11 Mai 2015

Die Europawahl 2014 neu berechnet: Das Bundestagswahlrecht als Blaupause für ein einheitliches Europawahlrecht?

Entspricht das Verfahren zur Wahl des Europäischen Parlaments noch unseren Erwartungen an eine europäische Demokratie? In einer losen Serie von Gastartikeln antworten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft hier auf die Frage, wie sie sich ein besseres Europawahlrecht vorstellen würden. Heute: Michael Kaeding, Politikwissenschaftler an der Universität Duisburg-Essen. (Zum Anfang der Serie.)

„Was wäre, wenn das Europawahlrecht deutsch sprechen würde?“
Was wäre, wenn das Europawahlrecht „deutsch sprechen“ würde? Mit anderen Worten: Was wäre, wenn man in Europa die Wahllisten der Mitgliedstaaten verbände, um auch über die „Ländergrenzen“ hinweg alle Stimmen für die Mandatsverteilung im Europaparlament nutzbar zu machen? Das Europaparlament könnte analog zum alten Bundestagswahlrecht (bis 2009 angewendet) gewählt werden. Bei diesem wurde der Bundestag (wie auch heute noch) nicht nach Bundeslisten, sondern ausschließlich nach Landeslisten bestimmt. Bei Anwendung dieser Regelung zur Europawahl entständen durch die Verbindung der einzelnen Landeslisten im Rahmen der sogenannten Ober- und Unterverteilung auch auf europäischer Ebene äußerst interessante Effekte, die identitätsstiftend und mobilisierend wirken könnte.

Praktisch würde dies Folgendes bedeuten: Zunächst würde das europaweite Ergebnis aller Parteienfamilien ermittelt. Proportional zu den Prozentanteilen erhielten die jeweiligen Parteienfamilien dann die entsprechende Anzahl der 751 Sitze des Europaparlaments (Oberverteilung). Im zweiten Schritt, der sogenannten Unterverteilung, würden dann die der jeweiligen Parteienfamilie zustehenden Sitze unter den nationalen Schwester-Parteien aufgeteilt. Der entscheidende Aufteilungsschlüssel wäre in der absoluten Stimmenzahl der jeweiligen nationalen Partei zu finden. Sperrklauseln und Direktmandate bestünden – zumindest in diesem ersten Gedankenspiel vorläufig – nicht.

Welchen Effekt hätte eine Neuberechnung der in allen 28 Mitgliedstaaten abgegebenen Stimmen entlang der bundesdeutschen Blaupause auf den  Ausgang der Europawahl 2014? 

Eine neue Sitzverteilung im Europäischen Parlament

Schauen wir zuerst auf die neue Sitzverteilung im Europäischen Parlament. Nach der neuen Berechnung würde sich eine Pattsituation zwischen den beiden größten Fraktionen, den europäischen Sozialdemokraten (S&D) und der Europäischen Volkspartei (EVP) ergeben. Aufgrund der höheren Anzahl an erhaltenen Stimmen hätte der sozialdemokratische Spitzenkandidat Martin Schulz also durchaus die Chance auf das angestrebte Amt des Kommissionspräsidenten gehabt. Die europäischen Liberalen (ALDE) rücken – wie schon nach Stimmen – auf Platz 3 der sitzstärksten Fraktionen auf. Dahinter rangieren in geringem Abstand die europäischen Linken (GUE/NGL), die europaskeptischen Konservativen (ECR), die europäischen Grüne/EFA und die EFDD (Europa der Freiheit und der Direkten Demokratie). Die in diesem Viererblock stärkste GUE/NGL und die schwächste EFDD trennen dabei lediglich 5 Sitze.

Fraktion Sitze nach
Neuberechnung
Sitze vor
Neuberechnung
Differenz
S&D201191+10
EVP201221–20
ALDE67670
GUE/NGL6052+8
ECR5970–11
Grüne/EFA5850+8
EFDD5548+7
fraktionslos5052–2

Betrachtet man die Gewinne und Verluste der einzelnen Fraktionen genauer, so ist die größte Bewegung bei den beiden größten Fraktionen S&D und EVP zu beobachten. Während die S&D zehn Sitze hinzugewinnen kann, büßt die EVP fast 10 Prozent ihrer Sitze (–20 Sitze) ein. Es lässt sich außerdem erkennen, dass eher das linke politische Spektrum von der neuen Berechnung profitiert. EVP und ECR verlieren einen großen Anteil der Stimmen (–31 Sitze), allerdings gewinnt die EFDD (+7 Sitze) etwa im gleichen Maße wie Grüne/EFA (+8 Sitze) und GUE/NGL (+8 Sitze).


Neu verteilte nationale Kontingente: Wahlbeteiligung ausschlaggebend

Taucht man noch eine Analyseebene tiefer, ergeben sich ebenfalls Gewinne und Verluste bei den Sitzkontingenten aller Mitgliedstaaten. Es fällt auf, dass sieben Staaten von der neuen Berechnung profitieren und Sitze hinzugewinnen würden. Auf jedes Gewinnerland kämen drei Verliererländer, die Sitze im Europaparlament einbüßen.

Deutlich wird, dass im Rahmen dieses Gedankenmodells diejenigen Länder erheblich an Sitzen hinzugewinnen würden, die (absolut gesehen) möglichst viele Wähler zur Wahlteilnahme bewegen können. Eine größere Rolle als im bisherigen System würde demnach zum einen die Bevölkerungsgröße eines Landes spielen. Zum anderen wäre aber auch eine hohe Wahlbeteiligung ein Garant für zusätzliche Sitze. Somit hätten auch kleine und mittlere Staaten Chancen, Sitze hinzuzugewinnen, während auch große Staaten an Einfluss verlieren könnten, wenn sie „wahlmüde“ wären. Wie die folgenden Ergebnisse zeigen, bestände für die Mitgliedstaaten ein um ein Vielfaches größerer Anreiz als im momentanen System, ihre jeweiligen Bürger zur Wahlteilnahme zu bewegen.

Gewinner und Verlierer

Unter den Gewinnerländern befinden sich 2014 ausschließlich sehr bevölkerungsstarke Mitgliedstaaten (Italien, Deutschland, Spanien, Frankreich und Großbritannien) oder Staaten mit einer Wahlpflicht (Belgien, Griechenland). Der größte Gewinner ist Italien: Das Land gewinnt aufgrund seiner großen Anzahl an Wahlberechtigten sowie einer leicht überdurchschnittlichen Wahlbeteiligung über 75 Prozent Sitze hinzu und kommt auf ein Kontingent von 128 Sitzen. Absolut hat nur Deutschland mit 145 Sitzen eine noch größere Anzahl zur Verfügung. Die beiden Staaten stellen somit in diesem Gedankenspiel über ein Drittel aller 751 Abgeordneten.

Neben den beiden großen Gewinnern sind vor allem Polen, die Tschechische Republik und die Slowakei mit Verlusten von bis zu 21 Sitzen die großen Verlierer dieser Berechnung. Slowenien, Zypern und Estland würden sogar alle ihre Sitze verlieren und keine Abgeordnete mehr nach Brüssel schicken.

Insgesamt lässt sich zudem ein starkes Ost-West-Gefälle entdecken. So sind neun unter den zehn Ländern mit den größten absoluten Einbußen noch relativ junge Mitglieder der Europäischen Union. Unter den Gewinnern ist das „jüngste“ Mitglied Spanien, welches allerdings schon seit 1986 Mitglied der EU ist.

LandSitze vor
Neuberechnung 
Sitze nach
Neuberechnung
Differenz
der Sitze
Prozentualer
Gewinn/Verlust
POL5130–21–41,18
CZE216–15–71,43
SVK 131–12–92,31
HUN2112–9–42,86
ROM3223–9–28,13
SVN80–8–100,00
HRV113–8–72,73
BGR 179–8–47,06
LVA81–787,50
PRT2114–7–33,33
CYP60–6–100,00
EST60–6–100,00
LTU115–6–54,55
AUT1813–5–27,78
MLT62–4–66,67
FIN139–4–30,77
NLD2623–3–11,54
IRL119–2–18,18
DNK1311–2–15,38
LUX65–1–16,67
SWE2019–1–5,00
GRC2125+4+19,05
GBR7377+4+5,48
FRA7481+7+9,46
BEL2129+8+38,10
ESP5471+17+31,48
DEU96145+49+51,04
ITA73128+55+75,34

Die Bedeutung der Wahlbeteiligung am Beispiel von Länderpärchen

Schaut man sich bestimmte Länderpärchen an, wird der Effekt der Wahlbeteiligung auf die neue Mandatsverteilung besonders gut illustriert. Um die Länder vergleichbar zu machen, werden dabei immer nur Länder miteinander verglichen, die eine ähnlich hohe Anzahl an Wahlberechtigten aufweisen.

● Irland/Kroatien: Beide Länder verlieren zwar Sitze, allerdings kann Irland durch eine im Vergleich zu Kroatien etwa doppelt so hohe Wahlbeteiligung die Verluste stark in Grenzen halten. Kroatien hingegen verliert fast drei Viertel seiner Sitze – auch aufgrund der europaweit fünftniedrigsten Wahlbeteiligung.

● Dänemark/Slowakei: Die Slowakei hat europaweit die niedrigste Wahlbeteiligung aufzuweisen. Nur 13 Prozent der Wahlberechtigten nutzten ihre Chance zu wählen. Das schlägt sich auch in der neuen Sitzverteilung nieder, denn die Slowakei muss anstatt mit bisher 13 Sitzen nur noch mit einem einzigen auskommen. Dänemark schafft es hingegen – trotz einer relativ niedrigen Anzahl an Wahlberechtigten – die Verluste auf nur 2 Sitze zu beschränken.

● Schweden/Belgien: Beide Länder liegen nach der Anzahl der Wahlberechtigten etwa gleich auf. Trotz der leicht überdurchschnittlichen Wahlbeteiligung in Schweden verliert das Land einen seiner Sitze. Belgien kann dank der Wahlpflicht und der dementsprechend hohen Beteiligungsrate sein Sitzkontingent sogar deutlich erhöhen.

● Ungarn/Tschechien/Portugal/Griechenland: Auch dieses Quartett verdeutlicht die Auswirkung der Wahlbeteiligung auf das Sitzkontingent sehr gut. Alle Länder unterscheiden sich in der Anzahl der Wahlberechtigten nur um etwa 1,9 Millionen. Sitzverluste und -gewinne unterscheiden sich hingegen deutlich. Tschechien bleiben aufgrund einer Wahlbeteiligung von unter 20 Prozent sechs Sitze übrig. Griechenland gewinnt dank einer weit überdurchschnittlichen Beteiligung sogar Plätze hinzu; die Differenz von 5 Prozent in der Wahlbeteiligung erklären bei Ungarn und Portugal den Verlust zwischen sieben oder neun Plätzen.

● Polen/Spanien: Besonders deutlich wird der Einfluss der Wahlbeteiligung auch bei Polen und Spanien. Beide Länder gehören zu den sechs bevölkerungsreichsten Mitgliedstaaten und haben eine dementsprechend große Anzahl Wahlberechtigter. Während Spanien deshalb mit einer lediglich durchschnittlichen Wahlbeteiligung sogar Plätze hinzugewinnt, macht die extrem geringe Wahlbeteiligung von unter 24 Prozent Polen zum zahlenmäßig größten Verlierer dieser Neuberechnung.

● Vereinigtes Königreich/Frankreich: Beide Länder gehören zu den bevölkerungsreichsten Staaten der EU. Die Anzahl der Wahlberechtigten ist beinahe identisch. Während Frankreich mit einer durchschnittlichen Wahlbeteiligung sieben Plätze hinzugewinnt, kann Großbritannien mit einer sieben Prozent schwächeren Beteiligung lediglich vier Plätze hinzugewinnen und verliert somit effektiv an Gestaltungsmacht im Europäischen Parlament.

LandRegistrierte
Wähler
Wahlbeteiligung
in Prozent
Differenz
der Sitze
Prozentualer
Gewinn/Verlust
LUX264.43385,55–1–16,67
MLT344.35674,80–4–66,67
CYP606.91643,97–6–100,00
EST902.87336,52–6–100,00
LVA1.472.47830,24–7–87,50
SVN1.710.85624,55–8–100,00
LTU2.557.95047,35–6–54,55
IRL3.245.34852,44–2–18,18
HRV3.767.34325,24–8–72,73
DNK4.141.32956,32–2–15,38
SVK 4.414.43313,05–12–92,31
FIN4.440.29739,10–4–30,77
AUT6.410.60245,39–5–27,78
BGR6.543.42335,84–8–47,06
SWE7.359.96251,07–1–5,00
BEL7.948.85489,64+8+38,10
HUN8.041.38628,97–9–42,86
CZE8.395.13218,20–15–71,43
PRT9.753.56833,67–7–33,33
GRC9.907.99559,97+4+19,05
NLD12.815.49637,32–3–11,54
ROM18.221.06132,44–9–28,13
POL30.636.53723,83–21–41,18
ESP36.514.08443,81+17+31,48
GBR46.481.53235,60+4+5,48
FRA46.544.71242,43+7+9,46
ITA50.662.46057,22+55+75,34
DEU61.998.82448,10+49+51,04

Fazit

Lässt man sich auf dieses Gedankenspiel ein und nimmt das Bundestagswahlrecht als Blaupause für die Neuberechnung der Sitzvergabe bei der Europawahl 2014, wird deutlich, dass ein einheitliches gesamteuropäisches Wahlrecht mit einem Europaproporz der Parteien eine bedeutende identitätsstiftende und dadurch mobilisierende Kraft entfalten könnte. Er bemisst die Europaparlamentsanteile der Parteien nach ihrem Erfolg bei den Stimmen und verrechnet damit deren Gewicht strikt gleich. Dadurch wird der einzelne Wähler ernst genommen. Damit hätten alle Parteien ein Interesse daran, die Wahlbeteiligung in ihrem Land möglichst hoch ausfallen zu lassen, da viele Wähler gleichbedeutend mit vielen Sitzen im Europäischen Parlament wären.

Sicherlich wäre die 1:1-Umsetzung dieses Gedankenspiels politisch unmöglich, da im Moment drei Mitgliedstaaten im Europaparlament nicht vertreten wären. Der Beitrag zeigt aber, dass nicht nur diejenigen Länder erheblich an Sitzen hinzugewinnen würden, die (absolut gesehen) möglichst viele Wähler zur Wahlteilnahme bewegen können, sondern auch diejenigen Länder, in denen die Wahlbeteiligung möglichst hoch ausfällt. Viele Wähler wären gleichbedeutend mit vielen Sitzen im Europäischen Parlament – ob nun aus Deutschland oder Malta. Zudem könnte die Gefahr, dass ein Mitgliedsstaat ganz ohne Vertreter in Brüssel dastände, durch äußerst simple Regeln verhindert werden, die die vorteilhaften Veränderungen durch dieses Gedankenspiel nur minimal beeinflussen würden (Mindestanzahl an Sitzen, Überhangmandate etc.).

Das Gedankenspiel nimmt sich somit gleich zwei Problemen der Europäischen Union an: Es bietet eine Chance für einen von den europäischen Parteien getragenen Wahlkampf und wirkt somit identitätsstiftend. Außerdem trägt es zur Verringerung des Legitimitätsproblems der EU bei, indem es eine hohe Wahlbeteiligung belohnt und besonders niedrige Beteiligungsraten bestraft.

Ich danke Stefan Haußner und Morten Pieper für die hilfreiche Unterstützung beim Verfassen dieses Beitrags.

Die genutzten Daten stammen aus einer Veröffentlichung der „Public Opinion Monitoring Unit“ des Europäischen Parlaments, welche unter folgender Adresse erreichbar ist:
Die gesammelten Ergebnisse in einer Excel-Datei finden Sie hier:
Zur Berechnung wurde das Programm R genutzt. Das zugehörige Script und die Ergebnis-Datei im CSV-Format finden sich unter den folgenden Links:

Michael Kaeding ist Professor für Europäische Integration und Europapolitik am Institut für Politikwissenschaft der Universität Duisburg-Essen und Inhaber eines Jean-Monnet-Lehrstuhls „ad personam“.

Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten, wie sollte es dann aussehen? – Artikelübersicht

1: Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten – wie sollte es dann aussehen?
2: Transnationale Listen: Wie aus 28 nationalen Wahlen eine europäische wird ● Jo Leinen
3: Wie ein einheitliches Wahlsystem die europäischen Parteien stärken und die Legitimation der EU erhöhen könnte ● Frank Decker
4: Transnationale Listen und zwei Kompromisse für das Wahlsystem der Europawahl 2019 (EN/DE) ● Andrew Duff
5: Wie wollen wir in der Europäischen Union wählen? Jedes Land für sich und ungleich? ● Tim Weber
6: Transnationale Listen und ein europäischer Senat: Vorschlag für eine Wahlrechtsreform für Europa ● Christian Moos
7: Wie ich mir ein besseres Europawahlrecht vorstelle ● Manuel Müller
8: Die Europawahl 2014 neu berechnet: Das Bundestagswahlrecht als Blaupause für ein einheitliches Europawahlrecht? ● Michael Kaeding

Bilder: By blu-news.org [CC BY-SA 2.0], via Flickr; eigene Grafik; privat [alle Rechte vorbehalten].

2 Kommentare:

  1. Nicolas Wigger Genannt Luetke Lembeck11/5/15 12:34

    Das System scheint mir im Falle Belgien o.a. schwer vereinbar, da bei Einfuehrung einer Wahlpflicht die freie Wahlentscheidung des Wählers und dessen Mobilisierung durch europäische Politik und Parteien nicht mehr im Vordergrund stehen wuerde. Um das Problem zu lösen muesste also entweder eine europaweite Wahlpflicht eingefuehrt werden - was den Effekt wahrscheinlich komplett aufheben wuerde - oder Staaten mit Wahlpflicht diese fuer die Europawahl aussetzen, was ein relativ weitreichender und politsch wohl unrealistischer Eingriff wäre.

    Dennoch ist die Angleichung europäischer Wahlsysteme, die schlussendlich zu einem einheitlichen Europawahlrecht fuehren sollten, sicherlich sehr erstrebenswert vor dem Hintergrund der genannten Identitäts- und Legitimierungsprobleme der Europäischen Union. Die europäischste Lösung dafuer wären wahrscheinlich nicht nur transeuropäische Listen, sondern auch grenzueberschreitende Wahlkreise, die die jetzige Nationalstaatsstruktur im Wahlrecht aufheben wuerde.

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  2. Im Prinzip haben Sie natürlich Recht. Aber wenn daraufhin alle Länder die Wahlpflicht einführen, umso besser - und zwar bei allen Wahlen, auf allen Ebenen. Denn nur sie bringt die Wahlen in die Lebenswelt aller Bürger. Zudem ist sie rechtlich und normativ zu rechtfertigen und beseitigt durch die in Wahlpflichtsystemen typisch hohen Beteiligungsraten das größte Übel: die soziale Schieflage. Im Endeffekt ermöglicht nur sie es der Politik, ihre Aufgabe wahrzunehmen: Politik für das ganze Volk (und nicht nur für die Wähler!).

    Es bleibt dabei, dass dieses Gedankenspiel näher an das One-Man-One-Vote-Prinzip heran kommt.

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