04 Dezember 2019

Die Europawahl darf keine Wundertüte sein: Für eine rechtliche Verankerung des Spitzenkandidaten-Prinzips

Das Spitzenkandidaten-Verfahren sollte die Wahl des EU-Kommissionspräsidenten demokratischer machen, aber unumstritten war es nie. Woran ist es 2019 gescheitert? Und wie ließe es sich reformieren? Auf diese Fragen antworten hier Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Heute: Gaby Bischoff. (Zum Anfang der Serie.)

„In dieser Legislaturperiode muss eine Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass in Zukunft nur Spitzenkandidaten für das Amt der Kommissionspräsidentin vorgeschlagen werden.“
Aktuelle Umfragen zeigen, dass die EU weiter breite Akzeptanz genießt, die Bürger*innen jedoch erheblichen Reformbedarf sehen. Europa hat ein Gerechtigkeitsdefizit, so zeigte 2019 die Umfrage „Gerechter. sozialer. Weniger ungleich“ der Friedrich-Ebert-Stiftung. Das Erscheinungsbild ist von Uneinigkeit und nationalen Egoismen geprägt. Es scheint, als wollten die Mitgliedstaaten die Vorteile der Integration ausschöpfen und für den Rest nicht verantwortlich sein. Es fehlt an Solidarität.

Trotzdem – oder deswegen – hatte die Europawahl 2019 die höchste Wahlbeteiligung seit 20 Jahren. Über 50 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben an der Europawahl teilgenommen. Es ist das erste Mal seit der ersten Direktwahl zum Europäischen Parlament 1979, dass die Wahlbeteiligung gestiegen ist. In insgesamt 21 Mitgliedstaaten nahm die Wahlbeteiligung zu, in sieben Ländern sogar um mehr als 10 Prozentpunkte. Diese Entwicklung zeigt, dass das Interesse der Europäerinnen und Europäer an der Europawahl wieder gewachsen ist. Mit ihrem Stimmzettel möchten diese Menschen die zukünftige Ausrichtung der Europäischen Union beeinflussen. Dafür ist es notwendig, dass die Wahl auch für die Besetzung der Kommissionspräsidentschaft eine entscheidende Rolle spielt.

Die Schwächen des Spitzenkandidaten-Prinzips

Die Verträge sehen vor, dass der Europäische Rat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Europawahl eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten für den Vorsitz der Kommission vorschlägt. Die Staats- und Regierungschefs haben am 2. Juli 2019 einen Vorschlag für den Vorsitz der EU-Kommission gemacht. Der Zeitpunkt dieses Vorschlags war nicht unerheblich. Das neugewählte Europäische Parlament hat sich genau an diesem Tag, also parallel zum Treffen des Europäischen Rates konstituiert. Zu diesem Zeitpunkt hatten die neugewählten Europaabgeordneten, zu denen ich auch gehöre und die 58% der Mitglieder ausmachen, noch nicht einmal ihr Büro im Europäischen Parlament bezogen. Das war meiner Meinung nach nicht nur ein unglücklicher Zeitplan, sondern politisches Kalkül des amtierenden Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk.

Das Europäische Parlament spielt bei der Wahl der neuen Kommissionspräsidentin bzw. des neuen Kommissionspräsidenten eine entscheidende Rolle. Der Vorschlag des Europäischen Rates bedarf der Unterstützung der Mehrheit der Europaabgeordneten. Daher hat das Europäische Parlament ein großes Druckmittel, um den Europäischen Rat dazu zu bewegen, einen Spitzenkandidaten bzw. eine Spitzenkandidatin vorzuschlagen. Leider hat das neu gewählte Europaparlament diese Chance vertan, weil es sich nicht (schnell genug) auf ein Verfahren einigen konnte. 2014 war das mit den Spitzenkandidaten Martin Schulz und Jean-Claude Juncker anders. Der Vertrag von Lissabon hat die Rolle des Europäischen Parlaments (Art. 17 EUV) und die demokratische Legitimation der Europäischen Kommission gestärkt.

Kein Automatismus für den Kandidaten der stärksten Fraktion

Das Europäische Parlament hält am Spitzenkandidaten-Prinzip fest. In dieser Legislaturperiode muss eine Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass in Zukunft nur Spitzenkandidaten für das Amt der Kommissionspräsidentin bzw. Kommissionspräsidenten vom Europäischen Rat vorgeschlagen werden. Die Europawahl darf keine Wundertüte sein. Die Spitzenkandidaten stehen für ein Programm. Sie haben sich monatelang den Fragen und teilweise auch der Kritik der Bürgerinnen und Bürger gestellt. Während des Wahlkampfes sind sie die Gesichter der Europawahl geworden.

Die Position des Europäischen Parlaments zum Spitzenkandidatenprinzip ist klar: Die vom Europäischen Rat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Europawahl nominierte Spitzenkandidatin bzw. der Spitzenkandidat, die bzw. der über eine Mehrheit im Parlament verfügt, wird in einer Abstimmung des Parlaments zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten der Europäischen Kommission gewählt. Als Kommissionspräsidentin bzw. Kommissionspräsident muss also nicht automatisch der Spitzenkandidat der politischen Familie vorgeschlagen werden, der die Europawahl gewonnen hat, sondern ein Spitzenkandidat, der eine Mehrheit der Europaabgeordneten hinter sich bringen kann. Hier besteht kein Automatismus.

Es ist dieser kleine, aber feine Unterschied, der meiner Meinung nach letztendlich dazu geführt hat, dass das Spitzenkandidatenprinzip bei dieser Europawahl eine Rolle rückwärts gemacht hat. Die „Wahlsieger“ der Europawahl haben darauf beharrt, dass ihr Kandidat als Kommissionspräsident nominiert wird, so dass keine ernsthafte Diskussion innerhalb des Europäischen Parlaments über mehrheitsfähige Alternativen stattgefunden hat.

Das Spitzenkandidaten-Prinzip verankern

Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Spitzenkandidatenprinzip fest zu verankern. Der direkteste Weg wäre eine entsprechende Änderung der europäischen Verträge. Die Stimmen für eine Vertragsänderung werden immer lauter. Die geplante Konferenz über die Zukunft der EU wird mit den entsprechenden Rahmenbedingungen ein Wegbereiter sein für eine Überarbeitung der EU-Verträge. Allerdings müssen wir auch bedenken, dass eine Vertragsänderung ein langwieriger Prozess ist mit ungewissem Ausgang.

Eine interinstitutionelle Vereinbarung zum Spitzenkandidaten-Prinzip zwischen dem Europäischem Parlament, dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission kann ebenfalls eine Lösung herbeiführen. Der Vorteil einer interinstitutionellen Vereinbarung ist, dass sie, wenn der entsprechende politische Wille seitens der EU-Institutionen da ist, zu einer schnellen Lösung führen kann. Zusätzlich zum Spitzenkandidatenprinzip muss eine interinstitutionelle Vereinbarung auch einen genauen Zeitplan festlegen, damit das Europäische Parlament die Möglichkeit hat, sich erst einmal zu konstituieren, bevor die wichtigen personellen Entscheidungen für die Spitzenposten in der EU getroffen werden.

Transnationale Listen für eine stärker europäische Identität

Ein einheitliches EU-Wahlrecht ist überfällig. Transnationale Listen und das Spitzenkandidatenprinzip gehören zu einer Reform des EU-Wahlrechts dazu und können auch zu einer stärkeren europäischen Identität der Abgeordneten führen. Vorschläge für transnationale Listen werden seit 1998 (Anastassopoulos-Bericht) und 2011-2012 (Duff-Bericht) diskutiert. Diese Idee fand zuvor Unterstützung im Ausschuss für konstitutionelle Fragen, gerade auch weil so ein „political space for public debate“, also eine europäische Öffentlichkeit geschaffen werden könnte. Sie wurde aber bislang nicht offiziell vom Europäischen Parlament unterstützt.

Meine Erfahrung ist, dass Mitglieder des Parlaments gegenwärtig immer wieder unter Druck gesetzt werden, die Position ihrer nationalen Regierung zu vertreten und nicht die der politischen Fraktion, der sie angehören. Dies führt zu einer „Renationalisierung der Politik“, die die Europäische Union weiter schwächt. Das Parlament muss vielmehr der Motor sein, Europa im Interesse seiner Bürger*innen zu stärken und zu verändern. Hierzu können transnationale Listen beitragen. Wir wollen die EU gerechter, sozialer und gleicher machen. Die Angleichung der Lebensverhältnisse auf dem Wege des Fortschritts bleibt unser Ziel.


Gaby Bischoff (SPD/SPE) ist Mitglied des Europäischen Parlaments und stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO).
Reform des Spitzenkandidaten-Verfahrens – Artikelübersicht

  1. Reform des Spitzenkandidaten-Verfahrens: Serienauftakt
  2. Für eine Direktwahl des Kommissionspräsidenten und ein neues Europawahlrecht: Wege und Irrwege der Demokratie in der EU ● Frank Decker
  3. Noch nicht ausgemustert: Gezielte Reformen können das Spitzenkandidaten-Verfahren wieder erfolgreich machen ● Julian Rappold
  4. Die Europawahl darf keine Wundertüte sein: Für eine rechtliche Verankerung des Spitzenkandidaten-Prinzips ● Gaby Bischoff
  5. Wiederbelebung des Spitzenkandidaten-Verfahrens: Was können die europäischen Parteien selbst tun? [EN / DE] ● Gert-Jan Put
  6. Das Spitzenkandidaten-System: ein Blick aus Tallinn [EN / DE] ● Piret Kuusik
  7. Wissen, wer was tun wird: Transnationale Listen können das Spitzenkandidaten-System retten [FR / DE] ● Charles Goerens
  8. Das Polarisierungsdilemma: Streit zwischen den Parteien belebte 2019 den Europawahlkampf – und ließ dann die Spitzenkandidaten scheitern ● Manuel Müller

Bilder: Spitzenkandidaten-Debatte: European Union 2019 – Source: EP [CC BY 4.0], via Flickr; Porträt Gaby Bischoff: European Union 2019 – Source: EP.

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