30 September 2020

„Das Wahlrecht von der nationalen Staatsbürgerschaft abhängig zu machen, ist unsinnig“: Ein Interview mit Anna Comacchio und Sinéad OʼKeeffe

Sinéad O'Keeffe stammt aus Waterford, Irland. Sie zog nach Dublin, um am Trinity College vier Jahre lang Jura zu studieren. Nachdem sie während des Corona-Lockdowns ihr Studium beendet hatte, trat sie ihre Stelle im Team von Wähler ohne Grenzen an und zog Anfang Juli nach Brüssel.

D(e)F: Ihr habt die Europäische Bürgerinitiative Wähler ohne Grenzen ins Leben gerufen, die auf „volle politische Rechte“ für EU-Bürger:innen in dem Mitgliedstaat abzielt, in dem sie leben. Was genau sind eure Vorschläge?

Sinéad O’Keeffe: Unsere Vorschläge umfassen zwei Bereiche: Der erste Bereich ist die Ausweitung des aktiven und passiven Wahlrechts mobiler EU-Bürger:innen auf regionale und nationale Wahlen und Referenden. EU-Bürger:innen haben das Recht, sich überall in der Union frei zu bewegen, sich frei aufzuhalten und zu arbeiten, also ist es höchste Zeit, dass das Wahlrecht aufholt.

Der zweite Bereich ist die Stärkung des bereits bestehenden Wahlrechts. Um die bestehenden Rechte zu stärken, schlagen wir sieben Punkte vor:

  1. Die Mitgliedstaaten sollen vollständige Daten und Statistiken über die Wahlbeteiligung und Registrierung mobiler EU-Bürger zur Verfügung stellen.
  2. Die Mitgliedstaaten und die EU sollen das allgemeine Bewusstsein für europäische politische Rechte schärfen.
  3. Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, die europäischen Bürger:innen einzeln und in ihrer eigenen Sprache über ihre Wahlrechte zu informieren.
  4. Die Eintragung in die Wählerverzeichnisse sollte für alle EU-Bürger:innen in ihrem Wohnsitzland automatisch (und rechtzeitig vor den Wahlen) erfolgen, um Hindernisse für die Freizügigkeit zu beseitigen, es sei denn, sie haben sich für die Wahl in ihrem Herkunftsland entschieden.
  5. Ein Helpdesk, der aus einem Netz nationaler Wahlbehörden und der Kommission besteht, sollte geschaffen werden, um Best-Practice-Verfahren auszutauschen und Hindernisse zu beseitigen, die mobile EU-Bürger:innen an der Stimmabgabe hindern.
  6. Die Mitgliedstaaten sollten ermutigt werden, Best-Practice-Verfahren für Wahlreformen einzuführen und untereinander auszutauschen, während sie gleichzeitig die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Wahlbetrug einführen.
  7. Die EU sollte die Einführung neuer Wahlmethoden fördern, zum Beispiel E-Voting, Briefwahl und mehr Möglichkeiten zur vorzeitigen Stimmabgabe, und zwar dort, wo es am günstigsten ist.
Repräsentation am Wohnort

Anna Comacchio hat in Italien Sprachen und interkulturelle Kommunikation studiert und zog dann nach Leipzig, Deutschland, um dort einen Master in Europastudien zu absolvieren. Nach anderen Arbeitserfahrungen im Ausland ist sie jetzt Projekt- und Kommunikationsmanagerin bei der ECIT-Stiftung und Koordinatorin für Wähler ohne Grenzen.

EU-Bürger:innen, die in einem anderen EU-Land leben, besitzen schon seit Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht im Jahr 1993 bei Europa- und Kommunalwahlen das Wahlrecht im Wohnsitzland. (Bei Europawahlen können sie sich auch dafür entscheiden, in ihrem Herkunftsland abzustimmen.) Das Wahlrecht bei nationalen und regionalen Wahlen ist hingegen nie auf EU-Ebene geregelt worden. Fast alle EU-Länder beschränken derzeit das Wahlrecht bei nationalen Wahlen auf ihre eigenen Bürger:innen, in den meisten (wenn auch nicht in allen) Fällen einschließlich ihrer im Ausland lebenden Bürger:innen.

Die lokalen und nationalen Parlamente folgen deshalb heute zwei unterschiedlichen Prinzipien der demokratischen Repräsentation: Lokale Parlamente vertreten „die (EU-)Bürger:innen, die an einem bestimmten Ort leben“, nationale Parlamente hingegen „die Angehörigen eines bestimmten Landes, unabhängig von ihrem Wohnort“. Euer Vorschlag würde dem ersten Prinzip auch bei nationalen und regionalen Wahlen Vorrang einräumen. Welche demokratischen Vorteile seht ihr darin, das Wahlrechts nach dem Wohnsitz anstelle der Staatsangehörigkeit zu gewähren?

Anna Comacchio: Du hast Recht, das Recht auf demokratische Beteiligung wird immer noch durch die nationale Brille gesehen und hat außer bei Kommunal- und Europawahlen nicht mit der zunehmenden transnationalen Mobilität der letzten Jahrzehnte Schritt gehalten. Die Menschen, die im Ausland leben, werden sich nun mehr und mehr ihrer Unterrepräsentation in der Politik bewusst.

Eine Ursache für diese Unterrepräsentation liegt darin, dass Parteien dazu neigen, nur auf die Interessen ihrer nationalen Wählerschaft einzugehen, und das führt oft dazu, dass sie die Botschaften der nationalen Populisten und Warnungen vor „den anderen da draußen“ in den Vordergrund stellen. Einer der Vorteile daran, das Wahlrecht nach dem Wohnsitz statt nach der Staatsangehörigkeit zu gewähren, läge darin, dass die Regierungen bei ihrer Politik stärker die zunehmenden transnationalen Ströme und Interdependenzen auf europäischer und globaler Ebene berücksichtigen würden – ebenso wie die marginalisierten Gruppen, deren Stimmen bislang kein Gehör finden.

Wenn man den EU-Bürger:innen dort, wo sie leben, volle politische Rechte zugesteht, kann dies auch ihre Integration in die Gesellschaft fördern. Auch wenn die Auswirkungen der Initiative auf das politische System und die Parteien nur gering wären, wäre ihre symbolische Bedeutung enorm.

Wir plädieren jedoch nicht nur für ein Wahlrecht auf der Grundlage des Wohnsitzes. Für die Bürger:innen ist es wichtiger, dass sie überhaupt demokratische Rechte haben, als wo und unter welchen Bedingungen genau sie ausgeübt werden (sofern diese Bedingungen fair und nicht diskriminierend sind). Die beste Option besteht deshalb darin, mobilen EU-Bürger:innen selbst die Wahl zu überlassen, wo sie wählen dürfen. Dafür muss es natürlich Regeln gegen doppelte Stimmabgabe geben, die ordnungsgemäß durchgesetzt werden.

Einbürgerung ist nicht die Lösung

Gegen das Wahlrecht am Wohnort wird häufig eingewandt, dass Migrant:innen, die am demokratischen Leben ihres Ziellandes teilnehmen wollen, dort einfach die Staatsbürgerschaft erwerben sollten. Und wenn der Erwerb der Staatsbürgerschaft ein langwieriger Prozess sei, der oft viele Jahre dauert, sei dies nur fair und vernünftig: Schließlich dauere es auch Zeit, sich mit der politischen Kultur und dem Parteiensystem eines Landes vertraut zu machen.

Hinzu kommt, dass Kurzzeitmigrant:innen, die schnell in ihre Herkunftsländer zurückkehren, von den meisten Entscheidungen des von ihnen gewählten Parlaments nicht einmal betroffen wären. Was antwortet ihr auf solche Einwände?

Anna Comacchio: In der Europäischen Union, in der die Menschen von der europäischen Unionsbürgerschaft profitieren, können sich die Bürger:innen frei bewegen und ihren Wohnort wählen. Das Wahlrecht von der nationalen Staatsbürgerschaft abhängig zu machen, ist unsinnig und reduziert die Freizügigkeit auf ein Recht auf Konsum und Produktion. Eine Einbürgerung der EU-Bürger:innen, die nur kurze Zeit in einem anderen EU-Land leben, ist einfach keine Option. Die Regierungszeit beträgt nie länger als 4 oder 5 Jahre. Ein, zwei oder drei Mal an der Wahl des nationalen Parlaments des Landes teilzunehmen, in dem man gerade lebt, bedeutet deshalb nicht, dass man diesem Land und nur diesem Land langfristige Loyalität zusichern müsste, und sollte demnach auch keine Einbürgerung voraussetzen.

Und auch für Menschen, die länger in einem Land leben, gibt es erhebliche Hindernisse in den verschiedenen nationalen Einbürgerungsverfahren, die zum Beispiel einen vorherigen Aufenthalt von fünf bis zwölf Jahren erfordern. Mit dem Brexit hat die Zahl der britischen Staatsbürger:innen, die andere EU-Nationalitäten erwerben, um ihre Unionsbürgerschaft zu behalten, erheblich zugenommen. Aber auch dabei handelt es sich eher um zehn- als um hunderttausende Menschen.

Einbürgerung ist nicht die Lösung für alle EU-Bürger:innen, die derzeit kein Wahlrecht haben. Unsere Bürgerinitiative argumentiert, dass es nicht akzeptabel ist, wenn Menschen ihr Wahlrecht verlieren, nur weil sie ihr Recht nutzen, überall in Europa zu leben und zu arbeiten. Wir schlagen eine europäische Lösung für ein europäisches Problem vor.

Drittstaatsangehörige

Da du von einer „europäischen“ Lösung sprichst: Wie ist eure Position in Bezug auf Drittstaatsangehörige (d.h. Nicht-EU-Bürger:innen), die in der EU leben? Sollten auch sie ein Wahlrecht haben?

Anna Comacchio: Obwohl sich unsere Kampagne nur mit dem Wahlrecht für EU-Bürger:innen befasst, unterstützen wir voll und ganz, dass alle Menschen dieses Recht haben sollten, also auch Drittstaatsangehörige, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind und einen Beitrag zu dessen Gesellschaft leisten. Wir glauben, dass Nicht-EU-Bürger:innen, die dauerhaft in der EU leben, auch ein Mitspracherecht haben sollten, wie ihre vor Ort bezahlten Steuern ausgegeben werden.

Eine Europäische Bürgerinitiative ist jedoch ein EU-Instrument, um die Kommission zu Handlungen im Rahmen ihrer vertraglichen Kompetenzen aufzufordern. Unser Hauptziel besteht deshalb zunächst darin, das Wahlrecht für EU-Bürger:innen sicherzustellen. Rechte für Drittstaatsangehörige fallen hingegen allein in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Aber die Kommission kann immer noch darauf drängen, dass die Mitgliedstaaten auch diese Bürger:innen einbeziehen. Es liegt an den europäischen Institutionen, wie unsere Vorschläge umgesetzt und ob sie weit oder eng ausgelegt werden.

Ein Gelegenheitsfenster

Wähler ohne Grenzen ist nicht die erste Europäische Bürgerinitiative, die sich mit der Frage des Wahlrechts befasst. Im Jahr 2012 startete der Verein Européens Sans Frontières eine ähnliche Initiative namens Let me vote, die jedoch nicht die notwendige Million Unterschriften erreichte. (Ich habe damals auf diesem Blog darüber geschrieben.) Warum denkt ihr, dass es sich lohnt, dieses Thema gerade jetzt noch einmal anzugehen?

Anna Comacchio: Wenn man sich Statistiken und Meinungsumfragen ansieht, kann man feststellen, dass im Vergleich zur Vergangenheit das allgemeine Bewusstsein für Bürgerrechte und für das Konzept der Unionsbürgerschaft gestiegen ist, ebenso wie die Unterstützung für das volle Wahlrecht für andere EU-Bürger (Eurobarometer 485, 2020).

Dieser Anstieg ist sicherlich auch auf frühere Initiativen wie Let me vote 2012 zurückzuführen, vor allem aber auf das Brexit-Referendum, das zum ersten Mal deutlich gemacht hat, wie fragil solche Rechte sein können. Zugleich hat es auch gezeigt, welche dramatischen Folgen es hat, wenn man der transnationalen Bevölkerung in Fragen, die nicht nur einen Mitgliedsstaat, sondern ganz Europa betreffen, kein Mitspracherecht gibt. Darüber hinaus hat sich die mobile Bevölkerung in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt, was bedeutet, dass diese Kategorie langsam sichtbarer und sich ihrer Rechte und ihres Potenzials stärker bewusst wird.

Nach der EBI-Verordnung haben wir ein Jahr Zeit, um eine Million Unterschriften zu sammeln. In Wirklichkeit glauben wir jedoch, dass es eine echte Chance gibt, diese Themen genau jetzt auf die Tagesordnung zu setzen. In ihrer Konsultation für den Dreijahresbericht über die Unionsbürgerschaft hat die Kommission politische Rechte deutlich hervorgehoben und gefragt, ob neue politische Rechte hinzugefügt werden sollten. Außerdem gibt es den Europäischen Aktionsplan für Demokratie, der für Ende des Jahres erwartet wird, und den verspäteten Beginn der Konferenz über die Zukunft Europas. Die politischen Entscheidungsträger:innen in der Kommission und die Europaabgeordneten werden genau prüfen, wie viele Unterschriften wir erhalten, wenn sie abwägen, welche Priorität sie einem Maßnahmenpaket zur europäischen Demokratie einräumen wollen.

Das Potenzial einer Bürgerinitiative

Eine Europäische Bürgerinitiative erfordert ein beträchtliches Maß an transnationaler Organisation. Schon um sie zu lancieren, braucht man ein Team von sieben Personen, die in sieben verschiedenen EU-Ländern leben. Darauf folgt dann eine transnationale Kampagne und Unterschriftensammlung.

Wähler ohne Grenzen wurde von einer Gruppe junger Menschen ins Leben gerufen und wird von der kleinen belgischen ECIT-Stiftung gesponsert. Wie kam es zu dieser Initiative und welche Erfahrungen habt ihr gemacht, seit ihr die Bürgerinitiative initiiert habt? Ist sie ein geeignetes Instrument für eine transnationale partizipative Demokratie von unten nach oben?

Anna Comacchio: Die ECIT-Stiftung hat bereits seit einigen Jahren über Möglichkeiten diskutiert, die europäische Unionsbürgerschaft zu verbessern und zu popularisieren. Die Idee für die Europäische Bürgerinitiative entstand vor allem während ihrer Sommeruniversität 2019, als die anwesenden Studierenden und jungen Leute vorschlugen, dass es an den jüngeren Generationen sei, sich dieser Aufgabe zu stellen und sich dafür mit dem gleichen Geist einzusetzen wie für die Europawahlen (siehe die #thistimeimvoting-Kampagne) und bei den verschiedenen Klimastreiks.

Unsere Taskforce junger Menschen, die sich zusammenfand, um die Europäische Bürgerinitiative mit unterschiedlichen Recherche- und praktischen Fähigkeiten, transnationalen Erfahrungen und Sprachkenntnissen zu unterstützen, kennt sehr gut die Sorgen junger Menschen hinsichtlich einer zweifelhaften Zukunft. Wir entschieden uns, mit dem Instrument der Bürgerinitiative zu experimentieren, weil wir an ihr enormes Potenzial glauben.

Im Moment gibt es meiner Meinung nach zwei Hauptprobleme. Erstens in Bezug auf Informationen: Die meisten Menschen – selbst in der Brüsseler Blase – wissen nichts von diesem Instrument. Und zweitens, was die tatsächliche Umsetzung des Vorschlags betrifft: Wir glauben, dass erst dann, wenn eine Initiative auch wirklich erfolgreich ist, direkt im Parlament und Rat diskutiert und schließlich in ein Gesetz umgesetzt wird, die Menschen tatsächlich anfangen werden, Initiativen zu unterzeichnen und an ihre Macht zu glauben.

Die Macht der Menschen

Sinéad O'Keeffe: Ich selbst war bei der Initiative von Anfang an dabei (etwa seit Januar), aber ich war damals noch Vollzeit mit meinem Jurastudium beschäftigt, so dass ich nur gelegentlich an einem Treffen teilnahm. Im Juni begann ich, mehr von zu Hause in Irland aus zu arbeiten. Wirklich viel los war aber ab meinem Eintritt in das Brüsseler Büro im Juli. Die zweimonatige Vorbereitungszeit bis zu unserer Auftaktveranstaltung am 1. September war manchmal herausfordernd, aber immer bereichernd. Jeden Tag gab es neue Hindernisse zu überwinden. Seit dem 1. September hat sich die Arbeit leicht verändert, da wir uns jetzt stärker auf Partnerorganisationen, Medienpräsenz und Finanzierung konzentrieren. Wenn unsere nächste Veranstaltung näher rückt, wird das aber sicher wieder anders.

Ich glaube, dass das Instrument der Bürgerinitiative für eine transnationale partizipative Demokratie von unten nach oben geeignet ist, da sie sich an die Durchschnittsbürger:in wendet. Das Instrument weist natürlich einige Mängel auf, zum Beispiel die erforderliche Anzahl von einer Million Unterschriften – keine leichte Aufgabe –, die nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU eigentlich verringert werden müsste, um der neuen Bevölkerungsgröße der Union gerecht zu werden.

Dennoch gibt das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative den Bürger:innen mehr Macht, als die meisten denken. Ein Blick auf das Pyramidensystem in unserer Kampagne zeigt: Wenn jede Person, die die Initiative unterschreibt, vier weitere Personen davon überzeugt, ebenfalls zu unterschreiben, sind nur zehn Ebenen notwendig, um eine Million Unterschriften zu erreichen. Das zeigt deutlich, welche Macht die Menschen haben!

Die Europäische Bürgerinitiative „Wähler ohne Grenzen“ kann hier mitgezeichnet werden.

Bilder: privat [alle Rechte vorbehalten].

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