Bei
der Bundestagswahl im kommenden September wählen die Deutschen nicht
nur ihre nationalen Abgeordneten, sondern auch ihre Vertreter in den
intergouvernementalen EU-Organen. Welche Alternativen stehen dabei
zur Auswahl? In einer Sommerserie vergleicht dieses Blog die
europapolitischen Vorschläge in den Wahlprogrammen der
Bundestagsparteien – CDU/CSU
(EVP), SPD
(SPE), FDP
(ALDE), Grüne
(EGP) und Linke
(EL). Heute: Grenzen. (Zum
Anfang der Serie.)
Reform
des Schengener Grenzkodex
- Willkommen in Europa: Wie offen die europäischen Grenzen sein sollen, ist unter den Bundestagsparteien umstritten.
Zu
den populärsten Errungenschaften der europäischen Integration zählt
ohne Zweifel die Reisefreiheit. Das 1995 in Kraft getretene
Schengener Abkommen, das sich jetzt in Art. 77
AEUV und dem 19. Protokoll
zum EU-Vertrag wiederfindet, ermöglicht den Bürgern, sich in
fast allen europäischen Ländern ohne Grenzkontrollen frei zu
bewegen. In den letzten Jahren allerdings zeigte dieses System einige
Schwächen: Als 2011 zahlreiche
Flüchtlinge aus Nordafrika in Italien Touristenvisa erhielten und
damit nach Frankreich weiterreisen wollten, berief sich die
französische Regierung unter Nicolas Sarkozy (UMP/EVP) auf eine
Ausnahmeregelung im Schengener
Grenzkodex, die im Falle einer „schwerwiegenden
Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“
die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen erlaubt.
Kurz darauf tat es ihr auch die dänische Regierung gleich –
ihrerseits ganz ohne äußeren Anlass und offenbar nur als PR-Aktion
in einem Wahlkampf, den sie letztlich verlor.
Auch
wenn sich die Aufregung nach einigen Wochen wieder legte,
verdeutlichte sie, wie missbrauchsanfällig die Ausnahmeregelungen im
Grenzkodex waren. Die Kommission leitete deshalb eine Reform ein, die
in den letzten Jahren zwischen
den EU-Institutionen verhandelt wurde. Doch während die supranationalen Organe damit vor allem verhindern wollten, dass
die Mitgliedstaaten ohne triftigen Grund wieder Kontrollen einführen können,
bemühten sich einige Regierungen eher um eine Ausweitung der
nationalen Spielräume. Insbesondere die Innenminister von Frankreich
und Deutschland, Claude Géant (UMP/EVP) und Hans-Peter Friedrich
(CSU/EVP) verlangten unter Verweis auf die „nationale Souveränität“
ein Letztentscheidungsrecht der Mitgliedstaaten (mehr dazu hier
und hier). In ihren Bundestagswahlprogrammen stellen sich FDP und Grüne nun auf
Seiten der Kommission: Die Liberalen sind „vehement
dagegen, nationalen Regierungen einen Blanko-Scheck zur
Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu geben“; für die Grünen
soll die Wiedereinführung von Grenzkontrollen „allerletztes
Mittel“ bleiben und „nur gemeinsam auf europäischer Ebene
entschieden und überprüft werden“. In Anspielung auf die Vorfälle
von 2011 betonen sie zudem, „verstärkte Einwanderung“ sei „für
uns definitiv
kein Grund für die Schließung
der Binnengrenzen“.
Allerdings
könnten die Parteien damit ein wenig spät dran sein. Inzwischen
steht das Verfahren für die Reform des Grenzkodex nämlich ohnehin
kurz vor dem Abschluss. Heraus kam ein
Kompromiss, mit dem die Mitgliedstaaten weiterhin einseitig eine
vorübergehende Grenzschließung anordnen können. Die Kommission
wird jedoch einen konkreten Leitfaden erlassen, in welchen Fällen
dies erlaubt ist (wobei, ganz wie die Grünen fordern, verstärkte
Migration als Rechtfertigungsgrund ausgeschlossen wurde). Die
Kontrolle im Einzelfall bleibt dann jedoch wiederum dem Ministerrat
überlassen. Erst die Zukunft wird zeigen, wie tragfähig dieser
Kompromiss ist. Fürs Erste aber scheint das Thema nicht mehr ganz
oben auf der Tagesordnung zu stehen.
„Armutszuwanderung“,
Sinti und Roma
Mit
den offenen Grenzen im Schengenraum verwandt, aber nicht identisch
ist das Grundrecht auf Freizügigkeit, das in Art. 21
AEU-Vertrag festgehalten ist. Demnach hat jeder EU-Bürger „das
Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten […] frei zu
bewegen und aufzuhalten“. Dieses Recht wird allerdings durch eine
Richtlinie
insoweit eingeschränkt, als der Bürger bei einem mehr als
dreimonatigen Aufenthalt erwerbstätig sein oder anderweitig über
„ausreichende Existenzmittel“ und eine Krankenversicherung
verfügen muss. Nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer darf ihm das
Aufnahmeland dann auch den Zugang zum Sozialsystem nicht verwehren,
wenn er beispielsweise unfreiwillig arbeitslos wird.
Vor
allem infolge der Eurokrise nahm die Binnenmigration in Europa in den
letzten Jahren deutlich zu, da viele Bürger aus dem wirtschaftlich
schwachen Süd- und Osteuropa in die wohlhabenderen Staaten wie
Deutschland auswanderten. Besondere Aufmerksamkeit fand dabei die
verstärkte Einwanderung von Sinti und Roma aus Rumänien und
Bulgarien, die in ihren Herkunftsländern nicht nur unter
ökonomischer Not, sondern auch unter sozialer Diskriminierung leiden
– oft aber nicht über das Einkommen und die Krankenversicherung
verfügen, die in der Freizügigkeitsrichtlinie gefordert werden.
Spätestens seitdem der Deutsche Städtetag im Februar 2013 in einem
Positionspapier vor
der wachsenden „Armutszuwanderung“ warnte, die die Kommunen
rechtlich und finanziell überfordere, ist das Thema in
Deutschland zum Politikum geworden. Auch die
Wahlprogramme von CDU/CSU, SPD und Grünen gehen darauf ein.
Missbrauch
des Sozialsystems oder Diskriminierungsproblem?
Interessant
ist dabei allerdings, wie unterschiedlich das Thema von den Parteien
gedeutet wird. Für die CDU/CSU liegt das Hauptproblem im Schutz der
deutschen Sozialversicherungskassen: „Eine
Zuwanderung, die darauf gerichtet ist, die europäische Freizügigkeit
zu missbrauchen und die sozialen Sicherungssysteme unseres Landes
auszunutzen, lehnen wir ab.“ Stattdessen
verlangt die Partei nach einer „europäischen Lösung, um die Lage
in den Herkunftsländern zu verbessern“.
Die
Grünen hingegen sehen eher einen Fall von ethnischer
Diskriminierung. Als einzige Partei sprechen sie explizit an, dass es
sich bei den Betroffenen vor allem um Roma handelt und fordern eine
Umsetzung der „EU-Romastrategie“,
die Deutschland 2011 auf Basis europäischer
Vorgaben entwickelt hat. Zudem schlagen sie ein „Programm zur
wirksamen Inklusion der Roma in ihren wichtigsten Herkunftsländern“
vor und wollen „Herausforderungen wie massive Armut und
Arbeitslosigkeit, Diskriminierung
oder Korruption […] gemeinsam europäisch“
angehen.
Außerdem sollen „[a]lle EU-BürgerInnen, gleich welcher Herkunft
oder Ethnie, […] auch in Zukunft die Möglichkeit haben, sich in
einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen“ – wobei diese letzte Forderung freilich nur wiedergibt, was ohnehin in den EU-Verträgen steht.
Die
SPD schließlich will sowohl „für
die besonders von Armutszuwanderung betroffenen Städte ein
Sofortprogramm des Bundes zur Verfügung stellen“ als auch eine
„rasche Verbesserung
der Lebensbedingungen in den Herkunftsstaaten“. Auch die
Sozialdemokraten erkennen dabei ein Problem ethnischer
Diskriminierung und verlangen daher ausdrücklich, dass die
EU-Mitgliedstaaten „den
Schutz ihrer Minderheiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
gewährleisten“. Anders als die Grünen fordert die SPD hierfür
allerdings kein gesamteuropäisches Programm, sondern sieht offenbar
nur die anderen nationalen Regierungen in der Pflicht.
Polizeiliche
Zusammenarbeit
Die
Abschaffung der Grenzkontrollen im Schengen-Raum bedeutete nicht nur
eine große Erleichterung für Reisende, sondern erleichterte auch
die grenzüberschreitende Kriminalität. Seit den neunziger Jahren
begannen die EU-Staaten deshalb auch die Zusammenarbeit von Polizei
und Justiz immer enger auszubauen. Besonders bekannt ist etwa der
europäische
Haftbefehl, der 2002 eingeführt wurde und die Auslieferung von
Verdächtigen zwischen den Mitgliedstaaten stark vereinfachte.
Wie
weit die polizeiliche Zusammenarbeit in Zukunft gehen sollte, ist
Thema in mehreren Wahlprogrammen der Bundestagsparteien. Auf Law
and Order setzt dabei vor allem
die CDU/CSU, die „grenzüberschreitende Kriminalität besser
verhindern bzw. verfolgen“ will und dafür eintritt, „dass die
entfallenen Grenzkontrollen im Schengen-Raum weiterhin durch
geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden, wie etwa durch
anlassunabhängige Kontrollen entlang der Grenze“. Außerdem will
die Partei die „grenzüberschreitende polizeiliche
Zusammenarbeit […] weiter stärken“, und zwar „insbesondere mit
den gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarn aufgebauten
polizeilichen Zentren“.
Grüne
und Linke hingegen geben sich eher skeptisch. Für die Grünen etwa
muss die Zusammenarbeit „mit verbindlichen hohen Standards zu
Rechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit“ einhergehen. Unter anderem
fordern sie „einheitliche Rechtsgrundlagen und Verfahrensstandards“
bei transnationalen Polizeieinsätzen sowie eine „Verankerung
verbindlicher und starker Rechte von Beschuldigten und
StrafverteidigerInnen und transnationalem Rechtsschutz“. Ähnlich
fordert auch die Linke, dass in den Bestimmungen zum europäischen
Haftbefehl „das
Recht auf anwaltliche Unterstützung und Übersetzung gesichert“
wird. Nichts zu dem Thema sagen SPD
und FDP.
Flüchtlingspolitik,
Dublin-Verordnung
Wie
oben erwähnt, stand am Anfang der Diskussion über die
Schengen-Reform eine große Zahl von Migranten, die 2011 aus
Nordafrika nach Italien kamen und an die die italienische Regierung
Touristenvisa ausstellte, um sie nicht als Flüchtlinge behandeln zu
müssen. Der Grund für diesen Trick ist einfach: Mit einem
Touristenvisum bestand die Chance, dass die Neuankömmlinge in andere
EU-Staaten weiterziehen und dort untertauchen würden. Sobald sie
hingegen in Italien einen Asylantrag stellten, hätte sich das Land
gemäß der sogenannten Dublin-II-Verordnung
selbst um sie kümmern müssen. Diese schreibt seit 2003 vor, dass
Asylbewerber ihren Antrag stets in jenem Land stellen müssen, in dem
sie zuerst EU-Territorium betreten haben. In den letzten Jahren
führte dies zu einer starken Lücke bei den Asylbewerberzahlen der
verschiedenen Mitgliedstaaten: Während in Binnenstaaten wie
Deutschland kaum noch Flüchtlinge ankommen, sind die südeuropäischen
Länder – besonders Italien und Griechenland – massiv
überfordert, was teils zu menschenunwürdigen
Zuständen in Asylbewerberheimen führt.
Mit
der Schengen-Debatte begann daher auch eine Diskussion
über eine Reform der Dublin-Verordnung, die sich nun in den
Wahlprogrammen niederschlägt. Fast alle Parteien fordern dabei
Veränderungen. Am weitesten gehen Grüne und Linke, die die
Dublin-Regelung komplett abschaffen wollen. Stattdessen sollen die
Flüchtlinge selbst entscheiden, wo sie Asyl beantragen. Zudem
fordern die Grünen, dass die Asylstandards in allen Mitgliedstaaten
auf ein einheitliches hohes Niveau gehoben werden, wobei Deutschland
„die stark betroffenen Aufnahmestaaten unterstützen“ soll. Und
auch der Schutz von „Umwelt- und Klimaflüchtlingen“ soll nach
Ansicht der Grünen europaweit verankert werden.
Nicht
ganz so weit geht die FDP. Auch diese fordert eine „europaweite
menschenwürdige Regelung des Grundrechts auf Asyl“. Besonders
sollen Flüchtlinge, die nach Deutschland weitergereist sind, obwohl
sie eigentlich in einem anderen EU-Land einen Asylantrag hätten
stellen müssen, nur dann dorthin ausgewiesen werden, wenn es
„eindeutige und gemeinsame Bestimmungen über sichere Drittstaaten“
gibt – das heißt, das andere EU-Land darf den Flüchtling nur dann
abschieben, wenn Deutschland sein Ursprungsland ebenfalls als sicher
ansieht. Eine freie Wahl, wo der Flüchtling Asyl beantragen will,
möchte die FDP jedoch nicht. Stattdessen ist sie für einen
„Europäischen Verteilungsschlüssel für Asylsuchende und
anerkannte Flüchtlinge – ähnlich dem Königsteiner-Schlüssel
in Deutschland“. Recht unspezifisch bleibt schließlich die SPD.
Diese will nur die „menschenrechtskonforme Flüchtlingspolitik in
der EU voranbringen“ und fordert dafür einen „solidarischen
Ausgleich“, ohne zu erklären, wie dieser aussehen könnte.
Die
einzige Partei, die nichts zur Dublin-Verordnung sagt, ist die
CDU/CSU.
Stattdessen findet sich dort ein sehr generelles Bekenntnis zum Schutz
politisch Verfolgter, „wie
es unserem Grundgesetz und der aus unserem christlich geprägten
Menschenbild entspringenden Verantwortung entspricht“. Ansonsten
aber fordert die Partei, dass die EU-Mitgliedstaaten „auch
künftig die Zuständigkeit behalten, über Zuwanderung in nationaler
Verantwortung entscheiden zu können“.
Festung
Europa: Smart Borders und Frontex
Ein
ständiges Diskussionsthema ist schließlich der Schutz der
EU-Außengrenzen und die Verhinderung illegaler Einwanderung.
Umstritten ist etwa der „Smart
Borders“-Vorschlag der Europäischen Kommission von vergangenem
Februar, nach dem unter anderem die Ein- und Ausreise von
Drittstaatsangehörigen künftig in einem zentralen elektronischen
System erfasst werden soll. Die Artikel-29-Gruppe (ein
Expertengremium mit Vertretern aller EU-Datenschutzbehörden)
kritisierte
diesen Vorschlag im Juni scharf – und in den nächsten Monaten
ist mit weiteren Auseinandersetzungen zu rechnen.
In
Deutschland wurde der Kommissionsvorschlag vor allem von
Innenminister Friedrich (CDU/EVP) unterstützt,
der sich bereits zwei Wochen zuvor auch selbst für ein europäisches
Ein- und Ausreiseregister ausgesprochen hatte. Zusammen mit der
„Einführung eines
elektronischen Visumverfahrens als Ausgleichsmaßnahme für
Lockerungen bei der Visapflicht“ findet sich diese Forderung nun
auch im CDU/CSU-Wahlprogramm. Die
FDP hingegen lehnt eine „umfassende
Erfassung aller Grenzübertritte in Europa“ vor allem aus
Datenschutzgründen ab. Und auch die Grünen wenden sich gegen
„Vorschläge wie Eurosur [ein
Programm zur technischen Vernetzung der Mitgliedstaaten bei der
Grenzüberwachung] und ‚smart borders‘, die die Abschottung
der EU zementieren“. Stattdessen fordern sie eine „gemeinsame
Grenzpolitik der EU, welche die rechtlichen Normen Europas wahrt, die
Menschenrechte garantiert, das Recht auf Asyl durchsetzt, Flüchtlinge
aus Seenot rettet und durch das Europäische Parlament kontrolliert
wird“.
Für
die Linke schließlich ist die Agentur Frontex,
die die europäischen Staaten bei der Kontrolle der Außengrenzen
koordiniert,
schlicht „Symbol der unmenschlichen Abschottungspolitik der EU
gegenüber Menschen in Not“. Als Konsequenz will die Partei
„Frontex
auflösen“ und durch „eine humane und solidarische
Flüchtlingspolitik“ ersetzen. Wie diese genau aussehen würde,
erklärt sie jedoch nicht.
Fazit
Wenn
es um offene Grenzen in Europa geht, zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Bundestagsparteien. Während die SPD meist eher vage bleibt, gibt die CDU/CSU gern den harten Hund: Sie möchte Armutszuwanderung verhindern, die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im
Schengen-Raum erleichtern, mehr gemeinsame Polizeieinsätze durchführen, eine Europäisierung der Migrationspolitik
verhindern und ein zentrales Register zur Erfassung von Ein- und
Ausreisen in die EU errichten. Demgegenüber fordern vor allem die Grünen und die Linke, aber auch die FDP eine Bewahrung der Reisefreiheit, die Koppelung der polizeilichen Zusammenarbeit an einheitliche
Rechtsstaatskriterien, eine Reform der restriktiven europäischen
Asylpolitik und den Verzicht auf eine noch schärfere Überwachung der Außengrenzen.
Die Bundestagswahl und Europa – Überblick:
1: Warum wir im nationalen Wahlkampf über Europa reden müssen
2: Haushaltskontrolle, Steuerharmonisierung, Kampf gegen Steuerflucht
3: Eurobonds, Schuldentilgungsfonds, Staateninsolvenz
4: Wachstum, Beschäftigung, Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte
5: Soziale Mindeststandards, Mitbestimmung, öffentliche Daseinsvorsorge
6: Finanzmarktregulierung, Ratingagenturen, Bankenunion
7: Klimaziele, Emissionshandel, Energiewende
8: Agrarpolitik, Lebensmittelsicherheit, Umwelt
9: Netzpolitik, Datenschutz, Urheberrecht
10: Gemeinsame Außenpolitik, Rüstungskoordinierung, EU-Armee
11: Entwicklungspolitik, Transatlantische Freihandelszone, Beziehungen zu anderen Staaten
12: Migration, Schengen-Raum, Asylpolitik
13: EU-Konvent, Demokratie, Erweiterung
1: Warum wir im nationalen Wahlkampf über Europa reden müssen
2: Haushaltskontrolle, Steuerharmonisierung, Kampf gegen Steuerflucht
3: Eurobonds, Schuldentilgungsfonds, Staateninsolvenz
4: Wachstum, Beschäftigung, Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte
5: Soziale Mindeststandards, Mitbestimmung, öffentliche Daseinsvorsorge
6: Finanzmarktregulierung, Ratingagenturen, Bankenunion
7: Klimaziele, Emissionshandel, Energiewende
8: Agrarpolitik, Lebensmittelsicherheit, Umwelt
9: Netzpolitik, Datenschutz, Urheberrecht
10: Gemeinsame Außenpolitik, Rüstungskoordinierung, EU-Armee
11: Entwicklungspolitik, Transatlantische Freihandelszone, Beziehungen zu anderen Staaten
12: Migration, Schengen-Raum, Asylpolitik
13: EU-Konvent, Demokratie, Erweiterung
Bild: By wfbakker2 [CC BY-SA 2.0], via Flickr.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Kommentare sind hier herzlich willkommen und werden nach der Sichtung freigeschaltet. Auch wenn anonyme Kommentare technisch möglich sind, ist es für eine offene Diskussion hilfreich, wenn Sie Ihre Beiträge mit Ihrem Namen kennzeichnen. Um einen interessanten Gedankenaustausch zu ermöglichen, sollten sich Kommentare außerdem unmittelbar auf den Artikel beziehen und möglichst auf dessen Argumentation eingehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Meinungsäußerungen ohne einen klaren inhaltlichen Bezug zum Artikel hier in der Regel nicht veröffentlicht werden.