28 April 2012

Schengen, Dublin und die Flüchtlinge

Und wenn diese Menschen nicht nach Lampedusa, sondern nach Lüneburg unterwegs wären?
Vor einer Woche habe ich hier über den Vorstoß der Innenminister Deutschlands und Frankreichs geschrieben, die den Schengener Grenzkodex in einer Weise reformieren wollen, durch die die einzelnen Mitgliedstaaten sehr viel leichter wieder Kontrollen an den europäischen Binnengrenzen einführen könnten. Dieser Plan wird vermutlich im Europäischen Parlament scheitern, was gut für alle Unionsbürger ist, die nicht bei jeder Reise in ein anderes EU-Land lange Grenzformalitäten ertragen wollen. Was dabei allerdings ungelöst bleibt, ist die tiefere Ursache der Schengen-Krise.

Denn auch wenn die beiden Innenminister in ihrem Brief Terrordrohungen und sportliche oder politische Großereignisse als mögliche Gründe für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen anführen: Eigentlicher Hintergrund der ganzen Diskussion ist die Frage, wie die Europäische Union mit irregulären Immigranten umgehen soll. Nicht umsonst war der Auslöser der ganzen Angelegenheit die Entscheidung der Regierung Berlusconi vor einem Jahr, nordafrikanischen Flüchtlingen Schengen-Visa auszustellen und dadurch ihre Weiterreise in andere EU-Staaten zu ermöglichen. Was Frankreich damals zum Anlass nahm, um eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen und eine Reform des Schengener Abkommens zu fordern, war aus italienischer Sicht nur eine Reaktion auf die unzulängliche europäische Zusammenarbeit in Asylfragen.

Die Dublin-II-Verordnung

Die Einführung einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik geht vor allem auf den Einsatz der deutschen Bundesregierung in den Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht zurück. Durch das Ende des Kalten Krieges und den Konflikt in Jugoslawien stiegen Anfang der 1990er Jahre die Asylbewerberzahlen in Deutschland deutlich an (genauere Statistiken hier auf S. 3), nicht zuletzt, da Deutschland ein recht hohes Schutzniveau für Asylbewerber bot. Die Regierung Kohl versuchte deshalb, einen Teil der damit verbundenen administrativen und integrationspolitischen Lasten auf die anderen EU-Mitgliedstaaten abzuwälzen.

Zur Umsetzung dieser gemeinsamen Asylpolitik diente das Dubliner Übereinkommen von 1997, das 2003 durch die sogenannte Dublin-II-Verordnung (Wortlaut) ersetzt wurde. Sie etablierten das Prinzip, dass Asylanträge innerhalb der EU jeweils in dem Land gestellt werden müssen, in dem ein Flüchtling zum ersten Mal europäisches Territorium betreten hat. Aus deutscher Perspektive war dies ein voller Erfolg: Da Deutschland ein EU-Binnenland ist und deshalb von außerhalb der EU nur über den Luft- und Seeweg erreicht werden kann, sank die Zahl der Asylbewerber hier überaus stark ab – von rund 400.000 im Jahr 1992 auf rund 20.000 im Jahr 2006, also um etwa 95 Prozent. Die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragen, werden inzwischen ohne Untersuchung ihres Falls kurzerhand in die EU-Länder abgeschoben, die nach der Dublin-Verordnung für die Behandlung ihres Antrags zuständig sind.

Parallel dazu konnten Deutschland und die anderen Binnenländer durch das Schengener Abkommen auch den Aufwand für den Schutz ihrer Außengrenzen vor illegaler Immigration reduzieren. Dieser unterliegt nun den Randstaaten des Schengen-Raums, die zwar finanzielle und teilweise logistische Unterstützung von der EU-Grenzschutzbehörde Frontex erhalten, letztlich aber selbst die Verantwortung tragen.

Überlastung der südeuropäischen Staaten

Doch je mehr sich Europa zur Festung macht, desto deutlicher zeigt sich die wachsende Belastung für die südlichen Mitgliedstaaten. Spanien, Italien, Griechenland, Malta und Zypern müssen nicht nur im Rahmen des Schengen-Systems illegale Einwanderer von der Überquerung des Mittelmeeres abhalten, sondern sind nach der Dublin-Verordnung auch für alle Asylanträge zuständig, die von Migranten gestellt werden, die auf diesem Weg in die EU eingereist sind. Dieser Umstand ist die eigentliche Ursache dafür, dass Italien die Einwanderer aus Nordafrika 2011 nicht als Flüchtlinge behandelte, sondern mit Touristenvisa ausstattete.

Noch schlimmer ist die Lage jedoch in Griechenland, das irreguläre Einwanderer schon seit Jahren in völlig überfüllten Auffanglagern unterbringt. Zum Eklat kam es Anfang 2011, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass ein Flüchtling, der über Griechenland in ein anderes EU-Land eingereist war und dort Asyl beantragte, nicht nach Griechenland überstellt werden durfte: Aufgrund der Lebensbedingungen in den dortigen Lagern stelle dies eine „unmenschliche Behandlung“ dar. In der Folge beschlossen die übrigen Mitgliedstaaten, die Dublin-Regelungen für Griechenland zu suspendieren. In anderen EU-Staaten gestellte Asylanträge, für die nach der Dublin-Verordnung eigentlich Griechenland zuständig wäre, werden also wieder von den anderen Staaten selbst behandelt. Aus Sicht der Binnenländer wie Deutschland verbindet sich damit jedoch die Sorge, dass Griechenland zum Durchreiseland für illegale Einwanderer werden könnte – insbesondere da es, von der Finanzkrise gebeutelt, zunehmend mit der Kontrolle der Schengen-Außengrenze zur Türkei überfordert ist.

Reformpläne und Widerstand

Es ist also kein Zufall, dass das Schengen- und das Dublin-System in den letzten Jahren nahezu gleichzeitig ins Wanken gerieten. Bereits 2008 stellte die Europäische Kommission einen Entwurf für eine Reform der Dublin-Verordnung vor (die nach Art. 78 AEUV inzwischen, ebenso wie der Schengener Grenzkodex, unter das ordentliche Gesetzgebungsverfahren fällt). 2011 folgten weitere Vorschläge, die das Ziel haben, bis Ende 2012 ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem einzuführen. Gegen die Empfehlung des UN-Flüchtlingskommissars und zahlreicher Hilfsorganisationen hielt die Kommission am Dublin-Prinzip fest, wonach Asylanträge jeweils im Einreiseland gestellt werden müssen. Zugleich schlug sie aber auch ein höheres Schutzniveau für Asylbewerber vor – insbesondere sollen die Verfahren nur noch maximal sechs Monate dauern, ihre Arbeitsmöglichkeiten sollen verbessert werden, und sie sollen sich während des Verfahrens freier bewegen dürfen, statt in Lagern in Gewahrsam genommen zu werden.

Diese Pläne stoßen jedoch von zwei Seiten aus auf Gegenwehr: Im Parlament ist es die Europäische Volkspartei, der der Kommissionsvorschlag zu asylfreundlich erscheint. Bereits Ende 2010 veröffentlichte sie deshalb ein Positionspapier, in dem sie die Kommission kritisierte – unter anderem mit der schönen Formulierung, es sei „nicht hilfreich, wenn Garantien für Schutzbedürftige einseitig und umfassend verbessert würden“. Dies wiederum löste scharfe Vorwürfe liberaler Abgeordneter aus, die das Positionspapier der Christdemokraten unter anderem „unverantwortlich und verlogen nannten.

Noch stärker ist der Widerstand im Rat, der vor allem von der deutschen Bundesregierung ausgeht. Diese lehnt die vorgeschlagenen Mindeststandards beim Schutz von Asylbewerbern ab, was einerseits daran liegt, dass Deutschland selbst diese Standards derzeit nicht erfüllt. So sollen etwa dem Kommissionsplan zufolge die Sozialleistungen für arbeitslose Asylbewerber auf Hartz-IV-Niveau steigen, was die Bundesregierung ablehnt. Andererseits befürchtet sie aber wohl auch, dass Asylbewerber in Südeuropa die zusätzlichen Freiheiten nutzen könnten, um unterzutauchen und über die offenen EU-Binnengrenzen nach Deutschland zu gelangen. Und in diesem Licht scheint auch der Schengen-Vorstoß der beiden Innenminister Sinn zu ergeben: Wenn die Bundesregierung mit ihrem Vorhaben scheitert, den Flüchtlingen in Südeuropa hohe Asylstandards zu verweigern, dann will sie wenigstens in der Lage sein, die nationalen Grenzen zu schließen, wenn diese Flüchtlinge sich von Südeuropa in Richtung Deutschland aufmachen.

Nachhaltig ist nur eine solidarische Lösung

Aber wie schon Karsten Lucke in dem Blog kielspratineurope festgestellt hat, geht diese Logik hinten und vorne nicht auf. Das beginnt schon damit, dass auch nach dem deutsch-französischen Vorschlag die Schengen-Mitgliedstaaten höchstens für 30 Tage einseitige Grenzkontrollen einführen könnten und deshalb kaum in der Lage wären, dauerhaft die Einreise illegaler Immigranten zu verhindern. Vor allem aber bietet die Wiedereinführung von nationalen Grenzkontrollen keinerlei Abhilfe für das strukturelle Problem der Regelungen von Schengen und Dublin – die Überbelastung der südeuropäischen Länder.

Die einzig nachhaltige Lösung wäre deshalb mehr europäische Solidarität, und zwar sowohl beim Grenzschutz als auch in der Asylpolitik: Wenn Griechenland oder Rumänien mit der operativen Überwachung der Schengen-Außengrenzen und der Erstversorgung von Flüchtlingen überfordert sind, dann sollte die europäische Grenzschutzagentur Frontex mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden, um diese Aufgaben selbst übernehmen zu können. Die Standards zum Schutz von Asylbewerbern müssen wie von der Kommission geplant nach oben hin vereinheitlicht werden, damit Verhältnisse wie in den griechischen Auffanglagern überhaupt nicht mehr auftreten können. Vor allem aber sollte die Dublin-Verordnung reformiert werden, sodass künftig Flüchtlinge ihren Asylantrag wieder in jedem Mitgliedsland gleichermaßen stellen können. Für Deutschland würde dies vermutlich bedeuten, dass die Asylbewerberzahlen nach dem spektakulären Rückgang in den letzten zwei Jahrzehnten wieder ansteigen würden. Aber sollte das das einwohnerreichste und wirtschaftsstärkste Land der Europäischen Union nicht vertragen können?

Einmal ganz davon abgesehen, dass ein alternder Kontinent wie Europa ohnehin bessere Dinge zu tun haben sollte, als sich gegenüber ein paar hunderttausend jungen Menschen abzuschotten, die auf der Flucht vor Gewalt oder in der Hoffnung auf ein besseres Leben eine weite Reise vollbracht haben und denen nichts anderes vorzuwerfen ist, als dass sie nicht mit dem richtigen Pass auf die Welt gekommen sind. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.

Bild: By Vito Manzari from Martina Franca (TA), Italy (Immigrati Lampedusa) [CC-BY-2.0], via Wikimedia Commons.

21 April 2012

Schengen und die nationale Souveränität

Manche Dinge sollte es in Europa nur noch auf Schwarz-Weiß-Fotos aus den fünfziger Jahren geben.
Zuerst die gute Nachricht: Dass Hans-Peter Friedrich (CSU/EVP) und Claude Guéant (UMP/EVP) sich gestern in einem Brief für eine erleichterte Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb der EU eingesetzt haben, ist sehr wahrscheinlich nur Wahlkampfgetöse – für die französischen Präsidentschaftswahlen morgen und vielleicht auch die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Selbst wenn sie den Ministerrat von ihrer Position überzeugen würden, können die Schengen-Regeln nur auf Vorschlag der Europäischen Kommission und mit Zustimmung des Europäischen Parlaments verändert werden, die einen solchen Angriff auf einen Kernbestandteil der europäischen Integration wohl kaum mittragen werden. Und dass die dänische Ratspräsidentschaft bereits angekündigt hat, den deutsch-französischen Vorschlag nicht auf dem nächsten Innenministerrat, sondern frühestens im Juni (also nach den Wahlen) besprechen zu wollen, deutet darauf hin, dass auch die anderen Regierungen die Initiative nicht allzu ernst nehmen.

Nun die schlechte Nachricht: Dass zwei der wichtigsten Innenpolitiker der Europäischen Volkspartei meinen, sich angesichts schlechter Umfragewerte mit Nationalrhetorik profilieren zu können, wirft wieder einmal ein sehr zweifelhaftes Licht auf die Christdemokraten, die sich doch selbst als „proeuropäisch“ bezeichnen. Und es könnte den politischen Diskurs über die Freizügigkeit und die innere Sicherheit in Europa um fünfundzwanzig Jahre zurückwerfen. Denn was Friedrich und Guéant offensichtlich nicht begriffen haben, ist, dass es neben den nationalen Staatsbürgerrechten inzwischen auch Rechte aus der europäischen Unionsbürgerschaft gibt.

Schengener Grenzkodex

Und darum es geht es bei dem ganzen Ärger: Im Schengener Abkommen vereinbarte 1985 zunächst nur ein kleiner Teil der europäischen Staaten, alle Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen abzuschaffen, um die Mobilität zwischen den Ländern zu erleichtern. Im Gegenzug wurde ein gemeinsames System bei der Bewachung der Außengrenzen und der Erteilung von Visa an Nicht-EU-Bürger eingeführt. Im Lauf der Zeit wurde das Schengener Abkommen um immer mehr Länder erweitert; durch den Vertrag von Amsterdam wurde es 1997 Teil des EU-Rechts. Gemäß Art. 77 AEU-Vertrag gilt für Maßnahmen in diesem Bereich inzwischen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, bei dem Rat und Parlament gleichberechtigt beteiligt sind. Nach diesem Verfahren wurde auch der Schengener Grenzkodex verabschiedet, in dem sich die derzeit geltenden Regelungen zu den Binnengrenzkontrollen finden.

Dieser Grenzkodex erlaubt es den Mitgliedstaaten (in Art. 23ff.), „im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ vorübergehend wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen. Der Mitgliedstaat muss dafür eine öffentliche Rechtfertigung abgeben und mit den anderen EU-Organen nach Alternativoptionen suchen; letztlich trifft er die Entscheidung über Ausmaß und Dauer der Kontrollen aber allein. Sollte ein Staat diese Möglichkeit missbrauchen, wäre die einzige Handhabe ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Lange Zeit war das jedoch nie ein Thema – eine Wiedereinführung von Kontrollen fand tatsächlich nur ausnahmsweise statt, meistens anlässlich von Fußball-Großereignissen, um einreisende Hooligans zu überwachen.

Missbrauchsgefahr der Ausnahmebestimmungen

Dann aber häuften sich vor einem Jahr die Ereignisse. Zunächst einmal lösten sich mit dem arabischen Frühling die Polizeistaaten in Nordafrika auf, die bis dahin im Auftrag der EU die Migration nach Europa schon südlich des Mittelmeers unterbunden hatten. Angesichts des einsetzenden Flüchtlingsstroms nach Italien begann daraufhin die Regierung Berlusconi (PdL/EVP), Schengen-Touristenvisa auszustellen – in der Hoffnung, dass möglichst viele der Einwanderer in andere EU-Staaten weiterreisen würden. Die französische Regierung (mit Innenminister Claude Guéant!) sah darin eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung und reagierte mit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen bei Einreisen aus Italien. Und im allgemeinen Aufruhr preschte die dänische Regierung vor und richtete ihrerseits ganz ohne Anlass, nur getrieben von ihrem rechtspopulistischen Partner und schlechten Umfragewerten, Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und Schweden ein.

Bevor es zu einer weiteren Eskalation kam, fanden Italien und Frankreich zu einer Einigung und in Dänemark wurden nach einem Regierungswechsel sämtliche Kontrollen wieder aufgehoben. Dennoch war die Missbrauchsanfälligkeit des Grenzkodex nun offensichtlich, und es mehrten sich die Stimmen, die eine eindeutige Regelung forderten, unter welchen Umständen die Wiedereinführung von Grenzkontrollen erlaubt sein soll.

Risiko und Chance einer Reform

Dabei war von Anfang an klar, dass eine solche Reform mit einem Risiko verbunden ist: Dass der Grenzkodex in der Frage der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen bisher so offen ist, macht gerade deutlich, dass diese tatsächlich nur in seltenen, besonders begründungspflichtigen Ausnahmesituationen stattfinden dürfen. Durch eine klarere Regelung würden solche Fälle dagegen normalisiert: Für die Mitgliedstaaten wäre es dann politisch viel leichter, einseitige Maßnahmen zu beschließen und durch einen simplen Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen zu rechtfertigen. Man darf deshalb davon ausgehen, dass es öfter zu einer Wiedereinführung von Grenzkontrollen kommen würde.

Zugleich bietet die Reform jedoch auch eine Chance: Indem die Entscheidung den einzelnen Mitgliedstaaten entzogen und auf europäischer Ebene angesiedelt wird, könnte einem Missbrauch dauerhaft vorgebeugt werden. Genau das war der Kern des Reformvorschlags, den die Kommission im vergangenen September vorstellte (hier im Wortlaut). Die Regierungen sollen demnach künftig nur noch für maximal fünf Tage einseitig Grenzkontrollen einführen können – alles, was darüber hinausgeht, würde die Zustimmung der Kommission verlangen.

Gegen diesen Vorschlag nun wendet sich die Initiative von Guéant und Friedrich. In ihrem gemeinsamen Brief an die dänische Ratspräsidentschaft (hier der Wortlaut der französischen Version) fordern sie, dass ein Mitgliedstaat bis zu dreißig Tage lang einseitig Grenzkontrollen beschließen kann. Und nach diesen dreißig Tagen soll die Entscheidung über eine Fortsetzung der Kontrollen nicht bei der Kommission, sondern beim Ministerrat liegen.

Der Ministerrat ist als Kontrollorgan ungeeignet

Diese Initiative ist nun für den Zweck der Reform ziemlich offensichtlich weniger geeignet als der Vorschlag der Kommission: Während die Kommission das europäische Gesamtinteresse verfolgt, sind die nationalen Regierungen nur vor ihrer jeweils eigenen Bevölkerung verantwortlich. Sie neigen deshalb eher nicht dazu, miteinander allzu streng zu sein – man denke nur daran, wie penibel der Ministerrat vor der Finanzkrise die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts überwachte! An einer Stelle in dem deutsch-französischen Brief betonen Guéant und Friedrich, dass es bei der Anwendung der Ausnahmebestimmungen des Grenzkodex bisher niemals zu „Schwierigkeiten oder Missbrauch seitens der Mitgliedstaaten“ gekommen sei (Zitat nach der französischen Version). Wenn sie die Ereignisse von 2011 aber allesamt für völlig unproblematisch halten, ab wann würden die Minister dann überhaupt von Missbrauch sprechen?

Doch die Reform des Schengener Grenzkodex ist, wie gesagt, glücklicherweise nicht allein Sache der nationalen Regierungen, sondern auch des Europäischen Parlaments, wo man, wenigstens im linken und liberalen Spektrum, die Errungenschaften der europäischen Integration in der Regel etwas ernster nimmt. Zwar ist die Fraktion der Europäischen Volkspartei in letzter Zeit zunehmend zum Unsicherheitsfaktor geworden, doch auch da waren die ersten Reaktionen auf den deutsch-französischen Vorstoß mehrheitlich negativ. Und solange die EVP nicht umkippt, wird die Mehrheit im Parlament sich wohl kaum auf eine derartige Machtverlagerung an den Innenministerrat einlassen. Schlimmstenfalls bliebe dann einfach alles beim Alten – was letztlich wohl darauf hinauslaufen würde, dass es bei dem nächsten Fall Dänemark tatsächlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommt und dann der Europäische Gerichtshof entscheidet, ab wann eine „schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung“ gegeben ist.

Dumpfe Souveränitätsrhetorik

Was bleibt, ist damit nur die dumpfe Rhetorik dieses deutsch-französischen Briefes: Friedrich und Guéant schreiben von der „Notwendigkeit, die nationale Souveränität und Kompetenz der Mitgliedstaaten“ zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu bewahren, und sehen das als „nicht verhandelbar“ an (Zitat nach der französischen Version). Und für diese unverhandelbare Souveränität sollen die Europäer eine Einschränkung ihrer Freizügigkeit und die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen in Kauf nehmen?

Wir dürfen als Staatsbürger verlangen, dass unsere Regierungen ein Mindestmaß an öffentlicher Sicherheit gewährleisten. Wir haben aber als Unionsbürger auch das Recht, die europäischen Grenzen ungestört zu überschreiten, ohne dabei durch Polizeikontrollen behelligt zu werden. Nun steht außer Frage, dass diese beiden Ansprüche in Konflikt miteinander geraten können, wenn etwa die Regierung eines Mitgliedstaats mit einer Bedrohungssituation nicht fertig wird, die sich über die offenen Grenzen in andere Staaten ausbreiten könnte. Aber die Lösung, die in diesem Fall den Sicherheits- und den Freiheitswunsch am besten miteinander verbindet, ist eine Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene – und nicht der Rückzug auf die nationale Souveränität und die Wiedererrichtung der Schlagbäume an den europäischen Binnengrenzen.

Und wenn es für manchen nationalen Innenminister noch so schwer zu verstehen ist: Es gibt in der Europäischen Union nicht mehr nur nationale Staatsvölker. Es gibt schon längst auch eine Gemeinschaft der Unionsbürger. Und denen ist es wichtiger, dass sie sich in ganz Europa frei bewegen können, als dass ein lächerliches Abstraktum staatlicher Souveränität gewahrt wird.

Bild: Bundesarchiv, B 145 Bild-F000250-0050 / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de], via Wikimedia Commons.

20 April 2012

Ein euromediterranes Erasmus

In seinem Werk Die Zukunft der Bildung in Ägypten forderte Taha Hussein freie Bildung und einen kulturellen Austausch im ganzen Mittelmeerraum.
Am 23. April ist der Welttag des Buches, und vielleicht ist das eine gute Gelegenheit, um mal wieder über Tunesien zu reden. Fünfzehn Monate nach dem Sturz Ben Alis ist das Land inzwischen weitgehend aus den deutschen Medien verschwunden. Nur ab und zu findet sich ein Bericht wie kürzlich in der FAZ, in dem von steinewerfenden Demonstranten und der Gefahr des Salafismus die Rede ist. Was es hierzulande dagegen nicht in die Nachrichten gebracht hat: Vorgestern versammelten sich mehrere hunderte Menschen auf der Avenue Habib Bourguiba, dem Hauptboulevard von Tunis und Schauplatz der Revolution, um – Bücher zu lesen.

Die Aktion nannte sich L'Avenue taqra („Die Straße liest“), und obwohl es sich offiziell um eine unpolitische Demonstration handelte, war die zugrundeliegende Botschaft unzweifelhaft: Es ging um die Freiheit der Gedanken und um einen neuen Bürgersinn, der sich weder durch einen autoritären Sicherheitsapparat noch durch religiöse Eiferer eingrenzen lassen will. Es ist kein Zufall, dass eine treibende Kraft des arabischen Frühlings die Studenten und Hochschulabsolventinnen waren, denen das alte Regime nicht nur keine beruflichen Chancen, sondern auch keine Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung bot. Ein höherer Bildungsstand korreliert – das lässt sich länderübergreifend beobachten – mit einem höheren Interesse an Politik und gleichzeitig mit einer höheren Bereitschaft zur Demokratie und Toleranz gegenüber anderen Meinungen.

Und nun zu etwas völlig anderem: Eines der erfolgreichsten Programme der Europäischen Union ist Erasmus, das es Studierenden ermöglicht, einen Teil ihrer Ausbildung an Universitäten anderer europäischer Länder zu verbringen. Rund drei Millionen junge Menschen haben das Programm seit seiner Einführung vor 25 Jahren genutzt. Und dabei ging es natürlich nicht in erster Linie darum, die Bestände fremder Bibliotheken kennen zu lernen, sondern um die Überwindung kultureller Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten und die Entstehung eines gemeinsamen europäischen Erfahrungsraums.

Initiative im Europäischen Parlament

Aber die Überwindung kultureller Grenzen – ist das nicht auch genau das, was Europa gegenüber der arabischen Welt anstrebt? Was also läge näher, als die Beziehungen im Bereich der akademischen und beruflichen Bildung auszubauen? Tatsächlich entstand in Frankreich bereits vor einem Jahr, noch während die Revolutionen in Nordafrika ihren Lauf nahmen, die Idee eines euromediterranen Erasmus, das als erster Baustein einer „mediterranen Wirtschaftsbürgerschaft“ die Freizügigkeit von Studenten zwischen den beiden Seiten des Mittelmeers ermöglichen sollte.

Ende September wurde dieser Vorschlag vom Europäischen Parlament in einer schriftlichen Erklärung aufgegriffen. Organisatorischer Rahmen für ein solches Programm könnte etwa die Union für das Mittelmeer sein, die seit ihrer Gründung 2008 darauf wartet, endlich mit Leben gefüllt zu werden. Und auch wenn die Kommission bislang anscheinend noch nicht auf die Aufforderung des Parlaments reagiert hat, scheinen sich die Chancen für eine Umsetzung zuletzt erhöht zu haben, nachdem der Favorit der französischen Präsidentschaftswahlen, François Hollande (PS/SPE), sich für eine weitere Öffnung der Universitäten für ausländische Studenten ausgesprochen hat.

Die Alternative: Erasmus Mundus

Was sich gegen Euromed-Erasmus einwenden ließe: Es existiert schon heute eine übereuropäische Version von Erasmus, das Programm Erasmus Mundus. Es ermöglicht Austauschprogramme zwischen Universitäten der EU und ausgewählten Drittstaaten in aller Welt. Allerdings ist Erasmus Mundus (im Vergleich zum „normalen“, rein europäischen Erasmus) nur mit eher geringen Finanzmitteln ausgestattet: Weltweit können nur rund 2000 Studenten im Jahr daran teilnehmen, davon nur ein sehr kleiner Teil aus der arabischen Welt. Statt ein eigenes Euromed-Erasmus einzurichten, könnte man also auch einfach die Erasmus-Mundus-Partnerschaften mit Universitäten im Mittelmeerraum ausweiten.

Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Modellen bestünde darin, dass bei Erasmus-Mundus-Partnerschaften jeweils eine der Partneruniversitäten in der EU liegen muss, während ein Euromed-Erasmus, das die gesamte Mittelmeerunion umfasst, auch den Austausch innerhalb der arabischen Länder fördern würde. Das hat teilweise Kritik an dem Vorschlag geweckt: Warum sollte die EU Geld ausgeben, damit ein marokkanischer Student ein Jahr an der Universität Kairo verbringen kann? Und widerspräche es nicht dem Konzept einer „europäischen Identität“, wenn sich der europäische Hochschulraum nun auf das gesamte Mittelmeer (und womöglich noch weitere Länder) ausdehnen würde?

Andererseits: Was wäre das für eine europäische Identität, die es nötig hat, sich gegenüber einer Kooperation mit ihren Nachbarländern abzuschotten? Die Mittelmeerunion wurde ja gerade gegründet, um den politischen Rahmen für Projekte zu bieten, die die Europäer und die anderen Mittelmeeranrainer gemeinsam angehen – der freie Austausch der Akademie gehört da zweifellos dazu. Und was das europäische Interesse an einem intensivierten innerarabischen Kontakt betrifft: Waren es nicht gerade diese Verflechtungen, die dazu führten, dass sich der arabische Frühling vor einem Jahr von einem Land zum nächsten ausbreiten konnte?

Studentenaustausch allein genügt nicht

Damit bleibt nur noch ein Vorbehalt: Die Konzentration auf den Bildungsbereich genügt natürlich nicht. Was die demokratischen Fortschritte in Tunesien oder Ägypten gefährdet, ist in erster Linie die um sich greifende Arbeitslosigkeit. Solange die wirtschaftliche Lage sich nicht bessert, wird kein akademisches Austauschprogramm eine breite Ausstrahlungskraft entfalten – wer um die Ernährung seiner Familie besorgt ist, macht sich meist nur wenig Gedanken über den kulturellen Austausch mit dem Rest der Welt und bleibt anfällig für populistische Heilsversprechungen. Die Öffnung der europäischen Märkte und die Förderung von Direktinvestitionen in Nordafrika muss deshalb ein zentraler Bestandteil der EU-Nachbarschaftspolitik bleiben.

Langfristig aber kann Euromed-Erasmus einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäisch-arabischen Bildungs- und Kulturraum darstellen und ein Zeichen setzen wie die Demonstration der Bücherleser auf der Avenue Habib Bourguiba: ein Zeichen gegen jede Beschränkung des freien Austauschs von Ideen, ob diese nun durch eine politische oder religiöse Zensur erfolgt oder durch nationale Grenzen und eine restriktive Migrationspolitik.

Bild: By Taha Husayn (a book from Taha Husayn) [see page for license], via Wikimedia Commons.

10 April 2012

Was bringt die Europäische Bürgerinitiative?

Ganz so schick wie diese werden die Unterschriften auf der ersten EBI wohl nicht sein. Ganz so wichtig auch nicht.
Zückt die Kugelschreiber, bald werden Unterschriften gesammelt! Seit Beginn dieses Monats ist die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative in Kraft (hier der Wortlaut, hier eine Übersichtsdarstellung des Europäischen Parlaments samt putzigem Video). An Vorschusslorbeeren dafür mangelt es nicht: Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD/SPE) spricht von einer „wunderbaren Sache“, die „politische Richtungen gänzlich verändern“ könne. Für Mehr Demokratie e.V. gilt die EBI gar als „bahnbrechend für die Bürgerbeteiligung auf europäischer Ebene“ und als Grundlage, mit der „eine europäische politische Öffentlichkeit entstehen und wachsen“ könne.

Es ist nur zu hoffen, dass so viel Optimismus nicht enttäuscht wird. Denn wer bei dem Wort Bürgerinitiative an europaweite Volksabstimmungen denkt, hat sich von der direktdemokratischen Rhetorik aufs Glatteis führen lassen. Die EBI ist nicht mehr als ein Vorschlag, eine Anregung, die von den EU-Organen, wenn die das wollen, aufgegriffen und in einen Rechtsakt gegossen werden kann. Sicher ist das aber nicht. Und ein europaweites Referendum findet erst recht nicht statt.

Initiativmonopol und Aufforderungsrecht

Und darum geht es im Einzelnen: Anders als auf nationaler Ebene, wo normalerweise sowohl die Regierung als auch das Parlament Gesetze vorschlagen können, liegt das Initiativrecht auf europäischer Ebene (mit wenigen Ausnahmen) allein bei der Europäischen Kommission. Europaparlament und Rat können im Gesetzgebungsverfahren zwar jeden Rechtsakt beliebig abändern; damit es aber überhaupt dazu kommen kann, muss er erst einmal von der Kommission vorgeschlagen werden. Diese Konstruktion geht auf die 1950er Jahre zurück. Sinn der Sache war es damals, die Kommission als das damals wichtigste supranationale Organ gegenüber den Mitgliedstaaten zu stärken, indem sie das alleinige Recht zum Agendasetting erhielt.

Seit dem Aufstieg des Europäischen Parlaments als Gesetzgebungsorgan gilt das Initiativmonopol der Kommission jedoch als Relikt der Vergangenheit. In späteren Vertragsreformen wurde es deshalb immer mehr ausgehöhlt, indem Parlament und Rat ein „Aufforderungsrecht“ erhielten (Art. 225 und 241 AEUV). Sie können nun die Kommission aufrufen, einen Vorschlag zu machen. Die Kommission kann das ablehnen, sie muss dann aber eine Begründung vorlegen. In der Praxis kommt sie derartigen Aufforderungen in der Regel nach.

Durch die Europäische Bürgerinitiative nun erhält die europäische Bevölkerung ein ähnliches Aufforderungsrecht wie Parlament und Rat. Dafür müssen die Organisatoren mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten (mit einer festen Quote pro Land) sammeln. Sie erhalten dadurch das Recht, bei einer Anhörung im Europäischen Parlament ihr Projekt vorzustellen. Anschließend entscheidet dann die Kommission, ob sie einen Rechtsakt dazu vorschlägt. Entscheidet sie sich dagegen, passiert nichts – außer dass die Organisatoren einen freundlichen Brief bekommen, in dem ihnen die Gründe für die Entscheidung erklärt werden.

Immerhin steht zu hoffen, dass die Kommission sich gegenüber Bürgerinitiativen genauso aufgeschlossen zeigt wie gegenüber Aufforderungen von Parlament und Rat und zuletzt vielleicht doch die ein oder andere Verordnung herauskommt. Aber dennoch: Soll das nun der Durchbruch zu einer europäischen politischen Öffentlichkeit sein? Wenn man darunter eine grenzüberschreitende Debatte europäischer Themen mit breiter Bürgerbeteiligung und massenmedialer Aufmerksamkeit versteht, dann habe ich meine Zweifel. Und zwar vor allem aus zwei Gründen:

Erstens: Keine Schlüsselthemen

Die EBI ist lediglich eine Aufforderung an die Kommission, einen Sekundärrechtsakt vorzuschlagen. Bedingung dafür ist aber natürlich, dass die Kommission dazu auch eine Kompetenz nach dem AEU-Vertrag hat – eine Änderung des Vertrags ist als Inhalt einer Bürgerinitiative ausgeschlossen. Damit aber scheidet eine ganze Reihe von Schlüsselthemen aus, die in den letzten Monaten im Zentrum der europäischen Politik und Medienaufmerksamkeit standen. Ob der Fiskalpakt ratifiziert wird oder nicht, ob das Beitrittsverfahren mit der Türkei beschleunigt oder verlangsamt wird, ob das Europäische Parlament seinen Zweitsitz in Straßburg aufgeben darf und ob Europa aus der Atomkraft aussteigt: alles das wird auch weiterhin nur durch die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten beschlossen werden.

Jede Bürgerinitiative wird deshalb vor der Unterschriftensammlung auf ihre Vertragskonformität geprüft werden. Natürlich bleiben immer noch eine ganze Menge umstrittene Themen übrig, für die die Kommission tatsächlich zuständig ist – sei es Vorratsdatenspeicherung oder Finanzmarktregulierung, Wasserversorgung oder Tierschutz. Dennoch werden viele Organisatoren, die sich heute auf die neuen Mitwirkungsrechte freuen, wohl bald dasselbe frustrierende Gefühl erleben, das auch die Kommission aus ihrer täglichen Arbeit kennt: dass es einfach noch immer viel zu viele Themen von europaweiter Relevanz gibt, für die die supranationalen Organe der EU einfach keine Kompetenz besitzen.

Zweitens: Keine Abstimmung

Nun kommt es für die Herstellung politischer Öffentlichkeit aber natürlich nicht in erster Linie darauf an, ob eine Bürgerinitiative auch erfolgreich ist. Es wäre schon ausreichend, wenn nur genug darüber gesprochen wird, um eine Debatte in Gang zu bringen – selbst wenn die Initiative dann scheitert, stünde das Thema im Raum und könnte von anderen politischen Akteuren, etwa den nationalen Regierungen oder den Parteien im Europaparlament, wieder aufgegriffen werden. Dafür wäre es jedoch notwendig, dass die Bürgerinitiativen ein großes Medienecho finden. Und wie wahrscheinlich ist das?

Bei der Politikberichterstattung sind für Medien unter anderem zwei Dinge wichtig. Erstens muss das Thema spannend sein: Etwas muss auf dem Spiel stehen, eine Entscheidung muss fallen, es muss Sieger und Verlierer geben. Und zweitens sollte das Thema etwas mit dem Publikum zu tun haben – anknüpfen an bekannte Muster, an Alltagserfahrungen, oder noch besser: eine eigene Meinung erforderlich machen. Nicht zuletzt deshalb sind Wahlen und Referenden ein so dankbares Medienthema: Es gibt da immer zwei klare Positionen, ein Ja und ein Nein, und da die Zeitungsleser und Fernsehzuschauer am Ende selbst abstimmen werden, haben sie auch ein Interesse daran, sich vorher zu informieren und eine eigene Meinung zu bilden.

Die Europäische Bürgerinitiative jedoch sieht eben keine Abstimmung der Bürger vor. Alles, was die Organisatoren einer EBI tun können, ist das Sammeln von Unterschriften. Und da die Unterschriftensammler kaum überall sein können, werden viele Bürger von den laufenden Bürgerinitiativen erst einmal nichts mitbekommen und daher auch nicht den Druck verspüren, sich eine Meinung dazu zu bilden. Entsprechend werden auch die Zeitungen nur wenig Grund sehen, diesen Themen besonders große Aufmerksamkeit zu widmen. Ein allzu gewaltiges Medienecho jedenfalls sollte niemand erwarten, der eine EBI in Gang bringt.

Immerhin: Europäisierung von Parteien und Verbänden

Was bleibt? Die größte Stärke der Europäischen Bürgerinitiative sehe ich an einer ganz anderen Stelle. Sie könnte dazu beitragen, dass sich die europaweite Zusammenarbeit der verschiedenen nationalen Parteien und Verbände in Zukunft verbessert – und zwar paradoxerweise gerade aufgrund der vielen Hürden, die damit verbunden sind. Für eine erfolgreiche Bürgerinitiative braucht es nämlich eine Million Unterschriften, wobei in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten jeweils eine bestimmte landesspezifische Mindestanzahl erreicht werden muss (konkret jeweils 750 Mal so viele, wie das Land Europaabgeordnete hat, was von 3750 Unterschriften in Malta bis zu 74250 in Deutschland reicht). Um erfolgreich zu sein, müssen die Organisatoren einer Initiative also in einer Vielzahl von Ländern präsent sein. Und das wiederum bedeutet, dass Parteien und Verbände einen Anlass bekommen, sich besser auf europäischer Ebene zu vernetzen.

Wenn also die FDP die Idee hat, durch eine Europäische Bürgerinitiative die Vorratsdatenspeicherung zu Fall zu bringen, so wird sie wohl als Erstes die europäische liberale Partei ELDR für die Kampagne begeistern müssen. Wenn der Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland sich für einen besseren Tierschutz einsetzen will, dann wird er sich an seinen europäischen Dachverband Friends of the Earth wenden. Und damit die Gewerkschaften die EBI für eine Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz nutzen können, werden sie sich über den Europäischen Gewerkschaftsbund koordinieren müssen.

Und damit könnte die Europäische Bürgerinitiative am Ende doch noch einen Beitrag zur Europäisierung der Öffentlichkeit leisten: nicht dadurch, dass sie breite Debatten anstößt, die über die Massenmedien eine Vielzahl von Bürgern erreichen, sondern in der Art, wie sich die Zivilgesellschaft organisiert. Die EBI wird in erster Linie ein Politikinstrument werden, das die europaweiten Parteien und Verbände für ihre Zwecke nutzen können – und sie wird diesen dadurch eine wichtigere Rolle gegenüber ihren nationalen Mitgliedsorganisationen verschaffen. Das ist sicher eine gute Sache und soll uns willkommen sein. Aber der ganz große Durchbruch zur europäischen Demokratie ist es wohl nicht.

Nachtrag: In englischsprachigen Medien verbreitet sich heute die Nachricht, dass zwei große britische Lobbyfirmen ihren Klienten anbieten, sie bei der Entwicklung und Förderung von Europäischen Bürgerinitiativen zu unterstützen. Das hat zu einer gewissen öffentlichen Aufregung geführt schließlich sei die EBI als ein Instrument der Basisdemokratie gedacht, nicht als Einfallstor für die Interessen von Großunternehmen. Aber mal ehrlich: Hat wirklich irgendwer geglaubt, dass lokale Graswurzelvereine in der Lage sind, europaweit eine Million Unterschriften einzusammeln? Wenn Lobbyfirmen ihren Klienten dabei helfen, sich auf europäischer Ebene zu vernetzen, dann scheint mir das nicht per se verwerflich zu sein. Und am Ende wird die Entscheidung, ob die von ihnen eingebrachten Initiativen dem Gemeinwohl entsprechen, ohnehin den EU-Gesetzgebungsorganen überlassen bleiben.

03 April 2012

Wen interessieren fünfundzwanzig Millionen Arbeitslose?

Arbeitslosenquote in der Eurozone: Der Trend geht in die falsche Richtung. Aber ist uns das eigentlich wichtig?
Den in Deutschland lebenden Leserinnen und Lesern dieses Blogs wird es wohl nicht entgangen sein, dass in Kürze elftausend Mitarbeiter des Unternehmens Schlecker ohne Job dastehen werden. Im Vergleich dazu ist eine andere Zahl in der deutschen Öffentlichkeit sehr viel weniger präsent: Wie Eurostat mitteilt, ist die Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union im Februar 2012 auf über 24,5 Millionen gestiegen, fast zwei Millionen mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote lag bei 10,2 Prozent. Noch etwas schlechter sieht es im Euroraum aus: Hier beträgt die Arbeitslosenquote sogar 10,8 Prozent und hat damit den höchsten Wert überhaupt seit der Einführung der gemeinsamen Währung erreicht.

Eigentlich sind solche Meldungen für Medien immer ein interessantes Thema. Schließlich ist die Arbeitslosigkeit etwas, das die Menschen direkt betrifft – der Punkt, an dem die Konjunkturentwicklung unmittelbare Folgen für das Alltagsleben zeigt. In der letzten großen deutschen Wirtschaftskrise vor etwa zehn Jahren zum Beispiel wurde die Verkündung des monatlichen Arbeitsmarktberichts geradezu zu einem politischen Ritual, das Regierung und Opposition zum Anlass nahmen, um ihre Kräfte zu messen. Dass Anfang 2005 die Arbeitslosenzahl erstmals über fünf Millionen stieg (was einer deutschlandweiten Quote von rund elf Prozent entsprach, also etwa dem Niveau der Eurozone heute), war ein symbolischer Wendepunkt, der das Ende der Regierung Schröder einleitete. Über die europäische Beschäftigungsstatistik heute aber findet der Leser mit Mühe einen kurzen Bericht auf den hinteren Seiten des Wirtschaftsteils.

Unterschiedliche Wahrnehmung

Warum lässt die europäische Arbeitsmarktmisere die deutschen Medien so kalt? Die Antwort darauf bot der wirtschaftspolitische Sprecher der Kommision, Amadeu Altafaj, bei der Präsentation der Arbeitslosenzahlen. Er hob hervor, dass sich hinter den Durchschnittsdaten enorme Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten verbergen: „Ein deutscher Bürger, der die Entwicklung von Arbeitslosigkeit und Wachstum betrachtet, hat eine ganz andere Wahrnehmung als ein spanischer Bürger.“

Und tatsächlich: Schlägt man allein den aktuellen Bericht der deutschen Arbeitsagentur auf, trägt gleich das erste Kapitel die Überschrift „Besserung setzt sich fort“. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote liegt hier nach der Berechnung von Eurostat bei gerade einmal 5,7 Prozent, mit sinkender Tendenz. Und obwohl die Umfragewerte der Bundesregierung konstant niedrig sind, ist es mit Sicherheit nicht die Beschäftigungspolitik, die ihr von den deutschen Bürgern zum Vorwurf gemacht wird. Dass in Süd- und Osteuropa die Wirtschaftskrise um sich greift, wird hier zwar zur Kenntnis genommen. Aber schließlich ist das kein deutsches Problem, und im Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein werden ohne Zweifel andere Themen im Vordergrund stehen.

Ganz anders Spanien, das mit einer Quote von 23,6 Prozent die Arbeitslosenrangliste anführt. Die Regierung Rajoy (PP/EVP), die seit gerade einmal hundert Tagen im Amt ist, musste in dieser Zeit bereits eine unpopuläre Steuererhöhung und eine noch unpopulärere Arbeitsmarktreform beschließen. Vor zehn Tagen wurde sie bei den Regionalwahlen in Andalusien und Asturien abgestraft; für vergangenen Donnerstag riefen die Gewerkschaften einen Generalstreik aus. Kein Wunder also, dass der Jobmangel hier das wichtigste politische Thema überhaupt ist – und die Online-Ausgabe von El País gestern mit einem Bericht über die jüngsten Eurostat-Daten aufmachte.

Appelle an die deutsche Kanzlerin

Doch anders als die Deutschen rechnen die Spanier den Zustand ihres Landes nicht allein ihrer eigenen Regierung zu, sondern in zunehmendem Maße auch der Europäischen Union. Schon als die Regierung Rajoy Anfang Januar mit einer Steuererhöhung ihre ersten Wahlversprechen brach, verwies sie auf die Alternativlosigkeit dieser Agenda: „Wenn nicht, hätten uns andere dazu gezwungen.“ Bei der Vorstellung des Haushaltsplans für das nächste Jahr betonte Rajoy heute erneut, dass die Sparmaßnahmen das einzige Gegenmittel gegen die drohende „Intervention“ seien (also gegen das, was deutsche Medien als die „Flucht unter den europäischen Rettungsschirm“ bezeichnen würden). Der Gewerkschaftschef Cándido Méndez beendete seine Rede am Tag des Generalstreiks mit einem Appell an „Merkel, Brüssel und die Märkte“, die zur Kenntnis nehmen sollten, dass die Sparpolitik in der spanischen Bevölkerung keine Unterstützung erfahre. Und auch in den Zeichnungen des El-País-Karikaturisten Peridis erscheint Angela Merkel zuletzt immer öfter in nicht allzu schmeichelhaften Zusammenhängen.

Denn natürlich ist sich in Spanien jeder des Zusammenhangs bewusst, dass es die von Deutschland verordnete Austeritätspolitik ist, die die spanische Wirtschaft immer tiefer in die Rezession drückt und damit auch zu Steuerausfällen und einer Verschärfung der Schuldenkrise führt. Schon im Parlamentswahlkampf im vergangenen Herbst zeichnete sich in der spanischen Öffentlichkeit eine gewisse Resignation ab, da die drängendsten Probleme des Landes nicht mehr allein auf nationaler Ebene, sondern nur noch gesamteuropäisch gelöst werden können, und die spanischen Politiker deshalb von den Entscheidungen im Europäischen Rat abhängig sind. Dort aber hat Deutschland als das einwohnerreichste und wirtschaftsstärkste Land der EU den meisten Einfluss. Es verwundert deshalb nicht, dass die Spanier nun immer mehr dazu übergehen, sich mit ihren Forderungen direkt an die deutsche Bundeskanzlerin zu wenden.

Was kümmert es Angela Merkel?

Doch ob diese Forderungen auch auf Gehör stoßen werden, scheint mehr als fraglich. Denn es ist zwar anzunehmen, dass man sich im Berliner Kanzleramt durchaus der wachsenden Unzufriedenheit am Mittelmeer bewusst ist. Doch die Wähler, auf deren Stimmen die Bundesregierung bei der nächsten Bundestagswahl angewiesen ist und vor denen sie sich deshalb rechtfertigen muss, sind nicht die Spanier, sondern die Deutschen. Solange die deutsche öffentliche Meinung die Wirtschaftskrise als etwas Fremdes ansieht, das nur die anderen Länder betrifft, wird deshalb auch die Bundesregierung wenig Anlass sehen, ihre Strategie zu ändern. In diesen Tagen jedenfalls stattete der CDU-Fraktionschef Volker Kauder der Regierung in Madrid einen Besuch ab und betonte dort in einer Pressekonferenz, dass „Spanien tut, was es tut, weil es das für notwendig hält, und nicht, wie es manchmal heißt, weil Frau Merkel das so will“. (Genau, das war derselbe Volker Kauder, der vor einigen Monaten noch stolz verkündete, jetzt werde in Europa Deutsch gesprochen.)

Wen also kümmert es, dass die europäische Arbeitslosenquote gerade ein historisches Maximum erreicht hat? Die Deutschen, die die größte Verantwortung für die Austeritätspolitik tragen, sind zugleich diejenigen, die am wenigsten von ihr betroffen sind. In den übrigen Mitgliedstaaten dagegen verbreitet sich die Überzeugung, den Weg aus der Krise ohnehin nicht selbst zu bestimmen, sondern der Willkür Berlins und der anonymen Eurokraten ausgeliefert zu sein. Es ist klar, dass dadurch die Politik der Europäischen Union als Ganzes an Legitimität verlieren wird.

Aus diesem Dilemma gibt es nur einen Ausweg: die Supranationalisierung und Demokratisierung der europäischen Wirtschaftspolitik. Die Europäische Kommission und das Parlament, dessen Wählerschaft die Bevölkerung der gesamten Union bildet, sind die einzigen Organe, die der europäischen Öffentlichkeit insgesamt verantwortlich sind. Anders als für die nationalen Regierungen wären für diese Institutionen tatsächlich die europäischen, nicht die nationalen Beschäftigungszahlen interessant. Nur sie werden bei den fünfundzwanzig Millionen Arbeitslosen keine Unterschiede zwischen „eigenen“ und „fremden“ machen, sondern die Interessen der Bürger in allen Mitgliedstaaten gleich gewichten. Wenn sich aber das politische Entscheidungszentrum von den nationalen Regierungen zu den supranationalen Organen verlagert, wird auch die öffentliche Debatte sich nicht mehr auf nationale, sondern auf gesamteuropäische Strategien zur Krisenbekämpfung ausrichten. Und mit einiger Sicherheit wären dann auch die deutschen Medien gegenüber dem menschlichen Leid in Süd- und Osteuropa sehr viel weniger gleichgültig, als sie das heute sind.

Bild: Eigene Grafik (Quelle: Eurostat, Angaben jeweils für das erste Kalenderquartal).