29 Juli 2012

François Hollande, die optimale Einkommensteuer und das Rodrik-Trilemma

Wirtschaftsintegration, Nationalstaat und Demokratie: ein unmögliches Dreieck.
Als François Hollande (PS/SPE) Ende Februar ankündigte, im Falle seiner Wahl zum französischen Präsidenten den Spitzensatz der Einkommensteuer auf 75 Prozent erhöhen zu wollen, löste das bei Beobachtern des Wahlkampfs einiges Kopfschütteln aus. Hollande lag zu diesem Zeitpunkt in Umfragen bereits deutlich vor Nicolas Sarkozy (UMP/EVP), der Wahlsieg war ihm kaum noch zu nehmen. Warum dann also solch ein Vorschlag, den er doch ohnehin nicht würde umsetzen können? Warum ein Versprechen abgeben, das er zuletzt doch würde brechen müssen, und damit seine Glaubwürdigkeit für die nächste Wahl gefährden?

Gute wirtschaftspolitische Gründe

Ökonomisch, so viel vorweg, gab es durchaus gute Argumente für Hollandes Vorschlag. Zwar erscheint 75 Prozent für heutige Verhältnisse ein ungewöhnlich hoher Steuersatz – normalerweise liegen die Spitzentarife in modernen Industriestaaten eher knapp über 40 Prozent. Doch der Wirtschaftsnobelpreisträger Peter Diamond und sein Kollege Emmanuel Saez erklärten bereits Ende 2011 in einem gemeinsamen Paper, dass diese niedrigen Spitzensteuersätze gesamtgesellschaftlich ineffizient seien (hier das Original, hier eine scharf formulierte Zusammenfassung von Paul Krugman).

Hintergrund dieser Überlegungen ist die Frage, wie der Staat sein Steueraufkommen aus den Einkommen der Höchstverdiener maximieren kann. Dabei gibt es, vereinfacht dargestellt, zwei gegensätzliche Faktoren: Einerseits steigern höhere Sätze erst einmal natürlich das Steueraufkommen, da der Staat einen höheren Anteil am Einkommen behalten kann. Andererseits können zu hohe Steuersätze bewirken, dass die Spitzenverdiener insgesamt weniger arbeiten, einfach weil sie, wenn sie ohnehin einen Großteil ihres Verdienstes an den Staat abliefern müssen, stattdessen lieber mehr Freizeit haben. Dadurch aber sinkt ihr besteuerbares Einkommen, was letztlich auch das Steueraufkommen des Staates reduziert. Diamond und Saez rechnen nun mithilfe ökonometrischer Daten diese beiden Faktoren gegeneinander auf – und kommen auf einen optimalen Spitzensteuersatz von etwas über 70 Prozent.

Nationale Demokratie scheitert an wirtschaftlicher Integration

Warum aber sind dann in den letzten Jahrzehnten die Steuersätze in allen OECD-Staaten immer weiter abgesunken? Woher kommt die Irritation, wenn ein Politiker wie Hollande einen Spitzensteuersatz vorschlägt, der dem wirtschaftlichen Optimum nahekommt? Brad DeLong, ein weiterer bekannter Ökonom, versuchte das durch einen Verweis auf die natürliche Irrationalität der Menschen zu erklären, die dazu neigten, gerade die besonders Reichen und Berühmten zu idealisieren und sie von allen Unannehmlichkeiten des Alltags (wie eben hohen Einkommensteuersätzen) freihalten zu wollen.

Doch was auch immer an diesem Argument dran sein mag – wenigstens in Europa gibt es noch einen sehr viel handfesteren Grund, der die Staaten von solchen Steuererhöhungen abhält. Dies lässt sich gerade in Frankreich beobachten, wo die französische Regierung in den letzten Wochen bekräftigt hat, dass sie Hollandes Wahlversprechen tatsächlich umzusetzen plant. Seitdem hat eine veritable Auswanderungsbewegung eingesetzt, bei der französische Spitzenverdiener ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen: in die Schweiz, nach Großbritannien, Luxemburg oder Deutschland. Der britische Premierminister David Cameron (Cons./AECR) kommentierte dazu noch spöttisch, sein Land werde nun „den roten Teppich ausrollen und mehr französische Unternehmen willkommen heißen, die in Großbritannien Steuern zahlen“. Und Jacques Attali, früherer Wirtschaftsberater von François Mitterrand (PS/SPE), stellte ernüchtert fest, die reichsten Bürger seien nun einmal auch die mobilsten – wenn man ihren Steuersatz zu sehr erhöhe, würden sie einfach komplett verschwinden und für das Land sei nichts gewonnen.

Kurz gesagt: Was wir in Frankreich gerade erleben, ist, wie die nationale Demokratie an der wirtschaftlichen Integration scheitert. Obwohl sie die Unterstützung der Bevölkerungsmehrheit hat, wird die gewählte Regierung vermutlich nicht in der Lage sein, ihr steuerpolitisches Programm umzusetzen – und zwar nicht, weil dieses Programm selbst ökonomisch unsinnig wäre, sondern weil die reichsten Bürger des Landes die Personenfreizügigkeit und Kapitalverkehrsfreiheit im Europäischen Binnenmarkt nutzen, um sich dem Zugriff des nationalen Fiskus zu entziehen.

Das Rodrik-Trilemma

Natürlich ist diese Konstellation nichts wirklich Neues; außer bei der Einkommensteuer kennt man einen solchen race to the bottom zum Beispiel auch bei Sozial- oder Umweltstandards. Was mir daran interessant erscheint, ist die Verbindung zu einem Zusammenhang, der von dem Ökonomen Dani Rodrik formuliert wurde (zuerst im Jahr 2000 in diesem lesenswerten Paper, später auch in diesem kurzen Blogeintrag und diesem dicken Buch) und deshalb als „Rodrik-Trilemma“ bekannt ist.

Dieses Trilemma besagt, kurz gefasst, dass ökonomische Integration („Globalisierung“), Demokratie und Nationalstaatlichkeit nicht gemeinsam zu haben sind. Jeweils zwei dieser drei Werte lassen sich miteinander kombinieren: Eine nationale Demokratie kann funktionieren, solange sie ihren Markt geschlossen hält (was allerdings auch zu Wohlstandseinbußen führt). Sobald man sich jedoch für eine Marktöffnung entscheidet, steht man vor der Entscheidung, entweder auch die politische Integration voranzutreiben, was zu einem überstaatlichen, demokratischen Föderalismus führt – oder aber sich in eine „goldene Zwangsjacke“ zu begeben, in der Politik zwar weiterhin im nationalstaatlichen Rahmen gemacht wird, dabei aber ihre Entscheidungsspielräume immer kleiner werden, bis von demokratischem Regieren keine Rede mehr sein kann.

Die Schlussfolgerungen, die Rodrik daraus für die Weltwirtschaft zieht, haben sich im Lauf der Zeit etwas gewandelt. Während er zunächst noch für die nächsten hundert Jahre eine Entwicklung zum globalen Föderalismus voraussagte, spricht er sich inzwischen eher für eine Verlangsamung der wirtschaftlichen Globalisierung aus – nicht zuletzt, weil sich an der schleppenden europäischen Integration zeige, wie große politische Widerstände die Verwirklichung supranationaler Demokratie selbst in einer Gruppe relativ homogener und ähnlich gesinnter Länder zu überwinden hat.

Demokratie in Europa geht nur noch supranational

Ich selbst würde die Entwicklungschancen auch auf globaler Ebene optimistischer bewerten. Doch unabhängig davon, ist wenigstens innerhalb der Europäischen Union die Entscheidung längst gefallen, denn die wirtschaftliche Integration, die in den letzten Jahrzehnten durch den gemeinsamen Binnenmarkt und die Währungsunion verwirklicht wurde, wäre nur mit so immensen ökonomischen und politischen Kosten rückgängig zu machen, dass diese Option faktisch ausscheidet. Uns bleibt damit nur noch die Wahl zwischen einer Vervollkommnung der europäischen Demokratie oder dem Beharren auf einem immer weniger demokratischen Nationalstaat.

Um wieder auf François Hollande zurückzukommen: Die Zeiten, in denen man es den französischen Reichen einfach verbieten konnte, zusammen mit ihrem Vermögen das Land zu verlassen, sind mit großer Sicherheit ein für allemal vorbei. Damit aber können die Franzosen auch nicht mehr wirksam von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen, hohe Steuersätze festzulegen – jedenfalls solange die Briten ihrerseits auf ihrem demokratischen Recht bestehen, die Steuersätze niedrig zu halten. Die Politik verliert an Handlungsmöglichkeiten; und wenn wir bei Hollandes Wahlversprechen eines Spitzentarifs von 75 Prozent verwundert die Stirn gerunzelt haben, dann nur, weil wir uns mit dieser Verengung des demokratischen Entscheidungsspielraums auf nationaler Ebene längst abgefunden haben.

Das eigentlich Erstaunliche aber ist etwas anderes: nämlich dass wir fast ebenso selbstverständlich darauf verzichten, diesen Entscheidungsspielraum auf europäischer Ebene wiederherzustellen. Würde die Einkommensteuer künftig gesamteuropäisch erhoben, so würde wenigstens innerhalb der EU die Konkurrenz der Staaten um die niedrigsten Steuersätze ein Ende finden. Da die Verlegung des Steuerwohnsitzes in ein nicht-europäisches Land mit einem größeren Aufwand verbunden ist, würde die Gefahr einer Steuerflucht der reichen Bürger deutlich verringert. Und im Europäischen Parlament könnten dann die Befürworter und die Gegner eines hohen Einkommensteuersatzes auf demokratische Weise miteinander konkurrieren. Entscheidungen würden wieder in Wahlen und Abstimmungen durch die europäische Bevölkerung getroffen und nicht mehr allein durch die Sachzwänge im europäischen Markt.

Wir stehen heute vor der Wahl zwischen einer nationalstaatlichen „goldenen Zwangsjacke“ und einem demokratischen europäischen Föderalismus. Wir müssen uns nur bewusst machen, dass wir diese Wahl auch wirklich treffen können – bevor wir uns allzu sehr an die vorgebliche Alternativlosigkeit der Politik gewöhnt haben.

PS

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass so mancher Leser auch erleichtert ist, dass die Steuerpläne der französischen Regierung womöglich erfolglos bleiben. Tatsächlich stellen Diamond und Saez in ihrem Modell eines optimalen Steuersatzes nur die Frage, wie sich die Einnahmen des Staates erhöhen lassen, ohne sich dafür zu interessieren, wie viel den besteuerten Spitzenverdienern zuletzt verbleibt (mit dem Argument, dass bei ihrem hohen Einkommen der Grenznutzen von ein bisschen mehr oder weniger Geld auf dem Konto ohnehin vernachlässigbar ist). Das lässt sich natürlich kritisieren, denn neben dem sozialen Grundsatz, dass die einkommensstarken Bürger einen möglichst großen Anteil der Staatsfinanzierung übernehmen sollen, gibt es natürlich auch das liberale Prinzip, nach dem jedem einzelnen möglichst viel von dem verbleiben soll, was er erwirtschaftet hat. Darf der Staat dem Bürger überhaupt so tief in die Tasche greifen?

In Deutschland, wo man dazu neigt, solche Fragen nicht im Parlament, sondern vor dem Verfassungsgericht zu klären, gab es in der Vergangenheit eine Debatte darüber, ob ein Grundrecht darauf existiere, dass der Spitzensteuersatz nicht 50 Prozent des Einkommens übersteigt (der sogenannte „Halbteilungsgrundsatz“). In einem Urteil von 2006 erteilte das Verfassungsgericht dem jedoch eine Absage und sprach stattdessen in schönster Prosa von einem „Spannungsverhältnis“ zwischen „der Garantie des Eigentums und dem Gebot einer sozial gerechten Eigentumsordnung“, das „vom Gesetzgeber problem- und situationsbezogen jeweils zu einem interessengerechten Ausgleich zu bringen“ sei.

Und genau darum geht es ja: um die Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Werten, um Abwägung zwischen Alternativen, um Streit zwischen politischen Lagern, um Demokratie. Auch der glühendste Liberale sollte sich deshalb nicht zu sehr freuen, falls Hollande nun scheitert. Denn was in Europa mittelfristig auf dem Spiel steht, ist nicht einfach nur irgendeine politische Entscheidung, sondern die Fähigkeit unseres politischen Systems, überhaupt noch relevante Entscheidungen zu treffen.

Bild: By Rafał Pocztarski [CC-BY-2.0], via Wikimedia Commons.

23 Juli 2012

Vom Länderfinanzausgleich für die Transferunion lernen

Markus Söder (CSU/EVP) findet regionale Umverteilung in Deutschland genauso schlimm wie in Europa. Aber die Rentenversicherung stört ihn nicht.
Früher oder später musste es wohl so kommen: Nachdem große Teile der deutschen Politik während der Euro-Krise vor den furchtbaren Auswirkungen einer „Transferunion“ gewarnt haben, kündigte diese Woche die bayrische Landesregierung an, dass sie gegen den deutschen Länderfinanzausgleich (also den Mechanismus, durch den entsprechend Art. 107 GG eine finanzielle Umverteilung zwischen reichen und armen Bundesländern erfolgt) eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen wird. Diese beiden Themen haben zwar unmittelbar nichts miteinander zu tun – doch sieht man genauer hin, so erkennt man, wie sich die europäische Debatte in der innerdeutschen widerspiegelt.

Die Rhetorik der bayrischen Regierung klingt jedenfalls seltsam vertraut: Der Finanzausgleich sei ein „unfaires Transfersystem“, die Grenze des Zumutbaren für Bayern „erreicht, wenn nicht gar überschritten“, die Klage daher notwendig, um die „bayrischen Interessen“ zu wahren. Finanzminister Markus Söder (CSU/EVP) sprach gar von einem „Berlin-Bond“, was zwar inhaltlich recht unsinnig ist, da der Finanzausgleich nichts mit Bonds, also Staatsanleihen zu tun hat, aber genau die richtigen Assoziationen zu den verhassten „Eurobonds“ weckte.

Nun ist die Verfassungsklage wahrscheinlich reines Vorwahlkampfgetöse und wird keine größeren Konsequenzen haben. Einen Nutzen aber könnte sie mit sich bringen: Es lässt sich daraus einiges für die Ausweitung der europäischen Transfermechanismen lernen.

Nationale Identität als Bedingung für Solidarität?

Das betrifft zunächst ein Argument, das in der Diskussion immer wieder zu hören war: nämlich dass es Solidargemeinschaften nur auf nationaler, nicht auf europäischer Ebene geben könne, da eine Grundbedingung dafür jener gesellschaftliche Zusammenhalt sei, den man als „nationale Identität“ bezeichnet. Finanzielle Umverteilung im größeren Umfang sei deshalb im Nationalstaat möglich, nicht aber in Europa.

Betrachtet man aber die Argumente, die gegen den Länderfinanzausgleich vorgebracht werden, so sind sie weitgehend deckungsgleich mit denen, die zuletzt gegen Transfermechanismen wie Eurobonds zu hören waren: Durch die Subventionen aus dem Länderfinanzausgleich würde den ärmeren Ländern jeder ökonomische Anreiz genommen, ihre Finanzen selbst zu stabilisieren; stattdessen würden sie, von den reichen Ländern alimentiert, fröhlich über ihre Verhältnisse leben. Um noch einmal Markus Söder zu zitieren: „Berlin [das wichtigste Empfängerland des Finanzausgleichs] leistet sich ein Begrüßungsgeld für Studenten. Wieso soll das der bayerische Steuerzahler finanzieren?“

Offensichtlich ist der Gegensatz zwischen Nationalstaaten und EU also nicht so groß, wie manche Kritiker meinen. Es käme wohl kaum jemand auf die Idee, den Deutschen eine nationale Identität abzusprechen, und doch ist es mit der Solidarität nicht weit her, sobald einige Milliarden Euro aus der bayrischen in die Berliner Landeskasse transferiert werden sollen. Wenn es darum geht, dass „die“ sich von „unserem“ Geld einen faulen Lenz machen können, dann scheinen Bürger nur allzu leicht zur Empörung zu neigen – gleichgültig, ob es um die regionale, nationale oder europäische Ebene geht.

Auch Sozialversicherungen bringen regionale Umverteilung

Das eigentlich Bemerkenswerte aber ist etwas anderes. Der Länderfinanzausgleich ist nämlich nur einer von zahlreichen regionalen Umverteilungsmechanismen in Deutschland, und bei weitem nicht der größte. Denn auch das Steuersystem und die klassischen Sozialversicherungen führen zu Geldflüssen zwischen den Bundesländern: So leben in den wohlhabenden Ländern im Süden und Westen Deutschlands besonders viele einkommensstarke Menschen, die entsprechend auch höhere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. In den ärmeren Ländern im Norden und Osten der Republik ist dagegen die Arbeitslosigkeit hoch, sodass hier besonders viele Menschen finanzielle Unterstützung aus der Sozialhilfe erhalten – und da die Jüngeren auf der Suche nach Arbeit abwandern, gibt es hier auch einen besonders hohen Anteil an Alten, die von einer staatlichen Rente leben.

Im Ergebnis führen diese Effekte zu beeindruckenden Finanzströmen zwischen den Bundesländern. Wie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung vorgerechnet hat, lag in den Jahren 2004 und 2005 das interregionale Umverteilungsvolumen allein der Arbeitslosenhilfe mit rund 7 Milliarden Euro auf gleicher Höhe wie der Länderfinanzausgleich. Die Umverteilung aus dem Rentensystem erreichte sogar rund das Dreifache davon.

Von Bayern zu Berlinern oder von reichen zu armen Deutschen?

Während jedoch der Länderfinanzausgleich den Ärger der Bayern hervorruft, spielt das Sozialversicherungssystem im Streit zwischen den Ländern keinerlei Rolle. Dieselben Bürger, die sich über einen Länderfinanzausgleich von 7 Milliarden Euro empören, sind im Rahmen des Rentensystems ohne Weiteres bereit, einen Regionaltransfer von 21 Milliarden Euro hinzunehmen. Der Grund dafür liegt offensichtlich in ihrer unterschiedlichen Konstruktion: Der Finanzausgleich erfolgt in Form eines direkten Transfers von der Kasse eines Landes in die eines anderen. Sozialleistungen dagegen werden an einzelne Bürger ausgezahlt, und auch die Versicherungsbeiträge werden individuell erhoben – und zwar bundesweit einheitlich nach dem Einkommen gestaffelt.

In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit findet deshalb der Länderfinanzausgleich „zwischen Bayern und Berlinern“ statt. Die Umverteilung der Arbeitslosenversicherung dagegen erfolgt „von reichen zu armen Bürgern“, die des Rentensystems „von jungen zu alten“. Anders als beim Länderfinanzausgleich verlaufen hier die Gegensätze also nicht entlang territorialer Grenzen, sondern entlang der verschiedenen Gesellschafts- und Altersschichten. Und offensichtlich fällt es den Bürgern in diesen Fällen sehr viel leichter, Solidarität zu üben – denn Alte oder Arbeitslose kennen die meisten Menschen, und auch wer noch jung und beschäftigt ist, kann sich oft vorstellen, eines Tages vielleicht selbst auf das Sozialsystem angewiesen zu sein. Aber wie soll man einem bayrischen Wähler erklären, dass er etwas davon hat, wenn seine Steuergelder nicht im eigenen Land, sondern im fernen (und etwas liederlichen) Berlin ausgegeben werden? Die Zahl der Bayern, die sich selbst als mögliche künftige Berliner sehen, ist gering.

Dabei sind natürlich auch die Steuern und Sozialversicherungen in Deutschland nicht unumstritten. Parteien links der Mitte setzen sich traditionell für mehr, Parteien rechts der Mitte für weniger Umverteilung ein. Bemerkenswerterweise lässt sich dies auch im regionalen Wahlverhalten beobachten: SPD (SPE) und Linke (EL) sind besonders in Nord- und Ostdeutschland stark, während CDU/CSU (EVP) und FDP (ELDR) vor allem im Süden und Westen gewählt werden. Und dennoch schlägt sich dieser territoriale Unterschied nicht in der öffentlichen Auseinandersetzung nieder: Wenn im Bundestag darüber gestritten wird, welche Sozialleistungen noch finanzierbar sind, dann ist das keine Debatte zwischen Bayern und Berlinern, sondern eine unter Deutschen.

Europäische Transfers erfolgen zwischen Gebietskörperschaften

Und was heißt das nun für Europa? Vor allem zeigt es, wie sehr die Akzeptanz interregionaler Transfers von dem konkreten Rahmen abhängig ist, in dem sie durchgeführt wird. Wenn, wie beim Länderfinanzausgleich, zwischen den Kassen von Gebietskörperschaften umverteilt wird, kann das recht schnell zu Konflikten führen. Erfolgt die Umverteilung dagegen im Rahmen eines gemeinsamen Steuer- und Sozialsystems, so sind die Bürger zu einem deutlich höheren Grad an Solidarität bereit.

Die Transfermechanismen, die auf europäischer Ebene bestehen oder diskutiert werden, haben jedoch fast immer Gebietskörperschaften zum Adressaten. Das gilt für die Einnahmen- wie für die Ausgabenseite: So finanziert sich die EU heute nicht etwa aus einer eigenen Einkommensteuer, sondern vor allem aus (nach der Höhe des nationalen BIP gestaffelten) Beiträgen der Mitgliedstaaten – es sind also die reichen Staaten, nicht die reichen Bürger, die den größten Anteil an der Finanzierung leisten. Zugleich bezahlt die EU auch keine individuellen Sozialleistungen – die Empfänger der europäischen Strukturfonds sind vielmehr die wirtschaftlich weniger entwickelten Regionen. Und wenn die EFSF oder künftig der ESM Rettungskredite vergibt, dann ebenfalls an Mitgliedstaaten, nicht etwa an einzelne Menschen.

Infolgedessen kann es kaum verwundern, dass die Debatte über europäische Finanztransfers immer wieder auf eine Logik territorialer Interessen und auf jenen Gegensatz zwischen „denen“ und „uns“ hinausläuft, der auch die Diskussion über den Länderfinanzausgleich prägt. Und natürlich stößt die Solidarität zwischen Deutschen und Griechen in der Öffentlichkeit dann ebenso rasch an ihre Grenzen wie diejenige zwischen Bayern und Berlinern. Das Problem der europäischen Transferunion ist nicht, dass es keine „europäische Identität“ gäbe – sondern dass die Konstruktion ihrer Umverteilungsmechanismen misslungen ist, weil sie immer wieder nur bei den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten, nicht aber bei den europäischen Bürgern selbst ansetzt.

Europäisches Sozialsystem

Wenn die Europäische Union also in Zukunft ihre interregionalen Finanztransfers ausbauen will (und einiges spricht dafür, dass das die einzige Möglichkeit ist, um die Währungsunion zu erhalten), dann sollte sie zu den gleichen Mitteln greifen, mit denen auch in Deutschland erfolgreich regionale Umverteilung vorgenommen wird: die Einführung einer gemeinsamen Sozialversicherung mit europaweit einheitlichen, nach Einkommen gestaffelten Beiträgen. Ein solches Sozialsystem könnte mehr Umverteilung zwischen den reichen nördlichen und den armen südlichen Mitgliedstaaten bewirken als alle heutigen Strukturfonds, EFSF- und ESM-Kredite zusammengenommen. Und doch würden es wahrscheinlich auch die Nordeuropäer zuletzt bereitwilliger akzeptieren, weil sie sähen, dass sie nicht kollektiv aufgrund ihrer Nationalität, sondern individuell aufgrund ihres hohen Einkommens zur Kasse gebeten werden, und dass auch die Empfänger nicht die Finanzministerien irgendwelcher anderen Länder, sondern bedürftige Mitbürger sind.

Und natürlich könnten sich die Parteien im Europäischen Parlament hinterher munter über die Höhe der Arbeitslosenhilfe streiten: Die Liberalen und Christdemokraten würden sich auch hier wohl für eher niedrige, die Linken und Sozialdemokraten für etwas höhere Sätze einsetzen. Infolgedessen würde man vielleicht auch bei der Europawahl in Südeuropa künftig etwas öfter SPE, in Nordeuropa EVP wählen. Doch anders als heute würden diese territorialen Unterschiede in der öffentlichen Auseinandersetzung nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Denn der Streit darüber, welche Sozialleistungen finanzierbar sind, wäre keine Debatte mehr zwischen Deutschen und Griechen – sondern eine unter Europäern.

Bild: By Michael Lucan, München (Own work) [GFDL or CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons.

17 Juli 2012

Was tun für den Rechtsstaat in Rumänien?

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit […]. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten […] gemeinsam […].

Das rumänische Parlament sieht von außen nach Zuckerbäcker aus. Innen tobt die Schlammschlacht.
Jetzt also Rumänien. Fast hatten wir uns schon daran gewöhnt, dass mit Ungarn ein europäisches Land dabei ist, in den Autoritarismus abzugleiten, ohne dass die Europäische Union viel dagegen tun kann. Nun aber beobachten wir zum zweiten Mal innerhalb von zwölf Monaten, wie ein Mitgliedstaat in eine Verfassungskrise taumelt. Und als ob wir an der Euro-Krise nicht schon genug hätten, stehen die Europäer wieder vor der Frage, welche Mittel sie eigentlich in der Hand haben, um Rechtsstaatlichkeit und demokratische Prinzipien in der gesamten Union zu sichern.

Eine Cohabitation

Zu den Hintergründen: Das politische System Rumäniens ist ungefähr dem französischen nachempfunden. Ein direkt gewählter Präsident teilt sich die exekutive Macht mit einer Regierung, die das Vertrauen des Parlaments benötigt. Anfang Mai dieses Jahres nun kam es zu dem, was man in Frankreich als Cohabitation bezeichnet: Die dem Präsidenten Trajan Băsescu nahestehende konservative Partei PD-L (EVP) musste in die Opposition, während ihre Konkurrenten PSD (SPE) und PNL (ELDR) eine Regierung unter dem sozialdemokratischen Premierminister Victor Ponta bildeten.

Schon aus Frankreich weiß man, dass eine solche Cohabitation häufig zu politischen Blockaden führt. In Rumänien kamen dazu persönliche Animositäten zwischen Präsident und Premier sowie eine traditionell konflikt- und kabalenreiche politische Kultur. Ende Juni nun eskalierten die Spannungen, als das rumänische Verfassungsgericht entschied, dass künftig nicht mehr der Premierminister, sondern (wie in Frankreich) der Präsident das Land bei den Gipfeltreffen des Europäischen Rates vertreten sollte. Ponta ignorierte diese Entscheidung nicht nur, sondern begann zudem die Absetzung Băsescus zu betreiben.

Amtsenthebungsverfahren und Verfassungskrise

Der genaue Verlauf dieses Verfahrens und der damit verbundenen Intrigen ist einigermaßen verwickelt, deshalb nur das Wichtigste in aller Kürze (eine ausführlichere Darstellung der Entwicklungen bis letzte Woche lässt sich zum Beispiel hier nachlesen): Nachdem das rumänische Parlament am 4. Juli für die Absetzung Băsescus stimmte, wurde wie von der Verfassung vorgesehen für den 29. Juli ein Referendum angesetzt, in dem über den Amtsverbleib des Präsidenten entschieden werden soll. Umfragen sagen dabei eine Mehrheit gegen Băsescu voraus, wobei jedoch die Wahlberechtigung unter 50 Prozent bleiben würde, womit das Referendum ungültig und das Absetzungsverfahren gescheitert wäre. Die Regierung änderte deshalb kurzerhand das Referendumsgesetz, um das 50-Prozent-Quorum abzuschaffen. Dies wiederum wurde am 10. Juli vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig zurückgewiesen. So weit, so unschön, aber doch weitgehend im Rahmen normaler parteipolitischer Aggressionen.

Dann aber wandte die Regierung einen Trick an, der aus der politischen eine konstitutionelle Krise machte: Außer auf regulärem Weg verabschiedete sie die Änderung des Referendumsgesetz auch in Form einer Notverordnung, die zwar ziemlich offensichtlich ebenfalls verfassungswidrig war, gegen die jedoch nur der nationale Ombudsmann eine Verfassungsklage einlegen kann. Dieser wiederum war am 3. Juli entlassen und durch einen Vertrauten der Ponta-Regierung ersetzt worden. Außerdem schränkte die Regierung durch ein weiteres Notdekret die Kompetenzen des Verfassungsgerichts bei der Überprüfung von Parlamentsentscheidungen ein und drohte recht offen damit, einen Weg zu finden, um unliebsame Richter auszutauschen. Damit aber ist nicht nur unklar, was passieren wird, wenn das Referendum wie erwartet das Quorum verpasst – sondern auch die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts insgesamt gefährdet.

Kein Ungarn, aber ein Anschlag auf den Rechtsstaat

Nun sollten keine Zweifel daran aufkommen, dass die Entwicklungen in Rumänien nicht die Ausmaße der demokratischen Krise in Ungarn erreichen. In Ungarn wurden durch die neue Verfassung und insbesondere durch das neue Mediengesetz die Rechte der einzelnen Bürger, etwa die freie Meinungsäußerung und der Schutz von Minderheiten, in sehr viel stärkerer und dauerhafterer Weise eingeschränkt. In Rumänien dagegen handelt es sich zunächst einmal nur um eine Krise innerhalb des politischen Systems, in der mit harten Bandagen und schmutzigen Tricks gekämpft wird, die sich aber nicht unmittelbar auf die einzelnen Bürger auswirkt. In Ungarn geht es um fundamentale Grundrechte, in Rumänien nur um das institutionelle Gleichgewicht zwischen den Verfassungsorganen.

Dennoch aber kann das Vorgehen der Regierung Ponta der Europäischen Union nicht egal sein. Es ist nur zu offensichtlich, dass die Notverordnungen und die Absetzung des Ombudsmanns darauf abzielten, die Kompetenzen des Verfassungsgerichts zu untergraben, um für die Regierung unliebsame Entscheidungen zu verhindern. Damit aber werden grundsätzliche rechtsstaatliche Prinzipien verletzt, die nach Art. 2 EU-Vertrag zu den Werten der EU gehören.

Der Schengen-Beitritt als Druckmittel

Als Mittel gegen solche Fälle ist eigentlich Art. 7 EU-Vertrag vorgesehen. Ihm zufolge kann einem Mitgliedstaat, der eine „schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte“ begeht, das Stimmrecht im Ministerrat entzogen werden. Wie jedoch bereits Ungarn zeigte, läuft diese Bestimmung in der Praxis ins Leere: Bedingung für eine Sanktion nämlich wäre ein einstimmiger Beschluss aller übrigen Mitgliedstaaten, und niemand erwartet ernsthaft, dass es einen solchen geben wird.

Die Kommission griff deshalb, ebenfalls wie schon im Januar, zu einer indirekten Methode: Während sie damals die ungarische Regierung bei ihrer finanziellen Abhängigkeit von europäischen Finanzhilfen zu packen versuchte, ist es im rumänischen Fall der Wunsch der Regierung nach einem Beitritt zum Schengen-Raum. Dieser war ursprünglich für 2011 vorgesehen, scheiterte seitdem jedoch immer wieder an einem niederländischen Veto: Aufgrund der hohen Korruption im Verwaltungssystem könne Rumänien die Sicherung der gemeinsamen Außengrenzen nicht gewährleisten. Seitdem hängt die rumänische Hoffnung auf einen Schengen-Beitritt an den regelmäßig von der Kommission erstellten Fortschrittsberichten über die Korruptionsbekämpfung. Und da der nächste dieser Berichte in dieser Woche veröffentlicht werden soll, drohte die Kommission damit, darin auch die jüngsten Vorfälle zu thematisieren und ein entsprechend schlechtes Zeugnis auszustellen.

Bei einem Treffen mit Regierungschef Ponta präsentierte Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso (PSD/EVP) diesem deshalb einen Katalog mit elf recht unverblümten Forderungen: Insbesondere solle die rumänische Regierung die Notverordnungen wieder zurücknehmen und den früheren Ombudsmann wieder einsetzen. Ponta versicherte zunächst, sämtliche dieser Forderungen erfüllen zu wollen, rückte davon jedoch kurz darauf wieder ab und erklärte, er könne keine Versprechen in Fragen geben, die nicht in die Verantwortung der Regierung, sondern des Parlaments fielen. Parlamentspräsident Crin Antonescu (PNL/ELDR), der bis zu dem geplanten Referendum die Amtsgeschäfte des suspendierten Băsescu führt, ging sogar noch einen Schritt weiter: Derartige Forderungen der Kommission könne es gar nicht geben, da dies eine „unvorstellbare Überschreitung der Kompetenzen von Herrn Barroso“ wäre.

Die Kompetenzen der Kommission

Und wirklich stellt sich – wie schon im Falle Ungarns – die Frage, ob das Vorgehen der Europäischen Kommission wirklich so eine glückliche Lösung ist. Natürlich besteht zwischen der Korruption, die dem Schengen-Beitritt im Wege steht, und der Verfassungskrise jetzt ein etwas engerer Zusammenhang als zwischen den Finanzproblemen und dem Mediengesetz in Ungarn. Doch in beiden Fällen bleibt es ein eigentümliches Spiel über Bande, wenn Angriffe nationaler Regierungen gegen die Grundwerte der EU nur auf so indirekte Weise beantwortet werden können.

Denn davon abgesehen, dass dieses Mittel immer voraussetzt, dass die betroffene Regierung in der ein oder anderen Weise von der Kommission abhängig ist, ist auch das Argument von Crin Antonescu nicht ganz falsch. Gewiss, die Ernennung eines regierungstreuen neuen Ombudsmanns war von sehr zweifelhafter Legitimität. Aber kann es wirklich die Aufgabe der Kommission sein, der rumänischen Regierung nun die Wiedereinsetzung seines Vorgängers vorzuschreiben und sich damit in die nationale Personalpolitik einzumischen? Wenn Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit nicht als solche geahndet, sondern nur durch politischen Gegendruck bekämpft werden können, dann überschreitet leicht auch die Kommission ihre Zuständigkeiten, und die Grenzen der politischen Verantwortung beginnen zu verschwimmen.

Es wäre nützlich, wenn die supranationalen Institutionen der EU auf Verstöße gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten anders reagieren könnten. Am besten wäre es wohl, Art. 7 EUV so zu verschärfen, dass künftig nicht mehr ein einstimmiger Beschluss des Rates, sondern ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs genügt, um die „schwerwiegende und anhaltende Verletzung“ der EU-Grundwerte durch einen Mitgliedstaat festzustellen. Erst dadurch würde dieser Sanktionsmechanismus Zähne bekommen und die nationale Demokratie der Mitgliedstaaten auch auf europäischer Ebene abgesichert. Sich in so wichtigen Fragen wie dieser auf eine informelle Machtausübung der Kommission zu verlassen, ist hingegen auf die Dauer keine besonders tragfähige Alternative.

Und was macht die SPE?

Eine Institution gibt es allerdings, die gut dafür geeignet wäre, politisch auf nationale Regierungen einzuwirken: die europäischen politischen Parteien. Anders als die Europäische Kommission haben sie keine formelle Macht, sodass auch nicht das Risiko einer Kompetenzüberschreitung besteht. Dennoch stehen ihnen Mittel zur Verfügung, um politischen Druck auszuüben, denn um europapolitisch wirken zu können, ist jede nationale Partei auf das Netzwerk angewiesen, das ihnen nur ihre europäische Dachorganisation bieten kann.

Ich habe es hier deshalb wiederholt kritisiert, dass die Europäische Volkspartei angesichts der Entwicklungen in Ungarn nicht nur keine klaren Worte gegenüber ihrer Mitgliedspartei Fidesz gefunden, sondern dieser auch noch Rückendeckung gegeben hat. In Rumänien nun sind die parteipolitischen Vorzeichen umgekehrt, und so fiel es der EVP diesmal sehr leicht, die Regierung Ponta in gleich zwei scharf formulierten Pressemitteilungen zu kritisieren und ihr „machthungrige Absichten“ und einen „galoppierenden Autoritarismus“ vorzuwerfen.

Wie aber reagierten die europäischen Sozialdemokraten, zu denen Pontas PSD gehört? Kurz gesagt: leider kaum besser als die EVP gegenüber der Fidesz. Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte die SPE jedenfalls eine Pressemitteilung, in der sie der rumänischen Regierung ihre „volle Unterstützung“ versicherte, den „Opportunismus“ der EVP angriff und erklärte, Ponta behebe lediglich die „demokratischen Ungleichgewichte“, die die frühere konservative Regierung hinterlassen habe. Immerhin gab es gleichzeitig mit Martin Schulz (SPD/SPE), dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, auch einen prominenten Sozialdemokraten, der die Vorgehensweise Pontas kritisierte. Aber dennoch: Es scheint, als ob auch die SPE sich sehr viel leichter tut, den Splitter im Auge der EVP als den Balken im eigenen zu sehen.

(Die europäischen Liberalen, deren Mitgliedspartei PNL ja ebenfalls an der rumänischen Regierung beteiligt ist, reagierten unterdessen eher zurückhaltend und baten zunächst einmal in einem Brief die Kommission um weitere Informationen. Die Europäische Grüne Partei, die in Rumänien nicht nennenswert vertreten ist, fand fast ebenso scharfe Töne wie die EVP, warnte allerdings auch davor, das Thema zu einer „Schlammschlacht zwischen den rechten und linken Parteienfamilien Europas ausarten“ zu lassen.)

Ponta sollte zurücktreten

Vor zwei Wochen übrigens wurden Vorwürfe gegen Victor Ponta erhoben, er habe einen Großteil seiner Dissertation plagiiert. In einem Interview mit El País kündigte er damals an, er werde zurücktreten, wenn sich die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bewahrheiten würden. Inzwischen hat die zuständige rumänische Nationale Kommission zur Bescheinigung akademischer Titel, Diplome und Zertifikate die Vorwürfe bestätigt (wurde dann allerdings von der Regierung aufgelöst, bevor sie das Ergebnis der Untersuchung offiziell bekannt geben konnte).

Wenn die europäischen Sozialdemokraten nun einen Ausweg aus der Krise suchen, dann sollten sie am besten damit beginnen, Ponta auf diese Ankündigung hinzuweisen. Und auch Băsescu müsste sich die Frage stellen, ob er die Präsidentschaft noch sinnvoll wird ausüben können, wenn bei dem Referendum tatsächlich eine Mehrheit gegen ihn stimmt und das Amtsenthebungsverfahren lediglich am Quorum scheitert. Es wird wohl eine Weile dauern, bis die institutionellen Wunden, die die derzeitige Verfassungkrise in Rumänien aufgerissen hat, wieder verheilt sind. Auf jeden Fall aber ist es ziemlich offensichtlich, dass weder Trajan Băsescu noch Victor Ponta die richtigen Personen sind, um einen politischen Neuanfang zu machen und den demokratischen Grundkonsens im Land wiederherzustellen. Vermutlich wäre es für Rumänien das Beste, wenn sie beide ihren Rücktritt erklären würden.

Bild: By Julienbzh35 at fr.wikipedia [CC-BY-1.0], from Wikimedia Commons.

13 Juli 2012

Der griechische Euro-Austritt wird nicht stattfinden

Andromache: Findest du es nicht anstrengend, immer nur Unheil vorauszusehen?
Kassandra: Ich sehe gar nichts voraus, Andromache. Ich trage nur zwei Dummheiten Rechnung: der Dummheit der Menschen und der Dummheit der Elemente.
Jean Giraudoux: Der trojanische Krieg wird nicht stattfinden, 1. Akt

War der trojanische Krieg wirklich nicht abzuwenden?
In seinem 1935 erschienen pazifistischen Theaterstück „Der trojanische Krieg wird nicht stattfinden“ beschrieb der französische Diplomat und Schriftsteller Jean Giraudoux eine deprimierende Szenerie: Kurz vor Ankunft der griechischen Flotte in Troja haben sich sämtliche Ursachen ihres Zwistes bereits aufgelöst, Paris hat längst das Interesse an Helena verloren, und die Heerführer Hektor und Ulysses wollen nichts lieber, als unnötiges Leid zu verhindern. Alle vernünftigen Gründe sprechen also für eine friedliche Lösung – doch eine kleine Gruppe von Kriegstreibern und eine aufgehetzte Bevölkerung befeuern den Konflikt immer weiter, bis es zuletzt trotz allem zum Zusammenprall kommt. Die Frage, ob er schicksalhaft und unvermeidbar war, lässt das Stück offen.

Nach den Wahlen in Griechenland vor einem Monat waren viele Menschen erstaunt darüber, wie plötzlich das Thema eines griechischen Austritts aus der europäischen Währungsunion von der Tagesordnung verschwand. In den Tagen vor den Wahlen schien der „Grexit“ kaum noch mehr als eine Frage der Zeit zu sein. Insbesondere die Forderung der linken Oppositionspartei Syriza (EL), über die Bedingungen der Hilfskredite neu verhandeln zu wollen, stieß in Brüssel und Berlin auf scharfe Ablehnung: Auf keinen Fall werde man sich darauf einlassen, und sollte die neu gewählte griechische Regierung sich nicht an das vereinbarte Reformprogramm halten, so werde man unmittelbar die Unterstützung beenden, was mindestens einen Staatsbankrott, vielleicht aber auch den Euro-Austritt zur Folge gehabt hätte.

Als nach der Wahl jedoch die Parteien ND (EVP) und PASOK (SPE) eine Koalition bildeten, ging ein Seufzer der Erleichterung durch Europa. Dass der neue Ministerpräsident Antonis Samaras (ND/EVP) nun seinerseits Nachverhandlungen forderte – zuletzt war von einer Streckung der Reformagenda um zwei Jahre die Rede –, wurde zwar wenig erfreut, aber doch recht entspannt aufgenommen. Die Bundesregierung nannte die Forderung „völlig inakzeptabel“, und der Internationale Währungsfonds erklärte, man werde mit Griechenland nicht „verhandeln“, sei jedoch offen für „Gespräche“. Von einem Euro-Austritt aber spricht niemand mehr. (Update: siehe das Postskriptum am Ende dieses Artikels.)

Keine rationalen Gründe für den Euro-Austritt

Dieser Stimmungswandel hat einen recht einfachen Grund: Wie ich hier schon im Mai geschrieben habe, hätte nach Abwägung der verschiedenen Vor- und Nachteile weder Griechenland noch der Rest der Eurozone einen Nutzen aus dem Austritt. Ein Staatsbankrott, eine kaum kontrollierbare Inflation, ein Zusammenbruch des (nicht nur griechischen) Finanzsystems, eine Kapitalflucht aus anderen Krisenländern, eine scharfe Rezession der gesamten Eurozone und allerlei weiteres Chaos wären die wahrscheinlichen Folgen. Das kann niemand wollen, der ernsthaft das Gemeinwohl im Blick hat – selbst wenn er dabei nur an nationale, nicht gesamteuropäische Interessen denkt. Solange sich alle Akteure rational verhalten, wird es deshalb nicht zum griechischen Euro-Austritt kommen. Das Säbelrasseln vor den Wahlen muss im Nachhinein als schnöde Wahlkampfhilfe für die etablierten griechischen Parteien gewertet werden, die den übrigen EU-Regierungen als umgänglicherer Verhandlungspartner erschienen als die Syriza.

Doch ist damit die Gefahr wirklich schon gebannt? Leider nicht, denn nur weil etwas rational (im Sinne des ökonomischen Gemeinwohls) ist, muss es noch lange nicht in die Tat umgesetzt werden. Bedenkt man die „Dummheit der Menschen und die Dummheit der Elemente“, dann scheint es mir vor allem zwei Risiken zu geben, dass die Währungsunion zuletzt doch noch zerfällt.

Mit dem Grexit lässt sich Geld verdienen

Das erste Risiko liegt in dem, was man in der Politikwissenschaft ein Prinzipal-Agenten-Problem nennt: die Gefahr, dass die politischen Eliten in Griechenland (aber auch anderswo) andere Eigeninteressen haben könnten als die Gesamtheit ihrer Bevölkerung, die sie gewählt hat. So ist es im Moment verhältnismäßig einfach, an einem möglichen griechischen Euro-Austritt Geld zu verdienen: Man muss sich dafür lediglich bei einer griechischen Bank verschulden und die entsprechende Kreditsumme in einem der „sicheren“ Euro-Länder unterbringen – etwa indem man in Deutschland eine Immobilie kauft, die man mit einer griechischen Hypothek finanziert. Tritt Griechenland dann aus der Währungsunion aus, würde der Kredit in Drachmen umgewandelt, sodass sich nach der zu erwartenden massiven Abwertung die Schulden weitgehend auflösen würden. Die deutsche Immobilie dagegen behielte ihren Wert in Euro.

Solche Wetten auf den Grexit sind keine ausgefallenen Finanzkonstruktionen für diabolische Banker, sondern stehen letztlich jedem offen, der hinreichend solvent, kreativ und risikobereit ist. Bis zu welchem Grad sie tatsächlich getätigt werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Kein Zweifel aber besteht darin, dass in den letzten Monaten viele Griechen, die sich das leisten konnten, ihre Vermögen nach und nach sicher im Ausland untergebracht haben. Für die wohlhabende Elite des Landes sinken damit die mit einem Euro-Austritt verbundenen Risiken – schlimmstenfalls bis zu dem Grad, wo sie aus dem kollektiven Ruin individuellen Profit ziehen können und somit die Rationalität des nationalen (und europäischen) Gemeinwohls gegen die Rationalität des persönlichen Nutzens steht.

Und die Bevölkerung?

Dagegen lässt sich einwenden, dass der größte Teil der Bevölkerung (all jene, die nicht von einem im Ausland sicher deponierten Sparvermögen leben, sondern von einem Lohn, der kaum mehr als den monatlichen Konsum abdeckt) nach wie vor unter dem Austritt aus der Währungsunion zu leiden hätte. Dementsprechend sollten Politiker, die mit der Wiedereinführung der Drachme werben, bei den Wählern kaum auf Zustimmung stoßen. Und in der Tat gab es bei den griechischen Wahlen keine ernstzunehmende Partei, die das in ihrem Programm gehabt hätte.

Aber wäre das auch der Fall, wenn sich die Krise weiter verschärft – wenn die Rezession anhält, die Arbeitslosigkeit zunimmt, das soziale Elend wächst, und bei alledem die Europäische Union mit ihrem radikalen Sparkurs als der Schuldige erscheint? Das Potenzial für nationalen Populismus ist derzeit enorm, und zwar gleichermaßen in den südeuropäischen Krisenländern wie in den nordeuropäischen Nettozahlerstaaten. Sollte sich tatsächlich die politische Elite in Griechenland für einen Euro-Austritt entscheiden, dann würde es ihr wohl nicht schwerfallen, mit entsprechender Rhetorik die Öffentlichkeit anzuheizen und einen Großteil der Bevölkerung auf ihre Seite zu ziehen. Und sie würde dabei nicht zuletzt auch in Deutschland auf die Unterstützung der Boulevardmedien und eines Teils der Regierungsparteien stoßen, die meinen, sich vor den deutschen Wählern mit einer Bestrafungsaktion gegen die „Pleite-Griechen“ profilieren zu können: Die bayrische CSU (EVP), nicht die Syriza war es, die im Mai am häufigsten von einem Euro-Austritt gesprochen hat.

Mauern gegen die Irrationalität

Wird der trojanische Krieg also stattfinden? Natürlich gibt es auch im heutigen Europa genügend Politiker, die sich für eine vernünftige Lösung der griechischen Probleme einsetzen: entschieden die nötigen Verwaltungs- und Strukturreformen voranzubringen, während die Haushaltskonsolidierung vorerst zurückgestellt wird, um die Konjunktur nicht weiter abzuwürgen. Aber werden sie sich durchsetzen können, wenn in absehbarer Zeit die Krise in ihre nächste Runde geht und sich der Tonfall in der Öffentlichkeit verschärft?

Was mir Hoffnung macht, dass die Populisten zuletzt erfolglos bleiben werden, sind vor allem die zeitlichen Hürden. Wäre es möglich, einen Austritt aus der Eurozone von einem Tag auf den nächsten umzusetzen, dann bin ich nicht sicher, ob es nicht früher oder später zu einer solchen Kurzschlusshandlung kommen würde. Doch die Wiedereinführung der Drachme wäre nicht nur mit einem erheblichen technischen Aufwand verbunden, sondern auch mit einer ganzen Reihe von verfassungsrechtlichen Hindernissen: Ein Austritt aus der Währungsunion ist in den derzeitigen europäischen Verträgen nicht vorgesehen und müsste deshalb erst einmal in einem separaten Abkommen zwischen Griechenland und den übrigen Mitgliedstaaten ausgehandelt werden. Diese zeitliche Dynamik kann wie eine Mauer gegen die Irrationalität wirken, da sie der Öffentlichkeit in jedem der beteiligten Länder die Möglichkeit verschaffen würde, ernsthaft die Vor- und Nachteile des Austritts abzuwägen.

Aber ob das genügen wird? Nachdem Ulysses sich im letzten Akt des Theaterstücks von Jean Giraudoux mit Hektor auf einen Abzug der griechischen Truppen geeinigt hat und von diesem gefragt wird, ob das nun eine List oder ein Zeichen von Größe sei, gibt er zur Antwort:
Ich versuche in diesem Augenblick nicht Euch zu überlisten, sondern das Schicksal. Es ist mein erster Versuch und darum umso verdienstvoller. […] Ich breche auf … aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass er sehr weit ist, dieser Weg, der mich von hier zu meinem Schiff führt.
Hoffen wir für die europäische Währungsunion weiter das Beste!

PS

Kaum hatte ich diesen Artikel abgeschlossen, da lese ich, dass der CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt sich wieder einmal für einen raschen griechischen Austritt aus dem Euro ausgesprochen hat. Oh, die Versuchung muss groß sein!

Bild: Johan Georg Trautmann [Public domain], via Wikimedia Commons.

09 Juli 2012

Ökonomen aller Länder, vereinigt euch: Zum Euro-Streit der deutschen Wirtschaftswissenschaftler

Hans-Werner Sinn erklärt in deutschen Medien gern die Euro-Krise. An der europäischen Öffentlichkeit beteiligt er sich eher weniger.
Man kann wahrhaftig nicht sagen, dass die Euro-Krise besonders arm an kurzfristigen Aufregern wäre, und dass eigentlich die politische Sommerpause begonnen hat, wird daran wohl erst einmal nichts ändern. Darum, dass auch zwischen der Diskussion über ein neues Grundgesetz vor zwei Wochen und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts morgen keine Langeweile in der Öffentlichkeit aufkommt, haben sich letzte Woche die Wirtschaftswissenschaftler gekümmert: Innerhalb weniger Tage wurden gleich drei Aufrufe und Gegenaufrufe zu Euro-Rettung und Bankenunion veröffentlicht, bis es dem Laien ganz schwindlig war und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU/EVP) endlich konstatierte, „von allen denkbaren Verfahren in der Bewältigung dieser Krise“ sei „das am wenigsten taugliche die Umsetzung von Expertenempfehlungen“. Na, danke.

Aufrufe und Gegenaufrufe

Was genau passiert ist, hat die Süddeutsche Zeitung hier zusammengefasst. Am Anfang stand ein von Hans-Werner Sinn und Walter Krämer initiiertes Schreiben, in dem sie scharf die letzten Gipfelbeschlüsse kritisierten, denen zufolge der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) künftig auch direkt zur Bankenrettung eingesetzt werden soll und damit indirekt die Funktion einer gesamteuropäischen Einlagensicherung übernimmt (im Ausgleich dafür soll auch die Bankenaufsicht stärker europäisiert werden). Dieses Schreiben wurde innerhalb weniger Tage von fast zweihundert anderen Wirtschaftswissenschaftlern mitunterzeichnet, stieß aber auch auf scharfe Kritik. Eine Gruppe von Ökonomen um Peter Bofinger reagierte mit einer „Widerrede“, in der sie dem Kreis um Sinn und Krämer vorwarfen, unsachlich zu sein und keine klaren Alternativen vorzuschlagen. Und schließlich formierte sich noch ein dritter Kreis um Frank Heinemann und Gerhard Illing, die sich in einer eigenen Stellungnahme klar für die Europäische Bankenunion aussprachen. Auch dieser Gegenaufruf wurde innerhalb kurzer Zeit von über hundert weiteren Wirtschaftswissenschaftlern unterstützt.

Ich möchte mich an dieser Stelle nicht näher zu der ökonomischen Debatte selbst äußern – zum einen tun das zurzeit schon genügend andere, zum anderen habe ich auch selbst in diesem Blog bereits vor einem Monat die Kommissionspläne zur Bankenunion kommentiert. Allgemein sind die in den jüngsten Aufrufen formulierten Argumente weder besonders neu noch besonders ungewöhnlich. Interessant daran finde ich eher etwas anderes: nämlich wie „deutsch“ diese ganze Diskussion verlaufen ist.

Nur deutschsprachige Unterzeichner

Das Erste, was auffällt, wenn man sich die Unterzeichnerliste unter den beiden Manifesten ansieht, ist die fast vollständige Abwesenheit ausländischer Namen. Und nicht nur das: Auch bei den hinter den Namen angeführten Universitätsstädten findet sich nur hier und dort ein London oder Chicago, ein Lissabon oder Montréal. Die überwältigende Mehrheit der Unterzeichner hingegen stammt aus Deutschland, einige aus Österreich und mehrere auch aus, ja, der Schweiz. Tatsächlich bezeichnen sich die Verfasser des ersten Appells selbst als „Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler der deutschsprachigen Länder“. Auch offizielle englischsprachige Übersetzungen der öffentlichen Aufrufe gibt es offenbar nicht – es scheint ganz, als sei dies eine Debatte von Germanophonen für Germanophone.

Aber warum? Sind die deutschen Wirtschaftswissenschaftler international so schlecht vernetzt, dass sie keine Kollegen außerhalb von Österreich und der Schweiz kennen? War bei der Veröffentlichung der Manifeste auf die Schnelle kein Übersetzer zu haben? Gibt es eine eigene „deutsche Ökonomie“, die auf ganz anderen Lehrsätzen und Theorien beruht als denen, die in diesem Fach im Rest der Welt diskutiert werden? Oder warum sonst hat niemand bei Paul de Grauwe oder Francesco Mongelli nachgefragt, um nur zwei renommierte Forscher zur Eurozone und der Theorie optimaler Währungsräume zu nennen? Wo sind die Namen von Jean Pisani-Ferry und den anderen Mitarbeitern von Bruegel, dem bekanntesten ökonomischen Thinktank der EU? Wo die diversen amerikanischen Wirtschaftsnobelpreisträger, die sich in jüngster Zeit immer wieder zur europäischen Krise geäußert haben? Sollte man nicht deren Meinung mit einbeziehen, wenn man die Debatte zu den jüngsten politischen Entwicklungen mit ernsthafter wirtschaftswissenschaftlicher Expertise unterfüttern will?

Doch vermutlich liegt genau darin die Antwort auf diese Fragen: Das Ziel der Unterzeichner des ersten Aufrufs war es eben nicht, eine solide, wissenschaftlich durchdachte Stellungnahme abzugeben – womit sie an die Öffentlichkeit traten, ist ein rein politischer Appell. Das zeigt sich bereits an der Wortwahl des Textes, der an die „lieben Mitbürger“ adressiert ist und mit dem Aufruf endet, sich an den „Abgeordneten Ihres Wahlkreises“ zu wenden, damit „unsere Volksvertreter […] wissen, welche Gefahren unserer Wirtschaft drohen“. Und dass im ersten Satz Angela Merkel schlicht als „die Kanzlerin“ bezeichnet wird, als gäbe es nur eine, lässt keine Zweifel daran, an welche „Mitbürger“ sich die Autoren da wenden: Sie sprechen als Deutsche zu Deutschen, und schon die Österreicher und Schweizer unter den Unterzeichnern sind kaum mehr als Zaungäste dabei.

Eine Debatte unter nationalem Vorzeichen

Ich habe hier vor zwei Wochen darüber geschrieben, dass man über die EU auf zwei unterschiedliche Arten diskutieren kann: Wenn Entscheidungen in einem supranationalen Rahmen getroffen werden können, verstehen sich die Menschen meist als europäische Bürger, denen an einer gemeinsamen Lösung gelegen ist. Wenn Europa jedoch im rein nationalen Rahmen verhandelt wird, dann dominieren oft die Paradigmen der Außenpolitik und es steigt das Misstrauen gegenüber den „ausländischen“ Regierungen, denen man möglichst wenig Mitsprache über die eigene Fiskalpolitik geben will.

Der Brief der Ökonomen um Sinn und Krämer scheint mir geradezu ein Musterbeispiel für eine solche Entwicklung zu sein. Es mag noch angehen, dass sie die Währungsunion nicht etwa als eine Einheit sehen, sondern zwischen den „Krisenländern“ und den „bislang noch soliden Länder[n]“ unterscheiden. Problematischer wird es, wenn sie unterstellen, die Bürger der Letzteren hätten „mit all dem“, d.h. den Bankenproblemen in Südeuropa, „wenig zu tun“ – als wären nicht gerade die ökonomischen Ungleichgewichte innerhalb der Eurozone die strukturelle Ursache der Krise gewesen. Doch wenn es zu Beginn des zweiten Absatzes heißt:
Die Politiker mögen hoffen, die Haftungssummen begrenzen und den Missbrauch durch eine gemeinsame Bankenaufsicht verhindern zu können. Das wird ihnen aber kaum gelingen, solange die Schuldnerländer über die strukturelle Mehrheit im Euroraum verfügen,
dann lässt sich diese Gegenüberstellung nur noch als blanker nationaler Argwohn lesen: hier „die Politiker“, dort „die Schuldnerländer“; hier der hehre Versuch, Missbrauch zu verhindern, dort aber – ja, was eigentlich? Die Tücke der Romanen, die nach dem Schatz der Nibelungen gieren?

Die Gegenaufrufe

Bemerkenswerterweise ist es ausgesprochen schwierig, eine Debatte, die erst einmal auf diese Weise ins nationale Fahrwasser geraten ist, noch europäisch zu öffnen. Das zeigt sich auch an den Reaktionen auf den Sinn/Krämer-Aufruf: So betonte Peter Bofinger in seiner Widerrede zwar, dass es „in erster Linie um die […] Auswirkungen […] auf die Stabilität des gesamten Finanzsystems des Euro-Raums“ gehe – aber auch er appellierte zuletzt nur an eine deutsche Öffentlichkeit, wenn er erklärt, dass bei einer Bankenpleite „auch der deutsche Sparer und der deutsche Steuerzahler“ betroffen wäre und „auch die deutsche Wirtschaft erheblich beeinträchtigt würde“. Das ist ohne Zweifel richtig, aber kommt es darauf wirklich an? Wäre es denn in Ordnung, den Rest Europas ins wirtschaftliche Chaos stürzen zu lassen, wenn nur sichergestellt wäre, dass Deutschland dabei seine Schäfchen im Trockenen halten kann?

Erst der Gegenaufruf der Heinemann/Illing-Gruppe nahm schließlich eine europäische Perspektive auf das Thema ein. Das beginnt schon mit ihren Zielen, als die sie „eine stabilere Architektur Europas“ und „den Zusammenhalt der Währungsunion“ nennen. Und anders als Krämer und Sinn sprechen sie die strukturellen Probleme der Eurozone an: die „fatale[n] Konstruktionsfehler der Währungsunion“, die einen „Teufelskreis zwischen nationalen Schulden- und Bankenkrisen“ auslösten. Dieser könne nur durch eine „Europäisierung der Kreditversorgung“ durchbrochen werden – was seinerseits „einheitliche Regulierungsstandards“ und eine „europäische Bankenaufsicht mit weitreichenden Eingriffsrechten“ erforderlich mache.

Doch auch unter dieser Analyse, die wohl eine Vielzahl von Wissenschaftlern in anderen Ländern Europas teilen würde, finden sich kaum ausländische Namen. Weshalb? Fast scheint es, als ob sich die Verfasser damit abgefunden hätten, dass dies eine rein deutsche Debatte sein wird. Oder fürchten sie gar, ihr Aufruf würde in der deutschen Öffentlichkeit an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn man sähe, dass sich ihm auch Griechen und Italiener anschließen können?

Deutsches und europäisches Interesse

Kurz gesagt: Während sich die Krämer/Sinn- und die Bofinger-Gruppe darüber streiten, welche Strategie im besten deutschen Interesse liegt (wobei Bofinger die deutlich besseren Argumente hat), sucht der Kreis um Heinemann und Illing eine Lösung für die Währungsunion insgesamt. Solange es bei EU-Vertragsreformen ein nationales Vetorecht gibt, ist es womöglich notwendig, die Debatte auf beiden Ebenen gleichzeitig zu führen – und bei jedem Lösungsvorschlag zu verdeutlichen, dass er nicht nur „den Europäern“ insgesamt nutzt, sondern auch „den Deutschen“ speziell. Angesichts der schon heute existierenden engen Verflechtungen fallen oft genug ohnehin beide Ebenen zusammen, da ein Scheitern der Währungsunion kaum einem Land so sehr schaden würde wie Deutschland.

Für die öffentliche Debatte aber ist zu hoffen, dass möglichst viele Bürger verstehen, dass kollektive Interessen keineswegs zwingend auf der Ebene des Nationalstaats gebildet werden müssen. Wenn wir uns eine Meinung zu politischen Fragen bilden, dann gehen wir dabei oft von dem aus, was wir als „das Gemeinwohl“ verstehen. In der Außenpolitik stellt man sich dieses Gemeinwohl meist als ein nationales vor und spricht dann vom nationalen Interesse. Aber in diesen Zeiten der wechselseitigen Abhängigkeit aller Mitgliedstaaten sollten wir die Euro-Krise nicht als ein Thema nationaler Außen-, sondern europäischer Innenpolitik betrachten – und darum nicht nur das deutsche, sondern immer auch das gesamteuropäische Gemeinwohl in den Blick nehmen.

Erst recht gilt das natürlich für Wirtschaftswissenschaftler, die den Anspruch erheben, fachliche Expertise zu aktuellen politischen Problemen zu geben. Es ist ein Grundmerkmal wissenschaftlicher Erkenntnis, dass sie nicht an nationalen Grenzen halt macht. Ob ein bestimmtes Argument Sinn ergibt oder nicht, hängt nicht von der Staatsangehörigkeit seines Verfassers ab. Wenn sich also das nächste Mal eine Gruppe von Ökonomen mit einem politischen Manifest zu Wort melden will, dann sollte sie uns zeigen, dass sie bereit ist, darüber auch mit Kollegen aus anderen Ländern zu diskutieren, und dass ihre Vorschläge auch bei diesen auf Zustimmung stoßen. Denn ohne einen gesamteuropäischen Ansatz wird die Euro-Krise am Ende ohnehin nicht zu lösen sein.

PS

Nachtrag, 10. Juli: Die Financial Times Deutschland berichtet inzwischen über Reaktionen nicht-deutschsprachiger Ökonomen auf das Krämer/Sinn-Schreiben (die praktisch durchweg negativ ausfallen). Immerhin, vielleicht kommt so ja doch noch eine gesamteuropäische Debatte in Gang.

Bild: By Jan Roeder, Krailling (Photographer Jan Roeder) [GFDL or CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons.

02 Juli 2012

Wie undemokratisch ist der ESM?

Der ESM euthanasiert Europa“, warnt dieses Transparent in Paris. Wer bietet mehr?
Kaum hatte der Deutsche Bundestag den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ratifiziert – durch den künftig Euro-Staaten mit Finanzproblemen eine „Stabilitätshilfe“ bereitgestellt werden kann, „wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist“ (Art. 3 ESM-Vertrag) –, da trafen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die ersten Klagen dagegen ein: Der neue Vertrag sei undemokratisch und beschränke unzulässig die nationale Souveränität in Budgetfragen, verstoße also gegen das deutsche Grundgesetz, mehr noch: gegen die Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 Abs. 3 GG, und sei deshalb in Bausch und Bogen abzulehnen. Das war vorauszusehen.

Was den ein oder anderen eher überrascht haben dürfte, ist die mediale Begleitung dieser Klagen. Fast scheint es, als hätten wir schon jetzt das Thema des diesjährigen politischen Sommerlochs gefunden. Nachdem bereits im Vorfeld in der Süddeutschen Zeitung von „Landesverrat“ die Rede war, gibt es seit einigen Tagen auf Twitter den Hashtag #StopESM, unter dem ein wahres Feuerwerk an Vorwürfen zu bewundern ist: Es gehe, so kann man dort lesen, um eine „unfassbare Notstandsgesetzgebung, Aushebelung d. Legislative, Machtballung bei Exekutive“, um einen „sittenwidrigen Vertrag“, um „die Finanzdiktatur“. Oder, wie ein Tweet von @VoiceDialogue_ zusammenfasst:
ESM, ja? Also EU-Diktatur! Aber wie demokratisch geht es da zu? A:Gar nicht. B:scheindemokratisch C:die Frage ist verboten
Das wichtigste Gremium sind die nationalen Finanzminister

Aber Scherz beiseite – wie undemokratisch ist er denn nun wirklich, der ESM? Hat der Bundestag gerade seine eigene budgetpolitische Selbstentmachtung beschlossen? Wird über unser aller Haushaltspolitik demnächst ein obskures ungewähltes Gremium in Brüssel entscheiden? Und wer genau ist eigentlich dieser Finanzdiktator, dem wir fortan unterworfen sein sollen?

Wirft man einen Blick in den ESM-Vertrag selbst, dann erfahren wir in Art. 4, dass der Stabilitätsmechanismus zwei Beschlussgremien hat, nämlich einen Gouverneursrat und ein Direktorium. Alle wichtigen Entscheidungen fallen dabei im Gouverneursrat, in den jeder Mitgliedstaat „ein Regierungsmitglied […] mit Zuständigkeit für die Finanzen“ entsendet. Das finstere Zentrum der Macht ist also niemand anderes als die nationalen Finanzminister der Eurozone.

Hinzu kommt, dass alle wichtigen Entscheidungen des ESM „im gegenseitigen Einvernehmen“ getroffen werden, was nichts anderes bedeutet, als dass jeder einzelne Finanzminister ein Vetorecht besitzt. Nur wenn „die Europäische Kommission und die EZB beide zu dem Schluss gelangen, dass die Unterlassung der dringlichen Annahme eines Beschlusses zur Gewährung oder Durchführung von Finanzhilfe in aller Eile […] die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des Euro-Währungsgebiets bedrohen würde“, kann nach Art. 4 Abs. 4 ESM-Vertrag das Vetorecht ausgesetzt werden. Für eine Entscheidung ist dann nicht die Einstimmigkeit, sondern eine Mehrheit von 85 Prozent der Stimmen erforderlich. Da jedoch die Stimmen im Gouverneursrat nach den Kapitalanteilen der Länder gewichtet werden, kann Deutschland, das etwas mehr als ein Viertel des Gesamtkapitals stellt, auch in dringlichen Fällen alleine jeden Beschluss zu Fall bringen.

Von einer „Diktatur“ ist also weit und breit nichts zu erkennen, im Gegenteil: Wenn man bedenkt, dass der ESM eigentlich die für eine Währungsunion unabdingbaren automatischen (!) Stabilisatoren ersetzen soll, sind seine Entscheidungsverfahren von so vielen Hürden gespickt, dass man sich ernsthafte Sorgen um seine Wirksamkeit machen muss.

Machtverlagerung an die Exekutive?

Allerdings, so lässt sich einwenden, gehören alle Organe, die an der ESM-Entscheidungsfindung beteiligt sind, der Exekutive an: Wenn sich die nationalen Finanzminister nur einig sind, dann könnten sie Beschlüsse künftig an ihren Parlamenten vorbei treffen. Ist das also die befürchtete „Aushebelung der Legislative“?

Tatsächlich sagt der ESM-Vertrag zu den nationalen Parlamenten reichlich wenig: Außer dass sie einen jährlichen Buchprüfungsbericht zu lesen bekommen, sind keine besonderen Beteiligungsrechte vorgesehen. Allerdings steht es natürlich jedem Mitgliedstaat frei, auf nationaler Ebene das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative so zu gestalten, wie es ihm richtig erscheint. In Deutschland geschieht dies unter anderem durch das Begleitgesetz, das der Bundestag zusammen mit dem ESM-Vertrag verabschiedet hat. Demzufolge muss die Bundesregierung im Gouverneursrat jede wichtige ESM-Entscheidung ablehnen, wenn nicht zuvor der Haushaltsausschuss oder (in besonders wichtigen Fällen) das Plenum des Bundestags seine Zustimmung dazu gegeben hat.

Kombiniert man das mit den Entscheidungsverfahren im Gouverneursrat selbst, dann hat nicht nur die Bundesregierung, sondern auch der Bundestag in allen wesentlichen Fragen ein Vetorecht. Das gilt insbesondere für jede Kapitalaufstockung des ESM und auch für jeden vom ESM gewährten Notkredit an Krisenstaaten. Also alles in Butter?

Parlamentarisches Veto oder parlamentarische Gestaltungsmacht?

Nicht ganz. Wie die Heidelberger Verwaltungsrechtler Wolfgang Kahl und Andreas Glaser schon vor einigen Monaten in der FAZ argumentierten, kann es auch jenseits formaler Vetorechte zu „politisch unwiderstehlichem Druck“ kommen:
Der Verlust der Haushaltsautonomie des Parlaments kann dabei selbst durch eine in einem ESM-Begleitgesetz zu verankernde Zustimmungspflicht eines Parlamentsausschusses oder gar des Bundestagsplenums zu den Hilfsmaßnahmen in jedem Einzelfall nicht hinreichend kompensiert werden. Die Entscheidung des Gouverneursrats und damit auch des Parlaments wird sich als „alternativlos“, das Risiko im Fall einer Verweigerung als „systemisch“ und damit als „nicht verantwortbar“ darstellen.
Ich denke nicht, dass dieses Argument juristisch besonders viel taugt – Zustimmungspflicht bleibt Zustimmungspflicht, egal wie oft die Regierung (oder irgendjemand sonst) „alternativlos“ sagt. Politisch aber ist es bedenkenswert. Denn, so lässt sich argumentieren, ein parlamentarisches Vetorecht ist nicht dasselbe wie eine parlamentarische Gestaltungsmacht: Bei der Aushandlung des nationalen Haushaltsplans hat der Bundestag selbst das Heft in der Hand, und wenn er ein bestimmtes Ziel erreichen will, kann er selbst entscheiden, welche Mittel er dazu für angemessen hält. Bei Entscheidungen im ESM-Rahmen dagegen kann der Bundestag nur Ja oder Nein sagen. Er hat keine Möglichkeit, selbst Alternativvorschläge ins Spiel zu bringen, und kann erst recht nicht voraussagen, welche Auswirkungen ein mögliches Veto haben wird.

Damit aber bringt der ESM eben doch eine Machtverlagerung an die Exekutive mit sich: Auch wenn alle Beschlüsse von den nationalen Parlamenten bestätigt werden müssen, ausgehandelt würden sie von den Regierungen im Gouverneursrat.

Gestaltungsmacht ist nur auf europäischer Ebene möglich

Doch bedenkt man dieses Argument genauer, so stößt man rasch an die logischen Grenzen des nationalen Parlamentarismus. Denn unabhängig davon, wie „europäisch“ oder „national“ die Bundestagsabgeordneten denken mögen, wird die Aushandlung eines ESM-Rettungspakets immer unter der Beteiligung von Vertretern aller Mitgliedstaaten erfolgen müssen. Die politische Gestaltungsmacht kann in gesamteuropäischen Fragen wie diesen nur bei gesamteuropäischen Organen liegen – und jede Überlegung zur Machtverteilung zwischen Exekutive und Legislative muss deshalb auf europäischer statt auf nationaler Ebene ansetzen.

Will man den Europäischen Stabilitätsmechanismus demokratisieren, dann kommt es also nicht auf den Bundestag an, sondern auf das Europäische Parlament. Es ist das einzige direkt gewählte Organ, das auf gesamteuropäischer Ebene Gestaltungsaufgaben wahrnehmen kann – und zugleich das einzige, das im ESM-Vertrag überhaupt keine Berücksichtigung findet. Hier wäre anzusetzen, wenn man es ernst meint mit der parlamentarischen Verantwortung in Haushaltsfragen. Wie ich schon vor einigen Tagen geschrieben habe, erschiene mir die beste Lösung eine Konstruktion, bei der die Vetorechte der einzelnen Mitgliedstaaten reduziert werden und dafür das Europaparlament ein Mitspracherecht in allen ESM-Entscheidungen erhält.

Oder geht es doch um nationale Souveränität?

Doch wenn man sich in diesen Tagen in der deutschsprachigen Medienlandschaft umsieht, ist von derartigen Vorschlägen bemerkenswert wenig zu finden. Auch die Klageschriften, die beim Bundesverfassungsgericht eingetroffen sind, widmen sich nicht der fehlenden Beteiligung des Europäischen Parlaments. Stattdessen geht es viel um den Bundestag und dessen Budgetverantwortung, um mögliche Haftungsrisiken für die Bundesrepublik Deutschland und um die Integrationsgrenzen des Grundgesetzes.

Das ist, was die Klagen angeht, nicht besonders überraschend. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen zum Lissabon-Vertrag und zum Europawahlrecht schon wiederholt deutlich gemacht, dass es vom Europäischen Parlament nicht so besonders viel hält. Wer in Karlsruhe Erfolg haben will, der sollte deshalb in seiner Argumentation möglichst wenig darauf setzen, dass es auch auf europäischer Ebene demokratisch legitimierte Organe gibt, und sich stattdessen besser auf die nationale „Verfassungsidentität“ konzentrieren.

Was aber die politische Debatte in der breiten Öffentlichkeit betrifft, so sollten wir uns von diesen gedanklichen Blockaden lösen. Wenn jemand dagegen ist, fiskalpolitische Kompetenzen an die europäische Ebene abzugeben, wenn jemand die Währungsunion lieber vor die Hunde gehen lassen will, als sie mit den notwendigen Stabilisatoren auszustatten, wenn jemand bereit ist, Jahre der wirtschaftlichen Depression hinzunehmen, nur um die ach-so-entsetzliche „Transferunion“ zu verhindern, dann soll er das gerne vorbringen.

Aber, liebe ESM-Kritiker: Sagt nicht Demokratie, wenn ihr nur nationale Souveränität meint.

Bild: By Lionel Allorge (Own work) [GFDL, CC-BY-SA-3.0 or FAL], via Wikimedia Commons.
Berichtigungshinweis: In der ersten Version dieses Artikels hieß es, die 85-Prozent-Mehrheit für Dringlichkeitsentscheidungen entspreche „der Zustimmung von fünfzehn der derzeit siebzehn Euro-Staaten“, sodass „eine Sperrminorität von nur drei Ländern jeden Beschluss zu Fall bringen könne. Dabei hatte ich übersehen, dass im Gouverneursrat die Stimmen der Länder nicht gleichwertig sind, sondern nach Kapitalanteilen gewichtet werden. Durch sein erhöhtes Stimmgewicht besitzt Deutschland (wie übrigens auch Frankreich und Italien) also für sich allein ein Vetorecht auch gegen Dringlichkeitsentscheidungen.