07 Dezember 2022

Wenn an diesem Sonntag Europawahl wäre (Dezember 2022): S&D legt deutlich zu, Liberale verlieren


Linke G/EFA S&D RE EVP EKR ID fʼlos Sonst.
EP heute3871146102176636445
Okt. 22524212710016979633538
Dez. 2251441369316679643735
dynamisch535013910017083
8030
Basis-Szenario,
Stand: 6.12.2022.


Dynamisches Szenario,
Stand: 6.12.2022.

Wer die Europawahl-Sitzprojektionen auf diesem Blog regelmäßig verfolgt, der kennt das Phänomen: Plötzliche Sprünge gibt es in der Projektion vor allem dann, wenn in einzelnen Mitgliedstaaten dramatische politische Entwicklungen stattfinden – oder wenn es in Frankreich eine neue Umfrage gibt. In keinem anderen EU-Land ist die Politik so stark auf die Person der Präsident:in zugeschnitten; Umfragen, die parteipolitische Präferenzen abfragen, gibt es abseits des unmittelbaren Parlamentswahlkampfes kaum. Wenn dann, wie jetzt Anfang November, doch einmal eine erscheint, so hat sich die politische Stimmung in der Zwischenzeit oft deutlich verändert. Und weil Frankreich einer der größten Mitgliedstaaten ist, macht sich das dann unmittelbar auch auf europäischer Ebene bemerkbar.

Im aktuellen Fall ist es die sozialdemokratische Fraktion S&D, die durch die neue französische Umfrage gegenüber der letzten Europawahlprojektion von Oktober jäh dazugewinnt. Bei der nationalen Parlamentswahl im Juni war der französische PS so weit abgerutscht, dass er in der Projektion gar nicht mehr vorkam. Nach den aktuellen Umfragewerten würde die Partei hingegen wieder klar ins Europäische Parlament einziehen, womit sich die Lage auch für die S&D-Fraktion als Ganzes deutlich verbessert. Einbußen verzeichnen hingegen die Liberalen, die Konservativen und die Linke, und auch hier schlägt sich jeweils die französische Entwicklung in der europäischen Sitzprojektion wider.

S&D gewinnt stark dazu

Allerdings ist Frankreich nicht das einzige Land, in dem es für die Sozialdemokrat:innen in den letzten Wochen etwas besser lief. Auch in Deutschland, Spanien, Ungarn, Schweden, Dänemark und Litauen konnten S&D-Mitgliedsparteien zuletzt leicht zulegen. Verluste gab es hingegen in Italien, wo der PD nach der Niederlage bei der nationalen Parlamentswahl im September noch um seine künftige Ausrichtung ringt.

Auch in den Niederlanden, Portugal, Österreich und Kroatien schnitten sozialdemokratische Parteien in den Umfragen zuletzt etwas schlechter ab. Dennoch gewinnt die S&D unter dem Strich deutlich hinzu und würde nun 136 Sitze erreichen (+9 gegenüber Oktober).

EVP etwas verschlechtert

Die christdemokratisch-konservative Europäische Volkspartei (EVP) konnte zuletzt unter anderem in Deutschland und Kroatien zulegen. Auch das lettische EVP-Mitglied JV, das Anfang Oktober die nationalen Parlamentswahl gewann, baute in der ersten seitdem erschienen Umfrage seinen Vorsprung noch weiter aus.

Hingegen sackt die italienische FI nach ihrer Beteiligung am rechten Regierungsbündnis um Giorgia Meloni (FdI/EKR) weiter ab, und der spanische PP zahlt in den Umfragen offenbar einen Preis für seine Blockade des nationalen Justizrats. Auch die Werte der EVP-Mitgliedsparteien aus Frankreich, Portugal und Dänemark verschlechterten sich in den letzten Wochen. Insgesamt erreicht die Fraktion damit noch 166 Sitze (–3).

Liberale mit deutlichen Einbußen

Noch deutlicher fallen die Verluste der liberalen Fraktion Renew Europe (RE) aus. Deren Mitgliedsparteien verlieren außer in Frankreich auch in Deutschland und Polen. Die schwedischen Liberalerna, deren Unterstützung für das neue rechte Regierungsbündnis einigen Ärger in der RE ausgelöst hat, würden nun gar nicht mehr ins Europäische Parlament einziehen.

Zugewinne macht unter den RE-Mitgliedern nur die dänische LA: Ähnlich wie andere Zentrumsparteien schnitt sie bei der nationalen Parlamentswahl Anfang November sehr gut ab und kann sich mit diesem Ergebnis auch Hoffnungen auf einen Sitz im Europäischen Parlament machen. Für die Fraktion als Ganzes ist das aber natürlich nicht genug: Sie fällt in der Projektion auf 93 Sitze zurück (–7), ihren schlechtesten Wert seit zwei Jahren.

Grüne legen zu

Weiter links im politischen Spektrum zählen zu den Gewinnern der letzten Wochen auch die europäischen Grünen, die jüngst in Kopenhagen ihren nur einmal pro Wahlperiode stattfindenden Parteikongress abgehalten haben. Zwar kommt das traditionelle Zugpferd der G/EFA-Fraktion, die deutschen Grünen, gerade nicht vom Fleck. In Frankreich und den Niederlanden legen die Grünen jedoch leicht zu, und auch die tschechischen Piráti, die ebenfalls der G/EFA angehören, verzeichneten zuletzt etwas bessere Umfragewerte. Insgesamt kommt die Fraktion damit auf 44 Sitze (+2).

Die Linke wiederum muss in Frankreich deutliche Verluste einstecken, kann aber in mehreren anderen Ländern – unter anderem den Niederlanden, Griechenland und Portugal – leicht dazugewinnen. Unter dem Strich hält sich die Linksfraktion damit ein weiteres Mal nahezu unverändert bei 51 Sitzen (–1).

EKR: FdI weiter im Aufwind

Auf der anderen Seite des Parlaments machen in der Rechtsfraktion EKR vor allem die italienischen FdI Furore. Nach ihrem nationalen Wahlsieg im September kann die Partei der neuen Regierungschefin Giorgia Meloni ihren Höhenflug weiter fortsetzen und wäre nun die zweitstärkste nationale Einzelpartei im Europäischen Parlament – vor Emmanuel Macrons französischem Regierungsbündnis Ensemble (RE) und nur hauchdünn hinter der deutschen CDU/CSU (EVP). In Rumänien, Schweden und der Slowakei hatten die EKR-Mitgliedsparteien in den letzten Wochen hingegen etwas schlechtere Umfragewerte, sodass die Fraktion insgesamt unverändert bei 79 Sitzen (±0) liegt.

Wenig Neues gibt es bei der anderen Rechtsfraktion ID. Hier kann sich vor allem die österreichische FPÖ freuen, die nun in einigen Umfragen stärksten nationale Kraft ist. Auch die portugiesische Chega legt weiter zu. Das französische RN hingegen schneidet in der neuen Umfrage etwas schlechter ab als bei der nationalen Parlamentswahl im Juni. Insgesamt verbessert sich die ID-Fraktion damit nur minimal auf 64 Sitze (+1).

Fraktionslose und Sonstige

Ein kleines Comeback erfährt in Frankreich auch die Rechtsaußenpartei Reconquête um Éric Zemmour. Nachdem die erst vor einem Jahr gegründete Partei bei der nationalen Präsidentschaftswahl im April und der Parlamentswahl im Juni krachend gescheitert war, schien sie bereits im Verschwinden begriffen. Nach der neuen Umfrage würde sie jedoch wieder knapp die Fünf-Prozent-Hürde überspringen. Sollte sie dieses Ergebnis bis zur nächsten Europawahl halten, könnte sie die Reihen der fraktionslosen Abgeordneten im Europäischen Parlament weiter füllen.

Derweil schneiden die ungarische Fidesz und die griechische KKE in den jüngsten Umfragen etwas schlechter ab, sodass die Fraktionslosen in der Projektion insgesamt nur leicht dazugewinnen (37 Sitze / +2).

Leichte Verluste erfahren schließlich die „sonstigen“ Parteien, die derzeit nicht im Europäischen Parlament vertreten sind und keiner Fraktion klar zugeordnet werden können. Unter anderem scheint in den Niederlanden die Bauernpartei BBB, die im Zuge der Bauernproteste in diesem Sommer schnell gewachsen war, ihren Zenit inzwischen überschritten zu haben. Gemeinsam kommen die „Sonstigen“ noch auf 35 Sitze (–3).

Die Übersicht

Die folgende Tabelle schlüsselt die Sitzverteilung der Projektion nach nationalen Einzelparteien auf. Die Tabelle folgt dem Basisszenario, in dem nationale Parteien jeweils ihrer aktuellen Fraktion (bzw. der Fraktion ihrer europäischen Dachpartei) zugeordnet sind.

Demgegenüber ordnet das dynamische Szenario der Sitzprojektion alle „sonstigen Parteien“ jeweils den Fraktionen zu, denen diese plausiblerweise am nächsten stehen, und bezieht zudem auch mögliche künftige Fraktionswechsel einzelner nationaler Parteien ein. In der Tabelle sind die Veränderungen im dynamischen Szenario gegenüber dem Basisszenario durch farbige Schrift und durch Hinweise im Mouseover-Text gekennzeichnet.

Da es keine gesamteuropäischen Wahlumfragen gibt, basiert die Projektion auf aggregierten nationalen Umfragen und Wahlergebnissen aus allen Mitgliedstaaten. Wie die Datengrundlage für die Länder im Einzelnen aussieht, ist im Kleingedruckten unter den Tabellen erläutert. Mehr Informationen zu den europäischen Parteien und zu den Fraktionen im Europäischen Parlament gibt es hier.


Linke G/EFA S&D RE EVP EKR ID fʼlos Sonst.
EP heute3871146102176636445
Okt. 22524212710016979633538
Dez. 2251441369316679643735
dynamisch535013910017083
8030

Linke G/EFA S&D RE EVP EKR ID fʼlos Sonst.
DE 5 Linke 18 Grüne
1 Piraten
1 ÖDP
1 Volt
18 SPD 6 FDP
2 FW
27 Union
1 Familie

13 AfD 2 Partei 1 Tier
FR 10 LFI 6 EELV 7 PS 23 Ens 10 LR
19 RN 4 Rec
IT

14 PD 6 Az-IV 7 FI
1 SVP
26 FdI 7 Lega 15 M5S
ES 7 UP
1 Bildu
1 ERC 17 PSOE 1 Cʼs
1 PNV
19 PP 10 Vox
1 JxC 1 MP
PL

5 Lewica 5 PL2050
16 KO
3 KP
20 PiS

3 Konf
RO

14 PSD 3 USR 9 PNL
2 UDMR
5 AUR


NL 2 PvdD
2 SP
3 GL
2 PvdA 5 VVD
3 D66
1 CDA
1 CU
2 JA21
1 SGP
4 PVV
3 BBB
EL 7 Syriza
3 PASOK
8 ND 1 EL
1 KKE 1 MeRA25
BE 3 PTB 1 Groen
1 Ecolo
2 Vooruit
2 PS
1 O-VLD
2 MR
1 CD&V
1 LE
1 CSP
3 N-VA 3 VB

PT 1 BE
1 CDU

8 PS 1 IL 7 PSD
3 CH

CZ
3 Piráti

8 ANO 1 STAN
1 TOP09
5 ODS 3 SPD
HU

4 DK
1 MSZP
1 MM 1 KDNP

12 Fidesz
2 MHM
SE 2 V 1 MP 8 S 1 C
4 M
1 KD
4 SD


AT
2 Grüne 5 SPÖ 2 Neos 4 ÖVP
6 FPÖ

BG

2 BSP 2 DPS 5 GERB
1 DSB



4 PP
2 V
1 BV
DK 1 Enhl. 1 SF 6 S 2 V
1 LA
1 K


1 DD
1 M
FI 1 Vas 1 Vihreät 3 SDP 2 Kesk 4 Kok
3 PS

SK

3 Smer-SSD 1 PS 2 OĽANO
1 Spolu
1 KDH
1 SaS 1 SR 1 REP 3 Hlas-SD
IE 6 SF

3 FF 4 FG



HR

2 SDP
6 HDZ


2 Možemo
1 Most
1 DP
LT
1 LVŽS 3 LSDP 1 LRLS
2 TS-LKD

1 DP 2 DSVL
1 LT
LV



3 JV
1 NA

1 ZZS
1 Prog
1 LRA
1 S!
SI

1 SD 4 GS 2 SDS
1 N.Si




EE


3 RE
1 KE


2 EKRE
1 E200
CY 2 AKEL
1 EDEK
3 DISY



LU
1 Gréng
1 PPLU
1 LSAP 1 DP 2 CSV



MT

4 PL
2 PN




Verlauf (Basisszenario)


Linke G/EFA S&D RE EVP EKR ID fʼlos Sonst.
06.12.2022 51 44 136 93 166 79 64 37 35
12.10.2022 52 42 127 100 169 79 63 35 38
20.08.2022 52 47 134 98 170 75 63 27 39
22.06.2022 54 44 133 101 165 77 64 31 36
25.04.2022 59 39 139 97 157 78 64 38 34
01.03.2022 53 36 139 98 158 78 62 45 36
04.01.2022 51 39 142 99 165 73 62 34 40
08.11.2021 50 42 144 96 155 75 72 36 35
13.09.2021 54 42 141 98 160 70 75 33 32
21.07.2021 52 45 133 97 167 71 74 31 35
24.05.2021 50 50 125 95 167 74 73 33 38
29.03.2021 52 46 136 96 164 71 73 34 33
02.02.2021 52 45 135 94 184 70 71 21 33
09.12.2020 52 47 136 93 188 67 73 20 29
12.10.2020 51 49 127 96 193 67 71 21 30
14.08.2020 50 53 145 88 196 65 64 20 24
25.06.2020 48 55 143 91 203 64 63 20 18
26.04.2020 47 53 151 88 202 66 66 19 13
10.03.2020 51 58 138 88 188 67 82 21 12
09.01.2020 49 58 135 93 186 65 82 24 13
23.11.2019 48 57 138 99 181 62 82 22 16
23.09.2019 49 61 139 108 175 56 82 24 11
30.07.2019 47 64 138 108 180 57 82 22 7
Wahl 2019 40 68 148 97 187 62 76 27

Die Zeile „Wahl 2019“ kennzeichnet die Sitzverteilung zum 2. Juli 2019, dem Zeitpunkt der Konstituierung des Europäischen Parlaments nach der Europawahl im Mai 2019.
Angegeben sind jeweils die Werte im Basisszenario ohne das Vereinigte Königreich. Eine Übersicht der Werte mit dem Vereinigten Königreich für die Zeit bis Januar 2020 ist hier zu finden. Eine Übersicht älterer Projektionen aus der Wahlperiode 2014-2019 gibt es hier.

Die vollen Namen der Fraktionen und der nationalen Einzelparteien erscheinen als Mouseover-Text, wenn der Mauszeiger eine kurze Zeit regungslos auf der Bezeichnung in der Tabelle gehalten wird. Sofern eine Partei im dynamischen Szenario einer anderen Fraktion zugeordnet ist als im Basisszenario, ist dies ebenfalls im Mouseover-Text gekennzeichnet.

Fraktionszuordnung

Basisszenario: Für die Projektion werden Parteien, die bereits im Europäischen Parlament vertreten sind, jeweils ihrer derzeitigen Fraktion zugerechnet, es sei denn, sie haben ausdrücklich ihren Entschluss zu einem Fraktionswechsel nach der nächsten Europawahl erklärt. Nationale Parteien, die derzeit nicht im Europäischen Parlament vertreten sind, aber einer europäischen Partei angehören, werden der Fraktion der entsprechenden europäischen Partei zugeordnet. In Fällen, bei denen sich die Mitglieder einer nationalen Liste nach der Wahl voraussichtlich auf mehrere Fraktionen aufteilen werden, wird jeweils die am plausibelsten scheinende Verteilung zugrundegelegt. Parteien, bei denen die Zuordnung zu einer bestimmten Fraktion unklar ist, werden im Basisszenario als „Sonstige“ eingeordnet.

Für die Bildung einer eigenständigen Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mindestens 23 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten erforderlich. Mit einem Asterisk (*) gekennzeichnete Gruppierungen würden diese Bedingungen nach der Projektion derzeit nicht erfüllen. Sie müssten deshalb gegebenenfalls nach der Europawahl zusätzliche Abgeordnete für sich gewinnen, um sich als Fraktion konstituieren zu können.

Dynamisches Szenario: Im dynamischen Szenario werden alle „sonstigen“ Parteien einer schon bestehenden Fraktion (oder der Gruppe der Fraktionslosen) zugeordnet. Außerdem werden gegebenenfalls Fraktionsübertritte von bereits im Parlament vertretenen Parteien berücksichtigt, die politisch plausibel erscheinen, auch wenn sie noch nicht öffentlich angekündigt wurden. Um diese Veränderungen gegenüber dem Basisszenario deutlich zu machen, sind Parteien, die im dynamischen Szenario einer anderen Fraktion zugeordnet werden, in der Tabelle mit der Farbe dieser Fraktion gekennzeichnet; zudem erscheint der Name der möglichen künftigen Fraktion im Mouseover-Text. Die Zuordnungen im dynamischen Szenario basieren auf einer subjektiven Einschätzung der politischen Ausrichtung und Strategie der Parteien und können daher im Einzelnen recht unsicher sein. In der Gesamtschau kann das dynamische Szenario jedoch näher an der wirklichen Sitzverteilung nach der nächsten Europawahl liegen als das Basisszenario.

Datengrundlage

Soweit verfügbar, wird bei der Sitzberechnung für jedes Land jeweils die jüngste Umfrage zu den Wahlabsichten für das Europäische Parlament herangezogen. Wo mehr als eine Umfrage erschienen ist, wird der Durchschnitt aller Umfragen aus den letzten zwei Wochen vor der jüngsten Umfrage berechnet, wobei jedoch von jedem einzelnen Umfrageinstitut nur die jeweils letzte Umfrage berücksichtigt wird. Stichtag für die Berücksichtigung einer Umfrage ist, soweit bekannt, jeweils der letzte Tag der Durchführung, andernfalls der Tag der Veröffentlichung.
Für Länder, in denen es keine spezifischen Europawahlumfragen gibt oder die letzte solche Umfrage mehr als zwei Wochen zurückliegt, wird stattdessen die jüngste verfügbare Umfrage für die Wahl zum nationalen Parlament bzw. der Durchschnitt aller Umfragen für das nationale oder das Europäische Parlament aus den letzten zwei Wochen vor der jüngsten verfügbaren Umfrage verwendet. Für Länder, in denen es keine aktuellen Umfragen für Parlamentswahlen gibt, wird stattdessen gegebenenfalls auf Umfragen zu Präsidentschaftswahlen zurückgegriffen, wobei die Umfragewerte der Präsidentschaftskandidat:innen jeweils den Parteien der Kandidat:innen zugeordnet werden (dies kann insbesondere Frankreich betreffen). Für Mitgliedstaaten, für die sich überhaupt keine Umfragen finden lassen, wird auf die Ergebnisse der letzten nationalen Parlaments- oder Europawahl zurückgegriffen.
In der Regel werden die nationalen Umfragewerte der Parteien direkt auf die Gesamtzahl der Sitze des Landes umgerechnet. Für Länder, in denen die Wahl in regionalen Wahlkreisen ohne Verhältnisausgleich erfolgt (aktuell Belgien und Irland), werden regionale Umfragedaten genutzt, soweit diese verfügbar sind. Wo dies nicht der Fall ist, wird die Sitzzahl für jeden Wahlkreis einzeln berechnet, dabei aber jeweils die nationalen Gesamt-Umfragewerte herangezogen. Nationale Sperrklauseln werden, soweit vorhanden, in der Projektion berücksichtigt.
In Belgien entsprechen die Wahlkreise bei der Europawahl den Sprachgemeinschaft, während Umfragen üblicherweise auf Ebene der Regionen durchgeführt werden. Für die Projektion werden für die französischsprachige Gemeinschaft die Umfragedaten aus Wallonien, für die niederländischsprachige Gemeinschaft die Umfragedaten aus Flandern genutzt. Für die deutschsprachige Gemeinschaft wird das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen (1 Sitz für CSP).
In Ländern, in denen es üblich ist, dass mehrere Parteien als Wahlbündnis auf einer gemeinsamen Liste antreten, werden der Projektion plausibel erscheinende Listengemeinschaften zugrunde gelegt. In der Tabelle sind diese in der Regel unter der Bezeichnung des Wahlbündnisses oder der größten dazugehörigen Partei zusammengefasst. Manchmal gehören die Parteien eines Wahlbündnisses im Europäischen Parlament jedoch unterschiedlichen Fraktionen an. In diesem Fall werden die Parteien einzeln aufgeführt und eine Plausibilitätsannahme über die Verteilung der Sitze auf der gemeinsamen Liste getroffen. Dies betrifft folgende Parteien: Italien: SI (1., 3. Listenplatz) und EV (2., 4.); Spanien: Más País (1.-2.), Compromís (3.) und Equo (4.); ERC (1., 3.-4.), Bildu (2.) und BNG (5.); PNV (1.) und CC (2.); Niederlande: CU (1., 3.-4.) und SGP (2., 5.); Ungarn: Fidesz (1.-6., ab 8.) und KDNP (7.); Bulgarien: DSB (1.-2.) und ZD (3.); Slowakei: PS (1.) und Spolu (2.).
Da es in Deutschland bei der Europawahl keine Sperrklausel gibt, können Parteien bereits mit weniger als 1 Prozent der Stimmen einen Sitz im Europäischen Parlament gewinnen. Da deutsche Umfrageinstitute für Kleinparteien jedoch in der Regel keine Werte ausweisen, wird in der Projektion jeweils das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen (je 2 Sitze für PARTEI und FW, je 1 Sitz für Tierschutzpartei, ödp, Piraten, Volt und Familienpartei). Nur falls eine Kleinpartei in aktuellen Umfragen einen besseren Wert erreicht als bei der letzten Europawahl, wird stattdessen dieser Umfragewert genutzt.
In Italien können Minderheitenparteien durch eine Sonderregelung auch mit nur recht wenigen Stimmen ins Parlament einziehen. In der Projektion wird die Südtiroler Volkspartei deshalb stets mit dem Ergebnis der letzten Europawahl (1 Sitz) geführt.

Die folgende Übersicht führt die Datengrundlage für die Mitgliedstaaten im Einzelnen auf. Die Daten beziehen sich auf den letzten Tag der Durchführung; falls dieser nicht bekannt ist, auf den Tag der Veröffentlichung der Umfragen:
Deutschland: nationale Umfragen, 24.11.-3.12.2022, Quelle: Wikipedia.
Frankreich: nationale Umfragen, 4.11.2022, Quelle: Europe Elects.
Italien: nationale Umfragen, 21.11.-5.12.2022, Quelle: Wikipedia.
Spanien: nationale Umfragen, 20.11.-2.12.2022, Quelle: Wikipedia.
Polen: nationale Umfragen, 21.11.-4.12.2022, Quelle: Wikipedia.
Rumänien: nationale Umfragen, 22.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Niederlande: nationale Umfragen, 14.-28.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Griechenland: nationale Umfragen, 12.-22.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Belgien, französischsprachige Gemeinschaft: regionale Umfragen (Wallonien) für die nationale Parlamentswahl, 29.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Belgien, niederländischsprachige Gemeinschaft: regionale Umfragen (Flandern) für die nationale Parlamentswahl, 29.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Belgien, deutschsprachige Gemeinschaft: Ergebnis der Europawahl, 26.5.2019.
Portugal: nationale Umfragen, 17.-20.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Tschechien: nationale Umfragen, 31.10.-4.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Ungarn: nationale Umfragen, 22.-28.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Schweden: nationale Umfragen, 17.11.-1.12.2022 Quelle: Wikipedia.
Österreich: nationale Umfragen, 1.12.2022, Quelle: Wikipedia.
Bulgarien: Ergebnisse der nationalen Parlamentswahl, 2.10.2022, Quelle: Wikipedia.
Dänemark: nationale Umfragen, 27.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Finnland: nationale Umfragen, 1.-11.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Slowakei: nationale Umfragen, 28.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Irland: nationale Umfragen, 23.11.-2.12.2022, Quelle: Wikipedia.
Kroatien: nationale Umfragen, 25.11.-4.12.2022, Quelle: Wikipedia.
Litauen: nationale Umfragen, 8.-19.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Lettland: nationale Umfragen, 19.10.2022, Quelle: Wikipedia.
Slowenien: nationale Umfragen, 11.-24.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Estland: nationale Umfragen, 17.-28.11.2022, Quelle: Wikipedia.
Zypern: Ergebnisse der nationalen Parlamentswahl, 30.5.2021, Quelle: Wikipedia.
Luxemburg: nationale Umfragen, 7.6.2021, Quelle: Europe Elects.
Malta: nationale Umfragen, 1.12.2022, Quelle: Malta Today.

Bilder: alle Grafiken: Manuel Müller.

25 November 2022

EU to go: Zurück in den Abschwung – wie krisenfest ist die EU?

In der Podcastserie „EU to go – Der Podcast für Europapolitik“ präsentiert das Jacques Delors Centre kompakte Hintergründe zur aktuellen Europapolitik. Einmal im Monat analysiert Moderatorin Thu Nguyen zusammen mit Gästen ein aktuelles Thema. In 20 bis 30 Minuten erklären die Policy Fellows und Forscher:innen Zusammenhänge und stellen Lösungsansätze vor.

„EU to go – Der Podcast für Europapolitik“ erscheint hier im Rahmen einer Kooperation mit dem Jacques Delors Centre. Er ist auch auf der Homepage des Jacques Delors Centre selbst sowie auf allen bekannten Podcast-Kanälen zu finden.

Pandemie, Krieg, hohe Energiepreise und steigende Inflation: Die EU ist derzeit mit multiplen Krisen konfrontiert. Auch eine neue Finanzkrise ist nicht ausgeschlossen. Wie krisenfest die EU ist und welche Instrumente es braucht, damit sie auch in Zukunft krisensicher bleibt, darüber diskutiert Thu Nguyen mit Johannes Lindner, Co-Direktor des Jacques Delors Centres, und mit Rolf Strauch, Chefökonom beim ESM.

In einem Deep Dive schlagen die beiden Gäste einen Bogen zu vergangenen Krisen und erklären, warum die EU heute besser aufgestellt ist als noch vor zehn Jahren.

22 November 2022

Kompromissfähigkeit statt Alleingänge: Der deutsch-französische Motor muss seine Dynamik wiederfinden

Von Michel Derdevet und Stefan Seidendorf
Deutsche und französische Flagge.
In Sachen Energie und Verteidigung ist deutsch-französische Teamarbeit nötig.

In genau zwei Monaten wird der Elysée-Vertrag sechzig Jahre alt. Er ist das Symbol der Versöhnung der beiden Länder, aber auch bis heute der politische Rahmen ihrer bilateralen Zusammenarbeit. Obwohl es also Grund zum Feiern gäbe, dominieren derzeit Differenzen und Unverständnis. Spannungen zeigten sich in den letzten Wochen vor allem angesichts der Energiekrise sowie in der europäischen Verteidigungspolitik. Diese Differenzen gipfelten in einer historischen Premiere mit hoher politischer Bedeutung: der Verschiebung des deutsch-französischen Ministerrats, der ursprünglich für den 26. Oktober geplant war, auf Mitte Januar 2023.

Es ist nun höchste Zeit, die Gegensätze zwischen unseren beiden Ländern gemeinsam anzugehen und nach Kompromissen zu suchen, die Europa voranbringen. Dazu braucht es deutsch-französische Führung.

Spannungen nach nationalen Alleingängen

Die Spannungen entzündeten sich zunächst am „Alleingang“, mit dem die Bundesregierung am 29. September ihren 200-Milliarden-Euro-Schutzschild ankündigte. Die massive Unterstützung für die deutschen Haushalte und Unternehmen angesichts steigender Energiepreise hätte in der Tat vorher mit den anderen Mitgliedern des EU-Binnenmarkts abgesprochen werden können.

Aber auch der französische plan de sobriété war Ausdruck rein nationaler Politik, wo eine deutsch-französische Koordinierung sinnvoller gewesen wäre: sie hätte dem europäischen Green Deal zu mehr Substanz verholfen und die notwendigen Veränderungen im Verhalten der Europäer:innen beschleunigt.

Faktische Solidarität in der Energieversorgung

Betrachtet man nur die Spannungen, übersieht man eine Realität, die angesichts der Energiekrise im Mittelpunkt der deutsch-französischen Beziehungen stehen müsste. Seit dem 13. Oktober liefert Frankreich erstmals Gas an Deutschland und Deutschland Strom an Frankreich, um dessen derzeitige Schwierigkeiten bei der Produktion von Atomstrom auszugleichen. Faktisch besteht also eine gegenseitige Solidarität. Sie war Anfang September auch Gegenstand einer politischen Übereinkunft zwischen Emmanuel Macron und Olaf Scholz.

Dem müsste politisch jedoch auch längerfristig Rechnung getragen werden. Zwischenstaatliche Abkommen könnten ein Schritt auf dem Weg zur Entstehung einer europäischen Energiepolitik sein, die sich um die bestehenden Abhängigkeiten und Solidaritäten zwischen den Mitgliedstaaten herum entwickelt. So könnten auch Staaten außerhalb der EU einbezogen werden, zum Beispiel im Rahmen der von Präsident Macron vorgeschlagenen Europäischen Politischen Gemeinschaft, die am 6. Oktober in Prag zum ersten Mal zusammenkam.

Die Energiepolitik über den Winter hinaus denken

Diese Form der europäisch eingebetteten bilateralen Zusammenarbeit könnte über die Gasversorgung hinaus auch auf innovative Bereiche, etwa die Entwicklung einer europäischen Wasserstoffbranche, angewandt werden. Denn über die nötige Solidarität im Hinblick auf den kommenden Winter hinaus steht die EU vor einer kopernikanischen Wende in ihrer Energiepolitik: Bis 2050 soll die Erzeugung von Strom um etwa 35 % gesteigert werden, während gleichzeitig CO2-Neutralität erreicht werden soll.

Die Umsetzung dieser Ziele, die im Green Deal der EU festgelegt wurden und zu denen sich Frankreich und Deutschland im Oktober erneut gemeinsam bekannt haben, muss die Perspektive und der Gegenstand der gemeinsamen Arbeit Frankreichs und Deutschland sein. Sie dürfen angesichts der aktuellen Differenzen unter keinen Umständen aus den Augen verloren werden. Es geht dabei um nichts weniger als die Entwicklung einer echten „Europäischen Energieunion“.

Ein geopolitisches Europa

Die aktuellen Spannungen zwischen Frankreich und Deutschland konzentrieren sich außerdem auf den Verteidigungsbereich, wo die Zusammenarbeit bei der Entwicklung ambitionierter gemeinsamer Rüstungsprojekte (Kampfpanzer und Kampfflugzeug der nächsten Generation) ins Stocken geraten ist. Auch hier war die Initiative der Bundesregierung, die im Rahmen der NATO zu einer Kooperation von 15 Staaten (ohne Frankreich) bei der Entwicklung einer gemeinsamen Luftabwehr führte, Ausdruck tieferliegender Probleme. Die Entwicklung eines gemeinsamen Raketenabwehrschildes der EU-27 ist nun zunächst ausgesetzt.

Dabei gibt es auch im Verteidigungsbereich gemeinsame Interessen, die trotz aller Schwierigkeiten ein gemeinsames, abgestimmtes Handeln dringend nahelegen. Dies gilt natürlich im Hinblick auf die Solidarität mit der Ukraine. Darüber hinaus geht es darum, eine gemeinsame strategische Kultur der EU zu entwickeln, die im „Strategischen Kompass“ erst in groben Zügen angelegt ist. Dieser Prozess benötigt den gemeinsamen Willen der politischen Führung, damit sich die unterschiedlichen Ansichten über die geopolitische Rolle Europas annähern.

Ausgleich zwischen unterschiedlichen Haltungen zur NATO

Die deutsch-französische Zusammenarbeit und der Kompromiss über die unterschiedlichen Vorstellungen zur Rolle der NATO sind die Voraussetzung, damit die Entstehung einer gemeinsamen strategischen Kultur gelingen kann und „europäische Souveränität“ möglich wird. Hier noch mehr als anderswo besteht die Daseinsberechtigung des deutsch-französischen Motors darin, einen Interessenausgleich zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, zuallererst zwischen Frankreich und Deutschland.

Der Kompromiss muss zwischen denjenigen EU-Mitgliedstaaten gefunden werden, die eine amerikanische Verteidigung in Europa im Rahmen der NATO fordern, und denjenigen, die in diesem Bereich eine vollwertige europäische Souveränität aufbauen wollen. Trotz des kurzfristigen Kaufs von amerikanischem Material müssen deshalb die deutsch-französischen Anstrengungen zur Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Rüstungsindustrie weitergeführt werden. Sie tragen zur Integration im Verteidigungsbereich bei.

Gegen den Narzissmus der kleinen Differenzen!

Die derzeitige deutsch-französische Pattsituation erlaubt keine tragfähigen europäischen Antworten auf die aktuellen Herausforderungen. Wie in der Vergangenheit, zuletzt 2020 während der Covid-19-Pandemie, muss deshalb die deutsch-französische Fähigkeit zum Kompromiss wieder zum Motor der europäischen Politik werden.

Es ist dringend an der Zeit, in einen neuen Dialog zwischen unseren beiden Ländern einzutreten, um Europa einen langfristigen Kurs angesichts der existenziellen Herausforderungen des Krieges und des Klimawandels vorzuschlagen. Beenden wir also den deutsch-französischen Narzissmus der kleinen Differenzen!

Michel Derdevet ist Präsident des französischen Europa-Thinktanks Confrontations Europe.

Stefan Seidendorf ist stellvertretender Direktor und Leiter der Europaabteilung des Deutsch-Französischen Instituts Ludwigsburg.


Bild: Deutsche und französische Flagge: Oliver Abels (SBT) [CC BY-SA 3.0], via Wikipedia Commons [cropped]; Porträts Michel Derdevet, Stefan Seidendorf: privat [alle Rechte vorbehalten].

16 November 2022

Mehr EU-Mehrheitsentscheidungen – aber wie? Rechtliche Möglichkeiten und politische Kompromissoptionen

Von Julina Mintel und Nicolai von Ondarza
Screenshot der App Voting Calculator
Durch mehr Mehrheitsentscheide soll die EU handlungsfähiger werden. Aber um dorthin zu kommen, sind noch manche Kompromisse und Paketdeals nötig.

Die Forderung, Mehrheitsentscheide auszuweiten, ist ein Dauerthema in der Debatte um die Handlungsfähigkeit der EU. Das Ziel war dabei stets dasselbe: In einer Union von aktuell 27 Mitgliedstaaten soll die Ausweitung von Mehrheitsentscheiden garantieren, dass die Anzahl an Vetospielern reduziert und somit die Kompromissfindung einfacher wird. Aktuell erhält diese Debatte aus drei Richtungen neue Impulse:

  • Zum einen hat die Konferenz zur Zukunft Europas im Mai 2022 ihren Abschlussbericht vorgelegt, welcher den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen in fast allen Beschlüssen des Rates vorschlägt.
  • Zum anderen hat die Debatte über Mehrheitsentscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik durch die öffentlich umstrittene Nutzung von Vetomöglichkeiten neuen Nachdruck bekommen, wie etwa Ungarns beim sechsten Sanktionspaket gegenüber Russland.
  • Schließlich ist mit dem EU-Beitrittskandidatenstatus für die Ukraine und die Republik Moldau und der Wiederbelebung des Beitrittsprozesses für die Staaten des westlichen Balkans die Vision einer EU-30+ zurückgekehrt – und damit auch die Debatte über die Handlungsfähigkeit und Aufnahmekapazität der EU.

Doch politisch unbeantwortet bleibt die Frage, wie die EU zu mehr Mehrheitsentscheidungen kommt.

Rechtliche Möglichkeiten

Ein Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen im Rat kann rechtlich auf verschiedene Weise erreicht werden. Eine Vertragsreform bedeutet in jedem Fall komplexe Anforderungen auf EU-Ebene, das heißt in der Regel einen Konvent, sowie hohe Hürden für die Ratifizierung auf nationaler Ebene. Für die Anwendung der allgemeinen Passerelle-Klausel ist das Verfahren einfacher, dennoch bestehen auf nationaler Ebene entscheidende Hürden.

Instrument Anwendungsbereiche Verfahren
auf europäischer Ebene
Erfordernisse
auf nationaler Ebene
Ordentliche Vertragsänderung:
Art. 48 (2–5) EUV
Alle Politikbereiche Abhängig von den Politikbereichen, in denen das Entscheidungsverfahren angepasst werden soll.
Teils ist ein Konvent mit anschließender Regierungskonferenz oder nur ein Beschluss der Regierungskonferenz nötig, jeweils mit Zustimmung aller Mitgliedstaaten.
Ratifizierung nach den jeweiligen nationalen verfassungsrechtlichen Vorgaben
Allgemeine Passerelle-Klausel:
Art. 48 (7) EUV
AEUV und Titel V des EUV, einschließlich auswärtiges Handeln
(außer Beschlüsse mit militärischen Bezügen)
Einstimmiger Beschluss des Europäischen Rates nach Zustimmung des EP mit absoluter Mehrheit. Übermittlung der Initiative an die nationalen Parlamente. Keine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente notwendig. Dennoch bestehen entscheidende nationale Hürden.
Passerelle-Klausel zur GASP:
Art. 31 (3) EUV
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
(außer Beschlüsse mit militärischen Bezügen)
Einstimmiger Beschluss des Europäischen Rates Beide speziellen Passerelle-Klauseln:
Ebenfalls keine Ratifizierung notwendig; nationale Hürden teilweise etwas niedriger als bei allgemeiner Passerelle-Klausel
Passerelle-Klausel zur Verstärkten Zusammenarbeit:
Art. 333 AEUV
Politikbereiche, die bereits Gegenstand einer Verstärkten Zusammenarbeit sind Einstimmiger Beschluss im Rat durch die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Staaten

Die Hürden zur Anwendung der allgemeinen Passerelle-Klausel sind zwar etwas niedriger als bei ordentlichen Vertragsänderungen, aber politisch weder deutlich leichter noch schneller zu nehmen. Damit etwa die deutsche Vertreter:in im Europäischen Rat einem Beschluss zur Anwendung der Passerelle-Klausel zustimmen oder sich enthalten darf, ist gemäß dem Integrationsverantwortungsgesetz ein Gesetz im Sinne des Art. 23 (1) GG mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Auch in anderen Mitgliedstaaten, u.a. in Österreich, Dänemark, Polen, Irland, der Tschechischen Republik und Malta, ist parlamentarische Zustimmung notwendig.

Für einige wenige Politikbereiche enthält der EU-Vertrag spezielle Passerelle-Klauseln für den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen. Die auf europäischer und nationaler Ebene vorgesehenen Verfahren, um sie zu aktivieren, sind teilweise etwas einfacher als bei der allgemeinen Klausel. Seit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags wurde bis dato jedoch keine der verschiedenen Passerelle-Klauseln angewendet.

Mehrheitsentscheide in der Praxis

Schaut man auf die Nutzung der seit 2010 veröffentlichten Abstimmungsprotokolle, so zeigt sich, dass sich die Mitgliedstaaten im Durchschnitt bei über 60 Prozent der Abstimmungen, bei denen eine Mehrheitsentscheidung möglich wäre, trotzdem einstimmig einigen. Nimmt man die Abstimmungen hinzu, bei denen es nur Enthaltungen, aber keine Gegenstimmen gibt, so erreicht der Rat nach unseren Berechnungen eine „Konsensquote“ von durchschnittlich knapp 82 Prozent. Die Überstimmung ganzer Gruppen von Staaten bleibt eine Seltenheit.

Trotzdem verändert die Mehrheitsregel die Dynamik von Entscheidungsprozessen in der EU. Dass Staaten nicht einfach ihr Veto nutzen können, sondern eine Sperrminorität organisieren müssen, erzwingt europäische Diplomatie und Kompromisse. Diese Verhandlungsdynamik, führt dazu, dass es bei über 80 Prozent der öffentlichen Abstimmungsergebnisse des Rates keine Gegenstimmen gibt, weil sich am Ende alle dem Kompromiss anschließen (oder sich enthalten). Mehrheitsentscheidungen sind also ein institutionelles Mittel, um leichter Kompromisse zu finden, insbesondere dann, wenn nur einzelne Mitgliedstaaten ihr Vetorecht zur Blockade nutzen.

Ein Garant für eine bessere Handlungsfähigkeit der EU sind sie jedoch nicht. Geht die Spaltung quer durch die Union, ermöglichen auch Mehrheitsentscheide keine Lösung, wie beispielsweise bei der seit 2015 de facto blockierten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Damit die EU handlungsfähig ist, braucht es also mehr als nur Mehrheitsentscheidungen.

Legitimatorische Probleme

Der hochumstrittene Mehrheitsbeschluss von 2015 zur verpflichtenden Verteilung von Flüchtlingen, der gegen den Willen mehrerer mittel- und osteuropäischer Staaten getroffen wurde und die Spaltung der EU in der Asyl- und Migrationspolitik vertieft hat, ist auch ein Beispiel für ein weiteres Problem beim Einsatz von Mehrheitsentscheidungen: Wenn Mitgliedstaaten in Fragen von hohem nationalem Interesse überstimmt werden, kann das negative Folgen für den Zusammenhalt und die Legitimation der EU haben.

Werden Entscheidungen gegen den Willen der jeweiligen Regierung gefällt und diese rechtlich zur Umsetzung verpflichtet, liegt die alleinige politische Verantwortlichkeit bei der EU. Dies kann EU-kritische Stimmen stärken und legitimatorisch nur begrenzt durch eine Beteiligung des Europäischen Parlaments ausgeglichen werden.

Gefahr struktureller Minderheiten

Zudem können sich auch dann legitimatorische Probleme ergeben, wenn einzelne Staaten regelmäßig überstimmt werden und so strukturelle Minderheiten entstehen. Das beste Beispiel hierfür ist das Vereinigte Königreich, das seit 2010 bis zum Brexit jedes Jahr der am häufigsten überstimmte Mitgliedstaat war. Heute sind es vor allem mittel- und osteuropäische Staaten, die Mehrheitsentscheidungen ablehnen, da sie eine von Frankreich und Deutschland dominierte EU befürchten, in der die Belange kleinerer Mitglieder in der Außen- und Sicherheitspolitik übergangen werden.

Aus den öffentlichen Abstimmungsergebnissen des Rates wird ein Trend erkennbar, der Befürworter:innen von Mehrheitsentscheiden zu denken geben sollte: Seit dem britischen Austritt ist es Ungarn, das am häufigsten im Rat überstimmt wurde, 2020 gemeinsam mit Polen. 2021 waren Polen und Ungarn für 40 Prozent der Gegenstimmen im Rat verantwortlich, die Visegrád-4-Staaten gemeinsam für 52 Prozent. Zugleich fiel in dieser Zeit kein Beschluss gegen die Stimmen von Deutschland, Frankreich und Italien. (Auf längere Sicht wurde allerdings zumindest Deutschland seit 2010 regelmäßig überstimmt, insgesamt sogar öfter als Polen, und kann deshalb glaubwürdig damit auftreten, Mehrheitsentscheidungen gegen die eigene Position zu akzeptieren.)

Insgesamt ist zu beobachten, dass in der ersten Hälfte der 2010er Jahre Gegenstimmen geographisch noch gleichmäßig über die EU verteilt waren, während in den letzten Jahren zunehmend ein Ungleichgewicht zuungunsten der mittel- und osteuropäischen Staaten entstanden ist. Es ist daher nicht verwunderlich, dass insbesondere diese Staaten skeptisch gegenüber einer neuerlichen Ausweitung von Mehrheitsbeschlüssen sind.

Widerstand einiger Mitgliedstaaten

Die notwendige Zustimmung aller EU-Staaten und die Hürden für nationale Zustimmungsverfahren bei Anwendung der allgemeinen Passerelle-Klausel verdeutlichen, warum die Debatte über Mehrheitsentscheidungen bislang im Sande verlaufen ist. Einige EU-Staaten sind strikt gegen die Abschaffung nationaler Vetos, da sie, wie Polen und Ungarn, befürchten, regelmäßig überstimmt zu werden, oder, wie Dänemark, Vertragsänderungen und institutioneller Vertiefung allgemein skeptisch gegenüberstehen.

Auch integrationsfreundliche Staaten wie Irland, die in Einzelbereichen wie der Steuerpolitik nicht überstimmt werden möchten, gehören dazu. Je mehr der Ruf nach Mehrheitsentscheidungen damit begründet wird, im Zweifelsfall „unbequeme Partner“ überstimmen zu können, desto entschiedener wird auch deren Widerstand.

Paketlösung: Mehrheitsentscheide und Osterweiterung

Die Bundesregierung sollte die Forderung nach mehr Mehrheitsentscheiden mit der neuen Osterweiterung zu einer Paketlösung verknüpfen. Will die EU neue Mitglieder aufnehmen, muss sie selbst laut den Kopenhagener Kriterien in der Lage sein, diese erfolgreich zu integrieren, ohne die eigene Handlungsfähigkeit zu gefährden.

Eine EU mit 30 und mehr Mitgliedern, darunter etliche neue mit unter 10 Millionen Einwohnern, kann nur handlungsfähig bleiben, wenn gleichzeitig flächendeckend das Mehrheitsprinzip eingeführt wird, mit Ausnahme weniger konstitutioneller Entscheidungen. Nicht als Bremse, sondern parallel zum Beitrittsprozess sollte die EU also im Zeithorizont der nächsten Legislaturperiode (2024–29) die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen auf den Weg bringen.

Teile der nordischen, der mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten, die sich für einen zügigen EU-Beitritt der Ukraine stark machen, lehnen die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen ab. Eine Paketlösung könnte helfen, ihrer Sorge vor einer deutsch-französisch dominierten EU entgegenzutreten.

Da für eine qualifizierte Mehrheit 65 Prozent der EU-Bevölkerung nötig sind, haben in der EU-27 Deutschland und Frankreich (mit einem Anteil von zusammen etwa einem Drittel der EU-Bevölkerung) schnell eine Blockademinderheit organisiert. Im Gegensatz dazu kommen alle mittel- und osteuropäischen Staaten der EU‑27 gemeinsam auf knapp 23 Prozent, könnten theoretisch also auch alle zusammen überstimmt werden. In einer EU‑35 würde der deutsch-französische Anteil auf knapp unter 30 Prozent fallen, während der Anteil der mittel- und osteuropäischen Staaten gemeinsam mit den potentiellen Neumitgliedern auf etwa 32 Prozent steigen würde.

Eine „Notbremse“ für kritische Bereiche

Um den legitimen Bedenken der skeptischen Staaten Rechnung zu tragen, sollte zudem eine Balance zwischen mehr Handlungsfähigkeit, demokratischer Legitimation und dem Schutz nationaler Interessen geschaffen werden.

Hierzu sollte der Übergang zur qualifizierten Mehrheit in kritischen Bereichen mit einem neuen „Notbremse“-Mechanismus kombiniert werden. Mit diesem könnte eine politisch zu definierende kleine Anzahl von Mitgliedstaaten (z. B. 10 Prozent, sprich bei einer EU‑30+ drei bis vier Staaten) erwirken, dass ein mit qualifizierter Mehrheit gefasster Beschluss, der ihre vitalen nationalen Interessen berührt, noch einmal dem Europäischen Rat vorgelegt wird.

Der Europäische Rat sollte dann innerhalb einer Frist den betreffenden Mitgliedstaaten die Artikulation ihrer Interessen einräumen und im Konsens eine Einigung finden. Bei Nichteinigung kann nach Ablauf der Frist mit Mehrheit entschieden werden. Bis dahin sollte das Beschlussverfahren im Rat ausgesetzt werden.

EU-Handlungsfähigkeit und nationale Kerninteressen

Vergleichbare „Notbremsen“ gibt es bereits jetzt, etwa in der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Art. 82/83 AEUV). In der Vergangenheit haben solche „Notbremsen“ die Sorgen der betreffenden Staaten adressiert, wurden dann aber kaum angewendet. Sollte es beim Thema Mehrheitsentscheide ähnlich kommen, würde die Handlungsfähigkeit der EU gestärkt, und es wäre für Ausnahmefälle ein Schutzmechanismus für Kerninteressen vorhanden.

Eine derartige Reform wäre zwar nicht über die allgemeine Passerelle-Klausel umzusetzen, hätte aber größere Chancen, als Vorbereitung auf die nächste Erweiterung Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten zu finden.

Julina Mintel ist studentische Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe EU/Europa der Stiftung Wissenschaft und Politik.

Nicolai von Ondarza ist Leiter der Forschungsgruppe EU/Europa der Stiftung Wissenschaft und Politik.

Dieser Beitrag basiert auf dem SWP-Aktuell 2022/A 60 „Mehr EU-Mehrheitsentscheidungen – aber wie?“.


Bild: Screenshot der App Voting Calculator des Rates der Europäischen Union.