lissabon an Bedeutung verloren, kann aber noch immer genutzt werden, um eine Führungsrolle auszuüben. Als ein großes Land mit einer effizienten Ministerialbürokratie dürfte Deutschland mit den vielen organisatorischen Aufgaben, die mit der Ratspräsidentschaft verbunden sind, ohne Weiteres klarkommen. Die Bundesregierung könnte sich deshalb darauf konzentrieren, eigene Ideen voranzubringen und der EU einen neuen Schub zu geben.

Allzu große Erwartungen sollte man damit jedoch nicht verbinden: Erstens hat die Bundesregierung in den letzten Jahren allgemein keine übermäßigen europapolitischen Ambitionen erkennen lassen. Zweitens befindet sich die Große Koalition in der Dauerkrise, sodass viel politische Energie von innenpolitischen Fragen absorbiert werden dürfte. Und drittens wird ein großer Teil der Ratsvorsitz-Aktivitäten wohl ohnehin darauf gerichtet sein müssen, den mehrjährigen Finanzrahmen unter Dach und Fach zu bringen. Es bleibt abzuwarten, wie viel Raum da noch für weitere Initiativen übrig bleibt.

Turbulenzen in der Außen-, Handels-, Konjunkturpolitik

Ein Thema, das aber auf jeden Fall auf der Agenda der deutschen Ratspräsidentschaft stehen wird, ist die gemeinsame Außenpolitik. Im Herbst 2020 wird in Leipzig ein EU-China-Gipfel tagen, an dem erstmals alle Staats- und Regierungschefs der EU teilnehmen sollen. Und im November findet die amerikanische Präsidentschaftswahl statt, was die Außenpolitik der Trump-Regierung noch erratischer machen könnte, als sie ohnehin schon ist. Aber selbst wenn sich bei der US-Wahl die Demokraten durchsetzen, werden die künftige Rolle der NATO und, damit verbunden, die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU auf der Tagesordnung bleiben.

Und auch die globale Handelspolitik könnte 2020 wieder einige Turbulenzen erleben. Zwar kündigten die USA jüngst eine Einigung im Handelsstreit mit China an, aber wie tragfähig diese wirklich ist, bleibt abzuwarten. Dass der WTO Appellate Body, das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation, seit einigen Tagen handlungsunfähig ist, weil die USA die Nachbesetzung offener Stellen blockierten, dürfte jedenfalls nicht zu einer Beruhigung der Welthandelspolitik beitragen. Auch die EU-Kommission stellt sich bereits auf eine härtere Gangart ein.

Die globalen Handelsstreitigkeiten und die möglichen Brexit-Verwerfungen lassen eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums in der EU erwarten; erste Ökonomen empfehlen den EU-Staaten deshalb bereits, neue Konjunkturpakete zu schnüren. Wenigstens kurzfristig wird es dazu wohl nicht kommen. Wahrscheinlich ist aber, dass in den nächsten Monaten wieder vermehrt über Konjunkturpolitik und Haushaltsdefizite gestritten wird. Dass sich die Finanzminister zuletzt weder auf die ESM-Reform noch auf einen Fahrplan für die gemeinsame Einlagensicherung einigen konnten, ist ebenfalls kein allzu gutes Vorzeichen für das kommende Jahr.

Konferenz zur Zukunft Europas

Doch bei all die Krisen und Streitigkeiten gibt es natürlich auch einiges, worauf man sich im neuen Jahr freuen kann. Für die Freunde einer stärkeren europäischen Demokratie ist das besonders die Konferenz zur Zukunft Europas, die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihren Leitlinien ankündigte und die in der ersten Jahreshälfte 2020 ihre Arbeit aufnehmen und zwei Jahre lang tagen soll. Die genaue Zusammensetzung, der Ablauf und das Mandat dieser Konferenz sind derzeit noch offen. Vorschläge dazu gibt es unter anderem vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen, von der deutschen und französischen Regierung und von Thinktanks wie dem European Policy Centre.

Einigkeit besteht aber darüber, dass die Konferenz institutionelle Reformen wieder auf die Agenda setzen soll, etwa die Rolle der Spitzenkandidaten und die Wahlrechtsreform. Damit kann die Debatte über die Chancen und Voraussetzungen einer überstaatlichen Demokratie 2020 neue Fahrt aufnehmen. Und dieses Blog, so viel steht fest, wird sich daran beteiligen.

Erst einmal aber geht Der (europäische) Föderalist in seine alljährliche Winterpause. Allen Leserinnen und Lesern frohe Feiertage und ein glückliches neues Jahr!

Bild: Eigenes Foto.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Kommentare sind hier herzlich willkommen und werden nach der Sichtung freigeschaltet. Auch wenn anonyme Kommentare technisch möglich sind, ist es für eine offene Diskussion hilfreich, wenn Sie Ihre Beiträge mit Ihrem Namen kennzeichnen. Um einen interessanten Gedankenaustausch zu ermöglichen, sollten sich Kommentare außerdem unmittelbar auf den Artikel beziehen und möglichst auf dessen Argumentation eingehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Meinungsäußerungen ohne einen klaren inhaltlichen Bezug zum Artikel hier in der Regel nicht veröffentlicht werden.