27 Januar 2015

Wie ein einheitliches Wahlsystem die europäischen Parteien stärken und die Legitimation der EU erhöhen könnte

Entspricht das Verfahren zur Wahl des Europäischen Parlaments noch unseren Erwartungen an eine europäische Demokratie? In einer losen Serie von Gastartikeln antworten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft hier auf die Frage, wie sie sich ein besseres Europawahlrecht vorstellen würden. Heute: Frank Decker, Politikwissenschaftler an der Universität Bonn. (Zum Anfang der Serie.)

„Um eine europäische Öffentlichkeit und europaweit agierende Parteien herbeizuführen, bedarf es institutioneller Anreize.“
Das europäische Parlament ist das einzige Organ der Europäischen Union, das von den Wählern direkt bestellt wird. Dennoch bleibt die Legitimationswirkung, die es für die Politik der EU in den nationalen Öffentlichkeiten erzeugt, bis heute gering. Politikwissenschaftler bezeichnen die Europawahlen als second order elections. Damit ist nicht nur gemeint, dass ihnen weniger politische Bedeutung zugeschrieben wird als den Wahlen auf nationaler Ebene. Vielmehr betrachten die Wähler und Parteien auch die Europawahlen primär unter nationalen Gesichtspunkten.

Parteien: im Parlament europäisch, bei der Wahl national

Die fehlende Europäisierung hat einerseits mit der Kompetenzverteilung zwischen der europäischen und nationalen Ebene zu tun. Nach wie vor mangelt es der EU an wichtigen Zuständigkeiten, und wo sie Zuständigkeiten besitzt, eignen sich diese nur begrenzt für die parteipolitische Auseinandersetzung. Zum anderen fehlt der EU ein gemeinsamer institutioneller Rahmen, in dem eine solche Auseinandersetzung über die nationalen Grenzen hinweg stattfinden könnte. Weder gibt es eine europäische politische Öffentlichkeit noch europaweit agierende Parteien. Um beides herbeizuführen, bedarf es entsprechender institutioneller Anreize.

Eine Schlüsselbedeutung gewinnt dabei die Schaffung eines gemeinsamen, EU-einheitlichen Wahlrechts. Dieser Verfassungsauftrag gemäß Art. 223 Abs. 1 AEUV hätte eigentlich längst erfüllt werden müssen. Weil das nicht geschehen ist, besteht in der EU die paradoxe Situation, dass die europäischen Parteien zwar den Parlamentsbetrieb bestimmen, bei den Europawahlen aber nach wie vor nur die nationalen Herkunftsparteien kandidieren. Die Einführung eines europaweiten Verhältniswahlsystems mit moderater Sperrklausel würde diesen Zustand beenden; die Parteien hätten dann einen starken Anreiz, sich zusammenzuschließen und gemeinsame Listen zu bilden. Dies käme auch der Arbeitsfähigkeit des Parlaments zugute, indem es der heutigen starken Fragmentierung (auch innerhalb der Fraktion) entgegenwirkt.

Wahlrechtsgrundsätze und Wahlsystem

Im Folgenden sollen mögliche Konturen eines EU-einheitlichen Wahlrechts aufgezeigt werden. Unter das Wahlrecht fallen dabei zum einen die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze und hier vor allem die Frage, wer in welcher Form wählen darf, zum anderen das Wahlsystem. Dieses beschreibt als Teil des umfassenderen Wahlrechts den Modus, nach dem „die Wähler ihre Partei- und / oder Kandidatenpräferenz in Stimmen ausdrücken und diese in Mandate übertragen werden“ (Dieter Nohlen). Bezogen auf die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze geht es hier in erster Linie um die Realisierung des Gleichheitsprinzips („one man, one vote“).

Generell stellt sich die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung stärker im Bereich des Wahlsystems als bei den allgemeinen Wahlrechtsregelungen. Diese sollten deshalb ebenso in der Hand der Mitgliedstaaten verbleiben wie die Modalitäten der Durchführung der Wahl. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten weiterhin abweichende Regelungen beim Wahlalter (aktiv/passiv), bei der Freiheit der Wahl (Wahlpflicht), bei der Dauer der Wahl (mehrere Tage oder nur ein Tag) und bei den Techniken der Stimmabgabe (Urnenwahl, Briefwahl, sonstige) treffen können. Zu überlegen wäre allenfalls, ob man nicht eine einheitliche Schließungszeit der Wahllokale vereinbart (unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zeitzonen), um mögliche Ausstrahlungseffekte bereits vorliegender Wahlergebnisse auf andere Länder/Wahlgebiete zu verhindern.

Die degressive Proportionalität bleibt sinnvoll

Bei der Gestaltung des Wahlsystems stellt sich zunächst die Frage nach dem Umgang mit den heute bestehenden Länderkontingenten, die als Verletzung der Wahlrechtsgleichheit insbesondere von rechtswissenschaftlicher Seite immer wieder moniert werden. Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament orientiert sich bekanntlich am Grundsatz der degressiven Proportionalität. Kleinere Länder werden so gegenüber den großen begünstigt. Dies hat z. B. zur Folge, dass in Deutschland für ein Mandat elfmal so viele Wählerstimmen benötigt werden wie in Malta.

Will man den kleinen Ländern eine faire Vertretungschance belassen, lässt sich eine solche Verzerrung nicht vermeiden, es sei denn, man würde das ohnehin schon große Parlament weiter aufblähen. Außerdem wird sie zum Teil dadurch ausgeglichen, dass die unterschiedlichen Bevölkerungsgrößen auch in den Abstimmungsregeln des Rates Berücksichtigung finden. Die EU folgt also nicht dem Modell klassischer Zweikammersysteme wie der USA oder der Schweiz, wo die eine Kammer strikt nach den demokratischen und die andere nach dem föderativen Gleichheitsprinzip zusammengesetzt ist, sondern „mischt“ die Prinzipien in ihren beiden Kammern.

Eine Abkehr von den Länderkontingenten scheint vor diesem Hintergrund weder geboten noch wünschenswert. Auch eine Veränderung des Verteilungsschlüssels im Sinne einer größeren Proportionalität wäre nicht ratsam.

Anpassung der Sitzkontingente an die Wahlbeteiligung

Behandelt man die Länder als abgeschlossene Wahlgebiete, wird das Problem der Gleichheit/Ungleichheit allerdings durch die ungleiche Wahlbeteiligung unter Umständen dramatisch verschärft. So machten bei der Wahl im Mai 2014 in Belgien sieben Mal mehr Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch als in der Slowakei (90 gegenüber 13 Prozent). Unabhängig vom Länderschlüssel wurden somit für ein belgisches Mandat sieben Mal so viele Stimmen benötigt wie für ein slowakisches.

Dem ließe sich entgegentreten, wenn man die Sitzkontingente in Abhängigkeit von der Wahlbeteiligung in den einzelnen Ländern nach oben oder nach unten anpasst. Länder mit überdurchschnittlicher Wahlbeteiligung würden dann mehr, Länder mit unterdurchschnittlicher Beteiligung weniger Sitze erhalten. Länder mit einer Wahlpflicht wären von dieser Regelung auszunehmen. Sie könnten ihre Sitzzahl also nur erhöhen, wenn sie auf die Wahlpflicht verzichten. Mit der Variation der Sitzkontingente hätten alle Länder einen starken Anreiz, für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung in den nationalen Wahlgebieten zu sorgen.

Nationale Wahllisten, aber mit transnationaler Sperrklausel

Die Wahl in den nationalen Wahlgebieten erfolgt nach einem europaweit einheitlichen Verhältniswahlsystem mit starren Listen. Der Wähler hätte also auch künftig nur eine Stimme. Die Listen würden wie bisher von den nationalen Parteiorganisationen nach den in den Mitgliedsländern geltenden gesetzlichen Regelungen und Parteistatuten aufgestellt.

Bei der Mandatsvergabe würden jedoch nur Parteien berücksichtigt, die europaweit mindestens 3 Prozent der Stimmen erhalten. Weil unter diesen Bedingungen allenfalls große Parteien aus großen Mitgliedstaaten die Chance hätten, aus eigener Kraft in das Parlament zu gelangen, wären die Parteien dadurch gezwungen, sich europaweit zusammenzuschließen. Die nationalen Parteien würden damit nur mehr als Teil bzw. territoriale Gliederung einer europäischen Partei zu den Wahlen antreten, was auf den Stimmzetteln entsprechend auszuweisen wäre.

Verkoppelung von Parlaments- und Kommissionswahl

Die Europäisierung der Wahlen, die mit der Herausbildung europäischer Parteien auf der elektoralen Ebene einherginge, würde maßgeblich befördert, wenn man die Parlamentswahlen mit der Bestellung der Europäischen Kommission und ihres Präsidenten verkoppelt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kommissionspräsident bzw. die Kommission aus dem Parlament hervorgehen, ihre Bestellung also an den Ausgang der Parlamentswahlen gebunden ist, oder ob sie jenseits der Parlamentswahlen in einem eigenen Wahlakt direkt von den europäischen Bürgern gewählt werden. Von wirklichen europäischen Wahlen kann erst gesprochen werden, wenn die Bürger mit ihrer Wahl das Regierungspersonal (mit)bestimmen und über die Grundrichtung der Regierungspolitik (mit)entscheiden können.

Dies setzt europäische Parteien voraus, die mit einem gemeinsamen Programm und gemeinsamen Spitzenkandidaten für die Regierungsämter antreten. Unterhalb der Spitzenkandidaten bleibt die Listenaufstellung in den Händen der nationalen Parteien, was im Übrigen dem dezentralen Charakter der Kandidatenaufstellung bei den Parlamentswahlen in den allermeisten Mitgliedstaaten entspricht.

Ein europaweit einheitliches Wahlsystem in dieser Form würde mit der heutigen Diskrepanz zwischen dem Parteiensystem auf der parlamentarischen und elektoralen Ebene Schluss machen. Die nationalen Parteien, die sich zu europäischen Parteien zusammenschließen und als solche zu den Wahlen antreten, würden dann nach den Wahlen im Parlament auch die Fraktionen bilden. Durch die niedrige Sperrklausel wäre weiterhin mit sechs, sieben oder acht Fraktionen im Parlament zu rechnen, was jedoch keinen großen Unterschied zu der Situation in den meisten nationalen politischen Systemen darstellen würde.

Frank Decker ist Professor am Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie der Universität Bonn. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Parteien, Föderalismus und Demokratiereform.

Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten, wie sollte es dann aussehen? – Artikelübersicht

1: Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten – wie sollte es dann aussehen?
2: Transnationale Listen: Wie aus 28 nationalen Wahlen eine europäische wird ● Jo Leinen
3: Wie ein einheitliches Wahlsystem die europäischen Parteien stärken und die Legitimation der EU erhöhen könnte ● Frank Decker
4: Transnationale Listen und zwei Kompromisse für das Wahlsystem der Europawahl 2019 (EN/DE) ● Andrew Duff
5: Wie wollen wir in der Europäischen Union wählen? Jedes Land für sich und ungleich? ● Tim Weber
6: Transnationale Listen und ein europäischer Senat: Vorschlag für eine Wahlrechtsreform für Europa ● Christian Moos
7: Wie ich mir ein besseres Europawahlrecht vorstelle ● Manuel Müller
8: Die Europawahl 2014 neu berechnet: Das Bundestagswahlrecht als Blaupause für ein einheitliches Europawahlrecht? ● Michael Kaeding

Bilder: By NiederlandeNet [CC BY-NC-SA 2.0], via Flickr; privat [alle Rechte vorbehalten].

21 Januar 2015

Transnationale Listen: Wie aus 28 nationalen Wahlen eine europäische wird

Entspricht das Verfahren zur Wahl des Europäischen Parlaments noch unseren Erwartungen an eine europäische Demokratie? In einer losen Serie von Gastartikeln antworten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft hier auf die Frage, wie sie sich ein besseres Europawahlrecht vorstellen würden. Heute: Jo Leinen, Mitglied des Europäischen Parlaments. (Zum Anfang der Serie.)

„Vorrangiges Ziel bei der Fortentwicklung des Europawahlrechts muss es sein, ein transnationales Element zu schaffen.“
Obwohl schon die Römischen Verträge von 1957 vorsahen, dass die damalige Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaften Entwürfe für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren ausarbeitet, die dann einstimmig durch den Rat erlassen werden sollten (Art. 21 Abs. 3 EGKSV/Art. 138 Abs. 3 EWGV), werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bis heute nach einem Flickenteppich nationaler Wahlgesetze bestimmt. Es dauerte 19 Jahre, bis 1976 der sogenannte Direktwahlakt beschlossen wurde.

Auf dessen Grundlage konnten 1979 zwar die ersten Wahlen zum Europäischen Parlament durchgeführt werden, die Ausgestaltung der Wahlen wurde aber gänzlich dem jeweiligen mitgliedstaatlichen Recht überlassen. Da sich die Mitgliedstaaten auch in den Folgejahren nicht auf ein einheitliches Wahlrecht einigen konnten, wurde der Verfassungsauftrag zu dessen Schaffung 1999 mit dem Vertrag von Amsterdam sogar verwässert. So sollen die Wahlen seitdem nach einem „einheitlichen Verfahren oder im Einklang mit in allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätzen“ durchgeführt werden.

Erste Angleichungen: das Verhältniswahlsystem

Das Europäische Parlament hat in der Geschichte der europäischen Einigung immer wieder Versuche unternommen, ein einheitliches europäisches Wahlrecht auf die Beine zu stellen; diese scheiterten aber am Widerstand der Mitgliedstaaten, der nationalen Parteien oder zum Teil schon innerhalb des Europäischen Parlaments. Von der ersten Direktwahl 1979 bis 2002 konzentrierte sich die Debatte auf die Festlegung der Verhältniswahl als allgemeinen Wahlgrundsatz. Das Vereinigte Königreich hatte sich stets geweigert, das Mehrheitswahlrecht aufzugeben, welches die Repräsentativität der Sitzverteilung im Europäischen Parlament stark verzerrte.

Erst mit dem Wahlsieg von Labour (SPE) 1997 wurde eine Einigung möglich, wonach die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt werden. Die Mitgliedstaaten können zudem Sperrklauseln bis maximal fünf Prozent einführen, ihr Wahlgebiet in Wahlkreise unterteilen und Vorzugsstimmen zulassen. Alles andere ist weiterhin ausdrücklich dem Recht der Mitgliedstaaten vorbehalten.

Eine transnationale Demokratie mit nationalem Wahlrecht?

Es ist nicht per se problematisch, wenn in den Gliedstaaten eines föderalen Gemeinwesens nach unterschiedlichen Regeln gewählt wird, wie es etwa auch in den USA und in der Schweiz der Fall ist. Dort sorgen aber konsolidierte Parteienlandschaften dafür, dass die Debatten im Wahlkampf über die Grenzen der Kantone oder Bundesstaaten hinweg geführt werden. In der EU ist das transnationale Parteiensystem nur rudimentär ausgebildet, womit diese Brücke fehlt. Zwar sind die meisten nationalen Parteien Mitglied einer europäischen Partei, jedoch gibt es keine ausreichende Bindewirkung der Beschlüsse auf europäischer Ebene. Die europäischen Parteien wiederum können trotz verbesserter Bedingungen für ihre Finanzierung und der Schaffung eines europäischen Rechtsstatus nicht entscheidend am Wahlkampf teilnehmen, solange sie dem Kerngeschäft von Parteien, dem Ringen um Mandate, nicht nachgehen können.

Es klafft somit eine Lücke in der europäischen transnationalen Demokratie. Im Europäischen Parlament stimmen die Abgeordneten in aller Regel nicht nach Nationalität, sondern nach politischer Zugehörigkeit zu einer Fraktion ab. Die Europawahlen jedoch funktionieren national. Obwohl die Europaabgeordneten seit dem Vertrag von Lissabon „Vertreter der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger“ (Art. 14 Abs. 2 EUV) und nicht wie in den vorangegangenen Verträgen „Vertreter der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten“ (Art. 189 EGV nach Nizza) sind, stimmen die Wähler/innen de facto nur über die Zusammensetzung des nationalen Abgeordnetenkontingents aus ihrem Mitgliedstaat ab.

Es gibt nicht eine Europawahl, sondern 28 nationale Wahlen für das Europäische Parlament. Nicht europäische Parteien konkurrieren um die 751 Mandate im Europäischen Parlament, sondern die nationalen Parteien um die Mandate, die dem jeweiligen Mitgliedstaat zugesprochen wurden. Die Debatten im Wahlkampf werden nicht über europäische Politik und anstehende Entscheidungen auf europäischer Ebene geführt, sondern verharren in der nationalen Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition. Kurzum: Wir versprechen den Wähler/innen eine Europawahl – liefern aber eine nationale Wahl zweiter Ordnung. Das bleibt nicht ohne Folgen. Zu Recht fragen sich viele Menschen, warum sie an einer Europawahl teilnehmen sollen, die zumindest auf den ersten Blick nichts mit Europa zu tun hat.

Europäische Listen: Transnationaler Brückenschlag

Vorrangiges Ziel bei der Fortentwicklung des Rechtsrahmens für die Europawahlen muss es sein, ein transnationales Element zu schaffen, durch das aus 28 Einzelwahlen eine europäische Wahl wird. Die europäischen Parteien haben ihren Spielraum ausgereizt, indem sie bei der Europawahl 2014 Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten aufgestellt und damit für eine größere Personalisierung des Wahlkampfes gesorgt haben. Nachdem sich das Europäische Parlament in der Frage der Nominierung des Kommissionspräsidenten gegen die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat durchgesetzt hat, wird den Spitzenkandidaten bei der nächsten Wahl noch mehr Aufmerksamkeit zuteilwerden. Diese Entwicklung muss nun konsolidiert werden.

Die Einrichtung eines transnationalen Wahlkreises wird seit geraumer Zeit diskutiert. Das Europäische Parlament hat erstmals 1998 auf Initiative seines damaligen Vizepräsidenten Georgios Anastassopoulos ein Wahlrecht vorgeschlagen, das einen transnationalen Wahlkreis vorsieht, der das gesamte Territorium der Europäischen Union umfasst. Danach würde ein Teil der Abgeordneten nicht in den einzelnen Mitgliedstaaten, sondern über gesamteuropäische Listen gewählt werden. Die Wähler hätten folglich zwei Stimmen zur Verfügung: eine Stimme für die gewohnte Wahl des nationalen Kontingents und eine Stimme, um sich für eine der europäischen Parteien zu entscheiden, welche Kandidaten für die transnationalen Listen auf ihren Kongressen aufstellen. Die transnationalen Listen könnten vom Spitzenkandidaten der jeweiligen europäischen Partei angeführt werden, wodurch diese von allen europäischen Wähler/innen auch tatsächlich wählbar wären.

Woran die Idee transnationaler Listen bisher scheiterte

Obwohl laut des Vorschlags von Anastassopoulos nur 10 Prozent der Abgeordneten über transnationale Listen gewählt werden sollten, blockten die Mitgliedstaaten den Vorschlag ab. Eine ähnliche Initiative von Andrew Duff in der Legislaturperiode 2009-2014, nach der 25 zusätzliche Abgeordnete über transnationale Listen bestimmt werden sollten, wurde vom Plenum zunächst an den Ausschuss für konstitutionelle Fragen zurücküberwiesen und anschließend nicht mehr zur Abstimmung gebracht.

Kritiker der Idee bemängeln insbesondere, dass möglicherweise zwei Klassen von Abgeordneten geschaffen werden würden, nämlich „europäische“ Abgeordnete und jene, die über die nationalen Kontingente gewählt wurden. Empirisch lässt sich diese Befürchtung aber nicht begründen. Zum Beispiel lässt sich auch im Deutschen Bundestag keine Hierarchisierung zwischen den Abgeordneten feststellen, obwohl diese aufgrund des personalisierten Verhältniswahlrechts teils über ein Direktmandat, teils über die proportionale Verteilung über Listen in das Parlament einziehen. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass es sich um ein vorgeschobenes Argument handelt. In Wirklichkeit scheiterte die Idee bisher an Verteilungskämpfen und der Frage, wo die Sitze für den transnationalen Wahlkreis herkommen sollen und welche Mitgliedstaaten am Ende von der Schaffung des Wahlkreises profitieren.

Die Größe des Europäischen Parlaments ist gemäß Art. 14 Abs. 2 EUV auf 751 Mitglieder begrenzt. Die Gesamtsitzzahl wird nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt, wobei kein Mitgliedstaat mehr als 96 oder weniger als 6 Mitglieder stellen darf. Möchte man dieses System um einen transnationalen Wahlkreis ergänzen, sind drei Möglichkeiten denkbar.

Option 1: Erweiterung des Parlaments

Erstens: Im Wissen, dass kein Mitgliedstaat auf Sitze seines Kontingents verzichten möchte, könnte die Sitzzahl des Parlaments vergrößert werden, wie im Duff-Vorschlag vorgesehen. Dafür müssten jedoch die Europäischen Verträge geändert werden. Zudem befürchten kleinere Mitgliedstaaten, dass die nationalen Parteien aus den größeren Mitgliedstaaten aufgrund ihres relativen Einflusses in den Europäischen Parteien eher ihre Kandidat/innen durchsetzen können.

Sollten die transnationalen Listen offen oder halboffen sein, d.h. sollten die Wähler/innen die Reihenfolge oder Zusammensetzung der Liste durch Präferenzstimmen beeinflussen können, so sei ebenfalls zu erwarten, dass aufgrund der höheren Bevölkerungszahl Kandidat/innen aus den größeren Mitgliedstaaten bessere Chancen haben, gewählt zu werden.

Option 2: Verringerung der nationalen Kontingente

Zweitens: Die nationalen Kontingente könnten um die Zahl der Abgeordneten, die aus dem jeweiligen Mitgliedstaat über die transnationale Liste in das Europäische Parlament einziehen, verringert werden. Dies würde jedoch dem Sinn der transnationalen Liste widersprechen. Die Abgeordneten sollen ja gerade Repräsentanten der europäischen Bevölkerung und der europäischen Partei sein und eben nicht Vertreter eines Mitgliedstaates.

Größere Mitgliedstaaten könnten zudem befürchten, aufgrund des zu erwartenden Erfolgs „ihrer“ Kandidat/innen zu viele Abgeordnete an den transnationalen Wahlkreis „abgeben“ zu müssen. Hinzu kommt die Schwierigkeit Kandidat/innen mit mehreren EU-Staatsbürgerschaften oder Kandidat/innen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind als ihrem Heimatland, einem Mitgliedstaat zuzuweisen.

Option 3: Reform im Zuge des Cambridge Compromise

Drittens: Eine dritte Variante wurde Anfang Dezember 2014 in einer Anhörung des konstitutionellen Ausschusses (AFCO) im Europäischen Parlament von Prof. Friedrich Pukelsheim vorgeschlagen. Nach dem Vertrag von Lissabon wird die Sitzverteilung zwischen den Mitgliedstaaten vor jeder Europawahl auf Vorschlag des Europäischen Parlaments durch den Europäischen Rat festgelegt – bisher als Ergebnis eines politischen Kompromisses.

Ziel des Europäischen Parlaments wie auch des Europäischen Rates ist es jedoch, für die nächste Wahl „ein System einzurichten, durch das es in Zukunft vor jeder Neuwahl zum Europäischen Parlament möglich sein wird, die Sitze unter den Mitgliedstaaten in objektiver, fairer, dauerhafter und transparenter Weise unter Umsetzung des [...] Grundsatzes der degressiven Proportionalität zuzuteilen“. Der bisher vielversprechendste Ansatz hierfür ist eine als Cambridge Compromise (CamComp) bekannte Formel, die es ermöglichen würde, die Sitzzahl eines Landes eindeutig aus seiner Einwohnerzahl zu berechnen.

Die Anwendung dieser Formel würde derzeit zur Umverteilung von 26 Sitzen führen, die meist von den überrepräsentierten mittelgroßen Mitgliedstaaten an die großen Mitgliedstaaten abgegeben werden müssten. Der Grund, warum es bisher keine Einigung auf eine dauerhaft anwendbare Formel gab, liegt auf der Hand: der Beschluss über die Zusammensetzung des Parlaments wird von den Mitgliedstaaten im Europäischen Rat einstimmig beschlossen. Würde man auf die Formel des CamComp umstellen, müssten jedoch 14 Mitgliedstaaten teils mehrere Sitze abgeben. Stellt sich nur ein einziger dieser Mitgliedstaaten quer, ist keine Reform möglich.

Vielleicht, so die Überlegung, wären die Mitgliedstaaten eher bereit, Sitze abzugeben, wenn diese dem transnationalen Wahlkreis zugeschlagen werden und nicht direkt an die größeren Mitgliedstaaten gehen. Damit hätte man zwei Ziele gleichzeitig erreicht: die Schaffung eines transnationalen Wahlkreises und die Umstellung der Sitzzuteilung auf eine dauerhafte Formel, die nachvollziehbare und objektive Ergebnisse liefert.

Unterschiedliche Regeln, gleiche Rechte?

Der Widerstand gegen transnationale Listen ist durch machtpolitisches nationales Denken motiviert. Kein Mitgliedstaat möchte Einfluss verlieren. Paradoxerweise macht die Opposition gegen dieses transnationale Element umso deutlicher, warum es so dringend gebraucht wird. Das Europäische Parlament repräsentiert die europäischen Bürger/innen und nicht die Mitgliedstaaten. Höchste Zeit, dass sich dies auch im Wahlrecht widerspiegelt.

Außer den transnationalen Listen sind aber noch weitere Reformen notwendig, um auch bei der Wahl der nationalen Sitzkontingente eine gewisse rechtliche Angleichung zu erreichen. Wie bereits erwähnt, können auch in anderen föderalen politischen Systemen die subföderalen Gebiete ihr Wahlrecht selber festlegen. Geht man jedoch davon aus, dass die in Art. 9 EUV und Art. 20 AEUV verankerte Unionsbürgerschaft den europäischen Bürger/innen zumindest in Bezug auf Rechtsakte und die Institutionen der Union die gleichen Rechte und Pflichten verleiht, so erscheint es fragwürdig, dass man in einigen Mitgliedstaaten mit 18 Jahren das passive Wahlrecht erhält und somit zur Europawahl antreten kann, in anderen mit 21 Jahren und in Griechenland und Zypern erst mit 25 Jahren. Und warum soll ein europäischer Bürger in Belgien unter Strafandrohung zur Wahl verpflichtet sein, in den meisten anderen Mitgliedstaaten aber nicht?

Bürgerrechte und Demokratie nicht der nationalen Souveränität opfern

Unbestreitbar haben die 28 Mitgliedstaaten der Union unterschiedliche Wahltraditionen und -gewohnheiten, die tief in der Bevölkerung verankert sind. Der Zuschnitt der Wahlkreise ist oft historisch gewachsen. In anderen Fällen ist er Ausdruck des Minderheitenschutzes, wie etwa im Fall der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien. Getreu dem Motto der Europäischen Union „In Vielfalt geeint“ muss nicht alles harmonisiert werden, was harmonisiert werden kann. Es muss jedoch diskutiert werden, wie viel Heterogenität mit dem Prinzip der Gleichbehandlung und der Unionsbürgerschaft vereinbar sind.

Zudem sollte sichergestellt sein, dass die nationalen Wahlgesetze für die Europawahlen demokratischen Grundsätzen entsprechen. Es ist zum Beispiel nicht akzeptabel, dass die Kandidatenlisten in einigen Mitgliedstaaten nur wenige Wochen vor der Wahl bekanntgegeben werden – manchmal nicht als Ergebnis eines demokratischen Prozesses, sondern aufgrund einer Entscheidung des jeweiligen Parteivorsitzes. Die nationalen Besonderheiten der Mitgliedstaaten müssen auch in Bezug auf das Wahlrecht respektiert werden. Allerdings dürfen weder die Rechte der europäischen Bürger/innen noch demokratische Standards auf dem Altar der nationalen Souveränität geopfert werden.

Jo Leinen ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments, wo er von 2004 bis 2009 Vorsitzender im Ausschuss für konstitutionelle Fragen und von 2009 bis 2012 Vorsitzender im Umweltausschuss war. Seit 2011 ist er Präsident der Europäischen Bewegung International.

Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten, wie sollte es dann aussehen? – Artikelübersicht

1: Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten – wie sollte es dann aussehen?
2: Transnationale Listen: Wie aus 28 nationalen Wahlen eine europäische wird ● Jo Leinen
3: Wie ein einheitliches Wahlsystem die europäischen Parteien stärken und die Legitimation der EU erhöhen könnte ● Frank Decker
4: Transnationale Listen und zwei Kompromisse für das Wahlsystem der Europawahl 2019 (EN/DE) ● Andrew Duff
5: Wie wollen wir in der Europäischen Union wählen? Jedes Land für sich und ungleich? ● Tim Weber
6: Transnationale Listen und ein europäischer Senat: Vorschlag für eine Wahlrechtsreform für Europa ● Christian Moos
7: Wie ich mir ein besseres Europawahlrecht vorstelle ● Manuel Müller
8: Die Europawahl 2014 neu berechnet: Das Bundestagswahlrecht als Blaupause für ein einheitliches Europawahlrecht? ● Michael Kaeding

20 Januar 2015

Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten – wie sollte es dann aussehen?

Das Wohlergehen der Demokratien, von welcher Art und Form sie auch seien, hängt von einem erbärmlichen technischen Detail ab: dem Wahlverfahren. Alles andere ist zweitrangig.
José Ortega y Gasset, Der Aufstand der Massen

Ein Kreis, ein Kreuz und fertig? Vom Europawahlverfahren hängt auch die Zukunft der europäischen Demokratie ab.
Dass die Wahlen in einer repräsentativen Demokratie der zentrale politische Legitimationsmechanismus sind, ist ein Gemeinplatz. Bei der Wahl entscheiden die Bürger darüber, welche Politiker in den staatlichen Institutionen einen Sitz einnehmen sollen, und da die Kandidaten mit jeweils unterschiedlichen Programmen antreten, geht mit der Entscheidung über die Personen auch eine über die politischen Inhalte einher. Nur durch ihre Abwählbarkeit sind die politischen Machthaber gezwungen, sich vor den Beherrschten zu verantworten; erst durch die Wahl werden sie zu „Volksvertretern“, die den Anspruch erheben können, die Interessen jener anonymen, imaginären Gemeinschaft zu repräsentieren, von der nach demokratischen Vorstellungen alle politische Gewalt ausgeht.

Das perfekte Wahlrecht gibt es nicht

Angesichts dieser zentralen Bedeutung der Wahl ist natürlich auch das Verfahren wichtig, nach denen sie stattfindet. Nur wenn die Bürger durch eine Wahl auch wirkliche Veränderungen herbeiführen können, werden sie sie als Legitimationsmechanismus auch ernst nehmen, und nur wenn die Wahl bestimmten Gerechtigkeitskriterien entspricht, werden auch die Unterlegenen ihr Ergebnis akzeptieren. Damit Wahlen überhaupt einen demokratischen Sinn haben, muss das Wahlrecht bestimmten Ansprüchen genügen.

Das eine, perfekte Wahlrecht aber gibt es nicht. Das liegt nicht nur daran, dass etliche real verbreitete Wahlverfahren logische Paradoxien aufweisen: Vielmehr ist es schlicht unmöglich, die millionenfache Vielfalt der Gesellschaft in einem kleinen Parlament aus wenigen hundert Menschen auf „objektiv richtige“ Weise abzubilden. Politische Repräsentation ist eine Abstraktion – so wie eine Landkarte, die ja auch niemals die „wirkliche“ Geografie abbildet, sondern nur eine Abstraktion davon. Und so wie derselbe Kontinent ganz unterschiedlich aussehen kann, je nachdem, ob man ihn auf einer politischen oder einer topografischen Karte betrachtet, so kann je nach Wahlverfahren auch die Volksvertretung ganz unterschiedlich beschaffen sein, ohne dass die eine oder andere Option offensichtlich „besser“ oder „schlechter“ wäre als die andere.

Zielkonflikte bei Wahlverfahren

Hinter der Idee einer Volksvertretung steht die Notwendigkeit, die Komplexität politischer Entscheidungen zu reduzieren. Wir Millionen Bürger können nicht jedes Problem vollständig ausdiskutieren, und deshalb brauchen wir Verfahren, die die Entscheidungsfindung vereinfachen. Die Wahl einer repräsentativen Volksvertretung mithilfe von Kandidatenlisten und Parteien ist so eine Vereinfachung.

Aber natürlich gehen mit einer solchen Reduktion von Komplexität immer auch Zielkonflikte einher: Wie wichtig ist zum Beispiel die regionale Ausgewogenheit des gewählten Parlaments, wie wichtig sind Geschlechter- oder Minderheitenquoten? Wie viel Vielfalt – etwa in Form von Kleinparteien – kann ein Parlament aushalten, wenn es weiter handlungs- und entscheidungsfähig bleiben soll? Wer soll überhaupt das Recht haben, zu kandidieren? Und welche Bedingungen soll man an die Parteien stellen, die Kandidatenlisten aufstellen dürfen? Die Vielzahl von demokratischen Wahlsystemen, die man auf der Welt beobachten kann, geht unter anderem darauf zurück, dass unterschiedliche Gesellschaften zu unterschiedlichen Zeiten diese Fragen unterschiedlich beantwortet haben.

Wahlverfahren auf den Prüfstand stellen

Hinter der Entscheidung, wie ein Wahlverfahren ausgestaltet werden soll, stehen also Wertefragen, für die es keine einfachen Antworten gibt. Wahlsysteme sind teils verfassungspolitische Kunstwerke, die konfliktgeladene Gesellschaften befrieden und ein fragiles Gleichgewicht zwischen widerstreitenden Interessen sichern sollen; teils sind sie schlicht historisch gewachsen und das Resultat zweifelhafter Kompromisse oder überkommener Machtstrukturen.

So oder so verdienen sie es, regelmäßig auf den Prüfstand gestellt zu werden: Entsprechen die Verfahren, nach denen wir unsere Parlamente wählen, noch unseren Vorstellungen von politischer Repräsentation? Bilden sie unsere Gesellschaft in einer Weise ab, die wir für angemessen halten? Setzen sie den politischen Machthabern die richtigen Anreize für eine verantwortungsvolle Regierungsführung? Wahlverfahren sind nicht alles in einer Demokratie – aber ohne ein gutes Wahlverfahren ist eine gute Demokratie fast unmöglich.

Der europäische Direktwahlakt

Das Wahlverfahren für das Europäische Parlament dürfte ein Musterbeispiel für ein Wahlsystem sein, das seine Entstehung vor allem historischen Zufällen verdankt. Gegründet wurde das Parlament 1952 als eine bloße Parlamentarische Versammlung, in die die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten jeweils eine bestimmte Anzahl Delegierte entsandten. Und auch als diese Delegierten 1979 erstmals direkt gewählt wurden, blieb man bei der Logik nationaler Sitzkontingente.

Bis heute regelt das europäische Wahlgesetz, der sogenannte Direktwahlakt, lediglich generelle Bestimmungen und einige Minimalanforderungen für die Ausgestaltung der nationalen Wahlverfahren (hier ein Überblick). Deren genaue Durchführung aber bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, die dabei in der Regel auf ihre sehr unterschiedlichen nationalen Traditionen zurückgriffen. Um es in den Worten des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Lissabon-Urteil (Rn. 286) zu sagen, handelt es sich beim Europäischen Parlament deshalb nicht um eine echte europäische Volksvertretung – sondern lediglich „um eine nur vermittelte Repräsentation der politischen Machtlagen der Mitgliedstaaten“.

Fallstricke des Europawahlrechts

Aber entspricht das noch unseren Vorstellungen von einer europäischen Demokratie? Tatsächlich wurden die zahlreichen Fallstricke und inneren Widersprüche des Europawahlrechts in den letzten Jahren immer wieder Thema der öffentlichen Auseinandersetzung. Und auch in diesem Blog war des Öfteren davon die Rede: etwa wenn es um die Rechtmäßigkeit nationaler Sperrklauseln ging, um die Zukunftsfähigkeit der Parteiendemokratie oder schlicht darum, dass bei der Europawahl 2014 die Partei mit den meisten Stimmen nur die zweitstärkste Fraktion wurde.

Immerhin haben diese Auseinandersetzungen auch das öffentliche Bewusstsein dafür geschärft, dass die derzeitigen Regelungen des europäischen Direktwahlakts auch geändert werden können. Die Initiative dafür muss vom Europäischen Parlament ausgehen, das nach Art. 223 AEU-Vertrag „einen Entwurf der erforderlichen Bestimmungen für die allgemeine unmittelbare Wahl seiner Mitglieder nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten oder im Einklang mit den allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätzen“ erstellt.

Wie könnte ein besseres Europawahlverfahren aussehen?

Aber wie könnte ein solcher Entwurf aussehen? Welche Bestimmungen müssen tatsächlich europaweit einheitlich geregelt sein, und wie viel Heterogenität der nationalen Europawahlgesetze ist akzeptabel oder gar wünschenswert? Sollten die nationalen Sitzkontingente in ihrer heutigen Form weiterexistieren, oder wie sollten die Wahlkreise sonst zugeschnitten sein? Wer sollte das Recht haben, Kandidatenlisten aufzustellen? Welche Rolle sollten die europäischen Parteien spielen? Sollte es Sperrklauseln geben, und wenn ja, in welcher Form?

Kurz gesagt: Wenn Sie die Möglichkeit hätten, das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei zu gestalten – wie sollte es dann aussehen? Diese Frage habe ich verschiedenen Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gestellt, und ihre Antworten sollen in den kommenden Wochen in einer Serie auf diesem Blog erscheinen. Den Anfang macht in Kürze der Europaabgeordnete Jo Leinen.

Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten, wie sollte es dann aussehen? – Artikelübersicht

1: Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten – wie sollte es dann aussehen?
2: Transnationale Listen: Wie aus 28 nationalen Wahlen eine europäische wird ● Jo Leinen
3: Wie ein einheitliches Wahlsystem die europäischen Parteien stärken und die Legitimation der EU erhöhen könnte ● Frank Decker
4: Transnationale Listen und zwei Kompromisse für das Wahlsystem der Europawahl 2019 (EN/DE) ● Andrew Duff
5: Wie wollen wir in der Europäischen Union wählen? Jedes Land für sich und ungleich? ● Tim Weber
6: Transnationale Listen und ein europäischer Senat: Vorschlag für eine Wahlrechtsreform für Europa ● Christian Moos
7: Wie ich mir ein besseres Europawahlrecht vorstelle ● Manuel Müller
8: Die Europawahl 2014 neu berechnet: Das Bundestagswahlrecht als Blaupause für ein einheitliches Europawahlrecht? ● Michael Kaeding

Bild: By Dennis Skley [CC BY-ND 2.0], via Flickr.

12 Januar 2015

Wenn am nächsten Sonntag Europawahl wäre: Prognose für das Europäische Parlament (Januar 2015)

Stand: 12.01.2015
Die folgende Tabelle zeigt – aufgeschlüsselt nach nationalen Einzelparteien – eine Prognose für die Sitzverteilung zwischen den Fraktionen im nächsten Europäischen Parlament. Da es bis heute keine gesamteuropäischen Wahlumfragen gibt, basiert sie auf aggregierten nationalen Umfragen und Wahlergebnissen aus allen Mitgliedstaaten. Wie die Datengrundlage für die Länder im Einzelnen aussieht und nach welchen Kriterien die nationalen Parteien den europäischen Fraktionen zugeordnet wurden, ist im Kleingedruckten am Ende dieser Seite aufgeschlüsselt.

Weiterer Höhenflug der Linken

Gegenüber der letzten Prognose im November 2014 setzen die Europäische Linke und ihr nahestehende Parteien ihren Höhenflug in Südeuropa fort. Würden jetzt Europawahlen stattfinden, so könnte die Linksfraktion GUE/NGL mit 65 Sitzen rechnen (+5). Sie verkürzt damit weiter den Abstand zur liberalen ALDE (70 Sitze / +1) als drittstärkste Fraktion im Europäischen Parlament.

Zugleich entwickelt sich die Linke allerdings immer mehr zu einer regionalen Kraft, die den größten Teil ihrer Wähler aus den südeuropäischen Staaten bezieht. Betrachtet man nur Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien und Zypern, so käme die GUE/NGL nach der Prognose auf insgesamt 41 von 249 Sitzen (16,5%) – im Rest der EU wären es hingegen nur 24 von 502 Sitzen (4,8%).

Der Grund dafür dürfte recht offensichtlich in der europäischen Wirtschaftskrise liegen: Die Länder, in denen die Linksparteien stark sind, sind in der Regel genau diejenigen, die an einer besonders hohen Arbeitslosigkeit leiden und in denen zuletzt starke Kürzungen im Sozialsystem vorgenommen oder Arbeitnehmerrechte eingeschränkt wurden.

Nur wenig Veränderungen

Ansonsten startet das Mitte-Links-Lager eher schwach in das neue Jahr. Sowohl die sozialdemokratische S&D (190 / –5) als auch die grüne G/EFA (40 / –2) fallen in der Wählergunst zurück. Einen direkten Zusammenhang mit der aktuellen Stärke der GUE/NGL gibt es dabei allerdings eher nicht: Außer in Italien fallen die jüngsten Zugewinne der Linken in keinem Land unmittelbar mit einem Schwund bei den Sozialdemokraten zusammen.

Die Werte aller übrigen Fraktionen sind gegenüber November unverändert: Die christdemokratische EVP käme weiterhin auf 212 Sitze, die rechtskonservative ECR auf 59 und die nationalpopulistische EFDD auf 47. Damit kann sich die ECR, die in den bisherigen Umfragen seit der Europawahl immer weiter zurückgefallen war, nun stabilisieren: mit immer noch großem Vorsprung vor EFDD und Grünen, aber doch deutlich hinter Liberalen und Linken.

Ebenfalls keine Veränderungen gab es schließlich bei der rechten Gruppierung EAF, die im Europäischen Parlament fraktionslos ist. Ihre italienische Mitgliedspartei Lega Nord befindet sich zwar seit mehreren Monaten in einem Aufwärtstrend, der sich zuletzt noch einmal verstärkt hat. Dem stehen jedoch schlechtere Umfragewerte des französischen FN gegenüber, sodass die Gruppierung insgesamt auf unveränderte 43 Sitze käme.

Rumänien und Frankreich

Betrachtet man die einzelnen Mitgliedstaaten, so zeigen sich vor allem in Rumänien recht große Veränderungen: Nach der Fusion der beiden nationalen EVP-Mitgliedsparteien PNL und PDL und dem überraschenden Sieg ihres Kandidaten Klaus Johannis bei der Präsidentschaftswahl im November kann die EVP hier in den Umfragen deutlich zulegen, während die bislang dominierenden Sozialdemokraten zurückfallen.

Etwas anders liegt es mit Frankreich: Auch hier gab es gegenüber der letzten Prognose einige abrupte Veränderungen; Linke und Liberale gewannen jeweils mehrere Sitze hinzu, während Konservative und Rechte verlieren. Dahinter steht aber nicht unbedingt ein plötzlicher Meinungsumschwung der Franzosen. Vielmehr ist Frankreich schlicht eines der EU-Länder, in denen besonders selten überhaupt Wahlumfragen durchgeführt werden. In der Prognose mussten deshalb bis jetzt stets die nationalen Ergebnisse der Europawahl im vergangenen Mai herangezogen werden. Im kommenden März finden in Frankreich jedoch Regionalwahlen statt, weshalb es nun vor einigen Wochen die erste und bislang einzige landesweite Umfrage seit der Europawahl gab. Angesichts dieser dünnen Datengrundlage sollte man die veränderten Werte der französischen Parteien also nicht überinterpretieren. (Und da die Umfrage bereits in Dezember erfolgte, sind sie jedenfalls auch nicht als Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge in Paris zu verstehen.)



GUE/
NGL
G/EFA S&D ALDE EVP ECR EFDD fʼlos
EAF
fʼlos
sonst.
Weitere
EP heute 52 50 191 68 219 71 48 37 15
Nov. 14 60* 42* 195* 69* 212* 59* 47 43 16 8
Jan. 15 65* 40* 190* 70* 212* 59* 47 43 17 8
DE 9 Linke
1 Tier
9 Grüne
1 Piraten
1 ödp
23 SPD 2 FDP
1 FW
40 CDU/CSU 6 AfD
1 Familie
1 Partei
1 NPD
FR 7 FG 6 EELV 13 PS 9 MD-UDI 17 UMP

22 FN

GB 1 SF 3 Greens
3 SNP
20 Lab
1 SDLP
2 LibDem 17 Cons 25 UKIP 1 DUP
IT 4 SEL-RC
31 PD 11 FI
1 SVP 
17 M5S 9 LN

ES 15 Pod
2 IU
1 ERC
1 ICV
13 PSOE 3 UPyD
3 Cʼs
1 CDC
1 PNV
14 PP




PL

4 SLD 20 PO
4 PSL
19 PiS

4 KNP
RO

13 PSD
15 PNL-PDL
2 PMP
2 UDMR





NL 3 SP
1 PvdD
1 GL 2 PvdA 4 VVD
4 D66
4 CDA 1 CU
1 SGP
5 PVV
EL 8 Syriza
1 Pasok
2 Potami

7 ND 1 ANEL 1 XA
1 KKE

BE
1 Groen
1 Ecolo
1 sp.a
3 PS
3 OpenVLD
3 MR
2 CD&V
1 cdH
1 CSP
4 N-VA
1 VB

PT 2 CDU
1 BE

9 PS 1 PDR 7 PSD
1 CDS-PP





CZ 3 KSČM
6 ČSSD 6 ANO 2 TOP09
2 KDU-ČSL
2 ODS



HU
2 LMP 2 MSZP
2 DK

9 Fidesz


6 Jobbik
SE 1 V 1 MP 7 S 1 FP
1 C
5 Mod
1 KD
3 SD


AT 3 Grüne 4 SPÖ 1 Neos 5 ÖVP

5 FPÖ

BG

4 BSP 2 DPS 7 GERB
1 RB
1 BBZ


1 ABV
1 PF
DK 1 FmEU 1 SF 3 S 3 V
1 RV
1 LA
1 K 2 DF



FI 1 Vas 1 Vihr 2 SDP 3 Kesk
1 SFP
3 Kok 2 PS



SK

5 SMER
2 KDH
1 M-H
1 SMK
1
1 SNS
2 Sieť
IE3 SF

2 FF3 FG



3 Unabh.
HR
2 ORaH4 SDP
5 HDZ




LT
1 LVŽS4 LSDP1 LRLS
1 DP
2 TS-LKD
2 TT


LV

3 Sask
1 V1 TB

2 ZZS1 LRA
SI

1 SD3 SMC
1 DeSUS
2 SDS
1 NSi-SLS
EE

1 SDE2 RE
2 KE
1 IRL
CY2 AKEL
1 DIKO
1 EDEK
2 DISY
LU1 Gréng1 LSAP1 DP3 CSV
MT3 PL3 PN

Legende
GUE/NGL Vereinigte Europäische Linke / Nordische Grüne Linke
G/EFA Die Grünen / Europäische Freie Allianz
S&D Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament
ALDEAllianz der Liberalen und Demokraten für Europa
EVPEuropäische Volkspartei (Christdemokraten)
ECREuropäische Konservative und Reformisten
EFDD Europa der Freiheit und der direkten Demokratie
fʼlos (EAF)
fraktionslos (Europäische Allianz für Freiheit und nahestehende Parteien)
fʼlos (sonst.)sonstige fraktionslose Parteien

Weiterederzeit nicht im Parlament vertretene Parteien ohne klare Zuordnung auf europäischer Ebene

Die vollen Namen der nationalen Einzelparteien erscheinen als Mouseover-Text, wenn der Mauszeiger eine kurze Zeit regungslos auf der Parteibezeichnung in der Tabelle gehalten wird. Bei den weiteren Parteien ist zudem die ungefähre politische Ausrichtung angegeben, um ihre Bündnismöglichkeiten auf europäischer Ebene anzudeuten. Da die betreffenden Parteien allerdings oft erst vor kurzer Zeit gegründet wurden, befindet sich ihre Programmatik zum Teil noch im Fluss, sodass die Angabe lediglich zur groben Orientierung dienen kann.

Für die Bildung einer eigenständigen Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erforderlich. Mit einem Asterisk (*) gekennzeichnete Gruppierungen würden nach der Prognose diese Bedingungen erfüllen. Andere Gruppierungen müssten gegebenenfalls nach der Europawahl zusätzliche Abgeordnete (z. B. aus der Spalte Weitere“) für sich gewinnen, um sich als Fraktion konstituieren zu können.

Für die Prognose werden Parteien, die bereits im Europäischen Parlament vertreten sind, jeweils ihrer derzeitigen Fraktion zugerechnet, es sei denn, sie haben ausdrücklich ihren Entschluss zu einem Fraktionswechsel nach der nächsten Wahl erklärt. Nationale Parteien, die derzeit nicht im Europäischen Parlament vertreten sind, aber einer europäischen Partei angehören oder ihr in der politischen Ausrichtung sehr nahe stehen, werden der Fraktion der entsprechenden europäischen Partei zugeordnet. In Fällen, bei denen sich die Mitglieder einer nationalen Liste nach der Wahl voraussichtlich auf mehrere Fraktionen aufteilen werden, wird jeweils die am plausibelsten scheinende Verteilung zugrundegelegt. Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind und bei denen die Zuordnung zu einer bestimmten Fraktion unklar ist, werden als „Weitere Parteien“ eingeordnet. Diese Zuordnungen folgen zum Teil natürlich auch einer subjektiven Einschätzung der politischen Ausrichtung der Parteien. Jeder Leserin und jedem Leser sei es deshalb selbst überlassen, sie nach eigenen Kriterien zu korrigieren.

Verlauf

GUE/
NGL
G/EFAS&DALDEEVPECREFDDfʼlos
EAF
fʼlos 
sonst.
Weitere
12.01.201565401907021259 4743178
18.11.201460421956921259 4743168
23.09.20145339196672236147401510
28.07.2014564719175215664440134
EP 01.07.14525019167221704837
15
Die Zeile „EP 01.07.14“ kennzeichnet die Sitzverteilung zum Zeitpunkt der Konstituierung des Europäischen Parlaments nach der Europawahl im Mai 2014.

Datengrundlage
Soweit verfügbar, wurde bei der Sitzberechnung für jedes Land jeweils die jüngste Umfrage zu den Wahlabsichten für das Europäische Parlament herangezogen. In Ländern, wo es keine spezifischen Europawahlumfragen gibt oder wo die letzte solche Umfrage mehr als ein Jahr zurückliegt, wurde stattdessen die jüngste verfügbare Umfrage für die Wahl zum nationalen Parlament verwendet. Wo mehr als eine Umfrage erschienen ist, wurde der Durchschnitt aller Umfragen aus den letzten zwei Wochen vor der jüngsten Umfrage berechnet. Für Mitgliedstaaten, für die sich überhaupt keine Umfragen finden lassen, wurde auf die Ergebnisse der letzten nationalen Parlaments- oder Europawahl zurückgegriffen.
In der Regel wurden die nationalen Umfragewerte der Parteien direkt auf die Gesamtzahl der Sitze des Landes umgerechnet. In Ländern, wo die Wahl in regionalen Wahlkreisen ohne Verhältnisausgleich erfolgt (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Belgien, Irland), werden regionale Umfragedaten genutzt, soweit diese verfügbar sind. Wo dies nicht der Fall ist, wird die Sitzzahl für jeden Wahlkreis einzeln berechnet, dabei aber jeweils die nationalen Gesamt-Umfragewerte herangezogen.
Nationale Sperrklauseln, soweit vorhanden, werden in der Prognose berücksichtigt. In Ländern, in denen es üblich ist, dass Parteien zu Wahlen in Listenverbindungen antreten, werden der Prognose jeweils die am plausibelsten erscheinenden Listenverbindungen zugrunde gelegt.
Da es in Deutschland bei der Europawahl keine Sperrklausel gibt, können Parteien bereits mit weniger als 1 Prozent der Stimmen einen Sitz im Europäischen Parlament gewinnen. Mangels zuverlässiger Umfragedaten wird für diese Kleinparteien in der Prognose jeweils das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen (je 1 Sitz für Tierschutzpartei, ödp, Piraten, FW, Familienpartei, PARTEI und NPD). In England haben wegen der Unterschiede im Wahlrecht einige Parteien nur bei Europawahlen echte Chancen, Mandate zu gewinnen. In Umfragen zu nationalen Wahlen schneiden diese Parteien deshalb strukturell deutlich schlechter ab als bei der Europawahl. Dies gilt vor allem für UKIP und Greens. Um dies zu kompensieren, wird in der Prognose für die Greens stets das Ergebnis der Europawahl herangezogen (3 Sitze). Für UKIP werden die aktuellen Umfragewerte für nationale Wahlen verwendet, aber für die Prognose mit dem Faktor 3 multipliziert.
Die folgende Übersicht führt die Datengrundlage für die Mitgliedstaaten im Einzelnen auf:
Deutschland: nationale Umfragen, 1.-10.1.2015, Quelle: Wikipedia.
Frankreich: nationale Regionalwahl-Umfragen, 16.12.2014, Quelle: Odoxa.
Vereinigtes Königreich, England: nationale Umfragen, 2.-9.1.2015, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Wales: regionale Umfragen für das nat. Parlament, 3.12.2014, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Schottland: regionale Umfragen für das nat. Parlament, 11.-18.12.2014, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Nordirland: regionale Umfragen für das nat. Parlament, 24.9.2014, Quelle: Wikipedia.
Italien: nationale Umfragen, 8.1.2015, Quelle: Wikipedia.
Spanien: nationale Umfragen, 30.12.2014-8.1.2015, Quelle: Wikipedia.
Polen: nationale Umfragen, 19.12.2014-3.1.2015, Quelle: Wikipedia.
Rumänien: nationale Umfragen, Dez. 2014, Quelle: Inscop.
Niederlande: nationale Umfragen, 14.-23.12.2014, Quelle: Wikipedia.
Griechenland: nationale Umfragen, 27.12.2014-9.1.2015, Quelle: Wikipedia.
Belgien: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Portugal: nationale Umfragen, 4.-10.12.2014, Quelle: Wikipedia.
Tschechien: nationale Umfragen, 1.-9.12.2014, Quelle: Wikipedia. 
Ungarn: nationale Umfrage, 5.1.2015, Quelle: politics.hu.
Schweden: nationale Umfragen, 27.12.2014-8.1.2015, Quelle: Wikipedia.
Österreich: nationale Umfragen, 29.12.2014-9.1.2015, Quelle: neuwal.
Bulgarien: nationale Umfragen, 11.12.2014, Quelle: News 7.
Dänemark: nationale Umfragen, 27.12.2014-9.1.2015, Quelle: Wikipedia.
Finnland: nationale Umfragen, 12.-27.12.2014, Quelle: Wikipedia.
Slowakei: nationale Umfrage, 16.12.2014, Quelle: Focus Research.
Irland: nationale Umfragen, 21.12.2014, Quelle: Wikipedia.
Kroatien: nationale Umfragen, 7.1.2015, Quelle: Wikipedia.
Litauen: nationale Umfrage, 14.12.2014, Quelle: Vilmorus.
Lettland: nationale Umfrage, Dez. 2014, Quelle: Latvian Facts. 
Slowenien: Ergebnisse der nationalen Parlamentswahl, 13.7.2014.
Estland: nationale Umfragen, Dez. 2014, Quelle: Wikipedia.
Zypern: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Luxemburg: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Malta: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.

Bilder: Eigene Grafiken.