
- Welches ist das schönste Ei im Osternest?
Na
klar: Die EU hat einigen Reformbedarf, und es gibt eine ganze Reihe
von guten und sehr konkreten Vorschlägen, was man tun könnte, damit
sie wieder auf die Beine kommt. Wer an einer Übersicht über solche
Änderungsideen interessiert ist, wird auf diesem Blog zum Beispiel
hier,
hier
oder
hier
fündig.
Aber welche dieser Vorschläge sind eigentlich die
wichtigsten? Wenn wir nicht alle Ideen zur Verbesserung der
Europäischen Union umsetzen können, worauf sollten wir unsere
Priorität legen? Welche umsetzbare Einzelmaßnahme hätte die größte
Hebelwirkung, um die europäische Integration wieder in Gang zu
bringen und die demokratische Legitimität und gesellschaftliche
Akzeptanz der EU zu erhöhen? Kurz gesagt: Wenn du nur eine Sache an
der Europäischen Union verändern könntest, was wäre es?
Eine
neue Debatte über Reformprioritäten
EU-Armee
oder europäische Arbeitslosenversicherung?
Hinter
diesen
beiden Vorschlägen
steht letztlich eine
ähnliche Logik.
Zum
einen sollen sie konkrete Sachprobleme lösen und dadurch gegenüber
den Bürgern deutlich machen, dass die Existenz
der EU durchaus ihren Nutzen hat. Zum
anderen haben
sie aber
auch
eine symbolpolitische Ebene: Sowohl
die EU-Armee
als auch die gemeinsame Arbeitslosenversicherung wären
die institutionelle
Verankerung
einer
staatenübergreifenden
Solidarität, die bei
den Bürgern zur Entstehung einer gemeinsamen europäischen Identität
führen soll.
Ob
als Kampf- oder als Sozialgemeinschaft –
je
mehr Europäer
füreinander
einstehen
und
voneinander Hilfe erfahren,
desto
eher würden
sie sich künftig
als
Teil eines gemeinsamen
Ganzen verstehen.
Andere
wiederum erhoffen sich eine solche Stärkung der europäischen
Identität eher durch mehr Auslandserfahrungen und persönliche
Kontakte zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft. Für die
Wiederbelebung der europäischen Integration setzen
sie deshalb auf Maßnahmen wie Free
Interrail oder
eine Ausweitung des
Austauschprogramms Erasmus Plus.
Das
Kernproblem der EU ist institutionell
Nun
haben all diese Vorschläge ihre Verdienste, auch
wenn man
im Einzelnen sicher
gut
darüber
streiten kann, wie stark
ihre Auswirkungen auf die europäische Identität tatsächlich wären.
Aber
wären solche
sachpolitischen
Maßnahmen wirklich
das
beste Mittel,
um die Zustimmung zur europäischen
Integration
zu
sichern? Ich
denke, nein.
Denn
das
Kernproblem liegt nicht in der Sachpolitik, sondern in der
Funktionsweise ihrer Institutionen.
Damit
die
europäischen
Bürger die
EU als
ihre eigene
politische
Organisation wahrnehmen, müssen sie
europäische
Beschlüsse als
das
Ergebnis einer gemeinsamen demokratischen
Entscheidungsfindung
wahrnehmen
–
und
das
geht nur,
indem
man den
Einfluss der nationalen Regierungen
auf die europäische
Politik verringert
und dafür überstaatlich-demokratische Verfahren stärkt.
Aber
welche institutionellen Reformen versprechen die beste Hebelwirkung
für die weitere
Entwicklung der europäischen Demokratie?
Direktwahl
des Kommissionspräsidenten?
Ein
Vorschlag, der schon seit langem
immer
wieder genannt wird, ist die Direktwahl
des Kommissionspräsidenten. Als
Chef der europäischen Exekutive ist der Kommissionspräsident einer
der prominentesten
Entscheidungsträger in der Europäischen Union. Ihn
unmittelbar vom Volk wählen zu lassen, sollte
ihm
eine starke
demokratische Legitimation verschaffen –
vergleichbar zum Beispiel mit dem Präsidenten der USA.
Warum
ich selbst von diesem Vorschlag jedoch
wenig
überzeugt
bin, habe
ich auf diesem Blog bereits
vor
einigen Jahren erklärt. Die
Direktwahl
eines
einzelnen Amtsträgers hat
nur dann wirklich
Sinn,
wenn sich
auch
sehr viel Macht in
diesem Amt konzentriert.
Im
politischen System der EU heute ist
das nicht der Fall. Während
zum Beispiel der US-amerikanische Präsident im
Alleingang
executive
orders erlassen
kann,
kommen
in
Europa dank
des
Komitologie-Verfahrens
selbst
Durchführungsrechtsakte der Kommission nicht ohne Kontrolle
der nationalen Regierungen zustande. Und
auch innerhalb
der Kommission hat der Präsident zwar
eine Art Richtlinienkompetenz, doch Entscheidungen kann
er nur im Kollegium mit den übrigen Kommissaren treffen,
die wiederum
von
den nationalen Regierungen nominiert sind.
Die
EU ist eine parlamentarische
Demokratie
Eine
Direktwahl
des Kommissionspräsidenten würde
also entweder zu einem „weißen Elefanten“ führen – einem Amt,
mit
dem enorme Legitimationserwartungen verbunden wären, die
es aber niemals einlösen könnte. Oder
wir müssten zugleich auch das
politische System der EU so umbauen, dass
es hierarchisch auf den Präsidenten zugeschnitten ist.
Eine
starke, hierarchische, unabhängige Exekutive aber stünde
nicht nur im Gegensatz
zu den nationalen politischen Systemen fast aller EU-Mitgliedstaaten,
von denen nur das kleine Zypern den Regierungschef direkt wählen
lässt. (In
einigen anderen Staaten wie Frankreich, Rumänien oder Österreich
wird der
Staatspräsident direkt gewählt; der
größere
Teil der exekutiven Macht liegt jedoch auch
hier
jeweils
bei
einem Regierungschef, der dem nationalen Parlament gegenüber
verantwortlich
ist.)
Sie
widerspräche
auch
der
bisherigen Entwicklung der
EU-Demokratie,
die
eher auf eine Parlamentarisierung
und
eine
Stärkung der
europäischen Parteien ausgerichtet
war. Tatsächlich
haben diese
bei
der Europawahl 2014 ja bereits
Spitzenkandidaten für
das Amt des Kommissionspräsidenten nominiert und
damit
die
Grundlagen für ein parlamentarisches Regierungssystem gelegt.
Diese
Parlamentarisierung weiter voranzutreiben ist
für
dem
Ausbau der
europäischen
Demokratie insgesamt erfolgversprechender
als
der
Strukturbruch, den eine
Direktwahl des Kommissionspräsidenten mit
sich brächte.
Initiativrecht
für das Europäische Parlament?
Wie
aber lässt sich das Europäische Parlament am besten stärken? Fast
keine Diskussion über diese
Frage kommt ohne den Vorschlag aus, ein
Initiativrecht
des Europäischen Parlaments im
Gesetzgebungsverfahren einzuführen. Bislang
liegt
das
Recht zur Gesetzesinitiative in
der EU mit
ganz wenigen Ausnahmen allein
bei der Europäischen Kommission (
Art.
17 Abs. 2 EUV).
Diese
Regel stammt
aus einer
Zeit,
in
der das
Europäische Parlament noch überhaupt keine gesetzgeberischen
Mitentscheidungsrechte
besaß, und
sollte ursprünglich die Kommission gegenüber den nationalen
Regierungen stärken. Heute
aber
erscheint sie als bizarre
demokratische
Anomalie:
Tatsächlich dürfte
es
weltweit
kaum ein zweites Parlament geben, das nicht die Möglichkeit hat,
aus eigener Kraft Gesetzgebungsprozesse einzuleiten.
Bei
genauerem Hinsehen verliert die Frage des Initiativrechts
allerdings
drastisch
an Bedeutung. Denn
zum einen hat
das Europäische Parlament nach
Art.
225 AEUV schon heute die Möglichkeit, die Europäische
Kommission zur Vorlage eines Rechtsakts aufzufordern.
Das
Parlament ist
also durchaus in der Lage, aus eigenem Antrieb Themen auf die
politische Tagesordnung zu setzen.
Entscheidend
ist die Verbindung von Parlament und Kommission
Und
zum anderen ist es auch auf
nationaler
Ebene
weit verbreitet,
dass das Parlament zwar
formal ein Initiativrecht besitzt, in
der Praxis aber die meisten Gesetzesvorschläge von der Regierung
ausgehen. Das
hat den
einfachen Grund, dass die Regierung über
einen größeren Beamtenapparat verfügt, der
bei
der Formulierung
der
Gesetzestexte
hilfreich
ist. Vor
allem aber wird
in
einer parlamentarischen Demokratie die
Regierung
von
der
Parlamentsmehrheit gewählt
und abgewählt, sodass
es zwischen
ihnen
ohnehin
keinen programmatischen
Gegensatz
gibt.
Das
eigentliche politische Entscheidungszentrum sind vielmehr
die
Spitzengremien der Parteien, aus
denen sich sowohl die Parlamentsmehrheit
als
auch die Regierung zusammensetzen. Nicht
zufällig prägen
in
einer parlamentarischen Demokratie deshalb
Parteigegensätze
meist
den
politischen
Diskurs,
und letztlich sind sie
es
ja
auch
die
Parteien,
die bei der Wahl von den Bürgern demokratisch legitimiert werden.
Die
entscheidende Frage für
den Ausbau der EU zu einer parlamentarischen Demokratie
ist
also nicht, wie genau
spezifische
Kompetenzen
wie
das Initiativrecht zwischen
Parlament und Kommission verteilt sind. Entscheidend
ist vielmehr,
wie das
europäische politische System so gestaltet werden kann, dass
die Kommission
und
die Parlamentsmehrheit derselben
politischen Linie folgen – nämlich
der Linie jener
europäischen
Parteien, die
bei
der Europawahl eine Mehrheit gewonnen haben.
Wahl
der Kommission durch das Europäische Parlament
Dafür
aber gibt
es vor allem ein
Mittel, über
das ich auf diesem Blog bereits
verschiedentlich geschrieben habe (siehe
hier
und
hier):
nämlich die
Wahl
der Europäischen Kommission allein durch das Europäische
Parlament. Tatsächlich
braucht
die Kommission vor
ihrem Amtsantritt schon
heute ein
Zustimmungsvotum des Parlaments. Nominiert
werden die Kommissare jedoch
von
ihren
jeweiligen nationalen Regierungen.
In der parteipolitischen Zusammensetzung
entspricht die Kommission
deshalb eher dem Europäischen Rat als dem Parlament –
und auch wenn die Kommissare nach
Amtsantritt keine
Weisungen von ihrer
nationalen
Regierung annehmen dürfen,
wissen sie natürlich,
dass sie für
ihre Wiederwahl in
erster Linie auf
die Unterstützung eben jener Regierung angewiesen sind.
Würde
man die
Wahl der Kommission (und
ihre Abwahl durch
ein
konstruktives
Misstrauensvotum)
hingegen
allein dem Parlament überlassen, käme
es zwischen
beiden zu
der gemeinsamen Linie, wie sie für ein parlamentarisches
Regierungssystem üblich
ist. Zugleich
würde sich auch die strukturelle
Loyalität
der
europäischen
Spitzenpolitiker
verschieben: Um
ein Kommissarsamt zu erhalten, bräuchten sie nun nicht mehr die
Unterstützung
ihrer nationalen Regierung, sondern ihrer europäischen
Partei.
Ein
Hebel für andere Reformen
Auf
jeden Fall aber wäre sie
geeignet,
um die Art der demokratischen
Willensbildung auf EU-Ebene
insgesamt zu verändern. Indem
sie Kommission und Parlament enger
aneinander bindet,
würde
sie zu
einer neuen Dynamik in der europapolitischen
Auseinandersetzung
führen
und könnte
deshalb
ein Hebel sein, um später
auch
in anderen Bereichen voranzukommen. Wenn
ich also eines an der Funktionsweise der Europäischen Union
verändern könnte: Hier
wäre ein heißer Kandidat.
Transnationale
Listen zur Europawahl
Allerdings gibt es auch noch eine weitere Reform, die es verdient hat, in der Prioritätenliste ganz vorne zu stehen: die
Einführung transnationaler Listen bei der Europawahl, für
die sich mit dem Austritt Großbritanniens gerade auch noch ein besonderes
Gelegenheitsfenster geöffnet hat.
Für mich hat eine europäische Verfassung oberste Priorität. Ich schlage das ja auch im Rahmen meines Konzeptes der Europäischen Föderation vor - das Volker Herres im Presseclub schön bezeichnete, als eine Verfassung der zwei Geschwindigkeiten.
AntwortenLöschenDadurch könnten dann viele Konstruktionsfehler der EU beseitigt werden.
Wenn Sie Interesse haben, Herr Müller, können Sie sich über das Konzept hier informieren: http://www.mister-ede.de/politik/die-europaeische-foederation/5216
Hm. Der Ansatz dieses Artikels war es, eine einzelne Reform zu identifizieren, die einen Hebel für die demokratische Weiterentwicklung der EU bietet. Da man in der politischen Auseinandersetzung nicht immer alles erreicht, was man gerne hätte, ist es hilfreich, sich über die Prioritäten Gedanken zu machen, auf die man die größte Aufmerksamkeit richten und die man mit dem größten Einsatz verfolgen sollte. Es geht in dem Artikel darum, eine Art Minimalprogramm zu formulieren: "Wenn wir nur eines ändern könnten, was sollte das sein?"
LöschenEine ganz neue Verfassung zu entwickeln ist hingegen ein Maximalprogramm: "Wie stellen wir uns einen funktionierenden Endzustand vor?" Auch das hat natürlich durchaus seinen Sinn, und im ersten Absatz des Artikels habe ich ja einige Beispiele für solche Maximalprogramme verlinkt. Aber es ist ein gänzlich anderer Ansatz, der deshalb nicht an dieser Stelle diskutiert werden sollte.
Wenn Sie z.B. eine Direktwahl des Kommissionspräsidenten als mögliche Reform nennen, dann sagt das ja auch noch nichts über das Wahlverfahren aus (z.B. über Wahlmänner wie in den USA).
LöschenBei der europäischen Verfassung der zwei Geschwindigkeiten ist das ähnlich. Für mich hat das oberste Priorität, aber wie diese dann im Einzelnen ausgestaltet wird, ist für mich nachrangig - auch wenn ich dazu im Rahmen der Europäischen Föderation natürlich einen Vorschlag mache.
Insofern sehe ich da jetzt nicht so den Unterschied. Wichtig ist mir halt, wir hatten das hier auch schon mal diskutiert, dass z.B. in Deutschland nicht mehr das GG und in Frankreich die franz. Verfassung über den EU-Verträgen stehen, sondern eine gemeinsame Verfassung existiert - zumindest für die Länder, die sich tiefer integrieren wollen.