20 Dezember 2023

Was die EU im Jahr 2024 erwartet

Von Manuel Müller
Christmas decoration inside the European Parliament
Es wird Weihnachten – Zeit zur Erholung und zum Auftanken für ein intensives Wahljahr.

2024 wird ein globales Superwahljahr: In acht der elf einwohnerreichsten Staaten der Welt – Indien, der EU, den USA, Indonesien, Pakistan, Bangladesch, Russland und Mexiko – finden Parlaments- und/oder Präsidentschaftswahlen statt, hinzu kommen noch einige kleinere, aber geopolitisch bedeutende Länder wie Großbritannien, Südkorea, Taiwan und Georgien. Nicht all diese Wahlen sind gleichermaßen demokratisch, in Russland etwa steht der Sieger schon im Voraus fest und der Urnengang ist kaum mehr als eine politische Machtdemonstration. In der Summe aber werden die politischen Auswirkungen dieser Wahlen enorm sein. In Europa wie weltweit steht ein Jahr der Entscheidungen bevor.

Rechtsruck bei der Europawahl

Das zentrale Ereignis auf EU-Ebene ist 2024 natürlich die Europawahl und die darauf folgende Neubesetzung der Europäischen Kommission. Ein ausführlicher Fahrplan mit den wichtigsten Ereignissen auf dem Weg dorthin ist hier zu finden: Zunächst werden bis zum März die europäischen Parteien ihre Wahlprogramme verabschieden und Spitzenkandidat:innen nominieren. Im April und Mai findet dann der eigentliche Wahlkampf statt, bis vom 6. bis 9. Juni die europäischen Wähler:innen an die Urnen gerufen werden.

Falls sich die aktuellen Umfragen bewahrheiten, steht der EU bei dieser Wahl ein Rechtsruck historischen Ausmaßes bevor: Das Mitte-links-Lager könnte so schwach, die Rechtsaußenfraktionen EKR und ID so stark abschneiden wie nie zuvor. Unmittelbar würde davon vor allem die Europäische Volkspartei profitieren: Sie hat nicht nur gute Aussichten, stärkste Fraktion zu bleiben, sondern würde auch bei der Mehrheitsbildung im Parlament unumgänglich. Das Erstarken der extremen Rechten dürfte allerdings auch zu EVP-internen Strategiekonflikten über das Aufrechterhalten einer „Brandmauer“ oder eine mögliche Öffnung nach rechts führen.

Rechte werden in den Mitgliedstaaten stärker – und im Rat

In dieser Strategiedebatte dürfte allerdings nicht nur das Ergebnis der Europawahl eine Rolle spielen, sondern auch der Ausgang der nationalen Wahlen, die 2024 in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden: in Portugal im März, in Belgien im Juni (gleichzeitig mit der Europawahl), in Kroatien, Österreich, Litauen und Rumänien im Herbst. Sowohl in Belgien als auch in Österreich könnten dabei den Umfragen zufolge Rechtsaußenparteien zur stärksten Kraft werden – wobei in Belgien zudem noch eine flämische Separatismusdebatte bevorstehen könnte. Und auch in anderen Ländern haben die Rechten Chancen, Sitze dazuzugewinnen und womöglich als Juniorpartner Teil einer Regierungskoalition zu werden.

Je nach Ausgang dieser nationalen Wahlen und der noch offenen Regierungsbildung in den Niederlanden könnten nicht nur die EKR, sondern auch die ID ihre Position im Rat der EU deutlich ausbauen. Dort aber wird üblicherweise nicht nach Parteilinien abgestimmt, sondern ein möglichst breiter Konsens der Mitgliedstaaten gesucht. Nicht das Europäische Parlament, sondern der Rat wird deshalb das wichtigste Einfallstor, über das rechte Parteien künftig verstärkt Einfluss auf die europäische Politik nehmen könnten.

Kommissionswahl und „Top Jobs“

Nach der Europawahl wird die Kommissionspräsident:in ernannt. Wie 2014 und 2019 werden die europäischen Parteien dafür vor der Wahl Spitzenkandidat:innen nominieren – ein Verfahren, das trotz aller Unkenrufe inzwischen ein normaler Bestandteil der europäischen Demokratie geworden ist. Als wahrscheinlichstes Szenario erscheint derzeit, dass die derzeitige Amtsinhaberin Ursula von der Leyen (CDU/EVP) als EVP-Spitzenkandidatin antreten und nach einem Wahlsieg ihrer Partei sowohl im Parlament als auch im Europäischen Rat die notwendigen Mehrheiten für eine zweite Amtszeit gewinnen wird. Aber sicher ist das natürlich nicht – bis zur Kommissionswahl kann noch einiges passieren.

Ausgehend von der Person der Kommissionspräsident:in wird der Europäische Rat dann die übrigen „Top-Jobs“ (die Hohe Vertreter:in für die Außenpolitik und die Ratspräsident:in) so zu besetzen versuchen, dass dabei große und kleine, nördliche und südliche, westliche und östliche Mitgliedstaaten, Frauen und Männer sowie alle Parteien der Großen Koalition (EVP, Sozialdemokrat:innen, Liberale) vertreten sind.

Anschließend werden die übrigen Kommissionsmitglieder von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament bestätigt. Da aktuell deutlich mehr Mitgliedstaaten von der EVP regiert werden als 2019, dürfte es auch hier zu einer Verschiebung in die rechte Mitte kommen. Rechtsaußen-Kommissar:innen wird es allerdings weiterhin wohl nur wenige geben. Kommt es zu keinen größeren institutionellen Krisen, wird die neue Kommission dann voraussichtlich am 1. November ihr Amt antreten.

Strategische Agenda, politische Leitlinien – und ein Koalitionsvertrag?

Aber nicht nur institutionell, auch programmatisch wird sich die EU 2024 erneuern. Direkt nach der Europawahl will der Europäische Rat seine „Strategische Agenda“ für die nächsten fünf Jahre annehmen, kurz darauf wird die designierte Kommissionspräsident:in vor dem Europäischen Parlament ihre „politischen Leitlinien“ vorstellen.

Möglich ist auch, dass die großen pro-europäischen Fraktionen im Parlament (EVP, Sozialdemokrat:innen, Liberale und Grüne) untereinander eine Art Koalitionsvertrag aushandeln, der ein institutionelles Pendant zur Strategischen Agenda des Europäischen Rates bilden könnte. Spätestens Mitte des Jahres wird also erkennbar sein, welche Ziele die EU-Institutionen in Zukunft vorrangig verfolgen wollen.

Arbeitsprogramm der Kommission: „90 Prozent“ schon erledigt

Zuerst gilt es aber noch das Programm für die alte, laufende Wahlperiode abzuarbeiten. Grundsätzlich gilt für Gesetzesvorschläge in der EU – anders als in vielen nationalen Parlamenten – nicht das Diskontinuitätsprinzip: Initiativen, die bis zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossen sind, verfallen nicht einfach, sondern werden meist vom neu gewählten Parlament wieder aufgenommen. Allerdings versuchen das Parlament und der Rat regelmäßig, vor Ende der Wahlperiode möglichst viele Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss zu bringen.

Die Kommission ließ ihrerseits im Oktober wissen, sie habe bereits „über 90 Prozent“ ihrer Ziele für 2019-24 erreicht. Das Arbeitsprogramm für 2024 enthalte deshalb nur noch recht wenige neue Initiativen – unter anderem ein neues Windenergie-Paket, eine Strategie für die Verteidigungsindustrie, eine Initiative für einen gemeinsamen europäischen Universitätsabschluss und ein „EU-Weltraumrecht“.

Binnenmarkt: Zwei ehemalige Premierminister legen Berichte vor

Ein wichtiges Thema wird 2024 (und darüber hinaus) die Zukunft des europäischen Binnenmarkts sein. In den vergangenen Jahren hat die aktive Industriepolitik weltweit an Bedeutung gewonnen. Zum einen gibt es einen weitreichenden Konsens, dass die für den Klimaschutz notwendige ökologische Transformation nur mit öffentlichen Investitionen zu stemmen sein wird. Zum anderen spielen auch geoökonomische Überlegungen, also der Aufbau und Schutz strategisch relevanter Industrien, eine Rolle.

Für die EU stellt das eine besondere Herausforderung dar: Den EU-Institutionen fehlt das Geld, um selbst in großem Stil Industrieförderung zu betreiben. In den letzten Jahren hat die EU deshalb den Mitgliedstaaten größere Spielräume gelassen, um eigene nationale Maßnahmen zu ergreifen, was insbesondere Deutschland gern genutzt hat. Diese Maßnahmen helfen aber meist vor allem den eigenen nationalen Unternehmen der Mitgliedstaaten – und führen so zu Verzerrungen im Binnenmarkt, da große und reiche Länder mehr Mittel dafür einsetzen können als kleinere und ärmere.

Diese und andere Fragen werden Thema in zwei Berichten sein, die die früheren italienischen Premierminister Enrico Letta und Mario Draghi in der ersten Jahreshälfte 2024 vorlegen werden. Lettas Bericht über die Zukunft des europäischen Binnenmarkts soll beim Treffen des Europäischen Rates im März diskutiert werden, Draghis Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit spätestens im Juni erscheinen. Sie werden der Startschuss für weitere Debatten in den kommenden Jahren.

Rechtsstaatskrise: endlich Einigkeit gegen Orbán?

Ein weiteres Thema, in das 2024 Bewegung kommen könnte, ist die europäische Rechtsstaatskrise. Lange Zeit gab es in diesem Bereich kaum Fortschritte, da sich die polnische Regierung unter Mateusz Morawiecki (PiS/EKR) und die ungarische Regierung unter Viktor Orbán (Fidesz/–) gegenseitig den Rücken deckten und EU-Maßnahmen blockierten. Nach dem polnischen Regierungswechsel steht Orbán nun jedoch zunehmend alleine, wie auch auf dem jüngsten Europäischen Rat sichtbar wurde. Dass Orbán nun ausgerechnet in der Ukraine-Politik offensiv sein Vetorecht einsetzt, könnte für die übrigen Regierungen ein weiterer Anreiz sein, Ungarn nach Art. 7 (3) EUV das Stimmrecht im Rat zu entziehen.

Allerdings ist nicht sicher, ob Orbán wirklich dauerhaft so isoliert ist, wie es zuletzt den Anschein hatte. Unterstützung könnte er sich etwa in der Slowakei suchen, wo die Regierung unter Robert Fico (Smer/SPE-Mitgliedschaft suspendiert) ebenfalls als ukrainepolitischer Wackelkandidat gilt. Zudem wird die ungarische Regierung in der zweiten Jahreshälfte 2024 die EU-Ratspräsidentschaft einnehmen (nach Belgien im ersten Halbjahr) und dürfte wohl allein dadurch einschneidende neue Maßnahmen gegen sich verhindern können.

Ukraine-Hilfen und andere außenpolitische Stresstests

Die Schwierigkeiten mit der ungarischen Regierung sollten aber kein entscheidendes Hindernis sein, wenn es darum geht, die Ukraine weiterhin gegen den russischen Angriffskrieg zu unterstützen. Sofern Orbán bei der dafür notwendigen Ausweitung des EU-Budgets nicht nachgibt, dürften die übrigen Mitgliedstaaten die Mittel auf anderem Weg bereitstellen – sei es in Form einer verstärkten Zusammenarbeit oder bilateral außerhalb des EU-Rahmens.

Eine größere Herausforderung könnte es allerdings werden, wenn bei der US-Wahl im November Donald Trump und die Republikanische Partei gewinnen und die amerikanischen Ukraine-Hilfen einstellen. Um die Lücke zu füllen, müsste die EU ihren Einsatz dann deutlich ausweiten: ein neuer Stresstest für die außenpolitische Geschlossenheit der Mitgliedstaaten, die zuletzt schon beim Umgang mit dem Gaza-Krieg viel zu wünschen übrig ließ.

Und natürlich ist nicht absehbar, welche anderen weltpolitischen Herausforderungen das Jahr 2024 zu bieten haben wird. Für autoritäre Akteure könnten die vielen bevorstehenden Wahlen eine Gelegenheit sein, um Unruhe zu stiften oder Krisen auszulösen, während die Demokratien im Wahlkampf mit sich selbst beschäftigt sind.

Erweiterung und Reform: 2030 im Blick

Im Mittelpunkt der nächsten Wahlperiode aber werden die Themen Erweiterung und Reform der EU stehen. Auf seinem Treffen vergangene Woche hat der Europäische Rat beschlossen, die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und der Republik Moldau zu eröffnen und Georgien zum Beitrittskandidaten zu machen. Auch auf dem westlichen Balkan soll es bald weitere Fortschritte geben.

Zwar finden all diese Verhandlungen unter dem Schatten eines möglichen ungarischen Vetos statt, das die Beitrittsverfahren an mehreren Stellen und bis zum letzten Moment immer wieder ausbremsen könnte. Und natürlich hängt die weitere Entwicklung entscheidend von den Reformfortschritten in den Beitrittsländern ab – einen verbindlichen Zeithorizont gibt es bisher nicht. Doch das Jahr 2030, das im August von Ratspräsident Charles Michel ins Spiel gebracht und im September von der deutsch-französischen Expertengruppe zur EU-Reform aufgegriffen wurde, schwebt als mögliches Zieldatum für die nächste Erweiterung über vielen Gesprächen. Selbst wenn es in den Beitrittsländern zu Verzögerungen kommt, sollte die EU sich bis 2030 wenigstens selbst in die Lage versetzen, dass sie neue Mitgliedstaaten aufnehmen könnte.

Ein Konvent – oder „Schlussfolgerungen zu einem Fahrplan“?

Die Kommission will deshalb bis spätestens Juni ein „pre-enlargement review“ vorlegen, in dem sie analysiert, wie verschiedene Institutionen und Politikbereiche der EU von einer Erweiterung betroffen wären, und darauf aufbauend Reformempfehlungen gibt. Auch der Europäische Rat hat zuletzt angekündigt, er werde „sich auf seinen nächsten Tagungen mit internen Reformen befassen, damit bis zum Sommer 2024 Schlussfolgerungen zu einem Fahrplan für die künftige Arbeit angenommen werden können“.

Das Europäische Parlament ist unterdessen schon einen großen Schritt weiter: Es hat schon seit 2022 Vorschläge für eine Vertragsreform ausgearbeitet, die die EU fit für die Erweiterung machen würde. Im November hat es diese Vorschläge offiziell verabschiedet und den Europäischen Rat aufgefordert, nun „so bald wie möglich“ einen Vertragskonvent einzuberufen.

Dass es im kommenden Jahr tatsächlich dazu kommt, ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Europäischen Rat eher unwahrscheinlich. Doch mit seinen Vorschlägen hat das Europäische Parlament einen Pflock eingeschlagen, an dem sich andere Reforminitiativen werden messen lassen müssen. Die Debatte, wie auch eine erweiterte EU handlungsfähig und demokratisch sein kann, ist in vollem Gange und wird eine Schlüsselfrage für 2024 und darüber hinaus.


Aber bevor es so weit ist, geht „Der (europäische) Föderalist“ erst einmal in seine alljährliche Winterpause. Allen Leser:innen frohe Feiertage und ein glückliches neues Jahr!


Bild: Weihnachtsschmuck: © European Union 2016 – European Parliament [CC BY-NC-ND 4.0], via Flickr.

What lies ahead for the EU in 2024?

By Manuel Müller
Christmas decoration inside the European Parliament
It’s holiday season – time to relax and recharge for an intense electoral year.

2024 will be a global super-election year: Parliamentary and/or presidential elections will be held in eight of the world’s eleven most populous polities – India, the EU, the US, Indonesia, Pakistan, Bangladesh, Russia and Mexico – as well as some smaller but geopolitically important countries such as the United Kingdom, South Korea, Taiwan and Georgia. Not all of these elections are equally democratic; in Russia, for example, the winner is known in advance and the vote is little more than a demonstration of political power. But overall, the political impact of these elections will be enormous. In Europe and around the world, we are facing a year of choices.

EU elections: shift to the right

The key event at EU level in 2024 will, of course, be the elections to the European Parliament and the subsequent appointment of a new European Commission. A detailed roadmap of the main stations along the way there can be found here: By March, the European parties will adopt their election manifestos and nominate lead candidates. April and May will be dedicated to the electoral campaigns, before European voters will go to the polls on 6-9 June.

If current polls are correct, the EU faces a rightward shift of historic proportions in this election. The centre-left could be weaker, the far-right groups ECR and ID stronger than ever before. In the short run, this could help the European People’s Party: Not only does it stand a good chance of remaining the largest group, but it would also become unavoidable when it comes to forming a majority in Parliament. However, the strengthening of the far right is also likely to lead to internal strategic conflicts within the EPP over whether to maintain a “cordon sanitaire” or open up to the right.

Far right strengthened in member states – and in the Council

But it is not only the result of the European elections that is likely to play a role in this debate, but also the outcome of the national elections that will be held in several member states in 2024: in Portugal in March, in Belgium in June (at the same time as the European election), and in Croatia, Austria, Lithuania and Romania in the autumn. According to the polls, far-right parties could become the strongest force in both Belgium and Austria – and in Belgium, a Flemish separatist debate could also be on the cards. In other countries, right-wing parties also have a chance of gaining seats and possibly becoming part of a coalition government as junior partners.

Depending on the outcome of these national elections and the still open government formation in the Netherlands, not only the ECR but also the ID could significantly strengthen their position in the EU Council. And the Council does not usually vote along party lines (which would make it possible to outvote representatives of far-right governments) but seeks the broadest possible consensus among member states. It is therefore not primarily through the European Parliament, but through the Council, that far-right parties are likely to exert greater influence on European politics in the near future.

Appointing the Commission and other “top jobs”

After the European Parliament election, it will be time to appoint the next Commission president. As in 2014 and 2019, the European parties will nominate lead candidates before the elections – a process that, despite all the doomsaying, has become a normal part of European democracy. The most likely scenario at present seems to be that the current incumbent, Ursula von der Leyen (CDU/EPP), will stand as the EPP’s lead candidate and, following a victory for her party, will obtain a majority in both the Parliament and the European Council. But of course this is far from certain; a lot can and will happen between now and the election of the new Commission.

Starting with the Commission president, the European Council will then try to fill the other “top jobs” (the high representative for Foreign Affairs and the president of the European Council) in such a way that large and small, northern and southern, western and eastern member states, men and women, and all parties of the grand coalition (EPP, socialists, and liberals) are represented.

The remaining commissioners will then be proposed by national governments and approved by the European Parliament. There will be a shift to the centre-right because the EPP currently governs several more member states than it did in 2019, but the number of far-right commissioners will likely remain small. Barring any major institutional crises, the new Commission is expected to take office on 1 November.

Strategic Agenda, Political Guidelines – and a coalition agreement?

The EU will not only renew itself institutionally in 2024, but also programmatically. Immediately after the European elections, the European Council will adopt its “Strategic Agenda” for the next five years, and shortly after that, the Commission president-elect will present his or her “Political Guidelines” to the European Parliament.

In addition, it is possible that the large pro-European political groups in the Parliament (EPP, S&D, Renew Europe, and Greens) will negotiate a kind of coalition agreement among themselves, which could form an institutional counterpart to the European Council’s Strategic Agenda. In any case, by the middle of the year it will be clear which objectives the EU institutions want to prioritise in the future.

Commission work programme: “90 per cent” finished already

But first, the remaining programme for the current legislature has to be completed. Unlike in many national parliaments, the principle of discontinuity does not apply to legislative proposals in the EU: Initiatives that have not been finalised by the end of the legislative period do not simply lapse, but are usually taken up again by the newly elected Parliament. However, the Parliament and the Council regularly try to complete as many legislative procedures as possible before the end of the legislature.

For its part, the Commission announced in October that it had already “delivered on over 90% of the commitments” it had made for 2019-24. Therefore, its work programme for 2024 contains only few new initiatives – including a new wind power package, a strategy for the European defence industry, an initiative for a joint European degree and an “EU space law”.

Single market: Two former prime ministers present reports

An important issue in 2024 (and beyond) will be the future of the European single market. In recent years, active industrial policy has become increasingly important worldwide. On the one hand, there is a broad consensus that the environmental transformation needed to protect the climate can only be achieved through more public investment. On the other hand, geo-economic considerations, such as the development and protection of strategic industries, also play a role.

This is particularly challenging for the EU: The EU institutions do not have the financial means to support specific industries on a large scale. In recent years, the EU has therefore given member states more leeway for their own national state-aid measures, which Germany in particular has been keen to take advantage of. However, these measures tend to benefit the member states’ own national companies the most – and thus lead to distortions in the single market, as large and rich countries can afford to spend more than smaller and poorer ones.

These and other questions will be addressed in two reports to be presented by former Italian prime ministers Enrico Letta and Mario Draghi in the first half of 2024. Letta’s report on the future of the single market will be discussed at the March European Council, while Draghi’s report on competitiveness is expected to be delivered around June. They will be the starting point for further debates in the coming years.

Rule of law crisis: finally united against Orbán?

Another issue that could see movement in 2024 is Europe’s rule of law crisis. For a long time, there was little progress in this area because the Polish government under Mateusz Morawiecki (PiS/ECR) and the Hungarian government under Viktor Orbán (Fidesz/–) covered each other’s backs and blocked EU action. Following the change of government in Poland, however, Orbán is now increasingly on his own, as was evident at the recent European Council. The fact that Orbán is now aggressively using his veto right on Ukraine policy of all things could be a further incentive for other governments to withdraw Hungary’s Council voting rights under Art. 7 (3) TEU.

However, it is not certain that Orbán is really as isolated as he has recently appeared to be. He could, for example, seek support in Slovakia, where the government of Robert Fico (Smer/PES membership suspended) is also seen as a rather unreliable ally on Ukraine. Moreover, the Hungarian government will take over the EU presidency in the second half of 2024 (after Belgium in the first half) and will probably be able to use this to prevent any drastic new measures against it.

Ukraine aid and other foreign policy stress tests

In any case, the difficulties with the Hungarian government should not be a decisive obstacle to continued support for Ukraine against Russia’s war of aggression. If Orbán does not give in on the need to increase the EU budget, the other member states are likely to find other ways of providing the funds, either through enhanced cooperation or bilaterally outside the EU framework.

A bigger challenge, however, could arise if Donald Trump and the Republican Party win the US elections in November and cut off US aid to Ukraine. To fill the gap, the EU would have to step up its own engagement significantly. This would be a new stress test for the member states’ unity in foreign policy, which already left much to be desired in the EU’s response to the Gaza war in 2023. And it is of course impossible to predict what other global political challenges will emerge in 2024. For authoritarian actors, the many upcoming elections could provide an opportunity to create unrest or trigger crises while democracies are focused on their own electoral campaigns.

Enlargement and reform: with a view to 2030

The issues at the heart of the next legislature will be enlargement and reform of the EU. At its meeting last week, the European Council decided to open accession negotiations with Ukraine and the Republic of Moldova and to make Georgia a candidate country. Also for the Western Balkans, further progress is expected soon.

It is true that the negotiations with Ukraine are taking place under the shadow of a possible Hungarian veto, which could stall the accession process at several points and until the last moment. And, of course, all further developments depend crucially on the progress of reforms in the accession countries – no binding time horizon has yet been agreed.

But the year 2030 (brought into play by European Council President Charles Michel in August and taken up by the Franco-German experts group on EU reform in September) hovers over many discussions as a possible target date for the next enlargement. Even if there are delays in the accession countries, the EU should at least put itself in a position to accept new member states by 2030.

A treaty convention – or “conclusions on a roadmap for future work”?

The Commission therefore intends to present a “pre-enlargement review” by June, analysing how various EU institutions and policies would be affected by enlargement and making recommendations for reform. Also the European Council recently announced that it would “address internal reforms at its upcoming meetings with a view to adopting by summer 2024 conclusions on a roadmap for future work”.

Meanwhile, the European Parliament is already a big step ahead: Since 2022, it has been working on proposals for a treaty reform that would make the EU fit for enlargement. In November, it has formally adopted these proposals and called on the European Council to convene a treaty convention “as soon as possible”.

Given the political majorities in the European Council, it is unlikely that this will actually happen next year. However, with its proposals, the European Parliament has set a benchmark against which other reform initiatives will be measured. The debate on how an enlarged EU can become more efficient and democratic is in full swing and will be a key issue for 2024 and beyond.


But before all that, this blog will be taking its annual winter break until early January. Happy holidays and a prosperous new year to all readers!


Picture: Christmas decoration: © European Union 2016 – European Parliament [CC BY-NC-ND 4.0], via Flickr.

15 Dezember 2023

Update: Wie das Europäische Parlament die EU-Verträge reformieren will

Von Manuel Müller
Notizblock mit EU-Reformvorschlägen
Das Plenum hat gesprochen: In der Liste der EU-Reformentwürfe gibt es einen neuen Eintrag.

Mehr als ein Jahr lang hatte eine Berichterstatter-Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments an Vorschlägen zur Reform der EU-Verträge gearbeitet. Im vergangenen August legte sie ihren Entwurf vor, der damals auch auf diesem Blog ausführlich vorgestellt wurde.

Seitdem hat der Bericht im Parlament weitere Hürden genommen: Am 25. Oktober wurde er vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen, am 22. November vom Plenum des Parlaments verabschiedet. Mit 291 Ja- und 274 Nein-Stimmen bei 44 Enthaltungen fiel die Entscheidung verhältnismäßig knapp aus. Für den Bericht stimmten die Grünen, eine Mehrheit der Sozialdemokrat:innen und der Liberalen, eine Minderheit der Europäischen Volkspartei sowie einzelne Linke und fraktionslose Abgeordnete. Geschlossen gegen den Bericht waren die Rechtsfraktionen ID und EKR.

Zugeständnisse an Skeptiker:innen

Angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse machten die Befürworter:innen des Berichts in der Schlussphase noch einige Zugeständnisse vor allem an die Skeptiker:innen innerhalb der EVP. So hatte der Berichterstatter-Entwurf deutliche Absenkungen der Mehrheitserfordernisse bei Ratsentscheidungen vorgeschlagen: Das Standard-Abstimmungsverfahren sollte künftig nicht mehr die qualifizierte Mehrheit (55% der Regierungen, die 65% der Bevölkerung repräsentieren) sein, sondern eine neuartige „einfache Mehrheit“ (50% der Regierungen, die 50% der Bevölkerung repräsentieren). Diesen Vorschlag nahm das Plenum nun ebenso wieder zurück wie die Abschaffung nationaler Vetorechte bei der Harmonisierung von Steuern. Zudem soll für Reformen des Europawahlrechts statt einer qualifizierten Mehrheit (wie von den Berichterstatter:innen vorgeschlagen) künftig eine „verstärkte qualifizierte Mehrheit“ notwendig sein – immerhin aber keine Einstimmigkeit wie bis jetzt.

Ebenfalls gestrichen wurde die Abschaffung des nationalen Vetorechts bei EU-Vertragsreformen. Dieser Vorstoß der Berichterstatter:innen hätte einen Durchbruch in der anhaltenden Reformierbarkeitskrise der EU bedeuten können, aber auch einige Mitgliedstaaten vor nationale verfassungsrechtliche Herausforderungen gestellt. Das Plenum verzichtete nun auf diese Reform und schlug stattdessen nur vor, dass bei Vertragsreformen künftig auch eine Zustimmung des Europäischen Parlaments notwendig sein soll. Das ist zwar ebenfalls ein überfälliger Schritt, würde erst einmal aber nur bedeuten, dass es bei Vertragsreformen künftig neben den nationalen Regierungen und Parlamenten noch einen weiteren Vetoplayer gäbe.

Nur wenige Verschärfungen

Ebenfalls gestrichen wurden von Plenum sämtliche Verweise auf europaweite Referenden sowie das Recht der EU, Minimalanforderungen für den Erwerb der Unionsbürgerschaft zu definieren. Der Vorschlag der Berichterstatter:innen, den mehrjährigen Finanzrahmen auf fünf Jahre zu verkürzen, wurde zu „fünf bis sieben Jahre“ aufgeweicht – was keine Veränderung gegenüber dem Status quo bedeuten würde.

Nur in sehr wenigen Punkten fällt die Plenarfassung schärfer aus als der Berichterstatter-Entwurf. Einer davon ist etwa, dass der Rat künftig verpflichtet sein soll, sich nach der Einleitung eines Artikel-7-Verfahrens innerhalb einer sechsmonatigen Befassungsfrist dazu zu positionieren. Eine dauerhafte Verschleppung wie in den aktuellen Verfahren gegen Ungarn und Polen wäre damit nicht mehr möglich.

Einige Inkohärenzen

Alles in allem stellen diese Änderungen gegenüber dem Berichterstatter-Entwurf aber nur punktuelle Zugeständnisse, kein wirklich neues Konzept dar. Erkennbar ist das auch daran, dass einige der Änderungen nicht konsequent durchgeführt wurden und dadurch in der vom Plenum verabschiedeten Fassung einige Inkohärenzen enthalten sind.

Unter anderem hatten die Berichterstatter:innen vorgeschlagen, für verschiedene Beschlüsse im Rat künftig ein neues Abstimmungsverfahren namens „verstärkte qualifizierte Mehrheit“ (80% der Regierungen, die 50% der Bevölkerung repräsentieren) einzuführen. In der finalen Fassung wurde die Definition dieses Verfahrens gestrichen; das Verfahren selbst wird allerdings weiterhin mehrmals erwähnt – ohne dass klar wird, was man sich darunter vorstellen soll.

In ähnlicher Weise ist in der Resolution zum Vertragsentwurf weiterhin die Forderung enthalten, „dass Europol zusätzliche Befugnisse erhält, die der parlamentarischen Kontrolle unterliegen“. Der Vorschlag der Berichterstatter:innen, worin diese zusätzlichen Befugnisse bestehen sollen, wurde jedoch aus dem Vertragstext gestrichen.

Dennoch ein ambitionierter Reformentwurf

Doch trotz all dieser Verwässerungen und kleinen Widersprüchlichkeiten sollte man den nun vom Parlament verabschiedeten Text nicht geringschätzen. Es handelt sich weiterhin um einen der ambitioniertesten Entwürfe zur Reform der EU-Verträge, die aktuell diskutiert werden. Mit der Abschaffung von Einstimmigkeitserfordernissen in sehr vielen Politikbereichen, einem neuen Wahlverfahren für die Kommissionspräsident:in und die übrigen Kommissionsmitglieder, einem vereinfachten Verfahren für parlamentarische Misstrauensvoten und einem reformierten Artikel-7-Verfahren würde er wichtige Verbesserungen für die parlamentarische Demokratie, die Handlungsfähigkeit und den Schutz der gemeinsamen Grundwerte der EU bringen.

Dass der Text im Plenum eine Mehrheit gefunden hat, zeigt, dass das Parlament bei der Gestaltung der institutionellen Zukunft Europas handlungsfähig ist – auch und gerade im Vergleich zum Europäischen Rat, der in diesen Tagen nur mit großer Mühe Fortschritte in der Erweiterungspolitik erreichen konnte und die Frage der Reformen wieder einmal verschoben hat.

Nächster Schritt: Konvent

Mit der Verabschiedung des Berichts ist der parlamentarische Follow-up-Prozess zu den institutionellen Vorschlägen der Konferenz zur Zukunft Europas jetzt erst einmal abgeschlossen. Zugleich hat das Parlament damit formell „dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge [vorgelegt]“, was nach Art. 48 (2) EUV der erste Schritt für eine Vertragsreform ist. Als Nächstes muss nun der Rat diese Entwürfe an den Europäischen Rat übermitteln, der dann mit einfacher Mehrheit einen Konvent einberufen kann. In seiner Resolution hat das Parlament den Rat und den Europäischen Rat aufgefordert, das „umgehend“ und „so bald wie möglich“ zu tun.

Der Europäische Rat wiederum hat bei seinem Treffen gestern angekündigt, er werde „sich auf seinen nächsten Tagungen mit internen Reformen befassen, damit bis zum Sommer 2024 Schlussfolgerungen zu einem Fahrplan für die künftige Arbeit angenommen werden können“. Man darf gespannt sein!

Die vom Plenum des Europäischen Parlaments angenommene Fassung des Vertragsreform-Berichts ist hier zu finden.

Eine tabellarische Übersicht ihrer wichtigsten Inhalte, auch im Vergleich zum Berichterstatter-Entwurf sowie zu sechs anderen umfassenden Vertragsreform-Vorschlägen, gibt es hier.


Bild: Notizblock mit EU-Reformvorschlägen: Manuel Müller [alle Rechte vorbehalten].

Update: How the European Parliament wants to reform the EU treaties

By Manuel Müller
Notepad with proposals for EU reform
The plenary has spoken: There is a new entry in the list of draft treaty reforms.

For more than a year, a group of rapporteurs from the European Parliament has been working on proposals to reform the EU treaties. Last August, it presented its draft, which was also discussed on this blog at the time.

Since then, the report has cleared further hurdles in Parliament: On 25 October it was adopted by the Committee on Constitutional Affairs and on 22 November by the plenary of the Parliament. With 291 votes in favour, 274 against and 44 abstentions, the decision was relatively close. The Greens, a majority of Socialists and Liberals, a minority of the European People’s Party, and a few Left and non-attached MEPs voted in favour of the report. The right-wing groups ID and ECR both voted unanimously against it.

Concessions to the sceptics

Faced with a narrow majority, the report’s supporters made some concessions in the final stages, especially to sceptics within the EPP. For example, the rapporteurs’ draft had proposed to significantly reduce the majority requirements for Council decisions: the standard voting procedure would no longer be by qualified majority (55% of governments representing 65% of the population) but by a newly-defined “simple majority” (50% of governments representing 50% of the population). This proposal has now been withdrawn by the plenary, as has the abolition of national vetoes on tax harmonisation. Moreover, the current unanimity procedures for reforming the European electoral law would no longer be replaced by qualified majority voting (as proposed by the rapporteurs), but by a “reinforced qualified majority”.

Another idea that was dropped was the abolition of national vetoes on future EU treaty reforms. This proposal by the rapporteurs could have been a breakthrough in the EU’s ongoing reformability crisis, but it would also have posed national constitutional challenges in some member states. The plenary has now abandoned this reform and instead only suggested that treaty reforms should also require the consent of the European Parliament. Although this is an overdue step in terms of European parliamentarism, it also means that there would be one more veto player in addition to national governments and parliaments in future EU treaty reforms.

Only few proposals were strengthened

The plenary also deleted all references to Europe-wide referendums and to the EU’s right to set minimum requirements for acquiring EU citizenship. The rapporteurs’ proposal to shorten the multiannual financial framework to five years was watered down to “five to seven years” – which would mean no relevant change to the status quo.

Only on very few points, the plenary version is stronger than the rapporteurs’ draft. One of these is that, if an Article 7 procedure is triggered, the Council would in future be obliged to respond to it within six months. A permanent delay, as has happened in the current cases against Hungary and Poland, would no longer be possible.

Some inconsistencies

Overall, however, these changes to the rapporteurs’ draft represent only selective concessions, rather than a truly new approach. This can also be seen from the fact that some of the amendments were not implemented consistently, leading to some inconsistencies in the version adopted by the plenary.

For example, the rapporteurs had proposed to introduce a new voting procedure called “reinforced qualified majority voting” for various decisions in the Council. Decisions under this rule would require 80% of governments representing 50% of the population to be adopted. In the plenary version, the new procedure is still mentioned several times, but its definition has been deleted, making it completely unclear what a “reinforced qualified majority” would mean.

In a similar way, the plenary resolution continues to call for “Europol [to] receive additional competences subject to parliamentary scrutiny” – but the rapporteurs’ specific proposals for what these additional competences should be have been deleted from the text of the Treaty.

Still an ambitious draft treaty

But despite all this watering down and the minor inconsistencies, the text now adopted by the Parliament should not be undervalued. It is still one of the most ambitious EU treaty reform drafts currently under discussion. With the abolition of unanimity in a large number of policy areas, a new procedure for the election of the president and other members of the Commission, a simplified procedure for parliamentary censure, and a reformed Article 7 procedure, it would bring important improvements for parliamentary democracy, for the EU’s capacity to act and for the protection of its fundamental values.

The fact that the text finally was adopted in plenary shows that the Parliament is capable of taking action to shape Europe’s institutional future. This is also and especially relevant in comparison with the European Council, which in recent days has struggled to make even minimal progress on enlargement and has once again postponed the question of reforms.

Next step: Convention

With the adoption of the report, the European Parliament’s immediate follow-up process to the Conference on the Future of Europe’s institutional proposals is now completed. At the same time, Parliament has formally “submit[ted] to the Council proposals for the amendment of the Treaties”, which is the first step towards treaty reform under Art. 48 (2) TEU. The next step will be for the Council to forward these proposals to the European Council, which can then convene a Convention by a simple majority. In its resolution, the Parliament has called on the Council and the European Council to do so “immediately” and “as soon as possible”.

The European Council, for its part, announced at its meeting yesterday that it would “address internal reforms at its upcoming meetings with a view to adopting by summer 2024 conclusions on a roadmap for future work”. Stay tuned!

The adopted version of the European Parliament’s resolution on proposals for the amendment of the treaties can be found here.

For a tabular overview of its main contents and a comparison with the rapporteurs’ draft and six other comprehensive treaty reform proposals, click here.


Picture: Notepad with proposals for EU reform: Manuel Müller [all rights reserved].

13 Dezember 2023

Der Fahrplan zur Europawahl 2024

Von Manuel Müller
Dieser Artikel beschreibt den Fahrplan zur Europawahl mit Stand Dezember 2023. Für eine laufend aktualisierte Fassung siehe hier.
Save the date: Vom 6. bis 9. Juni ist Europawahl!

Am vergangenen Wochenende waren es noch genau sechs Monate, bis die europäischen Bürger:innen zum zehnten Mal das Europäische Parlament wählen. Dabei steht einiges auf dem Spiel: Nach den aktuellen Umfragen könnte das rechtsextreme Lager so stark abschneiden wie noch nie zuvor, was sich auch auf die Machtgleichgewichte innerhalb der informellen „Großen Koalition der proeuropäischen Mitte“ auswirken kann, auf der die meisten Entscheidungen des Parlaments basieren.

Die Wahl wird aber nicht nur über die Zusammensetzung des Parlaments entscheiden, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle für die Ernennung nächsten Europäischen Kommission. Wer künftig die europäische Exekutive leiten will, sollte in drei Etappen die Nase vorn haben: In der Vorwahl-Saison nominieren die europäischen Parteien ihre Spitzenkandidat:innen. Im Frühjahr 2024 folgt der eigentliche Wahlkampf, in dem sich die Bewerber:innen der europäischen Bevölkerung vorstellen. Wirklich entschieden wird das Rennen um die Kommissionspräsidentschaft jedoch erst nach der Wahl – wenn es darum geht, sich sowohl im Europäischen Parlament als auch unter den Staats- und Regierungschef:innen im Europäischen Rat eine Mehrheit zu sichern.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Stationen und Termine. Um direkt zum aktuellen Punkt im Kalender zu springen, klicken Sie hier.

Die Vorwahl-Saison

Das Spitzenkandidatenverfahren ist in der EU inzwischen zur Normalität geworden: Bereits zum dritten Mal werden die europäischen Parteien vor der Wahl Kandidat:innen für die Kommissionspräsidentschaft nominieren. Ob eine dieser Kandidat:innen wirklich das Amt bekommt, hängt natürlich von den Mehrheiten nach der Wahl ab. Klar ist aber, dass das Europäische Parlament das Verfahren diesmal zu einem Erfolg machen will – und dass deshalb jede mögliche Interessent:in gut daran tut, sich vorab die Unterstützung ihrer Partei zu sichern.

Das genaue Verfahren und der Zeitplan dieser Spitzenkandidaten-Nominierungen unterscheiden sich je nach Partei. Parallel dazu verabschieden die europäischen Parteien auch ihre – oft als „Manifesto“ bezeichneten – europaweiten Wahlprogramme. Die Vorwahl-Saison ist bereits im vollen Gange und dauert noch bis Frühling 2024 an.

13. Oktober 2023:
EDP: Parteikongress in Mainz
Wie 2019 hat die Europäische Demokratische Partei, die im Europäischen Parlament der zentristischen Fraktion Renew Europe angehört, keine Spitzenkandidat:in nominiert.

13.-14. Oktober 2023:
EFA: Parteikongress in Straßburg
Die Europäische Freie Allianz hat auf ihrem Parteikongress zwei Europawahl-Spitzenkandidat:innen nominiert:
  • Raül Romeva (ERC, ehemaliger Europaabgeordneter und ehemaliger Außenpolitik-Beauftragter der katalanischen Regionalregierung),
  • Maylis Roßberg (SSW, derzeit Generalsekretärin der EFA-Jugendorganisation).
Romeva darf allerdings aufgrund einer Verurteilung in Spanien wegen Aufruhr und Veruntreuung öffentlicher Mittel bis 2031 keine öffentlichen Ämter bekleiden. Er könnte deshalb auch auf europäischer Ebene kein Mandat annehmen.

20.-21. Oktober 2023:
ALDE: Parteirat in Bukarest
Auf dem Parteirat in Bukarest legte die ALDE das Verfahren zur Ernennung ihrer Spitzenkandidat:in fest.

10.-11. November 2023:
SPE: Parteikongress in Málaga
Mit dem Kongress in Málaga leitete die SPE das Nominierungsverfahren für ihre Spitzenkandidat:in ein. Bewerbungen sind bis zum 17. Januar 2024 möglich.

24. November 2023
ID: Parteikongress in Lissabon
Die ID wird wie bereits 2014 und 2019 keine Spitzenkandidat:in nominieren und voraussichtlich auch kein gemeinsames Wahlprogramm verabschieden.

28. November 2023:
EGP: Ende der Spitzenkandidaten-Bewerbungsfrist
Für die EGP-Spitzenkandidatur wurden vier Bewerber:innen von ihren jeweiligen nationalen Parteien oder EGP-Unterorganisationen vorgeschlagen:
  • Bas Eickhout (GroenLinks, derzeit Europaabgeordneter),
  • Elīna Pinto (Progresīvie, derzeit Pressesprecherin der Vertretung der Europäischen Kommission in Luxemburg),
  • Terry Reintke (Grüne, derzeit Fraktionschefin im Europäischen Parlament)
  • Benedetta Scuderi (Europa Verde, derzeit Vorsitzende des EGP-Jugendverbands FYEG, der sie auch als Spitzenkandidatin vorgeschlagen hat).
Im nächsten Schritt müssen die Bewerber:innen bis zum 7. Januar Unterstützungserklärungen von mindestens fünf weiteren nationalen EGP-Mitgliedsparteien vorlegen.

2. Dezember 2023:
EGP: Online-Parteikongress
Auf dem Onlinekongress haben sich die vier Spitzenkandidatur-Bewerber:innen den Parteimitgliedern vorgestellt.

3. Dezember 2023
ID: Wahlkampfveranstaltung in Florenz
Die ID wird wie bereits 2014 und 2019 keine Spitzenkandidat:in nominieren und voraussichtlich auch kein gemeinsames Wahlprogramm verabschieden.

7. Januar 2024:
EGP: Ende der Frist zur Vorlage von Unterstützungserklärungen
Bis zum 7. Januar müssen die Bewerber:innen für die EGP-Spitzenkandidatur Unterstützungserklärungen von mindestens fünf weiteren EGP-Mitgliedsparteien vorlegen (zusätzlich zu der Mitgliedspartei, von der sie nominiert wurden). Bewerber:innen, die die nötigen Unterstützungen erhalten, können beim Wahlparteikongress am 2.-4. Februar antreten.

17. Januar 2024:
SPE: Ende der Spitzenkandidaten-Bewerbungsfrist
Mögliche SPE-Spitzenkandidat:innen müssen bis zum 17. Januar ihre Bewerbungen vorlegen. Als mögliche Interessent:innen gelten Nicolas Schmit (LSAP, derzeit EU-Kommissar für Arbeit) sowie Katarina Barley (SPD, derzeit Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments).

2.-4. Februar 2024:
EGP: Parteikongress in Lyon
Die Delegierten des EGP-Parteikongresses nominieren zwei Spitzenkandidat:innen und verabschieden das EGP-Wahlprogramm.

Ende Februar 2024:
EL: Nominierung der Spitzenkandidat:innen
Voraussichtlich Ende Februar wird der Parteivorstand der EL eine oder mehrere Spitzenkandidat:innen nominieren, die von ihren jeweiligen nationalen Mitgliedsparteien vorgeschlagen wurden.

Frühling 2024:
EVP: Parteikongress in Bukarest
Die Delegierten des EVP-Parteikongresses nominieren eine Spitzenkandidat:in und verabschieden das EVP-Wahlprogramm. Wenn Ursula von der Leyen (CDU, derzeit Kommissionspräsidentin) sich entscheidet, eine zweite Amtszeit anzustreben, dürfte ihr auch die Nominierung als EVP-Spitzenkandidatin sicher sein. Offiziell erklärt hat sie sich allerdings noch nicht.

Frühling 2024:
SPE: Parteikongress
Die Delegierten des SPE-Parteikongresses nominieren eine Spitzenkandidat:in und verabschieden das SPE-Wahlprogramm.

20.-21. März 2024:
ALDE: Parteikongress in Brüssel
Die Delegierten des ALDE-Parteikongresses nominieren eine Spitzenkandidat:in und verabschieden das ALDE-Wahlprogramm.

Offen
EKR: Parteikongress
Die EKR werden keine Spitzenkandidat:in nominieren. Ob sie ein Wahlprogramm verabschieden, ist noch unklar.

Der Wahlkampf

In der Vergangenheit wurden Europawahlkämpfe vor allem auf nationaler Ebene ausgetragen – und es ist damit zu rechnen, dass das auch diesmal wieder der Fall sein wird. Einige Ereignisse in den Wochen vor der Wahl dürften jedoch europaweit Widerhall finden und den Wahlkampf beeinflussen.

21.-22. März 2024:
Treffen des Europäischen Rates
Die Frühjahrstagung in Brüssel ist das letzte Treffen des Europäischen Rates vor der Wahl. Auf dem Programm steht (wie immer im Frühjahr) die Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU. Aber auch andere aktuelle Themen können zur Sprache kommen.

April/Mai 2024:
Fernsehdebatten
Wie bereits 2014 und 2019 wird die Europäische Rundfunkunion EBU (bekannt als Produzentin des Eurovision Song Contest) wohl auch 2024 wieder eine Fernsehdebatte mit den Spitzenkandidat:innen aller europäischen Parteien organisieren. Der Termin dafür ist noch offen. Es bleibt den an der EBU beteiligten nationalen Rundfunkanstalten selbst überlassen, ob sie die Debatte ausstrahlen.
Wie bereits 2014 und 2019 dürfte es zudem weitere, von nationalen Sendern organisierte Fernsehdebatten oder -duelle zwischen den aussichtsreichsten Kandidaten geben.

6.-9. Juni 2024:
Europawahl
Wie üblich findet die Europawahl nach Mitgliedstaaten getrennt statt, wobei sich die nationalen Wahlregeln je nach Land unterscheiden. In den meisten Ländern, darunter auch Deutschland, wird am Sonntag, den 9. Juni, gewählt.

Nach der Wahl

Mit der Europawahl beginnt die heiße Phase für die neue Kommission. Wer Kommissionspräsident:in werden will, muss nun gleich in zwei Institutionen eine Mehrheit organisieren: unter den Staats- und Regierungschef:innen im Europäischen Rat und unter den Abgeordneten im Europäischen Parlament. Letztere müssen sich allerdings selbst erst einmal neu zu Fraktionen zusammenfinden. Nach der Wahl der Kommissionspräsident:in ist der Weg auch für die Ernennung der übrigen Kommissionsmitglieder frei.

Juni 2024:
Fraktionsbildung im Europäischen Parlament
Nach der Wahl müssen sich die Fraktionen im Europäischen Parlament neu konstituieren. Besonders interessant ist dieser Prozess für Parteien, die zum ersten Mal einen Sitz im Parlament gewonnen haben und noch keiner europäischen Partei angehören. Aber auch andere nationale Parteien nutzen die Konstituierungsphase des Parlaments zuweilen, um ihre Fraktion zu wechseln. Zur Gründung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete aus sieben Ländern nötig; voraussichtlich werden alle derzeitigen Fraktionen dieses Quorum auch 2024 wieder erreichen.

Juni 2024:
Mehrheitsbildung im Europäischen Parlament
Während sich die Fraktionen neu zusammenfinden, muss das Europäische Parlament auch nach einer Mehrheit für die Wahl der neuen Kommissionspräsident:in suchen. Während es 2014 recht schnell zu einem Konsens der drei größten Fraktionen kam, war die Mehrheitsbildung 2019 weitaus schwieriger. Voraussichtlich werden sich die Verhandlungen auch 2024 wieder auf die vier Fraktionen der pro-europäischen Mitte (EVP, SD, RE, Grüne/EFA) konzentrieren. Eine alternative Mitte-rechts-Mehrheit (EVP, RE, EKR) könnte rechnerisch ebenfalls möglich sein, ist jedoch politisch weniger plausibel.
2019 verhandelten die vier Fraktionen der pro-europäischen Mitte auch über einen formalen Koalitionsvertrag mit gemeinsamen Gesetzgebungsvorhaben, konnten sich letztlich jedoch nicht darauf einigen. Es ist möglich, dass es 2024 erneut zu solchen Verhandlungen kommt.

27.-28. Juni 2024:
Treffen des Europäischen Rates
Beim ersten Treffen des Europäischen Rats nach der Europawahl werden die nationalen Staats- und Regierungschef:innen voraussichtlich eine offizielle Kandidat:in für das Amt der Kommissionspräsident:in vorschlagen. Nötig ist hierfür eine qualifizierte Mehrheit (Zustimmung von 55% der Mitglieder, deren Länder 65% der EU-Bevölkerung umfassen).
  • Falls sich zuvor im Europäischen Parlament bereits eine Mehrheit für eine Kandidat:in abzeichnet, so wird der Europäische Rat diese wohl auch als Kommissionspräsident:in vorschlagen. Dass der Europäische Rat stattdessen eine andere Person nominiert, ist möglich, aber unwahrscheinlich, da diese sicher im Parlament abgelehnt würde.
  • Falls es im Europäischen Parlament aber keine klare Mehrheit zugunsten einer bestimmten Kandidat:in gibt, wären die Staats- und Regierungschef:innen in ihrer Entscheidung freier. In diesem Fall könnte auch eine Kompromisskandidat:in zum Zuge kommen, die im Wahlkampf nicht als Spitzenkandidat:in angetreten ist.
Gleichzeitig mit der neuen Kommissionspräsident:in nominieren die Staats- und Regierungschef:innen auch die neue Hohe Vertreter:in für die Außen- und Sicherheitspolitik und wählen eine neue Präsident:in des Europäischen Rates. Diese drei Ämter werden häufig als die „Top Jobs“ der EU bezeichnet. Sie bilden üblicherweise ein Paket, das nach Parteimitgliedschaft (EVP, SPE, ALDE), Ländergruppen (westliche und östliche, nördliche und südliche, große und kleine Staaten) sowie Geschlechtern ausbalanciert ist.
Zusätzlich machte der Europäische Rat 2019 im Rahmen dieses Pakets noch weitere Vorschläge, etwa für die Ämter der Kommissions-Vizepräsident:innen und der Parlamentspräsident:in. Da im Oktober 2024 auch eine neue NATO-Generalsekretär:in ernannt wird, könnte auch diese inoffiziell Teil des Pakets werden. Formal fallen aber nur die Vorschläge für die drei „Top Jobs“ in die Kompetenz des Europäischen Rates.
Bei dem Treffen am 27./28. Juni wird der Europäische Rat auch seine Strategische Agenda für 2024-29 annehmen.

Juli 2019:
Wahl der Kommissionspräsident:in
Nach der Nominierung im Europäischen Rat muss sich die vorgeschlagene Kommissionspräsident:in einer Abstimmung im Europäischen Parlament stellen, die voraussichtlich kurz vor der Sommerpause stattfindet.
  • Erhält die Kandidat:in dabei eine Mehrheit, ist sie als Kommissionspräsident:in designiert.
  • Erhält die Kandidat:in keine Mehrheit, muss der Europäische Rat (wiederum mit qualifizierter Mehrheit) innerhalb eines Monats eine neue Kandidat:in nominieren, über die dann wiederum das Parlament abstimmt. Dieses Verfahren wird so oft wiederholt, bis eine Kandidat:in sowohl im Europäischen Rat als auch im Parlament eine Mehrheit findet.
Vor der Wahl hält die Kandidat:in üblicherweise eine Rede im Parlament, in der sie ihre politischen Leitlinien und Ziele für die Legislaturperiode vorstellt.

Sommer 2024:
Nominierung der Kommissionsmitglieder
Nach der Wahl der Kommissionspräsident:in werden die übrigen Mitglieder der Europäischen Kommission nominiert. Die Kommission besteht aus einer Kommissar:in pro Mitgliedstaat. Nach Art. 17 (7) (2) EUV wird die Liste der Kommissionsmitglieder formal vom Rat „auf der Grundlage der Vorschläge der Mitgliedstaaten“ angenommen. Faktisch nominiert jede nationale Regierung ihre „eigene“ Kommissar:in und der Rat nickt die Namen lediglich ab.
Nach der Nominierung der Kommissionsmitglieder weist die designierte Kommissionspräsident:in ihnen Aufgabenbereiche zu. In der Praxis handelt es sich dabei teils um Aushandlungsprozesse mit den nationalen Regierungen, die je nach zugewiesenem Ressort geeignete Kommissar:innen vorschlagen.

Herbst 2024:
Anhörungen im Parlament
Wenn die Liste der Kommissionsmitglieder steht, stimmt das Europäische Parlament über ihre Wahl ab. Dabei kann das Parlament formal nur die gesamte Kommission annehmen oder ablehnen. Bei einer Ablehnung muss der Rat eine neue Liste vorschlagen.
In der Praxis kann das Parlament jedoch auch einzelne Kandidat:innen ablehnen. Hierfür werden die vorgeschlagenen Kommissar:innen von den Abgeordneten des Ausschusses, der für ihren Aufgabenbereich zuständig ist, in meist mehrstündigen Befragungen „gegrillt“. Ist ein Ausschuss mit einer Kandidat:in unzufrieden, fordert das Parlament den Rat informell auf, die Liste der Kommissionsmitglieder abzuändern, ehe über die Kommission als Ganzes abgestimmt wird. Dies ist seit 2004 nach jeder Europawahl geschehen. In allen Fällen kam der Rat (bzw. die nationale Regierung des betreffenden Landes) der Aufforderung des Parlaments nach und nominierte eine alternative Kandidat:in.

Herbst 2024:
Wahl der Kommission
Nachdem alle Ausschüsse Einverständnis mit den von ihnen befragten Kandidat:innen signalisiert haben, stimmt das Plenum des Europäischen Parlaments über die neue Kommission ab. Stimmt dabei eine Mehrheit der Abgeordneten zu, kann die neue Kommission ihr Amt antreten. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre – bis zur Europawahl 2029.

Es ist also noch ein weiter und mit vielen Variablen gepflasterter Weg, bis Europa tatsächlich eine neue Kommission hat. Dieser Fahrplan wird daher künftig nach jedem der genannten Termine aktualisiert werden. Den regelmäßig aktualisierten Text finden Sie unter diesem Link.


Bilder: Wahlurne: By Isabela.Zanella [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons [retuschiert].