23 August 2017

Wenn am nächsten Sonntag Europawahl wäre (August 2017): Schlechte Zeiten für Europas Sozialdemokraten


GUE/
NGL
Grüne/
EFA
S&D ALDE EVP EKR EFDD ENF fʼlos Weitere
EP heute 52 51 190 68 216 74 42 40 18
Juni 17 55 23* 155 109 201 38 28* 42 11 16
Aug. 17 57 24* 149 108 196 42 29* 44 12 17

Stand: 22.8.2017.
Für die Sozialdemokratische Partei Europas boten die Umfragen der letzten Monate nur wenig Grund zur Freude. In Deutschland war der Schulz-Effekt der SPD so schnell vorüber, wie er begonnen hatte. In Frankreich implodierte der PS bei der nationalen Parlamentswahl im Juni – ebenso wie kurz zuvor die PvdA in den Niederlanden. In Italien konnte der PD seinen seit 2014 andauernden Niedergang zwar bremsen, steht in den meisten Umfragen jedoch nur noch auf dem zweiten Platz hinter Beppe Grillos populistischem M5S. Und Großbritannien, wo die Labour Party zuletzt deutlich zulegen konnte, wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 aus der EU austreten.

Krise der Sozialdemokraten

Seit Anfang des Jahres haben die europäischen Sozialdemokraten deshalb in der Europawahl-Projektion enorm an Boden verloren. Und auch die letzten acht Wochen brachten keine Kehrtwende: Gegenüber der letzten Projektion von Ende Juni würden sie noch einmal um sechs Sitze zurückfallen und kämen nun nur noch auf 149 Mandate im Europäischen Parlament – ein neuer Negativrekord. Die Verluste verteilen sich dabei recht breit über den ganzen Kontinent: In Deutschland, Italien, den Niederlanden, aber auch in Polen, Belgien und Finnland stehen die Sozialdemokraten heute schlechter da als vor zwei Monaten.

Einen Hoffnungsschimmer bietet allerdings Spanien: Seitdem Pedro Sánchez hier Ende Mai zum Parteichef wiedergewählt wurde, konnte sich der PSOE in den Umfragen verbessern. Wenigstens in Westeuropa zeichnet sich damit ein Muster ab, nach dem Sozialdemokraten vor allem in jenen Ländern zulegen können, in denen sie (wie in Großbritannien unter Jeremy Corbyn oder in Spanien unter Sánchez) einen deutlichen Linkskurs einschlagen oder (wie in Portugal) eine Linkskoalition anführen. Schwierigkeiten haben sie hingegen dort, wo sie in eine Große Koalition eingebunden sind oder sich aus anderen Gründen nicht klar von den Mitte-Rechts-Parteien absetzen können. Ob dieses Muster anhält und ob es sich auf andere Länder übertragen ließe, ist aber natürlich eine andere Frage.

Auch die EVP verliert

Allerdings wäre es falsch, die Krise der Sozialdemokraten einfach als Vorteil für die andere große Fraktion im Europäischen Parlament, die christdemokratische Europäische Volkspartei, zu verstehen. Die EVP profitiert zwar insofern, als ihr der erste Platz bei der nächsten Europawahl (und damit auch die nächste Kommissionspräsidentschaft) derzeit fast nicht zu nehmen scheint. Doch auch sie ist in den aktuellen Umfragen ein gutes Stück von ihrem Ergebnis von 2014 entfernt und muss gegenüber der Juni-Projektion noch einmal Verluste hinnehmen. Wenn jetzt Europawahl wäre, käme die EVP noch auf 196 Mandate (–5).

Dabei können die Christdemokraten in einigen großen Ländern sogar leicht zulegen – besonders in Deutschland, wo die CDU/CSU vor der Bundestagswahl am 24. September nahezu unangreifbar scheint. In zahlreichen kleineren Mitgliedstaaten, etwa in Schweden, Irland und der Slowakei, würden sie hingegen Sitze verlieren; das lettische EVP-Mitglied Vienotība wäre überhaupt nicht mehr im Europäischen Parlament vertreten.

ALDE hält sich auf hohem Stand

Die große Gewinnerin der letzten Jahre ist hingegen die liberale ALDE, die in der Juni-Projektion erstmals über 100 Sitze im Parlament sprang (jedenfalls unter der Annahme, dass sich ihr nach der nächsten Europawahl auch die französische LREM unter Emmanuel Macron anschließen wird). In den letzten Wochen konnten die Liberalen diesen Stand nahezu halten; leichten Verlusten in Spanien und Tschechien standen leichte Zugewinne in Irland und Polen gegenüber. Insgesamt käme die ALDE nun auf 108 Sitze (–1).

Und auch auf nationaler Ebene stehen die Liberalen vor nennenswerten Machtzuwächsen: Bei der deutschen Bundestagswahl am 24. September wird die FDP nach vierjähriger Abstinenz aller Voraussicht nach wieder ins Parlament einziehen und hat Chancen auf eine Regierungsbeteiligung. Und bei der tschechischen Parlamentswahl am 20./21. Oktober dürfte das ALDE-Mitglied ANO sogar die stärkste Kraft werden und das Amt des Premierministers übernehmen. Damit würde die ALDE (auch ohne Macron) acht Staats- und Regierungschefs stellen und im Europäischen Rat wieder mit der EVP gleichziehen.

Linke so stark wie zuletzt 2015

Vor allem aber brachten die vergangenen Wochen Zugewinne für die kleineren Parteien, die alle gegenüber der Juni-Projektion leicht zulegen können. Im linken Teil des politischen Spektrums kann sich die Linksfraktion GUE/NGL auf 57 Sitze (+2) verbessern – ihr bester Wert seit der Grexit-Krise im Sommer 2015. Während ihre großen Mitgliedsparteien in Deutschland und Spanien leicht an Zustimmung verlieren, gewinnt die belgische PTB-PvdA kräftig hinzu und überholt in der Region Wallonien die Sozialdemokraten als stärkste Kraft.

Neu im Tableau ist außerdem die Liste Peter Pilz, die sich Ende Juli 2017 von den österreichischen Grünen abspaltete und bei der Nationalratswahl im kommenden Oktober erstmals antreten wird. Die Liste Pilz hat kein offizielles Wahlprogramm und ist auch kein Mitglied der Europäischen Linken. Pilzʼ bekannte Positionen haben jedoch einige Ähnlichkeiten mit linken Parteien in anderen europäischen Ländern, sodass sie in der Projektion bei der GUE/NGL eingeordnet wurde.

Hoffnungsschimmer für die Grünen

Die österreichischen Grünen erleiden durch die neue Konkurrenz der Liste Pilz gewisse Umfrageeinbußen, kämen allerdings unverändert auf einen Sitz im Europäischen Parlament. Allgemein geht es für die europäischen Grünen in diesem Sommer leicht aufwärts: Vor allem die finnischen Vihreät erleben einen Höhenflug, durch den sie in den letzten Umfragen sogar an Sozialdemokraten und Liberalen vorbeiziehen konnten und landesweit hinter den Konservativen auf dem zweiten Platz stehen.

Außerdem könnte nach den letzten Umfragen auch die tschechische Piratenpartei erstmals knapp den Sprung über die nationale Fünf-Prozent-Hürde schaffen und einen Abgeordneten im Europäischen Parlament gewinnen. Für die Projektion gehen wir davon aus, dass dieser sich (ebenso wie die bisherigen Piraten-Europaabgeordneten aus Schweden und Deutschland) der Grüne/EFA-Fraktion anschließen würde.

Insgesamt kämen die europäischen Grünen und ihre Verbündeten damit auf 24 Sitze (+1). Das wäre zwar immer noch zu wenig, um den Fraktionsstatus zu erhalten, wozu nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mindestens 25 Abgeordnete aus sieben verschiedenen Mitgliedstaaten notwendig sind. Dennoch dürfte die leichte Verbesserung Grund zur Hoffnung für die zuletzt sonst wenig erfolgsverwöhnten Grünen sein.

Rechtsfraktionen erholen sich

Ebenfalls dazugewinnen können die drei Fraktionen auf der rechten Seite des Plenarsaals im Europäischen Parlament. Nachdem der kontinuierliche Anstieg von EKR, EFDD und ENF etwa Mitte 2016 zum Stillstand gekommen war, erfuhren sie seit Frühjahr 2017 teils deutliche Einbußen. EKR und EFDD leiden dabei besonders unter dem angekündigten Brexit, da zwei ihrer wichtigsten Mitgliedsparteien (Conservative Party und UKIP) aus Großbritannien stammen. Die ENF rutschte in der Projektion ab, nachdem sie bei der französischen Parlamentswahl im Juni hinter den Erwartungen zurückblieb. In der Juni-Projektion vor acht Wochen erfuhren die drei Rechtsfraktionen zusammen den schlechtesten Wert in dieser Wahlperiode.

Nun aber können sich alle drei wieder etwas erholen: Die EKR käme aktuell auf 42 Sitze (+4), die EFDD auf 29 (+1), die ENF auf 44 (+2). Die Zugewinne sind dabei jeweils breit gestreut: Die EKR verbessert sich in Polen, Belgien und Litauen; die EFDD in Schweden, die ENF in Deutschland, Italien und Tschechien. Nur das österreichische ENF-Mitglied FPÖ würde als einzige europäische Rechtspartei gegenüber der letzten Projektion einen Sitz verlieren.

Wenig Änderungen bei Fraktionslosen und Weiteren

Wenig Änderungen gibt es schließlich bei den fraktionslosen und weiteren (d. h. Nicht im Parlament vertretenen und keiner Fraktion eindeutig zuzuordnenden) Parteien. Bei den Fraktionslosen kann sich die slowakische Rechtsaußenpartei ĽSNS um einen Sitz verbessern (12/+1).

Unter den weiteren Parteien würden die rechtspopulistische Partei FvD aus Belgien sowie die konservative JKP aus Lettland neu ins Parlament einziehen. Für die litauische LCP würde es nun hingegen knapp nicht mehr für einen Sitz ausreichen. Insgesamt kämen die weiteren Parteien damit auf 17 Abgeordnete (+1).

Die Übersicht

Die folgende Tabelle schlüsselt die Projektion für die Sitzverteilung zwischen den Fraktionen im nächsten Europäischen Parlament nach nationalen Einzelparteien auf. Da es keine gesamteuropäischen Wahlumfragen gibt, basiert die Projektion auf aggregierten nationalen Umfragen und Wahlergebnissen aus allen Mitgliedstaaten. Die Werte für das Vereinigte Königreich werden zwar in der Tabelle angegeben, gehen jedoch nicht in die Gesamtsitzzahl ein.

Wie die Datengrundlage für die Länder im Einzelnen aussieht und nach welchen Kriterien die nationalen Parteien den europäischen Fraktionen zugeordnet wurden, ist im Kleingedruckten unter der Tabelle erläutert. Mehr Informationen zu den europäischen Parteien und zu den Fraktionen im Europäischen Parlament gibt es hier.


GUE/
NGL
Grüne/
EFA
S&D ALDE EVP EKR EFDD ENF fʼlos Weitere
EP heute 52 51 190 68 216 74 42 40 18
Juni 17 55 23* 155 109 201 38 28* 42 11 16
Aug. 17 57 24* 149 108 196 42 29* 44 12 17
DE 8 Linke
1 Tier
7 Grüne
1 Piraten
1 ödp
22 SPD 8 FDP
1 FW
36 Union 1 Familie
8 AfD 1 Partei
1 NPD
FR 9 FI
6 PS 31 LREM-MD 19 LR

9 FN

GB 1 SF 3 Greens
4 SNP
1 PC
28 Lab

26 Cons
1 UUP
8 UKIP
1 DUP
IT

22 PD
11 FI
1 SVP

23 M5S 12 LN
4 FdI


ES 9 UP 1 ERC
1 Comp
1 ICV
15 PSOE 8 Cʼs
1 PDeCAT
18 PP




PL

3 SLD 5 .N 13 PO 24 PiS


6 Kʼ15
RO

16 PSD 2 ALDE 10 PNL
1 UDMR




3 USR
NL 2 SP
1 PvdD
2 GL 1 PvdA 7 VVD
4 D66
3 CDA 1 CU
4 PVV
1 FvD
EL 5 Syriza
2 Pasok 1 EK 8 ND 1 ANEL

2 XA
2 KKE

BE 4 PTB 1 Groen
1 Ecolo
1 sp.a
1 PS
2 OpenVLD
2 MR
2 CD&V
1 cdH
1 CSP
4 N-VA
1 VB

PT 1 CDU
2 BE

10 PS
8 PSD-CDS




CZ 3 KSČM
3 ČSSD 8 ANO 1 TOP09
2 KDU-ČSL
2 ODS
1 SPD

HU

4 MSZP
1 DK

12 Fidesz


4 Jobbik
SE 2 V
6 S 3 C
1 L
3 M
5 SD


AT 1 Pilz 1 Grüne 5 SPÖ 1 Neos 6 ÖVP

4 FPÖ

BG

6 BSP 1 DPS 8 GERB



2 OP
DK 1 FmEU
4 S 3 V
1 RV
1 LA

3 DF



FI 1 Vas 3 Vihr 2 SDP 3 Kesk 3 Kok 1 PS



SK

4 SMER
1 KDH
1 M-H
1 OĽ-NOVA
2 SaS

1 SNS 2 ĽSNS 1 SR
IE 3 SF

4 FF 4 FG




HR 1 ŽZ
3 SDP
6 HDZ



1 Most
LT
3 LVŽS 2 LSDP 1 LRLS 3 TS-LKD 1 LLRA 1 TT


LV

3 SDPS 2 ZZS
1 NA


1 LRA
1 JKP
SI 1 Levica
1 SD 1 SMC
1 DeSUS
3 SDS
1 NSi-SLS





EE

1 SDE 2 KE
2 RE





1 EKRE
CY 2 AKEL
1 DIKO
3 DISY




LU

1 LSAP 1 DP 4 CSV




MT

3 PL
3 PN





Verlauf


GUE/
NGL
G/EFA S&D ALDE EVP EKR EFDD ENF fʼlos Weitere
22.08.2017 57 24 149 108 196 42 29 44 12 17
27.06.2017 55 23 155 109 201 38 28 42 11 16
02.05.2017 46 28 170 82 198 35 27 59 12 21
mit GB 47 35 186 88 198 68 36 59 13 21
06.03.2017 50 35 182 80 191 69 48 60 14 22
16.01.2017 48 40 180 82 191 63 48 68 14 17
14.11.2016 48 38 182 91 194 65 47 61 13 12
13.09.20164738181911896253631413
26.07.20164839185901925954611310
25.05.20165540174851876351701412
05.04.20165237179851927250531516
07.02.20165134183821967051551217
14.12.20155233185871926852531217
17.10.20155133193752046651541212
21.08.20155635190742047047491115
30.06.201561341887320569 43471120
03.05.201560321938020562 4451159
10.03.201560311967721660 4349127
12.01.201565401907021259 4743178
18.11.201460421956921259 4743168
23.09.20145339196672236147401510
28.07.2014564719175215664440134
EP 01.07.14525019167221704837
15

Die Zeile „EP 01.07.14“ kennzeichnet die Sitzverteilung zum 1. Juli 2014, dem Zeitpunkt der Konstituierung des Europäischen Parlaments nach der Europawahl im Mai 2014. Bis März 2017 sind die Werte der Sitzprojektion einschließlich dem Vereinigten Königreich angegeben, ab Mai 2017 ohne das Vereinigte Königreich. Die Zeile „mit GB“ kennzeichnet die Werte für Mai 2017 mit dem Vereinigten Königreich. Die Spalte für die ENF-Fraktion gibt bis Mai 2015 die Werte der Europäischen Allianz für Freiheit (EAF) bzw. der Bewegung für ein Europa der Nationen und Freiheiten (BENF) und ihr nahestehender Parteien an, die bis zur Fraktionsgründung im Juni 2015 fraktionslos waren.

Die vollen Namen der Fraktionen und der nationalen Einzelparteien erscheinen als Mouseover-Text, wenn der Mauszeiger eine kurze Zeit regungslos auf der Bezeichnung in der Tabelle gehalten wird. Bei den „weiteren“ Parteien ist zudem die ungefähre politische Ausrichtung angegeben, um ihre Bündnismöglichkeiten auf europäischer Ebene anzudeuten. Da die betreffenden Parteien allerdings oft erst vor kurzer Zeit gegründet wurden, befindet sich ihre Programmatik zum Teil noch im Fluss, sodass die Angabe lediglich zur groben Orientierung dienen kann.

Fraktionszuordnung

Für die Projektion werden Parteien, die bereits im Europäischen Parlament vertreten sind, jeweils ihrer derzeitigen Fraktion zugerechnet, es sei denn, sie haben ausdrücklich ihren Entschluss zu einem Fraktionswechsel nach der nächsten Wahl erklärt oder ein Fraktionswechsel erscheint aus anderen Gründen sehr wahrscheinlich. Nationale Parteien, die derzeit nicht im Europäischen Parlament vertreten sind, aber einer europäischen Partei angehören oder ihr in der politischen Ausrichtung sehr nahe stehen, werden der Fraktion der entsprechenden europäischen Partei zugeordnet. In Fällen, bei denen sich die Mitglieder einer nationalen Liste nach der Wahl voraussichtlich auf mehrere Fraktionen aufteilen werden, wird jeweils die am plausibelsten scheinende Verteilung zugrundegelegt. Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind und bei denen die Zuordnung zu einer bestimmten Fraktion unklar ist, werden als „Weitere Parteien“ eingeordnet. Diese Zuordnungen folgen zum Teil natürlich auch einer subjektiven Einschätzung der politischen Ausrichtung der Parteien. Jeder Leserin und jedem Leser sei es deshalb selbst überlassen, sie nach eigenen Kriterien zu korrigieren.

Für die Bildung einer eigenständigen Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erforderlich. Mit einem Asterisk (*) gekennzeichnete Gruppierungen würden diese Bedingungen nach der Projektion derzeit nicht erfüllen. Sie müssten deshalb gegebenenfalls nach der Europawahl zusätzliche Abgeordnete (z. B. aus der Spalte „Weitere“) für sich gewinnen, um sich als Fraktion konstituieren zu können.

Datengrundlage

Soweit verfügbar, wurde bei der Sitzberechnung für jedes Land jeweils die jüngste Umfrage zu den Wahlabsichten für das Europäische Parlament herangezogen. In Ländern, wo es keine spezifischen Europawahlumfragen gibt oder wo die letzte solche Umfrage mehr als ein Jahr zurückliegt, wurde stattdessen die jüngste verfügbare Umfrage für die Wahl zum nationalen Parlament verwendet. Wo mehr als eine Umfrage erschienen ist, wurde der Durchschnitt aller Umfragen aus den letzten zwei Wochen vor der jüngsten Umfrage berechnet. Für Mitgliedstaaten, für die sich überhaupt keine Umfragen finden lassen, wurde auf die Ergebnisse der letzten nationalen Parlaments- oder Europawahl zurückgegriffen.
In der Regel wurden die nationalen Umfragewerte der Parteien direkt auf die Gesamtzahl der Sitze des Landes umgerechnet. In Ländern, wo die Wahl in regionalen Wahlkreisen ohne Verhältnisausgleich erfolgt (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Belgien, Irland), werden regionale Umfragedaten genutzt, soweit diese verfügbar sind. Wo dies nicht der Fall ist, wird die Sitzzahl für jeden Wahlkreis einzeln berechnet, dabei aber jeweils die nationalen Gesamt-Umfragewerte herangezogen. Nationale Sperrklauseln werden, soweit vorhanden, in der Projektion berücksichtigt.
In Belgien entsprechen die Wahlkreise bei der Europawahl den Sprachgemeinschaft, während Umfragen üblicherweise auf Ebene der Regionen durchgeführt werden. Für die Projektion wurden für die französischsprachige Gemeinschaft die Umfragedaten aus Wallonien, für die niederländischsprachige Gemeinschaft die Umfragedaten aus Flandern genutzt. Für die deutschsprachige Gemeinschaft wird das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen.
In Ländern, in denen es üblich ist, dass Parteien zu Wahlen in Listenverbindungen antreten, werden der Projektion jeweils die am plausibelsten erscheinenden Listenverbindungen zugrunde gelegt. Insbesondere werden für Spanien folgende Listenverbindungen angenommen: Unidos Podemos, Compromís und ICV (mit Compromís auf dem 3., ICV auf dem 6. Listenplatz); PDeCAT, PNV und CC (mit PNV auf dem 2., CC auf dem 4. Listenplatz).
Da es in Deutschland bei der Europawahl keine Sperrklausel gibt, können Parteien bereits mit weniger als 1 Prozent der Stimmen einen Sitz im Europäischen Parlament gewinnen. Mangels zuverlässiger Umfragedaten wird für diese Kleinparteien in der Projektion jeweils das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen (je 1 Sitz für Tierschutzpartei, ödp, Piraten, FW, Familienpartei, PARTEI und NPD).
In Großbritannien haben wegen der Unterschiede im Wahlrecht einige Parteien nur bei Europawahlen echte Chancen, Mandate zu gewinnen. In Umfragen zu nationalen Wahlen schneiden diese Parteien deshalb strukturell deutlich schlechter ab als bei der Europawahl. Dies gilt vor allem für UKIP und Greens. Um dies zu kompensieren, wird in der Projektion für die Greens stets das Ergebnis der Europawahl herangezogen (3 Sitze). Für UKIP und LibDem werden die aktuellen Umfragewerte für nationale Wahlen verwendet, aber für die Projektion mit dem Faktor 3 (UKIP) bzw. 1,33 (LibDem) multipliziert.
In Italien können Minderheitenparteien durch eine Sonderregelung auch mit nur recht wenigen Stimmen ins Parlament einziehen. In der Projektion wird die Südtiroler Volkspartei deshalb jeweils mit dem Ergebnis der letzten Europawahl (1 Sitz) geführt.

Die folgende Übersicht führt die Datengrundlage für die Mitgliedstaaten im Einzelnen auf:
Deutschland: nationale Umfragen, 8.-21.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Frankreich: Ergebnis der nationalen Parlamentswahl (1. Runde), 11.6.2017.
Vereinigtes Königreich, England: nationale Umfragen, 11.-18.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Wales: Umfragen für Regionalwahl, 21.5.2017, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Schottland: Umfragen für Regionalwahl, 14.3.2017, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Nordirland: Ergebnis der Regionalwahl, 2.3.2017.
Italien: nationale Umfragen, 31.7.-9.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Spanien: nationale Umfragen, 31.7.-7.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Polen: nationale Umfragen, 4.-17.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Rumänien: nationale Umfragen, 22.6.2017, Quelle: Wikipedia.
Niederlande: nationale Umfragen, 10.-20.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Griechenland: nationale Umfragen, 23.6.-5.7.2017, Quelle: Wikipedia.
Belgien, niederländischsprachige Gemeinschaft: regionale Umfragen (Flandern) für die nationale Parlamentswahl, 27.6.2017, Quelle: Wikipedia.
Belgien, französischsprachige Gemeinschaft: regionale Umfragen (Wallonien) für die nationale Parlamentswahl, 27.6.2017, Quelle: Wikipedia.
Belgien, deutschsprachige Gemeinschaft: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Portugal: nationale Umfragen, 2.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Tschechien: nationale Umfragen, 26.7.-7.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Ungarn: nationale Umfragen, 19.-25.7.2017, Quelle: Wikipedia.
Schweden: nationale Umfragen, 6.-17.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Österreich: nationale Umfragen, 3.-16.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Bulgarien: nationale Umfragen, 22.6.2017, Quelle: Novinite.
Dänemark: nationale Umfragen, 10.-21.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Finnland: nationale Umfragen, 15.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Slowakei: nationale Umfragen, 16.-24.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Irland: nationale Umfragen, 11.-21.7.2017, Quelle: Wikipedia.
Kroatien: nationale Umfragen, 26.6.-5.7.2017, Quelle: Wikipedia.
Litauen: nationale Umfragen, 9.7.2017, Quelle: Vilmorus.
Lettland: nationale Umfragen, Juli 2017, Quelle: Wikipedia.
Slowenien: nationale Umfragen, 21.7.-2.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Estland: nationale Umfragen, 17.8.2017, Quelle: Wikipedia.
Zypern: Ergebnis der nationalen Parlamentswahl, 22.5.2016.
Luxemburg: nationale Umfragen, 4.12.2016, Quelle: Electograph.
Malta: Ergebnis der nationalen Parlamentswahl, 3.6.2017.

Bilder: Eigene Grafiken.

14 August 2017

Wie stehen die deutschen Parteien zur EU? Der europapolitische Wahlkompass zur Bundestagswahl 2017

Welche Partei steht Ihnen europapolitisch am nächsten?
Der Ausgang einer nationalen Wahl kann gravierende Folgen für den Kurs der ganzen Europäischen Union haben. Die nationalen Regierungen nominieren die Mitglieder der Europäischen Kommission, sondern spielen auch eine zentrale Rolle in der europäischen Gesetzgebung. Bei vielen wichtigen Entscheidungen hat sogar jede nationale Regierung ein Vetorecht. Und wenn es um die institutionelle Weiterentwicklung der EU oder um Vertragsreformen geht, führt ohnehin kein Weg an den nationalen Regierungen und Parlamenten vorbei. Auch bei der Bundestagswahl am kommenden 24. September wählen die Deutschen also nicht nur die Abgeordneten ihres nationalen Parlaments – sondern stellen auch wichtige Weichen für die Zukunft der Europäischen Union.

Welche Partei steht Ihnen europapolitisch am nächsten?

Auf diesem Blog ist deshalb ab heute ein europapolitischer Wahlkompass zu finden, der allen Leserinnen und Lesern die Möglichkeit bietet, ihre eigenen europapolitischen Standpunkte mit denen der deutschen Parteien zu vergleichen und herauszufinden, welche ihnen am nächsten steht.

Dieser Wahlkompass ist interaktiv und funktioniert ähnlich wie der bekannte Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung. Als Nutzer bewerten Sie wie die Parteien 28 Thesen zur europäischen Integration mit „Stimme zu“, „Stimme nicht zu“ oder „Neutral“. Das Programm berechnet dann, zu welchem Grad Ihre Antworten mit denen der Parteien übereinstimmen. Anders als die Parteien können Sie auch einzelne Thesen überspringen sowie im Nachhinein die Thesen markieren, die Ihnen besonders wichtig sind. Bei der Auswertung zählen übersprungene Thesen nicht mit, von Ihnen als wichtig markierte Thesen werden doppelt gewichtet. In einer Übersichtstabelle können Sie schließlich sämtliche Positionen der Parteien miteinander vergleichen und nachlesen, wie die Parteien ihre Standpunkte jeweils begründet haben.

Fünf Parteien, 28 Thesen

Der europapolitische Wahlkompass ist ein unabhängiges Informationsangebot, das ich für dieses Blog entwickelt habe. Alle Parteien mit realistischen Chancen auf Einzug in den Bundestag wurden eingeladen, sich daran zu beteiligen. Da die AfD auf wiederholte Anfragen nicht reagiert hat, sind ihre Positionen nicht im Wahlkompass enthalten. Alle übrigen Parteien – CDU/CSU (EVP), SPD (SPE), Linke (EL), Grüne (EGP) und FDP (ALDE) – haben die Thesen beantwortet und ihre Antworten großteils auch begründet. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Begründungen liegt allein bei den Parteien.

Der thematische Schwerpunkt des Wahlkompasses liegt auf institutionellen Fragen zur Weiterentwicklung der Europäischen Union. Insgesamt umfasst er 28 Thesen – zufällig ebenso viele, wie die EU Mitgliedstaaten hat. Einige weitere Thesen wurden von den Parteien beantwortet, jedoch nicht in den Wahlkompass aufgenommen, weil sich die Antworten nicht oder nur geringfügig unterschieden. So haben sich beispielsweise alle fünf Parteien dafür ausgesprochen, dass das Europäische Parlament ein Initiativrecht in der Gesetzgebung erhält und dass die finanziellen Mittel des Austauschprogramms Erasmus Plus aufgestockt werden. Einen Austritt Deutschlands aus dem Euro oder gar aus der EU lehnen hingegen alle fünf Parteien ab.

Übrigens

Wer sich noch weiter in die Themen des europapolitischen Wahlkompasses einlesen möchte, für den sind unter den Begründungen der Parteien meistens auch noch ein oder zwei Artikel verlinkt, die in der Vergangenheit auf diesem Blog erschienen sind. Diese Artikel geben ausschließlich meine eigenen Standpunkte wieder und entsprechen nicht notwendigerweise der Position irgendeiner Partei.

Technisch umgesetzt wurde der Wahlkompass von Tim Gemkow. Dabei wurde auch großer Wert auf den Datenschutz gelegt: Die Verarbeitung aller eingegebenen Informationen findet ausschließlich im Browser des Nutzers statt. Es werden also keinerlei Daten über die vom Nutzer angegebenen politischen Standpunkte übermittelt.


Bild: Eigenes Werk (Screenshot).

02 August 2017

Sommerlektüre: Jo Leinen/Andreas Bummel, „Das demokratische Weltparlament“

Ein demokratisches Parlament für die ganze Menschheit ist für Jo Leinen und Andreas Bummel nicht nur nötig, sondern auch möglich.
Das wesentliche Argument für einen demokratischen Weltföderalismus ist schnell gemacht. Die Menschheit sieht sich heute immer mehr gemeinsamen Herausforderungen ausgesetzt, die jeden einzelnen Staat überfordern: ob nun Klimawandel oder globale Ungleichheit, globale Finanzkrisen, grenzüberschreitende Migrationsbewegungen oder internationaler Terrorismus. All diese Herausforderungen sind nicht naturgegeben, sondern abhängig von menschlichen Verhaltensweisen, und können deshalb politisch gelöst werden. Allerdings ist es dafür notwendig, nicht nur auf nationaler, sondern auch auf globaler Ebene verbindliche und effektive politische Entscheidungen zu treffen. Diese politischen Entscheidungen würden das Leben sehr vieler Menschen stark beeinflussen, sodass für sie die gleichen Maßstäbe politischer Legitimität gelten sollten wie für Entscheidungen auf einzelstaatlicher Ebene. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder Grundrechtebindung müssen also auch auf globaler Ebene verankert werden – und damit führt auf die Dauer kein Weg an einem demokratisch gewählten Weltparlament vorbei.

Ein solches Weltparlament ist natürlich nicht auf die Schnelle zu haben. Insbesondere setzt es voraus, dass alle Staaten freie Wahlen zulassen würden, und auch wenn der weltweite Anteil an demokratischen Staaten tendenziell zunimmt, sind wir davon noch ein gutes Stück entfernt. Dennoch ist das Leitbild einer globalen Demokratie keine reine Kopfgeburt, sondern kann schon heute Inspiration für konkrete Schritte zur Reform der Vereinten Nationen sein. Ein Beispiel dafür ist das 2016 erstmals angewandte transparentere Verfahren zur Wahl des UN-Generalsekretärs, ein anderes die seit längerer Zeit diskutierte, aber bis heute nicht verwirklichte Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung bei den Vereinten Nationen (UNPA).

Naivität, Dystopie und Resignation erschweren die Debatte

Allerdings leidet die Debatte über eine weltweite Demokratie (oder, wenn man so will, eine Demokratisierung der Vereinten Nationen) derzeit oft an den übertriebenen Erwartungen, die sowohl Befürworter als auch Gegner mit dieser Idee verbinden. Auf der einen Seite ergehen sich manche Weltföderalisten gern in naiven Utopien – ganz als ob eine demokratischere politische Ordnung ganz von selbst den Klimawandel stoppen, die globalen Verteilungskonflikte lösen und alle Menschen zu Freunden machen würde.

Auf der anderen Seite löst der Weltföderalismus bei seinen Kritikern bisweilen wilde dystopische Fantasien aus, als müsste jeder Versuch, die globale Ordnung zu demokratisieren, unweigerlich in eine alptraumhafte Weltdiktatur führen. Und wieder eine andere Gruppe hat sich resigniert damit abgefunden, dass die UN nun einmal „nicht zu reformieren sind“ und man deshalb jede Hoffnung auf eine bessere Weltordnung von vornherein aufgeben sollte.

Alle drei Herangehensweisen, die naive, die dystopische und die resignierte, erschweren eine rationale Auseinandersetzung mit weltföderalistischen Vorschlägen ungemein. Umso willkommener ist deshalb der Beitrag, den Jo Leinen und Andreas Bummel mit ihrem im vergangenen Frühling erschienenen Buch Das demokratische Weltparlament zu dieser Debatte leisten.

Dankenswert unaufgeregt

Beide Autoren sind unter Freunden der überstaatlichen Demokratie keine Unbekannten: Jo Leinen ist Europaabgeordneter der SPD (SPE), Vorsitzender der Europäischen Bewegung International und Ehrenpräsident der Union Europäischer Föderalisten; Andreas Bummel hat den Verein Democracy without Borders gegründet und leitet die internationale UNPA-Kampagne.

In ihrem Buch beschreiben sie den historischen Verlauf und den heutigen Stand der Diskussion über eine demokratische Weltordnung. Dabei legen sie dar, weshalb sie die „kosmopolitische Vision“ eines Weltparlaments nicht nur für wünschenswert und notwendig, sondern (wenigstens auf längere Sicht) auch für möglich und realistisch halten.

Vor allem aber vertreten Leinen und Bummel ihre Positionen mit einem schlichten, gut lesbaren und dankenswert unaufgeregten Stil. Zwar schrecken auch sie nicht davor zurück, große welthistorische Linien zu ziehen, in denen das Weltparlament als Fluchtpunkt der aufgeklärten Moderne erscheint. Doch statt sich in der Esoterik des Utopischen zu verlieren, binden die beiden Autoren ihre Argumente immer wieder an konkrete Debatten in Wissenschaft und politischer Praxis zurück – und bieten damit jene Verwurzelung in der Realität, die der Weltföderalismus so dringend benötigt.

Lesenswerter historischer Abriss

Das Buch besteht aus drei Teilen, von denen der erste für sich allein schon die Lektüre lohnt. Auf rund 120 Seiten beschreiben Leinen und Bummel, wie sich die Idee eines „Menschheitsstaats“ historisch entwickelte. Nach kosmopolitischen Vorläufern in der griechischen, indischen und chinesischen Antike erfuhr diese in der neuzeitlichen Aufklärung einen frühen Höhepunkt. Vom Nationalismus des 19. Jahrhunderts zurückgeworfen, fand sie zugleich in der internationalen Zusammenarbeit nationaler Parlamentarier ein neues Bett. Im Zeitalter der Weltkriege erstarkte sie dann noch einmal als Hoffnung auf eine andere, friedlichere Welt, ehe sie schließlich im Kalten Krieg zwischen Ost-West-Konfrontation und UN-Bürokratie zermahlen wurde. Erst mit der Demokratisierungswelle der 1990er Jahre erfuhr die Idee einer demokratischen Weltordnung einen neuen Schub.

Dabei gerät der historische Abriss im ersten Teil des Buches immer mehr zur Zeitlupe, je näher er sich der Gegenwart nähert: Detailliert beschreiben Leinen und Bummel die vielfältigen Akteure und Initiativen, die sich im letzten Vierteljahrhundert auf unterschiedliche Weise für ein Weltparlament stark gemacht haben – ein geradezu enzyklopädischer Überblick über eine oft zersplitterte und nur mühsam zusammengehaltene Debatte.

Die globalen Herausforderungen in den Griff bekommen

Der zweite und mit rund 230 Seiten umfangreichste Teil des Buches beinhaltet das eigentliche politische Argument der Autoren, wie ich es auch am Anfang dieser Rezension kurz skizziert habe: Nur durch ein demokratisches Weltparlament mit echten Durchgriffsrechten kann die Menschheit jene Herausforderungen in den Griff bekommen, mit denen das „Erdsystem“ konfrontiert ist.

Diese Kernthese deklinieren Leinen und Bummel für zahlreiche Einzelprobleme durch – vom Finanzsystem über die Steuerpolitik, künstliche Intelligenz und neue Viren, Atomwaffen und Terrorismusbekämpfung, Datenschutz und internationale Strafverfolgung, Ernährungssicherheit, Wasserpolitik und die Abschaffung von Armut. Immer wieder zeigen die beiden Autoren dabei auf, wie das heutige, auf die freiwillige Zusammenarbeit souveräner Staaten ausgerichtete Völkerrecht nicht in der Lage ist, nachhaltige Lösungen durchzusetzen: Entweder bleiben die Maßnahmen der Weltgemeinschaft zu schwach, worunter oft gerade die Ärmsten zu leiden haben. Oder es kommt (etwa im Kampf gegen Terror und Kriminalität) zu überschießenden Reaktionen, denen es aber an Legitimität und Kontrolle fehlt.

Der Ausweg aus diesem Dilemma ist immer wieder: das demokratische Weltparlament. Während der Leser diesen Dreh recht bald verstanden hat, bleibt es doch beeindruckend, wie viele Einzelbeispiele die Autoren dafür finden – und wie viele Experten sie zitieren, die für ihr jeweiliges Feld die Forderung nach einer effizienteren und demokratischeren Weltordnung erheben.

Die Möglichkeit einer globalen kollektiven Identität

Die letzten Kapitel des zweiten Teils lösen sich von dieser funktionalistischen Perspektive, um stärker die Frage in den Blick zu nehmen, ob die Menschheit zu einer globalen Demokratie überhaupt bereit wäre. In einer der schwächeren Passagen des Buches greifen Leinen und Bummel die „transnationale kapitalistische Klasse“ an, der daran gelegen sei, dass die globalisierten Märkte kein Gegengewicht in Form demokratisch legitimierter globaler politischer Institutionen bekämen – ein an sich bedenkenswertes Argument, das im Buch jedoch leider durch den allzu klassenkämpferischen Tonfall an Überzeugungskraft verliert.

Was die Bereitschaft der breiteren Bevölkerung betrifft, sich auf eine weltweite Demokratie einzulassen, sind Leinen und Bummel optimistischer. Durchaus plausibel legen sie dar, dass nationaler „Gruppennarzissmus“ nicht alternativlos ist und eine globale kollektive Identität – entgegen einem oft wiederholten Klischee – auch ohne Begegnung mit „außerirdischen ‚Anderen‘“ entstehen kann.

So wie die nationalen Identitäten im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts durch politische Mythenbildung konstruiert wurden, gibt es heute die Chance, ein Bewusstsein von der Menschheit als „real existierende Schicksalsgemeinschaft“ zu schaffen, die durch demokratische Weltinstitutionen in kollektiver Selbstbestimmung über ihre eigene Zukunft entscheidet. Als zentrale Akteure sehen Leinen und Bummel dabei nicht zuletzt die Historiker, die mit der Globalgeschichte eine neue Perspektive entwickelt haben, aus der ein „Selbstverständnis als Bürger dieser Welt“ entstehen könne.

Eine UNPA nach Vorbild des Europäischen Parlaments

Den konkreten Aussichten auf Verwirklichung einer Weltdemokratie ist schließlich der dritte Teil des Buches gewidmet, der mit nicht einmal 40 Seiten leider eher knapp ausfällt. Leinen und Bummel geben sich darin als Pragmatiker: Auch wenn ein vollwertiges Weltparlament „so schnell wie möglich gelingen muss“, seien „übereilte und gewagte Experimente“ nicht das Mittel der Wahl. „Bis auf weiteres“ sollte man sich vielmehr „auf einen stufenweisen und evolutionären Prozess einstellen“.

Wenig überraschend schwebt den Autoren dabei das Vorbild des Europäischen Parlaments vor, das 1952 als bloße Parlamentarische Versammlung begann, dessen Mitglieder von den nationalen Parlamenten delegiert wurden und das im Wesentlichen nur beratende Funktionen einnahm – ehe es im Lauf der Zeit nach und nach aufgewertet wurde. Einen ähnlichen Weg sehen Leinen und Bummel auch als Möglichkeit für eine Parlamentarische Versammlung bei den Vereinten Nationen (UNPA). Auch die Sitzverteilung könnte wie beim Europäischen Parlament zunächst mit degressiv-proportionalen Länderkontingenten erfolgen, ehe man eines Tages womöglich zu grenzüberschreitenden Wahlkreisen übergeht.

Ohnehin würde die UNPA, sobald es sie erst einmal gäbe, rasch zum Aktionsfeld der globalen Parteien und könnte dann – als das bestlegitimierte Organ der Weltpolitik – leicht selbst zum Motor weiterer Veränderungen werden. Entscheidend ist für Leinen und Bummel deshalb nicht so sehr die finale Ausgestaltung des Weltparlaments, sondern dass mit der Einrichtung einer UNPA überhaupt der demokratische Reformprozess in Gang gesetzt wird.

Wie ist ein institutioneller Durchbruch möglich?

Bei der Frage, wie es zu einem solchen institutionellen Durchbruch kommen könnte, bleibt das Buch jedoch unvermeidlich etwas schemenhaft. Zu Recht weisen Leinen und Bummel darauf hin, dass historische Ereignisse wie der Berliner Mauerfall 1989 oder der arabische Frühling 2011 oft plötzliche und unerwartete Gelegenheitsfenster öffnen. Auch für die UNPA können sich die Autoren deshalb ganz unterschiedliche Auslöser vorstellen: ein drohender Dritter Weltkrieg, klimabedingte Naturkatastrophen, eine Demokratisierung Chinas. In der Zwischenzeit setzen Leinen und Bummel darauf, in der Zivilgesellschaft und unter den politischen Eliten ein möglichst großes Netz von Unterstützern aufzubauen, damit es dann im entscheidenden Moment zu einer gleichzeitigen „Revolution von unten“ und „von oben“ kommen kann.

Geduldig Überzeugungsarbeit leisten und auf einen passenden politischen Auslöser warten: Auf manchen Zweifler, der den Glauben an eine UN-Reform verloren hat, mag diese Strategie allzu optimistisch wirken. Ob sie wirklich erfolgreich sein kann, wird die Zukunft zeigen. Einstweilen aber bleibt der föderalistische Entwurf eines demokratischen Weltparlaments die schlüssigste Alternative zum heutigen ineffizienten und schwach legitimierten UN-System. Jo Leinen und Andreas Bummel haben mit ihrem Buch einen wichtigen Beitrag geleistet, um die öffentliche Debatte darüber von unfruchtbaren Stereotypen zu lösen und in eine produktive Auseinandersetzung zu überführen.

Jo Leinen / Andreas Bummel: Das demokratische Weltparlament. Eine kosmopolitische Vision, Bonn (Dietz) 2017, 464 Seiten, Broschur: 26,00 Euro, eBook: 23,99 Euro.

Bild: NASA Goddard Space Flight Center; image by Reto Stöckli, enhancements by Robert Simmon [CC BY 2.0], via Flickr.

25 Juli 2017

Rechtsstaat in Polen: Welche Optionen hat die EU?

Noch ist Polen nicht verloren.
Nach dem Veto des polnischen Präsidenten Andrzej Duda (PiS/AKRE) gegen einen Teil der vom Parlament beschlossenen Justizreform ist die Versuchung groß, erleichtert aufzuatmen. Wenigstens für den Moment ist der Vorstoß, der der polnischen Regierung de facto vollen Zugriff auf die Besetzung des nationalen Obersten Gerichts gegeben hätte, vom Tisch. Für allzu viel Optimismus besteht dennoch kein Anlass: Denn erstens hat Duda nur die Reform des Obersten Gerichts gestoppt. Einen anderen Teil der Reform, der es dem Justizminister erlaubt, die Vorsitzenden aller lokalen Gerichte neu zu besetzen, hat der Präsident hingegen bestätigt. Zweitens hat Regierungschefin Beata Szydło (PiS/AKRE) bereits angekündigt, dass sie an ihren Plänen festhalten wird. Grundsätzlich kann das Parlament das Präsidenten-Veto mit Dreifünftelmehrheit überstimmen; die PiS benötigt dafür nur die Unterstützung der rechtspopulistischen Bewegung Kukizʼ15.

Und drittens hatte Duda bereits letzte Woche einige spezifische Änderungsvorschläge zu den nun blockierten Gesetzen gemacht, hinter denen sich bei näherem Hinsehen ein sehr fauler Kompromiss verbarg, der der Opposition nur scheinbar ein Mitspracherecht bei der Neubesetzung von Richterstellen gegeben hätte. Dass Duda nun angesichts der massiven öffentlichen Proteste die Bremse zog, könnte deshalb auch eine rein taktische Maßnahme sein. Sein Wunsch, dass das Parlament in den nächsten zwei Monaten einen neuen Reformentwurf ausarbeitet, lässt sich auch als Aufforderung verstehen, mit kosmetischen Überarbeitungen einen neuen Anlauf zu versuchen, wenn die derzeitige Aufregung nach der Sommerpause abgeklungen ist.

Nur Zeit gewonnen

Die Verteidiger des polnischen Rechtsstaats haben also erst einmal nur Zeit gewonnen. Das Problem selbst bleibt erhalten und wird wahrscheinlich schon im Herbst wieder auf die Tagesordnung geraten. Auch die Europäische Union sollte die Dramatik der letzten Woche deshalb vor allem als Warnung verstehen, wie weit die polnische Regierung unter Szydło und dem PiS-Parteivorsitzenden Jarosław Kaczyński zu gehen bereit ist.

Gleichzeitig sollte niemand in der EU meinen, dass die Konflikte um das polnische Gerichtssystem doch eine nationale Angelegenheit wären, die nur die Menschen in Polen betrifft. Wie Max Steinbeis jüngst sehr anschaulich in seiner Verfassungskolumne dargestellt hat, ist Polens Justiz auch unsere Justiz: Wenn sich etwa ein polnischer Politiker von einem deutschen Journalisten angegriffen fühlt und diesen vor einem polnischen Gericht verklagt, so wird das dort gefällte Urteil grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt und vollstreckt. Die EU kann als Rechtsgemeinschaft also nur funktionieren, wenn wir auf eine faire und unabhängige Justiz in allen Mitgliedstaaten vertrauen können.

Wie kann die EU den polnischen Rechtsstaat schützen?

Es ist also nur richtig, dass die geplante polnische Justizreform in der vergangenen Woche auch bei der Europäischen Kommission alle Alarmglocken klingeln ließ. In einer harschen Presseerklärung warnte Vizepräsident Frans Timmermans (PvdA/SPE) vor dem Ende der justiziellen Unabhängigkeit und kündigte drastische Gegenmaßnahmen an, die bis hin zu einem Artikel-7-Verfahren reichen könnten.

Mit Dudas Veto dürfte sich das zwar fürs Erste erledigt haben. Aber welche Optionen hat die EU in der Hand, um den polnischen Rechtsstaat gegen Übergriffe der Regierungspartei zu schützen, wenn es doch wieder hart auf hart kommt? Ich habe über diese Frage hier bereits einige Wochen nach der Machtübernahme der PiS geschrieben, möchte die jüngste Krise aber zu einem aktualisierten Überblick nutzen. Dabei gehen die folgenden Überlegungen davon aus, dass Dudas Veto letztlich wirkungslos bleibt und die umstrittene Justizreform in Polen doch noch in einer ähnlichen Form in Kraft tritt, wie sie letzte Woche vom Parlament beschlossen wurde.

1. Eine neue Runde des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens

Worum es geht: Der „Rechtsstaatlichkeitsmechanismus“ ist ein Verfahren, das die Kommission 2014 entwickelt hat, um problematische Entwicklungen in den Mitgliedstaaten zu evaluieren. Es besteht im Wesentlichen aus einem strukturierten Briefwechsel mit der betreffenden Regierung, in dem die Kommission erst Erklärungen einfordert und dann gegebenenfalls Maßnahmen empfiehlt. Gegenüber Polen hat die Kommission ein solches Verfahren bereits Anfang 2016 wegen einer umstrittenen Verfassungsgerichtsreform eingeleitet. Inzwischen ist dieses Verfahren jedoch ergebnislos im Sand verlaufen.

Was dafür spricht: Für den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus spricht vor allem seine Niedrigschwelligkeit. Ob die Kommission ein neues Verfahren einleitet oder nicht, liegt allein bei ihr. Niemand kann sie hindern, auf diese Weise ihre Bedenken sichtbar zu machen und dadurch im besten Fall auch die öffentliche Debatte voranzutreiben.

Was dagegen spricht: Wie das schon beendete Verfahren gegen Polen gezeigt hat, ist der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus für sich allein letztlich zahnlos. Die polnische Regierung kann die Forderungen der Kommission einfach ignorieren und in der Öffentlichkeit als Brüsseler Einmischung in nationale Angelegenheiten diskreditieren.

Erfolgsaussichten: sehr groß.
Wirkung: sehr gering.

2. Artikel-7-Verfahren

Worum es geht: Wie mit Regierungen umzugehen ist, die sich nicht an die gemeinsamen Werte der EU halten, ist eigentlich in Artikel 7 des EU-Vertrags beschrieben. Umgangssprachlich oft als „Suspendierung der EU-Mitgliedschaft“ beschrieben, erlaubt dieser Artikel, „bestimmte Rechte auszusetzen, die sich aus der Anwendung der Verträge auf den betroffenen Mitgliedstaat herleiten, einschließlich der Stimmrechte […] im Rat“. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Europäische Rat mit den Stimmen aller übrigen Regierungschefs eine „schwerwiegende und anhaltende Verletzung“ der EU-Grundwerte feststellen.

Was dafür spricht: Artikel 7 wird zuweilen auch als die „nukleare Option“ bezeichnet: die schärfste Waffe der EU gegen autoritäre Anwandlungen ihrer Mitgliedstaaten. Die EU kann damit zwar nicht verhindern, dass eine nationale Regierung im eigenen Land Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zerstört. Sie kann aber sich selbst schützen, indem sie dafür sorgt, dass eine solche Regierung keinen Einfluss mehr auf europäische Entscheidungen nehmen kann. Und sie kann ihr die Geldhähne aus den EU-Strukturfonds abdrehen, was den Preis für Verletzungen der Grundwerte enorm in die Höhe treibt.

Was dagegen spricht: Die nötige Einstimmigkeit im Europäischen Rat ist so gut wie unmöglich zu erreichen – vor allem wegen des ungarischen Regierungschefs Viktor Orbán (Fidesz/EVP), der selbst auf nationaler Ebene die Demokratie erodieren lässt. Erst vergangenen Samstag sicherte Orbán der polnischen Regierung noch einmal seine unverbrüchliche Unterstützung gegen die „Inquisition“ der Kommissionzu. Solange die ungarische und polnische Regierung sich gegenseitig decken, hat ein Artikel-7-Verfahren keine Chance

Erfolgsaussichten: sehr gering.
Wirkung: groß.

3. Artikel-7-Doppelverfahren gegen Polen und Ungarn

Worum es geht: Als Reaktion auf die wechselseitige Deckung, die sich Polen und Ungarn geben, kursiert seit einer Weile die Idee, gegen beide Regierungen gleichzeitig ein Verfahren einzuleiten – und auf dieser Grundlage beiden das Vetorecht zu verweigern. Ein solches Doppelverfahren ist im EU-Vertrag zwar nicht vorgesehen, wird aber von einigen Juristen unter bestimmten Umständen für möglich gehalten.

Was dafür spricht: Wenn der wichtigste Verbündete der polnischen Regierung im Europäischen Rat kein Vetorecht mehr hätte, würden die Erfolgsaussichten eines Artikel-7-Verfahrens etwas steigen.

Was dagegen spricht: Rechtlich ist das Doppelverfahren fragwürdig; Polen und Ungarn könnten gegen Sanktionen, die auf dieser Grundlage verhängt wurden, vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Auch andere Regierungen könnten eine solche Lockerung des Einstimmigkeitsgebots in Artikel 7 ablehnen und ihrerseits ein Veto gegen den Beschluss einlegen. Außerdem lehnt die Europäische Volkspartei, der außer Viktor Orbán noch sechs weitere nationale Regierungschefs im Europäischen Rat angehören, ein Verfahren gegen Ungarn bislang ab.

Erfolgsaussichten: gering.
Wirkung: groß.

4. Artikel-7-Absatz-1-Verfahren

Worum es geht: Die Suspendierung der Mitgliedschaftsrechte ist nicht die einzige mögliche Maßnahme, die in Artikel 7 vorgesehen ist. In Absatz 1 des Artikels ist noch von einem anderen Verfahren die Rede, mit dem der Rat mit Vier-Fünftel-Mehrheit feststellen kann, dass „die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ der EU-Grundwerte besteht.

Was dafür spricht: Da der Rat in dieser Frage mit Vier-Fünftel-Mehrheit entscheidet, hätte Ungarn allein kein Vetorecht. Für eine Sperrminorität wären mindestens noch vier weitere Staaten notwendig. Ob die polnische Regierung so viele Verbündete findet, ist unklar.

Was dagegen spricht: Das Artikel-7-Absatz-1-Verfahren wäre ein klares Zeichen, dass die große Mehrheit der Mitgliedstaaten der polnischen Regierung nicht mehr vertraut, und fiele deshalb politisch schwerer ins Gewicht als der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus der Kommission. Rechtlich aber wäre es genauso folgenlos. Die PiS-Regierung könnte die Vorwürfe weiterhin einfach ignorieren.

Erfolgsaussichten: mittel.
Wirkung: gering.

5. Vertragsverletzungsverfahren

Worum es geht: Wenn ein Mitgliedstaat gegen europäische Rechtsakte verstößt, kann die Europäische Kommission ihn nach Art. 258 AEUV vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Und da Europarecht sich heutzutage auf etliche Lebensbereiche erstreckt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass drastische Maßnahmen wie die polnische Justizreform in der ein oder anderen Weise mit europäischen Rechtsakten in Konflikt geraten. In seiner Presseerklärung kündigte Timmermans letzte Woche deshalb an, die Kommission prüfe in diesem Zusammenhang bereits die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Was dafür spricht: Mit einem Vertragsverletzungsverfahren läge die Entscheidung beim unabhängigen EuGH, was den Konflikt entpolitisieren würde. Zudem hat der EuGH ernstzunehmende Durchgriffsrechte: Sollte die polnische Regierung seinem Urteil nicht folgen, könnte er gegen sie nach Art. 260 AEUV schmerzhafte Zwangsgelder verhängen.

Was dagegen spricht: Vertragsverletzungsverfahren beziehen sich stets nur auf die Verletzung spezifischer EU-Rechtsakte – und da es keinen EU-Rechtsakt gibt, der spezifisch die Besetzung nationaler Gerichte regelt, müsste die Kommission kreativ werden und bei der Klage einen anderen Angriffspunkt gegen die Reform finden. Vorbilder dafür gibt es: Als 2012 die Orbán-Regierung in Ungarn massenweise Richter vorzeitig in den Ruhestand schicken wollte, um die frei werdenden Stellen neu besetzen zu können, verurteilte der EuGH das als „nicht gerechtfertigte Altersdiskriminierung“. Doch zum Kern des Problems gelangt man auf diese Weise nicht. Orbán kam seinerzeit damit davon, die zwangspensionierten Richter zu entschädigen. Wieder einsetzen musste er sie nicht.

Erfolgsaussichten: groß.
Wirkung: punktuell groß, insgesamt eher gering.

6. „Systemisches“ Vertragsverletzungsverfahren

Worum es geht: Um dem Problem abzuhelfen, dass sich Vertragsverletzungsverfahren jeweils nur auf spezifische EU-Rechtsakte beziehen können, kursiert bereits seit einigen Jahren der Vorschlag eines „systemischen“ Vertragsverletzungsverfahrens, mit dem die Kommission und der EuGH unmittelbar auf eine Verletzung der EU-Grundwerte in Art. 2 EUV reagieren könnten. Diese Idee, über die ich hier schon vor einigen Jahren geschrieben habe, wird in der rechtswissenschaftlichen Debatte vor allem von Kim Lane Scheppele vertreten.

Was dafür spricht: Ein systemisches Vertragsverletzungsverfahren würde dem EuGH eine zentrale Rolle bei der Verteidigung der EU-Grundwerte geben. Er könnte sich so zu einem gesamteuropäischen Verfassungsgericht weiterentwickeln – ein Modell, das in nationalen Föderalstaaten gut funktioniert.

Was dagegen spricht: Juristisch wäre ein systemisches Vertragsverletzungsverfahren Neuland. Im EU-Vertrag ist es weder ausdrücklich vorgesehen noch ausdrücklich ausgeschlossen, sodass offen wäre, ob sich der EuGH tatsächlich darauf einließe, eine entsprechende Klage der Kommission zuzulassen. Und auch die Kommission selbst scheint bislang vor einem solchen Schritt zurückzuschrecken.

Erfolgsaussichten: unklar.
Wirkung: groß.

7. Politische Bedingungen für Strukturfonds

Worum es geht: Die Regierungen in Ungarn und Polen gehören zu den größten Nettoempfängern aus dem EU-Haushalt. Über zwei Prozent des polnischen, über vier Prozent des ungarischen Bruttoinlandsprodukts werden durch die EU finanziert – vor allem über die Strukturfonds, die zum Beispiel Infrastrukturprojekte in ärmeren Regionen finanzieren. Seit einiger Zeit kursiert deshalb die Idee, diese Fonds an politische Bedingungen wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu knüpfen. Nach Haushaltskommissar Günther Oettinger (CDU/EVP) hat sich zuletzt auch Justizkommissarin Věra Jourová (ANO/ALDE) zu diesem Vorschlag bekannt. Der Vorschlag könnte frühestens mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 umgesetzt werden.

Was dafür spricht: Kürzungen der Strukturfonds würden die polnische Regierung hart treffen und womöglich zu einem Einlenken bringen.

Was dagegen spricht: Der mehrjährige Finanzrahmen wird im Rat einstimmig beschlossen. Die polnische Regierung müsste den politischen Bedingungen für die Strukturfonds also erst selbst zustimmen. Unklar ist in den bisherigen Vorschlägen außerdem, wer die Einhaltung dieser Bedingungen nach welchem Verfahren überprüfen würde. Und schließlich würden Kürzungen der Strukturfonds vor allem den polnischen Bürgern schaden und diese möglicherweise gegen die EU aufbringen.

Erfolgsaussichten: eher gering.
Wirkung: groß, mit Nebenwirkungen.

8. Verweigerung der Zusammenarbeit

Worum es geht: Wenn die EU sich nicht zu einem koordinierten Vorgehen gegen Polen aufraffen kann, gibt es immer noch die Möglichkeit, dass sich einzelne Mitgliedstaaten schlicht der Zusammenarbeit verweigern. In diesem Sinn erklärte zuletzt zum Beispiel der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, wenn es in Polen keine unabhängigen Gerichte mehr gäbe, könnte die deutsche Justiz aufhören, mit dem europäischen Haftbefehl gesuchte Gefangene nach Polen auszuliefern. Die polnische Regierung könnte gegen eine solche Entscheidung zwar vor dem EuGH klagen. Aber die europäischen Richter haben schon in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass das „Prinzip gegenseitigen Vertrauens“ zwischen den Mitgliedstaaten nicht zu Blindheit vor den realen Verhältnissen zwingt.

Was dafür spricht: Die Verweigerung der Zusammenarbeit kann von den nationalen Regierungen und Gerichten der übrigen Mitgliedstaaten auch ohne gemeinsamen Beschluss umgesetzt werden. Sie hätte zwar keine direkten Auswirkungen auf die Lage in Polen selbst, wäre aber ein Selbstschutz, um Bewohner des jeweils eigenen Landes vor Übergriffen zu bewahren. Im besten Fall würde die polnische Regierung nach und nach isoliert und dadurch zum Einlenken gebracht.

Was dagegen spricht: Durch einseitige Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten würde (mindestens bis es zu einem EuGH-Urteil kommt) die Rechtssicherheit in der EU untergraben. Es wäre unklar, welche Staaten im Umgang mit Polen welche europäischen Regeln noch anwenden und welche nicht. Im schlimmsten Fall könnte es darüber zu Konflikten zwischen Gerichten kommen, die die europäische Rechtsgemeinschaft noch stärker erodieren lassen als die Causa Polen allein.

Erfolgsaussichten: groß.
Wirkung: mittel, mit großen Nebenwirkungen.

Hinweis, 26.7.: Dieser Artikel wurde ergänzt, um die Möglichkeit eines Doppelverfahrens gegen Polen und Ungarn ausführlicher zu behandeln.
Bild: Mariusz Szczepanik [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr.