Auf Zeit online ist gerade ein Artikel von mir erschienen, warum die „permanente Große Koalition“ in den Brüsseler Institutionen die
Akzeptanz der Europäischen Union beschädigt und welche institutionellen
Reformen nötig wären, damit Europa eine Opposition haben kann. Zum Lesen bitte hier entlang.
08 September 2016
In anderen Medien: In der „Zeit“ zur permanenten Großen Koalition
Schlagwörter:
Europaskepsis
29 August 2016
Elect the Council: Die globale Sicherheit braucht einen reformierten UN-Sicherheitsrat
Das neue Verfahren bei der Wahl des
UN-Generalsekretärs zeigt: Reformen der Vereinten Nationen sind, trotz
allem, möglich. In einer Serie von Gastartikeln antworten hier
Vertreterinnen und Vertreter aus Politik,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf die Frage: Wenn Sie eines an der
Funktionsweise der UN ändern könnten, was wäre es? Heute: Jakkie Cilliers und Nicole Fritz. (Zum Anfang der Serie.)

- „Ein Sicherheitsrat ohne Legitimität ist ohne Reformen in seiner Zusammensetzung und Arbeitsweise dem Risiko ausgesetzt, umgangen zu werden oder vollständig außer Acht zu geraten.“
Die
Bürger der Welt haben ein sehr reales Interesse daran, eine
effektive, koordinierte Antwort auf Bedrohungen der globalen
Sicherheit zu gewährleisten. Wenn man Terrorismus, globalen
Epidemien, Ressourcenarmut, Klimawandel und Internetkriminalität
keinen Einhalt gebietet, werden sie Leben zerstören, menschliche
Sicherheit und Menschenrechte gefährden und die Erfolge des letzten
halben Jahrhunderts zunichte machen. Eine vernetzte Welt, die diesen
Bedrohungen gegenübersteht, braucht einen wirksamen und
zuverlässigen UN-Sicherheitsrat. Aber ein Sicherheitsrat ohne
Legitimität und Glaubwürdigkeit – ohne Reformen in seiner
derzeitigen Zusammensetzung und Arbeitsweise – ist dem Risiko
ausgesetzt, umgangen zu werden, mit anderen Machtzentren konkurrieren
zu müssen oder schlimmstenfalls sogar vollständig außer Acht zu
geraten.
Die
Initiative Elect
the Council (EtC),
jetzt
etwas mehr als zwei Jahre jung, ist
ein
Projekt des Institute for
Security Studies, einem
führenden afrikanischen Thinktank in Fragen der menschlichen
Sicherheit.
Sie
schlägt
die Einrichtung einer breiten Allianz von interessierten Parteien
vor, um die Reform des Sicherheitsrats voranzutreiben. Dazu gehören
die Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, die Wirtschaft,
Akademiker und Staaten, die verstehen, dass eine koordinierte globale
Führung sich den Herausforderungen von heute und morgen stellen
muss, dass diese Führung gerecht, repräsentativ und effektiv sein
muss, und dass die Regierungen allein bis jetzt nicht in der Lage
waren, eine solche Reform herbeizuführen.
Wir
brauchen eine breite Allianz von Reformunterstützern
Wir
erkennen an, dass ein reformierter Sicherheitsrat nicht für sich
allein schon eine Garantie für eine effektivere Institution ist. In
der Praxis erfordert die Reform ein Bewusstsein für die
Notwendigkeit, gleichzeitig die Handlungsfähigkeit des
Sicherheitsrats zu verbessern, das verheerende Repräsentationsdefizit
bei seiner Zusammensetzung zu überwinden und die Realitäten der
Machtverteilung im 21. Jahrhundert anzuerkennen. Auch können die
Reformbemühungen nicht die Lehren ignorieren, die sich aus der
Geschichte des Sicherheitsrats in den letzten siebzig Jahren ergeben.
Aber
ein Reformprozess, der von einer breiten Allianz gleichgesinnter
Einzelpersonen und Institutionen vorangetrieben und dessen Umsetzung
später von dieser Allianz überwacht würde, könnte einen
transparenteren Prozess in Gang setzen und Staaten empfänglicher
dafür machen, was die Allianz als Bedrohungen des internationalen
Friedens und Sicherheit wahrnimmt. Wenn erfolgreich, würde eine
solche Kampagne die politischen Kosten für Einzelstaaten erhöhen,
die die Anliegen der Allianz ignorieren.
Ein
detaillierter Vorschlag
In
den letzten Jahrzehnten gab es unzählbare Versuche der
Sicherheitsratsreform. Mit Ausnahme von 1965, als die Anzahl der
nicht-ständigen Mitglieder erweitert wurde, war kein Versuch
erfolgreich, und es gibt wenig Hoffnung, dass sich das während der
laufenden zwischenstaatlichen Verhandlungen in der
UN-Generalversammlung in New York ändert, die derzeit zwischen
unvereinbaren nationalen Positionen festgefahren sind. Der Mangel an
Legitimität des Rates führt dazu, dass auch die übrigen
Institutionen nicht reformiert werden können und das UN-System
insgesamt nach und nach an Handlungsfähigkeit verliert.
Die
Sicherheitsratsreform ist ein Bereich, in dem allseitige
„grundsätzliche“ Unterstützung immer wieder an den Klippen des
Details zerschellt. Viele Staaten sind ganz zufrieden damit, sich
hinter dieser Uneinigkeit zu verstecken, da der Status quo ihnen die
Möglichkeit zum Trittbrettfahren gibt. Um dies zu verhindern, ist
EtC detailliert und spezifisch. Die Prinzipien, die die Initiative
leiten, sind folgende:
Weltmächte
müssen im Rat vertreten sein
1.
Nicht alle Staaten sind gleich, was ihre Rolle und ihren möglichen
Beitrag für Frieden und Sicherheit betrifft, und der künftige
Sicherheitsrat muss die Machtverteilung berücksichtigen, die sich
herausbildet. Langfristige Vorausschauen zur Machtverteilung, die
eine Kombination unterschiedlicher Faktoren berücksichtigen, lassen
alle eine dreigeteilte globale Struktur erwarten. Die erste Gruppe
besteht aus zwei (vielleicht drei) Weltmächten (USA, China und
vielleicht Indien). Mit großem Abstand folgen als zweite Gruppe
weitere Staaten wie Brasilien, Indonesien, Korea, Japan, der Türkei,
Russland, Deutschland, Großbritannien, Frankreich usw. – wobei
eine integrierte EU natürlich ebenfalls die Bedingungen erfüllen
könnte, um zur Elite der globalen Mächte zu zählen. Die dritte
Gruppe wird von der Mehrzahl der Staaten gebildet, die einen sehr
viel geringeren Anteil an der Macht hat.
Angesichts
dieser großen Disparitäten ist EtC der Meinung, dass die oberste
Schicht globaler Mächte in
einem reformierten Rat vertreten sein muss. Ein Sicherheitsrat ohne
diese globalen Mächte könnte ignoriert oder umgangen werden. Wir
sehen deshalb eine
Mitgliederkategorie vor, durch
die Staaten (oder
Staatenbünde), die 6% der
globalen Wirtschaftsleistung, 6% der globalen Verteidigungsausgaben
und 3% der globalen Bevölkerung umfassen, automatisch das
Recht haben, im Rat vertreten zu sein, solange
sie diese Kriterien erfüllen. Diese
Staaten oder Staatengruppen haben
außerdem
ein verstärktes Stimmrecht,
indem ihre Stimme dreifach zählt.
Gleichberechtigte
Vertretung aller Weltregionen
2.
In einer komplexen Welt arbeiten die UN zunehmend mit und durch
Regionalorganisationen und richtet ihre Interessen notwendigerweise
an Regionalmächten aus, die
eine wichtige Rolle in ihrem
jeweiligen geografischen Raum spielen. Deshalb
sehen wir eine Kategorie für Regionalmächte vor, bestehend aus
Staaten, die für eine einmal verlängerbare Amtszeit
von fünf Jahren in den Sicherheitsrat gewählt werden. Jede der fünf
Regionalgruppen, die derzeit die nicht-ständigen Mitglieder des
Sicherheitsrats wählen, würden einen regionalen Staat für je 22
ihrer Mitglieder wählen.
3.
Eine dritte Kategorie von 16 rotierenden Sitzen
komplettiert die Zusammensetzung des Rates. Jede Region würde für
je 22 ihrer Mitglieder zwei Staaten in den Sicherheitsrat wählen
dürfen. Diese Sitze würden
für eine Amtszeit von drei Jahren ohne
unmittelbare Wiederwahlmöglichkeit vergeben.
Auf diese Weise würde der
Rat eine proportionale Repräsentation aller Weltregionen auf
gleichberechtigter Grundlage sicherstellen.
4. Zusammen mit den ersten beiden Sitzkategorien würde der reformierte UN-Sicherheitsrat also aus 24 gewählten Staaten plus zwei oder drei globalen Mächten bestehen.
Zwanzigjährige Übergangsphase
5.
EtC schlägt vor, die ständigen Sitze (und das Vetorecht)
abzuschaffen und den Rat im Verlauf einer 20-jährigen
Übergangsphase schrittweise
zu normalisieren. Dadurch würde die Zusammensetzung und Arbeitsweise
des Sicherheitsrats den
großen globalen Machtverschiebungen folgen, die derzeit stattfinden.
Während der 20-jährigen
Übergangsphase würden
die derzeitigen ständigen Mitglieder weiterhin im Rat vertreten sein
und verstärkte Stimmrechte, aber kein Vetorecht besitzen. Daneben
wären im Rat 16 weitere Staaten vertreten, die für jeweils drei
Jahre gewählt würden (wie oben beschrieben), sowie fünf Länder,
die für fünf Jahre gewählt sind (anstelle der acht Fünfjahressitze
nach Vollendung der Reform).
Dies
liegt daran, dass vier der
ständigen Mitglieder (China, Großbritannien/Frankreich und
Russland) bereits in drei Regionalgruppen vertreten sind. Nach
der 20-jährigen Übergangsphase würde die Zahl der Staaten, die für
fünf Jahre gewählt sind, auf acht steigen.
Mindestanforderungen
für die Mitglieder
6.
Der UN-Sicherheitsrat ist das einzige Exekutiv- und Legislativorgan,
das für die Sicherstellung des internationalen Friedens und
Sicherheit zuständig ist. Staaten, die
im Rat vertreten sind, sollten deshalb die Ressourcen, Erfahrung und
globale Präsenz haben, um einen bedeutenden Beitrag zu Frieden und
Sicherheit zu leisten. Zu diesem Zweck schlagen wir vier
Basis- oder Mindestanforderungen
vor – obwohl wir denken,
dass die Durchsetzung dieser Kriterien am besten den regionalen
Wahlgruppen selbst überlassen sein sollte.
Im
Einzelnen sind die Kriterien: (a) Erfahrung und Fähigkeit, (b) gute
Finanzbeziehungen mit den UN und ihren Agenturen, (c) die
Bereitschaft, zusätzliche Finanzbeiträge zu UN-Bemühungen im
Bereich Frieden und Sicherheit zu leisten, die von der
Generalversammlung festgelegt werden, (d) Respekt für eine offene,
inklusive und verantwortungsvolle Regierungsführung,
Rechtsstaatlichkeit und internationale Menschenrechtsstandards.
Wiederherstellung
der Legitimität des Rates
7.
Ähnlich wie nach dem jetzt angewandten Verfahren würden die
Regionen Staaten für die 24 gewählten Sitze nominieren, aber die
formale Abstimmung darüber in der Generalversammlung stattfinden.
Dieses Arrangement erlaubt es jeder Region, die Wahl so zu gestalten,
wie sie selbst möchte – sei es in Form von Kampfabstimmungen oder
nach einem Rotationsprinzip.
8.
Das System der proportionalen Repräsentation,
das im erweiterten Rat gelten würde, führt
zu einer
gerechteren
Repräsentation
der Regionen und
würde die Legitimität des Rates und der UN wiederherstellen. Zudem
sollte die Kategorie der gewählten Regionalmächte die Dynamik
zwischen Regionalmächten und anderen Staaten in der Region
verändert. Gruppen von Staaten mit besonderen
Repräsentationsbedürfnissen, etwa
die Arabische Gruppe oder die Kleinen
Insel-Entwicklungsländer (Small
Island and Development States, SIDS), würden
ermutigt, gruppenübergreifende Arrangements zu treffen, um eine
angemessene Repräsentation im reformierten Rat sicherzustellen.
Anreize
für die jetzigen ständigen Mitglieder
9.
Um den Wandel zu erreichen, ist es wichtig, Anreize für die jetzigen
ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats zu schaffen. In einem
reformierten Rat würde die Stimme aller gewählten Staaten nur
einfach gewichtet, die Stimme der Weltmächte hingegen dreifach.
Während der 20-jährigen Übergangsphase würden die Stimmen der
ständigen Mitglieder zunächst fünffach gewichtet (1.-5. Jahr),
dann vierfach (5.-10. Jahr), dreifach (11.-15. Jahr) und schließlich
doppelt (16.-20. Jahr) – wobei die Stimmen der Staaten, die die
Weltmacht-Kriterien erfüllen (Bevölkerung, Wirtschaftsleistung und
Verteidigungsausgaben) niemals weniger als dreifach zählen würden.
10.
Es ist wichtig, Hindernisse zu überwinden, die
den Fortschritt bremsen könnten. Wir
schlagen vor, dass der derzeitige UN-Sicherheitsrat bis zu fünf
spezifische Themen definiert, die während
der Übergangszeit auf Eis gelegt werden. In diesen fünf Bereichen
würden für eine
Phase von zwanzig Jahren nach dem Inkrafttreten der
Generalversammlungsresolution zur Änderung der UN-Charta keine
weiteren Kapitel-VII-Entscheidungen
erlassen werden,
außer dem Erhalt oder der Beendigung existierender Beschlüsse. Ein
Beispiel könnten
das Beharren der USA auf Angelegenheiten sein, die Israel/Palästina
betreffen, oder auch der
Konflikt um das Südchinesische Meer. Auf diese Weise könnten
umstrittene Themen, die die Reform blockieren könnten, von der
Agenda des reformierten Sicherheitsrats entfernt werden.
Verfahrensblockaden
lösen
11.
Die Einrichtung eines regelmäßigen Überprüfungsverfahrens für
den UN-Sicherheitsrat würde die Möglichkeit schaffen, in Zukunft
weitere Verbesserungen vorzunehmen, und eine Wiederholung der
jetzigen Blockadesituation verhindern. Eine verpflichtende
periodische Überprüfung der Sicherheitsratsverfahren, die alle 30
Jahre stattfindet, sollte deshalb in die Reform der UN-Charta mit
eingeschlossen werden.
12.
Zusätzlich zu all dem würde die überarbeitete UN-Charta Verfahren
beinhalten, die verhindern, dass der Sicherheitsrats von einer
Handvoll seiner Mitglieder durch Verfahrensfragen blockiert werden
kann. Dadurch sollten ausstehende Fragen wie die Geschäftsordnung
des Rates (die bis heute nur provisorisch ist) zügig abgeschlossen
werden können. Die UN-Generalversammlung und der Internationale
Gerichtshof würden die Möglichkeit bekommen,
Verfahrensblockaden zu lösen.
13.
All diese Vorschläge würden in einer einzigen Reform der
UN-Charta zusammengefasst.
Elect
the Council: die nächsten Schritte
Bis
Mitte 2016 hat Elect the Council verschiedene Versionen dieser
Vorschläge in Treffen mit der Zivilgesellschaft, Thinktanks und
Regierungsvertretern in Berlin, Brüssel, London, Pretoria,
Johannesburg, Oslo, Stockholm, Nairobi, Abuja, Seoul, New Delhi,
Addis Abeba, Ankara, New York, Beijing und anderswo präsentiert und
diskutiert.
Als
nächste Schritte will EtC eine formale Koalition von Einzelpersonen
und Gruppen in einer Kampagne zur Sicherheitsratsreform
zusammenführen und vorbereitende Treffen ausrichten, um die
spezifischen Reformmechanismen weiter auszuarbeiten.
Dr.
Jakkie Cilliers ist Vorsitzender
des Board of Trustees des
Institute for Security Studies und
Leiter der Abteilung African Futures & Innovation im
Büro Pretoria des
ISS.
Er
ist außerordentlicher Professor am Centre of Human Rights und dem
Department
of Political Sciences an
der Universität Pretoria
und
ist Mitglied im Redaktionsbeirat der African
Security Review und
des South
African Journal of International Affairs.
|
Nicole
Fritz ist Gründungsdirektorin des Southern Africa
Litigation Centre (SALC). Sie ist Honorardozentin am Centre
for Human Rights der Universität Pretoria und
an der School of Law der Universität
Witwatersrand sowie Vorstandsmitglied des Women’s
Legal Centre (WLC). Derzeit arbeitet sie als Beraterin für
Elect the Council.
|
Wenn Sie eines an den Vereinten Nationen ändern könnten, was wäre es?
1: Serienauftakt [DE / EN]
2: Ein neues Wahlverfahren für den UN-Generalsekretär [DE / EN] ● Stephen Browne
3: Das Sekretariat der Vereinten Nationen: Unabhängig, effizient, kompetent? [DE / EN] ● Franz Baumann
4: Die Bürger in den Mittelpunkt: Die Vereinten Nationen brauchen eine Grunderneuerung für das 21. Jahrhundert [DE / EN] ● Dhananjayan Sriskandarajah
5: Weichenstellung für die Vereinten Nationen: Wie kann der Sicherheitsrat reformiert werden? [DE] ● Sven Gareis
6: Die Bürger der Welt müssen die Kontrolle zurückgewinnen – mit einem globalen Parlament [DE / EN] ● Andreas Bummel
7: Elect the Council: Die globale Sicherheit braucht einen reformierten UN-Sicherheitsrat [DE / EN] ● Jakkie Cilliers und Nicole Fritz
1: Serienauftakt [DE / EN]
2: Ein neues Wahlverfahren für den UN-Generalsekretär [DE / EN] ● Stephen Browne
3: Das Sekretariat der Vereinten Nationen: Unabhängig, effizient, kompetent? [DE / EN] ● Franz Baumann
4: Die Bürger in den Mittelpunkt: Die Vereinten Nationen brauchen eine Grunderneuerung für das 21. Jahrhundert [DE / EN] ● Dhananjayan Sriskandarajah
5: Weichenstellung für die Vereinten Nationen: Wie kann der Sicherheitsrat reformiert werden? [DE] ● Sven Gareis
6: Die Bürger der Welt müssen die Kontrolle zurückgewinnen – mit einem globalen Parlament [DE / EN] ● Andreas Bummel
7: Elect the Council: Die globale Sicherheit braucht einen reformierten UN-Sicherheitsrat [DE / EN] ● Jakkie Cilliers und Nicole Fritz
Übersetzung aus dem Englischen: Manuel Müller.
Bilder: By Gobierno de Chile [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons; privat; privat.
Schlagwörter:
UN-Reform
Elect the Council: Global Security Needs a reformed UN Security Council
The
new selection procedure for the UN Secretary-General shows that, after
all, reforms of the United Nations are possible. In a series of guest
articles, representatives from politics, science and civil society
answer to the question: If you could change one thing about the
functioning of the UN, what would it be? Today: Jakkie Cilliers and Nicole Fritz. (To the start of the series.)

- “Absent reform of its composition and working, a Security Council without legitimacy faces the risk to be swept aside.”
Global
citizenry has a very real, vested interest in securing effective,
coordinated response to address global security threats. Left
unchecked, terrorism, global health epidemics, material resource
scarcity, climate change and cybercrime will immiserate lives,
putting human security and rights at risk and reversing the gains of
the last half century. An interconnected world facing these threats
requires an effective, authoritative United Nations Security Council
(UNSC). But a UNSC without legitimacy, without credibility – absent
reform of its current composition and working – faces the risk that
it will be swept aside, required to compete with other ostensible
centres of power or, at worst, entirely disregarded.
The Elect
the Council initiative (EtC),
now slightly more than two years young, is a
project of the Institute
for Security Studies,
a leading African think tank in human security matters. It proposes
the establishment of a broad alliance of interested parties to push
for UNSC reform: civil society, NGOs, business, academics and
like-minded states all understanding that coordinated global
leadership is required to meet the challenges of today and tomorrow,
and that that leadership is required to be fair, representative and
effective and recognising that governments alone have thus far been
unable to secure such reform.
Building
a broad alliance of reformers
We
recognise that a reformed UNSC is not itself a guarantee of a more
effective institution. Practically, reform requires sensitivity for
the need to balance concerns about effectiveness with the dire
representation deficit in the composition in the UNSC, whilst
acknowledging the realities of the distribution of power in the 21st century. Nor will reform efforts be able to ignore the lessons learnt
from the history of the UNSC over the last 70 years.
But
a reform process involving advocacy by a broad alliance of
like-minded individuals and entities, and close monitoring thereafter
by such an alliance, is likely to condition a more transparent and
accountable process and states more receptive of and sensitive to
what appears to the alliance to be threats to international peace and
security. If successful, such a campaign would increase the political
costs to individual states of being seen to ignore the alliance’s
concerns.
A
detailed proposal
There
have been innumerable efforts at reform of the UNSC over successive
decades. With the exception of the enlargement of the non-permanent
category of members in 1965, no effort has borne fruit and there is
little prospect for success through the ongoing intergovernmental
negotiations process under the auspices of the UN General Assembly in
New York. Negotiations are stuck between irreconcilable national
positions. The lack of legitimacy of the Council translates into an
inability to reform other UN institutions and the steady attrition in
the effectiveness of the UN system in general.
EtC
is detailed and specific since this is an area where ‘in principal’
support of reform is dashed on the shores of detail and where many
states hide behind this disagreement, being quite comfortable with
the status quo since it affords them free rider status. The
principles that inform EtC are as follows:
Global
powers must be represented in the Council
1.
Not all states are equal in their role and potential contribution to
peace and security and a future UNSC needs to reflect the emerging
distribution of power. Long-term forecasts of power using a
combination of alternative metrics all indicate a three-tiered global
structure consisting of two (eventually three) global powers (USA,
China and eventually India) with a very large gap between them and
other states including Brazil, Indonesia, Korea, Japan, Turkey,
Russia, Germany, United Kingdom, France, etc. An integrated EU could,
of course, also qualify to sit at the high table of global powers.
The
majority of states are much lower down in the power stakes,
constituting a third cluster. Given this huge disparity EtC takes the
view that the top tier
of global powers must
be included on a reformed Council. A Council without these global
powers could be ignored or bypassed. We therefore provide for a
category where states (or coalitions of states) that have 6% of
global GDP, 6% of global defence expenditure and 3% of global
population automatically qualify to serve on the Council while they
meet all three these criteria. These states/groups also have enhanced
voting powers in that each of their votes will count for 3 votes.
Equitable
representation of all world regions
2. In a complex world the UN is increasingly working with and through regional organisations and necessarily aligning its interests with regional powers who play an important role in their respective geographical space. We therefore provide for a category of regional powers, consisting of states that are elected to serve on the UNSC for an immediately renewable term of five years. Each of the five electoral regions that currently elect the non-permanent members of the UNSC would elect one regional state for every 22 of its members.
3.
A third category of 16 rotational
seats completes the
composition of the Council. Each region would be entitled to elect
two states to the UNSC for every 22 of its members. These seats are
not immediately renewable and states serve for a three-year term. In
this manner the Council would ensure proportional representation of
all regions on an equitable basis.
4.
Together with the other two categories of seats a reformed UNSC will
therefore consist of 24 elected countries plus two or three global
powers.
A
20-year interim period
5.
EtC proposes to do away with permanent seats (and the veto) and move
towards a normalization of the Council in a phased manner over a 20
year interim period.
In this manner the composition and working of the UNSC would follow
the larger global shifts in power distribution currently unfolding.
During the 20-year interim period the current P5 would remain members
of the Council with enhanced voting rights, but no veto, and the
Council would additionally consist of 16 states elected for three
years at a time (as set out earlier) and five five-year elected seats
(instead of the eight five-year elected seats in the final, reformed
Council).
This
is because four of the P5 (China, the UK/France and Russia) already
serve within three respective electoral regions. After the 20 year
interim period the number of states elected for five years would
increase to eight.
Minimum
requirements for UNSC members
6.
The UNSC is the only executive and legislative body entrusted with
ensuring international peace and security. States that serve on the
Council should therefore have the resources, experience and global
representation to make a meaningful contribution to peace and
security. To this end we propose four baseline
or minimum requirements
– although we believe that these criteria best be left to the
electoral regions to enforce as they see fit.
These
criteria are: (a) experience and capacity; (b) in financial good
standing with the UN and its agencies; (c) willingness to shoulder
additional financial contributions to UN efforts on international
peace and security, as determined by the UNGA; and (d) respect for
open, inclusive and accountable governance, the rule of law and
international human rights standards.
Restoring
the legitimacy of the Council
7.
Similar to current arrangements, regions would nominate states for
the 24 elected seats but actual voting
would occur within the General Assembly.
This arrangement would allow each region to manage its electoral
processes according to its own preferences – these could be
competitive/elective or rotational.
8.
By adopting a system of proportional
representation for an
expanded Council the membership would allow for a more equitable
representation of states on behalf of their regions and restore the
legitimacy of the UN and the Council. In addition, the category of
elected regional powers should change the dynamic between regional
powers and other states within the region. Groups
of states with specific representative requirements,
such as the Arab group and Small
Island and Development States (SIDS)
would be encouraged to see cross-grouping arrangements to ensure
appropriate representation in a reformed Council.
Incentives
for the P5
9.
It is important to create incentives within the P5 to change. In a
reformed Council the
vote of all elected states would count for one while the vote of
global powers/groups will count for three votes.
During the 20-year transition period the votes of the P5 would
initially each count for five (years 1 to 5); then four (years 5 to
10); then three (years 11 to 15); and eventually two (years 16 to 20)
– but with the understanding that the votes of those states who
meet the global powers criteria (population, GDP and military
expenditure) would never count for less than three.
10.
It is important to remove
obstacles that could
block progress. We propose that the current UNSC define up to five
specific issues which
could be placed on ice.
These five issues would not attract additional Chapter
VII resolutions for a period of 20 years after the adoption of
the enabling UNGA resolution to amend the UN Charter, beyond the
maintenance or termination of existing decisions. An example could be
US insistence on matters affecting Israel/Palestine or even
consideration of the South China Sea impasse. In this manner
contentious issues that block reform could be removed from the agenda
of a reformed UNSC.
Breaking
procedural deadlocks
11.
The establishment of a regular
review process of the
UNSC would allow the opportunity for future improvements as may be
appropriate and avoid a recurrence of the current impasse. A
mandatory periodic review of the UNSC would therefore be included in
the amendment to the UN Charter, occurring every 30 years.
12.
In all of the above, the amended UN Charter would include procedures
to avoid that the Council is held hostage through procedural matters
by a handful of members. In this manner outstanding issues such as
the finalization of the rules of procedure (which are still
provisional) should be able to proceed apace. The
UN General Assembly and the International Court of Justice would
serve to break procedural deadlocks as appropriate.
13.
These proposals would
be contained in a single amendment to the UN Charter.
Elect
the Council: going forward
By
mid 2016 EtC had presented
and discussed various versions of these proposals in meetings, with
civil society, think tanks and often governments in Berlin, Brussels,
London, Pretoria, Johannesburg, Oslo, Stockholm, Nairobi, Abuja,
Seoul, New Delhi, Addis Ababa, Ankara, New York, Beijing, etc.
Going
forward, EtC hopes to assemble a formal coalition of individuals and
groups to campaign for UNSC reform, hosting preliminary meetings to
refine and agree upon the specific mechanics of reform.
Dr
Jakkie Cilliers is the chairman of the Board of Trustees of the
Institute for Security Studies and head of African Futures and
Innovation at the Pretoria office of the ISS.
He is an Extraordinary Professor in the Centre of Human Rights and
the Department of Political Sciences at the University of Pretoria
and
serves
on the editorial boards of the African Security Review and the South
African Journal of International Affairs.
|
Nicole
Fritz is the founding Executive Director of the Southern Africa
Litigation Centre (SALC) and an honorary lecturer at the Centre for
Human Rights at the University of Pretoria and at the University of
Witwatersrand’s School of Law. She sits on the board of the Women’s
Legal Centre (WLC) and is currently working as a consultant for Elect
the Council.
|
If you could change one thing about the functioning of the United Nations, what would it be?
1: Start of the series [DE / EN]
2: A new process for selecting the UN Secretary General [DE / EN] ● Stephen Browne
3: The Secretariat of the United Nations: Independent, efficient, competent? [DE / EN] ● Franz Baumann
4: Putting citizens at its heart: The UN needs a 21st century makeover [DE / EN] ● Dhananjayan Sriskandarajah
5: Weichenstellung für die Vereinten Nationen: Wie kann der Sicherheitsrat reformiert werden? [DE] ● Sven Gareis
6: The World’s Citizens need to take back control – with a Global Parliament [DE / EN] ● Andreas Bummel
7: Elect the Council: Global Security Needs a reformed UN Security Council [DE / EN] ● Jakkie Cilliers and Nicole Fritz
1: Start of the series [DE / EN]
2: A new process for selecting the UN Secretary General [DE / EN] ● Stephen Browne
3: The Secretariat of the United Nations: Independent, efficient, competent? [DE / EN] ● Franz Baumann
4: Putting citizens at its heart: The UN needs a 21st century makeover [DE / EN] ● Dhananjayan Sriskandarajah
5: Weichenstellung für die Vereinten Nationen: Wie kann der Sicherheitsrat reformiert werden? [DE] ● Sven Gareis
6: The World’s Citizens need to take back control – with a Global Parliament [DE / EN] ● Andreas Bummel
7: Elect the Council: Global Security Needs a reformed UN Security Council [DE / EN] ● Jakkie Cilliers and Nicole Fritz
Pictures: By Gobierno de Chile [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons; private; private.
Schlagwörter:
UN-Reform
19 August 2016
Die Brexit-Bredouille: Warum Großbritannien beim EU-Austritt nur verlieren kann

- „Brexit heißt Brexit“, sagt die britische Premierministerin Theresa May. Genaueres erklärt sie noch nicht. Aber es wird jedenfalls nichts Gutes.
Kommt
der Brexit? Und wenn ja, wann? Und wie wird er aussehen? Das
Referendum, in dem eine knappe Mehrheit der Briten für einen
Austritt aus der Europäischen Union stimmte, ist nun bald zwei
Monate her – und trotzdem gibt es auf diese zentralen Fragen bis
heute keine Antworten. Im Gegenteil: Erst vor wenigen Tagen
berichteten
britische Medien, dass sich die Eröffnung der formalen
Austrittsverhandlungen, die eigentlich für Anfang 2017 erwartet
wurde, auf Ende 2017 verschieben könnte. Die Mitarbeiter des neu
ernannten Brexit-Ministers David Davis (Cons./AEKR) wüssten derzeit
noch nicht einmal, „welche Fragen sie eigentlich stellen müssen,
wenn die Verhandlungen wirklich beginnen“.
Hinter
all dieser Ungewissheit steht ein fundamentales Problem der
britischen Regierung: Die Szenarien, die die Austrittsbefürworter
vor dem Referendum versprochen haben, sind unrealistisch – und
Alternativen dazu, die besser als die Fortsetzung der
EU-Mitgliedschaft wären, sind nicht in Sicht. Infolgedessen
verbreiten
sich Spekulationen, der Brexit könnte zuletzt womöglich ganz
ausbleiben.
Wie sehen die Perspektiven für Großbritannien in den nächsten Jahren aus? Und wie sollte sich die EU dazu positionieren?
Artikel
50 EU-Vertrag
Das
rechtliche Verfahren für den Austritt aus der Union ist in Art.
50 EU-Vertrag geregelt: Nachdem die Regierung des betreffenden
Mitgliedstaats den Europäischen Rat über ihre Austrittsabsicht
informiert hat, beginnt eine Zweijahresfrist zu laufen. In dieser
Zeit sollen das Austrittsland und die EU ein Abkommen vereinbaren,
das „den Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur
Union berücksichtigt“. Dieses Abkommen muss vom Austrittsland, vom
Europäischen Parlament und vom Ministerrat mit Mehrheitsbeschluss
ratifiziert werden; danach tritt der Austritt in Kraft.
Kommt
das Abkommen jedoch nicht zustande (etwa weil sich die EU und das
Austrittsland nicht über die Bedingungen einig werden), so endet die
Mitgliedschaft nach zwei Jahren automatisch. Bei einem solchen
„harten Brexit“ würden für die Beziehungen zwischen
Großbritannien und der EU nur noch die Regeln des Völkerrechts
gelten, etwa andere internationale Verträge, in denen sie beide
Mitglied sind. Allerdings kann die Zweijahresfrist durch einen
einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates (einschließlich des
Austrittslands) verlängert werden – gegebenenfalls wohl auch auf
unbestimmte Zeit, was die einzige Möglichkeit ist, den Austritt nach
Eröffnung des Verfahrens noch abzuwenden.
Warum
die britische Regierung zögert
Insgesamt
setzt Art. 50 EUV das Austrittsland also unter großen
zeitlichen Druck: Sobald es das Verfahren erst einmal in Gang gesetzt
hat, hat es über den weiteren Verlauf keine Kontrolle mehr. Dies
erklärt auch, warum die britische Regierung unter Theresa May
(Cons./AEKR) so zögert, den Austrittsmechanismus auszulösen. Zum
einen hat sie offenbar große
Schwierigkeiten, für
die Vorbereitung des Brexit kompetentes Personal zu finden.
Nachdem die Zuständigkeit
für die britische Handelspolitik über vierzig Jahre lang in Brüssel
lag, gibt es in London kaum noch Experten für dieses Thema – und
die sich doch damit auskennen, sind von der Idee eines EU-Austritts
meist alles andere als
begeistert. Zum anderen
sind zwei Jahre nicht
viel Zeit für ein solch komplexes Abkommen. Die
Regierung sollte deshalb
ein sehr genaues
Ziel haben, bevor sie
sich in die
Verhandlungen hineinbegibt.
Wie
aber könnte ein solches Ziel aussehen? In
der Traumwelt vieler
Brexit-Befürworter würde
Großbritannien im
europäischen Binnenmarkt verbleiben, dabei
aber weitgehend selbst entscheiden, welche
der gemeinsamen Regeln es anwendet und welche nicht. Insbesondere
die Arbeitnehmer-Freizügigkeit würde
drastisch eingeschränkt. Natürlich
würde das Land keine Zahlungen in den EU-Haushalt mehr leisten. Und
außerdem würde es mit dem Rest der Welt neue Freihandelsabkommen
abschließen,
die den britischen
Interessen besser entsprächen als diejenigen,
denen Großbritannien
derzeit als EU-Mitglied
angehört.
Die
britische Verhandlungsposition wird durch den Brexit nicht besser
In
der Realität wird es
dazu jedoch kaum kommen. Die
EU hat – nicht nur gegenüber Großbritannien, sondern auch
gegenüber
anderen Ländern wie der Schweiz – immer wieder deutlich
gemacht, dass es eine Teilnahme
am Binnenmarkt
ohne Freizügigkeit nicht geben wird. Es
gibt keinen Grund, warum sie nun von dieser Haltung abweichen sollte.
Und
auch gegenüber Drittländern
wird sich die britische
Verhandlungsposition durch den Brexit nicht verbessern. Im
Gegenteil: Da viele
britische Unternehmen
einen Großteil ihrer
Umsätze im Ausland machen,
könnte das Land es
sich kaum leisten, nach
einem EU-Austritt keine
Freihandelsabkommen
mit dem Rest der Welt
abzuschließen. Sobald
Artikel 50
ausgelöst wurde, steht
Großbritannien deshalb
stärker unter Druck als
seine Handelspartner: keine
gute Ausgangslage, um allzu
vorteilhafte Verträge auszuhandeln.
Wie
der Brexit aussehen könnte
Wie
der Ökonom Wolfgang Münchau bereits
kurz nach dem Brexit-Referendum analysierte,
bleiben für die
britische Regierung deshalb (neben
dem „harten Brexit“)
nur zwei
realistische Optionen:
das „Modell Norwegen“
oder das „Modell
Kanada“.
●
Das Modell Norwegen bedeutet im
Wesentlichen die Mitgliedschaft im Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR),
einer Freihandelszone,
die derzeit die EU, Norwegen, Island und Liechtenstein umfasst.
Großbritannien hätte
damit weiter vollen
Zugang zum europäischen
Binnenmarkt – allerdings
zu den Bedingungen der Europäischen Union. Das Land müsste nicht
nur die Arbeitnehmerfreizügigkeit akzeptieren, sondern darüber
hinaus die gesamte
EU-Binnenmarktgesetzgebung übernehmen, ohne
daran selbst mitwirken zu können.
Und es müsste wie Norwegen einen finanziellen Beitrag zum Haushalt
der EU leisten. Die
EWR-Mitgliedschaft ist also mit einem großen Verlust an
demokratischer Selbstbestimmung verbunden –
was die norwegische Premierministerin Erna Solberg (H/EVP) selbst
dazu veranlasste, die Briten im Juni vor
dieser Lösung zu warnen.
●
Das Modell Kanada ist
demgegenüber flexibler:
Statt einer Mitgliedschaft im EWR würde Großbritannien mit der EU
nur ein Abkommen über
den freien Handel von Gütern und Dienstleistungen abschließen.
Großbritannien hätte
dadurch die Möglichkeit, die Freizügigkeit von
EU-Bürgern zu beschränken. Gleichzeitig
würde es jedoch auch den
Zugang zum freien Kapitalmarkt
verlieren, der es
britischen Banken derzeit
erlaubt, unbegrenzt in
der EU Geschäfte zu
machen. Für die City
of London wäre das ein
herber Schlag; zahlreiche
Banken könnten sich entscheiden, ihren Sitz in ein
EU-Land zu verlegen.
●
Sowohl das norwegische als auch
das kanadische Modell setzen freilich
voraus, dass sich
Großbritannien mit der EU einig wird. Die
einzige Option, mit der
Großbritannien von
der EU komplett unabhängig würde, ist der „harte Brexit“. Der
aber würde nicht
nur zu massiven
wirtschaftlichen Verwerfungen führen, sondern
auch zu großen
gesellschaftlichen
Problemen – von der
Anerkennung von Universitätsdiplomen bis zum Aufenthaltsstatus
britischer Bürger in der EU.
Die
Brexit-Frage als Rodrik-Trilemma
Wenn
man so will, kann man die Schwierigkeiten der britischen Regierung
als ein weiteres Beispiel für das Rodrik-Trilemma sehen, das
regelmäßigen Lesern dieses Blogs bereits aus
anderen
Kontexten
bekannt
sein dürfte. Es besagt,
dass man nicht
gleichzeitig Demokratie,
eine grenzüberschreitende
Wirtschaft und
nationale Souveränität
haben kann: Je zwei davon
sind miteinander vereinbar, nicht
aber alle drei.
Will
man deshalb in
einem überstaatlichen
Wirtschaftssystem demokratische
Selbstbestimmung haben,
so muss auch die
Demokratie überstaatlich werden –
und genau darin liegt das
Kernversprechen des europäischen Integrationsprojekts. Wer
das ablehnt,
wie es die
Mehrzahl der Briten in
dem Brexit-Referendum getan hat,
der muss eine
Entscheidung treffen:
Will er weiterhin
an einem grenzüberschreitenden Markt teilhaben, so
muss er
dafür Einbußen an
demokratischer
Selbstbestimmung in
Kauf nehmen (das
„Modell Norwegen“).
Will er hingegen seine
nationale Demokratie bewahren, so muss er sich wirtschaftlich und
gesellschaftlich abschotten (der
„harte Brexit“). Dazwischen
gibt es Abstufungen
wie das „Modell Kanada“.
Aber einen Ausweg aus dem
Zielkonflikt bieten sie nicht: Eine
nur nationale Demokratie ist mit einem überstaatlichen Markt
schlicht unvereinbar.
Ein
zweites Referendum, um den Austritt zu stoppen?
Die
Frage,
welches Brexit-Modell sie
anstreben soll, ist für
die britische Regierung deshalb wie die Entscheidung zwischen Pest und
Cholera. Und schon
werden Stimmen laut, die eine
zweite Volksabstimmung für das wahrscheinlichste Ergebnis halten:
Schließlich wusste beim
ersten Referendum niemand, wie
der Brexit eigentlich genau aussehen würde. Wäre
es deshalb nicht angemessen, das
Ergebnis der Verhandlungen noch
einmal der Bevölkerung vorzulegen?
Und sollten die Briten
dabei nicht auch die Möglichkeit haben, ihre Austrittsentscheidung
vom vergangenen Juni noch einmal zu revidieren?
Besonders
prominent wird diese
Position von
Owen Smith vertreten, der derzeit gegen Jeremy Corbyn für den
Vorsitz der Labour Party (SPE) kandidiert.
Noch einen Schritt weiter
gehen die Liberal
Democrats (ALDE) und
die schottische
SNP (EFA), die den
EU-Austritt sogar ohne ein zweites Referendum stoppen wollen.
Alle
drei Parteien sind
derzeit freilich in der Opposition, und die nächste britische
Parlamentswahl findet planmäßig erst im Mai
2020 statt. Falls die
Regierung den Artikel-50-Mechanismus im
Lauf des Jahres 2017 auslöst, könnte der Austritt noch vor der
Wahl vollzogen sein. Aber
der Druck auf sie wird
nicht geringer werden, und sobald deutlich wird, dass die realen
Austrittsverhandlungen
nicht den Träumen der Brexiteers entsprechen,
könnte die Idee eines zweiten
Referendums auch in der
Conservative Party Freunde
gewinnen.
Und
die EU?
Und
was sollte die EU nun tun? Vor und zum Teil auch nach dem Referendum
kursierten
Forderungen, die Austrittsverhandlungen gezielt schmerzhaft zu
gestalten, um ein Exempel zu statuieren und Großbritannien für
seine Entscheidung zu bestrafen. Das dürfte indessen gar nicht
notwendig sein. Auch so
ist jedes plausible Brexit-Modell schon unattraktiv genug, um etwaige Nachahmer in anderen Ländern abzuschrecken. Die EU muss nichts weiter tun, als einigen Prinzipien treu zu bleiben –
insbesondere dass es einen vollen Zugang zum Binnenmarkt nicht ohne
die Arbeitnehmerfreizügigkeit geben kann.
Zugleich
sollte die EU (der ohnehin oft vorgeworfen wird, sie lasse
Volksabstimmungen gern so
oft wiederholen, bis das Ergebnis stimmt) aber auch nicht aktiv
auf ein zweites britisches Referendum drängen. Gewiss: Einzelnen
Briten, die nun um
ihre Unionsbürgerschaft bangen müssen, sollte der Verbleib in
der EU so
einfach wie möglich gemacht werden. Die Bredouille aber, in die
sich Großbritannien insgesamt
mit dem Referendum
gebracht hat, ist in erster
Linie eine nationale Angelegenheit, und
es muss den Briten selbst überlassen sein, einen Ausweg daraus zu
finden. Die EU hat dabei weitaus weniger zu verlieren. Sie
kann ohne Aufregung abwarten, wie sich die Lage weiter entwickelt.
Klar
ist aber auch: Sobald der Artikel-50-Mechanismus einmal ausgelöst
wurde, ist der Austritt nur noch durch ein einstimmiges Votum aller
28 Mitgliedsregierungen zu verhindern. Sollten die Briten es sich
dann noch einmal anders überlegen, könnte das für den Rest der EU
deshalb eine passende Gelegenheit sein, um die Frage aufzuwerfen, ob
der Britenrabatt
im EU-Haushalt und diverse andere
Sonderregelungen eigentlich noch zeitgemäß sind.
Bild: By ukhomeoffice [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons.
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Brexit
12 August 2016
Das Feld sortiert sich: Neues aus dem Wahlkampf um das Amt des UN-Generalsekretärs

- Wer von diesem Tellerchen essen will, muss erst ein paar Probeabstimmungen im Sicherheitsrat überstehen.
Einer
der wichtigsten Wahlkämpfe, die in diesem Jahr auf die
Weltgemeinschaft zukommen, geht in seine entscheidende Phase – und
die Rede ist hier natürlich nicht von der US-amerikanischen
Präsidentschaftswahl, sondern von der des nächsten Generalsekretärs
der Vereinten Nationen. Bis Oktober will sich der UN-Sicherheitsrat
auf einen Kandidaten einigen, den er der Generalversammlung zur
Ernennung vorschlagen wird. Zuvor soll eine Reihe von
Probeabstimmungen das Feld der Bewerber ausdünnen.
Wer
am Ende das Rennen macht, ist aber noch kaum abzusehen. Viele
Beobachter fürchten, dass es am Ende zu gekreuzten Vetos kommen
könnte, bei denen die USA und Russland wechselseitig die Favoriten
des jeweils anderen Landes durchfallen lassen. Auf der Strecke
bleiben könnte auch die bislang größte Errungenschaft dieser Wahl:
das neue transparentere Verfahren, durch das nicht mehr nur die
Supermächte-Verträglichkeit der Kandidaten, sondern das Wohlergehen
der Weltgemeinschaft insgesamt im Mittelpunkt stehen sollte.
Das
neue Verfahren
Zur
Erinnerung: Der UN-Generalsekretär wird formal von der
Generalversammlung auf Vorschlag des Sicherheitsrats gewählt. In der
Praxis schlägt der Sicherheitsrat jedoch immer nur einen einzelnen
Kandidaten vor, der dann von der Generalversammlung abgenickt wird.
Da zudem bei der Nominierung die ständigen Sicherheitsratsmitglieder
USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien jeweils ein
Vetorecht haben, beschränkte sich das Auswahlverfahren bislang
faktisch auf Verhandlungen zwischen diesen fünf Großmächten. Und
häufig einigten sie sich dabei auf weitgehend profillose und
uncharismatische Diplomaten, deren wichtigste Stärke darin bestand,
nirgendwo anzuecken. Der derzeitige Amtsträger Ban Ki-moon ist wohl
das beste Beispiel dafür.
In
den letzten Jahren jedoch setzte sich ein Bündnis von
Nichtregierungsorganisationen für
Reformen
im Wahlverfahren ein: Um von den Großmächten unabhängiger zu
werden, sollte der Generalsekretär künftig nur noch für eine
Amtszeit antreten können. Zudem sollte der Sicherheitsrat nicht mehr
nur einen, sondern mindestens zwei Kandidaten vorschlagen, sodass die
Generalversammlung ein echtes Mitspracherecht bekäme. Und anstelle
von intransparenten Hinterzimmergesprächen sollte es einen klaren
Zeitplan geben, bei dem die Bewerber vor der Wahl öffentlich ihre
politischen Visionen für die UN darlegen sollten.
Ein
eigenartiger Wahlkampf
Diese
Forderungen wurden von
vielen UN-Mitgliedstaaten aufgegriffen,
aber von Russland, China und den USA blockiert. Nur der letzte
Vorschlag wurde in
die Tat umgesetzt: Im Dezember 2015 forderte der Präsident der
Generalversammlung, der Däne Mogens Lykketoft (S/SI-PA), die
Mitgliedstaaten auf, möglichst frühzeitig mögliche Bewerber zu
benennen. Insgesamt traten zwölf Kandidaten an, die sich im April,
Juni und Juli 2016 in der Generalversammlung den Fragen der
Mitgliedstaaten stellten. Darüber hinaus fanden
zivilgesellschaftlich organisierte Debatten statt, in denen sich die
Kandidaten vor einem breiteren Publikum präsentierten.
Das
Ergebnis dieses neuen Verfahrens war ein
interessanter und etwas eigenartiger Wahlkampf. Wenigstens einige
der Kandidaten suchten aktiv die Öffentlichkeit, etwa die
Neuseeländerin Helen Clark (NZLP/PA), deren Twitter-Kampagne
immerhin auf eine fünfstellige Zahl an Followern kommt. Andere
hingegen hielten sich erkennbar zurück – in dem Bewusstsein, dass
sie für ihre Wahl am Ende eben nicht die Weltbevölkerung, ja nicht
einmal die Generalversammlung überzeugen müssen, sondern in erster
Linie die fünfzehn Mitglieder des Sicherheitsrats. (Außer dem fünf
Vetomächten sind das derzeit die Regierungen von Ägypten, Angola,
Japan, Malaysia, Neuseeland, Senegal, Spanien, der Ukraine, Uruguay
und Venezuela.)
Probeabstimmungen
im Sicherheitsrat
Wie
erfolgreich die einzelnen Kandidaten mit ihrer Strategie jeweils
waren, zeigt sich in diesen Wochen: Ende Juli führte der
Sicherheitsrat eine erste, am 5. August eine zweite Probeabstimmung
(straw poll) durch,
bei denen jedes der fünfzehn
Ratsmitglieder
zu jedem Kandidaten eine
Stimme abgeben kann.
Unmittelbare Konsequenzen
haben diese Abstimmungen allerdings nicht; offiziell
geht es lediglich darum, den Bewerbern zur Fortsetzung ihrer
Kandidatur „zuzuraten“ (encourage) oder
„abzuraten“ (discourage).
Auch Enthaltungen sind möglich.
In
den ersten Probeabstimmungen werden dabei die Stimmen aller
Ratsmitglieder gleich behandelt, um
ein allgemeines Stimmungsbild zu erhalten. In späteren Runden
hingegen geben die fünf ständigen Mitglieder ihre Stimmen gesondert
ab – denn natürlich zählt das discourage einer
Vetomacht
in der Praxis mehr als das
einer Regierung, die gegebenenfalls auch überstimmt werden kann.
Erst wenn sich dann nach
einer Reihe von Probeabstimmungen ein klarer
Favorit abzeichnet,
wird der Sicherheitsrat
auch formal über diesen Kandidaten abstimmen.
(Wie
es im hinterzimmerverliebten
Sicherheitsrat so
ist, sind die straw
polls übrigens alle
nicht-öffentlich. Offiziell
erfahren außer den
Mitgliedern
des Sicherheitsrats nur die
Kandidaten selbst,
wie sie in dem Stimmungsbild abgeschnitten haben. Diese
Geheimniskrämerei ist allerdings nicht nur
„der Vereinten Nationen unwürdig“, wie
Generalversammlungspräsident Lykketoft
jüngst
formulierte, sondern auch weitgehend
nutzlos:
In der Praxis dauerte es bei
den ersten beiden Probeabstimmungen
jeweils nur wenige Stunden,
bis die Ergebnisse
an die Medien durchgestochen
wurden. Eine
Übersicht der
kolportierten Ergebnisse in
Tabellenform findet sich am Ende dieses Artikels.)
Bewegung
unter den Favoriten
Nach
der ersten Probeabstimmung hat eine erste Bewerberin,
die Kroatin Vesna Pusić
(HNS/LI), ihre Kandidatur bereits
zurückgezogen: Mit nur zwei encourage, elf
discourage und zwei
Enthaltungen nahm sie nicht nur im
Ranking den letzten Platz
ein; es stand auch mathematisch
fest, dass mindestens eine der fünf Vetomächte gegen sie votiert
haben musste.
In Wirklichkeit war Pusić freilich von Anfang an nur als Außenseiterin in das Rennen gegangen. Aber auch unter den Favoriten kam durch die straw polls einige Bewegung. Hier eine Übersicht über die Kandidaten mit den besten Aussichten, die Wahl am Ende tatsächlich zu gewinnen.
In Wirklichkeit war Pusić freilich von Anfang an nur als Außenseiterin in das Rennen gegangen. Aber auch unter den Favoriten kam durch die straw polls einige Bewegung. Hier eine Übersicht über die Kandidaten mit den besten Aussichten, die Wahl am Ende tatsächlich zu gewinnen.
Irina
Bokova
Noch
niemals war eine Frau UN-Generalsekretärin, noch niemals ein Mensch
aus Osteuropa – und viele
Mitgliedstaaten sind
der Meinung, das müsse sich diesmal ändern. Eine
der ersten Favoritinnen für
die diesjährige Wahl war deshalb die Bulgarin Irina
Bokova (BSP/SI-PA),
seit
2009 Generalsekretärin der UNESCO, die auch die
bevorzugte Kandidatin der Vetomacht Russland sein soll. Zum
Problem könnte für sie allerdings werden, dass sie 2011 den
UNESCO-Beitritt Palästinas unterstützte – gegen
den heftigen Widerstand der USA, die als Reaktion sogar
ihre Beitragszahlungen an die UNESCO einstellten.
Zwar
ist sie auch mit
der Familie der US-Präsidentschaftskandidatin
Hillary Clinton (Dem./PA) befreundet; ob
das genügen wird, um sie vor einem amerikanischen Veto zu bewahren,
ist jedoch zweifelhaft. Im ersten straw poll landete Bokova mit neun
encourage und vier discourage noch auf dem dritten Platz, im
zweiten rutschte sie mit einem 7:7-Ergebnis auf den fünften Rang ab.
Helen Clark
Die größte Verliererin der ersten
Probeabstimmungen war jedoch Helen Clark (NZLP/PA).
Die frühere neuseeländische Premierministerin, die
seit 2009 das UN-Entwicklungsprogramm
UNDP leitet, hatte unter den
Generalsekretärskandidaten den öffentlichsten
Wahlkampf geführt. Mit
ihrer starken Persönlichkeit stieß sie unter
vielen Beobachtern auf Sympathie, und auch
für die Buchmacher
galt
sie bald
als
Spitzenreiterin
im Rennen um die Wahl.
Unter den Mitgliedern des
Sicherheitsrats hingegen kam Clarks Wahlkampf offenbar nicht allzu
gut an. Bei den
Probeabstimmungen landete sie (mit 8:5 in der ersten und 6:8 in der
zweiten Runde) nur im Mittelfeld.
António
Guterres
Der überraschende Gewinner der
beiden ersten Probeabstimmungen war hingegen der Portugiese António
Guterres (PS/SI-PA),
ebenfalls früherer
Premierminister sowie bis Ende 2015 UN-Hochkommissar für
Flüchtlinge. Obwohl
Guterresʼ Eignung für
das Amt von Anfang an von
kaum jemandem in Zweifel gezogen wurde, galt
er als männlicher
Westeuropäer zunächst nur als Außenseiterkandidat.
Mit einem Ergebnis von 12:0
im ersten straw
poll wurde er jedoch
über
Nacht zum Favoriten.
Auch in der zweiten Runde schnitt
er von allen Kandidaten am besten ab, wenn auch etwas
schlechter als zuvor (11:2). Allerdings
gibt es Gerüchte,
nach denen sich unter den zwei discourage-Stimmen
auch die Vetomacht Russland befindet, die auf einem osteuropäischen Kandidaten beharrt.
Susana
Malcorra
Susana Malcorra (Cambiemos/–), bis 2015 Büroleiterin von
Ban Ki-moon und derzeit argentinische Außenministerin, erklärte
erst spät ihre Kandidatur. Nicht zuletzt in
Abgrenzung zu Helen Clark machte sie dabei von Anfang an
deutlich, dass sie bei den Vereinten Nationen nicht allzu viel
verändern will: Der Generalsekretär sei „kein Weltpräsident“
und müsse vor allem gut mit den ständigen Mitgliedern des
Sicherheitsrats zurechtkommen. Nicht zuletzt deshalb gilt sie auch
als
Favoritin der US-Regierung.
Aber
natürlich ist auch Malcorra keine Osteuropäerin, und so könnte auch sie an
einem russischen Veto scheitern. Zudem
scheinen einige
der nicht-ständigen Ratsmitglieder nicht
ganz von
ihrer gezielt unambitionierten Haltung überzeugt zu
sein:
Bei
den bisherigen straw
polls schnitt
sie gut, aber nicht überragend ab (7:4, 8:6).
Danilo
Türk und Vuk Jeremić
Sollte
das Kriterium der
regionalen Herkunft am Ende mehr
zählen als die Geschlechterfrage, so
stehen noch zwei weitere Osteuropäer bereit:
der Slowene
Danilo Türk
(parteilos) und der Serbe
Vuk Jeremić (parteilos, früher
DS/SI-PA).
Beide erzielten
in den Probeabstimmungen recht gute Ergebnisse (Türk:
11:2, 7:5, Jeremić:
9:5, 8:4), aber
auch gegen sie gibt es
Vorbehalte: Türks
langjähriger Schwerpunkt auf Menschenrechtsfragen ist
wohl nicht
die beste Ausgangslage, um von
Russland oder
China gewählt zu werden. Und Jeremić
wehrte sich während
seiner Zeit als serbischer Außenminister bis 2012 vehement
gegen die Unabhängigkeit des Kosovo, was wiederum
bei den USA,
Frankreich und Großbritannien nicht
allzu gut ankam.
Oder jemand ganz anderes?
Die Verhandlungen, die in den
nächsten Wochen im Sicherheitsrat anstehen,
dürften also nicht einfach werden
– und so bleibt
die Befürchtung, dass als
Kompromiss zwischen den Großmächten am Ende doch noch eine
Kandidatin oder ein Kandidat zum Zuge kommen könnte, der bislang
überhaupt nicht auf der
Bewerberliste steht.
Immer
wieder erwähnt wird
dabei die Bulgarin
Kristalina Georgieva (GERB/IDU),
derzeit Vizepräsidentin für
Haushalt der Europäischen Kommission.
Schon im vergangenen Winter
hatte die bulgarische Regierung ihre Nominierung in Erwägung
gezogen, letztlich aber der
scheinbar aussichtsreicheren Irina
Bokova den Vorzug gegeben. Aber
immerhin: Auch Georgieva ist eine Frau aus Osteuropa, hat
internationale Erfahrung – und würde bei den USA wohl auf weniger
Vorbehalte stoßen.
Ein anderer Name, der sich
hartnäckig in der Gerüchteküche hält, ist derjenige der deutschen
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU/CDI-IDU).
Auch sie wäre eine Frau,
die sich den Respekt der Großmächte nicht erst erarbeiten müsste;
zudem hat
sie in letzter Zeit einiges
daran gesetzt, um mögliche Konflikte mit Russland,
China
und Großbritannien
möglichst zu entschärfen. Das
Amt als UN-Generalsekretärin
wäre
für sie die Gelegenheit, um
ihre Kanzlerschaft
rechtzeitig vor der
Bundestagswahl 2017 im
Triumph zu beenden – vorausgesetzt
natürlich, dass sie daran überhaupt interessiert ist und
nicht noch ein weiteres Mal antreten will.
Lässt die Generalversammlung die Muskeln spielen?
Doch
ganz egal, wie gut Georgieva oder Merkel für den Posten geeignet
sein mögen: Sollte der Sicherheitsrat eine von ihnen nominieren,
wäre das für die Vereinten Nationen ein Rückschlag. Denn
es wäre ein fatales Zeichen dafür, dass wieder einmal die
(schwierig miteinander zu versöhnenden) Partikularinteressen der
Vetomächte im Sicherheitsrat wichtiger gewesen wären als die
Forderung nach einem fairen und nachvollziehbaren Verfahren. Von der Reform, durch die
die Wahl des neuen Generalsekretärs strukturierter, transparenter
und letztlich auch ein wenig demokratischer werden sollte, wäre dann
überhaupt nichts mehr übrig.
Für
die Reformfreunde in der Generalversammlung könnte jetzt deshalb der
richtige Zeitpunkt sein, um vorsorglich ein wenig die Muskeln spielen
zu lassen. Denn natürlich benötigt der nächste Generalsekretär
nach seiner Nominierung durch den Sicherheitsrat auch noch die Wahl
durch die Generalversammlung. Wenn
eine größere Gruppe von Mitgliedstaaten jetzt ankündigen würde,
dass sie nur einen der elf bis jetzt bekannten Kandidaten wählen
und jeden anderen durchfallen lassen wird, dann könnte das die
Verhandlungen im Sicherheitsrat durchaus beeinflussen.
Eine solche Initiative könnte
beispielsweise von der ACT-Gruppe oder den blockfreien Staaten ausgehen, die sich am
nachdrücklichsten für die Verfahrensreform eingesetzt haben.
Aber warum nicht auch von
der deutschen
Bundesregierung? Es
wäre ohne Zweifel eine Gelegenheit,
um der UN-Generalversammlung neue Bedeutung zu verleihen und sich um
die Vereinten Nationen
verdient zu machen.
Übersicht
Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der ersten beiden Probeabstimmungen. (12:0:3 bedeutet dabei: 12 encourage-Stimmen, 0 discourage-Stimmen, 3 Enthaltungen.) Die Kandidaten sind in der Reihenfolge ihres Ergebnisses bei der zweiten Probeabstimmung gelistet.
| Kandidat | Land/ Regionalgruppe |
bisherige Tätigkeit | straw poll 21.7.2016 |
straw poll 5.8.2016 | |
| António Guterres PS/SI-PA |
Portugal Westeuropa u.a. |
1995-2002 nat. Regierungschef 2005-15 UNHCR |
12:0:3 | 11:2:2 | |
| Vuk Jeremić parteilos |
Serbien Osteuropa |
2007-12 nat. Außenminister 2012-13 Präsident der UN-Generalversammlung |
9:5:1 |
8:4:3 | |
| Susana Malcorra Cambiemos/– |
Argentinien Lateinamerika |
2012-15 Leiterin UN Executive Office seit 2015 nat. Außenministerin |
7:4:4 | 8:6:1 | |
| Danilo Türk parteilos | Slowenien Osteuropa | 2007-12 nat. Staatspräsident | 11:2:2 | 7:5:3 | |
| Irina Bokova BSP/SI-PA | Bulgarien Osteuropa | seit 2009 UNESCO-Generaldirektorin |
9:4:2 | 7:7:1 | |
| Srgjan Kerim parteilos | Mazedonien Osteuropa | 2000-01 nat. Außenminister 2007-08 Präsident der UN-Generalversammlung |
9:5:1 | 6:7:2 | |
| Helen Clark NZLP/PA | Neuseeland Westeuropa u.a. | 1999-2008 nat. Regierungschefin seit 2009 Leiterin des UNDP |
8:5:2 | 6:8:1 | |
| Christiana Figueres PLN/SI | Costa Rica Lateinamerika | 2010-16 Generalsekretärin UNFCCC |
5:5:5 | 5:8:2 | |
| Igor Lukšić DPS/SI-PA | Montenegro Osteuropa | 2010-12 nat. Ex-Regierungschef seit 2012 nat. Außenminister |
3:7:5 | 2:6:7 | |
| Miroslav Lajčák SMER/SI |
Slowakei Osteuropa |
seit 2012 nat. Außenminister | 7:3:5 | 2:9:4 | |
| Natalia Gherman PLDM/IDU |
Moldawien Osteuropa | 2013-16 nat. Außenministerin | 4:4:7 | 3:10:2 | |
| Vesna Pusić HNS/LI |
Kroatien Osteuropa |
2011-16 nat. Außenministerin |
2:11:2 | Kandidatur zurückgezogen |
Quelle für die Resultate der Probeabstimmungen: 1for7billion, WFUNA.
Bilder: UN Photo/Manuel Elias [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr; Irina_Bokova.jpg: Irina Bokova, derivative work: TCY (Irina_Bokova.jpg) [CC BY 2.5], via Wikimedia Commons; United Nations Development Programme (helen clark) [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons; US Mission/Eric Bridiers [CC BY-ND 2.0], via Flickr; Elza Fiuza/Agência Brasil [CC BY 3.0 br], via Wikimedia Commons; IAEA Imagebank [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons.
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UN-Generalsekretärswahl 2016
04 August 2016
Die Bürger der Welt müssen die Kontrolle zurückgewinnen – mit einem globalen Parlament
Das neue Verfahren bei der Wahl des
UN-Generalsekretärs zeigt: Reformen der Vereinten Nationen sind, trotz
allem, möglich. In einer Serie von Gastartikeln antworten hier
Vertreterinnen und Vertreter aus Politik,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf die Frage: Wenn Sie eines an der
Funktionsweise der UN ändern könnten, was wäre es? Heute: Andreas Bummel. (Zum Anfang der Serie.)

- „Das Weltregime dient vor allem der globalen Elite. Warum gibt es kein gewähltes Weltparlament, das eine demokratische Kontrolle im Namen der Bürger ausübt?“
Je enger und komplexer die weltweite
wechselseitige Abhängigkeit wird, desto weniger Probleme können
einzeln agierende Staaten alleine lösen. Wohlstand, Entwicklung und
Sicherheit hängen heute sehr stark von erfolgreicher internationaler
Zusammenarbeit und Integration ab. Das Brexit-Votum ist eine Anomalie
und eine irrationale Antwort auf diesen globalen Trend. Während die
neue britische Regierung sich auf die Austrittsverhandlungen mit der
EU vorbereitet, plant die Afrikanische Union die Einführung
eines kontinentalen Passes
und die Abschaffung von Grenzkontrollen ähnlich wie im
Schengen-Raum. Was auch immer fremdenfeindliche und nationalistische
Demagogen die Menschen glauben lassen wollen: Eine zombieartige
Wiederauferstehung der „nationalen Unabhängigkeit“ ist keine
tragfähige Lösung und wird in der Welt nur Schaden anrichten.
Intergouvernementalismus untergräbt die
Demokratie
Es gibt jedoch ein wachsendes
Bewusstsein dafür, dass die
derzeitige Form der Globalisierung nicht weitergehen kann. Sie
unterstreicht Klassengegensätze, indem sie wirtschaftliche Gewinne
in einer sehr ungleichen Weise verteilt. Zugleich untergräbt sie
durch intergouvernementale Zusammenarbeit die Demokratie. In vielen
Fällen werden nationale Parlamente zu Abnick-Institutionen
reduziert, von denen erwartet wird, dass sie alles akzeptieren, was
ihre Regierungen ausgehandelt haben – falls sie überhaupt gefragt
werden.
Die UN und ihre vielen Sonderorganisationen, die
internationalen Finanzinstitutionen, die Welthandelsorganisation und
verschiedene zwischenstaatliche Netzwerke üben schon jetzt viele
Funktionen einer Weltregierung aus. Doch dieses Weltregime dient in
erster Linie den Interessen einer globalen Elite. Wie Mary Kaldor vor
einigen Wochen formuliert hat:
„In der Theorie sollten wir Entscheidungen durch die Mitgliedschaft
unserer Nationalstaaten in globalen Institutionen beeinflussen
können, aber in der Praxis sind diese Institutionen eher durch die
Interessen der globalen Elite geprägt als durch gewöhnliche
Bürger.“
In einem früheren
Beitrag hat Danny
Sriskandarajah geschrieben, dass das System globalen Regierens das
„eklatante, endemische Zusammenspiel zwischen wirtschaftlichen und
politischen Eliten“ fördert. Er argumentiert für „radikal neue
Formen der Repräsentation und Aufsicht“ auf globaler Ebene. Auf
EU-Ebene garantiert das direkt gewählte Europäische Parlament, dass
es eine demokratische Verbindung zu den Bürgern gibt. Es ist das
markanteste Merkmal eines globalen Demokratiedefizits, dass es im
globalen Regierungssystem nichts Ähnliches gibt.
Die Weltbürger gegenüber den globalen Eliten
stärken
Steuervermeidung und die Nutzung anonymer
Briefkastenfirmen durch die Superreichen ist ein massiver Angriff auf
die Fähigkeit von Staaten, öffentliche Dienstleistungen zu
erbringen, und erhöht die globale Ungleichheit. Es
heißt, dass heute zwischen
24 und 36 Billionen Dollar in Steueroasen versteckt sind. Nach der
spektakulären Veröffentlichung der Panama Papers richtete das
Europäische Parlament im Juni einen Untersuchungsausschuss
ein, der sich mit dem Thema Steuervermeidung und Geldwäsche
beschäftigt.
Warum gibt es kein gewähltes Weltparlament, das
dasselbe tut und eine demokratische Kontrolle im Namen der 99% der
Weltbürger ausübt? „Die Panama Papers bestätigen, dass die
globale Elite betrügt, lügt und stiehlt“, schrieb
Fredrik Deboer und forderte:
„Steuerzahler der Welt, vereinigt euch!“ Angesichts der
Unfähigkeit oder des Unwillens der nationalen Regierungen, der OECD
und anderer Institutionen, das Problem wirklich zu lösen, scheint
ein Weltparlament aus regierungsunabhängigen Abgeordneten der beste
Weg zu sein.
Eine Parlamentarische Versammlung bei den
Vereinten Nationen
Mutiges Denken ist notwendig. Das Konzept der
„Global Governance“ – das vorgibt, dass Regierungsfunktionen
auf globaler Ebene erfüllt werden können, ohne dass es eine formale
globale Regierung gibt – hat seinen Zenit überschritten. Es ist
ein gutes Zeichen, dass führende Wissenschaftler der Internationalen
Beziehungen, Politikwissenschaft, Philosophie, Soziologie,
Wirtschaftswissenschaft und anderer Felder sich letztes Jahr
zusammengeschlossen haben, um das World
Government Research Network
zu gründen.
Gewiss, ein Weltparlament kann nicht von einem Tag
auf den nächsten eingerichtet werden. Aber es ist ein alternativer
und progressiver Ansatz zur Idee, „die Kontrolle zurückzugewinnen“.
Es basiert auf den Werten von globaler Solidarität und
Weltbürgertum. Ein erster Schritt wäre schon jetzt möglich, wenn
genügend politischer Wille bestünde: die Schaffung einer
Parlamentarischen Versammlung bei den Vereinten Nationen (United
Nations Parliamentary Assembly, UNPA).
Sie könnte von der UN-Generalversammlung ohne eine Charta-Reform
oder die Zustimmung des Sicherheitsrats eingerichtet werden.
Mehr als 1.500 Parlamentarier unterstützen die
UNPA
Boutros Boutros-Ghali, der von 1992 bis 1996
UN-Generalsekretär war (und von den USA aus dem Amt gedrängt
wurde), war ein starker Verfechter dieses Projekts. Als 2007, zu
einem guten Teil dank seiner Unterstützung, die internationale
UNPA-Kampagne gestartet
wurde, erklärte
er: „Wir müssen die
Demokratisierung der Globalisierung voranbringen, bevor die
Globalisierung die Grundlagen nationaler und internationaler
Demokratie zerstört. Die Etablierung einer Parlamentarischen
Versammlung bei den Vereinten Nationen ist ein unverzichtbarer
Schritt geworden, um eine demokratische Kontrolle der Globalisierung
zu erreichen.“
Heute wird der internationale Aufruf für eine
UNPA von einem breiten Spektrum von Einzelpersonen und Institutionen
aus mehr als 150 Ländern unterstützt – insbesondere von rund
1.500 derzeitigen oder früheren Parlamentariern. Im Mai rief das
Panafrikanische Parlament die
afrikanischen Regierungen dazu auf,
das Projekt bei den Vereinten Nationen voranzubringen. Das Parlament
der Afrikanischen Union erklärte, dass eine UNPA „zur Stärkung
der demokratischen Partizipation und Repräsentation der Bürger
dieser Welt notwendig“ ist und dass die neue Versammlung zu „einer
Stärkung der demokratischen Kontrolle über UN-Einsätze, speziell
in Afrika, beitragen“ würde.
Das Gemeinwohl der Menschheit
In der Tat, es gäbe viel zu tun für eine UNPA.
Wer zum Beispiel wäre in einer besseren Position als die Vertreter
der Weltbürger, um die Fortschritte bei den neuen Zielen zur
nachhaltigen Entwicklung zu bewerten? Eine UNPA sollte ihren eigenen
Menschenrechtsausschuss einrichten. Sie sollte Druck auf Regierungen
ausüben, bei Abrüstungsfragen voranzukommen. Sie könnte den
Fortschritt beim Kampf gegen den Klimawandel überwachen. Mit der
Zeit sollte eine UNPA Informations-, Beteiligungs- und Kontrollrechte
gegenüber allen relevanten globalen Regierungsinstitutionen
erhalten.
Gemäß einer kürzlich
veröffentlichten Umfrage in
18 Ländern sehen sich mehr als die Hälfte der Befragten in
Schwellenländern in erster Linie als globale, nicht als nationale
Bürger an. Dieses Gefühl würde auch bei den meisten
Weltparlamentariern vorherrschen. Sie wären dazu aufgerufen, das
Gemeinwohl der Menschheit als Ganzes zu verfolgen. Im Gegensatz dazu
haben Karrierediplomaten, was auch immer sie persönlich fühlen
mögen, immer die Pflicht, die Sichtweisen ihrer Regierungen zu
vertreten.
Den Bürgern der Welt ein Mitspracherecht geben
Die UN und die globalen Regierungsinstitutionen
haben eine Reform zwingend nötig. Das System ist fragmentiert und
oft ineffektiv. Es gibt eine Unzahl an Themen, die behandelt werden
müssen. Eine der besten Übersichtsdarstellungen in jüngerer Zeit
war Joseph Schwartzbergs Buch Transforming
the United Nations System,
das derzeit ins Deutsche übersetzt wird. Viele Vorschläge sind auch
in dem Bericht der Commission on Global
Security, Justice, and Governance enthalten,
der letztes
Jahr veröffentlicht wurde.
Von allen Vorschlägen aber ist die Einrichtung
einer UNPA der wichtigste, um den Bürgern der Welt ein
Mitspracherecht bei der UN und über die künftige Richtung der
Globalisierung zu geben.
Andreas Bummel ist Mitgründer und Direktor des Komitees für eine demokratische UNO (KDUN), einer parteipolitisch unabhängigen Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Berlin, sowie Vorstandsmitglied im World
Federalist Movement-Institute for Global Policy (WFM-IGP) in New York. Seit 2007 koordiniert er die internationale Kampagne für eine Parlamentarische Versammlung bei den Vereinten Nationen.
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Wenn Sie eines an den Vereinten Nationen ändern könnten, was wäre es?
1: Serienauftakt [DE / EN]
2: Ein neues Wahlverfahren für den UN-Generalsekretär [DE / EN] ● Stephen Browne
3: Das Sekretariat der Vereinten Nationen: Unabhängig, effizient, kompetent? [DE / EN] ● Franz Baumann
4: Die Bürger in den Mittelpunkt: Die Vereinten Nationen brauchen eine Grunderneuerung für das 21. Jahrhundert [DE / EN] ● Dhananjayan Sriskandarajah
5: Weichenstellung für die Vereinten Nationen: Wie kann der Sicherheitsrat reformiert werden? [DE] ● Sven Gareis
6: Die Bürger der Welt müssen die Kontrolle zurückgewinnen – mit einem globalen Parlament [DE / EN] ● Andreas Bummel
7: Elect the Council: Die globale Sicherheit braucht einen reformierten UN-Sicherheitsrat [DE / EN] ● Jakkie Cilliers und Nicole Fritz
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Übersetzung aus dem Englischen: Manuel Müller.
Bilder: UNMEER/Pierre Peron [CC BY-ND 2.0], via Flickr; privat.
Schlagwörter:
Föderalismus und Demokratie,
UN-Reform
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