01 August 2023

Echte Europawahlen gibt es nicht – aber vielleicht in der Zukunft?

Von Wouter Wolfs
Orchestra pit
Was das Verfahren betrifft, sind die Europawahlen nicht mehr als die Summe ihrer nationalen Teilwahlen.

Wahlen sind der Eckpfeiler jeder Demokratie – das gilt für die nationale Ebene, aber auch für die Ebene der Europäischen Union. Die Wahlen zum Europäischen Parlament können auf einen langen Entwicklungsprozess zurückblicken. Trotz zahlreicher Versuche, sie zu verbessern, ist ihr Rechtsrahmen bis heute mit etlichen Hindernissen gespickt, die verhindern, dass diese Wahlen zu einem echten Höhepunkt der europäischen Demokratie werden.

Ein altes Ziel

Die Idee genuin europäischer Wahlen ist so alt wie das Projekt der europäischen Integration selbst. Bereits Anfang der 1950er Jahre forderten Mitglieder der ersten Vorläuferin des Europäischen Parlaments, der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die Einführung allgemeiner, direkter Wahlen. In den 1960er und 1970er Jahren wurden diese Forderungen regelmäßig aufgegriffen (Pittoors 2023), doch erst 1979 fanden in den damals neun Mitgliedstaaten die ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament statt. Seitdem wählen die Bürger:innen in ganz Europa alle fünf Jahre ihre europäischen Vertreter:innen. Im Jahr 2024 finden diese Wahlen zum zehnten Mal statt – fast ein halbes Jahrhundert repräsentative Demokratie in der EU.

Doch während die ersten Wahlen im Jahr 1979 noch in einer Atmosphäre des Optimismus und Idealismus stattfanden, hat die Begeisterung in den folgenden Jahrzehnten nachgelassen. Europawahlen werden nicht mehr als Allheilmittel für das Demokratiedefizit der EU angesehen. Sie gelten oft als (nationale) Wahlen zweiter Ordnung und sind von einer sinkenden Wahlbeteiligung geprägt: Während bei den ersten Wahlen 62 Prozent der Wähler:innen ihre Stimme abgaben, waren es 2014 nur noch 43 Prozent. Erst bei den Wahlen im Jahr 2019 gab es einen deutlichen Anstieg auf 51 Prozent. Dieser Rückgang lässt sich zwar zum Teil durch die generell niedrigere Wahlbeteiligung in den in den letzten zwei Jahrzehnten beigetretenen Mitgliedstaaten erklären. Es lässt sich aber auch nicht leugnen, dass das Wahlsystem der Europawahlen deren demokratisches Potenzial stark einschränkt.

Das Wahlsystem: Summe von 27 nationalen Teilwahlen

Der Regelungsrahmen für die Europawahlen besteht aus einer (begrenzten) Anzahl gemeinsamer Grundsätze, die auf EU-Ebene festgelegt wurden und den Mitgliedstaaten einen großen organisatorischen Ermessensspielraum lassen. Der grundlegende Rahmen ist im Direktwahlakt von 1976 festgelegt, der 2002 und 2018 geändert wurde (wobei letztere Reform noch nicht in Kraft getreten ist). Er beinhaltet die Verpflichtung zur Durchführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen unter Anwendung einer Form des Verhältniswahlrechts – ein heikles Thema in Ländern mit Mehrheitswahlsystemen wie dem Vereinigten Königreich oder Frankreich.

Die meisten anderen Aspekte bei der Organisation und Durchführung der Europawahlen werden jedoch auf nationaler Ebene geregelt, was zu einer Vielzahl unterschiedlicher nationaler Vorschriften geführt hat. So haben die Mitgliedstaaten unterschiedliche Entscheidungen darüber getroffen, ob sie ihr Hoheitsgebiet in kleinere Wahlkreise einteilen oder nicht, ob sie ein System offener oder geschlossener Listen verwenden, wie hoch das Mindestalter der Kandidat:innen ist, wie die Stimmabgabe aus dem Ausland geregelt ist und sogar, an welchem Tag die Wahlen genau stattfinden. Auch die Dauer der offiziellen Wahlperioden, die Schwellenwerte für Einnahmen und Wahlkampfausgaben der Parteien sowie die Regeln für Wahlwerbung durch Dritte und/oder in den sozialen Medien unterscheiden sich je nach Mitgliedstaat. Die wichtigste Konsequenz daraus ist, dass die Wahlinfrastruktur derzeit nicht europäisch, sondern im Wesentlichen national ist. Mit anderen Worten: Was das Verfahren betrifft, so können die Europawahlen nur als Summe ihrer nationalen Teilwahlen betrachtet werden.

Mangelhaftes demokratisches Mandat

Diese Verfahrensregeln sind nicht nur eine technische Angelegenheit, sondern wirken sich auch auf die inhaltlichen Themen aus, die bei den Europawahlen verhandelt werden. Der derzeitige Rechtsrahmen für die Wahlen weist den nationalen politischen Parteien die Hauptrolle zu und drängt die politischen Parteien auf europäischer Ebene in den Hintergrund.

Diese europäischen politischen Parteien wurden vor fast einem halben Jahrhundert, im Vorfeld der ersten europäischen Direktwahlen im Jahr 1979 gegründet (Bressanelli 2023). Die Teilnahme an den Europawahlen ist der Kern ihrer Daseinsberechtigung und sogar eine formale Voraussetzung, um offiziell beim Europäischen Parlament registriert zu werden und finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt zu erhalten.

Sowohl Wissenschaftler:innen als auch politische Entscheidungsträger:innen haben argumentiert, dass eine stärkere Rolle der europäischen Parteien zu einer „Europäisierung“ der Wahlen und damit zur Demokratisierung der EU insgesamt beitragen könnte. Wenn sich die Europawahlen um überwiegend nationale Themen drehen, fehlt es an einer öffentlichen Debatte über die Richtung, die die Politik auf europäischer Ebene einschlagen sollte.

Die Folge ist ein mangelhaftes demokratisches Mandat der Europaabgeordneten: Sie werden auf der Grundlage nationaler politischer Debatten – möglicherweise sogar zu Themen, die in die nationale Zuständigkeit fallen – gewählt, um über europäische Fragen zu entscheiden. Im besten Fall, nämlich wenn es im Vorfeld der Wahlen zu einer weitreichenden Europäisierung der nationalen Öffentlichkeiten kommt, könnten die Europawahlen eine europäische Debatte auslösen. Diese würde aber immer noch aus nationaler Perspektive, durch eine nationale „Linse“ geführt. Mit anderen Worten: Der dominante Bezugspunkt bleibt die nationale Demokratie, nicht eine übergreifende europäische Ebene.

Anreize zur Annahme einer nationalen Perspektive

Diese Dynamik schafft eine Anreizstruktur für Europaabgeordnete, Themen in erster Linie aus der Perspektive nationaler Interessen und nicht aus der Perspektive des gemeinsamen Interesses der EU zu betrachten. Dies liegt daran, dass ihr politisches Überleben auf nationaler Ebene entschieden wird: Sie müssen von einer nationalen Wählerschaft über nationale Wahllisten (wieder)gewählt werden, die von nationalen politischen Parteien aufgestellt werden. Dies führt zu einem institutionellen Ungleichgewicht in der EU, denn eigentlich sollten die nationalen Interessen durch die Vertreter:innen der Mitgliedstaaten im Ministerrat repräsentiert werden – während die Europaabgeordneten für die verschiedenen weltanschaulichen Sichtweisen der EU-Bürger:innen auf die europäische Politik stehen.

Eine stärkere Rolle der europäischen politischen Parteien kann dieses Problem abmildern. Die europäischen Parteien entwickeln politische Programme, in denen sie ausgehend von ihren jeweiligen weltanschaulichen Grundsätzen spezifische politische Initiativen für die EU vorschlagen. Mit anderen Worten: Sie legen eine politische Agenda für die EU als Ganzes vor, die von nationalen Interessen womöglich inspiriert, aber nicht determiniert ist. Europäische Parteien haben somit die Möglichkeit, öffentliche Debatten über nationale Grenzen hinweg zu führen und die Entwicklung einer transnationalen europäischen Öffentlichkeit zu fördern.

Kaum Einfluss auf die Kandidatenauswahl

Der rechtliche Rahmen schränkt die Rolle der europäischen Parteien bei den Europawahlen jedoch stark ein und macht es ihnen schwer, wirklich grenzüberschreitende Kampagnen zu führen. Ein erstes großes Problem ist, dass die europäischen Parteien keinen Einfluss auf die Auswahl der Kandidat:innen haben: Wie bereits erwähnt, werden die Wahllisten von den nationalen politischen Parteien aufgestellt, was zu nationalen Abhängigkeiten führt.

Um dieses Problem zu lösen, wurden verschiedene institutionelle Reformen vorgeschlagen. Die radikalste Idee ist die Einführung eines gesamteuropäischen Wahlkreises: Eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Europäischen Parlament würde nicht über nationale Kontingente, sondern auf dem gesamten Gebiet der EU vergeben. Dafür würden die europäischen Parteien länderübergreifende Listen mit Kandidat:innen aus ganz Europa aufstellen, und alle Bürger:innen hätten die Möglichkeit, unter denselben Wahlvorschlägen zu entscheiden. Dies würde die Rolle der europäischen Parteien erheblich stärken: Sie wären für die Auswahl der Kandidat:innen und für die Durchführung länderübergreifender Wahlkampagnen zuständig.

Die Innovation der Spitzenkandidat:innen

Eine zweite, weniger weitreichende Neuerung ist das sogenannte Spitzenkandidaten-System, das seit 2014 angewandt wird. Die Idee ist, dass jede europäische Partei vor der Europawahl ihre Kandidat:in für die Kommissionspräsidentschaft nominiert. Diese Spitzenkandidat:innen fungieren dann im Wahlkampf als politische Aushängeschilder, die für das politische Programm der europäischen Partei werben und ihr ein „Gesicht“ geben. Eine Stimme für eine nationale Mitgliedspartei kann demnach auch als Zeichen der Unterstützung für die Spitzenkandidat:in von deren europäischer Partei gewertet werden.

Dieses Verfahren ist vergleichbar mit der Situation in den meisten Mitgliedstaaten, in denen die Spitzenkandidat:innen der wichtigsten politischen Parteien um das Amt der Regierungschef:in konkurrieren, aber oft in einem lokalen oder regionalen Wahlkreis kandidieren, der nur einen kleinen Teil des gesamten Staatsgebiets ausmacht. Bei der deutschen Bundestagswahl 2021 war beispielsweise eine Stimme für die SPD auch außerhalb seines Wahlkreises Potsdam ein indirektes Zeichen der Unterstützung für die Kanzlerkandidatur von Olaf Scholz. Nach der gleichen Logik war bei der Europawahl 2019 eine Stimme für die SPD ein Zeichen der Unterstützung für den Spitzenkandidaten der Sozialdemokratischen Partei Europas, Frans Timmermans, für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten.

Doch während das Spitzenkandidaten-System 2014 erfolgreich war, als die EVP als stärkste politische Kraft aus den Wahlen hervorging und ihr Spitzenkandidat Jean-Claude Juncker Kommissionspräsident wurde, war dies 2019 nicht der Fall: Statt einer Spitzenkandidat:in wurde Ursula von der Leyen an die Spitze der EU-Exekutive gesetzt, die nicht einmal an den Wahlen teilgenommen hatte.

Begrenzte öffentliche Sichtbarkeit 

Während die grundsätzliche Idee des Spitzenkandidatenverfahrens einfach ist, gibt es einige praktische und technische Probleme, die seine Umsetzung erschweren. Damit das Verfahren funktioniert, muss den Wähler:innen insbesondere die Verbindung zwischen den nationalen Parteien und den (Spitzenkandidat:innen der) europäischen Parteien bekannt sein. Gegenwärtig ist sich die große Mehrheit der Bürger:innen dieser Verbindung nicht bewusst.

So erscheinen beispielsweise die Namen und/oder Logos der europäischen Parteien nur in wenigen Mitgliedstaaten auf dem Wahlzettel. Auch die nationalen Parteien erwähnen ihre europäische Zugehörigkeit nur selten in ihren Wahlkampfmaterialen und ihrer Wahlkampfkommunikation. Selbst auf den Webseiten taucht sie oft nicht auf, obwohl die nationalen Parteien eigentlich dazu verpflichtet sind (EDC 2021; Auel & Tiemann 2020, 74-80). Mit anderen Worten: Die Aufmerksamkeit und der Zugang der europäischen Parteien zur Öffentlichkeit sind auf nationaler Ebene sehr begrenzt.

Wenig finanzielle Mittel, viele Ausgabenbeschränkungen

Auch andere Aspekte des Rechtsrahmens für die Europawahlen stellen für die europäischen Parteien ein erhebliches Sichtbarkeitshindernis dar. Erstens: Auch wenn die europäischen Parteien inzwischen durchaus beträchtliche öffentliche Mittel erhalten (Wolfs 2022, 53-70), sind diese finanziellen Ressourcen für eine kontinentweite Kampagne nach wie vor sehr begrenzt. Im Jahr 2019 beliefen sich die Wahlkampfausgaben der EVP auf 5,68 Millionen Euro, mehr als doppelt so viel wie die der SPE (2,35 Millionen Euro) und der EGP (2,24 Millionen Euro). Die anderen europäischen Parteien gaben nur einen Bruchteil dieser Beträge aus. Zum Vergleich: Allein die CDU gab für die Europawahl 2014 in Deutschland Wahlkampfausgaben in Höhe von 48,5 Millionen Euro an (Schmälter et al. 2019).

Zweitens: Um in den Genuss der EU-Finanzierung zu kommen, sind die europäischen Parteien zwar verpflichtet, an den Europawahlen teilzunehmen. Gleichzeitig dürfen sie aber die Mittel, die sie erhalten, nicht zur direkten oder indirekten Unterstützung von nationalen Parteien und Kandidat:innen verwenden, insbesondere nicht im Wahlkampf. Dies bedeutet nicht nur eine Einschränkung der Maßnahmen, die sie durchführen können – etwa die Schulung von Kandidat:innen –, sondern ist insbesondere im Hinblick auf das Spitzenkandidatenverfahren problematisch: Das Verbot der (in)direkten Unterstützung von Kandidat:innen bedeutet, dass die europäischen Parteien keine Wahlkampfaktivitäten für ihre Spitzenkandidat:innen in dem Mitgliedstaat finanzieren können, in dem diese auf dem Wahlzettel stehen.

Bei den Europawahlen 2019 konnte die SPE beispielsweise keine Wahlkampfveranstaltungen für Martin Schulz in Deutschland finanzieren, wo er kandidierte. Dies führt zu der paradoxen Situation, dass es für eine Europapartei vorteilhafter sein kann, wenn ihre Spitzenkandidat:in gar nicht auf dem Wahlzettel steht: So durfte die ALDE-Partei 2019 die Wahlkampfaktivitäten von Margrethe Vestager in Dänemark finanzieren, weil sie nicht als offizielle Kandidatin bei den Europawahlen antrat.

Weitere Hindernisse

Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Hindernisse, die die Wahlkampfaktivitäten der europäischen Parteien erschweren: Neben den europäischen Vorschriften müssen die Aktivitäten der europäischen Parteien auch den nationalen Wahlkampfvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten entsprechen, die sich zum Teil erheblich unterscheiden.

Einige Länder schreiben einen strengen Wahlkampfzeitraum und eine genaue Obergrenze für Ausgaben oder Einnahmen der Parteien vor, andere nicht. Auch die Ausgaben für digitale Kampagnen oder „Drittparteien“-Kampagnen sind in einigen Ländern geregelt, in anderen nicht. Dies kann besonders problematisch sein, wenn europäische Parteien selbst als „Drittparteien“ betrachtet und dadurch in ihren Wahlkampfmöglichkeiten eingeschränkt werden.

Schließlich stellt die Interaktion zwischen der nationalen und der europäischen Ebene auch die Wahlaufsichtsbehörden vor neue Herausforderungen und erfordert eine umfassende Zusammenarbeit bei der Kontrolle und Durchsetzung der Wahlvorschriften.

Durchbruch durch das neue Wahlgesetz?

Die Entschärfung dieser Probleme war in den letzten Jahren ein wichtiges Thema für (einige) Mitglieder des Europäischen Parlaments. So gab es regelmäßige Vorstöße für eine Überarbeitung des europäischen Wahlsystems im Allgemeinen und die Einführung europaweiter Listen im Besonderen (siehe z.B. Díaz Crego 2022). Die Bereitschaft der Mitgliedstaaten zu weitreichenden Änderungen war jedoch gering.

Die letzte Reform des Europawahlrechts erfolgte 2018 und war in ihrer Reichweite relativ bescheiden. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten lediglich dazu, für Wahlkreise mit mehr als 35 Sitzen eine Sperrklausel zwischen 2 und 5 Prozent festzulegen, und schreibt zudem vor, dass die Parteien ihre Kandidatenlisten in allen Mitgliedstaaten spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin einreichen müssen. Da noch nicht alle Mitgliedstaaten die Änderungen ratifiziert haben, sind die neuen Regelungen noch nicht in Kraft getreten.

Ein neuer Vorstoß des Europäischen Parlaments

Dies hat das Europäische Parlament allerdings nicht davon abgehalten, eine neue Revision des europäischen Wahlrechts vorzubereiten. Der Reformvorschlag 2022 enthält einen neuen Vorstoß für eine stärkere Harmonisierung der Regeln. Die Abgeordneten schlagen eine gemeinsame Altersgrenze von 18 Jahren für das passive und von 16 Jahren für das aktive Wahlrecht, eine Harmonisierung der Vorschriften für die Stimmabgabe im Ausland (einschließlich der Verpflichtung, Briefwahl zu ermöglichen), Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Wahllokale und einen einheitlichen Wahltag für alle EU-Länder vor.

Der Vorschlag sieht auch die Einrichtung eines EU-weiten Wahlkreises vor, in dem 28 Europaabgeordnete über ein geschlossenes Listensystem gewählt werden sollen. Diese transnationalen Listen könnten von den europäischen Parteien, aber auch von neu gegründeten „europäischen Wählervereinigungen“ oder Wahlbündnissen mehrerer Parteien eingereicht werden. Um die geografische Ausgewogenheit zu fördern, müssen die Kandidat:innen auf den Listen entsprechend der Bevölkerungsgröße ihrer Herkunftsländer gemischt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Kandidat:innen aus kleinen und mittleren Mitgliedstaaten eine Chance haben, im EU-weiten Wahlkreis einen Sitz zu gewinnen. Um die „transnationale“ Aufsicht der Europawahlen zu erleichtern, soll zudem eine neue Europäische Wahlbehörde eingerichtet werden, die den Informationsaustausch zwischen den nationalen Wahlbehörden der 27 Mitgliedstaaten koordiniert.

Da die Mitgliedstaaten jedoch bestenfalls halbherzig bereit sind, auch nur einige der Forderungen des Europäischen Parlaments zu erfüllen, sind die Verhandlungen über die neue Reform derzeit blockiert.

Mitgliedstaaten behalten die Kontrolle

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das derzeitige europäische Wahlsystem hinter den Erwartungen zurückbleibt. Für das Europäische Parlament war die Einführung und Reform der Europawahlen stets ein wichtiges Thema, um die repräsentative Demokratie auf europäischer Ebene – und damit die eigene Legitimation – zu stärken.

Umgekehrt waren die Mitgliedstaaten mit grundlegenden Änderungen des Wahlsystems sehr zurückhaltend und haben stets darauf geachtet, die Kontrolle über die Durchführung der Wahlen zu behalten. Es fehlt deshalb an einer Wahlinfrastruktur, die das demokratische Potenzial der EU voll ausschöpfen könnte. Und obwohl es an Vorschlägen zur Verbesserung der Situation nicht mangelt, sieht es nicht so aus, als ob in absehbarer Zeit eine bedeutsame Reform gelingen wird.

Wouter Wolfs ist Politikwissenschaftler am Public Governance Institute der Universität Leuven und Senior Researcher der flämischen Forschungsstiftung (Fonds voor Wetenschappelijk Onderzoek – Vlaanderen).

Dieser Beitrag ist Teil des Themenschwerpunkts „Überstaatliches Regieren zwischen Diplomatie und Demokratie – aktuelle Debatten um die Reform der EU“, der in Zusammenarbeit mit dem Online-Magazin Regierungsforschung.de erscheint.


Übersetzung: Manuel Müller.
Bilder: Rechenschieber: Marco Verch [CC BY 2.0], via Flickr [original photo here]; Porträt Wouter Wolfs: Joanna Scheffel [alle Rechte vorbehalten]; Europaflagge: Arno Mikkor (EU2017EE) [CC BY 2.0], via Flickr.

Genuine European elections do not exist now – but could they in the future?

By Wouter Wolfs
Orchestra pit
From a procedural point of view, European elections can only be seen as a mere sum of national elections.

Elections are the cornerstone of any democracy – this is true at the national level, but also at the level of the European Union. The elections to the European Parliament can fall back on a long process of development. Despite regular efforts to improve them, the regulatory framework is still riddled with hurdles and thresholds that prevent these elections from becoming the real highlight of European democracy.

An old aspiration

The idea of genuine European elections is as old as the project of European integration itself. Members of the European Parliament’s predecessor – the Common Assembly of the European Coal and Steel Community – called for the introduction of direct universal suffrage already in the early 1950s. These calls were regularly repeated in the 1960s and 1970s (Pittoors 2023), but it was not until 1979 that the European Parliament was directly elected for the first time by the citizens of the then nine member states. Since then, citizens across Europe have elected their European representatives every five years. In 2024, these elections will be held for the tenth time, marking almost half a century of representative democracy in the EU.

But while the first elections in 1979 took place in an atmosphere of optimism and idealism, the enthusiasm gradually waned in the following decades. European elections are no longer seen as a panacea for the EU’s democratic deficit. Often referred to as second-order (national) elections, they have been plagued by declining turnout: while 62 per cent of the electorate voted in the first elections, this dropped to 43 per cent in 2014. Only the 2019 elections saw a notable increase to 51 per cent. While this can partly be explained by lower voter turnout in the member states that have joined in the last two decades, it can also be argued that the way these elections are regulated and organized severely limits their democratic potential.

Electoral organisation: a sum of 27 national elections

The regulatory framework for European elections consists of a (limited) number of common principles defined at EU level, leaving a large degree of organisational discretion to the member states. The basic framework is set out in the 1976 Act, as amended in 2002 and 2018 (although the latter reform has not yet entered into force). It includes the obligation to hold elections by direct universal suffrage and to use some form of proportional representation – a sensitive issue in countries with a majoritarian system, such as the UK or France.

However, most of the other aspects of the organisation and management of European elections are regulated at national level, which has led to a plethora of different rules in the various member states. They have made different choices about whether or not to divide their territory into smaller electoral districts (without jeopardizing the proportional nature of the elections), on whether to use open or closed lists, on the minimum age of candidates, on the modalities for voting from abroad, and even on the exact day on which the elections are held. Member states also have different official electoral periods, thresholds for party income and campaign spending, and rules on third party and/or social media campaigning. The main implication of the current arrangement is that the electoral infrastructure is not European but mostly national. In other words, from a procedural point of view, European elections can only be seen as a mere sum of national elections.

A flawed democratic mandate

These procedural rules are more than just a technical issue and have substantive implications for the issues that at stake in the European elections. The electoral framework puts the national political parties in the driver’s seat and forces EU-level political parties to play second fiddle.

These European political parties have been around for almost half a century, having been specifically created in the run-up to the first direct elections to the European Parliament in 1979 (Bressanelli 2023). Participation in European elections is at the core of their raison d’être, and is even a formal requirement to be officially registered with the European Parliament and to receive public funding from the EU budget.

Both scholars and policymakers have argued that a stronger role for these Europarties could contribute to a “Europeanization” of the elections and thus to the democratization of the European Union as a whole. If the European elections revolve around political issues that are predominantly national, there is no public deliberation about the direction and desired policies that need to be pursued at the European level.

The implication is a flawed democratic mandate for the Members of the European Parliament: they are elected on the basis of national political issues – and possibly even national competences – to decide on European political issues. At best – in the case of a far-reaching Europeanization of national debates ahead of the ballot – the European elections might generate a European debate, but still from a national perspective, through a national “lens”. In other words, the dominant point of reference remains the national democratic sphere, and not an overarching European sphere.

Incentives to adopt a national perspective

This dynamic creates an incentive structure for MEPs to look at issues primarily from a national interest perspective rather than from an overarching EU interest perspective. This is because their political survival is decided nationally: they have to be (re)elected by a national electorate on national electoral lists drawn up by national political parties. This leads to an institutional imbalance in the EU: national interests are supposed to be defended by the representatives of the member states in the Council of Ministers, while the MEPs are supposed to defend the various ideological tendencies that exist among EU citizens with regard to European policy.

A stronger role for European political parties can alleviate this problem. These Europarties develop political programmes that set out specific EU policy initiatives based on their ideological principles. In other words, they present a political agenda for the EU as a whole, which can be inspired but not determined or biased by national interests. As such, Europarties have the ability to take public debate and deliberation beyond national borders and to foster the development of a transnational European public sphere.

Europarties’  limited influence on the selection of candidates

However, the regulatory framework severely limits the role that Europarties can play in the European elections and complicates their ability to run truly transnational campaigns across national borders. A first major problem is that European political parties have no influence on the selection of candidates: as mentioned above, the electoral lists are drawn up by the national political parties, leading to national dependencies.

Several institutional reforms have been proposed to mitigate this situation. The most radical idea is the introduction of a pan-European electoral district: a number of seats in the European Parliament would be contested throughout the entire territory of the EU. Europarties would present transnational lists of candidates from across Europe, and all citizens across the continent would be able to vote for the same range of candidates. This would significantly strengthen the role of the Europarties: they would be responsible for selecting candidates and running transnational election campaigns.

The lead-candidates innovation

A second, less far-reaching innovation is the so-called lead-candidates or “Spitzenkandidaten” system, which has been applied since 2014. The idea is that each Europarty nominates its candidate for the presidency of the European Commission before the European elections. These candidates then act as political figureheads in the election campaigns, promoting the political programme of the Europarty and giving it a “face”. In this respect, a vote for a national member party would be seen as a sign of support for the lead candidate of the Europarty.

This is analogous to the situation in most member states, where the leaders of the main political parties compete for the post of prime minister, but often stand for election only in one electoral district, which is only a small part of the country’s entire territory. Just as Germans’ vote for the SPD in the 2021 national elections was also an indirect sign of support for Olaf Scholz’s candidacy for chancellor (even outside his electoral district of Potsdam), a vote for the SPD in the 2019 European elections would be seen as a sign of support for the Party of the European Socialists’ lead candidate, Frans Timmermans, to head the European Commission.

But while the lead-candidates system was successful in 2014, when the EPP emerged as the largest political force after the elections and its Spitzenkandidat Jean-Claude Juncker became Commission President, this was not the case in 2019: not one of the lead candidates, but Ursula von der Leyen – who had not even participated in the elections – was placed at the helm of the EU executive.

Europarties’ limited public visibility

While the Spitzenkandidaten idea is clear in principle, there are several practical and technical issues that further complicate its implementation. An important condition for the system to work is that voters are aware of the link between national parties and (the lead candidates of) their Europarties. At present, the vast majority of citizens are unaware of this link.

For example, only in a handful of countries the names and/or logos of the Europarties are mentioned on the ballot paper. Similarly, national parties rarely mention their European affiliation in their campaign material and electoral communications, or even on their websites (although this is compulsory) (EDC 2021; Auel & Tiemann 2020, 74-80). In other words, at the national level, the amount of “access” and attention given to Europarties is relatively limited.

Few financial resources, many spending restrictions

Other aspects of the legal framework for European elections also create significant barriers for Europarties to increase their visibility. Firstly, although Europarties receive significant amounts of public funding (Wolfs 2022, 53-70), these financial resources are still quite limited for running a continent-wide campaign. In 2019, the EPP’s campaign spending amounted to €5.68 million, more than twice as much as the PES (€2.35 million) and the EGP (€2.24 million). The other Europarties spent only a small fraction of these amounts. By comparison, the CDU reported a campaign expenditure of €48.5 million in campaign spending for the 2014 European elections in Germany alone (Schmälter et al. 2019).

Second, although Europarties are obliged to participate in the European elections in order to be eligible for EU funding, they are at the same time not allowed to use these financial resources to directly or indirectly support national parties and candidates, especially during election periods. This complicates certain initiatives they can take – such as providing training  to candidates – but is particularly problematic with regard to the Spitzenkandidaten system: the ban on (in)direct support to candidates means that Europarties cannot finance any campaign activities for their lead candidate in the member state where (s)he is on the ballot. For example, during the 2019 European elections, the PES was not allowed to pay for any campaign events for Martin Schulz in Germany, where he was a candidate. This creates the strange situation that it may be more advantageous for a Europarty if its Spitzenkandidat is not standing for election: the ALDE party, for example, was able to fund campaign activities of Margrethe Vestager in Denmark because she was not standing as an official candidate in the European elections.

Finally, Europarties’ campaign efforts are further complicated by a plethora of other obstacles: in addition to European rules, Europarties’ activities also have to comply with the national campaign rules of each member state, which can vary considerably. Some countries impose a strict campaign period and a specific spending threshold or ceiling for certain income categories, while others do not. Similarly, digital campaign expenses or “third party” campaigning are regulated in some countries and not in others. The latter element can be particularly problematic if Europarties themselves are considered as “third parties”, significantly limiting their ability to campaign. Furthermore, the interaction between the national and European levels in these elections poses new challenges for monitoring agencies and requires extensive collaboration to ensure proper oversight and enforcement.

The new electoral law as a game changer?

Mitigating these problems has been an important issue for (some Members of) the European Parliament in recent years. They have regularly pushed for a revision of the European electoral system in general and the introduction of a pan-European district in particular (see, for example, Díaz Crego 2022). However, the appetite of the member states for far-reaching revisions has been minimal.

The last reform of the European electoral law dates back to 2018 and was relatively modest in scope. It only requires member states to set an electoral threshold between 2 and 5 per cent for constituencies with more than 35 seats, and introduces a deadline for parties to submit lists of candidates at least three weeks before the election date. In addition, not all member states have ratified the changes, so the new rules are not yet in force.

A new push by the European Parliament

This has not stopped the European Parliament from preparing a new revision of European electoral law. The proposed reforms include a new push for greater harmonization of the rules. MEPs are proposing a common age of 18 to stand as a candidate and a minimum voting age of 16, harmonization of the rules on voting abroad (including the obligation to allow postal voting), measures to improve the accessibility of voting facilities and a single polling day for all EU countries.

The proposal also includes the creation of an EU-wide constituency in which 28 MEPs would be elected through a closed list system. These transnational lists could be submitted by Europarties, but also by newly created European movements or coalitions of parties. In order to promote geographical balance, the candidates on the lists must be mixed according to population size. This is to ensure that citizens from small and medium-sized member states also have a chance to win a seat in the EU-wide constituency. Moreover, in order to facilitate “transnational” monitoring of the European elections, a new European Electoral Authority would be established to coordinate and exchange information between the national electoral authorities of the 27 member states.

However, the member states are at best lukewarm about meeting even some of the European Parliament’s demands, and negotiations on the new reform remain blocked.

Member states retain control

In conclusion, the current organization of the European elections falls short of expectations. The introduction and reform of the European elections has always been an important issue for the European Parliament, in an attempt to strengthen representative democracy at European level (and thus its own legitimacy).

Conversely, the member states have been rather reluctant to allow for many substantial changes to the way the elections are conducted and have retained control over the actual conduct of the elections. As a result, the electoral infrastructure is insufficient to fully live up to the democratic potential of the EU, and although there is no lack of proposals to improve the situation, it seems unlikely that any meaningful reform will be successful in the foreseeable future.

Wouter Wolfs is Lecturer at the Public Governance Institute of the University of Leuven and Senior Researcher of the Research Foundation Flanders.

This contribution is part of the thematic forum “Supranational governance between diplomacy and democracy – current debates on EU reform”, published in cooperation with the online magazine Regierungsforschung.de.


Pictures: Abacus: Marco Verch [CC BY 2.0], via Flickr [original photo here]; portrait Wouter Wolfs: Joanna Scheffel [all rights reserved]; EU flag: Arno Mikkor (EU2017EE) [CC BY 2.0], via Flickr.

26 Juli 2023

Ein ganz gewöhnliches Verfahren: Die europäischen Spitzenkandidat:innen sind normaler Bestandteil der parlamentarischen Demokratie

Von Manuel Müller
Frans Timmermans bei der Spitzenkandidaten-Debatte vor der Europawahl 2019

Hören wir auf, über das Spitzenkandidatenverfahren zu streiten, und sprechen wir dafür mehr über die Kandidat:innen selbst!

Die Europawahl 2024 kommt näher, und bald wird wieder Spitzenkandidatensaison sein. Zum dritten Mal werden die meisten europäischen Parteien – mit Ausnahme der rechtsextremen ID und EKR sowie der immer noch zögerlichen Liberalen – Kandidat:innen für die Kommissionspräsidentschaft nominieren. Obwohl bislang noch keine Interessent:innen ihre Bereitschaft zu einer Kandidatur öffentlich gemacht haben, verspricht das Rennen schon jetzt spannend zu werden. Wenn Ursula von der Leyen für die Europäische Volkspartei antritt, wäre es die erste Wahl, bei der eine Amtsinhaberin kandidiert. Und auch bei den Sozialdemokrat:innen gibt es einige prominente potenzielle Kandidat:innen, darunter etwa die frühere finnische Premierministerin Sanna Marin.

Dennoch scheint es, als ob sich auch diesmal die öffentliche Debatte weniger um die Kandidat:innen als um das Verfahren selbst drehen könnte. Das Recht, die Kommissionspräsident:in dem Europäischen Parlament vorzuschlagen, liegt formell bei den Staats- und Regierungschef:innen im Europäischen Rat, von denen sich viele bis heute nicht mit der verstärkten Rolle der europäischen Parteien abgefunden haben. Infolgedessen entkommt kaum eine Diskussion über die Spitzenkandidat:innen der Frage, ob das Verfahren diesmal „erfolgreich sein“ oder „scheitern“ (oder gar „sterben“) wird, wenn der Europäische Rat sich weigert mitzuspielen.

Offene Fragen

Es ist allerdings nicht nur der Europäische Rat, der Zweifel an den Spitzenkandidat:innen schürt. Selbst die Verfechter:innen des Verfahrens scheinen sich oft uneins darüber zu sein, was es eigentlich bedeutet: Ist dabei impliziert, dass der Europäische Rat automatisch die Kandidat:in der stärksten Partei als Kommissionspräsident:in vorschlägt? Oder sollten die Staats- und Regierungschef:innen überprüfen, wer von einer Mehrheit im Europäischen Parlament unterstützt wird? Oder könnte sogar jede beliebige Spitzenkandidat:in, die sich eine qualifizierte Mehrheit im Europäischen Rat sichert, die Nominierung erhalten?

Diese offenen Fragen wurden von den Gegner:innen des Verfahrens genutzt, um es als eine unausgereifte, umstrittene und untaugliche Idee darzustellen. Die weitverbreitete Verwendung der deutschen Bezeichnung Spitzenkandidaten auch in anderen Sprachen hat zusätzlich zu einer Exotisierung des Verfahrens beigetragen und den Eindruck erweckt, es handle sich um eine deutsche Erfindung, die den parlamentarischen Systemen anderer Mitgliedstaaten fremd sei. Das alles hat der öffentlichen Wahrnehmung der Spitzenkandidat:innen bei vergangenen Wahlen schwer geschadet: Warum sollten die Medien über ein ausgefallenes und bizarres Verfahren von zweifelhafter praktischer Relevanz berichten?

Gemeinsame Praktiken

Doch diese Sichtweise lässt außer Acht, dass das Spitzenkandidatenverfahren, mit all seinen offenen Fragen, in Wirklichkeit den gemeinsamen Praktiken in fast allen parlamentarischen Mehrparteiendemokratien ähnelt. Ob sie nun party leaders, lijsttrekkers oder candidati premier heißen: Es ist vollkommen normal, dass Parteien vor einer Wahl ankündigen, wen sie nach einer Wahl an der Spitze der Regierung sehen wollen. In manchen Ländern fällt diese Rolle nahezu automatisch den Parteivorsitzenden zu, in anderen wird darüber in Vorwahlen entschieden. Manchmal stehen die Spitzenkandidat:innen auf dem ersten Platz einer landesweiten Liste, manchmal treten sie nur in lokalen oder regionalen Wahlkreisen an. Aber es käme kaum einer großen Partei in den Sinn, eine nationale Wahl zu bestreiten, ohne eine Kandidat:in für das Amt der Regierungschef:in zu präsentieren.

Nach der Wahl ist es nicht unüblich, dass keine Partei eine eigene absolute Mehrheit hat und es deshalb zu Koalitionsverhandlungen kommt. In den meisten Fällen wird solch eine Koalition von der stärksten Partei angeführt und deren Kandidat:in wird die Chef:in der Exekutive. Das ist allerdings keine Selbstverständlichkeit und hängt immer von den Kompromissen ab, die zwischen den Parteien geschlossen werden. Derzeit gibt es mehrere EU-Länder, etwa die Tschechische Republik oder Schweden, in denen die Kandidat:in der zweit- oder sogar drittstärksten Partei zur Premierminister:in gewählt wurde. Und es gibt einige Länder, wie Belgien oder Bulgarien, in denen sich die Koalition darauf geeinigt hat, keine der Spitzenkandidat:innen zur Regierungschef:in zu machen, sondern eine andere Person, die für alle beteiligten Parteien akzeptabel ist.

Und schließlich ist auch in nationalen parlamentarischen Demokratien die Auswahl der Regierungschef:in nicht immer allein Sache des Parlaments. Oft spielen auch die Staatsoberhäupter eine formale Rolle – und manche von ihnen, wie die italienische Präsident:in, haben dabei sogar ein faktisches Vetorecht. In polarisierten Situationen, in denen sich die Parteien nicht auf eine Regierung einigen können, können Staatschef:innen vermittelnd auftreten und gegebenenfalls sogar eigene Vorschläge unterbreiten. Der Respekt vor dem demokratischen Prozess verlangt von ihnen jedoch, dabei zurückhaltend aufzutreten und sich dem Parlament nicht aufzudrängen.

Zeit, eine demokratische Normalität zu akzeptieren

All das lässt sich sehr einfach auf die EU übertragen. In einer europäischen parlamentarischen Demokratie ist es nur natürlich, dass europäische Parteien Spitzenkandidat:innen ernennen. Nach der Wahl wird in der Regel die Kandidat:in der stärksten Partei die beste Chance haben, Kommissionspräsident:in zu werden, doch das hängt immer von der Parlamentsmehrheit ab. Wenn Verhandlungen zwischen den Parteien ins Stocken geraten, kann und sollte der Europäische Rat als das „kollektive Staatsoberhaupt der EU“ eingreifen – aber unter Achtung und zur Unterstützung des parlamentarischen Prozesses, nicht in Konfrontation zu ihm.

Und wenn die Gespräche zuletzt in einen Kompromiss münden, bei dem eine Person gewählt wird, die nicht zuvor als Spitzenkandidat:in angetreten ist, dann sollte dies nicht als der „Tod“ des Verfahrens angesehen werden. Wie in jeder Demokratie kann es vorkommen, dass eine Außenseiter:in an die Spitze der Exekutive gelangt, doch der Parlamentarismus lebt weiter und die Parteien werden auch in Zukunft Spitzenkandidat:innen nominieren.

Der Erfolg oder das Scheitern des europäischen Spitzenkandidatensystems hängt nicht davon ab, wer genau bei einer bestimmten Wahl Kommissionspräsident:in wird. Er hängt davon ab, ob die Spitzenkandidat:innen in der Lage sind, Wahlkampagnen zu gestalten, den europäischen Parteien Sichtbarkeit zu verleihen und zu bedeutungsvolleren Wahlen beizutragen. Dafür ist es nötig, sie endlich als die demokratische Normalität zu akzeptieren, die sie sind. Es ist an der Zeit, nicht mehr über das Verfahren zu streiten, sondern mehr über die Kandidat:innen selbst zu sprechen.

Dieser Beitrag ist zuerst auf Englisch als FIIA Comment auf der Webseite des Finnish Institute of International Affairs erschienen.


Bild: Spitzenkandidatendebatte 2019: European Union 2019 – Source: EP [CC BY 4.0], via Flickr.

Less exotic Spitzenkandidaten: European lead candidates are just a normal part of parliamentary democracy

By Manuel Müller
Frans Timmermans during the lead candidates debate before the 2019 European elections

Let’s stop arguing so much about the lead candidates procedure and start talking more about the candidates themselves.

The 2024 European elections are approaching, and soon it will be lead candidate season again. For the third time, most European political parties – with the exception of the far-right ID and ECR groups and the still hesitant Liberals – will nominate candidates for the Commission presidency. Although no candidates have announced their intention to run as yet, the race promises to be interesting. If Ursula von der Leyen decides to stand for the European People’s Party, it could be the first election with an incumbent running. The Social Democrats have several prominent potential candidates too, including former Finnish Prime Minister Sanna Marin.

Nevertheless, it seems that the debate might once again focus less on the candidates than on the procedure itself. Formally, the right to propose the Commission president to the European Parliament rests with the European Council, and many heads of state or government have not yet come to terms with the increased role of the European parties. As a result, hardly any discussion about the lead candidates escapes the question of whether the procedure will “succeed” or “fail”, or even “die” if the European Council refuses to play along.

Open questions

It is not only the European Council that has cast doubt on the procedure, however. Even its proponents often seem to disagree about what it actually means: Does it imply that the European Council automatically proposes the candidate of the strongest party? Or should the heads of state or government assess who has the support of a parliamentary majority? Or could just any lead candidate who secures a qualified majority in the European Council win the nomination?

These open questions have been used by detractors of the procedure to cast it as a half-baked, controversial approach that is unfit for purpose. The widespread use of the German term Spitzenkandidaten has further contributed to an exoticization of the lead candidates, suggesting that they are a German invention alien to the parliamentary systems of other member states. All this has seriously damaged the lead candidates’ public visibility in past elections: Why should the media care to cover an outlandish procedure of dubious relevance?

A very common procedure

But this perspective ignores the fact that the lead candidate system, with all its open questions, is actually rather similar to the common practices in almost any multi-party parliamentary democracy. Whether they are called lead candidates, lijsttrekkers, or candidati premier, it is perfectly normal for parties to announce before an election who they want to lead the government. In some cases, this role falls almost automatically to the party chair, in others it is decided in primaries. Sometimes the lead candidates are at the top of nationwide electoral lists, sometimes they only stand in a local or regional constituency. But it would hardly occur to a major party to contest a national election without fielding a candidate for the executive top job.

After the election, it is not uncommon for no party to have an outright majority and for negotiations to form a coalition government to ensue. In most cases, such a coalition will be led by the strongest party and its candidate will become the head of the executive. However, this is not a foregone conclusion and depends on the compromises made between the parties. There are currently several EU countries, such as the Czech Republic or Sweden, where the candidate of the second or even third largest party has been elected prime minister. And there are some, like Belgium or Bulgaria, where the coalition has agreed that the head of government would be none of the top candidates, but another person who was acceptable to all parties involved.

Finally, also in national parliamentary democracies, the selection of the head of government is not always left to the parliament alone. Heads of state often play some formal role too – and some of them, like the Italian president, even have a de facto veto right. In polarized situations, where the parties cannot agree on a government, a head of state may act as a mediator and even put forward their own suggestions. However, respect for the democratic process requires them to exercise restraint in this and not to impose themselves on the parliament.

Time to accept a democratic normality

All this can very easily be transposed to the EU. In a European parliamentary democracy, it is only natural for European parties to nominate lead candidates. After the election, the candidate of the strongest party will have the best chance of becoming Commission president, but this always depends on a parliamentary majority. If negotiations between the parties reach an impasse, the European Council, as the EU’s “collective head of state”, can and should intervene – but with respect for and in support of the parliamentary process, not in confrontation with it. And if the talks result in a compromise in which a person who has not been a lead candidate is elected, this should not be seen as the “death” of the procedure. As in any democracy, an outsider can sometimes become head of the executive, but parliamentarism will live on and parties will still nominate lead candidates in the future.

The success or failure of the European lead candidate system does not depend on who becomes Commission president. It depends on whether the lead candidates are able to shape electoral campaigns, give visibility to the European parties and contribute to more meaningful elections. To achieve this, they need to be accepted as the democratic normality that they are. It is time to stop arguing so much about the procedure and start talking more about the candidates themselves.

This article was first published as a FIIA Comment by the Finnish Institute of International Affairs.


Picture: Lead candidates debate 2019: European Union 2019 – Source: EP [CC BY 4.0], via Flickr.

20 Juli 2023

Wenn an diesem Sonntag Europawahl wäre (Juli 2023): Wie groß wird der Rechtsruck im neuen Parlament?

Von Manuel Müller


Linke G/EFA S&D RE EVP EKR ID fʼlos Sonst.
EP heute3772143101177666247
Mai 2349501379216279673336
Juli 2341481369416079703641
dynamisch43521379916789
8731
Basis-Szenario,
Stand: 17.7.2023.


Dynamisches Szenario,
Stand: 17.7.2023.

In immer mehr EU-Mitgliedstaaten sind rechte Parteien an der Regierung beteiligt – seit Ende Juni auch in Finnland, und nach der nationalen Parlamentswahl am kommenden Sonntag bald womöglich in Spanien. In Frankreich halten anhaltende Unruhen die Öffentlichkeit in Atem und verschieben die Debatte nach rechts. In Deutschland befindet sich die AfD (ID) im Aufwind. Und auf europäischer Ebene arbeitet die christdemokratisch-konservative Europäische Volkspartei (EVP) an einer Annäherung an die rechtskonservativen Europäischen Konservativen und Reformern (EKR). Bei der Abstimmung über das Renaturierungsgesetz war diese Allianz jüngst zwar nicht erfolgreich. Doch mit Blick auf die Europawahl 2024 steht dringender denn je die Frage im Raum, wie weit sich die Mehrheiten im Europäischen Parlament demnächst nach rechts verschieben werden.

EVP und S&D fast unverändert

Blickt man nur auf die beiden stärksten Fraktionen – die EVP und die sozialdemokratische S&D –⁠, so ist das Bild im Vergleich zur letzten Sitzprojektion Ende Mai nahezu unverändert. Wenigstens in den Umfragen kann die EVP von der Polarisierung, die sie herbeigeführt hat, fürs Erste nicht profitieren. In Deutschland, Frankreich und Rumänien verloren EVP-Mitgliedsparteien zuletzt an Zustimmung. In Spanien hingegen war der PP unter Alberto Núñez Feijóo zuletzt mit einem aggressiven Wahlkampf erfolgreich. Insgesamt fällt die EVP in der Sitzprojektion leicht auf 160 Sitze zurück (–⁠2 gegenüber Mai).

Allerdings kann auch die zweitgrößte Fraktion S&D die Lücke zur EVP kaum schließen. In Frankreich und den Niederlanden legen die Sozialdemokrat:innen zwar leicht zu, und auch in Spanien profitieren sie von der Zuspitzung im Wahlkampf. Für die rumänischen und slowakischen S&D-Mitgliedsparteien gab es zuletzt hingegen Rückschläge. Im Ganzen käme die Fraktion nun auf 136 Sitze (–⁠1). Das Rennen um den ersten Platz ist damit noch lange nicht entschieden, auch wenn die EVP der Favorit für den Europawahlsieg 2024 bleibt.

Liberale durchwachsen

Durchwachsen präsentierten sich die letzten Wochen für die liberale Fraktion Renew Europe (RE). Schlechte Nachrichten erfuhren die Liberalen vor allem aus Frankreich, wo Emmanuel Macrons Regierungsbündnis Ensemble seit Monaten nicht aus den innenpolitischen Krisen herauskommt; die Proteste gegen die Rentenreform gingen fast nahtlos in die Unruhen gegen Polizeigewalt über. Auch in Österreich und Estland schwächelten RE-Mitgliedsparteien zuletzt, und die spanischen Ciudadanos treten zur nationalen Parlamentswahl am Sonntag gar nicht erst an.

In Italien hingegen einigten sich die ansonsten stark zerstrittenen liberalen Parteien Ende Mai, zur Europawahl eine gemeinsame Liste anzustreben, was ihr Gewicht im Europäischen Parlament deutlich erhöhen könnte. Auch die niederländischen Liberalen legten nach dem Rücktritt ihres Ministerpräsidenten Mark Rutte und der Ausrufung von Neuwahlen zuletzt zu. Unter dem Strich legt die RE damit leicht zu und steht nun bei 94 Sitzen (+2).

Linke und Grüne verlieren

Deutlich schlechter schnitten zuletzt die Parteien auf der linken Seite des politischen Spektrums ab. Die Linksfraktion im Europäischen Parlament hielt sich über den größten Teil der laufenden Wahlperiode sehr stabil, musste in den letzten Wochen aber deutliche Verluste hinnehmen. Während die deutsche Linke offenbar kurz vor der Spaltung steht, trat die spanische Podemos jüngst dem grün-linken Bündnis Sumar bei, das allerdings im Wahlkampf zuletzt zunehmend in den Schatten des sozialdemokratischen PSOE geraten ist. Auch die griechische Syriza blieb bei der nationalen Parlamentswahl im Juni unter den Erwartungen, und in Frankreich geriet LFI zuletzt wegen ihrer unklaren Haltung zu den Unruhen in die Kritik. Alles in allem kommt die Linksfraktion noch auf 41 Sitze (–⁠8) – ihr schwächster Wert in dieser Wahlperiode, wenn auch immer noch knapp über dem Ergebnis von 2019.

Die Fraktion der Grünen/EFA wiederum litt während der Wahlperiode lange Zeit unter schlechten Umfragewerten, konnte diese im Lauf des letzten Jahres allerdings etwas verbessern. In der jüngsten Projektion erfährt dieser Aufschwung jedoch wieder einen leichten Dämpfer, unter anderem in Deutschland tun sich die Grünen aktuell schwer. Insgesamt käme die grüne Fraktion nun auf 48 Sitze (–⁠2), was im Vergleich zu den letzten Jahren ein ordentlicher Wert ist, aber immer noch weit entfernt von dem Ergebnis von 2019.

ID legt zu, EKR stabil

Auf der anderen Seite des Halbkreises setzt sich demgegenüber der langsame Aufstieg der Rechtsfraktionen ID und EKR fort. Die ID profitiert vor allem vom Höhenflug der deutschen AfD, aber auch die niederländische PVV konnte zuletzt dazugewinnen. Leicht gebremst wird hingegen die portugiesische Chega. Insgesamt kommt die ID damit auf 70 Sitze (+3).

Die EKR wiederum fielen zuletzt unter anderem im spanischen Wahlkampf zurück, können in Rumänien hingegen zulegen und kommen damit unter dem Strich auf unveränderte 79 Sitze (±⁠0). Deutlich verbessert haben sich hingegen die Aussichten der Fraktion im dynamischen Szenario, das auch mögliche Beitritte bislang fraktionsloser oder nicht im Parlament vertretener Parteien berücksichtigt.

Fraktionslose und Sonstige

Diese fraktionslosen und „sonstigen“ Parteien legen in der aktuellen Sitzprojektion deutlich zu (36/+3 bzw. 41/+5), und zwar hauptsächlich aufgrund von Zugewinnen rechter Newcomer-Parteien. Ein wichtiger Gewinner der letzten Wochen ist die rechtspopulistische Reconquête aus Frankreich, deren Chef Éric Zemmour vor der nationalen Präsidentschaftswahl 2022 für Schlagzeilen sorgte. Nach den Unruhen in Frankreich könnte die Partei aktuell wieder die Fünf-Prozent-Hürde überwinden – und kündigte jüngst Interesse an, nach der Europawahl der EKR-Fraktion beizutreten.

Auch die polnische Konfederacja, die slowakische SNS und die litauische LT konnten zuletzt in Umfragen dazugewinnen. Neu im Tableau sind außerdem die Spartiátes (eine Nachfolgepartei der verbotetenen neonazistischen Chrysi Avgi) sowie die ebenfalls rechtsextreme NIKI, die beide bei der griechischen Parlamentswahl im Juni auf Anhieb ins nationale Parlament einzogen.

Allerdings legten unter den „sonstigen“ Parteien zuletzt nicht nur die rechten zu: Auch die Mitte-links-Partei LRP aus Litauen sowie die linke PE aus Griechenland können nun wieder auf einen Sitz im Parlament hoffen. Deutliche Verluste erfuhr hingegen die niederländische BBB, die nach der Neuwahl-Ankündigung in den Umfragen stark zurückfielen.

Keine rechte Einheitsfraktion

Insgesamt steht das rechte Lager im dynamischen Szenario der Sitzprojektion damit noch einmal deutlich besser da als im Basisszenario. Sowohl die EKR (mit Reconquête) als auch die ID (mit der ungarischen Regierungspartei Fidesz) kommen jeweils nahe an die liberale RE-Fraktion heran. Würden sie sich zusammenschließen, hätten sie sogar gute Chancen, mit EVP und S&D um den Platz als stärkste Fraktion im Parlament zu wetteifern.

Dass es zu einem solchen Zusammenschluss (über den seit Jahren spekuliert wird) kommt, bleibt allerdings unwahrscheinlich: Auch wenn es zwischen EKR und ID programmatisch in Sachen Migrations-, Klima- oder Identitätspolitik viele Ähnlichkeiten gibt, bleiben die unterschiedlichen Positionen zur russischen Regierung ein wichtiges Hindernis. Zudem stehen in mehreren Mitgliedstaaten – etwa Italien, Tschechien und den Niederlanden – EKR- und ID-Mitgliedsparteien in Konkurrenz zueinander und pflegen nicht immer das beste Verhältnis.

Hinzu kommt, dass die EKR in mehreren Mitgliedstaaten (Italien, Tschechien, Finnland, Lettland) an Regierungen mit der EVP beteiligt sind und auch auf europäischer Ebene ihren Einfluss am besten durch eine Zusammenarbeit mit der EVP ausbauen könnten. Um diese Zusammenarbeit zu normalisieren, ist vor allem der EVP jedoch daran gelegen, zwischen den „gemäßigten“ Rechten der EKR und den „extremen“ Rechten der ID zu unterscheiden. Eine mögliche Fusion beider Fraktionen würde diesem Narrativ zuwiderlaufen und wäre deshalb nicht im Sinn der EKR.

Der Schwerpunkt kippt nach rechts

Aus den gleichen Gründen ist es auch unwahrscheinlich, dass eine Koalition aus EVP, EKR und ID nach der Europawahl 2024 eine zentrale gestaltende Rolle spielen wird. Allerdings zeigt die jüngste Abstimmung über das Renaturierungsgesetz, dass ein solches Rechtsbündnis wenigstens als Blockade-Allianz durchaus Bedeutung gewinnen kann. Eine Mitte-links-Mehrheit gegen EVP, EKR und ID zu mobilisieren, dürfte im nächsten Europäischen Parlament noch einmal deutlich schwieriger werden als schon jetzt.

Und das könnte am Ende die wichtigste Rechtsverschiebung nach der Europawahl 2024 werden: In den vergangenen Jahren gab es im Europäischen Parlament neben der Großen Koalition aus EVP, S&D und RE (oder Grünen) noch die Möglichkeit eines Mitte-links-Bündnisses aus S&D, RE, Grünen und Linksfraktion. Ohne diese Mitte-links-Alternative verliert die S&D an Optionen und wäre für eine Mehrheit auf die Zusammenarbeit mit der EVP angewiesen. Umgekehrt könnten Mitte-rechts-Bündnisse aus EVP, RE und EKR künftig an Bedeutung gewinnen: nicht unbedingt als Hauptoption – dafür sind in vielen Bereichen die Unterschiede zwischen RE und EKR zu groß –⁠, aber als Alternative, die es der EVP erlaubt, Druck auf die S&D auszuüben.

Europawahlen haben aus strukturellen Gründen noch niemals zu einem drastischen politischen Kurswechsel geführt und werden das auch 2024 nicht tun. Aber der Schwerpunkt im Europäischen Parlament kippt nach rechts – und das wird sich am Ende auch in konkreten politischen Entscheidungen bemerkbar machen.

Die Übersicht

Die folgende Tabelle schlüsselt die Sitzverteilung der Projektion nach nationalen Einzelparteien auf. Die Tabelle folgt dem Basisszenario, in dem die nationalen Parteien jeweils ihrer aktuellen Fraktion (bzw. der Fraktion ihrer europäischen Dachpartei) zugeordnet sind. Parteien, die weder im Parlament vertreten sind noch einer europäischen Partei angehören, verbleiben in der Spalte „Sonstige“.

Das dynamische Szenario der Sitzprojektion baut auf dem Basisszenario auf, ordnet jedoch auch alle „sonstigen Parteien“ jeweils den Fraktionen zu, denen diese plausiblerweise am nächsten stehen. Zudem bezieht das dynamische Szenario auch mögliche künftige Fraktionswechsel einzelner nationaler Parteien ein, die schon jetzt im Parlament vertreten sind. In der Tabelle sind die Veränderungen im dynamischen Szenario gegenüber dem Basisszenario durch farbige Schrift und durch Hinweise im Mouseover-Text gekennzeichnet.

Da es keine gesamteuropäischen Wahlumfragen gibt, basiert die Projektion auf aggregierten nationalen Umfragen und Wahlergebnissen aus allen Mitgliedstaaten. Wie die Datengrundlage für die Länder im Einzelnen aussieht, ist im Kleingedruckten unter den Tabellen erläutert. Mehr Informationen zu den europäischen Parteien und zu den Fraktionen im Europäischen Parlament gibt es hier.

Neue nationale Sitzkontingente

Und noch ein technischer Hinweis: Vor der Europawahl werden die nationalen Sitzkontingente der einzelnen Mitgliedstaaten neu festgelegt. Nach Art. 14 (2) EUV gilt für diese das Prinzip der „degressiven Proportionalität“ – große Staaten erhalten mehr Sitze als kleine, aber kleine mehr Sitze pro Einwohner:in als große. Da sich die Einwohnerzahl der Länder jedoch ändert, müssen die Sitzkontingente vor jeder Wahl angepasst werden.

Eine feste Formel dafür gibt es nicht; stattdessen muss der Europäische Rat (auf Initiative und mit Zustimmung des Parlaments) einstimmig eine Verteilung festlegen. Das Parlament hat im Juni einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, durch den einige Länder zusätzliche Sitze erhalten würden. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den Staats- und Regierungschef:innen. Die Sitzprojektion basiert deshalb vorläufig weiter auf der alten Verteilung mit 705 Sitzen.


Linke G/EFA S&D RE EVP EKR ID fʼlos Sonst.
EP heute3772143101177666247
Mai 2349501379216279673336
Juli 2341481369416079703641
dynamisch43521379916789
8731

Linke G/EFA S&D RE EVP EKR ID fʼlos Sonst.
DE 4 Linke 14 Grüne
1 Piraten
1 ÖDP
1 Volt
17 SPD 7 FDP
2 FW
26 Union
1 Familie

19 AfD 2 Partei 1 Tier
FR 7 LFI 8 EELV 8 PS 18 Ens 9 LR
23 RN 6 Rec

IT

16 PD 8 Az-IV-+EU 7 FI
1 SVP
24 FdI 8 Lega 13 M5S
ES 5 Sumar
1 Bildu
3 Sumar
1 ERC
18 PSOE 1 PNV 22 PP 8 Vox


PL

4 Lewica 3 PL2050
16 KO
2 KP
19 PiS

8 Konf
RO

11 PSD 5 USR 7 PNL
2 UDMR
8 AUR


NL 1 PvdD
1 SP
3 GL
1 Volt
3 PvdA 6 VVD
2 D66
1 CDA
1 CU
1 JA21
3 PVV
6 BBB
EL 4 Syriza
2 PASOK
9 ND 1 EL
2 KKE 1 PE
1 NIKI
1 Spart
BE 3 PTB 1 Groen
1 Ecolo
2 Vooruit
2 PS
1 O-VLD
2 MR
1 CD&V
1 LE
1 CSP
3 N-VA 3 VB

PT 2 BE
1 CDU
1 PAN 6 PS 2 IL 6 PSD
3 CH

CZ
3 Piráti

10 ANO 1 STAN
5 ODS 2 SPD
HU

4 DK
2 MM 1 KDNP

11 Fidesz
2 MHM
1 MKKP
SE 2 V
9 S 1 C
5 M
4 SD


AT
2 Grüne 5 SPÖ 1 Neos 5 ÖVP
6 FPÖ

BG

2 BSP 3 DPS 5 GERB



4 PP-DB
3 V
DK 1 Enhl. 2 SF 4 S 2 V
2 LA
1 M
1 K


1 DD
FI 1 Vas 1 Vihreät 3 SDP 1 Kesk 4 Kok 4 PS


SK

3 Smer-SSD
2 Hlas-SD
2 PS 1 D
1 KDH
1 OĽANO
1 SaS 1 SR 1 REP 1 SNS
IE 6 SF

3 FF 4 FG



HR

3 SDP
5 HDZ


2 Možemo
1 Most
1 DP
LT
1 LVŽS 3 LSDP 1 LRLS
1 TS-LKD

1 DP 2 DSVL
1 LRP
1 LT
LV
1 Prog
1 SDPS

2 JV
1 NA

1 ZZS
1 LRA
1 S!
SI

1 SD 4 GS 3 SDS




EE

1 SDE 2 RE
1 KE
1 Isamaa
2 EKRE

CY 2 AKEL
1 EDEK
1 DIKO

2 DISY



LU
1 Gréng
1 PPLU
1 LSAP 1 DP 2 CSV



MT

3 PL
3 PN




Verlauf (Basisszenario)


Linke G/EFA S&D RE EVP EKR ID fʼlos Sonst.
17.07.2023 41 48 136 94 160 79 70 36 41
22.05.2023 49 50 137 92 162 79 67 33 36
27.03.2023 44 42 137 94 162 78 68 38 42
01.02.2023 50 42 135 96 168 78 65 37 34
06.12.2022 51 44 136 93 166 79 64 37 35
12.10.2022 52 42 127 100 169 79 63 35 38
20.08.2022 52 47 134 98 170 75 63 27 39
22.06.2022 54 44 133 101 165 77 64 31 36
25.04.2022 59 39 139 97 157 78 64 38 34
01.03.2022 53 36 139 98 158 78 62 45 36
04.01.2022 51 39 142 99 165 73 62 34 40
08.11.2021 50 42 144 96 155 75 72 36 35
13.09.2021 54 42 141 98 160 70 75 33 32
21.07.2021 52 45 133 97 167 71 74 31 35
24.05.2021 50 50 125 95 167 74 73 33 38
29.03.2021 52 46 136 96 164 71 73 34 33
02.02.2021 52 45 135 94 184 70 71 21 33
09.12.2020 52 47 136 93 188 67 73 20 29
12.10.2020 51 49 127 96 193 67 71 21 30
14.08.2020 50 53 145 88 196 65 64 20 24
25.06.2020 48 55 143 91 203 64 63 20 18
26.04.2020 47 53 151 88 202 66 66 19 13
10.03.2020 51 58 138 88 188 67 82 21 12
09.01.2020 49 58 135 93 186 65 82 24 13
23.11.2019 48 57 138 99 181 62 82 22 16
23.09.2019 49 61 139 108 175 56 82 24 11
30.07.2019 47 64 138 108 180 57 82 22 7
Wahl 2019 40 68 148 97 187 62 76 27

Die Zeile „Wahl 2019“ kennzeichnet die Sitzverteilung zum 2. Juli 2019, dem Zeitpunkt der Konstituierung des Europäischen Parlaments nach der Europawahl im Mai 2019.
Angegeben sind jeweils die Werte im Basisszenario ohne das Vereinigte Königreich. Eine Übersicht der Werte mit dem Vereinigten Königreich für die Zeit bis Januar 2020 ist hier zu finden. Eine Übersicht älterer Projektionen aus der Wahlperiode 2014-2019 gibt es hier.

Die vollen Namen der Fraktionen und der nationalen Einzelparteien erscheinen als Mouseover-Text, wenn der Mauszeiger eine kurze Zeit regungslos auf der Bezeichnung in der Tabelle gehalten wird. Sofern eine Partei im dynamischen Szenario einer anderen Fraktion zugeordnet ist als im Basisszenario, ist dies ebenfalls im Mouseover-Text gekennzeichnet.

Fraktionszuordnung

Basisszenario: Für die Projektion werden Parteien, die bereits im Europäischen Parlament vertreten sind, jeweils ihrer derzeitigen Fraktion zugerechnet, es sei denn, sie haben ausdrücklich ihren Entschluss zu einem Fraktionswechsel nach der nächsten Europawahl erklärt. Nationale Parteien, die derzeit nicht im Europäischen Parlament vertreten sind, aber einer europäischen Partei angehören, werden der Fraktion der entsprechenden europäischen Partei zugeordnet. In Fällen, bei denen sich die Mitglieder einer nationalen Liste nach der Wahl voraussichtlich auf mehrere Fraktionen aufteilen werden, wird jeweils die am plausibelsten scheinende Verteilung zugrundegelegt. Parteien, bei denen die Zuordnung zu einer bestimmten Fraktion unklar ist, werden im Basisszenario als „Sonstige“ eingeordnet.

Für die Bildung einer eigenständigen Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mindestens 23 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten erforderlich. Gruppierungen, die diese Bedingungen nach der Projektion derzeit nicht erfüllen würde, sind mit einem Asterisk (*) gekennzeichnet. Sie müssten gegebenenfalls nach der Europawahl zusätzliche Abgeordnete für sich gewinnen, um sich als Fraktion konstituieren zu können.

Dynamisches Szenario: Im dynamischen Szenario werden alle „sonstigen“ Parteien einer schon bestehenden Fraktion (oder der Gruppe der Fraktionslosen) zugeordnet. Außerdem werden gegebenenfalls Fraktionsübertritte von bereits im Parlament vertretenen Parteien berücksichtigt, die politisch plausibel erscheinen, auch wenn sie noch nicht öffentlich angekündigt wurden. Um diese Veränderungen gegenüber dem Basisszenario deutlich zu machen, sind Parteien, die im dynamischen Szenario einer anderen Fraktion zugeordnet werden, in der Tabelle mit der Farbe dieser Fraktion gekennzeichnet; zudem erscheint der Name der möglichen künftigen Fraktion im Mouseover-Text. Die Zuordnungen im dynamischen Szenario basieren auf einer subjektiven Einschätzung der politischen Ausrichtung und Strategie der Parteien und können daher im Einzelnen recht unsicher sein. In der Gesamtschau kann das dynamische Szenario jedoch näher an der wirklichen Sitzverteilung nach der nächsten Europawahl liegen als das Basisszenario.

Datengrundlage

Soweit verfügbar, wird bei der Sitzberechnung für jedes Land jeweils die jüngste Umfrage zu den Wahlabsichten für das Europäische Parlament herangezogen. Wo mehr als eine Umfrage erschienen ist, wird der Durchschnitt aller Umfragen aus den letzten zwei Wochen vor der jüngsten Umfrage berechnet, wobei jedoch von jedem einzelnen Umfrageinstitut nur die jeweils letzte Umfrage berücksichtigt wird. Stichtag für die Berücksichtigung einer Umfrage ist, soweit bekannt, jeweils der letzte Tag der Durchführung, andernfalls der Tag der Veröffentlichung.
Für Länder, in denen es keine spezifischen Europawahlumfragen gibt oder die letzte solche Umfrage mehr als zwei Wochen zurückliegt, wird stattdessen die jüngste verfügbare Umfrage für die Wahl zum nationalen Parlament bzw. der Durchschnitt aller Umfragen für das nationale oder das Europäische Parlament aus den letzten zwei Wochen vor der jüngsten verfügbaren Umfrage verwendet. Für Länder, in denen es keine aktuellen Umfragen für Parlamentswahlen gibt, wird stattdessen gegebenenfalls auf Umfragen zu Präsidentschaftswahlen zurückgegriffen, wobei die Umfragewerte der Präsidentschaftskandidat:innen jeweils den Parteien der Kandidat:innen zugeordnet werden (dies kann insbesondere Frankreich und Zypern betreffen). Für Mitgliedstaaten, für die sich überhaupt keine Umfragen finden lassen, wird auf die Ergebnisse der letzten nationalen Parlaments- oder Europawahl zurückgegriffen.
In der Regel werden die nationalen Umfragewerte der Parteien direkt auf die Gesamtzahl der Sitze des Landes umgerechnet. Für Länder, in denen die Wahl in regionalen Wahlkreisen ohne Verhältnisausgleich erfolgt (aktuell Belgien und Irland), werden regionale Umfragedaten genutzt, soweit diese verfügbar sind. Wo dies nicht der Fall ist, wird die Sitzzahl für jeden Wahlkreis einzeln berechnet, dabei aber jeweils die nationalen Gesamt-Umfragewerte herangezogen. Nationale Sperrklauseln werden, soweit vorhanden, in der Projektion berücksichtigt.
In Belgien entsprechen die Wahlkreise bei der Europawahl den Sprachgemeinschaft, während Umfragen üblicherweise auf Ebene der Regionen durchgeführt werden. Für die Projektion werden für die französischsprachige Gemeinschaft die Umfragedaten aus Wallonien, für die niederländischsprachige Gemeinschaft die Umfragedaten aus Flandern genutzt. Für die deutschsprachige Gemeinschaft wird das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen (1 Sitz für CSP).
In Ländern, in denen es üblich ist, dass mehrere Parteien als Wahlbündnis auf einer gemeinsamen Liste antreten, werden der Projektion plausibel erscheinende Listengemeinschaften zugrunde gelegt. In der Tabelle sind diese in der Regel unter der Bezeichnung des Wahlbündnisses oder der größten dazugehörigen Partei zusammengefasst. Manchmal gehören die Parteien eines Wahlbündnisses im Europäischen Parlament jedoch unterschiedlichen Fraktionen an. In diesem Fall werden die Parteien einzeln aufgeführt und eine Plausibilitätsannahme über die Verteilung der Sitze auf der gemeinsamen Liste getroffen. Dies betrifft folgende Parteien: Italien: SI (1., 3. Listenplatz) und EV (2., 4.); Spanien: ERC (1., 3.-4.), Bildu (2.) und BNG (5.); PNV (1.) und CC (2.); Polen: PL2050 (1., 3., 5. etc.), KP (2., 4., 6. etc.); Niederlande: GL (1., 3., 5. etc.) und PvdA (2., 4., 6. etc.); CU (1., 3.-4.) und SGP (2., 5.); Ungarn: Fidesz (1.-6., ab 8.) und KDNP (7.); Slowakei: PS (1.) und D (2.). Für die Mitglieder des spanischen Parteienbündnisses Sumar wird angenommen, dass sie sich zu zwei Dritteln der Linksfraktion, zu einem Drittel der Fraktion Grüne/EFA anschließen.
In Frankreich hatten sich für die nationale Parlamentswahl 2022 mehrere Mitte-links-Parteien (LFI, PS, EELV, PCF) zu dem Wahlbündnis NUPES zusammengeschlossen, das teilweise auch in späteren Umfragen noch vorkommt. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass dieses Bündnis auch bei der nächsten Europawahl Bestand hat. In der Projektion werden deshalb die Umfragewerte des Bündnisses jeweils auf die einzelnen Parteien aufgeteilt, und zwar entsprechend dem Verhältnis der durchschnittlichen Umfragewerte der Parteien in den letzten Umfragen, die diese einzeln ausweisen.
Da es in Deutschland bei der Europawahl keine Sperrklausel gibt, können Parteien bereits mit weniger als 1 Prozent der Stimmen einen Sitz im Europäischen Parlament gewinnen. Da deutsche Umfrageinstitute für Kleinparteien jedoch in der Regel keine Werte ausweisen, wird in der Projektion jeweils das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen (je 2 Sitze für PARTEI und FW, je 1 Sitz für Tierschutzpartei, ödp, Piraten, Volt und Familienpartei). Nur falls eine Kleinpartei in aktuellen Umfragen einen besseren Wert erreicht als bei der letzten Europawahl, wird stattdessen dieser Umfragewert genutzt.
In Italien können Minderheitenparteien durch eine Sonderregelung auch mit nur recht wenigen Stimmen ins Parlament einziehen. In der Projektion wird die Südtiroler Volkspartei deshalb stets mit dem Ergebnis der letzten Europawahl (1 Sitz) geführt.

Die folgende Übersicht führt die Datengrundlage für die Mitgliedstaaten im Einzelnen auf. Die Daten beziehen sich auf den letzten Tag der Durchführung; falls dieser nicht bekannt ist, auf den Tag der Veröffentlichung der Umfragen:
Deutschland: nationale Umfragen, 4.-15.7.2023, Quelle: Wikipedia.
Frankreich: Europawahl-Umfragen, 26.6.-5.7.2023, Quelle: Wikipedia.
Italien: nationale Umfragen, 6.-14.7.2023, Quelle: Wikipedia.
Spanien: nationale Umfragen, 4.-16.7..2023, Quelle: Wikipedia.
Polen: nationale Umfragen, 2.-13.7.2023, Quelle: Wikipedia.
Rumänien: nationale Umfragen, Juni 2023, Quelle: Wikipedia.
Niederlande: nationale Umfragen, 16.7.2023, Quelle: Wikipedia.
Griechenland: Ergebnisse der nationalen Parlamentswahl, 25.6.2023, Quelle: Wikipedia.
Belgien, niederländischsprachige Gemeinschaft: regionale Umfragen (Flandern) für die nationale Parlamentswahl, 6.6.2023, Quelle: Wikipedia.
Belgien, französischsprachige Gemeinschaft: regionale Umfragen (Wallonien) für die nationale Parlamentswahl, 6.6.2023, Quelle: Wikipedia.
Belgien, deutschsprachige Gemeinschaft: Ergebnis der Europawahl, 26.5.2019.
Portugal: nationale Umfragen, 6.7.2023, Quelle: Wikipedia.
Tschechien: nationale Umfragen, 2.5.-2.6.2023, Quelle: Wikipedia.
Ungarn: nationale Umfragen, 10.-13.6.2023, Quelle: Wikipedia.
Schweden: nationale Umfragen, 25.5.-7.6.2023, Quelle: Wikipedia.
Österreich: nationale Umfragen, 12.7.2023, Quelle: Wikipedia.
Bulgarien: nationale Umfragen, 26.6.-9.7.2023, Quelle: Wikipedia.
Dänemark: nationale Umfragen, 25.6.2023, Quelle: Wikipedia.
Finnland: nationale Umfragen, 4.-15.7.2023, Quelle: Wikipedia.
Slowakei: nationale Umfragen, 16.-28.6.2023, Quelle: Wikipedia.
Irland: nationale Umfragen, 23.6.-1.7.2023, Quelle: Wikipedia.
Kroatien: nationale Umfragen, 4.-9.7.2023, Quelle: Wikipedia.
Litauen: nationale Umfragen, 29.6.2023, Quelle: Wikipedia.
Lettland: nationale Umfragen, Juni 2023, Quelle: Wikipedia.
Slowenien: nationale Umfragen, 6.7.2023, Quelle: Wikipedia.
Estland: nationale Umfragen, 13.-20.6.2023, Quelle: Wikipedia.
Zypern: Ergebnisse der ersten Runde der nationalen Präsidentschaftswahl, 5.2.2023, Quelle: Wikipedia.
Luxemburg: nationale Umfragen, 6.4.2023, Quelle: Wikipedia.
Malta: nationale Umfragen, 19.5.2023, Quelle: Wikipedia.

Bilder: alle Grafiken: Manuel Müller.