30 Oktober 2013

Parlamentarismus wagen: Die Spitzenkandidaten zur Europawahl schwächen den Europäischen Rat und stärken die Demokratie

Angela Merkel gewann als Spitzenkandidatin der CDU/CSU (EVP) die Bundestagswahl 2013. Und darum wird der Bundespräsident sie auch als Kanzlerin vorschlagen.
Man kennt die Entwicklung aus der Geschichte vieler Nationalstaaten: Irgendwann im Verlauf der Moderne hörten die Monarchen auf, sich beim Beherrschen ihres Landes selbst um die Alltagsgeschäfte zu kümmern. Stattdessen wählten sie einen Vertrauten aus, den sie zum Regierungschef ernannten. Die Verfassungsbewegungen des 19. Jahrhunderts schließlich forderten, dass die Regierung nicht dem Staatsoberhaupt, sondern dem Parlament verantwortlich sein solle. Und mit teils mehr, teils weniger friedlichen Mitteln wurde diese Praxis zuletzt in allen parlamentarischen Demokratien durchgesetzt.

Übrig geblieben ist in den meisten Ländern nur ein Vorschlagsrecht, das der Staatschef bei der Ernennung der Regierung ausüben kann: Der deutsche Bundespräsident etwa darf nach Art. 63 Abs. 1 GG den Bundeskanzler vorschlagen, der spanische König hat ähnliche Kompetenzen nach Art. 99 Abs. 1 der spanischen Verfassung, der belgische König nach Art. 96 der belgischen. Bisweilen verpflichten die Verfassungen die Staatsoberhäupter explizit, sich vor ihrem Vorschlag mit den Parlamentsfraktionen zu beraten, um einen mehrheitsfähigen Kandidaten zu finden. In aller Regel aber handelt es sich dabei nur um eine Formalie, da die Parteien ohnehin schon vor der Wahl ihre Spitzenkandidaten benannt haben. Die echte Entscheidung fällt deshalb bereits an den Urnen oder in den anschließenden Koalitionsverhandlungen; und nur in seltenen politischen Krisen kommt es vor, dass doch einmal ein Staatsoberhaupt bei der Regierungsbildung eine zentrale Rolle spielt.

Der Europäische Rat als „kollektiver Staatschef“

Auf europäischer Ebene aber scheinen sich die Konflikte des 19. Jahrhunderts gerade im Schnelldurchlauf noch einmal abzuspielen. Natürlich nicht in einer direkten Kopie: Einen EU-Alleinherrscher hat es nie gegeben. Doch wie der der französische Politikwissenschaftler und Europaabgeordnete Maurice Duverger schon 1990 feststellte, lässt sich der Europäische Rat (der sich aus den nationalen Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammensetzt) im europäischen politischen System durchaus als eine Art „kollektives Staatsoberhaupt“ betrachten. Jedenfalls gleichen seine Funktionen jenen, die im Nationalstaat meist der Staatschef einnimmt: Nach Art. 15 EUV legt er „die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten“ der EU fest, ohne selbst gesetzgeberisch tätig zu werden. Konkrete Kompetenzen hat er kaum, vor allem in Krisenzeiten spielt er aber eine zentrale Rolle. Der Ratspräsident vertritt die EU wie ein Staatsoberhaupt nach außen. Und natürlich hat der Europäische Rat ein Vorschlagsrecht bei der Wahl des Regierungschefs – also des Präsidenten der Europäischen Kommission.

Und auch in der historischen Entwicklung dieses Vorschlagsrechts zeigen sich einige Analogien zur nationalen Verfassungsgeschichte. So wurden die Kommissionsmitglieder in der Anfangszeit der europäischen Integration allein von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt, ganz so wie die Premierminister der frühen Neuzeit allein dem Monarchen verantwortlich waren. Erst 1992 erhielt das Europäische Parlament durch den Vertrag von Maastricht das Recht, über die vom Europäischen Rat gewünschten Kommissionsmitglieder eine Abstimmung durchzuführen. In späteren Vertragsreformen wurde dieses Mitspracherecht weiter ausgebaut, bis es 2009 durch den Vertrag von Lissabon seine heutige Form erhielt.

Insbesondere fand dabei eine begriffliche Änderung statt: Nach der Vor-Lissabon-Formulierung wurde der Kommissionspräsident vom Europäischen Rat „ernannt“ und das Parlament musste seine „Zustimmung“ dazu geben (Art. 214 Abs. 2 EGV). Nach dem heutigen Art. 17 Abs. 7 EUV hingegen „schlägt“ der Europäische Rat lediglich einen Kandidaten „vor“ und „berücksichtigt“ dabei die Ergebnisse der Europawahl. Die eigentliche „Wahl“ des Kommissionspräsidenten liegt dann bei den Abgeordneten – ganz wie man das von modernen parlamentarischen Systemen kennt.

Zurückhaltung des Parlaments

Aber natürlich sind schöne Worte im EU-Vertrag immer nur so viel wert, wie sie in der politischen Praxis mit Leben gefüllt werden. In der Vergangenheit jedenfalls ging das Europäische Parlament eher zurückhaltend mit seinem Zustimmungsrecht um: 2004 verhinderte es durch eine Veto-Drohung die Ernennung des designierten Justizkommissars Rocco Buttiglione (FI/EVP), 2010 jene der Kommissarin für humanitäre Hilfe Rumjana Schelewa (GERB/EVP). Doch was den Kommissionspräsidenten selbst betraf, winkten die Abgeordneten stets die Kandidaten durch, die der Europäische Rat gewünscht hatte. Nur vor der Wiederwahl von José Manuel Durão Barroso (PSD/EVP) 2009 deutete das Parlament einmal kurz an, dass es auch anders könnte.

Die Folgen dieses zurückhaltenden und krisenscheuen Verhaltens der Europaabgeordneten sind bekannt: Seit dem Ende der Amtszeit von Jacques Delors (PS/SPE) 1995 gab es keinen einzigen halbwegs charismatischen Kommissionspräsidenten mehr; seine Nachfolger Jacques Santer (CSV/EVP, 1995-1999), Romano Prodi (Dem./ELDR, 1999-2004) und Barroso (seit 2004) blieben den meisten EU-Bürgern unbekannt. Obwohl das Europäische Parlament an Macht gewonnen hatte, wurde die Kritik am Demokratiedefizit der EU nicht leiser. Und das Interesse an den Europawahlen ging immer mehr zurück, da in der öffentlichen Wahrnehmung über die wirklich wichtigen Ämter ohnehin nicht an den Urnen, sondern hinter den geschlossenen Türen des Europäischen Rates entschieden wurde.

Spitzenkandidaten bei der Europawahl

2014 aber, bei der ersten Europawahl nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, soll sich dies nun ändern. Die große Hoffnung für diese demokratische Wende sind die Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten, die die europäischen Parteien nun erstmals schon vor der Wahl nominieren wollen. Ganz so, wie vor einer nationalen Parlamentswahl meist die Spitzenkandidaten der Parteien für das Amt des Regierungschefs im Mittelpunkt stehen (TV-Duelle und andere Großveranstaltungen eingeschlossen), könnte auch der Europawahlkampf durch diese Personalisierung an Aufmerksamkeit gewinnen – und den Bürgern verdeutlichen, dass sie selbst es sind, die mit ihrer Wahl über die Besetzung der wichtigsten politischen Ämter der EU entscheiden.

Doch natürlich gibt es bei einer solchen Demokratisierung der EU nicht nur Gewinner. Wenn die europäischen Parteien bereits vor der Wahl ankündigen, wen sie hinterher als Kommissionspräsidenten sehen wollen, reduzieren sich drastisch die Spielräume des Europäischen Rates bei der Ausübung seines Vorschlagsrechts. Die nationalen Staats- und Regierungschefs waren es gewohnt, bei der Besetzung der europäischen Spitzenämter weitgehend freie Hand zu haben; nun aber soll ihre Beteiligung an der Auswahl des Kommissionspräsidenten nur noch wenig mehr als eine Formalität sein.

Doch das „kollektive Staatsoberhaupt“ der EU verliert nicht nur gegenüber dem Europäischen Parlament und den europäischen Parteien an Einfluss: Auch die Kommission wird durch das neue Verfahren gestärkt. Denn der Kommissionspräsident wird künftig darauf verweisen können, dass er selbst als Spitzenkandidat einen Wahlkampf geführt und eine Mehrheit der europäischen Wähler hinter sich vereint hat. Durch diese bessere demokratische Legitimität wird es ihm leichter fallen, die öffentliche Debatte zu prägen und eigene politische Vorschläge gegebenenfalls auch gegen den Willen mächtiger nationaler Regierungschefs voranzutreiben.

Die Skepsis der Angela Merkel

Angesichts dessen ist es wohl wenig verwunderlich, dass das einflussreichste Mitglied des Europäischen Rates sich in den letzten Monaten wiederholt skeptisch gegenüber dem neuen Wahlverfahren geäußert hat. Bereits im Juni erklärte die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU/EVP), sie halte es für „unerlässlich“, dass die nationalen Staats- und Regierungschefs auch in Zukunft bei der Berufung des Kommissionspräsidenten mitreden können. Nach dem Gipfel in der vergangenen Woche legte sie noch einmal nach und sprach davon, dass es „keinen Automatismus zwischen den Spitzenkandidaten und der Ämterbesetzung“ gebe. Nach den Europawahlen müssten erst einmal „viele Diskussionen“ geführt werden. Und anschließend, so die Implikation, werde der Europäische Rat sich schon selbst überlegen, wen er dem Parlament als Kommissionspräsidenten vorschlage.

Doch so verständlich es ist, dass Angela Merkel sich an ihre Macht als nationale Regierungschefin klammert: Ein überzeugendes Argument nennt sie dafür nicht. Im Juni erklärte sie lediglich, ihrer Meinung nach solle dem Kommissionspräsidenten eine „koordinierende Funktion über die Politik der nationalen Regierungen zukommen“, sodass er auch deren Vertrauen genießen müsse. Doch wer sich auch nur ein klein wenig mit dem institutionellen Gefüge der EU auskennt, sollte wissen, dass die intergouvernementale Koordination im Wesentlichen Aufgabe des Ratspräsidenten (derzeit Herman Van Rompuy, CD&V/EVP) ist. Der Kommissionschef hat eine andere Funktion: Er soll dem supranationalen Gemeinwohl dienen, das mehr ist als nur die Summe seiner nationalen Teile.

Demokratischer Fortschritt

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Wenn die europäischen Parteien Kommissionspräsidentschafts-Kandidaten aufstellen, dann ist das für die überstaatliche Demokratie in der EU ein elementarer Fortschritt; und es ist nur zu hoffen, dass Merkels Versuch, diesen Fortschritt aus institutionellem Eigennutz zu verhindern, am Ende scheitern wird. Der Verfassungsrechtler Mattias Kumm ging vor gut einem Jahr sogar einmal so weit, die Wahl des Kommissionspräsidenten aus den Spitzenkandidaten der europäischen Parteien als ein Gebot des deutschen Grundgesetzes zu beschreiben, das in Art. 23 Abs. 1 GG die Bundesrepublik darauf verpflichtet, bei der Entwicklung der EU auf die Einhaltung von „demokratischen […] Grundsätzen“ zu achten.

Nun ist es, wie auch Kumm selbst feststellt, eher unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage aktiv wird. Aber es wäre ohnehin wünschenswert, wenn wir darauf nicht warten müssten. Denn bekanntlich befindet sich Merkel selbst derzeit in Koalitionsverhandlungen mit der SPD (SPE), und zufällig ist deren Europabeauftragter Martin Schulz auch noch der nahezu unangefochtene Favorit für die Spitzenkandidatur der europäischen Sozialdemokraten bei der Europawahl. Man sollte also hoffen, dass wenigstens die SPD hier entschlossen Stellung bezieht – auch wenn das Thema in den bisherigen Koalitionsgesprächen offenbar noch keine zentrale Rolle eingenommen hat.

Und wenn es hart auf hart kommt?

Richtig spannend aber dürfte es werden, wenn es am Ende hart auf hart kommt und der Europäische Rat tatsächlich einen Kandidaten als Kommissionspräsidenten vorschlägt, der keine Mehrheit im Europäischen Parlament hat. Im deutschen Grundgesetz ist für die analoge Situation eine Art Notfallmechanismus eingebaut: Wenn der Bundestag den Vorschlag des Bundespräsidenten ablehnt, kann er nach Art. 63 Abs. 3 GG auch einen beliebigen anderen Kandidaten zum Bundeskanzler wählen. In Art. 17 EUV fehlt eine solche Regel jedoch. Wenn das Parlament den Vorschlag des Europäischen Rats ablehnt, so wird das Verfahren einfach wiederholt. Theoretisch könnten die Staats- und Regierungschefs also beliebig lang immer wieder neue Kandidaten vorschlagen, die das Parlament dann beliebig lang immer wieder ablehnen würde. Am Ende käme es nur darauf an, wer das politisch länger durchhält.

Eine solche institutionelle Krise ist der Europäischen Union natürlich nicht zu wünschen. Aber falls es dazu kommt, sollten die Europaabgeordneten nicht vorschnell klein beigeben. Es ist an der Zeit, die parlamentarische Demokratie, die sich im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts in den europäischen Nationalstaaten durchgesetzt hat, auch auf die EU-Ebene zu übertragen. Die Besetzung der europäischen Spitzenämter wollen wir Bürger bei der Europawahl selbst in die Hand nehmen und nicht mehr allein dem 28-köpfigen Kollektivmonarchen Europäischer Rat überlassen.


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Nach der Europawahl


Bild: By Christliches Medienmagazin pro [CC BY 2.0], via Flickr.

23 Oktober 2013

Sollen die Medien mehr über die EU berichten? Dann ändert nicht die Medien, ändert die EU!

Die EU stünde gern öfter in der Zeitung. Und in gewisser Weise hat sie das auch selbst in der Hand.
Kein Zweifel: Die Europäische Union hat ein Öffentlichkeitsproblem. Trotz aller Fortschritte der europäischen Integration in den letzten Jahrzehnten kommen die Politiker in Brüssel und Straßburg in der Berichterstattung bis heute weit seltener vor als ihre Kollegen in den nationalen Hauptstädten. Und auch wenn das Europäische Parlament inzwischen in den meisten Politikbereichen als Gesetzgeber mit dem Ministerrat gleichberechtigt ist, finden in den Medien statt der Europaabgeordneten meist nur die nationalen Regierungen Aufmerksamkeit. Europapolitik wird deshalb meist durch die Brille nationaler Interessen wahrgenommen. Über die europäischen Parteien wissen die meisten Bürger hingegen nur wenig – und bei der Europawahl, die doch eigentlich der zentrale demokratische Legitimationsmechanismus der EU sein sollte, bleiben immer mehr von ihnen zu Hause.

Woran aber liegt dieses öffentliche Desinteresse an der EU und ihrem politischen System? Stellt man diese Frage Europapolitikern, so sind sie oft geneigt, auf die Journalisten zu schimpfen, die einfach die Bedeutung der EU nicht erkennen würden. Kaum eine Podiumsdiskussion zur europäischen Öffentlichkeit kommt heutzutage ohne eine solche Medienschelte aus, hinter der sich freilich in den meisten Fällen nur Frustration und Ratlosigkeit verbirgt. Konkrete Verbesserungsvorschläge hingegen sind selten und wirken oft recht unbeholfen.

Der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck etwa forderte in seiner Europa-Rede letzten Februar „so etwas wie Arte für alle“, mit „Diskussionsrunden […], die uns die Befindlichkeiten der Nachbarn vor Augen führten“. Außerdem solle es auf diesem Sender Nachrichten geben, die „nach einem Krisengipfel […] nicht nur ein Gesicht suchen, sondern die gesamte Runde am Verhandlungstisch einblenden“. Was Gauck dabei übersah, war der Umstand, dass ein solcher Kanal schon längst existiert: Sein Name ist Euronews, er sendet seit 1993, und seine Zuschauerzahlen sind, nun ja, bescheiden.

Die Politik muss Deutungsrahmen bieten

Bei ihren Forderungen nach mehr Europa-Berichterstattung ignorieren Politiker gern, dass Medien sich bei der Nachrichtenauswahl in erster Linie an der Nachfrage ihres Publikums orientieren müssen. Zwar ist der Preis für das Verbreiten von Informationen durch das Internet so niedrig geworden, dass auch kleine, auf Europathemen spezialisierte Nachrichtenportale wie EurActiv und EUobserver inzwischen überlebensfähig sind. Doch wenn es darum geht, ein Massenpublikum zu erreichen, genügt es eben nicht, über die „objektiv wichtigen“ Themen zu berichten. Was man für eine große Auflage braucht, ist vielmehr Dramatisierung und Personalisierung, klare Konfliktlinien, spektakuläre Abstimmungen und der ein oder andere machtpolitische Showdown.

Diese Dramatik zu erzeugen, ist zum Teil journalistisches Handwerk, doch nicht weniger wichtig sind die Ereignisse, die das politische System selbst mit seinen Verfahren generiert. Damit ein Reporter einen schwierigen Sachverhalt auf eine verständliche Nachricht herunterbrechen kann, muss das politische System ihm bestimmte Deutungsmuster anbieten. Auf einzelstaatlicher Ebene etwa ist das vor allem die Konkurrenz zwischen den verschiedenen Parteien, zwischen Regierung und Opposition im Parlament. Indem sie den Interpretationsrahmen für fast alle Bereiche der öffentlichen Debatte setzt, reduziert sie die enorme Komplexität der Politik auf ein paar einfache, für die Medien leicht zu vermittelnde Gegensätze.

Hemmnisse für die europapolitische Debatte

In der EU hingegen wird die Auseinandersetzung zwischen den Parteien bis heute durch eine Reihe von Faktoren gehemmt, die im politischen System selbst angelegt sind. Einer von ihnen ist etwa die starke Zersplitterung des Europäischen Parlaments, das aus nicht weniger als sieben Fraktionen und 28 fraktionslosen Abgeordneten besteht. Dies trägt dazu bei, dass die Mehrheiten im Europäischen Parlament viel flüchtiger sind als auf nationaler Ebene: Anstelle eines festen Gegensatzes zwischen Majorität und Opposition gibt es wechselnde Allianzen, die sich für jede Abstimmung neu zusammenfinden. Ein zweiter Faktor ist die Zusammensetzung der Europäischen Kommission: Auf nationaler Ebene gehören Regierungsmitglieder in der Regel den Mehrheitsparteien an, von denen sie gewählt werden. In der EU hingegen hat es sich eingebürgert, dass jeder Mitgliedstaat einen Kommissar vorschlägt. Dies führt dazu, dass die Kommission parteipolitisch regelmäßig bunt gemischt ist; derzeit sind in ihr Mitglieder der drei größten europäischen Parteien (EVP, SPE, ALDE) vertreten. Wer aber sollte unter solchen Umständen glaubhaft die europäische Opposition verkörpern?

Und noch auf eine dritte Weise hemmen die europäischen Verfahren die parteipolitische Auseinandersetzung in der EU: Das Europäische Parlament ist bei der Gesetzgebung bis heute auf die Zustimmung des Ministerrates angewiesen. Selbst wenn es in Straßburg eine klare Opposition gäbe, könnte sie deshalb kaum versprechen, nach einem Sieg bei den nächsten Europawahlen ein völlig neues politisches Programm durchzusetzen – denn zuletzt müsste sie sich doch immer mit den nationalen Regierungen im Rat arrangieren.

Wie EU-Institutionen interessanter werden können

Wenn man will, dass die Medien mehr über die supranationalen Institutionen der Europäischen Union berichten statt immer nur über die nationalen Regierungen, so sollte man also nicht in erster Linie die Medien ändern wollen. Vielmehr sind es die Institutionen selbst, die für die Medien interessanter werden müssen. Ein erster Schritt dazu dürften die Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten sein, mit denen die europäischen Parteien bei der Europawahl 2014 antreten werden. Um einen echten Gegensatz zwischen Regierung und Opposition zu erreichen, braucht es aber mehr: etwa transnationale Wahllisten, eine Wahl der Kommission allein durch das Parlament oder die Einführung exklusiver Gesetzgebungsbereiche, in denen das Parlament auch ohne Einmischung des Ministerrats tätig werden kann.

Natürlich ist es einfacher, über die Medien zu schimpfen als das politische System der EU zu reformieren, aber dadurch wird man die Regeln der Nachrichtenauswahl nicht verändern. Wirksamer wäre es, die parteipolitische Auseinandersetzung auf europäischer Ebene selbst endlich so spannend zu machen, dass die Medien von allein ein Interesse daran haben, darüber zu berichten.

Eine gekürzte Version dieses Artikels ist im September im Treffpunkt Europa, dem Magazin der Jungen Europäischen Föderalisten Deutschlands, erschienen.

Bild: By Luctor IV (Own work) [GFDL, CC-BY-SA-3.0 or CC-BY-SA-2.5-2.0-1.0], via Wikimedia Commons.

13 Oktober 2013

Lampedusa, die EU-Außengrenzen und das globale Recht auf Freizügigkeit

Festung oder Hecke? In der Europawahl-Infokampagne von 2009 spielten die europäischen Grenzen eine prominente Rolle. Geändert hat sich seitdem wenig.
Wenn das Unglück, das in den vergangenen zwei Wochen hunderte Menschen im Mittelmeer vor Lampedusa das Leben kostete, irgendetwas Gutes hatte, dann wohl dies: dass die europäische Flüchtlingspolitik wenigstens für eine Weile in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt ist. Während das Thema sonst kaum auf Interesse stößt (wie viele Wähler werden vor der Bundestagswahl die Positionen der deutschen Parteien zu dieser Frage zur Kenntnis genommen haben?), war es in den letzten Tagen plötzlich in allen Schlagzeilen. Leider enden solche Aufmerksamkeitsschübe jedoch meist ziemlich ergebnislos – dieses Zeit-Interview von 2009 zum Beispiel könnte man heute nahezu wortgleich wieder abdrucken. Hinzu kommt, dass nun sämtliche Probleme, die irgendwie mit Flüchtlingen zu tun haben, gleichzeitig verhandelt werden, was zu einer teils sehr disparaten Debatte führt. Im Folgenden will ich deshalb versuchen, einige der zentralen Argumente zu sortieren und eine längerfristige Perspektive zu entwickeln.

Reform der Dublin-Verordnung

Zu den ersten Forderungen, die nach dem Unglück laut wurden, zählte die Reform der europäischen Asylrechts. In dessen Mittelpunkt steht bislang die sogenannte Dublin-II-Verordnung; am 1. Januar 2014 wird sie durch die neue Dublin-III-Verordnung abgelöst, deren Bestimmungen sich jedoch in den wesentlichen Punkten nicht unterscheiden. Kern der Dublin-Regelung ist, dass Flüchtlinge einen Asylantrag stets in dem Mitgliedstaat stellen müssen, in dem sie zuerst das Gebiet der Europäischen Union betreten haben. Wenn die Bootsflüchtlinge auf dem Mittelmeer also politischen Schutz beantragen, so tragen die Last dafür regelmäßig Spanien, Malta, Italien, Zypern oder Griechenland – während die europäischen Binnenstaaten wie Deutschland oder Österreich nicht davon betroffen sind.

Eine der perversen Folgen dieser Regelung ist, dass die südeuropäischen Länder einen Anreiz haben, Migrationsströme möglichst frühzeitig in die jeweils anderen Staaten umzuleiten: Ob ein Flüchtlingsboot Malta oder Lampedusa ansteuert, entscheidet darüber, ob die maltesische oder italienische Regierung sich um seine Insassen kümmern muss. Grausamer Höhepunkt dieser Konkurrenz um die härtesten Bedingungen ist das italienische „Bossi-Fini-Gesetz“, das seit 2008 die Unterstützung der illegalen Einreise mit harten Strafen belegt – wobei der Tatbestand so formuliert ist, dass damit auch Fischer angeklagt werden könnten, die schiffbrüchige Bootsflüchtlinge retten und in einen italienischen Hafen bringen. Immerhin fordert die derzeitige italienische Integrationsministerin Cécile Kyenge (PD/SPE-nah) eine Reform dieses Gesetzes; doch ob sie dafür im Parlament eine Mehrheit findet, ist auch nach der jüngsten Katastrophe zweifelhaft.

Ein „Königsteiner Schlüssel“ für die EU?

Ein immer wieder diskutierter Reformvorschlag für das Dublin-System ist daher die Einführung einer solidarischen Quotenregelung: Flüchtlinge würden ihre Asylanträge dann nicht mehr in dem Land stellen müssen, in dem sie zuerst eingereist sind, sondern würden nach einem bestimmten Schlüssel zwischen den EU-Staaten aufgeteilt. Ein entsprechendes Verfahren existiert schon heute innerhalb Deutschlands zwischen den einzelnen Bundesländern: Nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ wird jeder Asylbewerber einem Bundesland zugewiesen, wobei sich die Quote erstens an den Steuereinnahmen und zweitens an der Bevölkerungszahl des Landes bemisst.

Im Verfassungsblog haben nun der Konstanzer Völkerrechtler Daniel Thym, Carolin Beverungen und Sigrid Gies ausgerechnet, wie die Verteilung aussähe, wenn man dieses Verfahren auf die europäische Ebene übertragen würde. Das Ergebnis ist bemerkenswert: Während Malta und Zypern dadurch deutlich entlastet würden, würde sich etwa für Deutschland wenig ändern. Und Italien und Spanien müssten mit einer solchen Quotenregelung sogar deutlich mehr Asylbewerber betreuen als jetzt. Ist das Dubliner System also besser als sein Ruf und die Klagen der Südeuropäer völlig unberechtigt?

Nicht unbedingt. Wie Thym, Beverungen und Gies selbst ansprechen, spiegelt die Zahl der offiziellen Asylbewerber die tatsächliche Realität nämlich nur sehr verzerrt wider. Denn die Bootsflüchtlinge in Südeuropa stellen oft erst gar keinen Antrag, da sie angesichts der sehr restriktiven Asylpolitik in Europa ohnehin davon ausgehen, dass dieser abgelehnt würde. Stattdessen versuchen sie unter Gefährdung ihres Lebens unbemerkt über die Grenze zu gelangen (was in Deutschland, das aus Nicht-EU-Ländern fast nur mit dem Flugzeug erreicht werden kann, naturgemäß eher schwierig ist) und dann im Land unterzutauchen. Das Problem, das die spanische und italienische Regierung hauptsächlich belastet, ist also nicht die Verteilung der Asylbewerber, sondern die irreguläre Einwanderung. Eine Reform des Dublin-Systems wird dadurch zwar nicht unnötig – aber den Kern der Flüchtlingsnot von Lampedusa trifft sie auch nicht.

Frontex und Eurosur: die Überwachung der EU-Außengrenzen

Die zweite große Debatte in diesen Tagen betrifft deshalb den Schutz der europäischen Außengrenzen. Dieser wird operativ zwar hauptsächlich von den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführt; sie müssen dabei aber die europaweit einheitlichen Standards des Schengener Grenzkodex befolgen und werden von der EU-Agentur Frontex koordiniert und technisch unterstützt. Die Frage, wie die Bewachung der Grenze im Mittelmeer aussehen sollte, um Katastrophen wie die von Lampedusa künftig zu verhindern, geht deshalb nicht nur die Südeuropäer, sondern alle Unionsbürger an.

Dabei gibt es vor allem zwei Denkschulen, die zu diametral entgegengesetzten Antworten kommen. Die erste von ihnen zielt darauf ab, die Kontrolle der Grenzen immer engmaschiger zu gestalten, um irreguläre Migration schlicht unmöglich zu machen. Die Flüchtlinge sollen erleben, dass sie ohnehin keine Chance haben, unentdeckt nach Europa zu gelangen, und so von der gefährlichen Mittelmeer-Überquerung abgehalten werden. In diese Richtung etwa geht ein lange diskutierter Beschluss, den das Europäische Parlament ausgerechnet in dieser Woche verabschiedet hat: die Einführung von Eurosur, einem von Frontex betriebenen Informationssystem, das ab Dezember eine möglichst lückenlose Kontrolle der Schiffsbewegungen auf dem Mittelmeer durch Satelliten und Drohnen ermöglichen soll.

Mehrheitlich gegen Eurosur stimmten allerdings die Fraktionen der Grünen (G-EFA) und der Linken (GUE-NGL); und auch der Migrationsforscher Hein de Haas übte diese Woche in seinem Blog scharfe Kritik an der Abschreckungslogik immer schärferer Grenzkontrollen. Der Versuch, die gesamte Mittelmeerküste zu überwachen, sei zum Scheitern verurteilt. Die Überwachung weiter zu verstärken werde deshalb nicht zu weniger Migration führen, sondern die Flüchtlinge nur immer mehr von organisierten Schlepperbanden abhängig machen und diese zu immer riskanteren Touren verleiten. Statt irreguläre Grenzüberschritte zu bekämpfen, sollte die EU deshalb besser die legale Einwanderung erleichtern – umso mehr, als die Zahl der Flüchtlinge auf dem Mittelmeer ohnehin nur einige zehntausend im Jahr betrage.

Das Elend der anderen

Doch unabhängig davon, ob man einen lückenlosen Grenzschutz nun für möglich hält oder nicht: Letztlich scheint mir auch diese Debatte noch nicht den Kern des Problems zu treffen. Denn selbst wenn es tatsächlich gelingen sollte, die potenziellen Bootsflüchtlinge davon zu überzeugen, dass sie ihr Ziel ohnehin nicht erreichen können, würde dies ja nichts an den Ursachen ändern, wegen denen sie bereit sind, ein derartiges Wagnis einzugehen. Die Tatsache, dass Menschen überhaupt eine solch lebensgefährliche Überfahrt riskieren, ist ein klarer Hinweis darauf, aus welcher Notsituation heraus sie handeln – selbst wenn es sich dabei nicht immer um Krieg und Gewalt handelt (was nach der EU-Qualifikationsrichtlinie zu einer Anerkennung als schutzbedürftige Person berechtigt), sondern oft auch um soziales und wirtschaftliches Elend. Im Gegensatz zu politisch Verfolgten genießen Armutsflüchtlinge keinerlei Anspruch auf Asyl und werden noch heute allzu oft als „freiwillige“ Migranten bezeichnet. Doch betrachtet man ihre realen Lebensumstände, dann klingt dieses Wort schnell nach blankem Zynismus.

Wir können nun also entweder den Standpunkt beziehen, dass uns die Not unserer Mitmenschen nichts angeht, solange sie nicht unsere Staatsbürgerschaft besitzen oder auf unserem Staatsgebiet leben. Oder wir müssen uns eingestehen, dass auch die beste Sicherung der europäischen Außengrenzen nicht genügen kann. Denn selbst wenn wir entlang der gesamten Mittelmeerküste eine unüberwindliche Mauer errichten würden, könnte dies nichts daran ändern, dass jenseits dieser Mauer Menschen leben, die bereit sind, ihr Leben aufs Spiel zu setzen, um auf unsere Seite zu gelangen.

Gewiss: An dieser Stelle erheben sich aus einer bestimmten Ecke des Meinungsspektrums sofort Stimmen, die darauf verweisen, dass die Hauptschuld für das wirtschaftliche Elend in Afrika doch bei den dortigen Eliten liegt, und kritisieren, dass die europäische „Entwicklungshilfe-Industrie […] oft genug auch noch despotische Potentaten stützt, indem sie ihnen die sozialen Nöte abnimmt“ (so jüngst der Cicero-Kolumnist Wolfgang Bok zum Lampedusa-Unglück). Aber einmal ganz davon abgesehen, dass es für diese etwas krude Verelendungstheorie keine allzu überzeugenden empirischen Belege gibt: Wäre das wirklich ein Grund, die einzelnen Menschen für die verfehlte Wirtschaftspolitik ihrer Regierung leiden zu lassen, die sie oft genug noch nicht einmal selbst wählen durften? Dass man ein Individuum nicht für das Regime haftbar machen kann, in das es zufällig hineingeboren wurde, haben wir im Fall des politischen Asyls längst als Teil der Menschenwürde anerkannt. Und wenn es um ökonomische und soziale Belange geht, soll dies auf einmal nicht mehr gelten?

Freizügigkeit als Menschenrecht

Ich selbst jedenfalls kann auf lange Frist keine guten Gründe erkennen, um Menschen dauerhaft die freie Wahl ihres Wohnorts zu verbieten. Auf nationaler Ebene ist diese Freizügigkeit schon längst ein selbstverständliches Individualgrundrecht – in Deutschland etwa wurde es erstmals in §133 der Paulskirchenverfassung von 1849 verankert und findet sich heute in Art. 11 GG sowie in Art. 2 Abs. 1 des 4. Zusatzprotokolls der EMRK. Und auch in der EU hat inzwischen nach Art. 21 AEUV jeder Unionsbürger „das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten […] frei zu bewegen und aufzuhalten“. Es will mir nicht einleuchten, weshalb diese Freiheit nicht eines Tages auch weltweite Geltungskraft haben sollte.

In all den genannten Beispielen ist die Freizügigkeit allerdings an bestimmte Bedingungen gekoppelt; selbst das Grundgesetz erlaubt es, sie durch Gesetz einzuschränken, wenn „eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden“. Aus derselben Logik heraus mag es auch angehen, auf kurze und mittlere Frist die europäischen Grenzen nicht vollständig zu öffnen: Es wäre sonst zu befürchten, dass das enorme Wohlstandsgefälle zwischen der EU und dem größten Teil der restlichen Welt zu einer so starken Zuwanderung führt, dass die europäischen Sozialsysteme tatsächlich kollabieren würden.

Trotzdem sollten wir schon jetzt beginnen, die derzeitigen Behinderungen der weltweiten Freizügigkeit nicht als einen Normalzustand zu betrachten, sondern als Einschränkung eines menschlichen Grundrechts. Nicht das Öffnen der Grenzen muss mit spezifischen Gründen gerechtfertigt werden, sondern sie weiter geschlossen zu halten. Und unsere Aufgabe als Weltbürger sollte es sein, im globalen Rahmen an den institutionellen Bedingungen zu arbeiten, damit diese rechtfertigenden Gründe so bald wie möglich entfallen. Auch wenn der Weg dorthin noch weit ist: Es wäre in diesen traurigen Tagen von Lampedusa schon tröstlich, wenn wir uns wenigstens in die richtige Richtung bewegen würden.

Bild: European Parliament [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr.

05 Oktober 2013

Wovon Enrico Letta träumt: Wird Italien 2014 einen Konvent zur EU-Vertragsreform vorschlagen?

Enrico Letta nimmt sich das Recht zu träumen, aber für 2014 hat er auch ein paar ganz handfeste Pläne. Das italienische Parlament hat ihm dafür gerade das Vertrauen ausgesprochen.
Über das politische Ende von Silvio Berlusconi (PdL/EVP) war in den letzten Tagen viel in den europäischen Medien zu lesen. Nachdem der ehemalige italienische Premierminister Anfang August letztinstanzlich wegen Steuerbetrug verurteilt worden war, wird er gemäß einem Antikorruptionsgesetz seinen Sitz im italienischen Senat verlieren. Berlusconi versuchte dies zu verhindern, indem er im Immunitätsausschuss des Senats einen Antrag einbringen ließ, der die Anwendung des Gesetzes verhindern sollte. Allerdings war innerhalb der PdL umstritten, was zu tun sei, wenn dieser Antrag abgelehnt würde: Während die „Falken“ in der Partei in diesem Fall auch die Große Koalition aufkündigen wollten, die sie seit dem Frühling zusammen mit der sozialdemokratischen PD und der zentristischen SC bilden, setzten sich die „Tauben“ für eine weitere Unterstützung der Regierung ein.

Berlusconis politisches Ende

Berlusconi selbst gab lange Zeit widersprüchliche Signale, doch als sich zuletzt deutlich abzeichnete, dass die PD im Immunitätsausschuss gegen seinen Antrag stimmen würde, beschloss er, den Vorschlägen der Falken zu folgen. Als Premierminister Enrico Letta (PD), entnervt von dem mehrwöchigen Hin und Her, vergangene Woche eine Vertrauensfrage im Parlament ankündigte, reagierte Berlusconi, indem er die PdL-Minister in der Regierung zum Rücktritt aufforderte. Doch dann geschah etwas Unerwartetes: Zwar reichten die Minister gehorsam ihren Rücktritt ein (der von Letta umgehend abgelehnt wurde), zugleich aber unterstützten sie öffentlich die Abgeordneten, die entgegen der Vorgabe der Parteispitze bei der Vertrauensfrage für die Regierung stimmen wollten.

Besonders schwer wog dabei, dass auch Vizepremier Angelino Alfano (PdL/EVP), der von Berlusconi lange Jahre als Kronprinz aufgebaut worden war, eine Fortsetzung der Koalition forderte. Als es schon schien, als ob sich die PdL spalten und die „Tauben“ allein in der Regierung verbleiben würden, lenkte Berlusconi schließlich im letzten Moment ein, sodass Letta bei der Vertrauensfrage am vergangenen Mittwoch eine breite Mehrheit aus PD, SC und PdL gewann. Zwei Tage später lehnte der Immunitätsausschuss des Senats wie erwartet den Antrag zur Rettung Berlusconis ab. Wenn das Senatsplenum dieser Entscheidung in den nächsten Tagen folgt, dürfte der Mann, der die italienische Politik in den letzten zwanzig Jahren dominiert hat, wohl am Ende seiner Karriere angekommen sein.

Die Pläne des Enrico Letta

Worüber in den europäischen Medien wenig zu lesen war, waren hingegen die Absichten seines Nachfolgers Enrico Letta. Das ist aus zwei Gründen etwas erstaunlich: Zum einen wird Berlusconi ja nun bald politische Geschichte sein, während Letta erstmals einer einigermaßen stabilen Regierung vorsitzt. In den letzten Monaten hatte die PdL wiederholt mit einem Bruch der Koalition gedroht, um damit dieser oder jener Parteiposition Nachdruck zu verleihen. Nach der gewonnenen Vertrauensabstimmung von dieser Woche hingegen ist deutlich geworden, dass eine ausreichende Zahl an PdL-Senatoren selbst lieber eine Spaltung ihrer Fraktion als Neuwahlen in Kauf nehmen würde. Damit verringert sich das Drohpotenzial der „Falken“, was Lettas Handlungsspielraum deutlich erhöht.

Zum zweiten sind Lettas Pläne auch deshalb von Interesse, weil sich die italienische Regierung unter seiner Leitung in den nächsten Jahren keineswegs nur auf innenpolitische Fragen konzentrieren will. Im Gegenteil: In der zweiten Hälfte des Jahres 2014 (also unmittelbar nach der nächsten Europawahl und der Ernennung einer neuen Europäischen Kommission) wird Italien die rotierende EU-Ratspräsidentschaft übernehmen – und Letta lässt kaum eine Gelegenheit aus, um zu betonen, dass er dieses Halbjahr zum Kern seiner Regierungstätigkeit machen will.

Änderung der EU-Verträge

Wie ich hier bereits im Juli geschrieben habe, halte ich den italienischen Ratsvorsitz deshalb für das wahrscheinlichste Zeitfenster für einen neuen Anlauf zu einer Reform der EU-Verträge. Formell spielt die Ratspräsidentschaft dabei zwar inzwischen eine deutlich geringere Rolle als in der Vergangenheit: Nach Art. 48 EU-Vertrag können jeder Mitgliedstaat, die Kommission und das Europäische Parlament jederzeit Änderungsvorschläge zu den Verträgen vorlegen. Daraufhin kann der Europäische Rat einen Konvent einberufen, der sich aus Vertretern der nationalen Parlamente und Regierungen sowie des Europäischen Parlaments und der Kommission zusammensetzt. Dieser Konvent arbeitet dann einen Entwurf für die Vertragsreform aus, der anschließend von einer Regierungskonferenz verabschiedet und von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss.

In der Praxis allerdings ist die rotierende Ratspräsidentschaft nach wie vor von großer Bedeutung, wenn es darum geht, die Agenda der Europäischen Union festzulegen. Und anders als Litauen und Griechenland, die diese Funktion im zweiten Halbjahr 2013 und im ersten Halbjahr 2014 ausüben, hat Italien auch die wirtschaftliche Größe und das politische Gewicht, um seiner Stimme auf europäischer Ebene Gehör zu verschaffen.

Das Recht, von den Vereinigten Staaten von Europa zu träumen“

Und wie diese Stimme klingen wird, hat Enrico Letta in den letzten Monaten wiederholt gezeigt. Schon in seiner Antrittsrede erklärte er die „Vereinigten Staaten von Europa“ zu seinem Ziel; im Sommer forderte dann seine Außenministerin Emma Bonino (RI/ALDE) in einem Interview ein „großes Projekt zur Wiederbelebung [der europäischen Integration] auf allen Ebenen“ und schlug unter anderem vor, den EU-Haushalt auf 5 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen, die Außen-, Sicherheits-, Steuer-, Forschungs-, Infrastruktur- und Einwanderungspolitik zu vergemeinschaften und die Kommission dem Europäischen Parlament verantwortlich zu machen.

In den letzten Tagen bekräftigte Letta diesen Kurs noch einmal eindrucksvoll. So war die zentrale Passage der Rede, mit der er am Mittwoch vor der Vertrauensfrage um die Zustimmung des Parlaments warb (Wortlaut), der Europapolitik gewidmet:
Ehrenwerte Senatoren, wir haben das Recht, von den Vereinigten Staaten von Europa zu träumen, für uns und besonders für unsere Kinder. Aber es ist nicht mehr nur die Zeit zum Träumen. Der echte Kampf um Europa, der das Europa der nächsten 15 Jahre prägen wird, beginnt jetzt, im Jahr 2014. […] Wir haben eine ehrgeizige Agenda für 2014, […] wenn wir Europa anführen werden, um seinen Aufbau (und seine Darstellung) einiger, solidarischer und bürgernäher zu machen. […] Wir können auswählen: Entweder schließen wir uns in unseren Hinterhof innenpolitischer Streitigkeiten ein oder wir spielen auf Angriff, indem wir alles auf jene immer engere Union zwischen den europäischen Völkern setzen, der ich mich in den nächsten Monaten zuwenden möchte. Unsere Bewährungsprobe ist jetzt: Zeigen wir mit unserem ehrgeizigen Halbjahr ganz Europa, dass es kein Zufall ist, dass der Vertrag [von 1957], aus dem sich später die Europäische Union entwickelt hat, […] in Rom unterzeichnet wurde […].
Und am Donnerstag veröffentlichte Letta bei Project Syndicate einen Artikel mit verschiedenen Vorschlägen zur Eurokrise, der ebenfalls auf eine recht klare Forderung hinausläuft:
Die alte Architektur und die politische Grundlage der Europäischen Währungsunion sind erschüttert worden. Wir müssen ein neues ökonomisches Gebäude auf neuen politischen Grundlagen errichten. Ein rein intergouvernementaler Ansatz wird nicht funktionieren. Gemeinsame EU-weite Lösungen sind nötig, auch wenn sie die Bereitschaft der Mitgliedstaaten erfordern, einen größeren Anteil ihrer Souveränität zu vereinen.
Obwohl Letta das Wort „Konvent“ bislang vermeidet, kann es kaum noch Zweifel geben, in welche Richtung seine Pläne gehen. Auf jeden Fall ist er dabei, den Boden zu bereiten, auf dem er 2014 eine Initiative zur Vertragsreform in Gang setzen könnte – wenn die italienischen und die europäischen Rahmenbedingungen es dann zulassen.

Italienische Unwägbarkeiten

Zu diesen Rahmenbedingungen gehört zunächst einmal die simple Frage, ob die Regierung Letta in einem Jahr überhaupt noch im Amt sein wird. Die Aussichten dafür sind, wie schon gesagt, mit der Vertrauensfrage diese Woche deutlich gestiegen; und es wäre wohl ein Fehler, die traditionelle Kurzlebigkeit italienischer Kabinette (seit 1946 hatte das Land 26 verschiedene Regierungschefs, von denen nur neun länger als zwei Jahre amtierten) einfach zu extrapolieren. Mit der Entmachtung Silvio Berlusconis scheinen Letta und Alfano jedenfalls die schwierigste Klippe erfolgreich umschifft zu haben: Auch wenn in den nächsten Wochen noch einige Störfeuer des ehemaligen Premierministers zu erwarten sind, dürfte die parlamentarische Mehrheit der Regierung fürs Erste gesichert sein.

Die größte Gefahr für Letta könnte deshalb von ganz anderer Seite drohen: nämlich von der PD, seiner eigenen Partei. Falls die PdL, was derzeit durchaus möglich scheint, in nächster Zeit doch noch auseinanderbricht (etwa indem die Berlusconi-treuen „Falken“ die Partei verlassen und eine eigene Organisation gründen), dann könnte die PD selbst versucht sein, die Koalition aufzukündigen, um bei einer Neuwahl des Parlaments die absolute Mehrheit zu erreichen. In diesem Fall aber dürfte Letta, der im Frühling eher als Verlegenheitslösung zum Premierminister der Großen Koalition gewählt wurde, eher nicht der Spitzenkandidat der Partei sein. Stattdessen läuft sich schon seit längerem Matteo Renzi warm, der derzeit Bürgermeister von Florenz ist und in einigen Wochen wohl zum neuen PD-Generalsekretär gewählt wird. Nach der Vertrauensfrage am Mittwoch erklärte Renzi jedenfalls, er habe nichts dagegen, dass die derzeitige Regierung bis 2015 im Amt bleibt, „wenn sie ihre Sache bis dahin gut macht“ – eine klares Solidaritätsbekenntnis klingt anders. Und obwohl auch Renzi schon einmal die Europapolitik als eine seiner Prioritäten genannt hat, scheint es bislang nicht so, als ob er ihr denselben Stellenwert beimäße wie Enrico Letta.

Europäische Unterstützung

Vor allem aber wird es für den Erfolg einer EU-Vertragsreform natürlich darauf ankommen, wie der Rest der Europäischen Union auf die Pläne der italienischen Regierung reagiert. Unterstützung dürfte dabei von Seiten der Europäischen Kommission kommen: Deren Präsident José Manuel Durão Barroso (PSD/EVP) bekräftigte jedenfalls unlängst in seiner Rede zur Lage der Union (Wortlaut) seine Absicht, „noch vor den Europa-Wahlen weitere Vorschläge zu unterbreiten, wie die Zukunft der Union gestaltet und wie der gemeinsame Ansatz und das gemeinsame Vorgehen am besten konsolidiert und langfristig vertieft werden könnten“. Auch die übrigen südeuropäischen Staaten würden einen neuen Europäischen Konvent wohl begrüßen. Und in Deutschland sprachen sich ebenfalls sämtliche großen Parteien in ihren Bundestagswahlprogrammen für eine Vertragsreform aus (bis auf die CDU/EVP, aber auch die war immerhin nicht dagegen). Einwände könnten hingegen aus den nordeuropäischen Ländern kommen, in denen sich die Eurokrise weniger bemerkbar machte, oder aus Irland und den Niederlanden, wo vergangene EU-Vertragsreformen in Referenden abgelehnt wurden.

Insgesamt aber scheint mir, dass sich die Aussichten, dass wir im zweiten Halbjahr 2014 einen Europäischen Konvent bekommen werden, an diesem Mittwoch deutlich gebessert haben. Die italienische Regierung, die unter Silvio Berlusconi zur politischen Clownsbühne zu verkommen drohte, hat nun die Chance, wieder eine zentrale Rolle bei der Fortentwicklung der europäischen Integration zu übernehmen. Enrico Letta jedenfalls ist zu wünschen, dass seine „ehrgeizige Agenda“ für die nächsten Jahre von Erfolg gekrönt sein wird.

Bild: Palazzo Chigi [CC BY-NC-SA 2.0], via Flickr.

28 September 2013

Nach der Wahl ist vor der Wahl: Zwischenstand auf dem Weg zur Europawahl 2014

Das Gebäude des Europäischen Parlaments wurde schon mal kampagnenfertig gemacht.
Nun liegt sie also hinter uns, die Bundestagswahl 2013, die die deutsche Öffentlichkeit zuletzt so sehr in Beschlag genommen hat, dass (auch in diesem Blog) viele andere Themen etwas liegen geblieben sind. Während sich in Berlin die Personal- und Koalitionsdebatten auch in diesen Tagen weitergehen, wird es nun Zeit, mal wieder den Blick zu heben: Schließlich stehen in nicht einmal acht Monaten schon wieder die nächsten Wahlen an, wenn das Europäische Parlament neu zusammengesetzt wird. Und tatsächlich fanden auch auf europäischer Ebene in den letzten Wochen einige Vorwahlkampf-Manöver statt, die in dem nationalen Rummel leider untergingen. Deshalb hier ein kleiner Überblick, was bisher geschah.

Kick-off“ der Informationskampagne

Am 10. September hat die Vorwahlzeit offiziell begonnen. Jedenfalls startete an diesem Tag das Europäische Parlament (genauer: die Kommunikationsabteilung der Parlamentsverwaltung) eine „Informations- und Sensibilisierungskampagne“, mit der es die Bürger davon überzeugen will, dass vielleicht doch lohnenswert sein könnte, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Der zentrale Slogan der Kampagne lautet „Act – React – Impact“, auf Deutsch: „Handeln – Mitmachen – Bewegen“, und wer das etwas albern-trivial findet, ist mit dieser Einschätzung sicher nicht allein. Dazu gibt es bis jetzt ein kurzes Video, dessen Ästhetik stellenweise an einen Horror- oder Katastrophenfilm erinnert; weitere werden wohl folgen. Immerhin: Kosten soll der ganze Spaß diesmal nur 16 Millionen Euro, was 2 Millionen weniger wären als vor fünf Jahren.

Auch die Parlamentsverwaltung dürfte inzwischen verstanden haben, dass Informationskampagnen nicht das wichtigste Mittel sein können, um die Wähler an die Urnen zu bringen. Die Bürger geben ihre Stimme nicht dem Europäischen Parlament als Institution, sondern einer bestimmten Partei – und darum müssen auch in erster Linie die Parteien darlegen, was sie mit der Macht anfangen wollen, die sie dadurch erhalten. Staatsbürgerliches Pathos hilft da nicht weiter: Welche Bedeutung meine Wahl hat, weiß ich erst, wenn ich die Unterschiede zwischen den Wahlvorschlägen kenne. Und diese Unterschiede können die betreffenden Politiker nur selbst definieren.

Rede zur Lage der Union

Eine gute Gelegenheit zur Präsentation solcher Unterschiede wäre zum Beispiel die alljährliche Rede zur Lage der Union gewesen, die Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso (PSD/EVP) am 11. September hielt. Doch leider blieb sie ungenutzt: Nur einen Tag zuvor hatte ein Sprecher des Parlaments die Ansprache als „Meilenstein“ der Informationskampagne bezeichnet; hinterher aber sprach selbst die biedere Neue Zürcher Zeitung von einer „insgesamt wenig inspirierenden Rede“. Noch 2012 hatte Barroso mit der Ankündigung überrascht, dass die Kommission vor den Europawahlen Vorschläge für die Weiterentwicklung der EU zu einer „demokratischen Föderation von Nationalstaaten“ vorlegen würde. Diesmal hingegen beschränkte er sich auf den Ausdruck „echte politische Union“ und die Forderung, das Regelwerk zur gemeinschaftlichen Abwicklung von Pleitebanken voranzutreiben.

In der weiteren Parlamentsdebatte über die Rede wurde Barroso von links wie rechts kritisiert; nur der Vorsitzende seiner eigenen Fraktion, Joseph Daul (UMP/EVP), verteidigte die Bilanz des Kommissionspräsidenten ein wenig. Sollte Barroso aber – wie bis heute immer wieder spekuliert wird – tatsächlich vorhaben, bei den Europawahlen noch einmal als Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei anzutreten, dann hat er hier sicher eine Chance verpasst, eine breitere Öffentlichkeit für seine Visionen zu begeistern.

EVP: Bloß nicht zu viel Charisma

Oder aber Barroso hat einfach nur gut die internen Dynamiken der EVP verstanden, denn tatsächlich scheint sich die Begeisterung für Zukunftsvisionen dort in engen Grenzen zu halten. Angela Merkel (CDU/EVP) jedenfalls hat gerade erst auf nationaler Ebene einen eindrucksvollen Wahlsieg gewonnen, ohne dass in ihrem Wahlprogramm auch nur das Geringste über die künftige Gestalt der EU zu lesen gewesen wäre – und es ist kaum anzunehmen, dass sich die mächtigste Frau Europas nun ab 2014 einen charismatischen und ideenreichen Brüsseler Gegenspieler wünscht. Entsprechend zurückhaltend sind die potenziellen EVP-Kandidaten bisher.

Fest steht bislang, dass der polnische Premierminister Donald Tusk (PO/EVP), der lange als Favorit der Partei galt, nicht antreten will (obwohl etwa der Deutschlandfunk ihn immer noch zu den potenziellen Kandidaten zählt). Interesse hätte hingegen die derzeitige Justizkommissarin Viviane Reding (CSV/EVP), die jedoch vielen als „zu proeuropäisch“ gilt und deshalb an den Merkelianern scheitern dürfte. Außerdem brachte sich jüngst auch Michel Barnier (UMP/EVP) ins Gespräch, der als Binnenmarktkommissar in den letzten Jahren vor allem durch seine Vorschläge zur Bankenunion, aber auch durch die missglückte Kommunikation der Konzessionsvergabe-Richtlinie aufgefallen ist. Weitere mögliche Kandidaten wären der schwedische Premierminister Fredrik Reinfeldt (M/EVP) oder die parteilose, aber der EVP nahestehende litauische Präsidentin Dalia Grybauskaitė.

Mit erschwert wird die Kandidatensuche noch dadurch, dass der Vorsitzende der EVP, der 77-jährige Wilfried Martens (CD&V/EVP), an gesundheitlichen Problemen leidet und deshalb wohl nur eingeschränkt als Vermittler tätig sein kann. Und da die Partei bis jetzt auch noch kein Verfahren, geschweige denn einen Zeitplan für die Nominierung hat, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie zuletzt in aller Eile einen möglichst harmlosen Kompromisskandidaten präsentieren wird. Wie zum Beispiel Barroso.

ALDE: Guy Verhofstadt vs. Olli Rehn

Guy Verhofstadt (Mitte links) und Olli Rehn (Mitte rechts) wären beide gern Spitzenkandidat der europäischen Liberalen.
Mehr Bewegung gibt es derweil bei den europäischen Liberalen. Nachdem dort lange Zeit der derzeitige Fraktionsvorsitzende Guy Verhofstadt (Open-VLD/ALDE) als unangefochtener Favorit galt, erklärte Ende August überraschend auch Olli Rehn (Kesk./ALDE) sein Interesse an der Spitzenkandidatur. Für den parteiinternen Vorwahlkampf verspricht das Spannung, da Verhofstadt und Rehn für recht unterschiedliche Politikansätze stehen. Zusammen mit dem Grünen Daniel Cohn-Bendit ist Verhofstadt ein führendes Mitglied der föderalistischen Spinelli-Gruppe und Autor des Pamphlets Für Europa!, in dem sie in drastischen Worten die Gründung eines europäischen Bundesstaates als Lösung für die Eurokrise fordern.

Olli Rehn hingegen war in den letzten Jahren als Kommissar für Wirtschaft und Währung vor allem das Gesicht der europäischen Austeritätspolitik. Auch er befürwortet zwar die Einführung von Eurobonds, was vor allem die deutsche ALDE-Mitgliedspartei, die FDP, nicht gerne hören wird. Zugleich aber vertrat Rehn wie kein Zweiter den radikalen Sparkurs, mit dem die Krisenstaaten ihre Haushalte sanieren sollten, und prallte dabei unter anderem mit dem belgischen Entwicklungsminister Paul Magnette (PS/SPE) sowie mit dem amerikanischen Wirtschaftsnobelpreisträger Paul Krugman in spektakulären medialen Auseinandersetzungen zusammen.

Gelegenheit, um über diese und mögliche weitere Kandidaten zu diskutieren, werden die europäischen Liberalen auf einem Kongress Ende Oktober haben. Formelle Frist für die Nominierung ist dann der 19. Dezember, wenn sich die Chefs der nationalen Mitgliedsparteien zu einem kleinen Parteitag treffen. Die endgültige Entscheidung soll dann – nach einem noch festzulegenden Verfahren – voraussichtlich im Februar fallen.

Grüne: Startschuss für die Nominierungsphase

Bereits begonnen hat der Nominierungsprozess dagegen bei der Europäischen Grünen Partei: Seit dem 4. September können dort die nationalen Mitgliedsverbände ihre Kandidaten vorschlagen. Unter den Nominierten, die die Unterstützung von mindestens fünf Verbänden vorweisen können, soll dann ab November eine große Online-Vorwahl stattfinden, bei der sich alle europäischen Bürger beteiligen können, die sich zu den Grundwerten der Grünen bekennen. (Mehr zu dem Vorwahlverfahren hier.)

Aussichten auf die zwei Spitzenplätze haben dabei gleich mehrere Kandidaten. Die deutschen Grünen stellten bereits vor drei Wochen erneut die derzeitige Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms auf; außerdem dürften die Österreicherin Ulrike Lunacek (Grüne/EGP) und der Franzose José Bové (EELV/EGP) ins Rennen gehen. Und auch die Belgier Isabelle Durant und Philippe Lamberts (beide Ecolo/EGP) werden sich wohl um eine Nominierung bemühen – und dafür zunächst auf nationaler Ebene gegeneinander antreten müssen, um die Unterstützung ihrer Partei zu gewinnen.

SPE: Alles läuft auf Martin Schulz zu

Der Unvermeidliche? Martin Schulz dürfte in den nächsten Monaten noch viele Hände schütteln.
Am deutlichsten schließlich sieht die Lage bei den europäischen Sozialdemokraten aus. Dort beginnt die offizielle Nominierungsphase zwar erst am 1. Oktober, und darauf soll noch ein recht aufwendiges Vorwahlverfahren folgen. Doch schon jetzt scheint festzustehen, wer daraus als Sieger hervorgehen wird: der Deutsche Martin Schulz (SPD/SPE), seit 2012 Präsident des Europäischen Parlaments, der recht offensichtlich schon länger auf diese Nominierung hinarbeitet und in der Partei auch auf breite Zustimmung zählen kann.

Etwas bedauerlich wäre es freilich schon, wenn Schulz zuletzt ganz ohne Konkurrenz zum Spitzenkandidat der SPE ernannt würde. Schließlich sollten die Vorwahlen auch als Anlass zu einer länderübergreifenden Debatte und als Aufhänger für das Interesse der Medien dienen. Allerdings erscheint es eher unwahrscheinlich, dass allzu viele andere Sozialdemokraten Lust haben werden, es auf eine mögliche Vorwahl-Niederlage ankommen zu lassen. Für die dänische Premierministerin Helle Thorning Schmidt (S/SPE), über deren Interesse an der Kommissionspräsidentschaft verschiedentlich spekuliert wurde, wäre eine Kandidatur jedenfalls auch mit Risiken für ihr Image auf nationaler Ebene verbunden.

MyVote2014

Aber nicht nur im Europäischen Parlament und in den verschiedenen europäischen Parteien beginnen sich die Maschinen in Bewegung zu setzen. Auch in der Zivilgesellschaft werden bereits die ersten Wahlaktionen vorbereitet. So dürfte es insbesondere die Wahlomat-begeisterten Deutschen freuen, dass vor wenigen Tagen eine erste Online-Orientierungshilfe für die Europawahl erschienen ist. Sie nennt sich MyVote2014 und wurde von den Betreibern der Seite VoteWatch.eu entwickelt, die das Abstimmungsverhalten der Fraktionen und einzelnen Abgeordneten im Europäischen Parlament dokumentiert.

Entsprechend basiert auch MyVote2014 (anders als etwa der Wahlomat vor der Bundestagswahl) nicht auf den Wahlprogrammen der Parteien, die ohnehin erst in den nächsten Monaten veröffentlicht werden sollen. Stattdessen können die Benutzer ihre Meinung zu 15 europapolitischen Themen angeben und diese dann mit dem realen Abstimmungsverhalten der Parlamentsparteien in den letzten fünf Jahren vergleichen. Wer Spaß daran hat: Hier ist der Link.

Weitere Artikel zur Europawahl in diesem Blog:

Noch 365 Tage bis zur Europawahl 2014!
Europawahl 2014: Wie die europäischen Parteien ihre Spitzenkandidaten wählen
● Nach der Wahl ist vor der Wahl: Zwischenstand auf dem Weg zur Europawahl 2014
Parlamentarismus wagen: Die Spitzenkandidaten zur Europawahl schwächen den Europäischen Rat und stärken die Demokratie
Martin Schulz, Alexis Tsipras und noch immer kein Christdemokrat: erste Vorentscheidungen im Europawahlkampf
Umfragen zur Europawahl 2014: Eine Prognose für das nächste Europäische Parlament (1)
Umfragen zur Europawahl 2014: Eine Prognose für das nächste Europäische Parlament (2)
„Green Primary Debate“ in Berlin: Eindrücke aus einem transnationalen Wahlkampf
Grüne Enttäuschungen, liberale Kompromisse – und immer noch kein Christdemokrat: Neues aus dem Europawahlkampf
Krisenstaaten wählen links, kleine Länder liberal, und die Christdemokraten sind vor allem in der Eurozone stark: Zur Wahlgeografie der Europäischen Union
Die AfD und ihre Partner: Wie sich die europäische Rechte nach der Europawahl verändern wird
Juncker, Schulz – oder doch ein ganz anderer? Die Chancen im Wettstreit um die Kommissionspräsidentschaft
Nach der Europawahl

Bilder: European Parliament [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr; Alberto Novi (ALDEADLE) [CC BY-NC-SA 2.0], via Flickr; Matthias Groote [CC BY-NC-SA 2.0], via Flickr.

18 September 2013

Die Bundestagswahl und Europa (13): EU-Konvent, Demokratie, Erweiterung

Bei der Bundestagswahl im kommenden September wählen die Deutschen nicht nur ihre nationalen Abgeordneten, sondern auch ihre Vertreter in den intergouvernementalen EU-Organen. Welche Alternativen stehen dabei zur Auswahl? In einer Sommerserie vergleicht dieses Blog die europapolitischen Vorschläge in den Wahlprogrammen der Bundestagsparteien – CDU/CSU (EVP), SPD (SPE), FDP (ALDE), Grüne (EGP) und Linke (EL). Als letzte Folge heute: die Zukunft der EU. (Zum Anfang der Serie.)

Reform der EU-Verträge

„Mehr Europa“ ist schnell gesagt. Erfreulicherweise haben die meisten deutschen Parteien auch noch ein paar konkretere Reformvorschläge.
Wenn über die weitere Entwicklung der Europäischen Union eines sicher ist, dann dass die nächsten Jahre große Veränderungen bringen werden. Die Eurokrise hat nicht nur zahlreiche Designfehler der Währungsunion offengelegt, sondern auch verdeutlicht, wie schwer es der EU mit ihrem heutigen Institutionengefüge fällt, im Ernstfall gesellschaftliche Zustimmung für ihre Entscheidungen zu erzeugen. Europa muss nicht nicht nur handlungsfähiger, sondern auch demokratischer werden: Diese Überzeugung scheint nicht nur in Brüssel, sondern auch in vielen anderen europäischen Hauptstädten an Kraft zu gewinnen. Gut möglich, dass wir deshalb noch vor der Bundestagswahl 2017 die nächste große EU-Vertragsänderung nach Lissabon erleben werden. Und natürlich käme der nächsten deutsche Bundesregierung dabei eine entscheidende Rolle zu. Was also sagen die deutschen Parteien zu diesem Thema?

Im Fall der CDU/CSU ist die Antwort auf diese Frage kurz: nichts. Im Wahlprogramm der Kanzlerinnenpartei findet sich lediglich ein einziger europapolitischer Vorschlag, der eine Vertragsreform erforderlich machen würde; er lautet: „Wir halten an unserem Ziel fest, die im Grundgesetz betonte Verantwortung vor Gott auch im EU-Vertrag deutlich zu machen.“ Über darüber hinausgehende Neuordnungen etwa im Kompetenzgefüge der EU möchte Angela Merkel gerne „nach der Bundestagswahl“ diskutieren – also wenn der Wähler sein Kreuz bereits gesetzt hat.

Europäischer Konvent

Alle anderen Bundestagsparteien hingegen sprechen sich in ihren Wahlprogrammen ausdrücklich für eine Vertragsreform aus. Als Weg dafür fordern SPD, Grüne und FDP die Einberufung eines Europäischen Konvents, an dem nach Art. 48 EU-Vertrag Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der nationalen Regierungen und der nationalen Parlamente beteiligt wären. Außerdem wollen die Grünen auch „Vertreterinnen und Vertreter […] der Zivilgesellschaft und SozialpartnerInnen“ mit einbinden, ohne genau zu erklären, wie das rechtlich zu bewerkstelligen wäre. Die FDP wiederum behält sich vor, auch andere Wege zu nutzen, falls „die Konventsmethode nicht gangbar ist, weil einige wenige nicht wollen“: In diesem Fall soll die Vertragsreform nach dem Vorbild des Fiskalpakts erfolgen, also durch einen eigenen völkerrechtlichen Vertrag, der neben dem alten EU-Vertrag existieren würde.

Über die grundsätzliche Richtung der Vertragsreform sind sich die Parteien weitgehend einig: Die Grünen wollen „mehr Demokratie“ und „Mitbestimmung der europäischen BürgerInnen auf allen politischen Ebenen“, die SPD will die EU „demokratischer, transparenter, gerechter und effizienter“ machen, die Linke „eine demokratische, soziale, ökologische und friedliche Europäische Union“. Das anspruchsvollste Schlagwort gebraucht die FDP: Am Ende der Vertragsreformen soll für sie „ein durch eine europaweite Volksabstimmung legitimierter europäischer Bundesstaat stehen“. Blickt man allerdings etwas genauer hin, so geben die Positionen der Parteien schnell ein deutlich differenziertes Bild.

Stärkung des Europäischen Parlaments

SPD, FDP, Grüne und Linke wollen dem Europäischen Parlament mehr Macht verleihen.
Bei der Demokratisierung des institutionellen Gefüges setzen alle vier Parteien auf eine Stärkung des Europäischen Parlaments. Die SPD will das „Gewaltenteilungsmodell, das wir aus den nationalen Staaten kennen, auch auf die europäische Ebene übertragen“. Dafür soll die Europäische Kommission „zu einer Regierung ausgebaut werden, die vom Europaparlament gewählt und kontrolliert wird und ggf. abgesetzt werden kann“. Im Zuge einer „vollen Parlamentarisierung der EU“ soll das Parlament künftig ein Recht zur Gesetzesinitiative erhalten. Außerdem will die SPD eine „parlamentarisch kontrollierte Wirtschaftsregierung“ der Eurozone, für die „Europäisches Parlament und nationale Parlamente weiter gestärkt werden“ sollen. Wie das im Einzelnen aussehen soll, erklärt sie allerdings nicht.

Auch die Grünen sprechen sich für eine weitere Parlamentarisierung aus, was sich in dem Programm in der technisch formulierten Forderung niederschlägt, der „Gemeinschaftsmethode […] grundsätzlich Vorrang vor intergouvernementalem Handeln einzuräumen“. Im Einzelnen wollen auch sie dem Parlament das Recht zur Wahl des Kommissionspräsidenten, das Recht zur Gesetzesinitiative und ein „Mitspracherecht bei den Krisenmechanismen und der Economic Governance“ geben. Außerdem soll bei der Bankenaufsicht eine „demokratische Rechenschaftspflicht der EZB gegenüber dem Europaparlament“ sichergestellt werden.

Etwas unspezifischer sind FDP und Linke. Die FDP will das Europäische Parlament „zu einem Vollparlament mit gleichberechtigtem Initiativrecht in der Gesetzgebung“ machen, schreibt aber auch dem Ministerrat eine „essentielle Rolle“ zu, „um demokratische Kontrolle und politischen Ausgleich […] im europäischen Mehrebenensystem zu garantieren“. Die Linke wendet sich gegen die „immer stärkere Ersetzung von Unionsrecht durch Vereinbarungen zwischen EU-Organen und Mitgliedstaaten“ und will die „Rechte des Europäischen Parlaments […] stärken“, geht darauf aber nicht näher ein.

Reform des Europawahlrechts

Wenn das Europäische Parlament noch stärker ins Zentrum des Institutionengefüges rücken soll, dann stellt sich natürlich auch die Frage, wie es eigentlich gewählt wird. Viel diskutiert wird dabei seit einigen Jahren die Forderung, dass die europäischen Parteien bei der Europawahl künftig mit transnationalen Listen antreten sollen – auch in diesem Blog habe ich dazu bereits einiges geschrieben. In den Wahlprogrammen von FDP und Grünen stößt dieser Vorschlag auf Zustimmung.

Die SPD hingegen stellt beim Europawahlrecht ein anderes Ziel in den Vordergrund: Sie will die „Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments dadurch stärken, dass wir uns in Deutschland sowie in der EU für Sperrklauseln bei der Europawahl einsetzen“. Auf nationaler Ebene hat der Bundestag diese Forderung allerdings bereits vor einigen Monaten mit der umstrittenen Dreiprozenthürde umgesetzt.

Europaweite Volksentscheide

Eine der meistgepriesenen Reformen des Vertrags von Lissabon war die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative, durch die erstmals direktdemokratische Elemente auf EU-Ebene eingeführt wurden. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um eine Art Volkspetition, die so gut wie keine verbindlichen Folgen hat. Verschiedene Beobachter, darunter auch ich selbst, haben daher schon Zweifel geäußert, wie viel die Bürgerinitiative letztlich tatsächlich bewirken kann.

Unter den deutschen Parteien fordern die Linke und die Grünen, die direkte Demokratie in der EU weiter auszubauen. Die Grünen wollen die Europäische Bürgerinitiative weiter stärken und mittelfristig in Richtung eines europäischen Volksentscheides entwickeln“; die Linke will „verbindliche Volksbegehren und Volksentscheide [...], mit denen auch die EU-Verträge geändert werden können“. Die übrigen Parteien äußern sich nicht zu dem Thema.

Verstoß von Mitgliedstaaten gegen Werte der Union

Ein weiteres Problem, das in den letzten Jahren viel diskutiert wurde, ist der Umgang der EU mit Regierungen ihrer Mitgliedstaaten, die gegen die Grundwerte von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Die Verfassungskrisen in Ungarn und Rumänien verdeutlichten, wie machtlos die europäischen Institutionen hier sind: Außer Art. 7 EU-Vertrag hält das Europarecht kaum Sanktionsmöglichkeiten gegen solche Regierungen vor; Artikel 7 aber ist mit solch hohen Hürden versehen, dass er praktisch irrelevant ist.

In ihren Wahlprogrammen erklären sich Grüne und FDP mit dieser Situation unzufrieden. Beide scheinen allerdings auch ein wenig ratlos, wie ihr abzuhelfen wäre. So fordert die FDP nur allgemein, „unterhalb dieser Schwelle des Artikels 7 […] einen angemessenen Mechanismus [zu] schaffen, der es der Europäischen Kommission erlaubt, die europäischen Grundwerte in den Mitgliedstaaten zu verteidigen und nötigenfalls spürbare und angemessene Sanktionen zu verhängen“. Kaum konkreter werden die Grünen. Diese wollen, dass die Kommission „viel öfter die bestehenden Möglichkeiten [nutzt]“, um europäische Geldzahlungen an die betreffenden Regierungen zurückzuhalten. Außerdem soll „diese Möglichkeit auf alle Teile des Unionshaushalts ausgedehnt werden“. Nach einer allzu großen Neuerung klingt das nicht. Die übrigen Parteien allerdings sagen zu dem Problem überhaupt nichts.

Europäische Steuern

Das Wort „Eigenmittelsystem“ klingt, als wäre es gerade dem Bürokraten-Handbuch entsprungen. Doch was sich dahinter verbirgt, ist nichts anderes als die Frage, wie die Ausgaben der Europäischen Union künftig finanziert werden sollen. Derzeit erfolgt dies im Wesentlichen durch Beiträge der Mitgliedstaaten, deren Höhe sich jeweils am nationalen Bruttoinlandsprodukt orientiert, wobei allerdings mehrere Nettozahler-Staaten (darunter neben Großbritannien auch Deutschland) besondere Beitragsrabatte genießen. In den letzten Jahren forderten die Kommission und das Europäische Parlament wiederholt eine Reform dieses Systems, bei der ein Großteil der nationalen Beiträge durch eine eigene EU-Steuer ersetzt werden soll. Von mehreren Mitgliedstaaten, insbesondere von der deutschen Bundesregierung, wurde dies bislang allerdings strikt abgelehnt.

In ihren Wahlprogrammen äußern sich nur Grüne und FDP zu dieser Frage – mit diametral entgegengesetzten Positionen. Die Grünen stellen sich dabei hinter die Forderung der Kommission und verlangen, dass der „Eigenmittelanteil […] erheblich ausgeweitet und die intransparenten Rabattregelungen abgeschafft werden“. Außerdem soll die Finanztransaktionssteuer künftig direkt „in den EU-Haushalt“ fließen. Die FDP hingegen will, dass „die EU-Mitgliedstaaten die eigene Budgethoheit und die Verantwortung zu sorgfältigem Haushalten auch in Zukunft behalten“, und lehnt eine EU-Steuer deshalb rundheraus ab. Nimmt man das FDP-Programm als Ganzes, führt dies zu dem bemerkenswerten Umstand, dass die Liberalen einen europäischen Bundesstaat wünschen, der jedoch keine Möglichkeit haben soll, sich selbstständig zu finanzieren.

Weitere institutionelle Forderungen

Auch sonst sind Grüne und FDP die Parteien mit den meisten Wünschen zur EU-Vertragsreform. Außer den genannten Vorschlägen wollen die Grünen auch, dass EU-Bürger ein allgemeines Wahlrecht an ihrem Wohnsitz erhalten, „und dies nicht nur für Kommunalparlamente und das Europaparlament, sondern auch bei regionalen und nationalen Wahlen, wenn sie seit fünf Jahren dort leben“. Außerdem wollen die Grünen das Amt des Kommissars für Wirtschaft und Währung aufwerten: Außer seinen bisherigen Zuständigkeiten soll er künftig auch „den Vorsitz der Eurogruppe und des ECOFIN ausüben“ und „durch das Europäische Parlament individuell wähl- und abwählbar sein“.

Die FDP wiederum fordert eine „Verkleinerung der Europäischen Kommission“, durch die künftig nicht mehr jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellen könnte. Außerdem will sie eine „zügige Umsetzung des Beitrittsabkommens“ der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das derzeit verhandelt wird. Und schließlich möchte die FDP „die Bundesbank im EZB-Rat stärken“, indem sie bei „außergewöhnlichen Entscheidungen wie dem Aufkauf von Staatsanleihen“ ein Veto-Recht erhalten soll – auch dies ein Vorschlag, über den ich in diesem Blog bereits ausführlicher geschrieben habe.

Kerneuropa

Wenig Informatives findet sich in den Wahlprogrammen zu der Frage, was die Europäische Union tun soll, wenn sich einzelne Mitgliedstaaten (sprich: Großbritannien) künftigen Integrationsschritten verweigern. Die FDP möchte in diesem Fall, wie schon erwähnt, Parallelverträge nach dem Vorbild des Fiskalpakts abschließen. Auch die Grünen sehen die Notwendigkeit, notfalls „im Einzelfall vorübergehend unterschiedliche Geschwindigkeiten der Integration zu entwickeln“. Dabei müssten aber „die Institutionen und Regeln des Gemeinschaftsrechts“ den „Rahmen der Zusammenarbeit“ bilden – was vermutlich ein verklausulierter Hinweis auf das Instrument der Verstärkten Zusammenarbeit ist.

Die CDU/CSU wiederum will „möglichst gemeinsam mit allen EU-Partnern voranschreiten“, spricht sich aber zugleich für eine „starke deutsch-französische Partnerschaft“ als „Motor“ der europäischen Integration sowie für die „Zusammenarbeit von Frankreich, Polen und Deutschland im Weimarer Dreieck“ aus. Genaueres ist von ihr (wie auch von SPD und Linke) nicht zu erfahren.

Subsidiarität, Renationalisierung von Kompetenzen

Ein beliebtes Schlagwort in der europäischen Debatte ist das (auch in Art. 5 EU-Vertrag verankerte) „Subsidiaritätsprinzip“, demzufolge Kompetenzen stets von der niedrigsten politischen Ebene ausgeübt werden sollen, die dazu sinnvoll in der Lage ist. Fast alle deutschen Parteien bekennen sich in ihren Programmen noch einmal ausdrücklich zu diesem Grundsatz – allerdings ohne daraus besonders konkrete Forderungen abzuleiten.

So will die CDU/CSU explizit „kein zentralistisch organisiertes und regiertes Europa“, sondern verlangt, dass „die Nationalstaaten und die Regionen prägende Bestandteile eines Europas der Einheit in Vielfalt“ bleiben. SPD und Grüne wollen unter Berufung auf das Subsidiaritätsprinzip prüfen, „ob sich die Kompetenzverteilung zwischen nationaler und europäischer Ebene bewährt hat“ (SPD), und sind „grundsätzlich dafür, Kompetenzen auf untere Ebenen zurückzugeben, wenn es sachlich sinnvoll erscheint“ (Grüne). Welche Kompetenzen das sein könnten, verraten sie allerdings nicht. Die FDP schließlich fordert ein neu zu gründendes „europäisches Subsidiaritätsgericht, in dem man auch Kompetenzverstöße rügen kann“. Wie sich dieses Subsidiaritätsgericht zusammensetzen und worin es sich vom bereits existierenden Europäischen Gerichtshof unterscheiden soll, bleibt dabei jedoch offen.

EU-Erweiterung, Beitritt der Türkei

Im Großen und Ganzen sehen es die deutschen Parteien gern, wenn die hellblauen Flecken auf der Europakarte dunkelblau werden.
Wenn es um die Weiterentwicklung der EU geht, darf natürlich auch die Frage nicht fehlen, welche Länder ihr denn künftig angehören sollen. Außer Island, das die Verhandlungen jüngst auf Eis gelegt hat, haben derzeit Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei den Status eines Beitrittskandidaten; Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo gelten offiziell als „potenzielle Beitrittskandidaten“.

Bis auf die Linke, die die Frage in ihrem Programm nicht thematisiert, bekennen sich alle deutschen Bundestagsparteien grundsätzlich zu der Beitrittsperspektive für die Staaten des Westbalkans, sobald diese die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Die FDP fordert zudem, dass jedes dieser Länder „vor einer Entscheidung über seine Aufnahme alle offenen Streitfragen mit seinen Nachbarn abschließend lösen“ muss – was in erster Linie auf Serbien und Kosovo, aber auch auf Griechenland und Mazedonien anspielen dürfte. Außerdem will die FDP auch der Ukraine „langfristig […] eine Chance auf eine Beitrittsperspektive“ geben, „wenn sie in den kommenden Jahren konsequent auf einen Modernisierungskurs setzt und sich kontinuierlich an EU-Standards heranarbeitet“.

Traditionell umstritten ist hingegen der Beitritt der Türkei. SPD, Grüne und FDP wollen hier dieselben Kriterien wie auf dem Westbalkan anlegen und die Verhandlungen „mit dem klaren Ziel eines EU-Beitritts“ (SPD) fortsetzen, auch wenn zuvor noch „Defizite, z.B. im Fall von Pressefreiheit, Frauenrechten und Minderheitenschutz“ (Grüne) behoben werden müssen. Die CDU/CSU hingegen ist nur für eine „enge und besondere Zusammenarbeit“ und lehnt eine Vollmitgliedschaft der Türkei ab, weil diese „die Voraussetzungen für einen EU-Beitritt nicht erfüllt“ und die EU „angesichts der Größe des Landes und seiner Wirtschaftsstruktur“ überfordert wäre. Bemerkenswerterweise spiegelt diese Begründung allerdings nur die Kopenhagener Kriterien wider, zu denen sich auch die übrigen Parteien bekennen. Insgesamt scheint sich die CDU/CSU in dieser Frage inzwischen also nicht mehr ganz so grundsätzlich von den übrigen Parteien abzugrenzen wie in der Vergangenheit.

Fazit

Wer wissen will, wie das künftige institutionelle Gefüge der Europäischen Union aussehen könnte, der braucht im CDU/CSU-Wahlprogramm nicht nach Antworten suchen. Alle anderen Parteien wollen eine Vertragsreform, um das Europäische Parlament zu stärken und die EU an das Vorbild nationaler Demokratien anzugleichen. Insbesondere soll nach dem Wunsch von SPD und Grünen künftig das Parlament allein den Kommissionspräsidenten wählen. FDP und Grüne fordern außerdem transnationale Listen bei der Europawahl; Grüne und Linke wollen die Einführung europaweiter Volksentscheide. Außerdem sind die Grünen für ein allgemeines Unionsbürgerwahlrecht auch bei regionalen und nationalen Wahlen. Die FDP wiederum will die Europäische Zentralbank reformieren, um der deutschen Bundesbank ein Vetorecht zu verschaffen.

Uneinigkeit besteht zwischen Grünen und FDP über die Art, wie der EU-Haushalt künftig finanziert werden soll: Während die Grünen dafür eine europäische Steuer einführen möchten, beharren die Liberalen strikt auf einem System nationaler Mitgliedsbeiträge. In der Erweiterungspolitik sind sich alle Parteien hingegen weitgehend einig: Auch in der Frage des türkischen Beitritts zeigt die CDU/CSU zwar weiterhin die meisten Vorbehalte, nähert sich aber den Argumenten der übrigen Parteien an.

Die Bundestagswahl und Europa – Überblick:

1: Warum wir im nationalen Wahlkampf über Europa reden müssen
2: Haushaltskontrolle, Steuerharmonisierung, Kampf gegen Steuerflucht
3: Eurobonds, Schuldentilgungsfonds, Staateninsolvenz
4: Wachstum, Beschäftigung, Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte
5: Soziale Mindeststandards, Mitbestimmung, öffentliche Daseinsvorsorge
6: Finanzmarktregulierung, Ratingagenturen, Bankenunion
7: Klimaziele, Emissionshandel, Energiewende
8: Agrarpolitik, Lebensmittelsicherheit, Umwelt
9: Netzpolitik, Datenschutz, Urheberrecht
10: Gemeinsame Außenpolitik, Rüstungskoordinierung, EU-Armee
11: Entwicklungspolitik, Transatlantische Freihandelszone, Beziehungen zu anderen Staaten
12: Migration, Schengen-Raum, Asylpolitik
13: EU-Konvent, Demokratie, Erweiterung

Bild: By Rock Cohen [CC BY 2.0], via Flickr; European Parliament [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr; Kolja21 (derivative work: Treehill) [Public domain], via Wikimedia Commons.