Heute einmal etwas
Werbung in eigener Sache – gerade ist im Nomos-Verlag ein
Sammelband erschienen, den ich zusammen mit Ingolf Pernice und
Christopher Peters herausgegeben habe. Thema ist die Rolle
internationaler Organisationen bei dem Prozess, den man als die
Konstitutionalisierung des Völkerrechts bezeichnet: Während das
Völkerrecht früher ein recht simples, rein zwischenstaatliches
Recht war, das sich aus den etablierten diplomatischen
Gepflogenheiten und den von Staaten geschlossenen Verträgen ergab,
hat es sich seit einigen Jahrzehnten schrittweise in ein komplexes
System verwandelt.
Zum einen hat sich eine Normenhierarchie herausgebildet: Über das herkömmliche Völkerrecht trat das sogenannte ius cogens, dem sich jeder Staat auch gegen seinen Willen unterwerfen muss. Zum anderen erweiterte sich die Zahl der Akteure und Foren: Internationale Politik und Recht ist nicht mehr nur eine Sache der Staaten, sondern immer mehr auch multinationaler Unternehmen, zivilgesellschaftlicher Verbände und eben internationaler Organisationen. Und schließlich entwickelt sich zunehmend ein Bewusstsein, dass der eigentliche Geltungsgrund jeder Rechtsordnung, ob nun national oder international, das Zusammenleben von Individuen ist – sodass sich auch das Völkerrecht nicht allein dadurch rechtfertigen lässt, dass es dem „Willen der souveränen Staaten“ entspricht, sondern es einer anderen, vom einzelnen Menschen abgeleiteten Legitimation bedarf.
Zum einen hat sich eine Normenhierarchie herausgebildet: Über das herkömmliche Völkerrecht trat das sogenannte ius cogens, dem sich jeder Staat auch gegen seinen Willen unterwerfen muss. Zum anderen erweiterte sich die Zahl der Akteure und Foren: Internationale Politik und Recht ist nicht mehr nur eine Sache der Staaten, sondern immer mehr auch multinationaler Unternehmen, zivilgesellschaftlicher Verbände und eben internationaler Organisationen. Und schließlich entwickelt sich zunehmend ein Bewusstsein, dass der eigentliche Geltungsgrund jeder Rechtsordnung, ob nun national oder international, das Zusammenleben von Individuen ist – sodass sich auch das Völkerrecht nicht allein dadurch rechtfertigen lässt, dass es dem „Willen der souveränen Staaten“ entspricht, sondern es einer anderen, vom einzelnen Menschen abgeleiteten Legitimation bedarf.
Geschrieben
wurden die Artikel des Sammelbands von Juristen, Philosophen und Sozialwissenschaftlern aus dem Graduiertenkolleg Verfassung jenseits des Staates der Humboldt-Universität zu Berlin. Von mir selbst ist
auch ein Beitrag dabei, in dem ich die Frage aufwerfe, weshalb die
Gründungsverträge internationaler Organisationen ein so viel
geringeres gesellschaftliches Identifikationspotenzial besitzen als
nationale Verfassungen – obwohl sie inzwischen wenigstens teilweise
dieselben Funktionen erfüllen. Meine Antwort, so viel sei hier
verraten, hat etwas mit politischen Verfahren und ihrer
Wechselwirkung mit der Eigenlogik von Mediendebatten zu tun. Der Rest
steht im Buch…
Wer
also eine Staats- oder Universitätsbibliothek kennt, der er schon
lange mal wieder ein Buch zur Anschaffung vorschlagen wollte: Hier ist der Link.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht
Christopher Peters |
Informelle Anpassungsmechanismen der Gründungsverträge Internationaler Organisationen und ihre Bedeutung für die Konstitutionalisierung des Völkerrechts
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Stefan Raffeiner |
Wege der Konstitutionalisierung im Völkerrecht: Vorrang der UN-Charta und ius cogens
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Alexander Eisenfeld |
„Durchgriff“ als Maßstab von Verfassung: Die innerstaatliche Wirkung des Rechts der internationalen Organisationen als Ausdruck politischer Selbstbestimmung
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Wulf Loh |
Konstitutionalisierung der Selbstbestimmung
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Janina Sombetzki |
Politische Mitverantwortung für den Prozess der Konstitutionalisierung: Öffentliche Erklärungsfähigkeit und Partizipation der politischen Akteure
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Manuel Müller |
Delegitimation durch Verfahren: Wie sich das Änderungsverfahren auf die öffentliche Wahrnehmung von nationalen Verfassungen und von Gründungsverträgen internationaler Organisationen auswirkt. Ein nachrichtenwertbasierter Ansatz
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