12 März 2015

Eine EU-Armee als Katalysator der politischen Union?

Eine EU-Armee wird es so bald nicht geben. Aber ist sie wenigstens eine gute Utopie?
Europa solle „in großen Dingen größer und in kleinen Dingen kleiner“ werden: Keinen Slogan hat Jean-Claude Juncker (CSV/EVP) als Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei vor der Europawahl 2014 so häufig wiederholt wie diesen. Welches Thema aber könnte politisch „größer“ sein als die Frage nach Krieg und Frieden? Die EVP jedenfalls sprach sich schon in ihrem Europawahlprogramm für die Einrichtung von „Eingreiftruppen unter EU-Kommando“ aus, und auch Sozialdemokraten und Liberale forderten eine „engere Zusammenarbeit bei der Verteidigung“ bzw. eine „bessere Zusammenlegung und gemeinsame Nutzung der bestehenden Kapazitäten“.

Junckers Vorstoß

Im Wahlkampf spielte das Thema freilich kaum eine Rolle – nun aber hat es sich innerhalb weniger Tage auf der politischen Agenda weit nach vorne gedrängt. Ende Februar legte das Centre of European Policy Studies, ein Brüsseler Thinktank, eine unter Leitung des früheren EU-Außenbeauftragten Javier Solana (PSOE/SPE) erarbeitete Studie vor, die die Vorteile einer „Europäischen Verteidigungsunion“ beschreibt und Vorschläge zu deren Umsetzung macht. Am vergangenen Wochenende lancierte Juncker daraufhin in der Welt am Sonntag die Forderung nach einer europäischen Armee.

Vor allem in Deutschland stieß dieser Vorstoß auf vielfältige Unterstützung; selbst die sonst eher zurückhaltende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU/EVP) sprach sich für die Idee aus. Andere Regierungen hingegen zeigen sich skeptischer: Während Großbritannien betont, dass die Verteidigungspolitik eine nationale Aufgabe sei, warnen Lettland und Polen vor Doppelstrukturen zwischen EU und NATO. Die drei Benelux-Staaten wiederum gehen schon einmal mit gutem Beispiel voran und unterzeichneten vergangene Woche ein Abkommen zur gemeinsamen Verteidigung ihrer nationalen Lufträume. Mehr als sechzig Jahre nach dem Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) ist das Thema aktueller denn je.

Für viele europäische Föderalisten handelt es sich bei der Idee einer EU-Armee aber nicht nur um eine militärische Frage. Schon die EVG sollte 1952 indirekt dem Aufbau einer Europäischen Politischen Gemeinschaft dienen; und erst im vergangenen November erklärte ein Beschluss der föderalistischen Europa-Union Deutschland, die Verteidigungsunion sei „gleichzeitig Kern und Katalysator einer Politischen Union“. Auch der Ökonom Thomas Straubhaar nannte die EU-Armee jüngst „ein für alle erkennbares konkretes Projekt, das gemeinsamen europäischen Werten und Interessen dient“ und dadurch „die gemeinsame EU-Identität“ voranbringen könnte. Ein Relaunch des europäischen Einigungsprojekts auf verteidigungspolitischer Grundlage: Kann das gutgehen?

Was für eine EU-Armee spricht

Auf den ersten Blick gibt es einige sehr einleuchtende Gründe, die verteidigungspolitische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene auszubauen. Man darf wohl getrost ausschließen, dass die EU-Mitgliedstaaten jemals wieder Krieg gegeneinander führen werden; und der EU-Vertrag enthält in Art. 42 Abs. 7 schon heute eine militärische Beistandsklausel, die kaum hinter Art. 5 des NATO-Vertrags zurückbleibt. Warum also noch national getrennte Truppensysteme aufrechterhalten?

Hinzu kommt, dass die Summe aller europäischer Truppen mit rund 1,5 Millionen Soldaten zwar sogar die der US-Streitkräfte übersteigt, jeder einzelne EU-Mitgliedstaat aber nur eine verhältnismäßig kleine Armee unterhält. Das führt zu ineffizienten Mehrfachstrukturen: Würde man durch eine gemeinsame europäische Armee Skaleneffekte besser nutzen, könnte man sich so manches teure nationale Rüstungsprojekt sparen – und trotzdem an globalem Einfluss gewinnen.

Und schließlich, so dürfte manchem gewitzten Europafreund durch den Kopf gehen, hat das Ziel einer Verteidigungsunion auch erfreulich wenig mit währungspolitischen Fragen zu tun. Nach sieben Jahren Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich in der europäischen Bevölkerung eine Menge Frust über das europäische Integrationsprojekt angesammelt. Um den zu überwinden, käme ein neues, leicht verständliches und eindrucksvolles Leuchtturmprojekt wie die EU-Armee gerade recht.

Die beschäftigungslosen EU-Battlegroups

Betrachtet man die bisherige Erfahrung mit der verteidigungspolitischen Zusammenarbeit im EU-Rahmen, findet man allerdings auch schnell einige Gegenargumente. So gibt es schon seit 2005 die sogenannten EU-Battlegroups – direkt dem EU-Ministerrat unterstellte Kontingente, die nach einem halbjährigen Rotationsverfahren von jeweils unterschiedlichen Mitgliedstaaten (oder Gruppen von Mitgliedstaaten) gestellt werden. Die Idee dahinter war, über eine schnelle Eingreiftruppe zu verfügen, mit der die EU jederzeit auf internationale Krisen reagieren könnte.

Tatsächlich wurden die Battlegroups in den zehn Jahren ihrer Existenz jedoch kein einziges Mal eingesetzt. Grund dafür ist das strikte Einstimmigkeitsprinzip, dem die gemeinsame Verteidigungspolitik bis heute unterliegt: Nach Art. 42 Abs. 4 EUV können Beschlüsse in diesem Bereich nur getroffen werden, wenn alle nationalen Regierungen im Ministerrat zustimmen. Und zuletzt sind die sicherheitspolitischen Vorstellungen der Mitgliedstaaten meist schlicht zu unterschiedlich, um sich tatsächlich zu einem solchen gemeinsamen Vorgehen aufzuraffen.

Unterschiedliche außenpolitische Prioritäten

Dies liegt zum einen an den unterschiedlichen außenpolitischen Prioritäten in den einzelnen Ländern. So unterhalten die ehemaligen Kolonialmächte in Westeuropa bis heute schon aus sprachlichen Gründen oft enge Beziehungen zu ihren früheren Kolonien in Afrika oder Südamerika, die südeuropäischen Staaten interessieren sich besonders für ihre nordafrikanischen Nachbarn auf der anderen Seite des Mittelmeers, und die ost- und mitteleuropäischen Länder haben oft ein spezielles Augenmerk auf die Entwicklungen im ehemals sowjetischen Raum.

Wie stark diese unterschiedlichen außenpolitischen Ausrichtungen auch die öffentliche Debatte in den einzelnen Ländern beeinflussen, lässt sich auch in diesen Wochen gerade wieder recht eindrucksvoll beobachten: Während etwa die deutschen Medien derzeit über keine andere außenpolitische Frage so intensiv berichten wie über die Kämpfe in der Ukraine, ist das wichtigste Thema in Italien der Bürgerkrieg in Libyen, wo die Milizen der Terrororganisation IS inzwischen große Teile des Territoriums kontrollieren. Mitte Februar regte die italienische Verteidigungsministerin Roberta Pinotti (PD/SPE) sogar einen internationalen Militäreinsatz in Libyen an – was die meisten deutschsprachigen Zeitungen jedoch bestenfalls am Rande erwähnten.

Unterschiedliche Interventionsbereitschaft

Zum anderen unterscheidet sich aber auch der Grad an Interventionsbereitschaft in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Während sich etwa Frankreich und Großbritannien bis heute oft in der Verantwortung sehen, wenn es international zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommt, schlug das einst so aggressive Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg einen Kurs größter militärischer Zurückhaltung ein.

Unvergessen ist bis heute der Streit über den Irakkrieg 2003, bei dem eine „Koalition der Willigen“ um Großbritannien, Spanien, Polen und Italien an der Seite der USA auf ein militärisches Vorgehen drängte, während Frankreich, Deutschland und Belgien diese vehement ablehnten. Aber auch die deutsche Nichtbeteiligung an der internationalen Intervention in Libyen 2011 löste in vielen anderen Mitgliedstaaten einige Irritationen aus.

Die Sache mit dem Parlamentsvorbehalt

Es liegt auf der Hand, dass diese Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten den Aufbau einer europäischen Armee alles andere als erleichtern werden. Denn wenn über deren Einsatz weiterhin immer nur einstimmig entschieden werden sollte, werden die interventionsbereiteren Länder eine permanente Blockade fürchten – und deshalb kaum darauf verzichten wollen, zusätzlich auch noch voll einsatzfähige eigene nationale Streitkräfte zu unterhalten. Der Einspareffekt wäre dahin, und die europäische Armee so sinnlos wie die heutigen Battlegroups.

Wenn man umgekehrt jedoch das Einstimmigkeitsprinzip fallen lässt, müssten sich die militärisch zurückhaltenderen Staaten darauf einstellen, dass über den Einsatz ihrer Soldaten künftig nicht mehr im nationalen Parlament, sondern per Mehrheitsbeschluss in Brüssel entschieden wird. Selbst wenn man die naheliegende Konsequenz zieht und die europäische Armee nicht dem Ministerrat, sondern dem Europäischen Parlament unterstellt, dürfte das in vielen Mitgliedstaaten nicht ohne einen gewaltigen verfassungspolitischen Aufwand möglich sein.

Um nur ein Beispiel zu nennen: Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärte 2009 in seinem Lissabon-Urteil (Rn. 254f.) den „konstitutive[n] Parlamentsvorbehalt für den Auslandseinsatz der Bundeswehr“ zu einem Teil des „integrationsfesten“ Kerns der deutschen Souveränität; „eine Supranationalisierung mit Anwendungsvorrang im Hinblick auf den konkreten Einsatz deutscher Streitkräfte“ ist „nicht zulässig“. Konkret bedeutet das: Für eine europäische Armee, über deren Einsatz nicht der Bundestag, sondern das Europäische Parlament entscheidet, wäre nicht nur eine Reform des EU-Vertrags notwendig – sondern auch ein neues deutsches Grundgesetz.

Ist die EU-Armee wenigstens eine gute Utopie?

Aber gut: Wie die Eurokrise schon gezeigt hat, führt letztlich wohl ohnehin kein Weg an einem neuen deutschen Grundgesetz vorbei, wenn man es mit der europäischen Integration ernst meint. Und selbst die größten Befürworter europäischer Streitkräfte sehen diese ja vor allem als ein Zukunftsprojekt, das helfen könnte, um wieder den politischen Willen zu neuen Schritten auf dem Weg zu einer politischen Union zu mobilisieren. Ist die EU-Armee also wenigstens eine gute und wünschenswerte Utopie?

Offen gesagt: Ich habe meine Zweifel – und zwar nicht unbedingt an dem Projekt an sich, sondern an dem Narrativ, das ihm zugrunde liegt. Wie ich auf diesem Blog vor einiger Zeit einmal geschrieben habe, lässt sich der höhere Sinn der europäischen Integration mit ganz unterschiedlichen Erzählungen begründen, wobei jede dieser Erzählungen mit ihren eigenen politischen Implikationen verbunden ist.

Wer die EU-Armee in den Mittelpunkt der politischen Union stellen will, begründet dies in aller Regel mit dem Narrativ der europäischen Selbstbehauptung: In einer globalisierten Welt, in der Großmächte wie die USA, Russland und China sowie Aufsteiger wie Indien und Brasilien miteinander um Einfluss ringen, können die europäischen Staaten sich nur noch gemeinsam Gehör verschaffen. Diesem Argument liegt jedoch die implizite Annahme zugrunde, dass die EU-Staaten ihre Werte und Interessen in einem Machtkampf gegen den Rest der Welt durchsetzen müssten. Um die Europäer auf dieser Grundlage zu vereinen, ist immer irgendein externer Gegenspieler nötig. Während das Narrativ der europäischen Selbstbehauptung also einen Grund für mehr europäische Integration liefert, zerstört es zugleich die Argumentationsbasis, um eine solche Integration auch auf globaler Ebene zu erreichen.

Demokratie statt Selbstbehauptung

Kann das wirklich unser Ziel sein? Ich selbst jedenfalls will die europäische Integration aus einem anderen Motiv: Sie dient für mich dem Zweck, den Wunsch nach offenen Grenzen mit dem Wunsch nach kollektiver Selbstbestimmung zu versöhnen. Dieses Argument mag etwas komplexer sein als die Warnung vor der russischen, chinesischen oder islamistischen Gefahr. Letztlich halte ich es als Begründung für den Ausbau einer supranationalen Union aber für überzeugender, weil es nicht an Furcht und Abgrenzung nach außen appelliert, sondern an die viel grundsätzlicheren Werte der Freiheit und der Demokratie.

Unter dem Blickwinkel einer supranationalen Demokratie aber scheint mir die europäische Armee nur ein sekundäres Vorhaben zu sein: eines, das gewiss seine Vorteile hätte, aber jedenfalls nicht der Kern des Integrationsprojekts sein kann. Wem daran gelegen ist, die europäischen Streitkräfte zu vereinen, der mag sich deshalb gerne an die nötige Arbeit machen. Aber dass sie der „Katalysator einer politischen Union“ wird – das kann und sollte man von der EU-Armee nicht erwarten.

Bild: By European Parliament [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr.

10 März 2015

Wenn am nächsten Sonntag Europawahl wäre: Prognose für das Europäische Parlament (März 2015)

Stand: 10.03.2015
Es gibt in den letzten Jahren nicht oft gute Nachrichten für die Parteien der politischen Mitte. Die drei Fraktionen, die traditionell die „Große Koalition“ im Europäischen Parlament bilden, verloren bei der Europawahl 2014 viele Stimmen an linke wie rechte Protestparteien und haben sich seitdem kaum davon erholt. In den letzten zwei Monaten jedoch konnten alle drei von ihnen ihre Umfragewerte verbessern: Wenn am nächsten Sonntag Europawahl wäre, kämen die christdemokratische EVP, die sozialdemokratische S&D und die liberale ALDE gemeinsam auf 489 Sitze. Dies liegt nicht nur etwas über ihrem Wahlergebnis von 2014, sondern ist auch der höchste summierte Prognosewert, den sie seitdem überhaupt erreicht haben.

Die Mitte legt zu

Größter Gewinner gegenüber der Januar-Prognose ist die ALDE, die sich auf 77 Sitze (+7) verbessern kann. Grund dafür ist außer einer leichten Erholung der deutschen FDP vor allem der rasche Aufstieg der spanischen Ciudadanos, deren Umfragewerte sich seit Januar mehr als verdoppelt haben. Aber auch in verschiedenen kleineren Ländern konnten die Liberalen zuletzt zulegen. In Estland erzielten die beiden ALDE-Mitgliedsparteien RE und KE bei der nationalen Parlamentswahl jüngst sogar zusammen eine absolute Mehrheit die sie allerdings nicht für eine gemeinsame Regierung nutzten, da sie in einer zentralen Wahlkampffrage, dem Umgang mit Russland, entgegengesetzte Positionen vertraten, und die RE deshalb eine Koalition mit der KE ausschloss.

EVP (216 Sitze / +4) und S&D (196 / +6) wiederum profitieren vor allem von der Polarisierung, die in Frankreich vor den Départementswahlen Ende März eingesetzt hat. Beide können dort in den Umfragen zulegen, während die kleineren Parteien – vor allem Grüne und Linke – teils deutlich verlieren. Darüber hinaus können sich die Christ- und Sozialdemokraten aber auch in zahlreichen anderen Ländern, etwa Polen, Belgien und Ungarn, leicht verbessern.

Dämpfer für den linken Höhenflug

Einen klaren Gegentrend zu dieser Entwicklung zeigt nur Griechenland: Nach ihrer Niederlage bei der nationalen Parlamentswahl Ende Januar stürzen hier sowohl die ND (EVP) als auch die Pasok (S&D) weiter ab. Die Linkspartei Syriza (GUE/NGL) hingegen kann in den Umfragen noch einmal zulegen und würde auf nationaler Ebene nun die absolute Mehrheit gewinnen.

Europaweit erfährt die Linksfraktion GUE/NGL allerdings einen deutlichen Dämpfer. Nach ihrem winterlichen Höhenflug muss sie nicht nur in Frankreich, sondern auch in Italien und Spanien etwas schlechtere Umfragewerte hinnehmen als im Januar. In der Summe käme die GUE/NGL deshalb nur noch auf 60 Sitze (–5) und liegt damit wieder gleichauf mit der rechtskonservativen ECR (60 / +1).

Noch schlechter ist allerdings die Entwicklung für die Fraktion der Grünen/EFA, die weiterhin keinen Weg aus ihrer Popularitätsflaute finden (31 Sitze / –9). Mit ihren aktuellen Umfragewerten würden die Grünen in Frankreich an der Sperrklausel scheitern, und auch das zwischenzeitliche Hoch ihrer Mitgliedsparteien in Ungarn und Kroatien ist inzwischen offenbar wieder vorüber. Die Grünen/EFA sind deshalb nicht nur der größte Verlierer in der aktuellen Prognose, sondern erzielen auch ihre schlechtesten Umfragewerte überhaupt seit der Europawahl.

Verschiebungen am rechten Rand

Größere Verschiebungen zeigen sich schließlich am rechten Rand des Parteienspektrums. Die populistisch-europaskeptische EFDD gibt sowohl in Großbritannien als auch in Italien etwas nach und käme nur noch auf 43 Sitze (–4). Deutlicher Gewinner ist hingegen das MENL, das vor allem in Frankreich und Italien immer stärker wird. Das Rechtsaußen-Bündnis um Marine Le Pen (das seit einiger Zeit de facto die Stelle der EAF eingenommen hat) würde nun 49 Mandate erreichen (+6) und überholt damit nicht nur die EFDD: In vier Ländern – Frankreich, Italien, Österreich und den Niederlanden – liegen die Rechtsparteien inzwischen auch vor der christdemokratischen EVP.

Sowohl die EFDD als auch das MENL hätten jedoch Mitglieder aus zu wenig unterschiedlichen Staaten. Um eine eigene Fraktion im Europäischen Parlament bilden zu können, wären sie deshalb auf weitere Neuzugänge angewiesen, etwa von Seiten anderer bisher fraktionsloser Parteien. Auch da sind die Aussichten derzeit allerdings nicht allzu gut: Nach der aktuellen Prognose kämen die sonstigen Fraktionslosen auf deutlich weniger Sitze als zuletzt (12 / –5), was vor allem am Niedergang der polnischen Rechtsaußenpartei KNP nach dem Austritt ihres bisherigen Parteichefs Janusz Korwin-Mikke liegt.

Die Übersicht 

Die folgende Tabelle schlüsselt die Prognose für die Sitzverteilung zwischen den Fraktionen im nächsten Europäischen Parlament nach nationalen Einzelparteien auf. Da es bis heute keine gesamteuropäischen Wahlumfragen gibt, basiert sie auf aggregierten nationalen Umfragen und Wahlergebnissen aus allen Mitgliedstaaten. Wie die Datengrundlage für die Länder im Einzelnen aussieht und nach welchen Kriterien die nationalen Parteien den europäischen Fraktionen zugeordnet wurden, ist im Kleingedruckten unter der Tabelle erläutert.


GUE/
NGL
G/EFA S&D ALDE EVP ECR EFDD fʼlos
MENL
fʼlos
sonst.
Weitere
EP heute 52 50 191 68 219 72 47 37 15
Jan. 15 65* 40* 190* 70* 212* 59* 47 43 17 8
März 15 60* 31* 196* 77* 216* 60* 43 49 12 7
DE 8 Linke
1 Tier
9 Grüne
1 Piraten
1 ödp
23 SPD 4 FDP
1 FW
39 Union 6 AfD
1 Familie


1 Partei
1 NPD
FR 2 FG
16 PS 9 MD-UDI 21 UMP

26 FN

GB 1 SF 3 Greens
3 SNP
21 Lab
1 SDLP
2 LibDem
17 Cons 24 UKIP
1 DUP
IT 3 SEL-RC
31 PD
11 FI
1 SVP 

15 M5S 12 LN

ES 14 Pod
2 IU
1 ERC 12 PSOE 7 Cʼs
2 UPyD
1 CDC
1 PNV
14 PP




PL

5 SLD
22 PO
4 PSL
20 PiS



RO

14 PSD
17 PNL
1 UDMR





NL 3 SP
1 PvdD
1 GL 2 PvdA 5 D66
4 VVD
4 CDA 1 CU
5 PVV
EL 11 Syriza
1 Pasok
1 Potami

5 ND 1 ANEL

1 XA
1 KKE

BE
1 Groen
1 Ecolo
2 sp.a
3 PS
2 OpenVLD
3 MR
3 CD&V
1 cdH
1 CSP
4 N-VA



PT 2 CDU
1 BE

9 PS
7 PSD
2 CDS-PP





CZ 3 KSČM
6 ČSSD 7 ANO 2 TOP09
1 KDU-ČSL
2 ODS



HU
1 LMP 4 MSZP
1 DK

10 Fidesz


5 Jobbik
SE 1 V 1 MP 7 S 1 FP
1 C
5 Mod
1 KD

3 SD


AT
3 Grüne 4 SPÖ 1 Neos 5 ÖVP

5 FPÖ

BG

4 BSP 2 DPS 7 GERB
1 RB
1 BBZ


1 ABV
1 PF
DK 1 FmEU 1 SF 3 S 3 V
1 RV
1 LA

3 DF



FI 1 Vas 1 Vihr 2 SDP 4 Kesk 3 Kok 2 PS



SK

6 SMER
2 KDH
1 M-H
1
1 SNS
2 Sieť
IE3 SF

2 FF3 FG



3 Unabh.
HR
1 ORaH4 SDP
6 HDZ




LT
1 LVŽS4 LSDP2 DP
1 LRLS
2 TS-LKD
1 TT


LV

3 Sask
2 V1 TB

2 ZZS
SI


4 SMC
1 DeSUS
2 SDS
1 NSi-SLS
EE

1 SDE2 RE
2 KE
1 IRL
CY2 AKEL
1 DIKO
1 EDEK

2 DISY
LU
1 Gréng1 LSAP1 DP3 CSV
MT

3 PL
3 PN

Legende
GUE/NGL Vereinigte Europäische Linke / Nordische Grüne Linke
G/EFA Die Grünen / Europäische Freie Allianz
S&D Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament
ALDEAllianz der Liberalen und Demokraten für Europa
EVPEuropäische Volkspartei (Christdemokraten)
ECREuropäische Konservative und Reformisten
EFDD Europa der Freiheit und der direkten Demokratie
fʼlos (MENL)
fraktionslos (Bewegung für ein Europa der Nationen und Freiheiten und nahestehende Parteien)
fʼlos (sonst.)sonstige fraktionslose Parteien

Weiterederzeit nicht im Parlament vertretene Parteien ohne klare Zuordnung auf europäischer Ebene

Die vollen Namen der nationalen Einzelparteien erscheinen als Mouseover-Text, wenn der Mauszeiger eine kurze Zeit regungslos auf der Parteibezeichnung in der Tabelle gehalten wird. Bei den weiteren Parteien ist zudem die ungefähre politische Ausrichtung angegeben, um ihre Bündnismöglichkeiten auf europäischer Ebene anzudeuten. Da die betreffenden Parteien allerdings oft erst vor kurzer Zeit gegründet wurden, befindet sich ihre Programmatik zum Teil noch im Fluss, sodass die Angabe lediglich zur groben Orientierung dienen kann.

Für die Bildung einer eigenständigen Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erforderlich. Mit einem Asterisk (*) gekennzeichnete Gruppierungen würden nach der Prognose diese Bedingungen erfüllen. Andere Gruppierungen müssten gegebenenfalls nach der Europawahl zusätzliche Abgeordnete (z. B. aus der Spalte Weitere“) für sich gewinnen, um sich als Fraktion konstituieren zu können.

Für die Prognose werden Parteien, die bereits im Europäischen Parlament vertreten sind, jeweils ihrer derzeitigen Fraktion zugerechnet, es sei denn, sie haben ausdrücklich ihren Entschluss zu einem Fraktionswechsel nach der nächsten Wahl erklärt. Nationale Parteien, die derzeit nicht im Europäischen Parlament vertreten sind, aber einer europäischen Partei angehören oder ihr in der politischen Ausrichtung sehr nahe stehen, werden der Fraktion der entsprechenden europäischen Partei zugeordnet. In Fällen, bei denen sich die Mitglieder einer nationalen Liste nach der Wahl voraussichtlich auf mehrere Fraktionen aufteilen werden, wird jeweils die am plausibelsten scheinende Verteilung zugrundegelegt. Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind und bei denen die Zuordnung zu einer bestimmten Fraktion unklar ist, werden als „Weitere Parteien“ eingeordnet. Diese Zuordnungen folgen zum Teil natürlich auch einer subjektiven Einschätzung der politischen Ausrichtung der Parteien. Jeder Leserin und jedem Leser sei es deshalb selbst überlassen, sie nach eigenen Kriterien zu korrigieren.

Verlauf

GUE/
NGL
G/EFAS&DALDEEVPECREFDDfʼlos
MENL
fʼlos 
sonst.
Weitere
10.03.201560311967721660 4349127
12.01.201565401907021259 4743178
18.11.201460421956921259 4743168
23.09.20145339196672236147401510
28.07.2014564719175215664440134
EP 01.07.14525019167221704837
15
Die Zeile „EP 01.07.14“ kennzeichnet die Sitzverteilung zum 1. Juli 2014, dem Zeitpunkt der Konstituierung des Europäischen Parlaments nach der Europawahl im Mai 2014. Die Spalte zum MENL gibt bis Januar 2015 die Werte der Europäischen Allianz für Freiheit (EAF) an, deren Zusammensetzung mit dem MENL weitgehend identisch war.

Datengrundlage
Soweit verfügbar, wurde bei der Sitzberechnung für jedes Land jeweils die jüngste Umfrage zu den Wahlabsichten für das Europäische Parlament herangezogen. In Ländern, wo es keine spezifischen Europawahlumfragen gibt oder wo die letzte solche Umfrage mehr als ein Jahr zurückliegt, wurde stattdessen die jüngste verfügbare Umfrage für die Wahl zum nationalen Parlament verwendet. Wo mehr als eine Umfrage erschienen ist, wurde der Durchschnitt aller Umfragen aus den letzten zwei Wochen vor der jüngsten Umfrage berechnet. Für Mitgliedstaaten, für die sich überhaupt keine Umfragen finden lassen, wurde auf die Ergebnisse der letzten nationalen Parlaments- oder Europawahl zurückgegriffen.
In der Regel wurden die nationalen Umfragewerte der Parteien direkt auf die Gesamtzahl der Sitze des Landes umgerechnet. In Ländern, wo die Wahl in regionalen Wahlkreisen ohne Verhältnisausgleich erfolgt (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Belgien, Irland), werden regionale Umfragedaten genutzt, soweit diese verfügbar sind. Wo dies nicht der Fall ist, wird die Sitzzahl für jeden Wahlkreis einzeln berechnet, dabei aber jeweils die nationalen Gesamt-Umfragewerte herangezogen.
Nationale Sperrklauseln, soweit vorhanden, werden in der Prognose berücksichtigt. In Ländern, in denen es üblich ist, dass Parteien zu Wahlen in Listenverbindungen antreten, werden der Prognose jeweils die am plausibelsten erscheinenden Listenverbindungen zugrunde gelegt.
Da es in Deutschland bei der Europawahl keine Sperrklausel gibt, können Parteien bereits mit weniger als 1 Prozent der Stimmen einen Sitz im Europäischen Parlament gewinnen. Mangels zuverlässiger Umfragedaten wird für diese Kleinparteien in der Prognose jeweils das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen (je 1 Sitz für Tierschutzpartei, ödp, Piraten, FW, Familienpartei, PARTEI und NPD). In England haben wegen der Unterschiede im Wahlrecht einige Parteien nur bei Europawahlen echte Chancen, Mandate zu gewinnen. In Umfragen zu nationalen Wahlen schneiden diese Parteien deshalb strukturell deutlich schlechter ab als bei der Europawahl. Dies gilt vor allem für UKIP und Greens. Um dies zu kompensieren, wird in der Prognose für die Greens stets das Ergebnis der Europawahl herangezogen (3 Sitze). Für UKIP werden die aktuellen Umfragewerte für nationale Wahlen verwendet, aber für die Prognose mit dem Faktor 3 multipliziert.
Die folgende Übersicht führt die Datengrundlage für die Mitgliedstaaten im Einzelnen auf:
Deutschland: nationale Umfragen, 24.2.-8.3.2015, Quelle: Wikipedia.
Frankreich: nationale Departementswahl-Umfragen, 27.2.-6.3.2015, Quelle: Wikipedia. (Für UMP und MoDem-UDI wurden die Umfragen im Zeitraum 11.-30.1.2015 genutzt, da spätere Umfragen keine Einzelwerte für diese Parteien mehr aufweisen.)
Vereinigtes Königreich, England: nationale Umfragen, 22.2.-6.3.2015, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Wales: regionale Umfragen für das nat. Parlament, 13.-21.1.2015, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Schottland: regionale Umfragen für das nat. Parlament, 17.-22.2.2015, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Nordirland: regionale Umfragen für das nat. Parlament, 24.9.2014, Quelle: Wikipedia.
Italien: nationale Umfragen, 19.2.-4.3.2015, Quelle: Wikipedia.
Spanien: nationale Umfragen, 26.2.-4.3.2015, Quelle: Wikipedia.
Polen: nationale Umfragen, 17.2.-2.3.2015, Quelle: Wikipedia.
Rumänien: nationale Umfragen, 10.2.2014, Quelle: Inscop.
Niederlande: nationale Umfragen, 24.2.-8.3.2015, Quelle: Wikipedia.
Griechenland: nationale Umfragen, 27.2.-2.3.2015, Quelle: Wikipedia.
Belgien, Flandern und Wallonien: nationale Umfragen, 1.12.2014, Quelle: Baromètre politique.
Belgien, deutschsprachige Gemeinschaft: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Portugal: nationale Umfragen, 25.2.2015, Quelle: Wikipedia.
Tschechien: nationale Umfragen, 22.2.-3.3.2015, Quelle: Wikipedia. 
Ungarn: nationale Umfrage, 13.-22.1.2015, Quelle: politics.hu.
Schweden: nationale Umfragen, 22.2.-4.3.2015, Quelle: Wikipedia.
Österreich: nationale Umfragen, 27.2.-8.3.2015, Quelle: Wikipedia.
Bulgarien: nationale Umfragen, 11.12.2014, Quelle: News 7.
Dänemark: nationale Umfragen, 23.2.-7.3.2015, Quelle: Wikipedia.
Finnland: nationale Umfragen, 12.-24.2.2015, Quelle: Wikipedia.
Slowakei: nationale Umfrage, 3.2.2015, Quelle: Focus Research.
Irland: nationale Umfragen, 14.-21.2.2015, Quelle: Wikipedia.
Kroatien: nationale Umfragen, 25.2.-5.3.2015, Quelle: Wikipedia.
Litauen: nationale Umfrage, 16.2.2015, Quelle: Vilmorus.
Lettland: nationale Umfrage, Februar 2015, Quelle: Latvian Facts. 
Slowenien: Ergebnisse der nationalen Parlamentswahl, 13.7.2014.
Estland: Ergebnisse der nationalen Parlamentswahl, 1.3.2015.
Zypern: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Luxemburg: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Malta: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.

Bilder: Eigene Grafiken.

03 März 2015

Transnationale Listen und ein europäischer Senat: Vorschlag für eine Wahlrechtsreform für Europa

Entspricht das Verfahren zur Wahl des Europäischen Parlaments noch unseren Erwartungen an eine europäische Demokratie? In einer losen Serie von Gastartikeln antworten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft hier auf die Frage, wie sie sich ein besseres Europawahlrecht vorstellen würden. Heute: Christian Moos, Generalsekretär der Europa-Union Deutschland e.V. (Zum Anfang der Serie.)

„Ein europäisches Wahlrecht könnte auch europäische Wahllisten einführen, mithin also die Macht der nationalen Parteien brechen. Die Gründung echter europäischer Parteien wäre die Folge.“
1979 erfolgte die erste Direktwahl zum Europäischen Parlament. Das war ein wichtiger Schritt hin zu demokratischeren Strukturen auf europäischer Ebene. Angefangen bei der Einheitlichen Europäischen Akte, über den Vertrag von Maastricht bis hin zum Vertrag von Lissabon erhielt das Parlament mehr Rechte und der Wahlgang mit jedem neuen Zustimmungstatbestand, mit jeder Ausweitung des Verfahrens der Mitentscheidung mehr politische und damit auch demokratische Substanz.

Obschon bereits in den Römischen Verträgen theoretisch angelegt, gibt es bis zum heutigen Tag kein einheitliches europäisches Wahlrecht. Es ist das nationale Wahlrecht, das den europäischen Wahlgang regelt. Es sind nationale Parteien und Wahllisten, die bestimmen, wer für das Parlament kandidiert und nicht europäische.

Europaweite Spitzenkandidaten – eine kleine Revolution

Seit vielen Jahren schon wird die Forderung nach einem europäischen Wahlrecht, nach europäischen Parteien und europäischen Wahllisten erhoben. Immerhin haben sich die europäischen Parteienfamilien im Rahmen der bestehenden Verträge auf die Einführung von Spitzenkandidaten verständigt. Die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat, zu einem guten Teil personenidentisch mit den Parteichefs, fremdeln mit dieser Entscheidung, versuchten gar sie zu revidieren.

Das Europäische Parlament setzte sich aber im Frühjahr 2014 nach der Europawahl durch. Man kann durchaus von einer kleinen Verfassungsrevolution sprechen, denn fortan wird die Kommission, an deren Spitze in Zukunft – wie nun Jean-Claude Juncker – grundsätzlich der bei den Parlamentswahlen siegreiche Spitzenkandidat stehen soll, politischer werden. Sie wird noch keine parlamentarisch gestützte Regierung sein. Sie hat aber einen großen Schritt in diese Richtung getan. Das verändert de facto auch den Charakter der Europawahlen. Seit den Wahlen von 2014 geht es um deutlich mehr als bisher.

Fragwürdige Einschätzung als „second order elections“

Trotz dieser beachtlichen Weiterentwicklung des europäischen Systems bleibt das Wahlrecht entlang der nationalstaatlichen Grenzen fragmentiert, der Wahlgang stark abhängig von nationalen Parteien und Politiken. In der Politikwissenschaft werden die Europawahlen nicht zuletzt deshalb als second order elections bezeichnet. Vielen Menschen erscheinen sie gegenüber den nationalen Parlamentswahlen nachrangig.

Angesichts der Kompetenzfülle, die das Europäische Parlament spätestens seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon auszeichnet, ist das eine zumindest fragwürde Einschätzung. Tatsächlich kann angesichts der faktischen Bedeutung, die das Europäische Parlament mittlerweile hat, die Fragmentierung nur ein Zwischenstadium sein. Sonst stellen sich zu viele Legitimationsfragen.

Demokratiedefizit durch fehlende Stimmengleichheit?

Ein gewichtiges Argument gegen die aktuelle Verfasstheit des Parlaments ist das des Demokratiedefizits. Nicht nur Gegner der europäischen Integration, auch das deutsche Bundesverfassungsgericht, das eigentlich durch die Präambel des Grundgesetzes zu einer integrationsfreundlichen Haltung verpflichtet ist, argumentieren, die fehlende Stimmengleichheit bei den Europawahlen begründe eine mangelhafte demokratische Legitimation.

Tatsächlich zeichnet sich die Aufteilung der Parlamentssitze in nationale Kontingente, die durch nationale Teilwahlen zum Europäischen Parlament vergeben werden, durch eine Verzerrung des Gewichts der Wählerstimmen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten aus. Politik- und Rechtswissenschaftler sprechen vom „Grundsatz der degressiven Proportionalität“, der bei den Europawahlen zur Anwendung kommt. Auch kleinste Mitgliedstaaten erhalten eine Mindestzahl an Sitzen. Damit das Parlament nicht tausende von Abgeordneten hat, wird der Aufwuchs der Sitze für die größeren Staaten mit zunehmender Bevölkerungszahl geringer.

Das führt dazu, dass das Großherzogtum Luxemburg mit knapp 550.000 Einwohnern oder Malta mit 425.000 Bürgern jeweils sechs Mandate haben, Deutschland mit 80,6 Millionen Einwohnern aber nur 96 Sitze zukommen.

Verzerrungen zwischen Stimmen- und Sitzzahl gibt es auch national

Freilich führt auch das Wahlrecht für nationale Wahlen in einigen Mitgliedstaaten zu Verzerrungen, jedenfalls dann, wenn man die absoluten Stimmenzahlen betrachtet. So kann in Großbritannien durchaus die Minderheit die Mehrheit stellen. Der Zuschnitt der Wahlkreise macht das möglich. In Griechenland erhält die Partei mit den meisten Stimmen einen erheblichen Sitzbonus, um auch bei einer gewissen Fraktionsvielfalt mit einer überschaubaren Zahl von Partnern oder sogar allein regierungsfähig zu werden. Pragmatische Annäherungen an das Problem der besten Abbildung repräsentativer Demokratie gibt es hier wie dort.

Die degressive Proportionalität, nach der die nationalen Kontingente der Sitze des Europäischen Parlaments bestimmt werden, muss als demokratietheoretisches Problem aber durchaus ernst genommen werden. Sie ist jedoch so lange auf europäischer Ebene unumgänglich, wie die Abgeordneten national verortet werden. Denn sonst würden Bürger kleiner Staaten praktisch nicht mehr vertreten sein. Oder die Arbeitsfähigkeit des Parlaments wäre mit tausenden Abgeordneten nicht mehr gegeben.

Dieses Demokratiedefizit besteht zudem in vielen Zweikammersystemen föderaler Ordnung. In Deutschland wird der Bundesrat nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität beschickt. In Europa bleibt das Gewicht der bevölkerungsreichen Staaten gewahrt durch die Definition der qualifizierten Mehrheit in der Staatenkammer, dem Rat der Europäischen Union, die eine die Bevölkerungsstärke berücksichtigende doppelte Mehrheit vorsieht.

Sperrklauseln gegen Splitterparteien

Selbst wenn sie nicht im jeweiligen Wahlrecht festgelegt sind, gibt es in den meisten EU-Staaten de facto Sperrklauseln für die Wahl zum Europäischen Parlament. Für EU-Staaten wie Belgien oder die Niederlande braucht es de facto etwa fünf Prozent, aber auch für größere Staaten wie Polen oder Spanien reichen weniger als zwei Prozent Stimmanteil für Parteien nicht aus, einen Sitz zu gewinnen. Erst höhere Sitzkontingente wie das deutsche, das 96 beträgt, führen dazu, dass auch kleinste Splitterparteien mit weniger als einem Prozent der Stimmen eine Chance haben, ins Europäische Parlament einzuziehen.

Bis zu den Europawahlen des Jahres 2009 galt für die deutsche Wahl eine Sperrklausel von fünf Prozent, wie sie das Bundeswahlrecht für die Wahlen zum Deutschen Bundestag vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Sperrklausel aber für die Europawahlen mit der Begründung als verfassungswidrig beurteilt, das Europäische Parlament müsse keine Regierungen bilden. In der Folge sind bei den Wahlen 2014 einzelne deutsche Abgeordnete ins Parlament eingezogen, die Splitterparteien angehören.

Würde ein europäisches Wahlrecht durch den europäischen Gesetzgeber, Rat und Parlament, verabschiedet, wäre eine Sperrklausel sinnvoll und, gegebenenfalls flankiert durch eine deutsche Grundgesetzänderung, auch verfassungsrechtlich unanfechtbar.

Europaweite Listen stärken die europäische Öffentlichkeit

Ein europäisches Wahlrecht, wie es für die Europawahlen im Rahmen der bestehenden Verträge längst möglich wäre, könnte auch europäische Wahllisten einführen, mithin also die Macht der nationalen Parteien brechen. Die Gründung echter europäischer Parteien wäre die Folge. Viele überzeugte Europäer, vor allem auch europäische Föderalisten sehen dies als den richtigen Weg. Teilweise werden Mischformen als Übergangs- und Versuchslösung vorgeschlagen. So könnte ein Teil der Sitze durch eine europäische Liste bestimmt werden, der größere weiterhin durch nationale Listen.

Perspektivisch kann das Aufbrechen des nationalen Zugriffs auf das Europäische Parlament durchaus zu einer Stärkung der europäischen Demokratie führen. Europäische Parteien und Wahllisten hätten die Chance, die Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit zu befördern, die trotz der Globalisierungsfolgen und der Krisenjahre nach wie vor unterentwickelt ist, allenfalls phasenweise aufscheint, sich aber selbst bei gemeinsamen Themensetzungen eher durch parallele, aber weitgehend voneinander getrennte Debatten als durch einen gemeinsamen europäischen Kommunikationsraum auszeichnet.

Hybridmodell aus Wahlkreisen und europäischen Listen

Ein ungelöstes Problem bleibt die Frage der Bürgernähe, der Rückbindung an die Wähler. Listen begünstigen anders als Wahlkreise mit Direktmandaten Wählerferne. Die Räume, die die EU-Abgeordneten vertreten, sind recht groß, und der Sitzungsturnus im Nebeneinander von Straßburger Plenar- und Brüsseler Ausschuss- und Miniplenarwochen ist so hoch, dass weniger Präsenz vor Ort möglich ist als bei Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Ein Problem, das innerhalb der EU nicht nur für Deutschland gelten dürfte.

Für das Europäische Parlament bietet sich ein Hybridmodell an aus gleich großen und per Erststimme zu bestimmenden europäischen Wahlkreisen, die die Grenzräume der Mitgliedstaaten durchaus überschreiten können, und einer europäischen Liste, die mit der Zweitstimme gewählt würde. Etwa im Wege von Kontingentierungen der Listenplätze könnte über diese europäische Liste, wenn auch weniger verzerrend, ein für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments erforderliches Maß an degressiver Proportionalität beibehalten werden. Das Gewicht der Bevölkerungen der Mitgliedstaaten könnte stärker als bisher durch das Europäische Parlament abgebildet werden, zumal es einen zielführenden institutionellen Weg gäbe, die Augenhöhe der Mitgliedstaaten auf andere Weise sicherzustellen.

Ein Europäischer Senat als zweite Kammer

Einem durch ein einheitliches europäisches Wahlrecht beschickten Europäischen Parlament könnte anstelle des Rates der Europäischen Union ein Europäischer Senat gegenüberstehen, in den nicht mehr Regierungsvertreter entsandt werden. Vielmehr könnten europäisierten EU-Abgeordneten in einer föderalen europäischen Ordnung direkt gewählte regionale Senatoren gegenüberstehen. Dieser Europäische Senat würde anders als der nach wie vor in vielem nach den Gepflogenheiten der Diplomatie funktionierende Rat der Europäischen Union eine echte zweite Kammer. Der Rat selbst existierte nicht mehr.

Für die europäischen Senatswahlen könnten die USA zum Vorbild genommen werden, wo jeweils zwei Senatoren bezüglich ihrer Bevölkerungszahlen durchaus sehr unterschiedliche Staaten vertreten. Der Senat könnte also aus zwei Vertretern je Mitgliedstaat bestehen. In den Mitgliedstaaten ließen sich somit regionale Teilwahlen einrichten.

Der Europäische Rat bliebe für die Kompetenzordnung zuständig

Das Modell mag utopisch sein. Der gegenwärtige Zustand ist aber unbefriedigend, denn er wirkt nicht kohäsiv. Er begünstigt die intergouvernementale Methode und damit das Fortbestehen einer politischen Entität sui generis, die den Herausforderungen der Zeit nicht mehr gerecht wird. Die Mitgliedstaaten könnten weiterhin in einem Europäischen Rat zusammenarbeiten und zwei wesentliche Aufgaben innehaben. Erstens wären sie weiterhin die Herren der Verträge, mithin also für die Kompetenzordnung der Union zuständig, jedenfalls solange die Unionsbürger sich nicht eine Verfassung geben, die anderes vorsieht. Zweitens würde der Europäische Rat – den Rat gäbe es nicht mehr – nach zu definierender Weise die Rolle eines Subsidiaritätswächters einnehmen können.

Die europäische Rechtsetzung würde in dem Zweikammersystem erfolgen und die Europäische Kommission wäre einer echten, von einer Parlamentsmehrheit getragenen Regierung gewichen. Deren Aufgabe als Hüterin der Verträge würde aufgrund ihrer Politisierung vollständig auf den Europäischen Gerichtshof übergehen. Bestimmte, kleinteilige Exekutivbefugnisse würden von Agenturen wahrgenommen, vergleichbar den nachgeordneten Bundesbehörden in Deutschland.

Insgesamt könnte das Prinzip der Subsidiarität besser eingehalten werden, die Sphären, Nationalstaat und Europa, wären wie in einer guten föderalen Ordnung übersichtlicher gegliedert, gleichzeitig aber für ihre jeweiligen Zuständigkeitsräume relevant. Ein Spiel über Bande, das Ausnutzen der Union durch die Nationalstaaten, wäre nicht mehr ohne Weiteres möglich. Das Demokratieprinzip würde gestärkt und damit auch die Legitimation politischer Entscheidungen der klarer von der nationalen zu trennenden europäischen Ebene.

Christian Moos ist Generalsekretär der Europa-Union Deutschland e.V. In diesem Artikel beschreibt er seine eigenen Gedanken zu einem einheitlichen Europawahlrecht, die sich nicht notwendigerweise mit den Positionen der EUD decken müssen.

Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten, wie sollte es dann aussehen? – Artikelübersicht

1: Wenn Sie das Wahlrecht zum Europäischen Parlament frei gestalten könnten – wie sollte es dann aussehen?
2: Transnationale Listen: Wie aus 28 nationalen Wahlen eine europäische wird ● Jo Leinen
3: Wie ein einheitliches Wahlsystem die europäischen Parteien stärken und die Legitimation der EU erhöhen könnte ● Frank Decker
4: Transnationale Listen und zwei Kompromisse für das Wahlsystem der Europawahl 2019 (EN/DE) ● Andrew Duff 
5: Wie wollen wir in der Europäischen Union wählen? Jedes Land für sich und ungleich? ● Tim Weber
6: Transnationale Listen und ein europäischer Senat: Vorschlag für eine Wahlrechtsreform für Europa ● Christian Moos
7: Wie ich mir ein besseres Europawahlrecht vorstelle ● Manuel Müller
8: Die Europawahl 2014 neu berechnet: Das Bundestagswahlrecht als Blaupause für ein einheitliches Europawahlrecht? ● Michael Kaeding

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