Es ist längst kein
Geheimnis mehr, dass die Deutsche Bundesbank, was den geldpolitischen
Kurs der Eurozone betrifft, europaweit ziemlich alleine dasteht. Als
Anfang August die Europäische Zentralbank beschloss, Staatsanleihen von Krisenländern notfalls in unbegrenzter Menge aufzukaufen – eine Maßnahme, durch die die Eurokrise seither viel von ihrer
Wucht verloren hat –, stimmte Bundesbankpräsident Jens Weidmann im
EZB-Rat als Einziger dagegen. Aufhalten konnte er die Entscheidung damit
allerdings nicht, da es im EZB-Rat, dem wichtigsten geldpolitischen
Gremium der Eurozone, kein Vetorecht gibt.
Jens Weidmann nahm seine
Niederlage damals einigermaßen sportlich. Zwar wiederholte er seine
Kritik an den EZB-Maßnahmen bis heute immer wieder, aber letztlich akzeptierte er, dass er nun
einmal überstimmt worden war. Nicht so jedoch Teile der deutschen
Politik: Als unmittelbare Reaktion auf die Entscheidungen Anfang
August reagierten hochrangige Vertreter der Regierungspartei CSU
(EVP) mit Verbalinjurien gegen EZB-Präsident Mario Draghi – einer der hässlichsten
Vorfälle der Eurokrise, der aber letztlich folgenlos blieb.
Wichtiger hingegen ist eine andere Initiative, die nun schon seit
über einem Jahr durch den politischen Diskurs geistert: der
Vorschlag, das Stimmverfahren im EZB-Rat so zu verändern, dass die
Deutsche Bundesbank dort künftig nicht mehr überstimmt werden kann.
Vorschläge einer
Stimmrechtsreform im EZB-Rat
Und das geht so: Der
EZB-Rat setzt sich derzeit aus den Chefs der siebzehn nationalen
Zentralbanken der Euroländer sowie aus den sechs EZB-Direktoren
zusammen. Entscheidungen werden mit absoluter Mehrheit getroffen,
wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Sobald die Eurozone aus
neunzehn oder mehr Ländern besteht (etwa nach einem Beitritt von
Lettland und Litauen, der wohl nicht mehr allzu lange auf sich warten
lassen wird), soll der Rat verkleinert werden: Neben den sechs
Direktoren wären dann nur noch fünfzehn nationale Zentralbankchefs
stimmberechtigt, wobei vier Sitze unter den fünf
wirtschaftsstärksten Mitgliedsländern – Deutschland, Frankreich,
Italien, Spanien und die Niederlande – und elf Sitze unter den
übrigen vierzehn oder mehr Staaten rotieren würden. Infolgedessen
könnte jede einzelne nationale Zentralbank nicht nur wie schon heute
bei Entscheidungen überstimmt werden; es gäbe auch Phasen, in denen
sie rotationsbedingt überhaupt kein Stimmrecht besäße.
Die Reformvorschläge aus
den deutschen Regierungsparteien zielen nun auf zweierlei ab. Zum
einen schlug der bayrische Finanzminister Markus Söder (CSU/EVP) jüngst vor,
die vorgesehene Verkleinerung des EZB-Rats so auszugestalten, dass
die fünf wirtschaftsstärksten Mitgliedstaaten jeweils einen
permanenten Sitz erhalten – und die übrigen vierzehn entsprechend
nur zehn statt elf. Zum anderen fordern bereits seit Monaten
verschiedene Politiker, dass künftig nicht mehr jede nationale
Zentralbank im Rat genau eine Stimme haben soll, sondern dass die
Stimmen nach dem Anteil der Länder am EZB-Kapital gewichtet werden:
Die Zentralbanken großer und reicher Länder hätten dann mehr,
diejenigen kleiner und armer Länder weniger, die sechs
EZB-Direktoren überhaupt keine Mitspracherechte. In Extremform wird
diese Position außer von Markus Söder auch von Frank Schäffler
(FDP/ELDR) und Hans Michelbach (CSU/EVP) vertreten, die zudem eine
Regelung einführen wollen, nach der wichtige Entscheidungen im EZB-Rat nur noch mit Dreiviertelmehrheit getroffen werden können. Da die Bundesbank
über 25 Prozent der EZB-Kapitalanteile hält, besäße sie – als
einzige der nationalen Zentralbanken – für sich allein eine
Sperrminorität. Ohne Jens Weidmann ginge in der Eurozone
geldpolitisch überhaupt nichts mehr.
Weiß nur die
Bundesbank, wie gute Geldpolitik geht?
Ich habe in diesem Blog
bereits vor einem Jahr geschrieben, warum ich von solchen Vorschlägen nichts
halte: Die EZB ist nun einmal keine Aktiengesellschaft, sondern ein
staatliches Organ der Europäischen Union, die sich dem Prinzip der
demokratischen Gleichheit verschrieben hat. Eine Regelung, die
reichen Mitgliedern mehr Einfluss gibt als armen, liefe deshalb ihren
verfassungspolitischen Grundwerten entgegen. Dass Söder für seine
Vorschläge auf das Modell des UN-Sicherheitsrats (der ebenfalls fünf
ständige Mitglieder hat) und des Internationalen Währungsfonds (wo
ebenfalls nach Kapitalanteilen abgestimmt wird) verweist, ist
bezeichnend – handelt es sich dabei doch um zwei der am wenigsten
demokratischen und in ihren Verfahren am stärksten umstrittenen
Organe, die es in der internationalen Politik gibt!
Noch gravierender jedoch
erscheint mir die Form, wie die Reformfreunde ihre Forderung nach
einem Vetorecht der Bundesbank begründen. Dabei verwenden sie im
Wesentlichen zwei Argumentationslinien: Die eine besteht darin, einen
Machtgewinn der Bundesbank schlicht mit einer „besseren“ oder
„stabileren“ Geldpolitik gleichzusetzen. So erklärte Söder, die
Reformen müssten sein, damit die EZB eine „Stabilitätsbank“
bleibe, und Michelbach argumentierte, dass eine Abstimmung nach
Kapitalanteilen „auch ein Beitrag zur Absicherung des Auftrags der EZB“ sei. Der
CDU/EVP-Finanzpolitiker Klaus-Peter Flosbach wiederum lehnte eine
Abstimmung nach Kapitalanteilen vor allem deshalb ab, weil dadurch
„Frankreich, Italien, Spanien und Portugal auf über 50 Prozent der
Stimmrechte [kämen], während gleichzeitig stabilitätsorientierte
Länder wie Finnland, Österreich und die Niederlande enorm an
Einfluss verlören“. Offensichtlich haben diese Politiker die
Vorstellung aufgegeben, dass im EZB-Rat ein Austausch von ökonomischen Argumenten stattfände, bei dem gemeinsam nach der
besten Strategie gesucht wird: Welche Position ein Ratsmitglied
vertritt, hängt in ihren Augen vielmehr allein von seiner
Staatsangehörigkeit ab. Ob man das nun als „unterschiedliche
Mentalitäten“ oder „geldpolitische Kulturen“ bezeichnet –
letztlich handelt es sich dabei um einen chauvinistischen
Nationalismus, den man nach sechzig Jahren europäischer Integration
eigentlich überwunden glaubt.
Vertritt die
Zentralbank nationale Interessen?
Nicht besser ist das
zweite Argument, das häufig im ersten bereits mitschwingt: So
erklärte etwa Frank Schäffler, durch die von ihm
vorgeschlagene Reform solle „Deutschland als größte Volkswirtschaft
eine Sperrminorität“ erhalten, und Söder sprach von
„Gefahren für Deutschland“, die aus dem Rotationsprinzip
entstünden. Offenbar meinen diese Politiker also, die Bundesbank
vertrete im EZB-Rat die deutschen nationalen Interessen. Wenn dem so
sein sollte: Es würde sich um einen Rechtsbruch handeln.
Der Bundesbank kommt im
politischen System eine eigentümliche Doppelstellung zu: Sie ist
zugleich als nationale Zentralbank eine Institution der
Bundesrepublik Deutschland und als Teil des Europäischen Systems der
Zentralbanken (ESZB) ein Organ der EU. Ihre Aufgaben sind
in § 3 des Bundesbankgesetzes (BBankG) definiert, wo es heißt, die
Bundesbank wirke als „integraler
Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken […] an der
Erfüllung seiner Aufgaben“ mit.
Das ESZB wiederum hat nach Art. 127 AEU-Vertrag das „vorrangige Ziel“, die Preisstabilität im
Euroraum zu gewährleisten, und soll zudem die allgemeine
Wirtschaftspolitik der EU unterstützen. Mit anderen Worten: Die
Bundesbank ist gesetzlich zu einer Orientierung am europäischen,
nicht am deutschen Gemeinwohl
verpflichtet. Ihr Spitzenpersonal wird zwar von der deutschen
Bundesregierung ernannt und bezahlt, und auch ihre Gewinne fließen
in den Bundeshaushalt. Für die Positionen des Bundesbankchefs, der
nach Art. 130 AEU-Vertrag und § 12 BBankG
von Weisungen der Bundesregierung unabhängig ist, darf das aber
keine Rolle spielen.
Interessanterweise
hat übrigens auch Jens Weidmann selbst mit genau diesem Argument vor
einigen Wochen die Idee einer Stimmrechtsreform im EZB-Rat verworfen.
In einem Interview mit der Rheinischen Post betonte er, dass die „Interessen und Aufgaben von Regierung und
Notenbank […] nicht immer die gleichen“ seien: „Die Idee hinter
der Regel ‚ein Land, eine Stimme‘ ist, dass die Mitglieder des
EZB-Rats keine nationalen Interessen verfolgen, sondern europäisch
handeln“. (Leider hielt diese Erkenntnis Weidmann allerdings nicht
davon ab, sich in anderen Interviews ungefragt dazu zu äußern, ob etwa die Bankenunion
„im
Interesse der Bundesregierung“ und der „deutschen Steuerzahler“
liege oder nicht. Vermutlich fiele es den deutschen Medien leichter,
die Aufgaben der Bundesbank zu verstehen, wenn ihr Chef sich nicht so
häufig öffentlich in nationale politische Angelegenheiten
einmischen würde!)
Und auch Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU/EVP) vom Bundesfinanzministerium erklärte zuletzt, dass er „keine Notwendigkeit“ für eine EZB-Stimmrechtsreform sehe, „zumal die Stabilitätsphilosophie in vielen, auch kleineren Ländern stärker verankert ist, als manche aktuelle Debatte zeigt“. Da sich also nicht einmal die Mitglieder der Bundesregierung so recht für die Vorschläge ihrer Parteikollegen erwärmen können, wird es vermutlich nicht zu einer großen Stimmrechtsreform im EZB-Rat kommen. Allenfalls wird Deutschland bei der nächsten EU-Vertragsreform mit dieser Position in die Verhandlungen hineingehen, um sie dann gegen ein Zugeständnis in irgendeinem anderen Bereich fallen zu lassen.
Und auch Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU/EVP) vom Bundesfinanzministerium erklärte zuletzt, dass er „keine Notwendigkeit“ für eine EZB-Stimmrechtsreform sehe, „zumal die Stabilitätsphilosophie in vielen, auch kleineren Ländern stärker verankert ist, als manche aktuelle Debatte zeigt“. Da sich also nicht einmal die Mitglieder der Bundesregierung so recht für die Vorschläge ihrer Parteikollegen erwärmen können, wird es vermutlich nicht zu einer großen Stimmrechtsreform im EZB-Rat kommen. Allenfalls wird Deutschland bei der nächsten EU-Vertragsreform mit dieser Position in die Verhandlungen hineingehen, um sie dann gegen ein Zugeständnis in irgendeinem anderen Bereich fallen zu lassen.
Ein
alternativer Reformvorschlag
Trotzdem
wirft die Debatte einige Fragen auf: Denn dass überhaupt jemand auf
die Idee kommt, dass die Bundesbank deutsche Interessen vertreten
solle, liegt ja nur daran, dass das ESZB weiterhin auf den nationalen
Zentralbanken aufbaut, die bis zur Euro-Einführung für die
nationalen Währungen verantwortlich waren. Es gibt aber in einer
supranationalen Wirtschafts- und Währungsunion überhaupt keinen
zwingenden Grund, die unteren Organisationseinheiten des
Zentralbanksystems national auszugestalten. Im US-amerikanischen
Federal Reserve System etwa – das in vieler Hinsicht eine ähnliche
Struktur hat wie das ESZB – gibt es nicht für jeden der fünfzig
US-Bundesstaaten eine eigene Zentralbank, sondern nur zwölf „Federal
Reserve Banks“, die jeweils für einen Distrikt zuständig
sind. Diese Distrikte umfassen (mit der Ausnahme von New
York) jeweils mehrere Bundesstaaten, und in vielen Fällen verlaufen
ihre Grenzen sogar völlig quer zu denen der Staaten. In den USA käme
deshalb niemand auf die Idee, dass zum Beispiel die Federal District
Bank of Dallas bei der Abstimmung im Federal Open Market Committee
(dem US-Pendant zum EZB-Rat) in irgendeiner Weise texanische
Sonderinteressen vertreten müsse.
Wenn
man es also für unangemessen hält, dass die große Deutsche
Bundesbank und die kleine Central Bank of Malta im EZB-Rat die
gleichen Stimmrechte haben, so besteht die sinnvollste Lösung darin,
die nationalen Zentralbanken in der Eurozone schlicht aufzulösen und
durch neue, ungefähr gleich große Einheiten zu ersetzen. Deren
Zuständigkeitsgebiete könnten wie in den USA jeweils mehrere
Mitgliedstaaten umfassen bzw. quer zu den nationalen Grenzen
verlaufen; ihre Gewinne könnten, ebenfalls wie in den USA, direkt in
den EU-Haushalt fließen, aus dem auch ihre Mitarbeiter bezahlt
würden. Ihre Funktion bliebe dieselbe, wie sie die nationalen
Zentralbanken heute einnehmen: die Erfüllung technischer Aufgaben
wie der Durchführung des Zahlungsverkehrs und der Bankenaufsicht in
ihrem jeweiligen Distrikt – und die Mitsprache an der gemeinsamen
europäischen Geldpolitik.
Gewiss,
eine solche Reform wäre mit einigem organisatorischen Aufwand
verbunden, und womöglich ist auch das derzeitige System gar nicht so
schlecht, dass sich die Mühe lohnen würde. Den Populisten aber, die
die Bundesbank für die Durchsetzung deutscher nationaler Interessen
missbrauchen wollen, sollte man bei jeder Gelegenheit entgegenhalten,
dass es selbstverständlich auch außerhalb von Deutschland Menschen mit ökonomischem Sachverstand gibt. Und dass es sich bei der Bundesbank dem Gesetz nach um eine unabhängige Institution handelt, die als integraler Bestandteil des ESZB vor allem dem Gesamtwohl der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion verpflichtet ist und sich auch sonst in keiner Weise von den Zentralbanken der anderen Mitgliedstaaten unterscheidet.
Bilder: Jens Weidmann by Chatham House [CC-BY-2.0], via Wikimedia Commons; Federal Reserve Bank Districts by Nkocharh (auf Grundlage von US Court of Appeals and District Court map.svg: User:Tintazul) [CC-BY-SA-2.5], via Wikimedia Commons.
Hallo, irgendwie kann ich die Zahlen vom EZB- Kapitalanteil bis zu den Stimmrechten nicht ganz nachvollziehen. Kapitalanteil D seit der letzten BIP- Reivision = 27,15%. Stimmrechte gem. Art. 10.2 Protokoll 4 zu AEUV Anstrich 1 in der aktuellen Konstellation der Eurozonen- Mitglieder =11. (Malta z.B. = 4 Stimmrechte).
AntwortenLöschenZum Rechtsstatus: Art. 282 Abs. 3 AEUV i.V.m. Art. 9.1 Statut der EZB, die EZB ist juristische Person und keine diplomatisch immune völkerrechtliche Apeacement- Veranstaltung.
Bei Kapitalmaßnahmen (EZB hat Eigenkapital Art. 10.3 Protokoll 4 AEUV hätte D gemeinsam mit einem G-8-Eurozonen-Mitglied eine Sperrminorität.
Kann es sein, dass Sie in Ihren Ausführungen den EZB- Rat mit dem EZB- Direktorium verwechseln? Das Direktorium führt die lfd. Geschäfte Art. 11.6 Protokoll 4 AEUV. Dann würde zumindestens die Stimmverteilungsbeschreibung passen.
AntwortenLöschen(Macht fast nichts - außer man bloggt über EU- Politik - ist auch der Hans- Seidel- Stiftung in einer Euro- Publikation passiert)
Hallo Anonym, wo liegt das Problem? Der Vorschlag von Schäffler und Michelbach lief darauf hinaus, dass im EZB-Rat künftig erstens die Stimmen grundsätzlich nach Kapitalanteilen gewichtet werden und zweitens wichtige Entscheidungen nur noch mit Dreiviertelmehrheit getroffen werden können. Dies würde bedeuten, dass die Bundesbank mit einem Kapitalanteil von über 25% allein eine Sperrminorität besitzt.
AntwortenLöschenUnd nein, ich verwechsle den Rat nicht mit dem Direktorium. Im Direktorium haben die nationalen Zentralbanken überhaupt keine Stimmrechte, da sich dieses nur aus den sechs hauptamtlichen EZB-Direktoren zusammensetzt.
Was Art. 10.2 des vierten Protokolls betrifft: Anstrich 1 bezieht sich auf ein Rotationsverfahren, das eingeführt werden sollte, sobald mehr als 15 Staaten der Eurozone angehören. Dabei sollten zwei Gruppen gebildet werden, wobei die erste Gruppe die NZB-Präsidenten der fünf wirtschaftsstärksten Mitgliedstaaten umfasst, die zweite Gruppe den Rest. Diesen beiden Gruppen wurden dann Stimmrechte zugeteilt, nämlich der ersten Gruppe 4 Stimmrechte, der zweiten 11. Diese Stimmrechte sollten dann innerhalb der Gruppe rotieren: Das heißt, unter den NZB-Präsidenten der fünf reicheren Mitgliedstaaten wären immer nur 4, unter denen der ärmeren immer nur 11 gleichzeitig stimmberechtigt. Trotzdem hätte jedes stimmberechtigte Ratsmitglied aber immer nur genau eine Stimme. Der Anstrich beschreibt lediglich die Modalitäten des Rotationsverfahrens; eine Gewichtung, bei der Deutschland 11, Malta hingegen 4 Stimmen hätte, ist nicht vorgesehen. (Außerdem ist das Inkrafttreten dieses Rotationsverfahrens ohnehin mit Beschluss des EZB-Rats vom 18. Dezember 2008 auf den Zeitpunkt verschoben worden, an dem die Anzahl der Euro-Staaten 18 übersteigt.)