05 Februar 2018

Wenn am nächsten Sonntag Europawahl wäre (Februar 2018): EVP verliert deutlich, kleine Parteien legen zu


GUE/
NGL
Grüne/
EFA
S&D ALDE EVP EKR EFDD ENF fʼlos Weitere
EP heute 52 51 189 68 217 74 45 37 18
Dez. 17 56 30 142 109 196 45 37* 36 9 18
Feb. 18 65 33 142 102 179 47 42* 41 11 16

Stand: 05.02.2018.
Es gibt europäische Länder wie Deutschland, in denen fast täglich neue Wahlumfragen erscheinen, die die Parteipräferenzen der Bürger darstellen. Und es gibt andere wie Frankreich, in denen solche Umfragen nur sehr selten durchgeführt werden. Von einer Umfrage zur nächsten können sich hier deshalb größere Verschiebungen im Kräfteverhältnis zwischen den Parteien ergeben – gerade wenn ein Parteiensystem so in Bewegung kommt wie das französische in den letzten Jahren.

Dies gilt auch für eine Umfrage, die vor einigen Wochen erschienen ist und mit der zum ersten Mal seit der nationalen Parlamentswahl im Juni die Parteipräferenzen der Franzosen abgefragt wurden. Während sich Emmanuel Macrons Regierungspartei LREM (ALDE-nah) darin recht gut halten kann, fallen die konservativen Républicains (EVP), bei der Parlamentswahl noch zweitstärkste Kraft, hinter den rechten FN (BENF) und die linke FI (EL) zurück. Bei einem so großen Land wie Frankreich, das viele Abgeordnete im Europäischen Parlament stellt, wirkt sich diese Veränderung natürlich auch auf unsere Europawahl-Projektion aus. Gegenüber der letzten Projektion im Dezember gibt es diesmal deshalb ungewöhnlich große Veränderungen.

EVP stürzt ab, S&D stagniert

Dies betrifft insbesondere die Europäische Volkspartei: Die christdemokratische Fraktion stürzt so stark ab wie noch in keiner früheren Projektion und würde nun nur noch auf 179 Sitze kommen (–17). Mehr als die Hälfte dieser Verluste geht auf das Konto der Républicains. Doch auch in Polen und Spanien fällt die EVP deutlich zurück, und in Tschechien und Lettland würde sie nun überhaupt keine Sitze im Europäischen Parlament mehr erreichen. Ausnahmen bei diesem Negativtrend bilden nur Deutschland, Finnland und Italien, wo die Mitte-rechts-Parteien in den Wochen jeweils leicht zulegen konnten.

Von diesem Absturz der EVP können ihre wichtigsten Konkurrenten jedoch kaum profitieren: Die sozialdemokratische Fraktion S&D stagniert auf ihrem eigenen Tiefstwert von 142 Sitzen (±0). Nach den aktuellen Umfragen würde die polnische SLD zwar wieder knapp ins Europäische Parlament einziehen. Doch die Misere der europäischen Sozialdemokraten setzt sich derzeit in Italien und vor allem in Deutschland fort, wo die SPD so schlecht da steht wie noch niemals zuvor.

EVP weiter mit großem Vorsprung

Dass die Sozialdemokraten keinen Ausweg aus ihrem Umfragetief finden, hat auch Auswirkungen auf die Frage, welche Partei bei der Europawahl 2019 die stärkste Kraft wird und damit ihren Spitzenkandidaten zum Kommissionspräsidenten wählen lassen kann. Wie die Grafik rechts zeigt, war der Vorsprung der EVP in den Projektionen nach der Europawahl 2014 zunächst recht kontinuierlich gesunken – von 30 Sitzen am Anfang der Wahlperiode auf nur noch 7 im Sommer 2016. Der britische Austrittsbeschluss und der Absturz der französischen Sozialisten trieben den Vorsprung der EVP seitdem jedoch wieder nach oben, bis er vor acht Wochen einen Rekordwert von über 50 Sitzen erreichte.

Durch den jüngsten Absturz der EVP reduziert sich der Vorsprung nun wieder auf 37 Sitze. Doch auch das ist natürlich noch immer ein bequemes Polster – insbesondere wenn es den Sozialdemokraten nicht gelingt, ihre eigene Abwärtsentwicklung zu drehen. Das Einzige, was das Rennen nach Stand der Dinge noch einmal richtig spannend machen könnte, wäre eine Abkehr vom Brexit: Würde der S&D-Fraktion die in Umfragen außerordentlich erfolgreiche britische Labour Party erhalten bleiben, betrüge der Abstand zur EVP derzeit nur noch 2 Sitze. Dass die britische Regierung sich wirklich noch dafür entscheidet, den Austrittsbeschluss zu widerrufen, ist allerdings unwahrscheinlich.

Schlüsselstellung der Liberalen

Dass sowohl EVP als auch S&D in der aktuellen Projektion einen Negativrekord verzeichnen, bedeutet in der Kombination natürlich auch einen neuen Tiefstwert für die Große Koalition. Wenn jetzt Europawahl wäre, würden die beiden stärksten Fraktionen zusammen nur noch 321 Sitze erreichen – 18 weniger, als für eine absolute Mehrheit im Parlament erforderlich ist. Zugleich ist die Große Koalition damit erstmals die schwächste der drei wichtigsten Bündnis-Optionen im Parlament: Sowohl das Mitte-Links-Bündnis aus Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken als auch das Mitte-Rechts-Bündnis aus Christdemokraten, Liberalen und Nationalkonservativen käme derzeit auf eine höhere Sitzzahl.

Der wichtigste Nutznießer dieser Entwicklung ist die liberale Fraktion ALDE, deren Schlüsselstellung für die Mehrheitsbildung im Parlament künftig noch weiter an Bedeutung gewinnen wird. In der aktuellen Projektion müssen die Liberalen allerdings Verluste hinnehmen und würden nun nur noch 102 Sitze erreichen (–7). Grund dafür ist hauptsächlich ein etwas schwächeres Abschneiden der französischen LREM, aber auch der deutschen FDP und der finnischen Keskusta. Die spanischen Ciudadanos befinden sich hingegen weiter im Höhenflug.

Linke auf Rekordhoch

Die kleineren Fraktionen schließlich können in der Projektion allesamt zulegen. Wichtigster Gewinner der letzten Wochen ist die Linksfraktion GUE/NGL. Auch hier machen sich vor allem die Veränderungen in Frankreich bemerkbar, wo die Linkspartei FI um Jean-Luc Mélenchon deutlichen Aufwind hat. Insgesamt käme die GUE/NGL nun auf 65 Sitze (+9) und erreicht damit erneut ihren bisherigen Höchstwert in dieser Wahlperiode von Januar 2015.

Auch die grüne Fraktion G/EFA setzt ihren Aufwärtstrend der letzten Monate fort. Mit 33 Sitzen (+3) wäre sie zwar weiterhin die kleinste Gruppierung im Parlament, doch anders als noch im vergangenen Sommer scheint ihr Fortbestand nach der Europawahl 2019 derzeit als gesichert. Allerdings dürfte die G/EFA dabei noch stärker als bisher von ihrer deutschen Mitgliedspartei abhängig werden, die in den letzten Umfragen noch einmal zulegen konnte. In der Projektion würden die deutschen Grünen mit 11 von 33 Sitzen ein Drittel der Fraktion stellen – in der Realität sind es derzeit 13 von 51, also rund ein Viertel.

Rechte legen wieder zu

Und auch die Parteien im rechten Teil des politischen Spektrums, die in der ersten Jahreshälfte 2017 einige Rückschläge erfahren hatten, konnten in den letzten Wochen wieder dazugewinnen. Die nationalkonservative EKR-Fraktion profitiert vor allem von der Situation in Polen, wo die Regierungspartei PiS ihre Umfragewerte seit der Regierungsumbildung Anfang Dezember und dem Beginn des europäischen Artikel-7-Verfahrens kurz vor Weihnachten weiter verbessern konnte. Insgesamt käme die EKR nun auf 47 Sitze (+2).

Noch stärker kann die nationalpopulistische EFDD-Fraktion zulegen, die unter anderem von den guten Werten der deutschen AfD und des italienischen M5S profitiert. Vor allem aber würde auch die französische europaskeptische Partei Debout la France (DLF), die der EFDD über die Europapartei ADDE verbunden ist, nach der jüngsten Umfrage wieder Sitze im Europäischen Parlament erringen. Für die EFDD ist das vor allem deshalb wichtig, weil sie nach der Geschäftsordnung des Parlaments Mitglieder aus mindestens sieben Mitgliedstaaten benötigt, um eine eigenständige Fraktion zu bilden. In der aktuellen Projektion kommt die EFDD zwar noch immer nur auf fünf verschiedene Mitgliedsparteien – doch dank der AfD vor einigen Monaten und der DLF jetzt ist die Lücke inzwischen etwas kleiner geworden, sodass ein Fortbestand der EFDD immer wahrscheinlicher erscheint. Insgesamt würde die Fraktion nun 42 Sitze erreichen (+5).

Und auch die Rechtsaußen-Fraktion ENF zählt zu den Gewinnern der neuesten französischen Umfrage: Der Front National von Marine Le Pen, der bei der nationalen Parlamentswahl im Juni unter den Erwartungen geblieben war, legt deutlich zu und wäre nun wieder die zweitstärkste Kraft in Frankreich. Diese Gewinne machen auch die leichten Verluste mehr als wett, die die ENF-Mitgliedsparteien in Italien und Tschechien zuletzt in den Umfragen erfuhren. Insgesamt käme die ENF-Fraktion nun auf 41 Sitze (+5).

Wenig Veränderung bei Fraktionslosen und Weiteren

Zulegen können schließlich auch jene Parteien, die das äußerste rechte Ende des politischen Spektrums im Europäischen Parlament bilden: Dank leichter Zugewinne der ungarischen Jobbik und der griechischen XA kämen die Fraktionslosen nun auf 11 Sitze (+2).

Hingegen erleidet die rechtspopulistische K
’15 aus Polen leichte Einbußen, und die nationalkonservative LCP aus Litauen würde den Einzug ins Parlament nun wieder ganz verpassen. Die „weiteren“ Parteien, die keiner Fraktion klar zugeordnet werden können, erreichen damit in der aktuellen Projektion nur noch 16 Sitze (–2).

Zwei geplante Wahlrechtsreformen

Ein Hinweis noch: Diese Projektion basiert auf der Annahme, dass die 73 Sitze, die im Europäischen Parlament durch den Brexit frei werden, 2019 unbesetzt bleiben, sodass das Parlament von 751 auf 678 Sitze schrumpft. Außerdem geht sie davon aus, dass die nationalen Europawahlgesetze auf ihrem derzeitigen Stand bleiben.

In beider Hinsicht stehen nun allerdings Veränderungen an: Zum einen hat der Verfassungsausschuss des Europäischen Parlament einen Vorschlag verabschiedet, nach dem ein Teil der ehemals britischen Sitze anderen Mitgliedstaaten zugeteilt werden sollte, die seit der letzten Europawahl Einwohner hinzugewonnen haben. Das nächste Europäische Parlament würde dann 705 Mitglieder umfassen (zuzüglich eines möglichen Kontingents von Abgeordneten, die auf einer transnationalen Liste gewählt würden).

Außerdem plant die französische Regierung eine Wahlrechtsreform, nach der die französischen Europaabgeordneten künftig nicht mehr über regionale, sondern wie in den meisten anderen EU-Ländern über nationale Listen gewählt würden. Diese Reform würde kleineren Parteien helfen, die in den kleinen regionalen Wahlkreisen oft keinen Sitz mehr erreichen.

Auswirkungen der geplanten Reformen

Beide Reformen sind noch nicht endgültig beschlossen: Die Neuzuteilung der Sitze im Europäischen Parlament muss noch vom EU-Ministerrat einstimmig bestätigt, die französische Wahlrechtsreform vom Plenum des nationalen Parlaments verabschiedet werden. Dabei können sich durchaus noch Änderungen ergeben, sodass die beiden Reformen in der „offiziellen“ Projektion hier noch nicht berücksichtigt wurden.

Falls beide Reformen jedoch so in Kraft treten, wie sie derzeit geplant sind, würde sich die Sitzverteilung in der aktuellen Projektion folgendermaßen verändern:


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S&D ALDE EVP EKR EFDD ENF fʼlos Weitere
678 Sitze 65 33 142 102 179 47 42* 41 11 16
705 Sitze 66 34 148 108 184 49 46* 42 11 17

Wie man sieht, würden sich die zusätzlichen Parlamentssitze breit auf alle Fraktionen verteilen – zu größeren Veränderungen bei den Mehrheitsverhältnissen käme es dabei nicht. Da ein nennenswerter Teil der zusätzlichen Sitze auf Frankreich, Spanien und die Niederlande entfiele, würde allerdings die ALDE besonders profitieren, die in allen drei Ländern recht stark vertreten ist.

Die EFDD wiederum wäre der wichtigste Nutznießer der Wahlrechtsreform in Frankreich, da der Wechsel von regionalen auf einen nationalen Wahlkreis besonders für die kleine Partei Debout la France von Vorteil ist. Unter Umständen könnte die Wahlrechtsreform jedoch auch der französischen grünen Partei EELV zugute kommen (die aktuell knapp an der nationalen Fünfprozenthürde scheitern würde und deshalb nicht in der Projektion erscheint).

Die Übersicht

Die folgende Tabelle schlüsselt die Projektion für die Sitzverteilung zwischen den Fraktionen im nächsten Europäischen Parlament nach nationalen Einzelparteien auf. Da es keine gesamteuropäischen Wahlumfragen gibt, basiert die Projektion auf aggregierten nationalen Umfragen und Wahlergebnissen aus allen Mitgliedstaaten. Die Werte für das Vereinigte Königreich werden zwar in der Tabelle angegeben, gehen jedoch nicht in die Gesamtsitzzahl ein.

Wie die Datengrundlage für die Länder im Einzelnen aussieht und nach welchen Kriterien die nationalen Parteien den europäischen Fraktionen zugeordnet wurden, ist im Kleingedruckten unter der Tabelle erläutert. Mehr Informationen zu den europäischen Parteien und zu den Fraktionen im Europäischen Parlament gibt es hier.


GUE/
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Grüne/
EFA
S&D ALDE EVP EKR EFDD ENF fʼlos Weitere
EP heute 52 51 189 68 217 74 42 40 18
Dez. 17 56 30 142 109 196 45 37* 36 9 18
Feb. 18 65 33 142 102 179 47 42* 41 11 16
DE 10 Linke
1 Tier
11 Grüne
1 Piraten
1 ödp
17 SPD 8 FDP
1 FW
31 Union 1 Familie 12 AfD
1 Partei
1 NPD
FR 15 FI
6 PS 26 LREM 9 LR
2 DLF 16 FN

GB 1 SF 3 Greens
3 SNP
1 PC
34 Lab
1 SDLP
1 LibDem
28 Cons

1 DUP
IT 5 LeU
18 PD
13 FI
1 SVP

22 M5S 10 LN
4 FdI


ES 7 UP 1 ERC
1 Comp
1 ICV
14 PSOE 14 Cʼs
1 PDeCAT
15 PP




PL

3 SLD 4 .N 11 PO 29 PiS


4 Kʼ15
RO

15 PSD 3 ALDE 10 PNL
1 PMP
2 UDMR




1 USR
NL 2 SP
1 PvdD
2 GL 2 PvdA 6 VVD
3 D66
3 CDA 1 CU
3 PVV
2 FvD
1 50plus
EL 6 Syriza
3 KA
8 ND


2 XA
2 KKE

BE 2 PTB 2 Groen
1 Ecolo
1 sp.a
2 PS
2 OpenVLD
2 MR
2 CD&V
1 cdH
1 CSP
4 N-VA
1 VB

PT 1 CDU
2 BE

10 PS
8 PSD-CDS




CZ 1 KSČM 3 Piráti 2 ČSSD 9 ANO
2 KDU-ČSL
3 ODS
1 SPD

HU
1 LMP 2 MSZP
1 DK

13 Fidesz


4 Jobbik
SE 2 V 1 MP 6 S 2 C
1 L
4 M
4 SD


AT 5 SPÖ 1 Neos 7 ÖVP

5 FPÖ

BG

6 BSP 1 DPS 8 GERB



2 OP
DK 1 FmEU 1 SF 5 S 3 V
3 DF



FI 1 Vas 2 Vihr 3 SDP 2 Kesk 4 Kok 1 PS



SK

4 SMER
1 KDH
1 M-H
2 OĽ-NOVA
2 SaS

1 SNS 1 ĽSNS 1 SR
IE 3 SF

3 FF 5 FG




HR 2 ŽZ
3 SDP
5 HDZ



1 Most
LT
3 LVŽS 2 LSDP 1 LRLS 3 TS-LKD
2 TT


LV

3 SDPS 3 ZZS

1 NA


1 JKP
SI 1 Levica
2 SD 1 SMC 1 SDS
1 NSi-SLS




2 LMŠ
EE

1 SDE 2 KE
2 RE





1 EKRE
CY 2 AKEL
1 DIKO
3 DISY




LU
1 Déi Gréng 1 LSAP 1 DP 3 CSV




MT

4 PL
2 PN





Verlauf


GUE/
NGL
G/EFA S&D ALDE EVP EKR EFDD ENF fʼlos Weitere
05.02.2018 65 33 142 102 179 47 42 41 11 16
13.12.2017 56 30 142 109 196 45 37 36 9 18
16.10.2017 55 28 150 106 192 45 38 37 12 15
22.08.2017 57 24 149 108 196 42 29 44 12 17
27.06.2017 55 23 155 109 201 38 28 42 11 16
02.05.2017 46 28 170 82 198 35 27 59 12 21
mit GB 47 35 186 88 198 68 36 59 13 21
06.03.2017 50 35 182 80 191 69 48 60 14 22
16.01.2017 48 40 180 82 191 63 48 68 14 17
14.11.2016 48 38 182 91 194 65 47 61 13 12
13.09.2016 47 38 181 91 189 62 53 63 14 13
26.07.2016 48 39 185 90 192 59 54 61 13 10
25.05.2016 55 40 174 85 187 63 51 70 14 12
05.04.2016 52 37 179 85 192 72 50 53 15 16
07.02.2016 51 34 183 82 196 70 51 55 12 17
14.12.2015 52 33 185 87 192 68 52 53 12 17
17.10.2015 51 33 193 75 204 66 51 54 12 12
21.08.2015 56 35 190 74 204 70 47 49 11 15
30.06.2015 61 34 188 73 205 69 43 47 11 20
03.05.2015 60 32 193 80 205 62 44 51 15 9
10.03.2015 60 31 196 77 216 60 43 49 12 7
12.01.2015 65 40 190 70 212 59 47 43 17 8
18.11.2014 60 42 195 69 212 59 47 43 16 8
23.09.2014 53 39 196 67 223 61 47 40 15 10
28.07.2014 56 47 191 75 215 66 44 40 13 4
EP 01.07.14 52 50 191 67 221 70 48 37 15

Die Zeile „EP 01.07.14“ kennzeichnet die Sitzverteilung zum 1. Juli 2014, dem Zeitpunkt der Konstituierung des Europäischen Parlaments nach der Europawahl im Mai 2014. Bis März 2017 sind die Werte der Sitzprojektion einschließlich dem Vereinigten Königreich angegeben, ab Mai 2017 ohne das Vereinigte Königreich. Die Zeile „mit GB“ kennzeichnet die Werte für Mai 2017 mit dem Vereinigten Königreich. Die Spalte für die ENF-Fraktion gibt bis Mai 2015 die Werte der Europäischen Allianz für Freiheit (EAF) bzw. der Bewegung für ein Europa der Nationen und Freiheiten (BENF) und ihr nahestehender Parteien an, die bis zur Fraktionsgründung im Juni 2015 fraktionslos waren.

Die vollen Namen der Fraktionen und der nationalen Einzelparteien erscheinen als Mouseover-Text, wenn der Mauszeiger eine kurze Zeit regungslos auf der Bezeichnung in der Tabelle gehalten wird. Bei den „weiteren“ Parteien ist zudem die ungefähre politische Ausrichtung angegeben, um ihre Bündnismöglichkeiten auf europäischer Ebene anzudeuten. Da die betreffenden Parteien allerdings oft erst vor kurzer Zeit gegründet wurden, befindet sich ihre Programmatik zum Teil noch im Fluss, sodass die Angabe lediglich zur groben Orientierung dienen kann.

Fraktionszuordnung

Für die Projektion werden Parteien, die bereits im Europäischen Parlament vertreten sind, jeweils ihrer derzeitigen Fraktion zugerechnet, es sei denn, sie haben ausdrücklich ihren Entschluss zu einem Fraktionswechsel nach der nächsten Wahl erklärt oder ein Fraktionswechsel erscheint aus anderen Gründen sehr wahrscheinlich. Nationale Parteien, die derzeit nicht im Europäischen Parlament vertreten sind, aber einer europäischen Partei angehören oder ihr in der politischen Ausrichtung sehr nahe stehen, werden der Fraktion der entsprechenden europäischen Partei zugeordnet. In Fällen, bei denen sich die Mitglieder einer nationalen Liste nach der Wahl voraussichtlich auf mehrere Fraktionen aufteilen werden, wird jeweils die am plausibelsten scheinende Verteilung zugrundegelegt. Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind und bei denen die Zuordnung zu einer bestimmten Fraktion unklar ist, werden als „Weitere Parteien“ eingeordnet. Diese Zuordnungen folgen zum Teil natürlich auch einer subjektiven Einschätzung der politischen Ausrichtung der Parteien. Jeder Leserin und jedem Leser sei es deshalb selbst überlassen, sie nach eigenen Kriterien zu korrigieren.

Für die Bildung einer eigenständigen Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erforderlich. Mit einem Asterisk (*) gekennzeichnete Gruppierungen würden diese Bedingungen nach der Projektion derzeit nicht erfüllen. Sie müssten deshalb gegebenenfalls nach der Europawahl zusätzliche Abgeordnete (z. B. aus der Spalte „Weitere“) für sich gewinnen, um sich als Fraktion konstituieren zu können.

Datengrundlage

Soweit verfügbar, wurde bei der Sitzberechnung für jedes Land jeweils die jüngste Umfrage zu den Wahlabsichten für das Europäische Parlament herangezogen. In Ländern, wo es keine spezifischen Europawahlumfragen gibt oder wo die letzte solche Umfrage mehr als ein Jahr zurückliegt, wurde stattdessen die jüngste verfügbare Umfrage für die Wahl zum nationalen Parlament verwendet. Wo mehr als eine Umfrage erschienen ist, wurde der Durchschnitt aller Umfragen aus den letzten zwei Wochen vor der jüngsten Umfrage berechnet. Für Mitgliedstaaten, für die sich überhaupt keine Umfragen finden lassen, wurde auf die Ergebnisse der letzten nationalen Parlaments- oder Europawahl zurückgegriffen.
In der Regel wurden die nationalen Umfragewerte der Parteien direkt auf die Gesamtzahl der Sitze des Landes umgerechnet. In Ländern, wo die Wahl in regionalen Wahlkreisen ohne Verhältnisausgleich erfolgt (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Belgien, Irland), werden regionale Umfragedaten genutzt, soweit diese verfügbar sind. Wo dies nicht der Fall ist, wird die Sitzzahl für jeden Wahlkreis einzeln berechnet, dabei aber jeweils die nationalen Gesamt-Umfragewerte herangezogen. Nationale Sperrklauseln werden, soweit vorhanden, in der Projektion berücksichtigt.
In Belgien entsprechen die Wahlkreise bei der Europawahl den Sprachgemeinschaft, während Umfragen üblicherweise auf Ebene der Regionen durchgeführt werden. Für die Projektion wurden für die französischsprachige Gemeinschaft die Umfragedaten aus Wallonien, für die niederländischsprachige Gemeinschaft die Umfragedaten aus Flandern genutzt. Für die deutschsprachige Gemeinschaft wird das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen.
In Ländern, in denen es üblich ist, dass Parteien zu Wahlen in Listenverbindungen antreten, werden der Projektion jeweils die am plausibelsten erscheinenden Listenverbindungen zugrunde gelegt. Insbesondere werden für Spanien folgende Listenverbindungen angenommen: Unidos Podemos, Compromís und ICV (mit Compromís auf dem 3., ICV auf dem 6. Listenplatz); PDeCAT, PNV und CC (mit PNV auf dem 2., CC auf dem 4. Listenplatz).
Da es in Deutschland bei der Europawahl keine Sperrklausel gibt, können Parteien bereits mit weniger als 1 Prozent der Stimmen einen Sitz im Europäischen Parlament gewinnen. Mangels zuverlässiger Umfragedaten wird für diese Kleinparteien in der Projektion jeweils das Ergebnis der letzten Europawahl herangezogen (je 1 Sitz für Tierschutzpartei, ödp, Piraten, FW, Familienpartei, PARTEI und NPD).
In Großbritannien haben wegen der Unterschiede im Wahlrecht einige Parteien nur bei Europawahlen echte Chancen, Mandate zu gewinnen. In Umfragen zu nationalen Wahlen schneiden diese Parteien deshalb strukturell deutlich schlechter ab als bei der Europawahl. Dies gilt vor allem für UKIP und Greens. Um dies zu kompensieren, wird in der Projektion für die Greens stets das Ergebnis der Europawahl herangezogen (3 Sitze). Für UKIP und LibDem werden die aktuellen Umfragewerte für nationale Wahlen verwendet, aber für die Projektion mit dem Faktor 3 (UKIP) bzw. 1,33 (LibDem) multipliziert.
In Italien können Minderheitenparteien durch eine Sonderregelung auch mit nur recht wenigen Stimmen ins Parlament einziehen. In der Projektion wird die Südtiroler Volkspartei deshalb jeweils mit dem Ergebnis der letzten Europawahl (1 Sitz) geführt.

Die folgende Übersicht führt die Datengrundlage für die Mitgliedstaaten im Einzelnen auf:
Deutschland: nationale Umfragen, 22.1.-4.2.2018, Quelle: Wikipedia.
Frankreich: nationale Europawahl-Umfragen, 1.12.2017, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, England: nationale Umfragen, 17.-29.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Wales: Umfragen für Regionalwahl, 24.11.2017, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Schottland: Umfragen für Regionalwahl, 17.-29.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Vereinigtes Königreich, Nordirland: regionales Ergebnis der nationalen Parlamentswahl, 8.6.2017.
Italien: nationale Umfragen, 19.1.-1.2.2018, Quelle: Wikipedia.
Spanien: nationale Umfragen, 26.1.2018 (für PP, PSOE, Cs, UP), 30.12.2017-11.1.2018 (andere Parteien), Quelle: Wikipedia.
Polen: nationale Umfragen, 17.-30.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Rumänien: nationale Umfragen, 10.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Niederlande: nationale Umfragen, 28.1.-4.2.2018, Quelle: Wikipedia.
Griechenland: nationale Umfragen, 18.-29.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Belgien, niederländischsprachige Gemeinschaft: regionale Umfragen (Flandern) für die nationale Parlamentswahl, 4.12.2017, Quelle: Wikipedia.
Belgien, französischsprachige Gemeinschaft: regionale Umfragen (Wallonien) für die nationale Parlamentswahl, 3.12.2017, Quelle: Wikipedia.
Belgien, deutschsprachige Gemeinschaft: Ergebnisse der Europawahl, 25.5.2014.
Portugal: nationale Umfragen, 9.-17.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Tschechien: nationale Umfragen, 17.12.2017, Quelle: Wikipedia.
Ungarn: nationale Umfragen, 16.-24.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Schweden: nationale Umfragen, 9.-22.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Österreich: nationale Umfragen, 21.-27.1.2018, Quelle: Neuwal.
Bulgarien: nationale Umfragen, 13.12.2017, Quelle: Exacta.
Dänemark: nationale Umfragen, 14.-25.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Finnland: nationale Umfragen, 18.-29.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Slowakei: nationale Umfragen, 28.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Irland: nationale Umfragen, 16.-25.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Kroatien: nationale Umfragen, 25.1.-4.2.2018, Quelle: Wikipedia.
Litauen: nationale Umfragen, 21.1.2018, Quelle: Vilmorus.
Lettland: nationale Umfragen, Januar 2018, Quelle: Wikipedia.
Slowenien: nationale Umfragen, 18.-28.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Estland: nationale Umfragen, 25.-29.1.2018, Quelle: Wikipedia.
Zypern: Ergebnis der nationalen Parlamentswahl, 22.5.2016.
Luxemburg: nationale Umfragen, 19.10.2017, Quelle: Luxemburger Tageblatt.
Malta: nationale Umfragen, 29.1.2018, Quelle: Malta Today.

Bilder: Eigene Grafiken.

30 Januar 2018

Sieben Vorschläge für eine Große Koalition, die den „neuen Aufbruch für Europa“ ernst meint

Die neue Große Koalition will die Europapolitik in den Mittelpunkt stellen. Aber dafür müsste sie inhaltlich konkreter werden.
Als die Unterhändler von CDU/CSU (EVP) und SPD (SPE) Mitte Januar die Ergebnisse ihrer Koalitionssondierungen vorlegten, stießen sie bei vielen Proeuropäern auf positive Reaktionen: Von Pulse of Europe bis zu den Jungen Europäischen Föderalisten, von Henrik Enderlein über Ulrike Guérot bis Christian Moos war die Zustimmung zu den europapolitischen Ankündigungen im Sondierungspapier groß. Und auch SPD-Chef Martin Schulz betonte auf dem umkämpften Parteitag am 21. Januar den „Paradigmenwechsel in der Europapolitik“, den seine Partei in den Sondierungen erreicht habe. Ein „Deutschland, das sich seiner Verantwortung für Europa bewusst ist und entschieden handelt“, sei für ihn ein entscheidendes Argument für die Beteiligung der SPD an einer Großen Koalition.

Von Gemeinplätzen durchtränkt

Wirft man einen genaueren Blick auf das Sondierungspapier (Wortlaut), findet sich für diesen Enthusiasmus allerdings nicht allzu viel Anlass. Gewiss, auf symbolischer Ebene setzten die GroKo-Verhandler deutliche Signale: Das Kapitel zur Europapolitik steht im Papier gleich an erster Stelle und verspricht nicht weniger als einen „neuen Aufbruch für Europa“. Danach folgen drei Seiten mit gemeinsamen Zielsetzungen – deutlich mehr als in dem europapolitisch dürren letzten Sondierungsstand der Jamaika-Verhandler im November.

Doch auch bei der Großen Koalition bleiben viele dieser europapolitischen Ankündigungen ausgesprochen vage. Das Sondierungspapier ist durchtränkt von Gemeinplätzen („Wir wollen Europa bürgernäher und transparenter machen“, „Wir wollen eine offene und faire Handelspolitik, die allen zugutekommt“) und rhetorischen Redundanzen („Europa muss ein Kontinent der Chancen sein, besonders für junge Menschen. Sie sind Europas Zukunft. Wir wollen, dass junge Menschen ihre Hoffnungen auf Europa setzen können“). Bei vielen Vorhaben bleibt unklar, mit welchen Mitteln sie erreicht werden sollen („Die demokratischen und rechtsstaatlichen Werte [der EU] müssen noch konsequenter als bisher […] durchgesetzt werden“).

Und einige Formulierungen im Sondierungspapier sind gar so verschwurbelt, dass sich ihre Tragweite nur schwer abschätzen lässt. Wenn die Verhandler die Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zu einem „parlamentarisch kontrollierten Europäischen Währungsfonds“ fordern, so könnte das durchaus bedeutend sein – nämlich dann, wenn die immensen Mittel des ESM künftig der Budgetkompetenz des Europäischen Parlaments unterstellt würden. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die nationalen Parlamente gemeint sind, was gegenüber dem Status quo kein nennenswerter demokratischer Fortschritt wäre.

Bislang bleibt vieles konventionell

Wirklich auffällig an dem Sondierungspapier ist nur die unzweideutige Bereitschaft zu „höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt“. Die Verhandler von CDU/CSU und SPD versprechen damit eine konstruktive Haltung in den bald anstehenden Gesprächen zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2021. Gerade angesichts der Haushaltslücke, die durch den Austritt des bisherigen Nettozahlers Großbritannien entstehen wird, ist das sehr zu begrüßen.

Ansonsten aber sind die konkreten Vorhaben des Sondierungspapiers eher konventionell: Vollendung des digitalen Binnenmarkts, mehr europäische Investitionen nach Vorbild des Juncker-Plans, mehr Geld für Erasmus Plus, mehr „faire Mobilität“ (aber keine „missbräuchliche Zuwanderung in die Systeme der sozialen Sicherheit“), bessere Vergleichbarkeit von Bildungsstandards, eine „kohärente Afrika-Strategie“. Das mag man alles schön und gut finden – aber ein „Paradigmenwechsel“ der deutschen Europapolitik ist dahinter beim besten Willen nicht zu erkennen. Bei keinem einzigen der großen Themen, die die Debatte über eine EU-Reform in den letzten Jahren geprägt haben, schlägt das Sondierungspapier eine besonders fortschrittliche Linie ein. Vielen Fragen geht es vollständig aus dem Weg.

Was bringt der Koalitionsvertrag?

Allerdings: Noch handelt es sich ja nur um ein Sondierungspapier, und die Verhandlungen für den finalen Koalitionsvertrag haben gerade erst begonnen. Es besteht deshalb guter Grund zur Hoffnung, dass die Koalitionspartner einige vage Versprechen noch mit konkreten Inhalten füllen werden. Wie aber müssten diese Inhalte aussehen, damit die nächste deutsche Bundesregierung tatsächlich wieder an der Spitze der europapolitischen Debatte stünde?

Im Folgenden sollen hier sieben Vorschläge vorgestellt werden, die sich eine Koalition, die es mit dem „neuen Aufbruch für Europa“ ernst meint, zum Ziel setzen könnte. Diese Vorschläge sind zwar ambitioniert, aber nicht utopisch: Sie alle werden bereits von wichtigen anderen europapolitischen Akteuren unterstützt oder könnten von der Großen Koalition auch einseitig umgesetzt werden.

1. Bekenntnis zum Spitzenkandidaten-Verfahren

Bei der Europawahl 2014 stellten die europäischen Parteien erstmals Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten auf – ein demokratischer Fortschritt, der aber gegen starke Widerstände im Europäischen Rat erkämpft werden musste. Und auch später weigerten sich die nationalen Regierungen, sich eindeutig zu dem neuen Verfahren zu bekennen. Am Ergebnis wird das zwar nichts ändern: Die europäischen Parteien und das Europäische Parlament sind entschlossen und stark genug, um das Spitzenkandidaten-Verfahren auch bei der nächsten Europawahl 2019 durchzusetzen, wie der konservative Fraktionschef Manfred Weber (CSU/EVP) erst vor wenigen Tagen noch einmal unterstrichen hat. Aber der Unwillen der nationalen Regierungen sorgt für eine institutionelle Unsicherheit, die dem Europawahlkampf nicht gut tun kann.

Ein klares Bekenntnis zu den Spitzenkandidaten – eine öffentliche Erklärung, dass Deutschland im Europäischen Rat nur solche Kandidaten für die Kommissionspräsidentschaft unterstützen wird, die auch eine klare Aussicht auf eine Mehrheit im Europäischen Parlament haben – ist deshalb das Mindeste, was man von einer ernsthaft europafreundlichen Bundesregierung erwarten darf. Bedeutend wäre dieser Schritt vor allem als Signal an die Medien, die europäischen Spitzenkandidaten und ihren Wahlkampf 2019 von Anfang an wichtig zu nehmen.

2. Gesamteuropäische Listen

Europäische Spitzenkandidaten sind allerdings nur der erste Schritt: Einen echten Durchbruch für eine Europäisierung der Europawahl brächten gesamteuropäische Listen, deren wichtigste Vorteile ich hier und hier beschrieben habe. Konkrete Vorschläge dafür liegen bereits auf dem Tisch: Erst vor wenigen Tagen stimmte der Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments dafür, den Europäischen Rat zu einer entsprechenden Änderung des europäischen Direktwahlakts aufzufordern. Und auch zahlreiche nationale Regierungen – unter anderem Frankreich, Italien und Spanien – unterstützen diesen Ansatz.

Gewiss: Eine Umsetzung bis zur Europawahl 2019 ist inzwischen schon aus Zeitgründen eher unwahrscheinlich, umso mehr, als die vier Visegrád-Staaten (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei) gesamteuropäische Listen derzeit offen ablehnen. Doch die Debatte wird weitergehen – und wenn der Großen Koalition das „Europa der Demokratie“ so wichtig ist, wie es im Sondierungspapier heißt, sollte sie hier zusammen mit den anderen proeuropäischen Regierungen im Rat eine Führungsrolle übernehmen.

3. Abschaffung nationaler Vetorechte

Ein wichtiges Problem der Europäischen Union sind die nationalen Vetorechte, die es bei vielen europäischen Entscheidungen – zum Beispiel in der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik, aber auch bei der Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens – bis heute gibt. Diese Vetorechte machen die EU nicht nur schwerfällig; der übermäßige Konsenszwang schadet auch der europäischen Demokratie.

Erfreulicherweise enthält der EU-Vertrag (vor allem durch die Brückenklausel in Art. 48 Abs. 7 EUV) die Möglichkeit, in Bereichen, in denen jetzt noch einstimmige Entscheidungen nötig sind, zu Mehrheitsverfahren überzugehen. Im Brok/Bresso-Bericht von 2017 forderte das Europäische Parlament den Europäischen Rat dazu auf, diesen überfälligen Schritt endlich zu tun. Passiert ist seitdem jedoch nichts: Viele nationalen Regierungen sind offenbar nicht dazu bereit, auf ihre Vetorechte zu verzichten. Die nächste Bundesregierung sollte hier deutlich machen, dass sie nicht zu den Blockierern zählt und zu einer Aktivierung der Brückenklausel bereit ist.

4. Europäische Steuern statt „nationaler Beiträge“

In dem Sondierungspapier erklären sich die GroKo-Verhandler dazu bereit, den deutschen Beitrag zum EU-Haushalt zu erhöhen. Auf eine andere Schlüsselfrage der europäischen Budgetverhandlungen gehen sie jedoch überhaupt nicht ein: nämlich den Vorschlag, bei der Finanzierung der EU künftig generell weniger auf „nationale Mitgliedsbeiträge“ und mehr auf europäische Unternehmens- und Ökosteuern zu setzen.

Die Hintergründe dieser Debatte habe ich hier ausführlicher beschrieben – kurz gefasst geht es darum, den EU-Einnahmen eine politische Steuerungswirkung zu geben und zugleich die Logik der nationalen Nettozahler/Nettoempfänger-Debatten zu durchbrechen. Grundsätzliche Überlegungen dazu hat eine Arbeitsgruppe um Mario Monti bereits Ende 2016 vorgelegt; vor wenigen Wochen nannte Haushaltskommissar Günther Oettinger (CDU/EVP) als spezifischen Vorschlag unter anderem eine europäische Plastiksteuer. Eine europafreundliche Bundesregierung sollte diese Entwicklung nachdrücklich unterstützen.

5. Automatische Stabilisatoren für die Eurozone

Wie die Eurokrise zeigte, krankt die europäische Währungsunion an ihrer Anfälligkeit für asymmetrische Schocks: Wenn in einem Teil der Eurozone die Konjunktur abstürzt, während sie in anderen Ländern stabil bleibt, kann das leicht zu einer desaströsen Spirale führen. Um das zu verhindern, sind finanzielle Transfers in die Krisenstaaten nötig – eine Erkenntnis, der auch die GroKo-Sondierer grundsätzlich Rechnung tragen, wenn sie „spezifische Haushaltsmittel für wirtschaftliche Stabilisierung […] in der Eurozone“ fordern.

Allerdings scheinen die Sondierer dabei bis jetzt nur diskretionäre Mittel im Blick zu haben – also einen Fonds, über dessen Verwendung die Eurogruppe in jeder Krise jeweils neu politisch entscheiden müsste. Dies ist aus zwei Gründen problematisch: Zum einen zeigt die Erfahrung, dass solche Entscheidungen in der Krise meist zu spät erfolgen, um optimal zu wirken. Und zum anderen besteht immer die Gefahr, dass sie politisch instrumentalisiert werden. Sinnvoller wäre deshalb die Einführung automatischer Stabilisatoren in der Eurozone – konjunkturabhängiger, zyklischer Finanztransfers zwischen den Mitgliedstaaten, die nach einem vorher festgeschriebenen Mechanismus ausgelöst werden.

Das beste Modell dafür wäre eine europäische Arbeitslosenversicherung, wie sie 2014 auch der damalige EU-Sozialkommissar László Andor (MSZP/SPE) ins Spiel brachte. Die deutsche Bundesregierung bügelte den Vorschlag damals jedoch brüsk ab. Erst vor einigen Monaten machte der italienische Finanzminister Pier Carlo Padoan (PD/SPE) nun einen neuen Vorstoß. Im Sinne eines „neuen Aufbruchs für Europa“ sollte die Große Koalition diese Chance nutzen und ihre bisherige Blockadehaltung korrigieren.

6. Europäische Einlagensicherung

Ein wichtiger Brandbeschleuniger in der Eurokrise war die Konkurrenz zwischen den nationalen Einlagensicherungssystemen für Banken: In den Panikwochen im September 2008 überboten sich die Mitgliedstaaten mit nationalen Anlegergarantien – mit dem Ergebnis einer Kapitalflucht aus dem schwächeren Irland in das stärkere Deutschland.

Die Europäische Kommission hat deshalb bereits 2015 einen Vorschlag für eine gesamteuropäische Einlagensicherung vorgelegt, der seitdem jedoch vor allem wegen des Widerstands der deutschen Bundesregierung im Ministerrat auf Eis liegt. Ende 2017 schwächte die Kommission ihren Vorschlag deshalb bereits ab. Die deutsche Bankenlobby (für die das derzeitige Ungleichgewicht zwischen den nationalen Einlagensicherungen natürlich auch ein Wettbewerbsvorteil ist) bleibt jedoch bei ihrem kategorischen Nein. Auch hier sollten die GroKo-Verhandler ihre nationalen Scheuklappen ablegen und im Koalitionsvertrag einen konstruktiveren Umgang mit dem Vorschlag der Kommission ankündigen.

7. Allgemeines Wahlrecht für Unionsbürger

Wer als Unionsbürger in einem anderen Mitgliedstaat lebt, darf dort an Europa- und Kommunalwahlen teilnehmen. Die Teilnahme an Landtags- und Bundestagswahlen ist den rund 4,3 Millionen nicht-deutschen EU-Bürgern in Deutschland jedoch verwehrt – ein demokratisch unbefriedigender Zustand, der nicht zuletzt die politische Integration der europäischen Gesellschaften erschwert.

Die beste Lösung für dieses Problem wäre natürlich eine EU-Vertragsreform, um die in Art. 20 AEUV verankerten Unionsbürgerrechte auf nationale und regionale Parlamentswahlen zu erweitern. Doch auch wenn eine solche Vertragsreform wegen des Widerstands anderer Regierungen kurzfristig nicht zu erreichen ist, könnte eine europafreundliche Große Koalition Unionsbürgern wenigstens in Deutschland das volle Wahlrecht zugestehen – gegebenenfalls auf Gegenseitigkeit in Form von bi- oder multilateralen Verträgen mit anderen Staaten.

Für eine solche Wahlrechtsreform wäre (nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1990) eine Grundgesetzänderung nötig, doch die dafür nötigen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat sollte die Große Koalition mit Unterstützung der europafreundlichen Oppositionsparteien durchaus erreichen können. Was könnte besser geeignet sein, um dem im Sondierungspapier geäußerten Wunsch nach einem „Europa der Demokratie“ mit einem „lebendigen Parlamentarismus auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene“ gerecht zu werden?

Schöne Worte sind nicht genug

Ist es sinnvoll, wenn sich die beiden großen Parteien der Mitte zu einer gemeinsamen Regierung zusammentun, oder verleihen sie damit nur den Populisten am Rand des politischen Spektrums Auftrieb? Wie ich hier vor einem Jahr geschrieben habe, kommt es wesentlich darauf an, was die Pro-Europäer aus ihrer Zusammenarbeit machen: Grundsätzlich bringt eine Große Koalition immer die Gefahr mit sich, dass die Unterschiede zwischen den Parteien verwischen, sodass die Populisten als einzige „echte Alternative“ auftreten können. Sie kann jedoch auch zum Erfolg werden – nämlich dann, wenn es ihr gelingt, die Funktionsweise des politischen Systems selbst zu verändern, sodass eine neue, demokratischere Europapolitik den Populisten ihr Protestpotenzial nimmt.

Wenn die Große Koalition es also ernst meint mit dem „neuen Aufbruch für Europa“, so ist ihr damit Erfolg zu wünschen. Doch schöne Worte und symbolische Gesten, wie das Sondierungspapier sie bietet, werden dafür nicht genügen. Der Koalitionsvertrag wird zeigen, ob CDU/CSU und SPD auch zu konkreten Maßnahmen für eine stärkere und demokratischere EU bereit sind.

Bild: © European Union 2012 EP / Pietro Naj-Oleari [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr.

23 Januar 2018

Nicht nur Polen und Ungarn: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen in vielen EU-Ländern unter Druck

Bei Angriffen auf die Werte der Union waren Beata Szydło und Viktor Orbán bislang die aktivsten Mitglieder des Europäischen Rates. Aber nicht die einzigen.
Am Mittwoch vor Weihnachten eskalierte der Konflikt: Im Rechtsstreitverfahren mit der polnischen Regierung löste die Europäische Kommission – zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte der EU – ein Verfahren nach Artikel 7 EUV aus, mit dem Verstöße der Mitgliedstaaten gegen die „Werte der Union“ (unter anderem Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde) geahndet werden können. Die Kommission reagierte damit auf die Reformen, mit denen die Regierung unter Beata Szydło (PiS/AKRE) die polnische Justiz unter Kontrolle ihrer Parlamentsmehrheit gebracht hatte.

Bereits kurz vor dem Schritt der Kommission war Ministerpräsidentin Szydło allerdings auf Druck des Parteichefs Jarosław Kaczyński zurückgetreten und durch Mateusz Morawiecki (PiS/AKRE) ersetzt worden. Anfang Januar nahm dieser eine Kabinettsumbildung vor, die allgemein als Entspannungssignal an Brüssel gedeutet wurde. Auch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (CSV/EVP) äußerte ein paar höfliche Worte an Morawiecki. An der konkreten rechtlichen Lage in Polen hat sich jedoch nichts geändert, und so wird das Artikel-7-Verfahren in den nächsten Wochen und Monaten seinen Gang nehmen.

Ungarn: Viktor Orbáns Solidarisierung mit der PiS

Allzu viel befürchten muss die polnische Regierung dabei allerdings nicht: Damit die EU tatsächlich Maßnahmen gegen sie ergreifen könnte, wäre zunächst eine einstimmige Entscheidung aller übrigen Regierungen im Europäischen Rat notwendig. Und der ungarische Regierungschef Viktor Orbán (Fidesz/EVP) hat wiederholt angekündigt, gegen eine solche Entscheidung sein Veto einzulegen.

Orbáns Motivation ist dabei recht einfach zu durchschauen: Schließlich hat seine eigene Fidesz-Regierung in Ungarn bereits lange, bevor die PiS-Regierung in Polen die Herrschaft übernahm, einen ähnlichen Demokratieabbau eingeleitet. Die EU-Institutionen ließen ihn dabei jedoch gewähren – wohl in der Hoffnung, dass sich das Problem irgendwie von selbst lösen würde. Zugute kam Orbán auch die Mitgliedschaft der Fidesz in der christdemokratischen Europäischen Volkspartei, die die ungarische Regierung immer wieder in Schutz nahm und dafür auch einige Kritik in Kauf nahm.

Mit seiner Unterstützung für die polnische Regierung ist Orbán nun doppelt abgesichert: Selbst wenn die EVP-Vertreter im Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission sich darauf einließen, auch gegen ihn ein Artikel-7-Verfahren einzuleiten, könnten die polnische und die ungarische Regierung sich im Europäischen Rat wechselseitig Deckung geben und Sanktionsmaßnahmen verhindern. (Jedenfalls wenn man auf eine kreative Auslegung des Artikels 7 verzichtet, nach der die EU ein Doppelverfahren gegen beide Regierungen gleichzeitig eröffnen und ihnen so das Vetorecht nehmen könnte.)

Polen und Ungarn sind nicht allein

Tatsächlich verzichtete die Europäische Kommission bislang allerdings darauf, Sanktionen gegen Polen vorzuschlagen. Auch bei dem Schritt im Dezember ging es nur um ein Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV – das lediglich darauf abzielt, die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ der Werte der Union festzustellen. Diese Feststellung hätte keine operativen Folgen, sondern vor allem symbolische Bedeutung, weil die Regierungen der übrigen Mitgliedstaaten damit offen gegen die Vorgänge in Polen Stellung beziehen und dem Konflikt damit eine neue Sichtbarkeit und politische Relevanz geben würden.

Notwendig für eine solche Feststellung ist eine Vier-Fünftel-Mehrheit im Ministerrat: 22 der 27 Regierungen (ohne Polen selbst). Die ungarische Fidesz-Regierung hätte hier also kein Vetorecht. Und dennoch ist es derzeit keine Selbstverständlichkeit, dass die Abstimmung im Rat erfolgreich ist – denn außer den beiden offensichtlichsten Fällen Polen und Ungarn gibt es in der EU derzeit noch eine ganze Reihe weiterer Regierungen, die in der ein oder anderen Weise Probleme mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben und deshalb eher nicht daran interessiert sein dürften, das Artikel-7-Verfahren zu einer tatsächlich anwendbaren Werkzeug zu machen.

Im Folgenden deshalb ein kurzer Überblick über Regierungen, die in den letzten Monaten wegen Verstößen gegen die Werte der Union in die Kritik geraten sind. Nicht all diese Fälle haben dieselbe Tragweite, und es ist auch nicht wahrscheinlich, dass sich all diese Regierungen mit der polnischen Regierung solidarisieren würden. Aber ihre schiere Zahl zeigt, dass es für die EU-Institutionen keineswegs einfach sein wird, Morawiecki und Orbán im Europäischen Rat zu isolieren.

Rumänien: Angriff auf Unabhängigkeit der Justiz

Die Debatte über die Rechtsstaatlichkeit in Rumänien dauert nun bereits fast ebenso lang wie die über die Demokratie in Ungarn – allerdings mit umgekehrtem parteipolitischem Vorzeichen. Bereits 2012 geriet der damalige sozialdemokratische Premierminister Victor Ponta (PSD/SPE) in heftige Kritik, als er die Kompetenzen des nationalen Verfassungsgerichts einzuschränken versuchte, um ein Amtsenthebungsverfahren gegen den konservativen Staatspräsidenten Trajan Băsescu zu erleichtern. Nach großem internationalem Druck musste Ponta jedoch zurückstecken und Băsescu blieb im Amt. Pontas Karriere endete drei Jahre später, als er nach Massenprotesten über öffentliche Korruption im Baugewerbe zurücktrat.

Bei der Parlamentswahl 2016 gewann der PSD allerdings erneut einen Erdrutschsieg, und schon wenig später machten sich die Sozialdemokraten an die Ausarbeitung einer umstrittenen Justizreform, die die Unabhängigkeit der Judikative und der Antikorruptionsbehörden angreifen würde. Als der Drahtzieher dieser Politik gilt der PSD-Parteichef Liviu Dragnea, der allerdings aufgrund einer Vorstrafe wegen Wahlbetrugs selbst kein politisches Amt ausüben darf (und zudem seit Jahren Ärger wegen Korruptionsvorwürfen hat). Trotz erneuter Massenproteste wurde die Justizreform kurz vor Weihnachten im Parlament verabschiedet. Vergangene Woche trat schließlich Ministerpräsident Mihai Tudose (PSD/SPE), der zunehmend in Gegnerschaft zu Dragnea geraten war, von seinem Amt zurück.

Wie es nun in Rumänien weitergeht, ist weitgehend offen. Die Justizreform selbst könnte noch von Staatspräsident Klaus Johannis (PNL/EVP) gebremst werden, allerdings nur für eine gewissen Zeitraum. Zudem wird schon jetzt darüber spekuliert, dass die Regierung in diesem Fall ein Amtsenthebungsverfahren gegen Johannis einleiten könnte. Unterdessen zeigte sich die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) mit Kritik an dem rumänischen PSD bislang etwa ebenso zurückhaltend wie die Europäische Volkspartei gegenüber der ungarischen Fidesz – wobei es womöglich eine Rolle spielt, dass der PSD (ebenso wie Fidesz in der EVP) zu den stärksten nationalen Mitgliedsparteien der SPE zählt. Anfang Februar wird das Europäische Parlament eine Debatte zur Situation in Rumänien halten.

Malta: Geldwäsche, Steuerhinterziehung – und ein Mord

Auch in Malta kam es in den letzten Jahren zu einer eskalierenden Debatte über Korruption und Rechtsstaatlichkeit. Auslöser war die Veröffentlichung der Panama Papers im April 2016, die den sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Joseph Muscat (PL/SPE) sowie verschiedene Mitglieder seiner Regierung in Verbindung mit Briefkastenfirmen zur Steuervermeidung brachten. Auf öffentlichen Druck hin rief Muscat Neuwahlen aus, die der PL im Juni 2017 hoch gewann. Wenige Monate später wurde die Investigativjournalistin Daphne Caruana, die zu den Panama Papers recherchiert hatte, mit einer Autobombe ermordet, und trotz einiger Festnahmen im Dezember sind die Hintergründe der Tat bis jetzt nicht aufgeklärt.

Diese Entwicklungen gingen einher mit wachsender Kritik des Europäischen Parlaments an der maltesischen Regierung: Schon im Juni kam es zu einem konfrontativen Auftritt Muscats vor dem Untersuchungsausschuss des Parlaments zu den Panama Papers; im November übten alle großen Fraktionen außer Sozialdemokraten und Rechtspopulisten scharfe Kritik daran, dass die maltesische Regierung Steuerhinterziehung und Geldwäsche nicht hart genug bekämpfe, und forderten die Kommission zu einem Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Malta auf. Zudem sandte das Parlament eine dreiköpfige Sonderdelegation nach Malta, die in der vergangenen Woche einen harschen Bericht zur Lage im Land veröffentlichte.

Angeführt wurde diese Sonderdelegation von der portugiesischen Sozialdemokratin Ana Gomes (PS/SPE), die in der Folge Muscat mit Viktor Orbán verglich und eine härtere Linie auch ihrer eigenen Fraktion forderte. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Tanja Fajon (SD/SPE) wies dies allerdings zurück: Gomes spreche nur für sich selbst, nicht für die gesamte Fraktion. Und auch die Europäische Kommission verteidigte die maltesische Regierung bis jetzt gegen die Vorwürfe des Parlaments.

Kroatien: Rechtskonservative Kulturpolitiker

Ein offener Wackelkandidat in dem Artikel-7-Verfahren gegen die polnische Regierung ist auch Kroatien. Auch im jüngsten Mitgliedstaat gab es in den letzten Jahren Sorgen um die Zukunft der nationalen Demokratie, nachdem nach der Parlamentswahl Ende 2015 eine Koalition zwischen der konservativen Partei HDZ (EVP) und der bürgerlich-liberalen Most (–) die Regierung übernahm. Innerhalb weniger Wochen trieben einige nationalkonservative Minister in dieser Regierung drastische kultur- und medienpolitische Maßnahmen voran, die offenbar auf eine Rehabilitierung der faschistischen Vergangenheit des Landes und eine Ausgrenzung politisch unliebsamer Positionen zielten.

Allerdings stürzte die Koalitionsregierung bereits nach wenigen Monaten über HDZ-interne Streitigkeiten. Bei der Neuwahl im Herbst 2016 konnte die HDZ knapp den ersten Platz verteidigen und es kam zu einer Neuauflage der HDZ-Most-Koalition. Allerdings war die HDZ-Spitze inzwischen ausgetauscht worden, neuer Partei- und Regierungschef wurde der Europapolitiker Andrej Plenković, der zum gemäßigten Flügel der Partei zählt. Das Risiko für ein Abgleiten des Landes in eine „illiberale Demokratie“ nach ungarischem Vorbild ist damit zwar noch nicht endgültig gebannt, aber auch keine akute Gefahr.

Spanien: Kritik am Umgang mit Katalonien

Auch die spanische Regierung unter Mariano Rajoy (PP/EVP) sah sich Ende 2017 in der europäischen Öffentlichkeit Vorwürfen wegen ihres Demokratieverständnisses ausgesetzt. Auslöser war das Unabhängigkeitsreferendum, das das katalanische Regionalparlament für den 1. Oktober einberufen und die spanischen Behörden mit massivem Polizeieinsatz unterbunden hatten. Da die Durchführung des Referendums klar gegen die nationale Verfassung verstieß, hatte die spanische Regierung dabei das Recht auf ihrer Seite. Dennoch stieß das Vorgehen gegen eine (vordergründig) demokratische Volksabstimmung bei vielen Menschen in Europa auf Kritik; und dass es am 1. Oktober auch zu Ausbrüchen von Polizeigewalt kam, trug dazu bei, dass Spanien kurzzeitig wieder der Ruf eines „Francoland“ anhing, das seine faschistische Vergangenheit niemals ganz überwunden habe.

In der Folge geriet auch die EU unter öffentlichen Druck, in die katalanische Krise einzugreifen und härter gegenüber der spanischen Regierung aufzutreten. Die europäischen Institutionen beschränkten sich jedoch darauf, auf das geltende spanische Verfassungsrecht zu verweisen. Nach der Ausrufung neuer katalanischer Regionalwahlen durch die spanische Regierung und der Flucht des Regionalpräsidenten Carles Puigdemont (PDeCAT/ALDE) nach Belgien scheint schließlich auch die öffentliche Meinung wieder gekippt zu sein. Forderungen, dass die EU gegen die spanische Regierung vorgehen müsse, sind derzeit jedenfalls kaum noch zu hören.

Slowakei: Religiöse Diskriminierung in der Flüchtlingskrise

Neben Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehört zu den im EU-Vertrag geschützten Werten der Union unter anderem auch die „Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören“, was natürlich auch die Religionsfreiheit einschließt. Entsprechend groß war die Entrüstung, als die slowakische Regierung unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Robert Fico (Smer/SPE) auf dem Höhepunkt der europäischen Flüchtlingskrise im Sommer 2015 ankündigte, sie werde keine muslimischen, sondern nur noch christliche Flüchtlinge aufnehmen.

In der Folge machte nicht nur die Europäische Kommission die slowakische Regierung darauf aufmerksam, dass eine solche Diskriminierung rechtswidrig wäre. Auch der sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende im Europäischen Parlament, Gianni Pittella (PD/SPE), forderte eine Suspendierung der SPE-Mitgliedschaft der slowakischen Sozialdemokraten. Nach einem Gespräch zwischen Smer-Repräsentanten und dem SPE-Vorstand im Oktober 2015 wurde die ganze Angelegenheit dann jedoch als ein „Missverständnis“ deklariert. Das hielt Robert Fico allerdings nicht davon ab, auch in den folgenden Monaten wieder und wieder seine Ablehnung muslimischer Flüchtlinge öffentlich kundzutun.

In der Praxis spielte diese angekündigte Diskriminierung bis jetzt vor allem deshalb keine Rolle, weil die Slowakei ohnehin fast überhaupt keine Flüchtlinge aufnahm – ob Muslime, Christen oder Andersgläubige. Gegen den Beschluss des Ministerrates, der eine Umverteilung von Asylbewerbern nach festen Quoten vorsah, klagte die Regierung vor dem EuGH. Im vergangenen September verlor die Slowakei dieses Verfahren allerdings, sodass das Land nun doch Flüchtlinge aufnehmen müsste. Die Regierung kündigte zunächst an, das Urteil zu akzeptieren. Dennoch bleibt die Diskriminierung von Muslimen in der Slowakei ein Thema, das mit den Zugewinnen rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien bei der Parlamentswahl 2016 mit Sicherheit nicht geringer geworden ist.

Tschechien/Österreich: Misstrauen gegenüber neuen Regierungen

In zwei weiteren Ländern schließlich kamen in den letzten Monaten Parteien an die Regierung, die zuvor durch populistische und teils europafeindliche Wahlkämpfe aufgefallen waren: die liberale ANO (ALDE) um Andrej Babiš in Tschechien und die rechte FPÖ (BENF) um Heinz-Christian Strache als Juniorpartner in der Regierung von Sebastian Kurz (ÖVP/EVP) in Österreich. Aufgrund der kurzen Zeit im Amt ist bis jetzt noch unklar, was diese Parteien tatsächlich mit ihrer Regierungsmacht anfangen werden. Bei Babiš steht nach einer verlorenen Vertrauensfrage im tschechischen Parlament derzeit nicht einmal fest, ob er überhaupt Premierminister bleiben wird.

Dennoch flößen diese neuen Regierungen bei vielen Beobachtern Misstrauen ein: Immerhin war die frühere Beteiligung der FPÖ an der Regierung von Wolfgang Schüssel (ÖVP/EVP) im Jahr 2000 schon einmal Anlass für Sanktionsmaßnahmen der übrigen EU-Staaten gegen Österreich. Gianni Pittella jedenfalls warnte im Dezember, die Kurz/Strache-Koalition könnte Europa in „dunkelste Zeiten zurückführen“. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU/EVP) erklärte hingegen nach einem Gespräch mit Kurz, sie sehe „wenig Trennendes“. Und Kommissionspräsident Juncker bescheinigte der österreichischen Koalition gar, eine „proeuropäische Regierung“ zu sein.

EVP und SPE machen schlechte Figur

Die Diskussion, wie die EU ihren Werten gegenüber den nationalen Regierungen ihrer Mitgliedstaaten Geltung verschaffen kann, betrifft also nicht nur Polen oder Ungarn – sondern in der ein oder anderen Form auch zahlreiche andere Mitgliedstaaten. Für die Europäische Kommission geht damit nicht zuletzt auch ein strategisches Dilemma einher: Tritt sie gegenüber anderen Regierungen zu hart auf, könnten diese sich mit der polnischen PiS solidarisieren und das jüngst eingeleitete Artikel-7-Verfahren zum Scheitern bringen. Ist sie hingegen zu lax, setzt sie sich dem Vorwurf aus, mit zweierlei Maß zu messen und durch ihr Wegschauen einem langsamen Verfall der demokratischen Kultur in Europa Vorschub zu leisten.

Wer bei all den Konflikten allerdings eine wirklich schlechte Figur macht, sind die europäischen Parteien – insbesondere die Europäische Volkspartei und die Sozialdemokratische Partei Europas. Gewiss, auch deren Einfluss auf ihre problematischen nationalen Mitgliedsparteien sollte man nicht überschätzen: Ein Ausschluss der Fidesz aus der EVP oder des PSD aus der SPE würde nicht unmittelbar zu einer Lösung der Probleme in Ungarn oder Rumänien führen. Doch das Ausmaß, in dem beide großen europäischen Parteien nur die Splitter im Auge der anderen sehen, die Balken im eigenen jedoch ignorieren, sagt jedenfalls nichts Gutes darüber, wie ernst es ihnen mit der Verteidigung der Werte der Union wirklich ist.

Bild: P. Tracz / KPRM [Public Domain], via Flickr.

13 Januar 2018

Wahlgleichheit und degressive Proportionalität bei der Europawahl: Warum wir das Problem ernst nehmen sollten – und wie es sich lösen lässt

Dass jede Stimme gleich viel zählt, sollte in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein.
Wenn man über das Europawahlrecht und die demokratische Legitimation des Europäischen Parlaments diskutiert, kommt die Rede früher oder später unweigerlich auf die Frage der Wahlgleichheit. Darunter wird das grundlegende Prinzip verstanden, dass jeder Wähler eine gleich gute Chance haben muss, das Gesamtergebnis der Wahl zu beeinflussen. Dieses Prinzip gehört im intuitiven Verständnis der meisten Menschen zum Kern dessen, was Demokratie ausmacht. Bei der Europawahl aber ist es bis heute nicht verwirklicht – was die Frage aufwirft, ob das Europäische Parlament überhaupt legitimiert ist, als Repräsentationsorgan der EU-Bürger im Mittelpunkt einer gesamteuropäischen parlamentarischen Demokratie zu stehen.

Dabei ist der simple Grundsatz „one person, one vote“ bei der Europawahl eigentlich durchaus gewahrt: Jeder Wähler hat nur eine Stimme. Problematisch ist aber, wie diese Stimmen in Parlamentssitze umgerechnet werden: Der Stimmenanteil, den die europäischen Parteien bei der Europawahl erzielen, stimmt nicht unbedingt mit dem Sitzanteil ihrer Fraktionen im Europäischen Parlament überein. Welche Auswirkungen das bei der Europawahl 2014 im Einzelnen hatte, habe ich hier vor einigen Jahren berechnet. Der auffälligste und folgenreichste Effekt: Obwohl die Europäische Volkspartei etwas weniger Stimmen erhielt als die europäischen Sozialdemokraten, erreichte sie deutlich mehr Sitze und wurde zur stärksten Fraktion im Parlament.

Degressive Proportionalität

Die wichtigste Ursache für diese Verzerrungen ist die sogenannte „degressive Proportionalität“ bei der Größe der nationalen Sitzkontingente. Bekanntlich findet die Europawahl derzeit in Form von 28 nationalen Teilwahlen statt, bei denen die EU-Bürger in jedem Mitgliedstaat eine feste Anzahl von Europaabgeordneten wählen. Dabei werden in größeren Staaten zwar mehr Abgeordnete gewählt als in kleineren, doch die Zahl der Sitze steigt nicht in derselben Geschwindigkeit wie die Einwohnerzahl der Staaten. Kleine Staaten stellen deshalb mehr Abgeordnete pro Einwohner als große.

Durch diese degressive Proportionalität werden die Erfolgschancen der Stimmen verzerrt: Stimmen, die in kleinen Ländern abgegeben werden, wirken sich auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments stärker aus als Stimmen in großen Ländern. Die beiden Extreme bilden dabei Deutschland mit 96 Sitzen auf 62 Millionen Wahlberechtigte und Malta mit 6 Sitzen auf 0,3 Millionen Wahlberechtigte.

Ein weiteres Problem ist die unterschiedliche nationale Wahlbeteiligung: Durch die festen nationalen Sitzkontingente haben Stimmen, die in einem Land mit niedriger Wahlbeteiligung abgegeben werden, ein relativ größeres Gewicht als Stimmen in einem Land mit hoher Wahlbeteiligung. Was die europäischen Sozialdemokraten 2014 den Sieg kostete, war, dass sie einen großen Teil ihrer Stimmen in Italien erzielten – einem großen Land mit hoher Wahlbeteiligung, in dem die einzelne Stimme deshalb besonders wenig zählt.

Ein Kompromiss aus Bürger- und Staatengleichheit?

Nun ist das Prinzip der degressiven Proportionalität natürlich nicht vom Himmel gefallen. Vielmehr hat es seine eigene Logik, die sich aus den enormen Größenunterschieden der Mitgliedstaaten erklärt: Würden die nationalen Sitzkontingente bei der Europawahl jeweils getreu die Bevölkerungszahlen widerspiegeln, so stünden Deutschland rund 200 Mal so viele Sitze zu wie Malta, Luxemburg oder Estland. Selbst wenn die kleinsten Staaten nur jeweils einen einzelnen Europaabgeordneten wählen dürften, würde das Europäische Parlament auf über tausend Mitglieder anwachsen und wäre damit weitaus größer als jedes andere demokratische Parlament der Welt.

Die degressive Proportionalität ist deshalb der Versuch eines Kompromisses: Sie soll einerseits auch in den kleinsten Mitgliedstaaten eine bedeutungsvolle Europawahl mit mehreren konkurrierenden Parteien ermöglichen, andererseits aber verhindern, dass das Parlament insgesamt auf eine nicht mehr handlungsfähige Größe wächst. Der Philosoph Jürgen Habermas rechtfertigte dies vor einigen Jahren mit dem Argument, dass das Europawahlrecht die Idee der „Bürgergleichheit“ mit jener der „Staatengleichheit“ verknüpfe.

Die Meinung des Bundesverfassungsgerichts

Aber kann dieses Argument wirklich eine so offensichtliche Abweichung vom Prinzip der Wahlgleichheit rechtfertigen? Vor allem in Deutschland – das als größter Mitgliedstaat besonders stark von der degressiven Proportionalität betroffen ist – wird das „undemokratische“ Europawahlrecht seit langem immer wieder kritisiert. Und diese Kritik geht keineswegs nur von Europaskeptikern aus: Auch die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot, Gründerin des European Democracy Lab und Aktivistin für eine „Europäische Republik“, sieht die fehlende Wahlgleichheit als eines der größten Probleme der heutigen Europäischen Union.

Besonders harsch ist auch das deutsche Bundesverfassungsgericht, das in seinem Lissabon-Urteil von 2009 (Abs. 279ff.) ebenfalls ausführlich auf die degressive Proportionalität einging. Aufgrund der fehlenden Wahlgleichheit, so befanden die Richter, „fehlt es der Europäischen Union […] an einem durch gleiche Wahl aller Unionsbürger zustande gekommenen politischen Entscheidungsorgan mit der Fähigkeit zur einheitlichen Repräsentation des Volkswillens“. Das Europäische Parlament vertrete deshalb nicht das europäische Volk, sondern sei nur „eine Vertretung der Völker der Mitgliedstaaten“ im Plural.

Daraus zog das Verfassungsgericht die Schlussfolgerung, dass eine gesamteuropäische Demokratie, die sich vor allem auf das Europäische Parlament stütze, nicht möglich sei. Und das wiederum ließ die Richter darauf beharren, dass in entscheidenden europapolitischen Fragen stets ein deutsches Vetorecht erhalten bleiben müsse – und dass „insbesondere die Bildung einer eigenständigen und mit den in Staaten üblichen Machtbefugnissen ausgestatteten Regierung aus dem [Europäischen] Parlament heraus“ abzulehnen sei. Kurz gesagt: Mit einem solch ungleichen Wahlrecht könne die EU niemals eine demokratische „Bürgerunion“ sein, sondern immer nur ein „Verbund souveräner Staaten“.

Furcht, die kleinen Staaten zu brüskieren

Angesichts dieser Argumente sollte man meinen, dass gerade die europäischen Föderalisten sich besonders vehement für europaweite Wahlgleichheit einsetzen müssten. Doch weit gefehlt: Im Programm der föderalistischen Europa-Union Deutschland spielt das Thema nur eine sehr untergeordnete Rolle; lediglich von einer „Wahl des Europäischen Parlaments auf der Grundlage eines einheitlichen Wahlrechts“ ist vage die Rede. Tatsächlich vermeidet die Europa-Union das Thema anscheinend, da sie fürchtet, dass ein solcher Vorstoß die kleineren Mitgliedstaaten brüskieren könnte. Nachdem die deutsche Bundesregierung in den letzten Jahren im Europäischen Rat eine zunehmend dominante Rolle gespielt hat, soll nicht auch noch das Europäische Parlament in den Ruf geraten, eine Institution zur Durchsetzung deutscher Interessen zu sein.

Verteidiger des Status quo verweisen deshalb gerne darauf, dass ja auch in anderen Parlamenten Verzerrungen zwischen Stimm- und Sitzanteil der Parteien durchaus üblich sind. Bei den US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen gewann sowohl 2000 als auch 2016 der Kandidat mit der niedrigeren Stimmenzahl – was sicherlich zu Kontroversen führte, aber nicht zu einer Einstufung der USA als undemokratischer Staat. Und die Wahlen zum spanischen Parlament basieren auf einem System degressiver Proportionalität, das dem der Europawahl grundsätzlich gar nicht unähnlich ist – nur dass die Größenunterschiede zwischen den spanischen Provinzen nicht so krass sind wie die zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Die Ungleichheit beschädigt die Legitimität der EU-Organe

Was ist davon zu halten? Auch mir scheint, dass die degressive Proportionalität jedenfalls nicht die wichtigste Ursache für das Demokratiedefizit der Europäischen Union ist. Der übermäßige Einfluss der nationalen Regierungen, der daraus folgende permanente Zwang zu einer großkoalitionären Zusammenarbeit und das Fehlen einer echten Opposition sind für das Funktionieren einer europäischen Demokratie weitaus größere Probleme.

Auf der anderen Seite ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass die degressive Proportionalität ein enormes Maß an politischer Ungleichheit erzeugt. Und auch die Begründung des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Lissabon-Urteil ist zwar nicht in allen Punkten schlüssig. (Zum Beispiel gehen die Richter fälschlicherweise davon aus, dass das Europawahlrecht an die Staatsangehörigkeit gekoppelt sei. Schon seit 1993 dürfen Unionsbürger jedoch im Land ihres Wohnsitzes an der Europawahl teilnehmen – sodass das Europäische Parlament jedenfalls keine „Vertretung der Völker“ ist, sondern allenfalls der Einwohnerschaften der Mitgliedstaaten.) Doch sein Kernargument lässt sich nicht einfach ignorieren: Die Ungleichheit beschädigt die demokratische Legitimität der europäischen Organe.

Und auch der Habermas’sche Verweis auf die „Staatengleichheit“ kann gerade aus föderalistischer Perspektive nicht überzeugen. In einem demokratischen Mehrebenensystem mögen intergouvernementale Staatenkammern wie der Rat der EU oder der deutsche Bundesrat ihren Platz haben, um die Politik der verschiedenen Ebenen miteinander zu verflechten. Doch Staaten sind keine Individuen und „Staatengleichheit“ deshalb auch kein demokratisches Prinzip. Wenn die supranationale Ebene der EU selbst demokratisch sein soll, dann darf die Staatengleichheit bei der Zusammensetzung ihrer Organe keine ausschlaggebende Rolle spielen.

Das Verfassungsgericht ist ein Veto-Akteur

Und noch ein praktisches Argument spricht dafür, dass die europäischen Föderalisten der Wahlgleichheit etwas mehr Beachtung schenken sollten: nämlich die Machtposition des Bundesverfassungsgerichts. Die deutschen Verfassungsrichter sind de facto ein Veto-Akteur bei jeder EU-Vertragsreform, und ihre restriktive Lissabon-Rechtsprechung stellt ein wichtiges Hindernis bei vielen künftigen Integrationsschritten dar, von der Fiskalunion über die EU-Armee bis hin zur Wahl der Kommission allein durch das Parlament.

Um dieses Hindernis zu überwinden, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder eine neue deutsche Verfassung, die sich über die Bedenken des Gerichts hinwegsetzt – oder ein Meinungswechsel des Gerichts selbst, das dann in künftigen Urteilen seine frühere Rechtsprechung korrigieren und eine integrationsfreundlichere Linie einschlagen könnte. Um eine solche Kursänderung zu begründen, bräuchten die Richter jedoch Argumente: Sie müssten erklären können, warum sie Bedenken, die sie früher gegen die supranationalen Institutionen hegten, nun nicht mehr als relevant betrachten. Würde das Europäische Parlament endlich den im Lissabon-Urteil formulierten Kriterien an ein „durch gleiche Wahl aller Unionsbürger zustande gekommenes politisches Entscheidungsorgan mit der Fähigkeit zur einheitlichen Repräsentation des Volkswillens“ entsprechen, könnte dies genau solch ein Argument sein.

Ein Lösungsvorschlag

Wie aber könnte ein Europawahlrecht aussehen, das dem Prinzip der Wahlgleichheit aller Bürger gerecht wird und dennoch für die Regierungen der kleineren Mitgliedstaaten (die ja ebenfalls über ein Vetorecht für jede Wahlrechtsreform verfügen) akzeptabel sein könnte? Wie ich in diesem Blog bereits an anderer Stelle beschrieben habe, scheint mir die beste Lösung ein europaweiter Verhältnisausgleich mithilfe von transnationalen Listen zu sein.

Bei diesem Modell würden die existierenden nationalen Sitzkontingente in ihrer heutigen Form erhalten bleiben. Darüber hinaus gäbe es allerdings ein weiteres, gesamteuropäisches Sitzkontingent, das über Listen der europäischen Parteien besetzt würde. Dabei erhielte jede europäische Partei so viele Sitze aus dem gesamteuropäischen Kontingent, dass ihre Gesamtsitzzahl – einschließlich der Sitze aus den nationalen Kontingenten – genau ihrem gesamteuropäischen Stimmenanteil entspricht. (Ein kleines Rechenbeispiel dazu findet sich hier.)

Gehen wir der Debatte nicht aus dem Weg!

In Bezug auf die Vertretung der Mitgliedstaaten wäre das System also weiterhin degressiv-proportional: Luxemburg und Zypern dürften weiterhin jeweils sechs Abgeordnete stellen, und niemand müsste befürchten, dass das Europäische Parlament künftig allein von den Deutschen dominiert wird. Was die politische Vertretung der europäischen Bürger betrifft, gäbe es jedoch eine europaweite Wahlgleichheit: Jede Stimme, egal ob in Italien oder der Slowakei abgegeben, hätte denselben Einfluss auf den Sitzanteil der Fraktionen im Europäischen Parlament.

Ich bin der Überzeugung, dass ein solches System sowohl für die kleinen Staaten als auch für das deutsche Bundesverfassungsgericht annehmbar sein könnte – von den anderen Vorteilen transnationaler Listen ganz zu schweigen. Auch die europäischen Föderalisten täten deshalb gut daran, der Debatte über die Wahlgleichheit nicht länger aus dem Weg zu gehen, sondern sich ihr mit eigenen Reformvorschlägen zu stellen.

Bild: Thomas Hawk [CC BY-NC 2.0 de], via Flickr.

19 Dezember 2017

Was die EU im Jahr 2018 erwartet

„Jetzt ist nicht die Zeit für Vorsicht. Wir haben damit begonnen, das europäische Dach zu reparieren. […] Wir müssen das europäische Haus jetzt fertigstellen, da die Sonne scheint – und solange sie scheint.“
Jean-Claude Juncker, Rede zur Lage der Europäischen Union, 13. September 2017

Gibt es zum neuen Jahr ein europäisches Reformfeuerwerk?
Ende 2016 war die Stimmung in der Europäischen Union auf dem Tiefpunkt angekommen. Zwei Jahre lang war stets ein Problem zum anderen gekommen – die Angriffe auf den Rechtsstaat in Polen, der Streit um die Flüchtlinge, das Brexit-Referendum, die Wahl von Donald Trump in den USA. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (CSV/EVP) sprach von einer „Polykrise“, in der es „an allen Ecken und Enden brennt“.

Ein Jahr später sind viele dieser Probleme zwar noch immer nicht gelöst, doch die Stimmung hat sich deutlich gebessert. Das liegt zum einen am wirtschaftlichen Aufschwung, der die Union nach und nach erfasst. Zum anderen erzielten nationalistisch-europaskeptische Parteien 2017 zwar bei mehreren nationalen Parlamentswahlen recht gute Wahlergebnisse, doch der befürchtete große Rechtsrutsch blieb aus. Bei der französischen Präsidentschaftswahl gewann mit Emmanuel Macron (LREM/–) sogar ein Politiker, der im Wahlkampf explizit auf Weltoffenheit gesetzt hatte und nun pro-europäische Reformen fordert.

Dass die EU wieder vom Krisen- in den Gestaltungsmodus umzuschalten versucht, liegt aber nicht nur am Drängen Macrons. Das Jahr 2018 ist auch das letzte volle Amtsjahr von Jean-Claude Juncker, der bereits angekündigt hat, zur nächsten Europawahl nicht noch einmal anzutreten. In den europäischen Institutionen sehen deshalb viele ein Gelegenheitsfenster für zukunftsweisende Reformen. Die Europäische Kommission hat deshalb neben ihrem konkreten Arbeitsprogramm für 2018 auch einen langfristigen „Fahrplan für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union“ bis zur Europawahl 2019 vorgelegt. Und der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk (PO/EVP), präsentierte eine „Leadersʼ Agenda“ mit den Vorhaben der Staats- und Regierungschefs für denselben Zeitraum.

Reform der Währungsunion

Die erste große Reform, die die europäischen Institutionen in dieser Zeit anpacken wollen, betrifft die Währungsunion. Die Europäische Kommission hat dazu vor drei Wochen konkrete Vorschläge vorgelegt: Angestrebt wird unter anderem die Umwandlung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in einen „Europäischen Währungsfonds“ mit zusätzlichen Aufgaben, die Einführung einer speziellen Budgetlinie für die Eurozone im EU-Haushalt sowie eine Zusammenlegung der Ämter des Währungskommissars und des Eurogruppen-Vorsitzenden zu einem „europäischen Wirtschafts- und Finanzminister“.

Auch wenn die Kommission in diesem Vorschlag auf einige ambitioniertere Projekte wie eine europäische Arbeitslosenversicherung verzichtet hat, dürfte das Reformpaket für einige Diskussionen sorgen. Viel hängt dabei von der Position der neuen deutschen Bundesregierung ab: In der Großen Koalition steht die SPD (SPE) den Vorschlägen der Kommission offen gegenüber, während die CDU/CSU (EVP) bremst. Bis März wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU/EVP) und Emmanuel Macron nun einen gemeinsamen deutsch-französischen Vorschlag vorlegen; im Juni steht die Euro-Reform auf der Agenda des Europäischen Rates.

Migrationspolitik

Noch konfliktreicher als die Debatte über die Reform der Währungsunion ist jene über die europäische Migrations- und Asylpolitik. Spätestens in der Flüchtlingskrise wurde deutlich, wie untauglich das derzeitige „Dublin-System“ ist, in dem – wenigstens der Theorie nach – die Grenzstaaten für fast alle Asylanträge zuständig wären. 2015 wurde deshalb eine einmalige Umverteilung von Asylbewerbern zwischen den Mitgliedstaaten beschlossen. Diese Quotenregelung wurde jedoch kaum umgesetzt. Ein wichtiger Grund dafür war die Blockadehaltung der Visegrád-Staaten Ungarn, Polen und Tschechien, gegen die die Kommission deshalb inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.

Im September präsentierte die Kommission nun Vorschläge für eine Reform der EU-Flüchtlingspolitik, die unter anderem auf eine stärker gemeinschaftliche Finanzierung hinauslaufen. Mitten in die Diskussion über diese Vorschläge legte wiederum Ratspräsident Tusk ein Papier vor, in dem er massive Kritik an dem „hochgradig entzweienden“ und „ineffektiven“ Ansatz verbindlicher nationaler Asylbewerberquoten übte. Dieses Papier wiederum wiesen verschiedene west- und südeuropäische Regierungen scharf zurück, Innenkommissar Dimitris Avramopoulos (ND/EVP) bezeichnete Tusks Sichtweise gar als „anti-europäisch“.

In den kommenden Monaten sind hier also noch einige kontroverse Debatten zu erwarten. Besonders pikant dürfte dabei werden, dass der rotierende Vorsitz im EU-Ministerrat im zweiten Halbjahr 2018 ausgerechnet an Österreich geht, das flüchtlingspolitisch schon bisher eine eher harte Linie fuhr und nun mit der neuen Regierung aus ÖVP (EVP) und FPÖ (BENF) noch weiter nach rechts rückt.

Mehrjähriger Finanzrahmen

Außerdem werden 2018 die Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen beginnen, in dem das EU-Budget für die Zeit ab 2020 festgelegt wird. Im Mai will die Kommission dazu ihren ersten Vorschlag veröffentlichen, der dann die Grundlage für langwierige Diskussionen zwischen den Regierungen im Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament sein wird.

In diesen Diskussionen wird es vor allem um zwei Hauptfragen gehen: Welchen Umfang soll der EU-Haushalt künftig haben? Und aus welchen Quellen soll er finanziert werden? Eine kurze Kontroverse zwischen dem EU-Parlamentspräsidenten Antonio Tajani (FI/EVP) und dem deutschen Politiker Christian Lindner (FDP/ALDE) machte vor einigen Wochen bereits deutlich, wie umstritten allein diese beiden Fragen sind.

Darüber hinaus werden im mehrjährigen Finanzrahmen aber auch schon die wichtigsten Einzeltöpfe des EU-Haushalts festgelegt, was für weitere Auseinandersetzungen sorgen dürfte: Werden die Mittel für die umstrittene EU-Agrarpolitik reduziert? Und werden die Strukturfonds zur Förderung wirtschaftsschwacher Regionen künftig an politische Bedingungen wie das demokratische Wohlbetragen der nationalen Regierungen geknüpft?

Weitere Reformvorschläge

Und noch in weiteren Bereichen will die Kommission in den nächsten Monaten Reformvorschläge vorlegen. Unter anderem strebt sie eine Einschränkung der nationalen Vetorechte bei der gemeinsamen EU-Außenpolitik, aber auch im steuer- und sozialpolitischen Bereich an. Außerdem soll die europäische Staatsanwaltschaft neue Kompetenzen zur Terrorismusbekämpfung erhalten.

Und auch die Annäherung der Staaten auf dem westlichen Balkan will die Kommission wieder intensivieren. Im Blickpunkt stehen dabei vor allem Serbien und Montenegro, für die Juncker bereits 2025 als mögliches Jahr eines EU-Beitritts genannt hat.

Brexit-Verhandlungen

Aber nicht alles wird Aufbruch und Gestaltung sein in der EU des Jahres 2018. Einige alte Probleme warten noch auf ihre Lösung und könnten zu neuen Krisen führen. Das betrifft zum Beispiel die Verhandlungen über den britischen EU-Austritt, die im nächsten Jahr entweder erfolgreich beendet werden – oder vollständig scheitern könnten.

Als Datum für den Brexit ist derzeit der 29. März 2019 vorgesehen, doch da das Austrittsabkommen zuvor von allen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden muss, muss der Vertrag bereits etwa ein halbes Jahr früher stehen. In zähen Gesprächen wurde bislang eine Einigung über drei prioritäre Themen erzielt. In der nächsten Phase soll es nun um die künftigen Handelsbeziehungen gehen – was angesichts zahlreicher britischer „roter Linien“ mit komplexen Verhandlungen verbunden sein wird.

Es ist deshalb gut möglich, dass im Austrittsvertrag zunächst nur eine Übergangslösung vereinbart wird. Großbritannien könnte dann für einige Jahre im europäischen Binnenmarkt verbleiben (und wäre weiterhin an EU-Recht gebunden), um Zeit für die Verhandlung eines neuen Handelsabkommens zu gewinnen. Angesichts heftiger Streitigkeiten innerhalb der britischen Regierung wird aber auch eine solche Übergangslösung noch schwer genug zu erreichen sein.

Artikel-7-Verfahren gegen Polen

Eine Eskalation steht auch im Streit über die Rechtsstaatlichkeit in Polen bevor, der die EU nun schon seit rund zwei Jahren in Atem hält. Bereits vor einigen Wochen hat das Europäische Parlament beschlossen, ein Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EU-Vertrag gegen die polnische Regierung vorzubereiten. Am morgigen Mittwoch könnte die Europäische Kommission denselben Schritt ergreifen.

Wenn es dazu kommt, muss der Ministerrat 2018 darüber abstimmen, ob in Polen „die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit besteht. Notwendig für diese Feststellung ist eine Vier-Fünftel-Mehrheit der nationalen Regierungen, das heißt 22 der 27 Regierungen (Polen selbst stimmt nicht mit ab). Rechtliche Folgen hat das Votum zwar nicht: Für Sanktionen wie den Stimmrechtsentzug wäre ein Artikel-7-Absatz-2-Verfahren mit Einstimmigkeit im Europäischen Rat erforderlich. Doch jedenfalls wird es jede nationale Regierung zwingen, sich eindeutig zu den Vorgängen in Polen zu positionieren, und den Konflikt damit auf eine neue politische Ebene heben.

Die spannendste Frage wird dabei sein, ob die polnische Regierung eine Chance hat, die Sperrminorität von fünf Staaten zusammenzubringen. Die ungarische Regierung unter Viktor Orbán (Fidesz/EVP) unterstützt Polen ausdrücklich, die in Großbritannien regierende Conservative Party ist mit der polnischen Regierungspartei PiS über die Allianz der Konservativen und Reformer in Europa verbündet. In Rumänien hat die Regierung unter Mihai Tudose (PSD/SPE) jüngst eine Justizreform beschlossen, die mit jener in Polen gewisse Ähnlichkeiten besitzt. Und auch Polens Visegrád-Partnerländer Tschechien und Slowakei sowie das nach rechts gerückte Österreich könnten im Verfahren gegen die polnische Regierung Wackelkandidaten sein.

Wahl in Italien

Neue Unruhe für die EU könnte sich schließlich auch durch die nationale Parlamentswahl in Italien ergeben, die Anfang März 2018 stattfinden wird. Unter Paolo Gentiloni (PD/SPE) zählte die italienische Regierung zuletzt zu den integrationsfreundlichsten in der EU und setzte sich unter anderem nachdrücklich für Spitzenkandidaten und gesamteuropäische Listen bei der Europawahl ein. Allerdings wird die Regierung nun aller Voraussicht nach ihre Mehrheit verlieren.

Bei der Wahl treten drei große Lager an: der bisher regierende Partito Democratico um Matteo Renzi (PD/SPE), das populistische Movimento Cinque Stelle (M5S) sowie ein Mitte-rechts-Bündnis aus der liberalkonservativen Forza Italia (FI/EVP) und der rechtsextremen Lega Nord (LN/BENF). Da voraussichtlich keines dieser Lager eine absolute Mehrheit gewinnt, dürfte es zu einer schwierigen Regierungsbildung kommen. Dabei sind vor allem zwei Szenarien plausibel: Zum einen ist es möglich, dass das Mitte-rechts-Lager nach der Wahl zerbricht und PD und FI eine Koalition bilden, die dann europapolitisch wohl im Wesentlichen den Kurs der alten Regierung fortsetzen würde. Zum anderen könnte es aber auch zu einer Koalition aus M5S und Lega (oder zu einer von der Lega tolerierten M5S-Minderheitsregierung) kommen – mit schwer einzuschätzenden Folgen.

Das ursprünglich europaskeptisch-nationalpopulistische M5S sitzt im Europäischen Parlament mit der britischen UKIP und der deutschen AfD in der EFDD-Fraktion. Angesichts der Chance auf eine baldige Regierungsbeteiligung bewegt es sich nun zu gemäßigteren, vereinzelt auch ausdrücklich europafreundlichen Positionen. Allerdings will die Partei ein Referendum über den Euro-Austritt weiterhin nicht vollständig ausschließen. Und da allein der Gedanke daran Kapitalanleger bereits nervös machen dürfte, besteht angesichts des ohnehin notorisch instabilen italienischen Bankensystems die Gefahr, dass die EU das Gespenst einer neuen Eurokrise auch 2018 nicht ganz loswird.

Nominierung der Europawahl-Spitzenkandidaten

Und schließlich laufen 2018 auch die Vorbereitungen für die nächste Europawahl an, die im Mai 2019 stattfinden wird. In den letzten Tagen fassten beide großen europäischen Parteien – die sozialdemokratische SPE und die christdemokratische EVP – Beschlüsse, wie sie im kommenden Jahr ihre Spitzenkandidaten nominieren wollen. Die SPE plant dazu von Herbst 2018 bis Frühjahr 2019 eine parteiinterne Vorwahl, deren genaues Verfahren noch festgelegt wird. Als mögliche Kandidaten gelten unter anderem die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini (PD/SPE), der Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans (PvdA/SPE) sowie der Währungskommissar Pierre Moscovici (PS/SPE).

Die EVP wiederum will ihren Spitzenkandidaten im November 2018 durch Delegierte auf einem Parteitag in Helsinki ernennen. Favorit ist hier der Brexit-Chefverhandler und frühere Binnenmarktkommissar Michel Barnier (UMP/EVP), aber auch der Kommissar für Wachstum Jyrki Katainen (Kok./EVP), der Kommissar für den Euro Valdis Dombrovskis (V/EVP) und der Fraktionschef im Europäischen Parlament Manfred Weber (CSU/EVP) kommen als Kandidaten in Frage.

Angesichts des hohen Vorsprungs, den die EVP in den Wahlumfragen genießt, dürfte die Entscheidung über den EVP-Spitzenkandidaten zugleich auch schon die Entscheidung über den Nachfolger von Jean-Claude Juncker als Kommissionspräsident vorwegnehmen. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass die EVP-Regierungschefs – insbesondere Angela Merkel, die das Spitzenkandidaten-Verfahren bei der letzten Europawahl 2014 nicht unterstützte, aber eben auch nicht verhindern konnte – sich hier besonders einbringen.

Letzte Gelegenheit zur Wahlrechtsreform

Und schließlich ist 2018 wohl auch die letzte Gelegenheit, um vor der Europawahl 2019 noch das europäische Wahlrecht zu reformieren. Ein entsprechender Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament bereits vor zwei Jahren verabschiedet und liegt seitdem im Ministerrat auf Eis. In der Zwischenzeit hat zudem die Idee gesamteuropäischer Listen wieder an Fahrt aufgenommen und wird inzwischen unter anderem von Macron, Gentiloni und Juncker offensiv vertreten.

Im Februar will nun der Europäische Rat bei einem informellen Treffen über das Thema diskutieren, im Juni soll gegebenenfalls ein Beschluss gefasst werden. Da dabei jede nationale Regierung ein Vetorecht hat, steht zu erwarten, dass es wieder einmal nur zu einer Minimalreform kommt. Aber vielleicht überraschen uns die Staats- und Regierungschefs ja auch.

Und damit geht dieses Blog in seine alljährliche Winterpause. Allen Leserinnen und Lesern frohe Feiertage und ein gutes neues Jahr!

Bild: Nigel Howe [CC BY 2.0 de], via Flickr.