30 September 2020

„Das Wahlrecht von der nationalen Staatsbürgerschaft abhängig zu machen, ist unsinnig“: Ein Interview mit Anna Comacchio und Sinéad OʼKeeffe

Sinéad O'Keeffe stammt aus Waterford, Irland. Sie zog nach Dublin, um am Trinity College vier Jahre lang Jura zu studieren. Nachdem sie während des Corona-Lockdowns ihr Studium beendet hatte, trat sie ihre Stelle im Team von Wähler ohne Grenzen an und zog Anfang Juli nach Brüssel.

D(e)F: Ihr habt die Europäische Bürgerinitiative Wähler ohne Grenzen ins Leben gerufen, die auf „volle politische Rechte“ für EU-Bürger:innen in dem Mitgliedstaat abzielt, in dem sie leben. Was genau sind eure Vorschläge?

Sinéad O’Keeffe: Unsere Vorschläge umfassen zwei Bereiche: Der erste Bereich ist die Ausweitung des aktiven und passiven Wahlrechts mobiler EU-Bürger:innen auf regionale und nationale Wahlen und Referenden. EU-Bürger:innen haben das Recht, sich überall in der Union frei zu bewegen, sich frei aufzuhalten und zu arbeiten, also ist es höchste Zeit, dass das Wahlrecht aufholt.

Der zweite Bereich ist die Stärkung des bereits bestehenden Wahlrechts. Um die bestehenden Rechte zu stärken, schlagen wir sieben Punkte vor:

  1. Die Mitgliedstaaten sollen vollständige Daten und Statistiken über die Wahlbeteiligung und Registrierung mobiler EU-Bürger zur Verfügung stellen.
  2. Die Mitgliedstaaten und die EU sollen das allgemeine Bewusstsein für europäische politische Rechte schärfen.
  3. Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, die europäischen Bürger:innen einzeln und in ihrer eigenen Sprache über ihre Wahlrechte zu informieren.
  4. Die Eintragung in die Wählerverzeichnisse sollte für alle EU-Bürger:innen in ihrem Wohnsitzland automatisch (und rechtzeitig vor den Wahlen) erfolgen, um Hindernisse für die Freizügigkeit zu beseitigen, es sei denn, sie haben sich für die Wahl in ihrem Herkunftsland entschieden.
  5. Ein Helpdesk, der aus einem Netz nationaler Wahlbehörden und der Kommission besteht, sollte geschaffen werden, um Best-Practice-Verfahren auszutauschen und Hindernisse zu beseitigen, die mobile EU-Bürger:innen an der Stimmabgabe hindern.
  6. Die Mitgliedstaaten sollten ermutigt werden, Best-Practice-Verfahren für Wahlreformen einzuführen und untereinander auszutauschen, während sie gleichzeitig die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Wahlbetrug einführen.
  7. Die EU sollte die Einführung neuer Wahlmethoden fördern, zum Beispiel E-Voting, Briefwahl und mehr Möglichkeiten zur vorzeitigen Stimmabgabe, und zwar dort, wo es am günstigsten ist.
Repräsentation am Wohnort

Anna Comacchio hat in Italien Sprachen und interkulturelle Kommunikation studiert und zog dann nach Leipzig, Deutschland, um dort einen Master in Europastudien zu absolvieren. Nach anderen Arbeitserfahrungen im Ausland ist sie jetzt Projekt- und Kommunikationsmanagerin bei der ECIT-Stiftung und Koordinatorin für Wähler ohne Grenzen.

EU-Bürger:innen, die in einem anderen EU-Land leben, besitzen schon seit Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht im Jahr 1993 bei Europa- und Kommunalwahlen das Wahlrecht im Wohnsitzland. (Bei Europawahlen können sie sich auch dafür entscheiden, in ihrem Herkunftsland abzustimmen.) Das Wahlrecht bei nationalen und regionalen Wahlen ist hingegen nie auf EU-Ebene geregelt worden. Fast alle EU-Länder beschränken derzeit das Wahlrecht bei nationalen Wahlen auf ihre eigenen Bürger:innen, in den meisten (wenn auch nicht in allen) Fällen einschließlich ihrer im Ausland lebenden Bürger:innen.

Die lokalen und nationalen Parlamente folgen deshalb heute zwei unterschiedlichen Prinzipien der demokratischen Repräsentation: Lokale Parlamente vertreten „die (EU-)Bürger:innen, die an einem bestimmten Ort leben“, nationale Parlamente hingegen „die Angehörigen eines bestimmten Landes, unabhängig von ihrem Wohnort“. Euer Vorschlag würde dem ersten Prinzip auch bei nationalen und regionalen Wahlen Vorrang einräumen. Welche demokratischen Vorteile seht ihr darin, das Wahlrechts nach dem Wohnsitz anstelle der Staatsangehörigkeit zu gewähren?

Anna Comacchio: Du hast Recht, das Recht auf demokratische Beteiligung wird immer noch durch die nationale Brille gesehen und hat außer bei Kommunal- und Europawahlen nicht mit der zunehmenden transnationalen Mobilität der letzten Jahrzehnte Schritt gehalten. Die Menschen, die im Ausland leben, werden sich nun mehr und mehr ihrer Unterrepräsentation in der Politik bewusst.

Eine Ursache für diese Unterrepräsentation liegt darin, dass Parteien dazu neigen, nur auf die Interessen ihrer nationalen Wählerschaft einzugehen, und das führt oft dazu, dass sie die Botschaften der nationalen Populisten und Warnungen vor „den anderen da draußen“ in den Vordergrund stellen. Einer der Vorteile daran, das Wahlrecht nach dem Wohnsitz statt nach der Staatsangehörigkeit zu gewähren, läge darin, dass die Regierungen bei ihrer Politik stärker die zunehmenden transnationalen Ströme und Interdependenzen auf europäischer und globaler Ebene berücksichtigen würden – ebenso wie die marginalisierten Gruppen, deren Stimmen bislang kein Gehör finden.

Wenn man den EU-Bürger:innen dort, wo sie leben, volle politische Rechte zugesteht, kann dies auch ihre Integration in die Gesellschaft fördern. Auch wenn die Auswirkungen der Initiative auf das politische System und die Parteien nur gering wären, wäre ihre symbolische Bedeutung enorm.

Wir plädieren jedoch nicht nur für ein Wahlrecht auf der Grundlage des Wohnsitzes. Für die Bürger:innen ist es wichtiger, dass sie überhaupt demokratische Rechte haben, als wo und unter welchen Bedingungen genau sie ausgeübt werden (sofern diese Bedingungen fair und nicht diskriminierend sind). Die beste Option besteht deshalb darin, mobilen EU-Bürger:innen selbst die Wahl zu überlassen, wo sie wählen dürfen. Dafür muss es natürlich Regeln gegen doppelte Stimmabgabe geben, die ordnungsgemäß durchgesetzt werden.

Einbürgerung ist nicht die Lösung

Gegen das Wahlrecht am Wohnort wird häufig eingewandt, dass Migrant:innen, die am demokratischen Leben ihres Ziellandes teilnehmen wollen, dort einfach die Staatsbürgerschaft erwerben sollten. Und wenn der Erwerb der Staatsbürgerschaft ein langwieriger Prozess sei, der oft viele Jahre dauert, sei dies nur fair und vernünftig: Schließlich dauere es auch Zeit, sich mit der politischen Kultur und dem Parteiensystem eines Landes vertraut zu machen.

Hinzu kommt, dass Kurzzeitmigrant:innen, die schnell in ihre Herkunftsländer zurückkehren, von den meisten Entscheidungen des von ihnen gewählten Parlaments nicht einmal betroffen wären. Was antwortet ihr auf solche Einwände?

Anna Comacchio: In der Europäischen Union, in der die Menschen von der europäischen Unionsbürgerschaft profitieren, können sich die Bürger:innen frei bewegen und ihren Wohnort wählen. Das Wahlrecht von der nationalen Staatsbürgerschaft abhängig zu machen, ist unsinnig und reduziert die Freizügigkeit auf ein Recht auf Konsum und Produktion. Eine Einbürgerung der EU-Bürger:innen, die nur kurze Zeit in einem anderen EU-Land leben, ist einfach keine Option. Die Regierungszeit beträgt nie länger als 4 oder 5 Jahre. Ein, zwei oder drei Mal an der Wahl des nationalen Parlaments des Landes teilzunehmen, in dem man gerade lebt, bedeutet deshalb nicht, dass man diesem Land und nur diesem Land langfristige Loyalität zusichern müsste, und sollte demnach auch keine Einbürgerung voraussetzen.

Und auch für Menschen, die länger in einem Land leben, gibt es erhebliche Hindernisse in den verschiedenen nationalen Einbürgerungsverfahren, die zum Beispiel einen vorherigen Aufenthalt von fünf bis zwölf Jahren erfordern. Mit dem Brexit hat die Zahl der britischen Staatsbürger:innen, die andere EU-Nationalitäten erwerben, um ihre Unionsbürgerschaft zu behalten, erheblich zugenommen. Aber auch dabei handelt es sich eher um zehn- als um hunderttausende Menschen.

Einbürgerung ist nicht die Lösung für alle EU-Bürger:innen, die derzeit kein Wahlrecht haben. Unsere Bürgerinitiative argumentiert, dass es nicht akzeptabel ist, wenn Menschen ihr Wahlrecht verlieren, nur weil sie ihr Recht nutzen, überall in Europa zu leben und zu arbeiten. Wir schlagen eine europäische Lösung für ein europäisches Problem vor.

Drittstaatsangehörige

Da du von einer „europäischen“ Lösung sprichst: Wie ist eure Position in Bezug auf Drittstaatsangehörige (d.h. Nicht-EU-Bürger:innen), die in der EU leben? Sollten auch sie ein Wahlrecht haben?

Anna Comacchio: Obwohl sich unsere Kampagne nur mit dem Wahlrecht für EU-Bürger:innen befasst, unterstützen wir voll und ganz, dass alle Menschen dieses Recht haben sollten, also auch Drittstaatsangehörige, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind und einen Beitrag zu dessen Gesellschaft leisten. Wir glauben, dass Nicht-EU-Bürger:innen, die dauerhaft in der EU leben, auch ein Mitspracherecht haben sollten, wie ihre vor Ort bezahlten Steuern ausgegeben werden.

Eine Europäische Bürgerinitiative ist jedoch ein EU-Instrument, um die Kommission zu Handlungen im Rahmen ihrer vertraglichen Kompetenzen aufzufordern. Unser Hauptziel besteht deshalb zunächst darin, das Wahlrecht für EU-Bürger:innen sicherzustellen. Rechte für Drittstaatsangehörige fallen hingegen allein in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Aber die Kommission kann immer noch darauf drängen, dass die Mitgliedstaaten auch diese Bürger:innen einbeziehen. Es liegt an den europäischen Institutionen, wie unsere Vorschläge umgesetzt und ob sie weit oder eng ausgelegt werden.

Ein Gelegenheitsfenster

Wähler ohne Grenzen ist nicht die erste Europäische Bürgerinitiative, die sich mit der Frage des Wahlrechts befasst. Im Jahr 2012 startete der Verein Européens Sans Frontières eine ähnliche Initiative namens Let me vote, die jedoch nicht die notwendige Million Unterschriften erreichte. (Ich habe damals auf diesem Blog darüber geschrieben.) Warum denkt ihr, dass es sich lohnt, dieses Thema gerade jetzt noch einmal anzugehen?

Anna Comacchio: Wenn man sich Statistiken und Meinungsumfragen ansieht, kann man feststellen, dass im Vergleich zur Vergangenheit das allgemeine Bewusstsein für Bürgerrechte und für das Konzept der Unionsbürgerschaft gestiegen ist, ebenso wie die Unterstützung für das volle Wahlrecht für andere EU-Bürger (Eurobarometer 485, 2020).

Dieser Anstieg ist sicherlich auch auf frühere Initiativen wie Let me vote 2012 zurückzuführen, vor allem aber auf das Brexit-Referendum, das zum ersten Mal deutlich gemacht hat, wie fragil solche Rechte sein können. Zugleich hat es auch gezeigt, welche dramatischen Folgen es hat, wenn man der transnationalen Bevölkerung in Fragen, die nicht nur einen Mitgliedsstaat, sondern ganz Europa betreffen, kein Mitspracherecht gibt. Darüber hinaus hat sich die mobile Bevölkerung in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt, was bedeutet, dass diese Kategorie langsam sichtbarer und sich ihrer Rechte und ihres Potenzials stärker bewusst wird.

Nach der EBI-Verordnung haben wir ein Jahr Zeit, um eine Million Unterschriften zu sammeln. In Wirklichkeit glauben wir jedoch, dass es eine echte Chance gibt, diese Themen genau jetzt auf die Tagesordnung zu setzen. In ihrer Konsultation für den Dreijahresbericht über die Unionsbürgerschaft hat die Kommission politische Rechte deutlich hervorgehoben und gefragt, ob neue politische Rechte hinzugefügt werden sollten. Außerdem gibt es den Europäischen Aktionsplan für Demokratie, der für Ende des Jahres erwartet wird, und den verspäteten Beginn der Konferenz über die Zukunft Europas. Die politischen Entscheidungsträger:innen in der Kommission und die Europaabgeordneten werden genau prüfen, wie viele Unterschriften wir erhalten, wenn sie abwägen, welche Priorität sie einem Maßnahmenpaket zur europäischen Demokratie einräumen wollen.

Das Potenzial einer Bürgerinitiative

Eine Europäische Bürgerinitiative erfordert ein beträchtliches Maß an transnationaler Organisation. Schon um sie zu lancieren, braucht man ein Team von sieben Personen, die in sieben verschiedenen EU-Ländern leben. Darauf folgt dann eine transnationale Kampagne und Unterschriftensammlung.

Wähler ohne Grenzen wurde von einer Gruppe junger Menschen ins Leben gerufen und wird von der kleinen belgischen ECIT-Stiftung gesponsert. Wie kam es zu dieser Initiative und welche Erfahrungen habt ihr gemacht, seit ihr die Bürgerinitiative initiiert habt? Ist sie ein geeignetes Instrument für eine transnationale partizipative Demokratie von unten nach oben?

Anna Comacchio: Die ECIT-Stiftung hat bereits seit einigen Jahren über Möglichkeiten diskutiert, die europäische Unionsbürgerschaft zu verbessern und zu popularisieren. Die Idee für die Europäische Bürgerinitiative entstand vor allem während ihrer Sommeruniversität 2019, als die anwesenden Studierenden und jungen Leute vorschlugen, dass es an den jüngeren Generationen sei, sich dieser Aufgabe zu stellen und sich dafür mit dem gleichen Geist einzusetzen wie für die Europawahlen (siehe die #thistimeimvoting-Kampagne) und bei den verschiedenen Klimastreiks.

Unsere Taskforce junger Menschen, die sich zusammenfand, um die Europäische Bürgerinitiative mit unterschiedlichen Recherche- und praktischen Fähigkeiten, transnationalen Erfahrungen und Sprachkenntnissen zu unterstützen, kennt sehr gut die Sorgen junger Menschen hinsichtlich einer zweifelhaften Zukunft. Wir entschieden uns, mit dem Instrument der Bürgerinitiative zu experimentieren, weil wir an ihr enormes Potenzial glauben.

Im Moment gibt es meiner Meinung nach zwei Hauptprobleme. Erstens in Bezug auf Informationen: Die meisten Menschen – selbst in der Brüsseler Blase – wissen nichts von diesem Instrument. Und zweitens, was die tatsächliche Umsetzung des Vorschlags betrifft: Wir glauben, dass erst dann, wenn eine Initiative auch wirklich erfolgreich ist, direkt im Parlament und Rat diskutiert und schließlich in ein Gesetz umgesetzt wird, die Menschen tatsächlich anfangen werden, Initiativen zu unterzeichnen und an ihre Macht zu glauben.

Die Macht der Menschen

Sinéad O'Keeffe: Ich selbst war bei der Initiative von Anfang an dabei (etwa seit Januar), aber ich war damals noch Vollzeit mit meinem Jurastudium beschäftigt, so dass ich nur gelegentlich an einem Treffen teilnahm. Im Juni begann ich, mehr von zu Hause in Irland aus zu arbeiten. Wirklich viel los war aber ab meinem Eintritt in das Brüsseler Büro im Juli. Die zweimonatige Vorbereitungszeit bis zu unserer Auftaktveranstaltung am 1. September war manchmal herausfordernd, aber immer bereichernd. Jeden Tag gab es neue Hindernisse zu überwinden. Seit dem 1. September hat sich die Arbeit leicht verändert, da wir uns jetzt stärker auf Partnerorganisationen, Medienpräsenz und Finanzierung konzentrieren. Wenn unsere nächste Veranstaltung näher rückt, wird das aber sicher wieder anders.

Ich glaube, dass das Instrument der Bürgerinitiative für eine transnationale partizipative Demokratie von unten nach oben geeignet ist, da sie sich an die Durchschnittsbürger:in wendet. Das Instrument weist natürlich einige Mängel auf, zum Beispiel die erforderliche Anzahl von einer Million Unterschriften – keine leichte Aufgabe –, die nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU eigentlich verringert werden müsste, um der neuen Bevölkerungsgröße der Union gerecht zu werden.

Dennoch gibt das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative den Bürger:innen mehr Macht, als die meisten denken. Ein Blick auf das Pyramidensystem in unserer Kampagne zeigt: Wenn jede Person, die die Initiative unterschreibt, vier weitere Personen davon überzeugt, ebenfalls zu unterschreiben, sind nur zehn Ebenen notwendig, um eine Million Unterschriften zu erreichen. Das zeigt deutlich, welche Macht die Menschen haben!

Die Europäische Bürgerinitiative „Wähler ohne Grenzen“ kann hier mitgezeichnet werden.

Bilder: privat [alle Rechte vorbehalten].

“Making the right to vote dependent on national citizenship is senseless”: An interview with Anna Comacchio and Sinéad O’Keeffe

Sinéad O’Keeffe is from Waterford, Ireland. She moved to Dublin to study Law at Trinity College for four years. Since finishing up her studies during lockdown she has taken up her position on the Voters Without Borders Team – moving to Brussels in early July.

D(e)F: You have launched the European Citizensʼ Initiative Voters without borders, which aims at “full political rights” for EU citizens in the member state where they live. What exactly are your proposals?

Sinéad O’Keeffe: Our proposals come under two headings: The first is to extend the right of mobile EU citizens to vote and stand in elections to include regional, national elections and referendums. EU citizens have the right to move, freely reside and work anywhere within the Union, so it is high time that the right to vote catches up.

The second heading is to strengthen what voting rights are already present. In order to strengthen existing rights, we propose seven points.

  1. Member States should supply complete data and stats on turnout and registration of mobile EU citizens.
  2. General awareness of European political rights should be raised by Member States and the EU.
  3. Member States should be obliged to inform European citizens individually and in their own language about their voting and eligibility rights.
  4. Registration on electoral rolls should be automatic for all EU citizens in their country of residence (in good time before elections) in order to remove barriers to freedom of movement, unless they have chosen to vote in their country of origin.
  5. A helpdesk made up of a network of national electoral authorities and the Commission should be created in order to share best practice and remove obstacles preventing mobile EU citizens from voting.
  6. Member States should be encouraged to introduce and share best practice on electoral reforms whilst also introducing the necessary safeguards to prevent fraud.
  7. The EU should encourage the introduction of new voting methods, such as e-voting, postal voting, and more scope to vote early and where is most convenient.

Residence-based representation

Anna Comacchio has studied languages and intercultural communication in Italy and then moved to Leipzig, Germany to carry on a master in European Studies, among other work experiences abroad. She is now Project and Communication Manager at ECIT Foundation, Voters Without Borders Coordinator.

EU citizens living in another EU country have had voting rights in European and local elections in their country of residence since the Treaty of Maastricht entered into force in 1993. (For European elections they can also choose to vote in their country of origin.) Voting rights for national and regional elections, on the other hand, have never been regulated at the EU level. Almost all EU countries currently limit voting rights for national elections to their own citizens, in most (though not all) cases including their citizens living abroad.

As a consequence, local and national parliaments today follow two different principles of democratic representation: Local assemblies represent “the (EU) citizens living at a certain place” whereas national parliaments represent “the subjects of a certain country, independently from where they live”. Your proposal would give priority to the first principle also for national and regional elections. Where do you see the democratic advantages of granting voting rights by residence instead of nationality?

Anna Comacchio: You are right, democratic participation is still seen through national eyes and has not caught up with the increasing transnational mobility of the last decades, except for local and European elections. People living abroad are now becoming more and more conscious of their underrepresentation in politics.

One cause for this underrepresentation is that parties are inclined to respond only to the interests of their national electorate, and this often pays off with political parties highlighting national populists’ messages and threats from the “external others”. One of the advantages of granting voting rights by residence instead of nationality would be that the policies produced by governments would take into account the increasing transnational flow and interdependencies at European and global level, as well as marginalized groups whose voices are not yet heard.

Granting people full political rights to EU citizens where they live can also help favour their integration in society. Although the impact of the initiative on the political system and parties would be minimal, symbolically its significance will be huge.

We are not, however, arguing solely for voting rights based on residency. For citizens, having democratic rights is more important than the question of where and under what conditions they are practised provided these are fair and non-discriminatory. The best option is to give EU mobile citizens a choice on where they can vote, provided there are rules against double voting, which are properly enforced.

Naturalization is not the answer

A common argument against residency-based voting rights is that migrants who want to participate in the democratic life of their host country should simply acquire citizenship there. And if acquiring citizenship is a lengthy process that often takes many years, this is only fair and reasonable: after all, it also takes time to get familiarised with a country’s political culture and party system.

Moreover, short-time migrants who quickly return to their countries of origin won’t even be affected by most decisions of the parliament they elect. How do you respond to this kind of objection?

Anna Comacchio: In the European Union where people benefit from European Citizenship, citizens can move freely and choose their place of residence. Making the right to vote dependent on national citizenship is senseless and reduces free movement to a right of consumption and production. Naturalisation for EU citizens living short time in a different EU country, is simply not an option. Government terms are never longer than 4 or 5 years, so voting once, twice or three times for the national parliament of the country you currently live in does not mean that you pledge long-term loyalty to this country and this country alone, and should not imply that you want to be naturalised.

For longer-term residents, there are significant obstacles, especially when faced with different national procedures for naturalisation requiring for example periods of prior residence between 5 and 12 years. With Brexit, there has been a significant increase in the numbers of UK citizens acquiring other EU nationalities to keep their EU citizenship but still, the numbers run in tens rather than hundreds of thousands.

Naturalization is not the answer to all EU citizens who are disenfranchised. This Citizens’ Initiative argues that disenfranchisement is unacceptable just because people use the right to live and work anywhere in Europe. We put forward a European solution to a European problem.

Third-country citizens

As you are mentioning a “European” solution: What is your position regarding third-country (that is, non-EU) citizens living in the EU? Should they have voting rights, too?

Anna Comacchio: Though our campaign deals with voting rights for EU citizens, we wholly support the granting of such rights to all people, including third-country nationals that are resident in an EU member state and contribute to that society. We believe that non-EU nationals permanently living in the EU should be allowed to decide how their taxes are spent locally.

However, as an ECI is an EU tool which asks the Commission to act on its competences, our main objectives are to provide its rights to EU citizens first. Granting rights to third country citizens is a member state competence. But the Commission can still push for an inclusion of these citizens in each member state. It is up to the European institutions to decide how to implement our proposals, and these can be widely or narrowly implemented.

A window of opportunity

Voters without borders is not the first ECI addressing the question of voting rights. In 2012, the association Européens Sans Frontières launched a similar initiative called Let me vote, which, however, failed to reach the necessary 1 million signatures. (I wrote about it on this blog back then.) Why do you think it is worthwhile to address this topic again right now?

Anna Comacchio: If one looks at statistics and opinion polls, one can see that, in comparison with the past, the general level of awareness for citizens’ rights and the concept of European Citizenship has increased, as well as the level of support for full voting rights for other EU citizens (Eurobarometer 485, 2020).

This increase is certainly due to previous initiatives such as Let me vote in 2012, but it is first and foremost because of the Brexit Referendum, which for the first time has exposed how fragile such rights can be and at the same time has shown the dramatic consequences of not allowing the transnational population to have a voice on issues that do not regard solely one member state, but the whole of Europe. In addition, the mobile population has almost doubled in the last decade, meaning that this category is slowly becoming more visible and more aware of its rights and potential.

According to the ECI regulation, there is a year to collect one million signatures. In reality, however, we believe that there is a real opportunity to get these issues on the agenda right now. The Commission is clearly highlighting political rights in its consultation for the tri-annual report on Union citizenship and asking whether new political rights should be added. There is also the Democracy Action plan expected by the end of the year and the late start of the Conference on the Future of Europe. Commission policymakers and members of the European Parliament will be looking closely at how many signatures we are getting as they weigh up what priority to give to a package of measures on European democracy.

The potential of an ECI

A European Citizens Initiative requires a considerable amount of transnational organising. For starters, you need a team of seven people living in seven different EU countries only to launch it, followed by transnational campaigning and collecting of signatures.

Voters without borders was launched by a group of young people, sponsored by the small Belgian ECIT Foundation. How did this initiative come about and what have been your experiences since you started the ECI? Is it a suitable instrument for bottom-up transnational participative democracy?

Anna Comacchio: For the last years ECIT Foundation has been discussing ways to improve and popularize European Citizenship. The idea for the ECI came up especially during its Summer University 2019, when students and young people present suggested that it was up to the younger generations to take this on, and campaign with the same spirit like for the European elections (see the #thistimeimvoting campaign) and the several climate strikes.

Our taskforce of young people that came together to support the ECI with a diverse set of research and practical skills, transnational experience and language knowledge, know well all the concerns young people have about a dubious future and decided to experiment with the ECI tool, as we believe in its enormous potential.

At the moment, I think there are two main problems. First, when it comes to information, most people – even within the Brussels bubble – don’t know about this instrument. Second, concerning the actual implementation of the proposal, we think that only when an initiative is successful and directly discussed in Parliament and Council, and eventually converted into law, people will actually start to sign them and believe in the power of an ECI.

Power of the people

Sinéad O'Keeffe: I was involved from the beginning (around January), however I was still full-time in my law degree so only joined the occasional meeting. I began to do more work from home in June, back in Ireland. However, since joining the Brussels office in July things have been very busy. We had the two-month run-up to our launch event on 1 September. Sometimes challenging, but ever-rewarding. We are navigating our way through new obstacles every day. The work has changed slightly since 1 September as we are now focusing largely on partner organisations, media exposure and funding. This will change again though once our next event gets closer.

I believe the ECI instrument is suitable for bottom-up transnational participative democracy as it engages with the average citizen. There are some faults with the instrument of course, like the fact that it requires 1 million signatures – no easy task –, a number that since the exit of the UK from the EU should be lessened in order to be in line with the current population of the Union.

Nevertheless, the ECI instrument gives citizens more power than the average person thinks. From looking at our pyramid scheme in our campaign one can see that if each person signing the initiative spreads it to four more people and convinces them also to sign, 1 million signatures can be reached with only ten levels. This illustrates clearly the power of the people!

21 September 2020

Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der EU: Die deutsche Ratspräsidentschaft muss das Budget und die Glaubwürdigkeit der EU sichern

In der Policy-Brief-Serie #BerlinPerspectives veröffentlicht das Institut für Europäische Politik (IEP) Analysen der deutschen Europapolitik für ein englischsprachiges Publikum. Die Autor:innen beschreiben die deutschen Positionen zu aktuellen Fragen und Debatten und geben auf dieser Grundlage Empfehlungen.

Der aktuelle Beitrag von Natasha Wunsch erscheint auf diesem Blog in deutscher Übersetzung. Das englischsprachige Original ist hier zu finden.

Menschen auf einer Wiese mit polnischer und EU-Flagge
„Für die EU geht es auch darum, ihre Glaubwürdigkeit im Umgang mit Rechtsstaatlichkeitsverletzungen in ihrer Mitte wiederherzustellen.“

Der Gipfel des Europäischen Rates im Juli 2020 veranschaulichte das traditionelle Dilemma der EU: In sensiblen Fragen einen Konsens zwischen 27 Mitgliedstaaten zu erreichen, bedeutet in der Regel, sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen. Diesmal haben die Staats- und Regierungschefs wohl noch weniger erreicht. Hinsichtlich des entscheidenden Konditionalitätsregimes, das zum Schutz des EU-Haushalts und zur Sanktionierung von Mitgliedstaaten, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen, eingeführt werden soll, sind die Schlussfolgerungen des Gipfels so vage, dass alle Seiten den Sieg in dieser Frage für sich beanspruchen konnten. Dies führt zu einer anhaltenden Unsicherheit, die die erfolgreiche Verabschiedung des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für 2021-27 zu gefährden droht.

Die Auszahlung von EU-Mitteln an die Mitgliedstaaten daran zu binden, dass diese die Rechtsstaatlichkeit und die gemeinsamen Werte der EU achten, ist ein vielversprechender Ansatz, um das langwierige und bisher ergebnislose Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn und Polen zu umgehen. Die Herausforderung für die deutsche Ratspräsidentschaft besteht darin, die Verabschiedung des MFR und des Wiederaufbaufonds Next Generation EU zu begleiten und gleichzeitig die Konkretisierung eines Konditionalitätsregimes voranzutreiben, das die Fähigkeit und Entschlossenheit der EU unter Beweis stellt, Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit zu bekämpfen. Für diesen heiklen Balanceakt ist es nötig, Pragmatismus mit Entschlossenheit und raschem Handeln zu verbinden, um die Einführung eines wirksamen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zu gewährleisten.

Die Rechtsstaatlichkeits-Herausforderung

Eine angemessene Reaktion auf Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit durch die Mitgliedstaaten zu finden, ist für die EU in den letzten Jahren immer dringlicher geworden. Das Verfahren nach Art. 7 EUV, das ursprünglich zu diesem Zweck konzipiert wurde, hat sich in der Praxis als ungeeignet erwiesen, die Regierungen der Fidesz in Ungarn und der PiS in Polen davon abzuhalten, die Unabhängigkeit der Justiz und die Medienfreiheit in diesen Ländern zu untergraben. Die Verfahren, die im Dezember 2017 gegen Polen und im September 2018 gegen Ungarn eingeleitet wurden, haben bisher keine greifbaren Ergebnisse erbracht. Dies ist nicht zuletzt auf die institutionellen Hürden zurückzuführen, die die Mitgliedstaaten dazu zwingen, zunächst eine qualifizierte Mehrheit und dann Einstimmigkeit zu erreichen, um gegen das Zielland Sanktionen bis hin zur Aussetzung des Stimmrechts zu verhängen.

Als Reaktion auf eine Forderung des Europäischen Parlaments schlug die Europäische Kommission 2018 einen alternativen Mechanismus vor, der direktere Konsequenzen für die betroffenen Länder hat. Seine Grundidee besteht darin, die Auszahlung von EU-Geldern an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit zu knüpfen. Der ursprüngliche Vorschlag sah vor, dass die Kommission dem Rat in Fällen, in denen ein allgemeiner Mangel an Rechtsstaatlichkeit festgestellt würde, geeignete Maßnahmen vorschlagen sollte. Diese Maßnahmen sollten als angenommen gelten, sofern der Rat nicht innerhalb eines Monats mit einer qualifizierten Mehrheit dagegen stimmt. Im Gegensatz zu dem aufwändigen und hoch politisierten Artikel-7-Verfahren sollte das neue Instrument Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit rascher, einfacher und wirksamer angehen.

Auf dem Gipfel im Juli schien der Europäische Rat eine abgeschwächte Version des Kommissionsmechanismus zu billigen. Während er die Notwendigkeit eines Konditionalitätsregimes für EU-Gelder anerkennt, heißt es in den Schlussfolgerungen, die Kommission solle „im Fall von Verstößen Maßnahmen vorschlagen, die vom Rat mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden“. Der Europäische Rat werde „sich rasch mit der Angelegenheit befassen“.

Die Grenzen der konstruktiven Zweideutigkeit

Der Wortlaut der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates lässt jedoch mindestens drei alternative Interpretationen zu, die sich in ihren Implikationen stark unterscheiden.

Die erste beinhaltet eine höhere Schwelle für die Verhängung von Sanktionen: Anstelle der ursprünglich im Kommissionsvorschlag enthaltenen umgekehrten qualifizierten Mehrheit träte eine formelle Genehmigung durch den Rat. Dies wäre eine Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Zustand, in dem ein Konditionalitätsmechanismus für EU-Fördermittel vollständig fehlt. Allerdings lägen die Hürden für seine wirksame Umsetzung höher. Vor allem aber würde die Notwendigkeit einer offiziellen Billigung durch die Mitgliedstaaten zu einer Politisierung des Instruments beitragen – was gerade eine der Schwächen des Artikel-7-Verfahrens war, die der neue Mechanismus eigentlich ausgleichen soll.

Im Anschluss an den Europäischen Rat warben der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán und der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki für eine alternative Auslegung. Ihnen zufolge impliziert der ausdrückliche Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf diese Frage zurückkommen werde, dass jede Entscheidung über die Einführung eines Konditionalitätsregimes bei einem künftigen Gipfel unter der Einstimmigkeitsregel getroffen werden müsse. Diese Interpretation würde jedem Mitgliedstaat ein Vetorecht bei einer solchen Initiative einräumen und damit zu einer Pattsituation führen, die der gegenwärtigen Blockade bei Artikel 7 ähnelt.

Ein dritter Standpunkt schließlich vertritt die Auffassung, dass die Sprache des Europäischen Rates die Tür für eine Annahme des Kommissionsvorschlags im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren öffnet. Dies würde nur eine qualifizierte Mehrheit im Rat erfordern und damit die noch zögernden Mitgliedstaaten beiseiteschieben, die fürchten, auf diese Weise möglicherweise den Weg zu ebnen für noch weiterreichende Änderungen in der Form, wie die EU ihre Mittel ausbezahlt.

Einspruch des Europäischen Parlaments

Die zweideutige Sprache erlaubte es den Staats- und Regierungschefs, eine schriftliche Einigung über die Einführung eines Konditionalitätsregimes für EU-Mittel zu erzielen. Neben unterschiedlichen Auslegungen zwischen den Mitgliedstaaten gibt es aber noch einen weiteren Stolperstein: Das Europäische Parlament, das sich traditionell sehr klar für eine entschiedene Reaktion der EU auf Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit einsetzt, ist selbst mit der ehrgeizigsten Lesung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates unzufrieden und hat eine Neuverhandlung gefordert.

In einem gemeinsamen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Ende August forderten die Konservativen, Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen im Europäischen Parlament, zur umgekehrten qualifizierten Mehrheit zurückzukehren und jährliche Kontrollberichte über die EU-Werte in den zu verabschiedenden Rechtsakt aufzunehmen. Andernfalls drohen sie damit, die Annahme des MFR zu blockieren.

Ob das Europäische Parlament den EU-Haushalt und den Wiederaufbaufonds Next Generation EU wirklich wegen eines unzureichenden Rechtsstaatlichkeitsmechanismus ablehnen würde, ist eine offene Frage. Dennoch zeigt die aktuelle Konfrontation, wie angespannt die Situation ist, in der sich die deutsche Ratspräsidentschaft um eine Einigung bemühen muss.

Deutschlands Balanceakt

Viel wird davon abhängen, ob Deutschland seine Ratspräsidentschaft nutzen kann, um gleichzeitig die Annahme des MFR und des Wiederaufbaufonds Next Generation EU sicherzustellen und den Weg für die Einführung eines wirksamen Konditionalitätsregimes zu ebnen. Komplizierte Zeitfragen erschweren ein kohärentes Vorgehen. Der Wiederaufbaufonds, mit dem die EU zum ersten Mal Schulden wird aufnehmen können, muss von allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Solange dies nicht geschehen ist, können skeptische Mitgliedstaaten die Ratifizierung als Druckmittel einsetzen, um die Annahme einer Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität für EU-Mittel zu verhindern. Gleichzeitig gehören Polen und Ungarn aber auch zu den Hauptnutznießern des MFR, sodass eine rasche Annahme in ihrem eigenen Interesse liegt.

Vorerst hat sich Bundeskanzlerin Merkel für einen pragmatischen Ansatz entschieden. Im Vorfeld des Gipfeltreffens des Europäischen Rates erklärte sie: „Damit man Fonds mit Rechtsstaatlichkeit […] verbinden kann, braucht man erst einmal Fonds.“ Dennoch hat Deutschland auch signalisiert, dass es seine Ratspräsidentschaft nutzen will, um die Annahme des Kommissionsvorschlags von 2018 zu verfolgen.

Deutschland ist aufgrund seines politischen Ansehens sowie seiner Rolle als EU-Nettozahler in der einzigartigen Lage, beide Dossiers noch in diesem Jahr voranzutreiben. Während des Juli-Gipfels hat Merkel persönlich die Verhandlungen mit Orbán geführt. Darin könnte in der Tat der Schlüssel zu einer Lösung liegen: Einigen Medienquellen zufolge versicherte sie ihm, dass sie versuchen werde, das laufende Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn bis Ende des Jahres abzuschließen. Im Gegenzug könnte Orbán zu einem Kompromiss über die genaue Ausgestaltung des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus bereit sein.

Auf dem Weg zu einem wirksamen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus

Auf dem Juli-Gipfel gelang es dem Europäischen Rat, eine Einigung über die Notwendigkeit eines Konditionalitätsregimes für EU-Gelder zu erzielen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU diesen politischen Konsens nun in eine gesetzliche Regelung umsetzt, die anders als das Artikel-7-Verfahren als wirksame Abschreckung für Mitgliedstaaten wirkt, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Zwei Elemente werden wesentlich sein: den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zu konkretisieren und ihn gleichzeitig zu entpolitisieren.

Den Verordnungsvorschlag der Kommission von 2018 als Ausgangspunkt zu nehmen, scheint der einfachste Weg zu sein, der offenbar auch von der deutschen Regierung favorisiert wird. Er enthält die notwendige rechtliche Begründung sowie eine klare Artikulierung der Fälle, in denen der Mechanismus ausgelöst werden kann, die sich weitgehend mit den gegen Ungarn und Polen erhobenen Vorwürfen decken.

Konkrete Kriterien

Vor dem Hintergrund der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates erscheint es schwierig, die vom Europäischen Parlament geforderte umgekehrte qualifizierte Mehrheit beizubehalten. Damit es nicht jedes Mal, wenn die Kommission vorschlägt, einem Mitgliedstaat EU-Gelder vorzuenthalten, zu langwierigen politischen Debatten kommt, muss der Mechanismus umso konkreter auf die Art von Verstößen, die zu Sanktionen führen können, und deren Bewertung eingehen.

Was den Anwendungsbereich des Mechanismus betrifft, scheint es sinnvoller, sich an einen engeren Katalog von Kriterien zu halten, die objektiver bewertet werden können. Auf diese Weise könnten die implizit von dem Mechanismus betroffenen Länder – Polen und Ungarn wurden vom Europäischen Gerichtshof wegen Verstößen gegen EU-Recht verurteilt – weiterhin ins Visier genommen werden, ohne dabei Bedenken wegen einer unangemessenen politischen Einmischung in innere Angelegenheiten auszulösen.

Entscheidungen entpolitisieren

Was die nötige Entpolitisierung betrifft, sieht der Kommissionsvorschlag eine qualitative Bewertung vor, die sich auf ein breites Spektrum von Quellen stützt. Hierzu gehören nicht nur EU-Institutionen, sondern auch externe Einrichtungen wie der Europarat und insbesondere dessen Venedig-Kommission, die über beträchtliche Fachkenntnisse in Fragen der Rechtsstaatlichkeit verfügt.

Angesichts der politischen Hindernisse, die einer wirksamen Anwendung des Artikel-7-Verfahrens entgegenstehen, sollte das einzuführende Verfahren vorzugsweise unabhängig von politischen Mehrheiten sein und stattdessen auf einer einfachen gerichtlichen Beurteilung beruhen. Hierfür wurden verschiedene Vorschläge unterbreitet. So würde zum Beispiel der Rückgriff auf die EU-Agentur für Grundrechte die Feststellung, ob ein bestimmtes Land gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt, von den anderen Mitgliedstaaten auf ein unpolitisches Gremium verlagern.

Ein anderer Ansatz würde alle Sanktionen im Zusammenhang mit EU-Geldern an die Nichtumsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (Art. 19 EUV) knüpfen. Dies würde einen objektiven Auslöser schaffen und einen Mechanismus hervorbringen, der zwar in seiner Reichweite begrenzt ist, sich aber auf diejenigen Verstöße konzentriert, die die Integrität der EU und die Interessen anderer Mitgliedstaaten am stärksten gefährden.

Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Beim Aufbau eines wirksamen Konditionalitätsregimes geht es für die EU auch darum, ihre Glaubwürdigkeit im Umgang mit Rechtsstaatlichkeitsverletzungen in ihrer Mitte wiederherzustellen.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob die deutsche Ratspräsidentschaft in der Lage ist, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Wenn keine solche Lösung gefunden wird, wäre das nicht nur ein Problem für den Schutz der finanziellen Interessen der EU. Sie würde auch Gefahr laufen, ihre eigenen Werte sowie ihre Glaubwürdigkeit bei der Förderung der Demokratie in Drittstaaten weiter zu untergraben.


Natasha Wunsch ist Assistenzprofessorin in Politikwissenschaft/Europäischer Integration an der Sciences Po Paris, Senior Researcher in der European Politics Group der ETH Zürich und Hauptforscherin des vom Schweizerischen Nationalfonds geförderten Projekts „Democratic Backsliding in Eastern Europe: Sequence, Strategies, Citizens“. Ihr Forschungsschwerpunkt liegt an der Schnittstelle von europäischer Politik und vergleichender Demokratisierungsforschung, mit einem besonderen Fokus auf die postkommunistische Region.

Übersetzung aus dem Englischen: Manuel Müller.
Bilder: Polnische und europäische Flagge: Grzegorz Żukowski [CC BY-NC 2.0], via Flickr; Porträt Natasha Wunsch: privat [alle Rechte vorbehalten].

16 September 2020

SOTEU 2020: Ursula von der Leyens erste Rede zur Lage der Europäischen Union

Ursula von der Leyen im Europäischen Parlament
Ursula von der Leyen hat ihre erste Rede zur Lage der Europäischen Union gehalten.

Die Rede zur Lage der Europäischen Union – in Brüssel bekannt als State of the European Union, kurz SOTEU – ist einer der Höhepunkte im europapolitischen Jahr. Jeden September tritt der Präsident oder die Präsidentin der Europäischen Kommission vor das Europäische Parlament, um in einem thematischen Rundumschlag Bilanz zu ziehen und neue Initiativen anzukündigen. Die Tradition wurde 2010 von José Manuel Durão Barroso (PSD/EVP) eingeführt und später von seinem Nachfolger Jean-Claude Juncker (CSV/EVP) fortgesetzt. Am heutigen Mittwoch war nun erstmals Ursula von der Leyen (CDU/EVP) an der Reihe.

An aktuellen Themen für die Rede bestand dabei kein Mangel. Schon seit Jahren ist von einer europäischen „Polykrise“ die Rede, in den letzten Wochen und Monaten aber haben sich die Anzahl und Vielfalt der offenen Baustellen noch einmal weiter erhöht – von der Corona-Pandemie über die Justizkrise in Polen, die kurz vor dem Scheitern stehenden Freihandelsverhandlungen mit Großbritannien und die Demonstrationen in Belarus bis zu dem brennenden Flüchtlingslager in Moria. Hinzu kamen europapolitische Dauerbrenner wie die Klimapolitik und die Digitalisierung, aber auch Aspekte wie der zunehmende Rassismus und Antisemitismus in der EU.

Dieser Artikel ist eine Sammlung von Kurzanalysen zu einigen Schlüsselthemen der SOTEU, verfasst von Teammitgliedern des Instituts für Europäische Politik in Berlin. Ein Video der Rede ist hier zu finden, der originale (mehrsprachige) Wortlaut hier, eine deutsche Übersetzung hier.


Corona- und Gesundheitspolitik: Die „Hauptpriorität“

Die Gesundheitspolitik spielte in der SOTEU 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie erwartungsgemäß eine wichtige Rolle. Die „Hauptpriorität“, so von der Leyen, bestehe darin, „uns gegenseitig durch diese Krise zu helfen“. Mit Blick auf eine „starke Europäische Gesundheitsunion“ verwies sie noch einmal auf das im Kommissionsentwurf des mehrjährigen Finanzrahmens vorgesehene EU4Health-Programm, dessen Budget allerdings vom Europäischen Rat wieder gekürzt wurde.

Viele weitere der genannten nächsten Schritte, so die Stärkung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), waren auch im Vorfeld schon im Gespräch. Die Forderung nach einer Europäischen BARDA (Biomedical Advanced Research and Development Authority) – einer Agentur für Antworten auf neue Gesundheitsbedrohungen, wie es sie in den USA seit 2006 gibt – wurde schon vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie, seitdem aber mit besonderem Nachdruck gestellt. Es ist also positiv zu bewerten, dass eine solche Agentur laut von der Leyen nun aufgebaut werden soll.

Darüber hinaus warf von der Leyen die Frage der Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten in der Gesundheitspolitik auf. Die zu einem späteren Zeitpunkt genannten gemeinsamen Datenräume im Gesundheitswesen klingen sinnvoll, die Ankündigung bleibt aber wie viele Elemente der künftigen Maßnahmen vage, wohl auch mit Blick auf die weiterhin begrenzten Kompetenzen der EU-Kommission im Bereich Gesundheit.

Eine Rolle spielte die Gesundheitspolitik auch im Zusammenhang mit dem globalen Auftreten der EU. Die Pandemie zeige, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit und eine Stärkung von Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sei. Scharf kritisierte von der Leyen den „Impfstoff-Nationalismus“, der Leben gefährde.

Katrin Böttger

Finanzrahmen und Wiederaufbaufonds: Stolz auf Geleistetes

Eigentlich ist der mehrjährige Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 noch keine beschlossene Sache: Nachdem der Europäische Rat sich im Juli auf eine Position dazu geeinigt hat, laufen nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. In von der Leyens Rede schlug sich diese Offenheit jedoch nur an einer Stelle nieder – als sie nämlich das Parlament darin unterstützte, die vom Rat geplanten Kürzungen des Programms EU4Health abzulehnen.

Ansonsten aber behandelte von der Leyen die Haushaltsfrage eher wie eine bereits vollbrachte Leistung: So betonte sie, die Kommission habe während der Corona-Krise „im Rekordtempo“ den Wiederaufbaufonds Next Generation EU vorgeschlagen, der Rat habe diesen „im Rekordtempo“ unterstützt, und auch das Parlament werde nun „möglichst bald“ darüber abstimmen – eine „historische Einigung“, auf die „wir alle stolz sein“ sollten. Völlig zu Recht hob sie hervor, dass die EU durch die Möglichkeit zur Schuldenaufnahme künftig ein eigenes Instrument habe, um neben den Mitgliedstaaten zur Konjunkturstabilisierung beizutragen. Auch zur Verwendung der neuen Finanzmittel machte die Kommissionspräsidentin bereits zahlreiche Ankündigungen: 37 Prozent sollten „unmittelbar für die Ziele unseres europäischen Grünen Deals“ ausgegeben werden, 20 Prozent für Digitaltechnik, 8 Milliarden für Supercomputer. Allerdings: Ob es wirklich dazu kommt, hängt noch von der Einigung zwischen Parlament und Rat ab.

Zwei andere heiße Fragen spielten hingegen kaum eine Rolle: Zur Rechtsstaatlichkeitskonditionalität – einem der wichtigsten Konfliktthemen zwischen Parlament und Rat (bzw. einzelnen Mitgliedstaaten) in den Verhandlungen um den mehrjährigen Finanzrahmen – äußerte von der Leyen sich überhaupt nicht. Und auch die Debatte über neue EU-Eigenmittel schnitt sie nur am Rande an, indem sie für die nächsten Monate Vorschläge zu einer CO2-Grenzabgabe sowie einer Digitalsteuer ankündigte.

Manuel Müller

Rechtsstaatlichkeit: Diplomatisch-unkonkret

Zum Thema Rechtsstaatlichkeit stechen aus der Rede Ursula von der Leyens zwei Aspekte heraus. Erstens hob sie die Rechtsstaatlichkeit in Verbindung mit Demokratie und Grundwerten als Herzstück der EU hervor. Rechtsstaatlichkeit sei kein abstrakter Begriff, sondern verleihe den Bürger:innen Schutzrechte gegenüber den Mächtigen und Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit. Gleichzeitig sei jüngst die Fragilität der Rechtsstaatlichkeit deutlich geworden.

Dies kann als Anspielung auf Polen und Ungarn verstanden werden, jedoch blieb von der Leyen hier zum wiederholten Mal diplomatisch-unkonkret. Ebenso wenig thematisierte sie, wie die durch das gegenseitige Decken Polens und Ungarns im Europäischen Rat ausgelöste Blockade des Rechtsstaatsverfahrens gegen beide Staaten nach Art. 7 EUV überwunden werden könnte. Auch ihre Betonung der europäischen Rechtsgemeinschaft und des Vorrangs des Europarechts fiel auffallend kurz aus; weder die jüngeren Entwicklungen in Polen noch das PSPP-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts wurden ausdrücklich erwähnt.

Zweitens bekräftigte von der Leyen zwar, dass die Kommission der Rechtsstaatlichkeit höchste Priorität einräume und Verletzungen des Prinzips nicht toleriert würden. Als konkrete Maßnahme erwähnte sie jedoch nur die Vorstellung des ersten Rechtsstaatlichkeitsberichtes Ende September 2020, der schon vor langem beschlossen worden war und ein reines Monitoring-Instrument darstellt. Außerdem kündigte sie an, dass die Kommission den EU-Haushalt „vor Betrug, Korruption und Interessenkonflikten“ schützen werde.

Was in dieser Aufzählung jedoch fehlte, war eine konkrete Lösung für den Streit um die Rechtsstaatlichkeitskonditionalität, die in der Einigung des Europäischen Rates über den EU-Haushalt vom 21. Juli 2020 stark abgeschwächt worden war. Aufgrund der Drohung des Europäischen Parlaments, dem Haushalt ohne Rechtsstaatlichkeitskonditionalität nicht zuzustimmen, wird dieser schwelende Konflikt die EU in naher Zukunft nicht nur beim Covid-19-Krisenmanagement weiter belasten.

„European values are not for sale”, beendete die Kommissionspräsidentin den im Vergleich zu anderen Themen kurzen Teil ihrer Rede. Zwar könnte der Rechtsstaatlichkeitsbericht einen Schritt in Richtung einer gemeinsamen europäischen Rechtsstaatlichkeitskultur darstellen. Jedoch blieb von der Leyen trotz eines deutlichen Bekenntnisses zur europäischen Rechtsgemeinschaft zu unkonkret. Wenn sie Rechtsstaatlichkeit als Herzstück der Union hervorhebt, können von der Kommissionspräsidentin konkretere Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen Europas erwartet werden.

York Albrecht

Klimapolitik: Ein „neues Kulturprojekt für Europa“

An Pathos mangelte es den klimapolitischen Einlassungen der Kommissionspräsidentin nicht: Die ökologische Transformation müsse „ein neues Kulturprojekt für Europa“ werden, die Art und Weise, wie wir produzieren und konsumieren, sich ändern. Aktuelle Waldbrände, Dürren und schmelzende Gletscher machten dies deutlich. Europa solle in der internationalen Klimapolitik vorangehen und zum Wandel ermutigen bzw. ihn mittels CO2-Grenzsteuer forcieren.

Wenig überraschend verkündete von der Leyen die Verschärfung des Reduktionsziels für Treibhausgase, von bisher 40 Prozent auf „mindestens 55 Prozent“ bis 2030 als Etappenziel für vollständige Klimaneutralität im Jahr 2050. Mit den „mindestens 55 Prozent“ versucht die Kommission den Spagat zwischen dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, der mit seinem Vorschlag von 60 Prozent den Druck erhöhte, und weniger ambitionierten Mitgliedstaaten, vor allem Osteuropas, im Europäischen Rat. Von der Leyen war bemüht, das neue Emissionsziel als wirtschaftsfreundlich statt -feindlich und als Ergebnis einer öffentlichen Konsultation und evidenzbasierten Folgenabschätzung zu präsentieren.

Eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung soll der Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ spielen, von dem insgesamt 37 Prozent für die Ziele des European Green Deal verwendet werden sollen und der von „European Hydrogen Valleys“ über eine „Renovierungswelle“ bis zu einem als „Europäisches Bauhaus“ angekündigten Kreativraum – dem wahrscheinlich originellsten Vorschlag in der Rede – so manches finanzieren soll.

Ob das realistisch ist, wenn die Mitgliedstaaten einen Großteil der Mittel bereits fest für ihre wirtschaftliche Erholung verplant haben, ist fraglich. Vieles wird auf zwischenstaatlicher Ebene zu klären sein, wo vor allem Deutschland während seiner Ratspräsidentschaft Überzeugungsarbeit wird leisten müssen. Einige Details zur Kommissionsstrategie wird das für morgen erwartete Strategiepapier liefern.

David Gottheit

Digitalisierung: Handlungsfelder für das „digitale Jahrzehnt“

Ausgerechnet für den Themenbereich Digitalisierung wechselte Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihre Muttersprache, dabei stand Deutschland auch innerhalb der EU bislang nicht als digitaler Vorreiter im Verdacht. Möglicherweise eine bewusst gewählte Note, um besonders die deutsche Öffentlichkeit zu adressieren.

Anhand der eindringlichen Erfahrungen während der Pandemie verbildlichte von der Leyen die Notwendigkeit des digitalen Wandels für soziale Teilhabe und wirtschaftlichen Wohlstand und rief plakativ Europas „digital decade“ aus. Dabei identifizierte sie drei zentrale Handlungsfelder:

  • Daten: Nachdem die EU den Zug im Bereich B2C („Business to Consumer“) hat abfahren lassen, will sie bei den Industriedaten rechtzeitig aufspringen, ja sogar ins Führerhaus steigen. Das Potenzial der Industriedaten soll unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren von Universitäten bis Start-ups zur Verfügung gestellt werden und Innovationen anregen. Dazu soll auch eine europäische Cloud auf der Grundlage von GAIA-X beitragen.
  • Technologie: Abseits der üblichen, unkonkreten Anpreisung des Potenzials künstlicher Intelligenz wartete von der Leyen mit der bemerkenswerten Ankündigung einer „sicheren europäischen Identität“ auf, die die Form einer europäischen E-Citizenship annehmen könnte. „Vom Steuernzahlen bis zum Fahrradmieten“ soll diese nutzbar sein – was eher nach gläsernen Bürger:innen als nach Datenschutz made in Europe klingt. Spannend wird daher die Frage der Ausgestaltung und Regulierung sein.
  • Infrastruktur: 8 Milliarden gibt es von der Kommission für neue Supercomputer, die Industrie soll ihrerseits eine neue Generation Mikroprozessoren entwickeln. Zentral war für von der Leyen zudem der Ausbau von 5G, 6G und Glasfaser – im Sinne der Chancengleichheit und der digitalen Souveränität Europas. Ein Fünftel des Wiederaufbaufonds soll für die Projekte bereitgestellt werden.

Von der Leyen versuchte Technologieenthusiasmus mit sicherheitspolitischem Realismus zu kombinieren. Die Impulse scheinen, besser spät als nie, in die richtige Richtung zu gehen: Europa muss digitalpolitisch auf eigenen Beinen stehen, um sich die Regeln nicht aus Washington oder Peking diktieren lassen zu müssen.

David Gottheit

Asylpolitik: Dringlichkeit erkannt, Maßnahmen folgen (demnächst)

Immer wieder aufs Neue betonte Ursula von der Leyen in ihrer Rede, dass die Europäische Union Chancen für die morgige Welt schaffen und nicht nur Notfallmaßnahmen für die Welt von gestern ergreifen solle. Mit Blick auf die Asyl- und Migrationspolitik scheint die EU allerdings noch der zweiten Aussage zu folgen.

Trotz seiner Dringlichkeit fiel das Thema Migration erst spät gegen Ende der Rede – ähnlich verspätet wie die jüngsten EU-Reaktionen auf das Drama, das sich aktuell auf dem eigenen Boden abspielt. Bevor die Präsidentin auf die unmenschlichen Zustände der 13.000 Geflüchteten im griechischen Moria zu sprechen kam, wies sie zunächst auf die Rolle der Türkei hin. Diese dürfe nicht Migrant:innen als Druckmittel nutzen, um EU-Länder wie Griechenland und Zypern zu erpressen. Zudem sprach sie das Offensichtliche, aber oft Vergessene aus: Migration war schon immer ein Faktum für Europa und wird es immer sein. Migrant:innen haben die EU geprägt und zu dem gemacht, was sie heute ist: Ein Zusammenkommen von unterschiedlichen Völkern und Kulturen.

Seit der Migrationskrise von 2015 sind die Mitgliedsstaaten in Fragen der Asyl- und Migrationspolitik gespaltener denn je. Die Kommissionspräsidentin rief die Staaten deshalb auf, Kompromisse einzugehen, ohne die europäischen Prinzipien aufzugeben. Kommende Woche werde die Kommission außerdem ihren neuen und schon seit Monaten angekündigten Migrationspakt vorstellen. Die Präsidentin erwähnte alle von der EU schon seit langem geplanten Maßnahmen, um dem Elend von Geflüchteten ein Ende zu setzen, wie z.B. die europäische Pflicht, Leben auf See zu retten, die gleichzeitige Stärkung der europäischen Solidarität und der EU-Außengrenzen sowie engere Partnerschaften mit Herkunftsländern.

Obwohl Ursula von der Leyen also offenbar die Dringlichkeit zu handeln erkennt, fielen die vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen etwas knapp aus. Sanktionsmaßnahmen gegen EU-Mitgliedsstaaten, die das Solidaritätsprinzip brechen oder das Asylrecht missachten, wurden nicht als Option erwähnt; auch wie die EU die Asylbehörden vor Ort unterstützen könnte oder welche Rolle Umverteilungsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten künftig spielen sollen, blieb offen. Man wartet jetzt umso gespannter auf die Veröffentlichung des Migrationspaktes in der kommenden Woche und hofft, dass dieses Dokument die stets komplexe Migrationsfrage konkreter und gesamteuropäisch angehen wird.

Vittoria Meißner

EU-China-Beziehungen: Komplexes Verhältnis zum Systemrivalen

Verhandlungspartner, Wettbewerber, Systemrivale: Mit diesen drei Begriffen legte von der Leyen den Blick ihrer Kommission auf die Regierung der Volksrepublik China dar, der sie eine recht lange Passage der Rede widmete. Sie offenbarte damit das komplexe bilaterale Verhältnis – schließlich waren im Zuge der Covid-19-Pandemie auch die europäische Importabhängigkeit und das europäisch-chinesische Verhältnis allgemein Gegenstand von Diskussionen geworden.

Die Europäische Kommission ist um Dialog und ein gutes Verhältnis zur chinesischen Regierung bemüht, repräsentiert diese doch „eine der strategisch wichtigsten und gleichzeitig eine der schwierigsten“ Handels- und Außenbeziehungen. In bestimmten Politikbereichen (etwa bei Maßnahmen gegen den Klimawandel) hob von der Leyen gemeinsame Interessen hervor. In vielen übrigen Feldern überwiegen hingegen die Unterschiede – insbesondere was das Verständnis von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Opposition betrifft. Indem von der Leyen ausdrücklich den chinesischen Umgang mit den Uiguren in Xinjiang sowie die Auseinandersetzungen in Hongkong nannte, setzte sie an einem innenpolitisch wunden Punkt an.

Trotz all dessen gab sich von der Leyen aber diplomatisch und machte etwa im Kontext von Menschenrechtsverletzungen nicht die „drei T“ (Taiwan, Tibet und Tian’anmen) zum Thema. Stattdessen nahm sie das Scheitern und die „Verwässerung“ von EU-Resolutionen bei ähnlichen Fragen zum Anlass, um – wenigstens im Fall von Menschenrechtsverletzungen und bei der Umsetzung von Sanktionen – einen Übergang zu Mehrheitsabstimmungen im Rat zu fordern. In Kürze will die Kommission einen entsprechenden Vorschlag machen.

Das europäisch-chinesische Verhältnis bleibt indessen kompliziert und widersprüchlich. Wie die EU nun mit wirtschaftlicher Kooperation und Importabhängigkeiten umgehen will, ohne bei ihren Grundwerten Kompromisse eingehen zu müssen oder sich erpressbar zu machen, bleibt abzuwarten.

Nils Fabian Müller

Russland und Belarus: Ein „Muster, das sich nicht ändert“

Auch auf die Entwicklungen in Belarus nach den Präsidentschaftswahlen im August ging von der Leyen kurz ein und unterstrich die Unterstützung der EU für die Bürger von Belarus. Sie betonte, dass diese ein Anrecht auf freie und faire Wahlen hätten und nicht Figuren auf einem Schachbrett seien.

Unmittelbar danach adressierte sie diejenigen, die engere Verbindungen zu Russland befürworten, und ging direkt zur Vergiftung des russischen Oppositionspolitikers Alexei Navalny über. Mit Blick hierauf betonte sie, dass es sich nicht um einen Einzelfall handele, und beklagte Wahlbeeinflussung auch in anderen Fällen. Sie sprach von einem Muster, das sich nicht ändern werde, woran auch eine Pipeline nichts ändern könne – eine Anspielung auf die umstrittene „Nord Stream 2“-Gaspipeline zwischen Russland und Deutschland und das aus ihrer Sicht im Fall Russland nicht funktionierende Konzept der Transformation durch Kooperation.

Insgesamt fielen von der Leyens Äußerungen zu Russland damit auffallend scharf aus. Zwar übte sie auch an anderen Drittstaaten, etwa China und der Türkei, deutliche Kritik. Doch während sie diese Kritik bei anderen Ländern jeweils auch mit Signalen der Dialogbereitschaft verband, war dies bei Russland nicht der Fall.

Katrin Böttger

Das transatlantische Verhältnis: Vordergründig freundlich

Während von der Leyen sich in ihrer Rede mit zahlreichen Drittstaaten (etwa Lukaschenkos Belarus, Putins Russland und Erdoğans Türkei) recht kritisch auseinandersetzte, fiel ihre Rhetorik in Bezug auf die USA auffallend freundlich aus – wenigstens vordergründig. So wies sie darauf hin, dass die EU zwar „nicht immer mit den jüngsten Entscheidungen des Weißen Hauses einverstanden“ sei, man werde aber „das transatlantische Bündnis immer in Ehren halten“ und „eine neue transatlantische Agenda“ erarbeiten.

Dass sich die Kommissionspräsidentin gerade in einem Wahljahr nicht in innenpolitische Angelegenheiten der USA einmischen will, leuchtet ein: Ausdrücklich machte von der Leyen ihre Erklärungen unabhängig davon, „was auch immer gegen Jahresende passieren wird“.

Dennoch traten an vielen Stellen zwischen den Zeilen offenkundige Differenzen ans Tageslicht. In Bezug auf internationale Kooperation und Krisenmanagement kam von der Leyen mehrfach auf die (von Donald Trump verhasste) Weltgesundheitsorganisation WHO zu sprechen, die es „durch konstruktives Gestalten, nicht durch destruktives Agieren“ zu reformieren gelte. Danach kritisierte sie „Impfstoff-Nationalismus“ ebenso wie jene Staaten, die sich zu Beginn der Krise in Isolation zurückgezogen hätten. Und schließlich versicherte sie, der EU gehe es in ihrer Außenpolitik „nicht um ‚Europe First‘“. Der Verweis auf das Trumpsche Diktum war unüberhörbar, die Ambivalenz im transatlantischen Verhältnis vollkommen.

Nils Fabian Müller

EU-Türkei-Beziehungen: So nah und doch so fern

Auch die EU-Türkei-Beziehungen griff von der Leyen in ihrer Rede auf. In acht knappen Sätzen stellte sie drei Dinge heraus. Sie kritisierte die Aktionen der Türkei im östlichen Mittelmeer als Bruch mit dem Grundsatz von guten nachbarschaftlichen Beziehungen. Gleichzeitig ließ sie keinen Zweifel daran, dass die EU solidarisch an der Seite von Griechenland und Zypern steht. Zur Lösung des Konflikts setzt sie auf den vertrauensvollen Dialog, den sie als einzige Möglichkeit sieht, um stabile und nachhaltige Lösungen zu finden.

Somit hat sie Sanktionen gegen die Türkei zunächst indirekt eine Absage erteilt. Die Türkei hatte ihr hierfür die Möglichkeit geboten, indem sie ihre Erkundungsschiffe im östlichen Mittelmeer in den letzten Tagen in türkische Häfen zurückgerufen hatte. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass ein konfrontativer Ansatz in den EU-Türkei-Beziehungen beide Seiten immer weiter voneinander entfernt hat. Die Türkei bleibt jedoch ein wichtiger Nachbar der EU – auch dies hat Ursula von der Leyen bekräftigt.

Es handelt sich hierbei allerdings um einen Partner, der zwar strategisch wichtig für die EU, aber gleichzeitig schwierig ist: Beide Seiten sind sich bewusst, dass die EU-Beitrittsperspektive aktuell lediglich auf dem Papier existiert; außenpolitisch agiert die Türkei in ihrer Nachbarschaft oftmals eher als Gegner denn als Partner der EU – so zuletzt in Syrien oder Libyen oder beim Ankauf des S-400-Raketenabwehrsystems; in der Migrationspolitik sucht man aktuell nach der richtigen Form einer für beide Seiten so wichtigen strategischen Partnerschaft.

Ein totaler Bruch der EU-Türkei-Beziehungen kann weder im Interesse der EU noch der Türkei liegen. Von der Leyen verwies auf die geografische Nähe beider Seiten. Trotz der vielen Krisenherde in den aktuellen Beziehungen können beide Seiten durch Kooperation in vielen Bereichen profitieren. Ein Dialog ist daher wichtig und richtig, um die EU-Türkei-Beziehungen in die Zukunft zu führen.

Funda Tekin

Die Konferenz zur Zukunft Europas: Nur pflichtschuldig erwähnt

Als Ursula von der Leyen im Juli 2019 um die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu ihrer Wahl als Kommissionspräsidentin warb, stellte die Konferenz zur Zukunft Europas einen zentralen Baustein ihres Programms dar. „Neuen Schwung für die Demokratie in Europa“ sollte sie bringen, die Funktionsweise der EU auf den Prüfstand stellen und noch 2020 beginnen.

Etwas mehr als ein Jahr später war von diesem Schwung in von der Leyens Rede nicht viel zu erkennen. Der Zukunftskonferenz (die aufgrund der Covid-19-Pandemie auf unbestimmte Zeit vertagt wurde und über deren genaues Format und Zielsetzung noch keine Einigung zwischen Kommission, Parlament und Rat besteht) war in der SOTEU-Rede nicht einmal ein ganzer Satz gewidmet.

Erwähnt wurde sie nur an einer einzigen Stelle, nämlich als Gelegenheit, um über die Zuständigkeitsverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich zu sprechen. Von der Leyen griff damit eine Idee auf, die auch die zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Dubravka Šuica im Frühling lanciert hatte. Wirklich von Belang war die Passage jedoch nicht. Etwas böse ausgedrückt: Sie klang, als hätte jemand im letzten Moment pflichtschuldig noch eine passende Stelle gesucht, um die Zukunftskonferenz in der Rede wenigstens nicht gänzlich unerwähnt zu lassen.

Ganz oben auf der Agenda der Kommission steht die Konferenz derzeit also offenbar nicht mehr. Für die Demokratie in Europa ist das kein gutes Zeichen. Denn wie Dubravka Šuica selbst vergangene Woche auf diesem Blog geschrieben hat: „Es ist jetzt zwingend notwendig, vorwärts zu gehen, umzudenken und zu akzeptieren, dass die EU nicht einfach ‚business as usual‘ betreiben kann.“

Manuel Müller

Die Autorinnen und Autoren gehören dem Institut für Europäische Politik in Berlin an: Dr. Katrin Böttger und Dr. Funda Tekin als geschäftsführende Direktorinnen, Dr. Vittoria Meißner als wissenschaftliche Referentin der Geschäftsführung, York Albrecht, David Gottheit und Nils Fabian Müller als studentische Mitarbeiter.


Bild: GUE/NGL [CC BY-SA 2.0], via Flickr.

11 September 2020

A new push for Democracy: The Conference on the Future of Europe

The Conference on the Future of Europe is meant to bring a “new push for democracy”. But what exactly does that mean? In a series of guest articles, representatives from politics, academia and civil society present their wishes, hopes and expectations for the Conference. Today: Dubravka Šuica. (To the start of the series.)

European Flag
“It is now imperative to move forward, to think differently, and to accept that the EU cannot operate as ‘business as usual’.”

Democracy and trust in our institutions faced a stern test over the past few months in the context of the COVID-19 pandemic. This was an unprecedented moment of shared concern and reliance among the citizens, national governments and the European Union.

The pandemic wreaked havoc in our daily lives and its social and economic impact will have long-lasting consequences. We are at a key juncture in the history of the EU. While we are gradually easing the restrictive measures put in place to protect citizens from COVID-19, we need to step-up our preparedness and design our common future based on the lessons learned in these months.

The pandemic shows us the importance of solidarity. On 27 May, the Commission launched a bold and ambitious recovery package to repair and prepare the EU’s social fabric for the next generation: “NextGenerationEU”. This recovery must also be looked at from a democratic perspective – citizens’ trust cannot be taken for granted.

Debating the future of Europe

One of the tools at our disposal for building trust and opening a space for dialogue and exchange is the Conference on the Future of Europe. It aims to create a space for discussion for all citizens and to allow them to play a more active role in deciding the future of the Union and its policies, including setting our priorities and our level of ambition. This is even more important in the current context: only by engaging with European citizens in a broad and inclusive debate on the future of Europe, we will be able to emerge stronger from this crisis.

In light of our markedly changed circumstances, certain aspects of this democratic exercise are being reshaped, including the launch that was supposed to take place on 9 May. But the European Commission determination and the principles of the Conference, as expressed by the Communication of 22 January, remain intact.

The Conference will give European citizens a greater say on how and what the Union does for them, beyond European elections. An essential part of this will be the EU’s ability to provide citizens with tangible follow-up and feedback based on their deliberation.

A truly joint endeavour

When will it happen? To be successful the Conference needs to be a truly joint endeavour. The European Parliament, the Council and the Commission must lay the ground for this process and discussions are on-going with a view to agreeing on a Joint Declaration setting the scope, structure and timing of the Conference.

This is an essential step to launching the Conference as soon as possible in autumn, but it is just the beginning. For the Conference to be a success and truly inclusive, everyone will need to play their part: from national, regional and local authorities, to parliaments, civil society and the private sector.

The specific situation regarding the COVID-19 pandemic will of course need to be closely monitored. We aim to mitigate the constraints on physical gatherings by digitising part of the process through an advanced multi-lingual platform designed to facilitate citizen debates online, across the EU.

It is time to move forward

The Conference is not designed to be a panacea for all ills, but a venue where we can start discussing and defining the topics that citizens consider important. Citizens feel forgotten and they blame democracy for this. This is unfortunate but ultimately it shows the importance and relevance of democracy in our daily lives. It is now imperative to move forward, to think differently, and to accept that the EU cannot operate as “business as usual”.

Such is the case now for democracy and trust in the EU, but crucially also in the world at large – a highly geopolitical world that is increasingly interconnected and interdependent on many levels but also in danger of fragmentation and economic depression. We will not leave any citizen, any region, town or village behind.

We need to hear from citizens

The COVID-19 crisis is a painful opportunity to come together to work on the issues that need improvement. To have the courage to change and forge a new improved relationship. We need to hear from citizens. What they thought we did right, where we can improve and how we can go forward together.

Citizens can look forward to doing this within the structure of the Conference on the Future of Europe. Together, we can build a stronger EU, both within and outside our borders. An EU built on trust, that belongs to all of us and in which each one of us has the opportunity to shape our common future.



Dubravka Šuica is Vice-President for Democracy and Demography of the European Commission. She is leading the Commission’s work on deliberative democracy and the Conference on the Future of Europe.


Expectations towards the Conference on the Future of Europe – Overview
  1. Was erwarten wir von der Konferenz über die Zukunft Europas? – Serienauftakt
  2. Die Zukunftskonferenz: drei Schwerpunkte für ein handlungsfähiges Europa ● Claudia Gamon
  3. Die Zukunft der Zukunftskonferenz, oder Der Rest ist Schweigen ● Dominik Hierlemann
  4. Eine Konferenz der BürgerInnen und Parlamente: Von der Konferenz über die Zukunft Europas zur Zukunft für Europas Konferenzen ● Axel Schäfer
  5. No Need to Hurry: A Well Designed and Inclusive Conference on the Future of Europe Should Start on 9 May 2021 [DE / EN] ● Julian Plottka
  6. Jugend, Wissenschaft, EuropaskeptikerInnen: Nur mit einer breiten Beteiligung wird die Konferenz über die Zukunft Europas zum Erfolg ● Gustav Spät
  7. Addressing the right problems with the right instruments at the right time: Reflections on the Conference on the Future of Europe [DE / EN] ● John Erik Fossum
  8. The Conference on the Future of Europe is an opportunity – also for the European Committee of the Regions [DE / EN] ● Mark Speich
  9. A new push for Democracy: The Conference on the Future of Europe [DE / EN] ● Dubravka Šuica
  10. Kompromiss mit Potenzial: Die Konferenz zur Zukunft Europas ● Oliver Schwarz
  11. Das europapolitische Quartett: Kann die Konferenz zur Zukunft Europas noch ein Erfolg werden? ● Carmen Descamps, Julian Plottka, Sophie Pornschlegel, Manuel Müller

Images: European flag: Rock Cohen [CC BY-SA 2.0], via Flickr; portrait Dubravka Šuica: all rights reserved.