23 Januar 2018

Nicht nur Polen und Ungarn: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen in vielen EU-Ländern unter Druck

Bei Angriffen auf die Werte der Union waren Beata Szydło und Viktor Orbán bislang die aktivsten Mitglieder des Europäischen Rates. Aber nicht die einzigen.
Am Mittwoch vor Weihnachten eskalierte der Konflikt: Im Rechtsstreitverfahren mit der polnischen Regierung löste die Europäische Kommission – zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte der EU – ein Verfahren nach Artikel 7 EUV aus, mit dem Verstöße der Mitgliedstaaten gegen die „Werte der Union“ (unter anderem Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde) geahndet werden können. Die Kommission reagierte damit auf die Reformen, mit denen die Regierung unter Beata Szydło (PiS/AKRE) die polnische Justiz unter Kontrolle ihrer Parlamentsmehrheit gebracht hatte.

Bereits kurz vor dem Schritt der Kommission war Ministerpräsidentin Szydło allerdings auf Druck des Parteichefs Jarosław Kaczyński zurückgetreten und durch Mateusz Morawiecki (PiS/AKRE) ersetzt worden. Anfang Januar nahm dieser eine Kabinettsumbildung vor, die allgemein als Entspannungssignal an Brüssel gedeutet wurde. Auch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (CSV/EVP) äußerte ein paar höfliche Worte an Morawiecki. An der konkreten rechtlichen Lage in Polen hat sich jedoch nichts geändert, und so wird das Artikel-7-Verfahren in den nächsten Wochen und Monaten seinen Gang nehmen.

Ungarn: Viktor Orbáns Solidarisierung mit der PiS

Allzu viel befürchten muss die polnische Regierung dabei allerdings nicht: Damit die EU tatsächlich Maßnahmen gegen sie ergreifen könnte, wäre zunächst eine einstimmige Entscheidung aller übrigen Regierungen im Europäischen Rat notwendig. Und der ungarische Regierungschef Viktor Orbán (Fidesz/EVP) hat wiederholt angekündigt, gegen eine solche Entscheidung sein Veto einzulegen.

Orbáns Motivation ist dabei recht einfach zu durchschauen: Schließlich hat seine eigene Fidesz-Regierung in Ungarn bereits lange, bevor die PiS-Regierung in Polen die Herrschaft übernahm, einen ähnlichen Demokratieabbau eingeleitet. Die EU-Institutionen ließen ihn dabei jedoch gewähren – wohl in der Hoffnung, dass sich das Problem irgendwie von selbst lösen würde. Zugute kam Orbán auch die Mitgliedschaft der Fidesz in der christdemokratischen Europäischen Volkspartei, die die ungarische Regierung immer wieder in Schutz nahm und dafür auch einige Kritik in Kauf nahm.

Mit seiner Unterstützung für die polnische Regierung ist Orbán nun doppelt abgesichert: Selbst wenn die EVP-Vertreter im Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission sich darauf einließen, auch gegen ihn ein Artikel-7-Verfahren einzuleiten, könnten die polnische und die ungarische Regierung sich im Europäischen Rat wechselseitig Deckung geben und Sanktionsmaßnahmen verhindern. (Jedenfalls wenn man auf eine kreative Auslegung des Artikels 7 verzichtet, nach der die EU ein Doppelverfahren gegen beide Regierungen gleichzeitig eröffnen und ihnen so das Vetorecht nehmen könnte.)

Polen und Ungarn sind nicht allein

Tatsächlich verzichtete die Europäische Kommission bislang allerdings darauf, Sanktionen gegen Polen vorzuschlagen. Auch bei dem Schritt im Dezember ging es nur um ein Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV – das lediglich darauf abzielt, die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ der Werte der Union festzustellen. Diese Feststellung hätte keine operativen Folgen, sondern vor allem symbolische Bedeutung, weil die Regierungen der übrigen Mitgliedstaaten damit offen gegen die Vorgänge in Polen Stellung beziehen und dem Konflikt damit eine neue Sichtbarkeit und politische Relevanz geben würden.

Notwendig für eine solche Feststellung ist eine Vier-Fünftel-Mehrheit im Ministerrat: 22 der 27 Regierungen (ohne Polen selbst). Die ungarische Fidesz-Regierung hätte hier also kein Vetorecht. Und dennoch ist es derzeit keine Selbstverständlichkeit, dass die Abstimmung im Rat erfolgreich ist – denn außer den beiden offensichtlichsten Fällen Polen und Ungarn gibt es in der EU derzeit noch eine ganze Reihe weiterer Regierungen, die in der ein oder anderen Weise Probleme mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben und deshalb eher nicht daran interessiert sein dürften, das Artikel-7-Verfahren zu einer tatsächlich anwendbaren Werkzeug zu machen.

Im Folgenden deshalb ein kurzer Überblick über Regierungen, die in den letzten Monaten wegen Verstößen gegen die Werte der Union in die Kritik geraten sind. Nicht all diese Fälle haben dieselbe Tragweite, und es ist auch nicht wahrscheinlich, dass sich all diese Regierungen mit der polnischen Regierung solidarisieren würden. Aber ihre schiere Zahl zeigt, dass es für die EU-Institutionen keineswegs einfach sein wird, Morawiecki und Orbán im Europäischen Rat zu isolieren.

Rumänien: Angriff auf Unabhängigkeit der Justiz

Die Debatte über die Rechtsstaatlichkeit in Rumänien dauert nun bereits fast ebenso lang wie die über die Demokratie in Ungarn – allerdings mit umgekehrtem parteipolitischem Vorzeichen. Bereits 2012 geriet der damalige sozialdemokratische Premierminister Victor Ponta (PSD/SPE) in heftige Kritik, als er die Kompetenzen des nationalen Verfassungsgerichts einzuschränken versuchte, um ein Amtsenthebungsverfahren gegen den konservativen Staatspräsidenten Trajan Băsescu zu erleichtern. Nach großem internationalem Druck musste Ponta jedoch zurückstecken und Băsescu blieb im Amt. Pontas Karriere endete drei Jahre später, als er nach Massenprotesten über öffentliche Korruption im Baugewerbe zurücktrat.

Bei der Parlamentswahl 2016 gewann der PSD allerdings erneut einen Erdrutschsieg, und schon wenig später machten sich die Sozialdemokraten an die Ausarbeitung einer umstrittenen Justizreform, die die Unabhängigkeit der Judikative und der Antikorruptionsbehörden angreifen würde. Als der Drahtzieher dieser Politik gilt der PSD-Parteichef Liviu Dragnea, der allerdings aufgrund einer Vorstrafe wegen Wahlbetrugs selbst kein politisches Amt ausüben darf (und zudem seit Jahren Ärger wegen Korruptionsvorwürfen hat). Trotz erneuter Massenproteste wurde die Justizreform kurz vor Weihnachten im Parlament verabschiedet. Vergangene Woche trat schließlich Ministerpräsident Mihai Tudose (PSD/SPE), der zunehmend in Gegnerschaft zu Dragnea geraten war, von seinem Amt zurück.

Wie es nun in Rumänien weitergeht, ist weitgehend offen. Die Justizreform selbst könnte noch von Staatspräsident Klaus Johannis (PNL/EVP) gebremst werden, allerdings nur für eine gewissen Zeitraum. Zudem wird schon jetzt darüber spekuliert, dass die Regierung in diesem Fall ein Amtsenthebungsverfahren gegen Johannis einleiten könnte. Unterdessen zeigte sich die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) mit Kritik an dem rumänischen PSD bislang etwa ebenso zurückhaltend wie die Europäische Volkspartei gegenüber der ungarischen Fidesz – wobei es womöglich eine Rolle spielt, dass der PSD (ebenso wie Fidesz in der EVP) zu den stärksten nationalen Mitgliedsparteien der SPE zählt. Anfang Februar wird das Europäische Parlament eine Debatte zur Situation in Rumänien halten.

Malta: Geldwäsche, Steuerhinterziehung – und ein Mord

Auch in Malta kam es in den letzten Jahren zu einer eskalierenden Debatte über Korruption und Rechtsstaatlichkeit. Auslöser war die Veröffentlichung der Panama Papers im April 2016, die den sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Joseph Muscat (PL/SPE) sowie verschiedene Mitglieder seiner Regierung in Verbindung mit Briefkastenfirmen zur Steuervermeidung brachten. Auf öffentlichen Druck hin rief Muscat Neuwahlen aus, die der PL im Juni 2017 hoch gewann. Wenige Monate später wurde die Investigativjournalistin Daphne Caruana, die zu den Panama Papers recherchiert hatte, mit einer Autobombe ermordet, und trotz einiger Festnahmen im Dezember sind die Hintergründe der Tat bis jetzt nicht aufgeklärt.

Diese Entwicklungen gingen einher mit wachsender Kritik des Europäischen Parlaments an der maltesischen Regierung: Schon im Juni kam es zu einem konfrontativen Auftritt Muscats vor dem Untersuchungsausschuss des Parlaments zu den Panama Papers; im November übten alle großen Fraktionen außer Sozialdemokraten und Rechtspopulisten scharfe Kritik daran, dass die maltesische Regierung Steuerhinterziehung und Geldwäsche nicht hart genug bekämpfe, und forderten die Kommission zu einem Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Malta auf. Zudem sandte das Parlament eine dreiköpfige Sonderdelegation nach Malta, die in der vergangenen Woche einen harschen Bericht zur Lage im Land veröffentlichte.

Angeführt wurde diese Sonderdelegation von der portugiesischen Sozialdemokratin Ana Gomes (PS/SPE), die in der Folge Muscat mit Viktor Orbán verglich und eine härtere Linie auch ihrer eigenen Fraktion forderte. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Tanja Fajon (SD/SPE) wies dies allerdings zurück: Gomes spreche nur für sich selbst, nicht für die gesamte Fraktion. Und auch die Europäische Kommission verteidigte die maltesische Regierung bis jetzt gegen die Vorwürfe des Parlaments.

Kroatien: Rechtskonservative Kulturpolitiker

Ein offener Wackelkandidat in dem Artikel-7-Verfahren gegen die polnische Regierung ist auch Kroatien. Auch im jüngsten Mitgliedstaat gab es in den letzten Jahren Sorgen um die Zukunft der nationalen Demokratie, nachdem nach der Parlamentswahl Ende 2015 eine Koalition zwischen der konservativen Partei HDZ (EVP) und der bürgerlich-liberalen Most (–) die Regierung übernahm. Innerhalb weniger Wochen trieben einige nationalkonservative Minister in dieser Regierung drastische kultur- und medienpolitische Maßnahmen voran, die offenbar auf eine Rehabilitierung der faschistischen Vergangenheit des Landes und eine Ausgrenzung politisch unliebsamer Positionen zielten.

Allerdings stürzte die Koalitionsregierung bereits nach wenigen Monaten über HDZ-interne Streitigkeiten. Bei der Neuwahl im Herbst 2016 konnte die HDZ knapp den ersten Platz verteidigen und es kam zu einer Neuauflage der HDZ-Most-Koalition. Allerdings war die HDZ-Spitze inzwischen ausgetauscht worden, neuer Partei- und Regierungschef wurde der Europapolitiker Andrej Plenković, der zum gemäßigten Flügel der Partei zählt. Das Risiko für ein Abgleiten des Landes in eine „illiberale Demokratie“ nach ungarischem Vorbild ist damit zwar noch nicht endgültig gebannt, aber auch keine akute Gefahr.

Spanien: Kritik am Umgang mit Katalonien

Auch die spanische Regierung unter Mariano Rajoy (PP/EVP) sah sich Ende 2017 in der europäischen Öffentlichkeit Vorwürfen wegen ihres Demokratieverständnisses ausgesetzt. Auslöser war das Unabhängigkeitsreferendum, das das katalanische Regionalparlament für den 1. Oktober einberufen und die spanischen Behörden mit massivem Polizeieinsatz unterbunden hatten. Da die Durchführung des Referendums klar gegen die nationale Verfassung verstieß, hatte die spanische Regierung dabei das Recht auf ihrer Seite. Dennoch stieß das Vorgehen gegen eine (vordergründig) demokratische Volksabstimmung bei vielen Menschen in Europa auf Kritik; und dass es am 1. Oktober auch zu Ausbrüchen von Polizeigewalt kam, trug dazu bei, dass Spanien kurzzeitig wieder der Ruf eines „Francoland“ anhing, das seine faschistische Vergangenheit niemals ganz überwunden habe.

In der Folge geriet auch die EU unter öffentlichen Druck, in die katalanische Krise einzugreifen und härter gegenüber der spanischen Regierung aufzutreten. Die europäischen Institutionen beschränkten sich jedoch darauf, auf das geltende spanische Verfassungsrecht zu verweisen. Nach der Ausrufung neuer katalanischer Regionalwahlen durch die spanische Regierung und der Flucht des Regionalpräsidenten Carles Puigdemont (PDeCAT/ALDE) nach Belgien scheint schließlich auch die öffentliche Meinung wieder gekippt zu sein. Forderungen, dass die EU gegen die spanische Regierung vorgehen müsse, sind derzeit jedenfalls kaum noch zu hören.

Slowakei: Religiöse Diskriminierung in der Flüchtlingskrise

Neben Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehört zu den im EU-Vertrag geschützten Werten der Union unter anderem auch die „Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören“, was natürlich auch die Religionsfreiheit einschließt. Entsprechend groß war die Entrüstung, als die slowakische Regierung unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Robert Fico (Smer/SPE) auf dem Höhepunkt der europäischen Flüchtlingskrise im Sommer 2015 ankündigte, sie werde keine muslimischen, sondern nur noch christliche Flüchtlinge aufnehmen.

In der Folge machte nicht nur die Europäische Kommission die slowakische Regierung darauf aufmerksam, dass eine solche Diskriminierung rechtswidrig wäre. Auch der sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende im Europäischen Parlament, Gianni Pittella (PD/SPE), forderte eine Suspendierung der SPE-Mitgliedschaft der slowakischen Sozialdemokraten. Nach einem Gespräch zwischen Smer-Repräsentanten und dem SPE-Vorstand im Oktober 2015 wurde die ganze Angelegenheit dann jedoch als ein „Missverständnis“ deklariert. Das hielt Robert Fico allerdings nicht davon ab, auch in den folgenden Monaten wieder und wieder seine Ablehnung muslimischer Flüchtlinge öffentlich kundzutun.

In der Praxis spielte diese angekündigte Diskriminierung bis jetzt vor allem deshalb keine Rolle, weil die Slowakei ohnehin fast überhaupt keine Flüchtlinge aufnahm – ob Muslime, Christen oder Andersgläubige. Gegen den Beschluss des Ministerrates, der eine Umverteilung von Asylbewerbern nach festen Quoten vorsah, klagte die Regierung vor dem EuGH. Im vergangenen September verlor die Slowakei dieses Verfahren allerdings, sodass das Land nun doch Flüchtlinge aufnehmen müsste. Die Regierung kündigte zunächst an, das Urteil zu akzeptieren. Dennoch bleibt die Diskriminierung von Muslimen in der Slowakei ein Thema, das mit den Zugewinnen rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien bei der Parlamentswahl 2016 mit Sicherheit nicht geringer geworden ist.

Tschechien/Österreich: Misstrauen gegenüber neuen Regierungen

In zwei weiteren Ländern schließlich kamen in den letzten Monaten Parteien an die Regierung, die zuvor durch populistische und teils europafeindliche Wahlkämpfe aufgefallen waren: die liberale ANO (ALDE) um Andrej Babiš in Tschechien und die rechte FPÖ (BENF) um Heinz-Christian Strache als Juniorpartner in der Regierung von Sebastian Kurz (ÖVP/EVP) in Österreich. Aufgrund der kurzen Zeit im Amt ist bis jetzt noch unklar, was diese Parteien tatsächlich mit ihrer Regierungsmacht anfangen werden. Bei Babiš steht nach einer verlorenen Vertrauensfrage im tschechischen Parlament derzeit nicht einmal fest, ob er überhaupt Premierminister bleiben wird.

Dennoch flößen diese neuen Regierungen bei vielen Beobachtern Misstrauen ein: Immerhin war die frühere Beteiligung der FPÖ an der Regierung von Wolfgang Schüssel (ÖVP/EVP) im Jahr 2000 schon einmal Anlass für Sanktionsmaßnahmen der übrigen EU-Staaten gegen Österreich. Gianni Pittella jedenfalls warnte im Dezember, die Kurz/Strache-Koalition könnte Europa in „dunkelste Zeiten zurückführen“. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU/EVP) erklärte hingegen nach einem Gespräch mit Kurz, sie sehe „wenig Trennendes“. Und Kommissionspräsident Juncker bescheinigte der österreichischen Koalition gar, eine „proeuropäische Regierung“ zu sein.

EVP und SPE machen schlechte Figur

Die Diskussion, wie die EU ihren Werten gegenüber den nationalen Regierungen ihrer Mitgliedstaaten Geltung verschaffen kann, betrifft also nicht nur Polen oder Ungarn – sondern in der ein oder anderen Form auch zahlreiche andere Mitgliedstaaten. Für die Europäische Kommission geht damit nicht zuletzt auch ein strategisches Dilemma einher: Tritt sie gegenüber anderen Regierungen zu hart auf, könnten diese sich mit der polnischen PiS solidarisieren und das jüngst eingeleitete Artikel-7-Verfahren zum Scheitern bringen. Ist sie hingegen zu lax, setzt sie sich dem Vorwurf aus, mit zweierlei Maß zu messen und durch ihr Wegschauen einem langsamen Verfall der demokratischen Kultur in Europa Vorschub zu leisten.

Wer bei all den Konflikten allerdings eine wirklich schlechte Figur macht, sind die europäischen Parteien – insbesondere die Europäische Volkspartei und die Sozialdemokratische Partei Europas. Gewiss, auch deren Einfluss auf ihre problematischen nationalen Mitgliedsparteien sollte man nicht überschätzen: Ein Ausschluss der Fidesz aus der EVP oder des PSD aus der SPE würde nicht unmittelbar zu einer Lösung der Probleme in Ungarn oder Rumänien führen. Doch das Ausmaß, in dem beide großen europäischen Parteien nur die Splitter im Auge der anderen sehen, die Balken im eigenen jedoch ignorieren, sagt jedenfalls nichts Gutes darüber, wie ernst es ihnen mit der Verteidigung der Werte der Union wirklich ist.

Bild: P. Tracz / KPRM [Public Domain], via Flickr.

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