Als
1992 mit dem Vertrag von Maastricht die Europäische Union gegründet
wurde, da wussten die Unterzeichner, dass die Einigung nicht für
ewig gelten würde. In den Schlussbestimmungen des Abkommens war
nämlich ausdrücklich ein Artikel eingefügt worden, der vorsah,
vier Jahre später eine Konferenz für eine neue Vertragsreform
einzuberufen. Das Ergebnis dieser Konferenz war der 1997
verabschiedete Vertrag von Amsterdam. Auch dieser enthielt in einem
Protokoll eine solche Revisionsklausel, die die nächste Reform auf
„[s]pätestens ein Jahr vor dem Zeitpunkt, zu dem die Zahl der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union 20 überschreiten wird“,
datierte. Es folgte der Vertrag von Nizza 2001, dem eine „Erklärung
zur Zukunft der Union“ angehängt war, die ebenfalls schon den Weg für
die nächste Vertragsreform festlegte.
Erst im Vertrag von Lissabon wurde mit dieser Tradition gebrochen: In dessen Präambel hieß es nun ausdrücklich, das Abkommen folge „dem Wunsch, den […] Prozess, mit dem die Effizienz und die demokratische Legitimität der Union erhöht und die Kohärenz ihres Handelns verbessert werden sollen, abzuschließen“. Zahlreiche Beobachter werteten das damals als einen klaren Schlusspunkt. Wenige Wochen vor Inkrafttreten des Vertrags stellte der Brüssel-Korrespondent der Zeit, Jochen Bittner, in seinem Europa-Blog fest:
Erst im Vertrag von Lissabon wurde mit dieser Tradition gebrochen: In dessen Präambel hieß es nun ausdrücklich, das Abkommen folge „dem Wunsch, den […] Prozess, mit dem die Effizienz und die demokratische Legitimität der Union erhöht und die Kohärenz ihres Handelns verbessert werden sollen, abzuschließen“. Zahlreiche Beobachter werteten das damals als einen klaren Schlusspunkt. Wenige Wochen vor Inkrafttreten des Vertrags stellte der Brüssel-Korrespondent der Zeit, Jochen Bittner, in seinem Europa-Blog fest:
Das Wichtigste am Lissabon-Vertrag dürfte letztlich nicht das sein, was er Europa bringt. Sondern das, was Europa durch ihn verliert. Es verliert die Ausrede, sich zunächst einmal an Haupt und Gliedern straffen zu müssen, bevor es schlagkräftiger in der Welt wirken kann. Die Zeit der Vertragsdebatten ist endgültig vorüber.
Das
war Anfang November 2009. Fast auf den Tag genau ein halbes Jahr
später beschloss der Europäische Rat an einem abenteuerlichen Wochenende die
ersten Notkredite für Griechenland. Es folgten weitere
Rettungsaktionen für Irland und Portugal, die Gründung des ersten
„Euro-Rettungsschirms“ EFSF
als privatrechtliche Aktiengesellschaft, dann der Euro-plus-Pakt,
der Fiskalpakt
und der ESM
als eigenständige völkerrechtliche Abkommen. 2012 erklärte die
Gesellschaft für deutsche Sprache „Rettungsroutine“
zum Wort des Jahres. Doch während die Eurokrise immer weiter
eskalierte, blieben die EU-Verträge (bis auf eine kleine
Ergänzung in Art. 136 AEUV) unangetastet. Statt dass ein
Europäischer Konvent, wie im „ordentlichen Änderungsverfahren“
nach Art. 48 EUV
vorgesehen, eine umfassende Vertragsreform ausgearbeitet hätte,
übten sich die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat in
der Kunst der Improvisation. Und die Krise ging weiter und weiter und
weiter …
Ein
„neuer europäischer Realismus“?
Was
lässt sich daraus lernen? Der Brüssel-Korrespondent der
Süddeutschen
Zeitung, Martin
Winter, bot am vergangenen Wochenende seine
eigene Interpretation für die ausbleibende Vertragsreform. Die
Eurokrise, so schreibt er, habe die „zentrale Gewissheit“
erschüttert, „wonach sich Europa […] unausweichlich immer weiter
in Richtung eines Bundesstaates entwickelt“. Sie führe zu einem
„neuen
europäischen Realismus“ unter den nationalen Regierungen, die erkannt hätten, dass „ihre gemeinschaftliche Basis dünn ist“
und nur „für Notoperationen am Währungssystem“, aber nicht „für
den großen politischen Sprung“ ausreiche. Die Krise habe gezeigt,
dass die Bindung der Bürger an die EU gering sei und nur die
Nationalstaaten die notwendigen „Rettungsmilliarden“ mobilisieren
könnten.
Entsprechend
sei es auch ganz in Ordnung, dass der Europäische Rat im
Institutionengefüge der EU immer mehr Macht gewinne; schließlich
seien auch die Kommission und das Europäische Parlament kein „Hort
höherer europäischer Weisheit“. Eine Vertragsreform aber sei „in
dieser von Ängsten, Unsicherheit und einer wachsenden Euroskepsis
geprägten Zeit“ nicht nur riskant, sondern auch unnötig: „Der
Vertrag von Lissabon mag nicht perfekt sein, aber die Geschäfte der
EU lassen sich mit ihm regeln.“ Wünschenswert sei allenfalls ein
„allgemeiner europäischer Kongress“, um „über das Wünschbare
im Lichte des Möglichen“ zu reden – wobei Winter offen lässt,
wie sich dieser Kongress zusammensetzen und was seine genaue Aufgabe
sein sollte.
Ich
möchte da, bei allem Respekt, in ungefähr jedem einzelnen Punkt
widersprechen. Erstens sind die EU-Verträge in der Fassung von
Lissabon eben nicht ausreichend, um die Eurokrise zu überwinden und
ihre Wiederholung in Zukunft zu vermeiden. Zweitens ist die
Machtverschiebung in Richtung des Europäischen Rates unter einer
demokratischen Perspektive alles andere als banal. Drittens gibt es
auch unter den Regierungen der Mitgliedstaaten starke Fürsprecher
einer Vertragsreform. Und viertens ist die Integrationsmüdigkeit in
der europäischen Bevölkerung keineswegs ein unabänderliches
Faktum, gegenüber dem die Politik nur resignieren kann. Im Folgenden
also in aller Kürze meine Einschätzung, weshalb ein Europäischer
Konvent notwendig ist, wann er wahrscheinlich kommen wird und warum er
ein Erfolg werden könnte.
Erstens: Die Eurozone
braucht ein Transfersystem
Der
wichtigste Anlass, sich ausgerechnet jetzt Gedanken um eine große
neue Vertragsreform zu machen, sind natürlich die anhaltenden
Kalamitäten der Währungsunion. Die Eurokrise hat uns eindrücklich
vor Augen geführt, dass das im Vertrag von Maastricht vorgesehene
System, bei dem jeder Mitgliedstaat seine eigene Wirtschafts- und
Sozialpolitik betreibt und nur durch eine Budgetdefizit-Grenze und
eine Nichtbeistandsklausel diszipliniert werden soll, nicht
funktionieren kann.
Auch
dass die akuten Ängste vor einem Staatsbankrott in den letzten
Monaten etwas seltener geworden sind, sollte nicht darüber
hinwegtäuschen, dass die Eurozone kein optimaler Währungsraum ist.
Tatsächlich ist die Mäßigung der Eurokrise vor allem ein Verdienst
der EZB, die mit ihrem OMT-Programm den massiven Aufkauf von
Staatsanleihen der Krisenstaaten in Aussicht gestellt hat. Doch
dieses Programm kann keine dauerhafte Lösung sein, sondern hat uns
allenfalls ein wenig Zeit verschafft, um die nötigen grundsätzlichen
Reformen anzugehen. Diese sind in erster Linie institutioneller Art:
Bis heute fehlen
der Eurozone die interregionalen Stabilisatoren, die sie
bräuchte, um asymmetrische Schocks zu bewältigen. Möglichkeiten
für solche Stabilisatoren gibt es zuhauf: von der europäischen
Arbeitslosenversicherung über einen Konjunkturausgleichsfonds
bis zu einem größeren
EU-Budget und europäischen
Staatsanleihen. Sie alle haben ihre Vor- und Nachteile, die hier
nicht im Einzelnen dargestellt werden sollen. Auf jeden Fall aber
werden sie zu mehr finanziellen Transfers zwischen den
Mitgliedstaaten führen – genau darin besteht ihre
Stabilisierungsfunktion, ohne die die Eurozone auf die Dauer nicht
überlebensfähig ist.
Nicht
jeder dieser Stabilisatoren macht gleich eine Vertragsreform
notwendig. So wäre eine Ausweitung des EU-Budgets ohne Weiteres im
Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens möglich, und eine
europäische Arbeitslosenversicherung ließe sich wohl notfalls auf
Art. 153 AEUV
stützen. Doch wenn künftig mehr Geld auf europäischer Ebene
umverteilt wird, dann wird zunehmend auch eine europäische Kontrolle
über die Verwendung dieser Mittel notwendig. Anstelle der schwachen
und weitgehend wirkungslosen Koordinierung der nationalen
Wirtschaftspolitiken müsste eine gemeinsame
europäische Strategie treten, die von den EU-Organen auch
tatsächlich durchgesetzt werden kann.
Und
damit stellt sich zuletzt auch die Frage der Machtverteilung und der
Demokratie: Wer soll künftig über die Höhe und Ausgestaltung der
finanziellen Transfers, wer über die Ausrichtung der europäischen
Wirtschaftspolitik entscheiden?
Zweitens: Dem
Europäischen Rat fehlt die Legitimation
In
den Jahren der Eurokrise ließ sich, wie Martin Winter zu Recht
feststellt, eine Machtverschiebung vom Europäischen Parlament und
der Europäischen Kommission zu den nationalen Regierungen
beobachten. In den bereits vergemeinschafteten Bereichen, etwa der
Umwelt- oder Wettbewerbspolitik, leisteten die supranationalen Organe
zwar weiterhin gute Arbeit. Doch für die wirtschafts-, finanz- und
steuerpolitischen Fragen, die im Mittelpunkt der Krise stehen,
fehten ihnen schlicht die Kompetenzen. Insofern ist es nicht
überraschend, dass die zentralen Rettungsmaßnahmen alle im
Europäischen Rat beschlossen wurden. Aber beweist das schon, dass
die Eurozone auch in Zukunft intergouvernemental regiert werden
sollte?
Um
diese Frage zu beantworten, braucht man nicht einmal darauf zu
verweisen, wie schlecht die Erfolgsbilanz der Staats- und
Regierungschefs in der Krise bislang ausgefallen ist: Wieder und
wieder kamen ihre Maßnahmen zu spät und waren zu schwach, um das
Krisenfeuer dauerhaft auszulöschen. Noch gravierender als die
Ineffizienz des Europäischen Rates ist seine schwache Legitimation.
Denn auch wenn jeder der Staats- und Regierungschefs von seiner
nationalen Wählerschaft gewählt worden ist und von seinem
nationalen Parlament kontrolliert wird, machen 28 einzelstaatliche
Demokratien noch keine europäische: Am Ende ist für die Beschlüsse
des Europäischen Rates nämlich vor allem das Kräfteverhältnis
zwischen den einzelnen
Mitgliedstaaten entscheidend, und auf dieses haben
die Bürger kaum einen Einfluss.
Wenn
man europäische Finanztransfers und eine größere
wirtschaftspolitische Kontrolle der EU demokratisch legitimieren
will, so führt zuletzt kein Weg am Europäischen Parlament vorbei.
Hier ist es, wo künftig die wirtschafts- und sozialpolitischen
Strategieentscheidungen fallen müssen – unterstützt von einer
Europäischen Kommission, deren Wahl künftig
nicht mehr den nationalen Regierungen, sondern der Parlamentsmehrheit
überlassen sein müsste. Diese Parlamentarisierung der EU aber
ist ohne eine große Vertragsreform unmöglich. Und darum brauchen
wir so bald wie möglich einen Europäischen Konvent.
Drittens: Auch viele
Regierungen fordern Reformen
Dass
wir einen Konvent brauchen, ist natürlich noch keine Garantie dafür,
dass wir ihn auch bekommen werden: Schließlich müsste seine
Einsetzung nach Art. 48
EUV von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat
selbst beschlossen werden. Aber stimmt die Vermutung Martin Winters,
dass sich unter den nationalen Regierungen eine allgemeine
Verweigerungshaltung ausgebreitet habe? Ich habe einen anderen
Eindruck.
Gewiss,
von Seiten der deutschen Bundesregierung sind die Rufe nach einer
Vertragsreform in den letzten Monaten etwas leiser geworden. Die
„Zukunftsgruppe“, die Guido Westerwelle (FDP/ALDE) einberufen
hatte, um über die Vollendung der Politischen Union zu diskutieren,
hat sich im September 2012 zum
vorläufig letzten Mal getroffen. Aber das beweist nicht mehr,
als dass wir uns mitten im Bundestagswahlkampf befinden – und die
Spitzen der deutschen Regierungsparteien offensichtlich beschlossen
haben, in dieser Zeit die
Thematisierung brisanter europapolitischer Fragen fürs Erste lieber
zu vermeiden.
Blickt
man hingegen ein wenig über den nationalen Tellerrand hinaus, so
lassen sich eine ganze Reihe von Aktivitäten beobachten, die alle
auf die Vorbereitung einer größeren Vertragsreform hindeuten. So
stellte der Präsident des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy
(CD&V/EVP) im Dezember 2012 einen dreistufigen
Plan zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vor, der
für die Zeit nach 2014 explizit die Einführung einer
interregionalen „Schockabfederungsfunktion“
sowie eine „verstärkte
Bündelung von Zuständigkeiten auf europäischer
Ebene zuallererst mit einer entsprechenden Einbeziehung des
Europäischen Parlament“ vorsieht. Vor wenigen Tagen kündigte Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso
(PSD/EVP) die Einrichtung einer Arbeitsgruppe an, die ökonomische
und rechtliche Bedingungen für gemeinsame
Staatsanleihen und einen europäischen Schuldentilgungsfonds
prüfen soll. Der französische Finanzminister Pierre Moscovici
(PS/SPE) wiederum setzt sich schon länger für
eine europäische Arbeitslosenversicherung ein. Und die
italienische Außenministerin Emma Bonino (RI/ALDE) forderte erst vor
wenigen Wochen in einem Interview einen umfassenden
Schritt zu einem föderalen Europa, übrigens ganz im Sinne ihres
Premierministers Enrico Letta (PD/SPE-nah), der in seiner
Antrittsrede die
„Vereinigten Staaten von Europa“ zu seinem Ziel erklärte.
Natürlich
gibt es auch andere Stimmen, etwa aus Irland und den Niederlanden, wo
sich seit diversen gescheiterten Referenden die Begeisterung für
neue Vertragsreformen allgemein in Grenzen hält. Aber letztlich
scheint mir doch, dass sich auch im Europäischen Rat allmählich die
Einsicht ausbreitet, dass die europäische Währungsunion nicht
dauerhaft so weitermachen kann wie in den letzten Jahren. Ich gehe
deshalb davon aus, dass die Diskussion über die Zukunft der EU
zwischen den deutschen Bundestagswahlen im September 2013 und der
Europawahl im Mai 2014 deutlich an Fahrt gewinnen wird. In der
zweiten Jahreshälfte 2014, wenn Italien die Präsidentschaft im
Ministerrat innehat, könnte dann ein neuer Anlauf zur Einberufung
eines Europäischen Konvents erfolgen, der 2015 seine Arbeit aufnehmen würde.
Viertens: Und die
Bürger?
Und
die Europaskepsis der Bevölkerung? Auch hier scheint mir die Deutung
falsch, dass sich die Menschen in großer Zahl nach einer Rückkehr
zum Nationalstaat oder nach mehr Intergouvernementalismus sehnen würden. Im Gegenteil, der dramatische
Vertrauensverlust, den die Europäische Union in den letzten
Jahren durchmachte, dürfte gerade eine Folge des improvisierten
Krisenmanagements des Europäischen Rates sein, der sich ohne
Gesamtkonzept von einer Ad-hoc-Entscheidung zur nächsten hangelte.
Bei seinen immer neuen, häufig über Nacht beschlossenen und für
„alternativlos“ erklärten Rettungs- und Sparpaketen verband er
eine intransparente
Entscheidungsfindung mit unnötig
drastischen Maßnahmen. Kein Wunder, wenn viele Bürger sich da
frustriert abwandten!
Doch
diese Entwicklung ist nicht unumkehrbar. Eine große
Mehrheit der Europäer steht bis heute hinter der Einheitswährung
und unterstützt eine Demokratisierung der EU. Und auch die
Bereitschaft zu transnationalen Finanztransfers dürfte größer
sein, wenn deutlich würde, dass ihre Empfänger bedürftige
europäische Mitbürger sind und nicht nur Banken und ausländische
Finanzminister. Ein Europäischer Konvent könnte diese Wünsche
aufgreifen, die öffentliche Debatte anregen und eine breite
gesellschaftliche Partizipation ermöglichen. Wenn dann zuletzt auch
noch die Bevölkerung selbst in einem gemeinsamen gesamteuropäischen
Referendum (für das Mehr Demokratie e.V. vor
einiger Zeit ein
sehr vernünftiges Modell präsentiert hat) über den neuen
Vertrag entscheiden kann, scheint mir persönlich ein Erfolg
wahrscheinlicher als ein Scheitern.
Einen
Automatismus, nach dem sich Europa „unausweichlich
immer weiter in Richtung eines Bundesstaates entwickelt“, gibt es
nicht und hat es nie gegeben. Was es aber gibt, sind gute Gründe,
die wirtschaftspolitischen Kompetenzen der Europäischen Union zu
stärken und das Europäische Parlament zum zentralen
Entscheidungsorgan zu machen. Und darum wird die Debatte über eine
europäische Vertragsreform auch in den nächsten Jahren nicht von
der politischen Agenda verschwinden.
Bild: Eigenes Werk.
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