20 Januar 2015

Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten – wie sollte es dann aussehen?

Das Wohlergehen der Demokratien, von welcher Art und Form sie auch seien, hängt von einem erbärmlichen technischen Detail ab: dem Wahlverfahren. Alles andere ist zweitrangig.
José Ortega y Gasset, Der Aufstand der Massen

Ein Kreis, ein Kreuz und fertig? Vom Europawahlverfahren hängt auch die Zukunft der europäischen Demokratie ab.
Dass die Wahlen in einer repräsentativen Demokratie der zentrale politische Legitimationsmechanismus sind, ist ein Gemeinplatz. Bei der Wahl entscheiden die Bürger darüber, welche Politiker in den staatlichen Institutionen einen Sitz einnehmen sollen, und da die Kandidaten mit jeweils unterschiedlichen Programmen antreten, geht mit der Entscheidung über die Personen auch eine über die politischen Inhalte einher. Nur durch ihre Abwählbarkeit sind die politischen Machthaber gezwungen, sich vor den Beherrschten zu verantworten; erst durch die Wahl werden sie zu „Volksvertretern“, die den Anspruch erheben können, die Interessen jener anonymen, imaginären Gemeinschaft zu repräsentieren, von der nach demokratischen Vorstellungen alle politische Gewalt ausgeht.

Das perfekte Wahlrecht gibt es nicht

Angesichts dieser zentralen Bedeutung der Wahl ist natürlich auch das Verfahren wichtig, nach denen sie stattfindet. Nur wenn die Bürger durch eine Wahl auch wirkliche Veränderungen herbeiführen können, werden sie sie als Legitimationsmechanismus auch ernst nehmen, und nur wenn die Wahl bestimmten Gerechtigkeitskriterien entspricht, werden auch die Unterlegenen ihr Ergebnis akzeptieren. Damit Wahlen überhaupt einen demokratischen Sinn haben, muss das Wahlrecht bestimmten Ansprüchen genügen.

Das eine, perfekte Wahlrecht aber gibt es nicht. Das liegt nicht nur daran, dass etliche real verbreitete Wahlverfahren logische Paradoxien aufweisen: Vielmehr ist es schlicht unmöglich, die millionenfache Vielfalt der Gesellschaft in einem kleinen Parlament aus wenigen hundert Menschen auf „objektiv richtige“ Weise abzubilden. Politische Repräsentation ist eine Abstraktion – so wie eine Landkarte, die ja auch niemals die „wirkliche“ Geografie abbildet, sondern nur eine Abstraktion davon. Und so wie derselbe Kontinent ganz unterschiedlich aussehen kann, je nachdem, ob man ihn auf einer politischen oder einer topografischen Karte betrachtet, so kann je nach Wahlverfahren auch die Volksvertretung ganz unterschiedlich beschaffen sein, ohne dass die eine oder andere Option offensichtlich „besser“ oder „schlechter“ wäre als die andere.

Zielkonflikte bei Wahlverfahren

Hinter der Idee einer Volksvertretung steht die Notwendigkeit, die Komplexität politischer Entscheidungen zu reduzieren. Wir Millionen Bürger können nicht jedes Problem vollständig ausdiskutieren, und deshalb brauchen wir Verfahren, die die Entscheidungsfindung vereinfachen. Die Wahl einer repräsentativen Volksvertretung mithilfe von Kandidatenlisten und Parteien ist so eine Vereinfachung.

Aber natürlich gehen mit einer solchen Reduktion von Komplexität immer auch Zielkonflikte einher: Wie wichtig ist zum Beispiel die regionale Ausgewogenheit des gewählten Parlaments, wie wichtig sind Geschlechter- oder Minderheitenquoten? Wie viel Vielfalt – etwa in Form von Kleinparteien – kann ein Parlament aushalten, wenn es weiter handlungs- und entscheidungsfähig bleiben soll? Wer soll überhaupt das Recht haben, zu kandidieren? Und welche Bedingungen soll man an die Parteien stellen, die Kandidatenlisten aufstellen dürfen? Die Vielzahl von demokratischen Wahlsystemen, die man auf der Welt beobachten kann, geht unter anderem darauf zurück, dass unterschiedliche Gesellschaften zu unterschiedlichen Zeiten diese Fragen unterschiedlich beantwortet haben.

Wahlverfahren auf den Prüfstand stellen

Hinter der Entscheidung, wie ein Wahlverfahren ausgestaltet werden soll, stehen also Wertefragen, für die es keine einfachen Antworten gibt. Wahlsysteme sind teils verfassungspolitische Kunstwerke, die konfliktgeladene Gesellschaften befrieden und ein fragiles Gleichgewicht zwischen widerstreitenden Interessen sichern sollen; teils sind sie schlicht historisch gewachsen und das Resultat zweifelhafter Kompromisse oder überkommener Machtstrukturen.

So oder so verdienen sie es, regelmäßig auf den Prüfstand gestellt zu werden: Entsprechen die Verfahren, nach denen wir unsere Parlamente wählen, noch unseren Vorstellungen von politischer Repräsentation? Bilden sie unsere Gesellschaft in einer Weise ab, die wir für angemessen halten? Setzen sie den politischen Machthabern die richtigen Anreize für eine verantwortungsvolle Regierungsführung? Wahlverfahren sind nicht alles in einer Demokratie – aber ohne ein gutes Wahlverfahren ist eine gute Demokratie fast unmöglich.

Der europäische Direktwahlakt

Das Wahlverfahren für das Europäische Parlament dürfte ein Musterbeispiel für ein Wahlsystem sein, das seine Entstehung vor allem historischen Zufällen verdankt. Gegründet wurde das Parlament 1952 als eine bloße Parlamentarische Versammlung, in die die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten jeweils eine bestimmte Anzahl Delegierte entsandten. Und auch als diese Delegierten 1979 erstmals direkt gewählt wurden, blieb man bei der Logik nationaler Sitzkontingente.

Bis heute regelt das europäische Wahlgesetz, der sogenannte Direktwahlakt, lediglich generelle Bestimmungen und einige Minimalanforderungen für die Ausgestaltung der nationalen Wahlverfahren (hier ein Überblick). Deren genaue Durchführung aber bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, die dabei in der Regel auf ihre sehr unterschiedlichen nationalen Traditionen zurückgriffen. Um es in den Worten des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Lissabon-Urteil (Rn. 286) zu sagen, handelt es sich beim Europäischen Parlament deshalb nicht um eine echte europäische Volksvertretung – sondern lediglich „um eine nur vermittelte Repräsentation der politischen Machtlagen der Mitgliedstaaten“.

Fallstricke des Europawahlrechts

Aber entspricht das noch unseren Vorstellungen von einer europäischen Demokratie? Tatsächlich wurden die zahlreichen Fallstricke und inneren Widersprüche des Europawahlrechts in den letzten Jahren immer wieder Thema der öffentlichen Auseinandersetzung. Und auch in diesem Blog war des Öfteren davon die Rede: etwa wenn es um die Rechtmäßigkeit nationaler Sperrklauseln ging, um die Zukunftsfähigkeit der Parteiendemokratie oder schlicht darum, dass bei der Europawahl 2014 die Partei mit den meisten Stimmen nur die zweitstärkste Fraktion wurde.

Immerhin haben diese Auseinandersetzungen auch das öffentliche Bewusstsein dafür geschärft, dass die derzeitigen Regelungen des europäischen Direktwahlakts auch geändert werden können. Die Initiative dafür muss vom Europäischen Parlament ausgehen, das nach Art. 223 AEU-Vertrag „einen Entwurf der erforderlichen Bestimmungen für die allgemeine unmittelbare Wahl seiner Mitglieder nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten oder im Einklang mit den allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätzen“ erstellt.

Wie könnte ein besseres Europawahlverfahren aussehen?

Aber wie könnte ein solcher Entwurf aussehen? Welche Bestimmungen müssen tatsächlich europaweit einheitlich geregelt sein, und wie viel Heterogenität der nationalen Europawahlgesetze ist akzeptabel oder gar wünschenswert? Sollten die nationalen Sitzkontingente in ihrer heutigen Form weiterexistieren, oder wie sollten die Wahlkreise sonst zugeschnitten sein? Wer sollte das Recht haben, Kandidatenlisten aufzustellen? Welche Rolle sollten die europäischen Parteien spielen? Sollte es Sperrklauseln geben, und wenn ja, in welcher Form?

Kurz gesagt: Wenn Sie die Möglichkeit hätten, das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei zu gestalten – wie sollte es dann aussehen? Diese Frage habe ich verschiedenen Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gestellt, und ihre Antworten sollen in den kommenden Wochen in einer Serie auf diesem Blog erscheinen. Den Anfang macht in Kürze der Europaabgeordnete Jo Leinen.

Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten, wie sollte es dann aussehen? – Artikelübersicht

1: Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten – wie sollte es dann aussehen?
2: Transnationale Listen: Wie aus 28 nationalen Wahlen eine europäische wird ● Jo Leinen
3: Wie ein einheitliches Wahlsystem die europäischen Parteien stärken und die Legitimation der EU erhöhen könnte ● Frank Decker
4: Transnationale Listen und zwei Kompromisse für das Wahlsystem der Europawahl 2019 (EN/DE) ● Andrew Duff
5: Wie wollen wir in der Europäischen Union wählen? Jedes Land für sich und ungleich? ● Tim Weber
6: Transnationale Listen und ein europäischer Senat: Vorschlag für eine Wahlrechtsreform für Europa ● Christian Moos
7: Wie ich mir ein besseres Europawahlrecht vorstelle ● Manuel Müller
8: Die Europawahl 2014 neu berechnet: Das Bundestagswahlrecht als Blaupause für ein einheitliches Europawahlrecht? ● Michael Kaeding

Bild: By Dennis Skley [CC BY-ND 2.0], via Flickr.

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